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  • Saudan, Françoise (fdp/plr, GE) SR/CE

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Wie der Nationalrat nutze auch der Ständerat die erste Sitzung der Wintersession 2022 zur Wahl des Ständeratspräsidiums und der Mitglieder des Büro-SR für 2022/2023 und wie im Nationalrat wurde mit Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) auch im Ständerat ein Mitglied der Mitte für das höchste Amt auserkoren. Vor der Wahl der erst fünften Ständeratspräsidentin in der Geschichte der kleinen Kammer ergriff der scheidende Präsident, Thomas Hefti (fdp, GL), das Wort. Es sei gut, dass es in Demokratien befristete Amtszeiten gebe. Resultate von Wahlen nicht anzuerkennen oder ziviler Ungehorsam sei hingegen Gift für einen demokratischen Rechtsstaat. Hefti ging auf die abflauende Pandemie ein, die in der Schweiz auch deshalb glimpflich abgelaufen sei, weil – trotz aller Kritik – den Kantonen und dem Bundesrat vernünftige Lösungen gelungen seien. Es greife zu kurz, den Föderalismus für Fehler, die es natürlich auch gegeben habe, verantwortlich zu machen. Krisen seien «die Stunden der Exekutiven» aber von Diktatur zu sprechen, sei daneben. Auch aus dem Krieg in der Ukraine, einem von Russland angezettelten «Krieg gegen die westliche Welt» müsse die Schweiz Lehren ziehen. Es gelte, die Armee zu verstärken. Bei den Verhandlungen mit der EU – ebenfalls eine aktuelle Herausforderung – würde man vielleicht weiterkommen, wenn der EU verständlich gemacht werden könnte, dass die «sehr weitgehenden Rechte» der Mitbestimmung in der Schweiz nicht nur weltweit einzigartig, sondern auch für die supranationale Organisation nicht schädlich seien.

Nachdem Thomas Hefti mit grossem Applaus bedacht worden war, schritt die kleine Kammer zur Wahl ihrer neuen Präsidentin, die 45 von 46 Stimmen erhielt. Ein Wahlzettel war leer geblieben. Brigitte Häberli-Koller wurde mit starkem Beifall in ihr neues Amt begrüsst. Die Mitte-Politikerin – nach Josi Meier (cvp, LU; 1991), Françoise Saudan (fdp, GE; 2000), Erika Forster-Vannini (fdp, SG; 2009) und Karin Keller-Sutter (fdp, SG) die fünfte Ständeratspräsidentin – war bereits die zwölfte Kantonsvertretung aus dem Thurgau, die das oberste Amt in der kleinen Kammer ausüben durfte. Nur die Kantone Waadt (17), und Bern (15) stellten mehr Ständeratspräsidenten. Der Bund wisse, was er am Thurgau habe, startete die frischgebackene und insgesamt 200ste höchste Amtsträgerin in der kleinen Kammer ihre Antrittsrede mit einem Dank an die anwesende Kantonalregierung. Auch sie ging auf die aktuellen politischen Herausforderungen ein: Krisen und Wandel habe es schon immer gegeben, allerdings gebe es heute viel mehr Widersprüche, die Unsicherheiten und Ängste weckten und im schlimmsten Fall zu extremen Überzeugungen und einer gespaltenen Gesellschaft führten. Es müsse unterschieden werden zwischen berechtigter Meinungsfreiheit und «radikalen Forderungen bestimmter Gruppierungen». Die direkte Demokratie sei aber keine Tyrannei der Mehrheit, sondern biete «das beste und ehrlichste Ventil für die Bürgerinnen und Bürger», die Unzufriedenheit zeigen dürften, Abstimmungsergebnisse aber selbstverständlich akzeptieren würden. «Wir leben in einer direkten Demokratie, wo sich niemand auf der Strasse festkleben muss, wo niemand Gemälde mit Kartoffelstock bewerfen muss und wo man sich auch nirgendwo anketten muss.» Es sei zudem nicht fair, der Politik böswillige Absicht zu unterstellen, wenn sich ein Entscheid im Nachhinein als fehlerhaft herausstelle. Unzufriedenheit und Fehler müsse eine Demokratie aushalten und es sei an den Parlamentsmitgliedern, durch Ehrlichkeit und Transparenz wieder Vertrauen zu schaffen. Es gebe viel zu tun und die anstehenden Herausforderungen seien nur gemeinsam zu meistern, weshalb ihre Präsidentschaft auch unter dem Motto «Gemeinsam - Ensemble - Insieme - Ensemen» stehe

Nach einem musikalischen Intermezzo schritt die kleine Kammer zur Wahl der restlichen Mitglieder des Büros. Zur ersten Vizepräsidentin wurde Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) gewählt – ebenfalls mit 45 von 46 möglichen Stimmen (ein Zettel blieb auch hier leer); damit wird 2023/2024 erstmals eine Sozialdemokratin dem Ständerat vorstehen – es sei denn, die offizielle Kandidatin für die anstehenden Bundesratswahlen würde in die Landesregierung gewählt oder aber bei den eidgenössischen Wahlen 2023 in ihrem Kanton nicht bestätigt. Gleich zu zwei weiteren Nova führte die Wahl der zweiten Vizepräsidentin: Lisa Mazzone (gp, VD) ergänzte das erstmals reine Frauenpräsidium und wird – auch bei der Genferin eine Wiederwahl bei den Ständeratswahlen 2023 vorausgesetzt – 2024/2025 den Ständerat als erstes Mitglied der Grünen Partei präsidieren. Mazzone erhielt 44 von 46 möglichen Stimmen. Neben einer leeren Stimme entfiel eine auf eine andere Person. Die Ämter des Stimmenzählers und des Ersatzstimmenzählers werden von Männern besetzt. Andrea Caroni (fdp, AR) wurde mit 42 Stimmen gewählt (4 Wahlzettel blieben leer) und auf Stefan Engler (mitte, GR) entfielen 45 Stimmen (ein leerer Wahlzettel). Das Büro-SR wird immer dann mit einem weiteren Mitglied ergänzt, wenn Fraktionen mit mindestens fünf Mitgliedern im Ständerat ansonsten darin nicht vertreten sind. Dies war für das anstehende Amtsjahr der Fall für die SVP-Fraktion, die Werner Salzmann (svp, BE) zur Wahl vorschlug, der mit 43 Stimmen gewählt wurde (3 leere Wahlzettel).

In einem Festakt wurde die neue Ständeratspräsidentin zwei Tage nach ihrer Wahl in Frauenfeld gefeiert. Es sei zwar der bisherige Höhepunkt ihrer politischen Karriere, sie trete aber auch kurz vor dem Pensionsalter im Herbst noch einmal zu den Ständeratswahlen an, weil ihre Partei mit ihr die grössten Chancen sehe, gab die Mitte-Politikerin, die als Gemeinderätin, Grossrätin, von 2003 bis 2011 Nationalrätin und schliesslich ab 2011 Ständerätin die sogenannte «Ochsentour» hinter sich gebracht hatte, in einem Interview mit der Thurgauer Zeitung zu Protokoll.

Wahl Ständeratspräsidium 2022/2023
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Rücktritte
24 Nationalräte und 14 Ständeräte traten auf das Legislaturende hin aus ihrem Rat zurück. Unter den zurücktretenden Nationalräten versuchte nur Liliane Maury-Pasquier (sp/ps, GE) NR/CN) den Übertritt in den Ständerat. Die FDP hatte im Nationalrat 6 Rücktritte und im Ständerat 5 Rücktritte zu verzeichnen. Bei der SP traten 6 Nationalräte und 3 Ständeräte zurück, bei der CVP 3 Nationalräte und 4 Ständeräte, bei der SVP 6 Nationalräte und 2 Ständeräte. Bei den Grünen trat eine Nationalrätin zurück. Die Rücktrittsquote betrug insgesamt im Nationalrat 12% und im Ständerat 30,4%. Diese Quote ist im Vergleich zu 2003 in beiden Räten gesunken, insbesondere im Nationalrat gab es viel weniger Rücktritte. Jedoch reichten einige bekannte Parlamentarier ihren Rücktritt ein. Unter den zurücktretenden Ständeräten waren Trix Heberlein (fdp, ZH), Hans Fünfschilling (fdp, BL), Thomas Pfisterer (fdp, AG), Françoise Saudan (fdp, GE), Christiane Langenberger (fdp, VD), Christiane Brunner (sp, GE), Hans Lauri (svp, BE), Hans Hofmann (svp, ZH) und Franz Wicki (cvp, LU). Auf eine Wiederwahl in den Nationalrat verzichteten unter anderen Gerold Bührer (fdp, SH), Peter Vollmer (sp, BE), Remo Gysin (sp, BS), Hermann Weyeneth (svp, BE), Rolf Hegetschweiler (fdp, ZH), Jean-Paul Glasson (fdp, FR), Michel Béguelin (sp, VD) und Barbara Haering (sp, ZH).

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2007
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2007- Übersicht

Im Vorjahr hatte der Bundesrat dem Parlament den Antrag unterbreitet, den Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge rascher und weitgehender zu senken, als dies in der 1. BVG-Revision beschlossen worden war (gestaffelter Rückgang von 7,1 auf 6,8% bis ins Jahr 2014), nämlich beginnend mit 2008 bis 2011 auf 6,4%. Während die Senkung in der BVG-Revision aus demografischen Gründen erfolgte, wurde das Abweichen von Fahrplan und Zielsatz mit der anhaltend schwierigen Situation auf den Kapitalmärkten begründet, welche für die Zukunft Renditen, wie sie in der Vergangenheit erwirtschaftet werden konnten, als unwahrscheinlich erscheinen lassen. Im Ständerat erlitt die Vorlage vorerst Schiffbruch. Mit 22 zu 9 Stimmen trat die Kammer zwar gegen den Antrag der SP, welche die Senkung im jetzigen Zeitpunkt als unnötig erachtete, auf den Entwurf ein, konnte sich dann aber in der Detailberatung nicht einigen, ab wann und in welchem Ausmass die Senkung vorgenommen werden soll. Der Fahrplan des Bundesrates schien auch einer Mehrheit der Kommission als sozialpolitisch nicht umsetzbar, weshalb sie den Zeitrahmen der Senkung von drei auf fünf Jahre ausdehnen wollte. Schliesslich setzte sich dann ein Minderheitsantrag aus der CVP (David, SG und Schwaller, FR) und Teilen der FDP (Forster, SG und Saudan, VD) zu den Übergangsbestimmungen durch. Danach sollte der Umwandlungssatz erst ab 2014 innerhalb von vier Jahren von 6,8 auf 6,4% gesenkt werden. In der Gesamtabstimmung wurde dieser Kompromissvorschlag schliesslich mit 22 zu 11 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt: Dagegen stimmten die Abgeordneten der SP, die sich jeder schnelleren Senkung als der bei der 1. BVG-Revision beschlossenen widersetzten, so wie eine Mehrheit aus der SVP- und der FDP-Fraktion, die eine raschere Senkung wollten.

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz)

In der Wintersession lehnte der Ständerat eine Motion Saudan (fdp, GE) ab, welche verlangte, beim Ausgleich der kalten Progression dem realen Anstieg der obligatorischen Krankenkassenprämien besser Rechnung zu tragen, indem die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge nicht entsprechend der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise, sondern entsprechend dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg der obligatorischen Krankenversicherungsprämien angepasst werden. Gemäss Bundesrat ist ein Wechsel nicht gerechtfertigt, weil die Teuerung im Gesundheitswesen vom Landesindex der Konsumentenpreise erfasst und durch das Steuerrecht korrekt ausgeglichen wird.

Ausgleich der kalten Progression

Mitte November lancierte ein freisinniges Komitee eine eidgenössische Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht – Mehr Wachstum für die Schweiz mit dem Ziel, Beschwerden von Umweltverbänden auszuschliessen, wenn ein Bauprojekt in einer Volksabstimmung oder von einem kommunalen, kantonalen oder nationalen Parlament gutgeheissen wurde. Zum 27-köpfigen Initiativkomitee gehörten neben Zürcher Freisinnigen prominente FDP-Mitglieder anderer Kantone, namentlich Marianne Kleiner (AR), Georges Theiler (LU), Charles Favre (VD), Duri Bezzola (GR), Françoise Saudan (GE) und Léonard Bender (VS). Die Kantonalsektionen BS, FR, GE, GR, NW, SG, TG, TI, UR, VD, VS und ZG schlossen sich dem Begehren an.

Teile der FDP lancieren die Verbandsbeschwerdeinitiative

Entgegen einem Antrag Brunner (sp, GE) beharrte der Ständerat mit 39 zu 4 Stimmen aus Rücksicht auf die Bundesfinanzen darauf, dem Bund seinen Anteil am Ertrag des Demografieprozents und der neuen Mehrwertsteuerprozentpunkte zu belassen. Beim Ausmass der Erhöhung zu Gunsten der IV schloss sich die kleine Kammer mit 33 zu 9 Stimmen hingegen dem Nationalrat an. Vergeblich versuchte Brunner darauf aufmerksam zu machen, dass diese beiden Beschlüsse zueinander in Widerspruch stünden. 0,8% ohne Bundesanteil würden etwa 1% mit Bundesanteil entsprechen; bei 0,8% mit Bundesanteil sei eine Sanierung der IV praktisch ausgeschlossen. Mit ihrer Argumentation fand sie die Zustimmung ihrer Genfer Kollegin Saudan (fdp) sowie von Bundespräsident Couchepin. Der Kommissionssprecher begründete den Antrag auf 0,8% mit dem politischen Druck, der auf den Bundesrat, das BSV, die kantonalen IV-Stellen und die zuständige ärztliche Kommission ausgeübt werden soll, mit der Gewährung von neuen Invalidenrenten zurückhaltend zu sein. Bei der Zusatzfinanzierung der AHV bot der Ständerat Hand zu einem Kompromiss: er verzichtete stillschweigend darauf, den Finanzierungsbeschluss aufzusplitten, doch wollte er lediglich eine erste Erhöhung um 0,5% vornehmen.

11. AHV-Revision (BRG 00.014)
Dossier: 11. AHV-Revision (1991-2004; 2005-2010)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich der Ständerat im Rahmen des Steuerpakets 2001 wegen der schwierigen Finanzlage des Bundes für die Beibehaltung der Stempelabgaben für die Pensionskassen und die schweizerischen Lebensversicherer aus. Er überwies aber gegen den Antrag des Bundesrates ein Postulat Saudan (fdp, GE), das die Regierung auffordert, dem Risiko Rechnung zu tragen, dass schweizerische Pensionskassen gegenüber jenen aus der EU benachteiligt werden, weil sie der Stempelsteuer unterstellt sind. Bei den sogenannten Corporates (Firmenkunden mit Domizil im Ausland resp. ausländische Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind) unterstützte der Rat den Antrag Spoerry (fdp, ZH), der die Fassung des Nationalrates präzisiert und die Steuerausfälle deutlich beschränkt, um einer Abwanderung ins Ausland entgegenzuwirken. Gegen den Willen des Bundesrates, aber im Einklang mit dem Nationalrat stimmte er ausserdem einer Erhöhung der Freigrenze für die Emissionsabgabe von 250'000 auf 1 Mio Fr. zu, um die KMU zu entlasten. In der Differenzbereinigung schwenkte die grosse Kammer auf die Version des Ständerates ein und verzichtete darauf, die Pensionskassen und die schweizerischen Lebensversicherer zu entlasten.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Mit einer als Postulat überwiesenen Motion ersuchte Nationalrat Wandfluh (svp, BE) den Bundesrat, eine der Säule 3a analoge Sparmöglichkeit für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung zu schaffen. Der Ständerat nahm ein Postulat Saudan (fdp, GE) an (Po. 02.3264), das auf die Risiken aufmerksam machte, welche die vorgesehene Unterstellung der Pensionskassen unter die Stempelsteuer nach sich ziehen könnte.

Motion vorzeitigen Pensionierung

In der Herbstsession reichte die Genfer Freisinnige Saudan eine Motion ein mit der Forderung, die Reservenbewirtschaftung der Krankenkassen effizienter zu kontrollieren. Angesichts der Aktualität der Problematik behandelte der Ständerat diesen Vorstoss bereits in der Wintersession. Der Bundesrat bekräftigte noch einmal, dass das Visana-Debakel ein einmaliger Ausrutscher in einem System sei, das ansonsten gut funktioniere; zudem verwies er auf die mit der 1. Teilrevision des KVG beabsichtigte Stärkung der Aufsichtskompetenz des BSV. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen. Der Nationalrat nahm eine analoge Motion Tschopp (fdp, GE) ebenfalls nur als Postulat an (Mo. 98.3433).

Reservenbewirtschaftung der Krankenkassen effizienter zu kontrollieren (Mo. 98.3487)
Dossier: Visana-Debakel 1998

In der Wintersession debattierte der Ständerat noch einmal heftig über die Finanzierung bzw. über deren Fahrplan. Mit 23 zu 21 Stimmen schloss sich die kleine Kammer dann doch dem Nationalrat an, was bedeutet, dass die MSV auch ohne vorgängige MWSt-Abstimmung eingeführt werden kann. Zu verdanken war der Entscheid vor allem der Geschlossenheit und Diszipliniertheit der CVP, welche die Linke unterstützte. Die Freisinnigen (mit Ausnahme von Saudan, GE), die SVP und die Liberalen stimmten dagegen. Nach diesem Grundsatzentscheid waren nur noch unwesentliche Details zu bereinigen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz im Nationalrat mit 116 zu 58 Stimmen verabschiedet, mit 25 zu 10 Stimmen im Ständerat.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Eintreten auf die Vorlage war in der kleinen Kammer nicht bestritten, doch ertönten sehr kritische Voten aus den Reihen der FDP. Am heftigsten äusserte sich Schiesser (GL). Er gestand zwar gute Gründe für eine MSV ein und bezeichnete die Vorlage als letztlich moderat. Er erinnerte Bundesrätin Dreifuss aber auch an die ungelösten Finanzierungsprobleme in den anderen Sozialversicherungen und stellte bei der Landesregierung einen Mangel an klaren Vorstellungen und nachhaltigen Konzepten zum Sozialversicherungssystem fest. Die Vorlage fand hingegen Unterstützung bei den beiden FDP-Frauen Saudan (GE) und Forster (SG), welche betonten, die heutigen Ungleichheiten im arbeitsrechtlichen Mutterschaftsschutz müssten unbedingt korrigiert werden. Die Vertreter der CVP stellten sich – traditionellerweise – voll und ganz hinter die MSV, vor allem da mit dem neuen Finanzierungsmodell ein durchaus wirtschaftsfreundlicher Vorschlag zur Debatte stehe. Die SP beteiligte sich nicht an der Eintretensdebatte.

Zu Beginn der Detailberatung stellte Beerli (fdp, BE) den Antrag, auf die Grundleistung für alle Mütter zu verzichten. Die Grundbeiträge stellten in Tat und Wahrheit eine ”Geburtsprämie” dar, die in einer liberalen Gesellschaft nicht zu suchen habe. Eine Versicherung könne nur einen Schaden ausgleichen, und der erfolge eben beim Erwerbseinkommen. Mit der Einführung der Grundbeiträge werde das Versicherungs- mit einem Bedarfssystem im gleichen Gesetz vermischt, wobei es sich bei der Geringfügigkeit der Beträge gar nicht um echte Bedarfsleistungen handle, für die ohnehin die Kantone zuständig wären. Mit ihrer Argumentation fand die Bernerin nicht viel Gehör. Sowohl Brunner (sp, GE) wie Delalay (cvp, VS) erinnerten an die vielen Frauen, die aufgrund ihrer familiären Pflichten gar nicht auswärts arbeiten können; ohne Grundleistung würden diese Frauen für ihr Engagement zugunsten der Familie quasi bestraft. Simmen (cvp, SO) setzte sich ebenfalls klar für die Grundbeiträge ein; es gehe weniger um die Frage, ob es eine echte Versicherung sei oder nicht, sondern vielmehr um einen gesellschaftspolitischen Entscheid für die Zukunft der Familien. Mit 25 zu 8 Stimmen wurde der Antrag Beerli deutlich abgelehnt. Mehr Glück hatte Respini (cvp, TI) mit seinem Antrag, die Adoption der leiblichen Geburt gleichzusetzen und mit analogen Leistungen zu honorieren. Die Kommission hatte diesen Vorschlag des Bundesrates wieder aus der Vorlage gekippt. Mit Unterstützung von Bundesrätin Dreifuss setzte er sich mit 23 zu 11 Stimmen durch.

Die Geister schieden sich dann aber vor allem an der Frage, ob die Erhöhung der MWSt in einer speziellen Abstimmung oder zusammen mit dem Gesamtpaket, das der Bundesrat im Jahr 2000 oder 2001 für die finanzielle Sicherung der Sozialwerke (AHV und IV) vorlegen will, erfolgen soll. Vor allem die Vertreter der FDP und SVP bezeichneten eine generelle Abstimmung als ”Mogelpackung” und drängten auf eine Grundsatzabstimmung vor Einführung der MSV, da es nicht angehe, einen neuen Versicherungszweig einzuführen, bevor dessen langfristige Finanzierung gesichert sei. Von ihren Kontrahenten aus SP und CVP mussten sie sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, auf diese Weise die gesamte Vorlage torpedieren zu wollen. Auch Bundesrätin Dreifuss plädierte für eine Verschiebung der Abstimmung, da Kaskadenabstimmungen zur MWSt vermieden werden sollten, und zu verhindern sei, dass die verschiedenen Sozialwerke gegeneinander ausgespielt werden. Schliesslich stand eine Gruppe aus FDP, SVP und einzelnen Christdemokraten einer gleich starken Koalition bestehend aus der SP, der Mehrheit der CVP und einzelnen Freisinnigen aus der Romandie gegenüber. Mit 20 zu 20 Stimmen führte die Abstimmung denn auch zu einem Patt. Ratspräsident Zimmerli (svp, BE) gab den Stichentscheid zugunsten einer vorgezogenen Abstimmung.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Nach dem Nationalrat überwies auch der Ständerat eine Motion Vallender (fdp, AR) (Mo. 96.3059), die eine gesetzliche Regelung der steuerrechtlichen Behandlung des Kaufs eigener Aktien durch Aktiengesellschaften fordert. Beide Räte überwiesen ausserdem eine Motion Saudan (fdp, GE) (Mo. 96.3336), die verlangt, das DBG auch auf Teilliquidationen von Immobiliengesellschaften mit Mieteraktionären auszudehnen.

Motionen zur Überarbeitung des DBG

Auf Antrag des Bundesrates, der auf die im letzten Jahr eingesetzte Kommission Behnisch hinwies, überwies der Ständerat eine Motion Saudan (fdp, GE) (96.3592), wonach steuerlich abziehbare Schuldzinsen nur noch bis zur Höhe des Bruttovermögensertrages oder bis zur Hälfte der gesamten Einkünfte angerechnet werden dürfen, als Postulat. Der Kanton Genf kennt diese Regelung bereits. Auch bezüglich einer Motion Cottier (cvp, FR) (Mo. 97.3494) verwies der Bundesrat auf die eingesetzte Kommission. Der Motionär forderte, die Besteuerung privater Renten neu nach dem Eintrittsalter des Versicherten abzustufen und den steuerpflichtigen Teil von heute 60% auf maximal 40% zu senken, was eine Änderung des DBG und des StHG erfordern würde. Der Ständerat gab die Motion zur Behandlung an seine WAK weiter.

Motionen für Änderungen im DBG

In der Märzsession befasste sich der Ständerat mit einem Postulat Saudan (fdp, GE), welches die Prüfung einer generellen Erwerbsausfallversicherung für die Bereiche Mutterschaft, Militärdienstleistungen und Invalidität anregte. Die kleine Kammer lehnte die zwei ersten Punkte des Postulates (Zusammenfassung der drei Versicherungsbereiche sowie Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 4%) ab, überwies hingegen die beiden weiteren (Prüfung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen und einer allfälligen Einführung des Konzepts zusammen mit dem neuen Finanzausgleich). Der Nationalrat schloss sich diesem Vorgehen bei der Behandlung eines gleichlautenden Postulates Tschopp (fdp, GE) an (Po. 96.3588).

Postulat generellen Erwerbsausfallversicherung für die Bereiche Mutterschaft, Militärdienstleistungen und Invalidität

Der Ständerat verzichtete in der Differenzbereinigung auf das Verbot der Stimmenthaltung bei Abstimmungen im Bundesrat und schloss sich auch beim neuen Instrument des parlamentarischen Auftrags der grossen Kammer an. In der Schlussabstimmung enthielt sich in der grossen Kammer neben einigen bürgerlichen Nationalräten eine deutliche Mehrheit der SP-Fraktion der Stimme oder lehnte die Vorlage ab. Der Grund dafür lag in ihrer Befürchtung, dass mit der Ausrichtung auf NPM-Methoden politische und ökologische Überlegungen von den rein betriebswirtschaftlichen Aspekten der Verwaltungsführung in den Hintergrund gedrängt würden. Die im Vorjahr nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung vom Ständerat überwiesene Motion [96.3254] Saudan (fdp, GE) für eine abgespeckte Neuauflage des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes konnte als erledigt abgeschrieben werden.

neue Botschaft für ein Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
Dossier: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)

Auch die Gegner der Vorlage hielten am Abstimmungssonntag fest, dass trotz dieses Ergebnisses ein Reformbedarf bestehe. Sie forderten den Bundesrat deshalb auf, ohne Verzögerung die im Abstimmungskampf nicht bestrittenen Teile des Projekts nochmals vorzulegen. Am Tag nach der Abstimmung reichten im Nationalrat Deiss (cvp, FR), Seiler (svp, BE), Steiner (fdp, SO) und Comby (fdp, VS) sowie im Ständerat Saudan (fdp, GE) und Reimann (svp, AG) entsprechende Motionen ein. Die beiden Kammern überwiesen die Vorstösse ihrer Mitglieder mit dem Einverständnis des Bundesrats in der Septembersession.

Reformbedarf

In der Sommersession lehnte die kleine Kammer recht deutlich eine Motion Rochat (lp, VD) ab, welche eine Änderung des KVG in dem Sinn verlangte, dass es für die Kassen möglich sein soll, das dritte Kind und alle weiteren Kinder einer Familie von der Prämie zu befreien. Bundesrat und Ratsmehrheit verwiesen darauf, dass eine der zentralen Bestimmungen des neuen KVG die Gleichbehandlung aller Versicherten in der Grundversicherung sei. Mit ähnlichem Stimmenverhältnis verwarf der Rat auch eine Empfehlung Rochat zur Neubemessung der finanziellen Reserven der Krankenkassen (96.3084). Hingegen nahm er ein Postulat Saudan (fdp, GE) an (Po. 96.3086), welches anregt, jenen Kantonen, die dies wünschen, ein gewisses Mitspracherecht bei der Festsetzung der Prämien einzuräumen.

Für die Kassen soll es möglich sein, das dritte Kind und alle weiteren Kinder einer Familie von der Prämie zu befreien (Mo. 96.3085)

Trotz der Zustimmung des Rates zu den Vorbehalten des Bundesrates beantragte eine Kommissionsminderheit - vor den Neuwahlen vom Herbst 1995 war es noch eine Mehrheit gewesen -, den Bundesrat zu verpflichten, Gesetzesänderungen vorzulegen, welche erlauben, den Vorbehalt zum Familiennachzug möglichst bald zurückzuziehen. Dazu müsste insbesondere das Saisonnier-Statut geändert werden. Die beiden Genfer Ständerätinnen Brunner (sp) und Saudan (fdp) wollten mit ihrer Motion deutlich machen, dass "bestehendes Unrecht" nicht unbeschränkt aufrechterhalten werden darf. Die EU-Verhandlungen abzuwarten sei unbefriedigend, da die bilateralen Vereinbarungen über den Personenverkehr für Kinder aus Nicht-EU-Ländern nichts änderten. Bundesrat und Kommissionsmehrheit räumten zwar ein, dass Änderungen nötig seien. Trotzdem sei ein verbindlicher Auftrag im jetzigen Zeitpunkt verfehlt. Das Plenum folgte ihnen und überwies den Vorstoss mit 24 zu 5 Stimmen als Postulat.

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder