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  • Schürmann, Leo (cvp/pdc, SO) NR/CN

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Der mühsame Fortgang der Arbeiten an den von der Motion Akeret (svp, ZH) 1973 verlangten Förderungsmassnahmen und die Verschlechterung der Bundesfinanzen lässt erwarten, dass die bedrängten Blätter noch vor einer längeren Durststrecke stehen. Prof. Leo Schürmann, Mitglied der die Förderungsmassnahmen ausarbeitenden Expertenkommission, warnte vor einer Überschätzung der Bundeshilfe und appellierte an den Willen und die Fähigkeit der Zeitungen zur Selbsthilfe. Eine Erhaltung der gegenwärtigen Strukturen falle ausser Betracht. Im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten der Meinungspresse stand erneut die PTT im Vordergrund. Sie ging angesichts ihrer prekären Finanzverhältnisse zunehmend zur Einmalzustellung über und zwang damit die Zeitungsbetriebe, die Produktion in die Nacht zu verlegen und damit zusätzlich zu verteuern. Unter dem Druck der veränderten Zustelldienste erschien die «Neue Zürcher Zeitung» seit Ende September nur noch einmal täglich. Den weiterhin florierenden Gratisanzeigern begegneten die Luzerner Tageszeitungen mit einer Aufklärungskampagne. Der Zürcher Rechtsanwalt und Umweltexperte Heribert Rausch erwirkte ein allerdings kostspieliges richterliches Verbot gegen das Einstecken von Gratisanzeigern in seinen Briefkasten.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

In der im Nationalrat seit den vier Vorstössen vom Sommer 1972 fälligen Diskussion über die Pressehilfe, die anfangs Juni stattfinden konnte, kritisierten mehrere Redner die Haltung des Bundesrates, der ihrer Ansicht nach die Vorarbeiten zur Neufassung des Artikels 55 BV und zu einem Presseförderungsgesetz nicht mit der von der Situation her geforderten Intensität vorantrieb. Bundesrat Celio wies in seiner Antwort auf die enormen Schwierigkeiten hin, die sich bei den von den Rednern geforderten indirekten Hilfsmassnahmen stellten. Direkte Massnahmen könnten erst aufgrund einer Änderung von Artikel 55 BV und eines Presseförderungsgesetzes erwartet werden. Die pressepolitische Gruppe der Bundesversammlung beschloss kurz darauf, vom Bundesrat auf dem Motionsweg einen dringlichen Bundesbeschluss zu verlangen. Dieser sollte neben flankierenden Massnahmen direkte Betriebsbeiträge in der Höhe von mindestens CHF 10 Mio. an die notleidenden Blätter der SP, der CVP und der SVP vorsehen. Die Motion, die in den Augen ihrer Gegner einen fragwürdigen Präzedenzfall für andere Branchen geschaffen hätte, wurde in der Wintersession mit 63 zu 57 Stimmen abgelehnt. Mit der Einsetzung einer Expertenkommission und der inoffiziellen Veröffentlichung des von Nationalrat Schürmann (cvp, SO) geschaffenen Vorentwurfs, der neben den Förderungsmassnahmen Vorschriften zur Sicherung der äusseren und inneren Pressefreiheit enthält und für die Durchführung der vom Gesetz ins Auge gefassten Massnahmen einen Presserat vorsieht, nahmen die Arbeiten und Diskussionen um einen neuen Presseartikel und um ein Pressegesetz ihren von vielen divergierenden Stellungnahmen belasteten Fortgang.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Die Gesetzesvorbereitung erreichte noch vor dem Ausscheiden Bundesrat Tschudis aus dem EDI ein erstes Ziel: eine im Frühjahr eingesetzte Expertenkommission unter dem Vorsitz Nationalrat Schürmanns (cvp, SO) unterbreitete dem Departement einen Vorentwurf. Dieser ging vom Grundsatz aus, dass der Verursacher für bewirkte Schäden haftbar sei (Verursacherprinzip), und sah die Festlegung von Richtwerten für die Zulässigkeit von Immissionen vor, ferner eine Bewilligungs-, Versicherungs- und Abgabepflicht für umweltbelastende Anlagen. Verschiedene parlamentarische Vorstösse versuchten auf die Gesetzgebungsarbeiten einzuwirken. Beide Räte unterstützten eine Motion von Nationalrat J. Bächtold (ldu, BE; Mo. 11117), nach der die Belastbarkeit des Lebensraumes und das Ausmass des zulässigen wirtschaftlichen und demographischen Wachstums festgestellt werden sollte. Weiter ging Nationalrat Oehen (na, BE; Po. 11615) der eine Überprüfung der ganzen Bundesverfassung auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Umwelterhaltung sowie die Ausarbeitung von Richtlinien für eine umweltkonforme Gesetzgebung und Rechtsprechung postulierte. Ständerat Jauslin (fdp, BL) drang in einer Motion (Mo. 11736) auf die rasche Aufstellung eines Operation Research-Modells, aufgrund dessen die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen erforderlichen Umweltschutzmassnahmen und ihren Auswirkungen beurteilt und die Prioritäten gesetzt werden könnten; der Vorstoss scheiterte jedoch daran, dass sein Urheber ihn nicht in ein Postulat umwandeln wollte. Ständerat F. Muheim (cvp, UR; Po. 11677) plädierte schliesslich dafür, dass der Umweltschutz durch systemimmanente Massnahmen in die Marktwirtschaft integriert werde.

Gescheiterter Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den Umweltschutz
Dossier: Umweltschutzgesetz

Auch im abgelaufenen Jahr war der Bundesrat nicht in der Lage, einen Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen samt einem Entwurf für die Ausführungsgesetzgebung vorzulegen. Die Verzögerung, die Kritik hervorrief, war bedingt durch unterschiedliche Vorstellungen über den Inhalt der Radio- und Fernsehfreiheit, die sich auch in der Öffentlichkeit manifestierten. Neben zahlreichen auf Einzelfälle beschränkten Vorstössen im Parlament wurde insbesondere ein Postulat Schürmann (k.-chr., SO) überwiesen; dieses enthielt die Forderung, es seien vermehrt politische, wirtschaftliche und soziale Fragen am Fernsehen zu behandeln, wobei möglichst viele Meinungen berücksichtigt werden sollten.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

L'opinion publique s'est partagée sur plus d'un point particulier. Tout d'abords un accord a fait défaut sur les problèmes de l'opportunité de révisions partielle, préalables, du moment choisi, qui n'est peut-être pas du tout propice ni ne le justifie, enfin de l'ampleur à donner à cette révision. Ce sont les milieux catholiques qui se montrèrent les plus sceptiques à ce sujet. Ils préféreraient que les points dont la révision s'impose avec le plus d'urgence (les articles confessionnels entre autres) soient réglés d'abord par des révisions partielles. On a avancé, pour justifier ce point de vue, qu'une révision totale, à moins d'être superficielle seulement, serait trop chargée et ne survivrait pas à la votation populaire. A ce propos, le conseiller national Leo Schürmann a qualifié le travail de la commission Wahlen de vulgaire exercice de séminaire au niveau le plus élevé. Pour des raisons analogues, une révision par paquets a été demandée par de nombreux observateurs. En ce qui concerne l'ampleur de la révision, le groupe de travail s'attira un soutien d'autant plus large que, tout en affirmant qu'il ne fallait pas mettre en question les fondements spirituels de la Constitution, il proposa de réévaluer tout ce qui touche au rôle de la Suisse dans le monde et à son intégration. Certains cantons se mirent tout de suite à l'ouvrage, et en premier lieu le Tessin.
Malgré ces débuts prometteurs, le destin de la révision totale est encore incertain. Par ailleurs, la réforme de plusieurs structures et institutions qui ne sont plus adaptées aux réalités est d'une telle urgence qu'on ne peut pas attendre un règlement global. Cela vaut particulièrement pour les structures du fédéralisme et pour le système actuel de gouvernement, qui n'est plus en mesure, à bien des égards, de satisfaire à une efficacité suffisante.

Arbeitsgruppe Wahlen (Reform der Bundesverfassung)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)