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  • Schmid, Martin (fdp/plr, GR) SR/CE
  • Blocher, Christoph (svp/udc, ZH) alt-BR/ex-CF

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Jahresrückblick 2020: Institutionen und Volksrechte

Der Bundesrat stand als Führungsgremium 2020 ganz besonders auf dem Prüfstand, musste er doch aufgrund der Corona-Pandemie mittels Notrechts regieren. Darüber, wie gut ihm dies gelang, gingen die Meinungen auseinander. Die Konjunktur der sich bunt ablösenden Vertrauensbekundungen und Kritiken schien sich dabei mit der Virulenz der Pandemiewellen zu decken. War das entgegengebrachte Vertrauen zu Beginn des Lockdowns im März sehr gross, nahm die Kritik am Führungsstil der Exekutive und an den föderalistischen Lösungen mit dem Rückgang der Fallzahlen und insbesondere auch in der zweiten Welle zu. Eine parlamentarische Aufarbeitung der Bewältigung der Pandemie durch die Bundesbehörden durch die GPK, aber auch verschiedene Vorstösse zum Umgang des Bundesrats mit Notrecht werden wohl noch einige Zeit zu reden geben. Für eine Weile ausser Rang und Traktanden fallen werden hingegen die alle vier Jahre nach den eidgenössischen Wahlen stattfindenden Diskussionen um die parlamentarische Behandlung der Legislaturplanung sowie die bereits fünfjährige Diskussion über ein Verordnungsveto, die vom Ständerat abrupt beendet wurde. Im Gegensatz dazu wird wohl die Regelung über das Ruhegehalt ehemaliger Magistratspersonen noch Anlass zu Diskussionen geben. Den Stein ins Rollen brachte 2020 die medial virulent kommentierte Rückzahlung der Ruhestandsrente an alt-Bundesrat Christoph Blocher.

Wie kann und soll das Parlament seine Aufsicht über die Verwaltung verbessern? Diese Frage stand auch aufgrund des Jahresberichts der GPK und der GPDel im Raum. Dieser machte auf einige Mängel aufmerksam, was unter anderem zur Forderung an den Bundesrat führte, eine Beratungs- und Anlaufstelle bei Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen einzurichten. Der seit 2016 in den Räten debattierten Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation, die mit den Rechten einer PUK ausgestattet wäre, aber wesentlich schneller eingesetzt werden könnte, blies hingegen vor allem aus dem Ständerat ein steifer Wind entgegen. Ein Dorn im Auge waren dem Parlament auch die Kader der bundesnahen Betriebe: 2021 wird das Parlament über einen Lohndeckel und ein Verbot von Abgangsentschädigungen diskutieren.

Das Parlament selber machte im Pandemie-Jahr eher negativ auf sich aufmerksam. Paul Rechsteiner (sp, SG) sprach mit Bezug auf den der Covid-19-Pandemie geschuldeten, jähen Abbruch der Frühjahrssession von einem «Tiefpunkt der Parlamentsgeschichte des Landes». Das Parlament nahm seine Arbeit jedoch bereits im Mai 2020 im Rahmen einer ausserordentlichen Session zur Bewältigung der Covid-19-Krise wieder auf; Teile davon, etwa die FinDel waren auch in der Zwischenzeit tätig geblieben. Dass die ausserordentliche Session aufgrund von Hygienevorschriften an einem alternativen Standort durchgeführt werden musste – man einigte sich für diese Session und für die ordentliche Sommersession auf den Standort BernExpo – machte eine Reihe von Anpassungen des Parlamentsrechts nötig. Diese evozierten im Falle der Abstimmungsmodalitäten im Ständerat einen medialen Sturm im Wasserglas. Die Pandemie vermochte damit ziemlich gut zu verdeutlichen, wie wenig krisenresistent die Parlamentsstrukturen sind, was zahlreiche Vorstösse für mögliche Verbesserungen nach sich zog. Kritisiert wurde das Parlament auch abgesehen von Covid-19 und zwar, weil der Nationalrat eine eher zahnlos gewordene, schon 2015 gestellte Forderung für transparenteres Lobbying versenkte und damit auch künftig wenig darüber bekannt sein wird, wer im Bundeshaus zur Vertretung welcher Interessen ein- und ausgeht.

Der Zufall will es, dass die SVP 2021 turnusgemäss gleichzeitig alle drei höchsten politischen Ämter besetzen wird. In der Wintersession wurden Andreas Aebi (svp, BE) zum Nationalratspräsidenten, Alex Kuprecht (svp, SZ) zum Ständeratspräsidenten und Guy Parmelin zum Bundespräsidenten gekürt. In den Medien wurde diskutiert, wie es Parmelin wohl gelingen werde, die Schweiz aus der Covid-19-Krise zu führen. 2020 standen Regierung und Parlament aber nur selten im Fokus der Medien – ganz im Gegensatz zu den Vorjahren als die Bundesratserneuerungs- und -ersatzwahlen für viel Medienrummel gesorgt hatten (vgl. Abb. 2: Anteil Zeitungsberichte pro Jahr).

Viel Druckerschwärze verbrauchten die Medien für verschiedene Ereignisse hinsichtlich der Organisation der Bundesrechtspflege. Zum einen gab die Causa Lauber viel zu reden. Gegen den Bundesanwalt wurde ein Amtsenthebungsverfahren angestrengt, dem Michael Lauber mit seinem Rücktritt allerdings zuvorkam. Die Wahl eines neuen Bundesanwalts wurde zwar auf die Wintersession 2020 angesetzt, mangels geeigneter Kandidierender freilich auf 2021 verschoben. Die zunehmend in die mediale Kritik geratenen eidgenössischen Gerichte, aber auch der Vorschlag der SVP, ihren eigenen Bundesrichter abzuwählen, waren Nahrung für die 2021 anstehenden Diskussionen um die Justizinitiative. Was Letztere anbelangt, beschlossen die beiden Rechtskommissionen Ende Jahr, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten.

Auch die direkte Demokratie wurde von den Auswirkungen der Covid-Pandemie nicht verschont, mussten doch die Volksabstimmungen vom 20. Mai verschoben werden. Darüber hinaus verfügte der Bundesrat Ende März einen Fristenstillstand bei den Initiativen und fakultativen Referenden: Bis Ende Mai durften keine Unterschriften mehr gesammelt werden und die Sammelfristen wurden entsprechend verlängert. Auftrieb erhielten dadurch Forderungen nach Digitalisierung der Ausübung politischer Rechte (z.B. Mo. 20.3908 oder der Bericht zu Civic Tech). Viel Aufmerksamkeit erhielt dadurch auch der in den Medien so benannte «Supersonntag»: Beim Urnengang vom 27. September standen gleich fünf Vorlagen zur Entscheidung (Begrenzungsinitiative, Kampfjetbeschaffung, Jagdgesetz, Vaterschaftsurlaub, Kinderabzüge). Nachdem Covid-19 die direkte Demokratie eine Weile ausser Gefecht gesetzt hatte, wurde die Abstimmung sozusagen als «Frischzellenkur» betrachtet. In der Tat wurde – trotz Corona-bedingt schwierigerer Meinungsbildung – seit 1971 erst an vier anderen Wochenenden eine höhere Stimmbeteiligung gemessen, als die am Supersonntag erreichten 59.3 Prozent.
Das Parlament beschäftigte sich 2020 mit zwei weiteren Geschäften, die einen Einfluss auf die Volksrechte haben könnten: Mit der ständerätlichen Detailberatung in der Herbstsession übersprang die Idee, völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, eine erste Hürde. Auf der langen Bank befand sich hingegen die Transparenzinitiative, deren Aushandlung eines indirekten Gegenvorschlags die Räte 2020 in Beschlag genommen hatte; Letzterer wird aber wohl aufgrund des Widerstands im Nationalrat eher nicht zustandekommen.

Jahresrückblick 2020: Institutionen und Volksrechte
Dossier: Jahresrückblick 2020

Die grosse Kammer befasste sich in der Wintersession 2020 mit einem Vorstoss von Ständerat Schmid (fdp, GR) zur Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike. Die Mehrheit der vorberatenden KVF-NR hatte sich zuvor für Annahme der Motion ausgesprochen. Wie Nationalrätin Schaffner (glp, ZH) erläuterte, unterstütze die Kommission das Anliegen, dass Jugendliche ab 12 Jahren ein langsames E-Bike ohne Fahrausweis benützen dürfen. Die Kommissionsmehrheit möchte damit weitergehen als die in derselben Session überwiesene Motion Nantermod (fdp, VS; Mo. 20.3080). Diese sieht vor, dass Kinder unter 14 Jahren langsame E-Bikes benützen dürfen, wenn sie von einer erwachsenen Person begleitet werden. Eine starke Kommissionsminderheit, bestehend aus SVP-, Grüne- und SP-Vertreterinnen und -Vertretern beantragte die Ablehnung der Motion Schmid. Die verminderte Verkehrssicherheit stand dabei im Zentrum der Überlegungen, wie Aline Trede (gp, BE) erklärte. Die Minderheit bevorzuge die Umsetzung der Motion Nantermod. Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga sprach sich für die Ablehnung der Motion Schmid und für die Umsetzung der Motion Nantermod aus.
Die grosse Kammer liess sich von der Argumentation der Kommissionsminderheit und von Bundesrätin Sommaruga überzeugen und lehnte die Motion mit 112 zu 67 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ab. Die ablehnenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen, von grossen Teilen der SVP-Fraktion und von einzelnen Mitgliedern der Mitte-Fraktion.

Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike

Ohne Diskussion überwies der Ständerat das Postulat Hegglin (cvp, ZG) für eine «zeitgemässe Besoldungs- und Ruhegehaltsregelung für Magistratspersonen». Peter Hegglin dankte in seinen Ausführungen dem Bundesrat für den Antrag auf Annahme des Postulats und erinnerte daran, dass die momentan geltende Regelung 1989 eingeführt worden sei, heute aber nicht mehr genüge. Damals sei man davon ausgegangen, dass gewählte Personen nach einer Abwahl oder einem Rücktritt keine Vorsorge, kein neues Einkommen oder keine Rente hätten, weshalb ein Ruhegehalt angezeigt gewesen sei. Dies entspreche aber kaum mehr einer modernen Gehaltsordnung. Bundeskanzler Walter Thurnherr, der die bundesrätliche Empfehlung zur Annahme des Postulats in der kleinen Kammer begründete, erinnerte daran, dass die aktuelle Regelung sehr effektiv und einfach sei und es erlaube, die Magistratspersonen vor möglichen Interessenbindungen und -konflikten zu bewahren. Allerdings sehe der Bundesrat Handlungsbedarf im Vollzug der Besoldungs- und Ruhestandsregelungen. Ausdrücklich wolle man die Zulässigkeit von rückwirkenden Auszahlungen regeln. Damit stellte der Bundeskanzler den Bezug zur Causa Blocher her, ohne den ehemaligen Bundesrat zu erwähnen.

Zeitgemässe Besoldungs- und Ruhestandsregelungen für Magistratspersonen (Po. 20.4099)
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

In der Wintersession 2020 überwies der Ständerat eine Motion Friedl (sp, SG), die «den Verkauf invasiver Neophyten verbieten» will. Er folgte damit seiner vorberatenden UREK-SR, welche die Motion einstimmig zur Annahme empfohlen hatte. Kommissionssprecher Schmid (fdp, GR) und Umweltministerin Sommaruga wiesen in ihren Voten darauf hin, dass ein Verkaufsverbot wichtig und logisch sei. Bisher ist zwar das Pflanzen invasiver Neophyten verboten, nicht aber deren Verkauf. Sommaruga kündigte an, das Anliegen der Motion in die in 2021 anstehende Revision des Umweltschutzgesetzes aufzunehmen. Die kleine Kammer nahm die Motion anschliessend stillschweigend an.

Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten

Nachdem die FinDel dem Bundesrat empfohlen hatte, nicht auf die Forderung von alt-Bundesrat Christoph Blocher nach Rückzahlung seines Ruhegehalts einzugehen, entschied sich die Regierung vorerst, von Blocher selber eine schriftliche Erklärung für seine Beweggründe zu verlangen. Man gebe ihm «rechtliches Gehör», berichtete der Ex-Justizminister in der Sonntags-Zeitung. Er habe nach seiner Nichtwiederwahl auf die Auszahlung der Rente, nicht aber auf seinen Rentenanspruch verzichtet, präzisierte er. Es sei ihm damals von der Bundeskanzlei zugesichert worden, dass ein nachträglicher Bezug möglich sei, betonte Blocher gemäss NZZ.

In der Zwischenzeit wurde diese Frage gar in Umfragen behandelt. Im Rahmen der Tamedia-Umfrage im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmungen vom November 2020 (Konzernverantwortungsinitiative und Verbot der Kriegsmaterialfinanzierung) konnten sich die Befragten auch zum Rentenbezug äussern. 74 Prozent der Befragten verneinten den Anspruch des Milliardärs auf ein Ruhegehalt. Selbst die SVP-Anhängerschaft habe sich mehrheitlich gegen den Erhalt der Rente ausgesprochen, wusste die Sonntags-Zeitung zu berichten.

Ende Oktober entschied sich der Bundesrat, Christoph Blocher ein Ruhegehalt für die letzten fünf Jahre auszubezahlen. Da das geltende Recht nicht klar sei, habe die Regierung im Juli die Regelung zuerst grosszügig ausgelegt und die FinDel um eine Beurteilung gebeten. Nachdem diese empfohlen habe, ganz auf eine rückwirkende Auszahlung zu verzichten, sei der Bundesrat auf diese ursprüngliche Idee zurückgekommen. Er teile die Ansicht der FinDel, dass eine nachträgliche Begleichung nicht dem Zweck der Ruhestandsregelungen entspreche, sei aber, gestützt auf zwei Rechtsgutachten, der Meinung, dass dennoch ein rechtlicher Anspruch bestehe, der freilich einer Verjährungsfrist von fünf Jahren unterstehe. Bis eine definitive Regelung bestehe, würden deshalb entsprechende Anträge gutgeheissen, man unterstütze jedoch die Ausarbeitung einer Rechtsgrundlage, mit der dies zukünftig nicht mehr möglich sei.
Für Christoph Blocher bedeutete dieser Entscheid, dass er von den geforderten CHF 2.7 Mio. noch CHF 1.125 Mio. erhalten würde. In der Presse wurde der Entscheid des Bundesrats mit Unverständnis aufgenommen: «Eine Million für Blocher, nichts für Gewerbler», betitelte der Blick den gleichentags gefällten Entscheid des Bundesrats, wegen Covid-19 Discos und Clubs zu schliessen. Dass ein 80-jähriger Multimilliardär Millionen verlange, während Krankenpflegerinnen für wenig Geld Übermenschliches leisteten, sei ein Affront, kommentierte das Boulevardblatt.

Alt-Bundesrat Christoph Blocher fordert rückwirkend Bundesratsruhegehalt
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

Im Vorfeld der Herbstsession beriet die WAK-SR das Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien und beantragte dem Ständerat mit 7 zu 1 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), diesem zuzustimmen. Kommissionssprecher Levrat (sp, FR) unterstützte die Vorlage in der Herbstsession zwar ausdrücklich, teilte aber auch gewisse Bedenken mit. Diese bezogen sich auf die steuerliche Behandlung von Unternehmen, die in Saudi-Arabien Dienstleistungen erbringen, ohne dort einen Sitz oder eine ständige Niederlassung zu haben. Die OECD und die Schweiz, wie auch die Mehrheit der UNO-Staaten, unterstellten derartige Betriebe erst ab 183 Arbeitstagen innerhalb von zwölf Monaten und physischer Präsenz einer Steuerpflicht. Unter saudi-arabischem Recht reiche dafür jedoch bereits eine virtuelle Präsenz aus, erklärte Levrat. Gerade bei Unternehmen mit Beratungsleistungen führten diese unterschiedlichen Definitionen unter Umständen zu Divergenzen. Ständerat Levrat stellte aber in Aussicht, dass man nach Abschluss des Abkommens ein Verständigungsverfahren einleiten könne, um die genaue Auslegung des Abkommens durch die saudischen Behörden zu klären. Martin Schmid (fdp, GR) zeigte sich diesem Verständigungsverfahren gegenüber kritisch, da ein solches in der Praxis mehrere Jahre in Anspruch nehme. Bundesrat Maurer beschwichtigte die Gemüter mit der Erklärung, dass die Frage der Betriebsstätten in mehreren Abkommen der Schweiz gleich gelöst worden sei, auch wenn es nicht dem Schweizer Ideal und dem UNO-Standard entspreche. Wenn man diese Lücke beheben wolle, dann müsse man demnach zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen neu aufrollen. Bundesrat Maurer verdeutlichte, dass ein Abkommen, welches trotz Lücke sehr vieles regle, der Alternative ohne Abkommen vorzuziehen sei. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 24 zu 2 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) deutlich an.
In der Schlussabstimmung bestätigte der Ständerat das klare Ergebnis mit 29 zu 4 Stimmen (bei 11 Enthaltungen), während es im Nationalrat durch die zahlreichen Enthaltungen der SVP-Fraktion und der Nein-Stimmen der Grünen und SP mit 79 zu 78 Stimmen (bei 38 Enthaltungen) noch einmal spannend wurde.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

In der Herbstsession 2020 beendete der Nationalrat die Diskussionen um die Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier, indem er mit 106 zu 81 Stimmen (2 Enthaltungen) beschloss, nicht auf das Geschäft einzutreten. Damit folgte die grosse Kammer ihrer SPK-NR, die zuvor mit 13 zu 11 Stimmen Nicht-Eintreten empfohlen hatte. Ursprünglich hatte die Kommission entsprechend der ursprünglichen Forderung einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) vorgesehen, diese finanzielle Hilfe für ehemalige Parlamentsmitglieder gänzlich abzuschaffen. Nachdem der Nationalrat die Vorlage abgeschwächt hatte – neu sollten nur noch abgewählte, nicht aber freiwillig zurücktretende Parlamentsmitglieder von einer finanziellen Überbrückung profitieren –, war der Ständerat in der Sommersession 2020 gar nicht erst auf die Vorlage eingetreten.
Es sei eine lange Geschichte, die sich im Kreis drehe, fasste Kommissionssprecher Matthias Jauslin (fdp, AG) zusammen. Eine Minderheit kritisiere dabei – «vielleicht auch zurecht» –, wie der Ständerat mit der Vorlage umgehe: «Wenn dem Ständerat etwas nicht passt, wird es vom Tisch gewischt». Allerdings sei damit zu rechnen, dass die kleine Kammer auch ein zweites Mal nicht eintreten werde, selbst wenn sich der Nationalrat nun mit der Vorlage beschäftigen würde, mahnte Jauslin. Es gelte deshalb, der Sache ein Ende zu bereiten. Für besagte Minderheit wiederholte Gregor Rutz (svp, ZH) noch einmal die bereits bekannten Argumente: Ratsmitglieder, die neben der Arbeitslosenversicherung als Milizparlamentarierinnen und -parlamentarier nach einem geplanten Rücktritt auch noch Einkommen erzielten, sollten nicht in den Genuss staatlich finanzierter Überbrückungshilfe kommen. Der Ständerat brauche ab und zu ein paar Monate mehr; auch er werde aber die Wichtigkeit der Angelegenheit noch erkennen. Die rhetorische Frage von Ada Marra (sp, VD), ob es niemand seltsam finde, dass die Kommissionsminderheit von einem Fraktionsmitglied jener Partei angeführt werde, die nichts dagegen einzuwenden habe, dass Christoph Blocher, AHV-Bezüger und reich, ebenfalls eine Art von Überbrückungshilfe beanspruche, blieb unbeantwortet – die Vaudoise spielte auf die Forderung des alt-Bundesrats an, sein Ruhegehalt nachträglich beziehen zu können. In der Folge warb Marianne Streiff-Feller (evp, BE) im Namen der Mitte-Fraktion für die 2019 gefundene Kompromisslösung und entsprechend für Eintreten und Kurt Fluri (fdp, SO) gab bekannt, dass die FDP-Fraktion auch aus finanziellen Überlegungen für Nicht-Eintreten stimmen werde: Auch mit der abgeschwächten Lösung würden nur unwesentliche Einsparungen der pro Jahr im Schnitt rund CHF 100'000 betragenden Überbrückungshilfen gemacht. Entsprechend stammten die Stimmen, die das Geschäft – erfolglos – gerne noch einmal an die kleine Kammer geschickt hätten, aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion, aus der Mitte-Fraktion (28 befürwortende, 1 Gegenstimme) und aus der FDP-Fraktion (4 abweichende, befürwortende Stimmen).

Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier (Pa. Iv. 16.460)

Etant donné que la medtech, la biotechnologie et la production pharmaceutique représentent plus de 5 pourcent du PIB helvétique, et que ce secteur dope la croissance chaque année, Martin Schmid (plr, GR) préconise un rapport sur la préservation et le renforcement de la Suisse en tant que pôle de biotechnologie et de production pharmaceutique. Le rapport a pour objectif de renforcer la collaboration entre le secteur de la production, les start-ups et la recherche universitaire, de préserver l'accès à du personnel qualifié, d'encourager l'arrivée d'entreprises innovantes en Suisse et de mettre en place un comité consultatif.
Le Conseil fédéral s'est montré favorable au postulat. Il a été adopté à l'unanimité par la chambre des cantons.

Renforcer le positionnement de la Suisse en tant que pôle de biotechnologie et de production pharmaceutique (Po.20.3752)

Peter Hegglin (cvp, ZG), seines Zeichens Präsident der FinDel nahm die virulent diskutierte Forderung von alt-Bundesrat Christoph Blocher, sein Ruhegehalt rückwirkend beziehen zu wollen, Mitte September 2020 zum Anlass, das aktuelle Besoldungs- und Ruhegehaltssystem für Magistratspersonen zu überdenken – freilich ohne in seinem Vorstoss die Causa Blocher zu erwähnen. Die «systemischen Ungereimtheiten» und die «Schwierigkeiten im Vollzug», welche das aktuelle System verursache, könnten durch eine moderne Ordnung – einer «Lex Blocher», wie der Blick die Forderung bezeichnete – überwunden werden, so der Zuger Ständerat. Er schlug etwa vor, auch für Magistratspersonen eine berufliche Vorsorge oder Abgangsentschädigungen einzuführen. Das aktuelle Ruhegehalt sei eingeführt worden, um eine Einkommenslücke zu verhindern, wenn ein Bundesratsmitglied zurücktrete oder abgewählt werde. Dies sei nicht mehr zeitgemäss.
Der Bundesrat beantragte Mitte November die Annahme des Postulats, begründete diesen Antrag jedoch nicht.

Zeitgemässe Besoldungs- und Ruhestandsregelungen für Magistratspersonen (Po. 20.4099)
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

In der Herbstsession 2020 befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit dem bundesrätlichen Entwurf zum Forschungsförderinstrument SWEET. Die Kantonskammer zeigte in der kurzen Debatte Einigkeit. Ohne Gegenantrag trat sie auf die Vorlage ein, nachdem Kommissionssprecher Martin Schmid (fdp, GR) und Energieministerin Simonetta Sommaruga die Wichtigkeit und die Dringlichkeit der Vorlage betont hatten. Einstimmig und auf Antrag seiner UREK-SR stimmte die kleine Kammer dem Beschluss des Nationalrates zu, die Kreditperiode von 2021 bis 2032 auf 2021 bis 2028 zu verkürzen. Entgegen dem Nationalrat zeigte der Ständerat auch bei der Gesamtabstimmung Einigkeit. Das Parlament gab damit dem Bundesrat rechtzeitig grünes Licht, Forschungsprojekte zu Themen wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicherung und Stromnetzsicherheit weiterhin finanziell zu unterstützen.

Energiestrategie 2050. Forschungsförderungsinstrument SWEET

Anfang September 2020 äusserte sich die FinDel zur Frage der rückwirkenden Auszahlung von Ruhegehältern für Magistratspersonen. Anlass dazu war die Anfrage des Bundesrats gewesen, über die Forderung von alt-Bundesrat Christoph Blocher nach einer Rückzahlung seiner Ruhestandsrente über rund CHF 2.7 Mio. zu beraten. In ihrer Medienmitteilung empfahl die Finanzdelegation, Ruhegehälter nicht rückwirkend auszuzahlen. Sie hielt fest, dass die aktuelle Regelung keine eigentliche Rente im Sinne einer Pensionskasse sei, sondern ein Ruhegehalt, mit dem «ein standesgemässes Leben nach dem Ausscheiden aus dem Amt» ermöglicht werden solle. Es gebe allerdings keine gesetzliche Grundlage, mit der ein Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung begründet werden könne. Würde ein solcher Anspruch bewilligt, hätte dies präjudizielle Wirkung und würde wohl nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Ein nachträglicher Bezug käme dem Bezug eines angesparten Pensionskassenkapitals gleich, aber eben nicht der Idee eines Ruhegehaltes. Da zudem der Grundsatz der Sparsamkeit gelte, dürften nur Ruhegehälter ausbezahlt werden, wenn sie tatsächlich geschuldet seien. Da das jetzige System auf «überholten Arbeitsmarktbedingungen und Vorsorgemöglichkeiten» beruhe, werde sich die FinDel auch überlegen, wie ein zeitgemässes Ruhegehaltssystem ausgearbeitet werden könnte.
Freilich äusserte sich die FinDel nicht explizit zur Causa Blocher. Dafür habe man keine gesetzlich geregelte Zuständigkeit, gab der Präsident der FinDel, Peter Hegglin (cvp, ZG), der NZZ zu Protokoll und spielte damit den Ball an den Bundesrat zurück, für den es freilich schwierig sein dürfte, von der Stellungnahme der FinDel abzuweichen, so Hegglin in der Aargauer Zeitung.

Alt-Bundesrat Christoph Blocher fordert rückwirkend Bundesratsruhegehalt
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

Als «unnötiges Sommertheater» bezeichnete die Sonntagszeitung das in den Medien lautstark begleitete Hin und Her um die Forderung von alt-Bundesrat Christoph Blocher, sein Ruhegehalt nachträglich beziehen zu wollen. Der ehemalige Magistrat – Blocher war von 2003 bis 2007 Justizminister – hatte im Juni 2020 CHF 2.7 Mio. an Rückzahlungen gefordert. Zwar waren Besoldung und Ruhestandsgehälter der Bundesrätinnen und Bundesräte immer wieder mal Gegenstand parlamentarischer Vorstösse und medialer Berichterstattung, die Forderung Blochers, die Anfang Juli publik geworden war, löste aber eine mittlere Lawine aus. In den Medien wurden «Erstaunen» (Blick) und «Empörung» (Tages-Anzeiger) geäussert. Erstaunen über den Umstand, dass einer der reichsten Schweizer eine solche Forderung überhaupt stellte. Die Aargauer Zeitung vermutete, dass Blocher zwar reich, aber nicht genügend liquide sei. Empörung wurde in den Medien laut, weil Blocher nach seiner Nichtwiederwahl selber lautstark auf die Rente verzichtet habe – was von der Weltwoche und einigen SVP-Exponenten allerdings bestritten wurde – und selber zu den stärksten Kritikern der Ruhestandsregel gehört habe. Mit seinem Verzicht habe er sich nach seiner Abwahl gebrüstet, erinnerte sich der Tages-Anzeiger. Zudem stiess vielen Kommentierenden der Zeitpunkt der Forderung sauer auf. Angesichts der Corona-Krise sei die Forderung «an Dreistigkeit kaum zu überbieten» (Tages-Anzeiger). Blocher selber verteidigte seinen Anspruch. Dieser stehe ihm gesetzlich zu. Der jährliche Nichtbezug sei sogar zum Vorteil des Staates gewesen, da das Geld in der Kasse geblieben sei. Allerdings wäre es ein Geschenk an den Staat, wenn er die Rente jetzt nicht beziehen würde. Und wie der Staat momentan verfahre, dürfe man ihm keine Geschenke machen.

Die Forderung Blochers wurde aus verschiedenen Gründen zum Politikum – zu einem «acte politique», wie Le Temps titelte. Zum einen reagierten verschiedene politische Exponenten recht heftig. Es sei nur schwer nachzuvollziehen gab Cédric Wermuth (sp, AG) zu Protokoll, dass ein Multimilliardär mitten in einer Krise Geld beziehe, dass er nicht nötig habe. Gerhard Pfister (cvp, ZG) wurde im Tages-Anzeiger folgendermassen zitiert: «Es ist jedem selber überlassen, wie er die Differenzierung zwischen legal und legitim für sich formulieren will.» In verschiedenen Kommentaren wurde vermutet, dass die Sache der SVP nicht gerade dienlich sei – auch im Hinblick auf die anstehende Abstimmung über die Begrenzungsinitiative. Blocher spiele seinen Gegnern in die Hände und schade seinem Ansehen, urteilte die Sonntagszeitung. SVP-nahe Kreise wiederholten im Gegensatz dazu das Narrativ, dass Blocher «das Geld besser einzusetzen» wisse «als die aktuelle Staatselite» – so z.B. SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) in der Sonntagszeitung. Die Weltwoche warf den Journalisten, die Blocher Schamlosigkeit unterstellten, ihrerseits Charaktermangel vor.
Zum anderen musste der Bundesrat über die Gewährung der Forderung entscheiden und auch die FinDel sollte sich als übergeordnete Instanz der Sache noch annehmen. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass eine Magistratsperson bei Rücktritt oder Abwahl ein Ruhegehalt von einem halben Jahreslohn pro Jahr erhält, was aktuell rund CHF 225'000 pro Jahr entspricht. Sind die ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräte nach Ausscheiden aus dem Amt arbeitstätig, wird das Ruhegehalt gekürzt oder ganz gestrichen, wenn die Einnahmen durch die berufliche Tätigkeit die CHF 225'000 übersteigen – nicht einberechnet wird dabei freilich das Vermögen der Magistratspersonen. Wer wie viel Ruhegehalt bezieht, wird nicht bekanntgegeben, die Bundeskanzlei weist jeweils nur die Gesamtsumme an Ruhegehältern aus – 2019 betrug dieser Betrag rund CHF 4.5 Mio., die von 19 Personen (darunter zwei ex-Bundeskanzler) beansprucht worden seien, wie der «Blick» zu berichten wusste. Nicht geregelt war bisher allerdings, ob und wie Ruhegehälter rückwirkend ausbezahlt werden. Die NZZ erhoffte sich als Folge der Geschichte denn auch Reformen des «relativ feudalen» Ruhegehalts, die dann vermutlich «Christoph Blocher zu verdanken» wären.

Der Bundesrat entschied am 1. Juli 2020, dass er der Forderung Blochers Folge leisten und ihm CHF 2.7 Mio. auszahlen wolle, beauftragte aber die Bundeskanzlei und das EJPD, die gesetzliche Lage abzuklären und eine Regelung zu prüfen, mit der ein rückwirkender Bezug zukünftig verunmöglicht werde. Zudem solle die FinDel noch die Frage klären, ob Ansprüche allenfalls nach fünf Jahren verjähren würden. In diesem Fall erhielte Blocher statt CHF 2.7 Mio. noch rund CHF 1.1. Mio.

Alt-Bundesrat Christoph Blocher fordert rückwirkend Bundesratsruhegehalt
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

Flavia Kleiner trat per 20. Juni 2020 von ihrem Amt als Co-Präsidentin der wirtschafts- und gesellschaftsliberalen Bewegung Operation Libero zurück, wie diese bereits im Mai 2020 per Medienmitteilung kommuniziert hatte. Kleiner hatte das Amt als Co-Präsidentin seit der Gründung 2014 inne, zuletzt zusammen mit Co-Präsidentin Laura Zimmermann, die weiterhin im Amt bleibt.
Die Operation Libero wurde von Kleiner 2014 mitgegründet, laut Medienmitteilung aus Frust über die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative der SVP. In der Medienmitteilung zu ihrem Rücktritt zog Kleiner eine positive Bilanz zu den vergangenen sechs Jahren: Demnach sei es der Bewegung gelungen, gemeinsam mit anderen Organisationen und Parteien «den Mythos der Unbesiegbarkeit der SVP» zu brechen. Die Organisation habe dazu beigetragen, die «Post-Blocher-Ära» einzuläuten und fortschrittliche Allianzen und Netzwerke in der Schweizer Politiklandschaft zu formen. Ein kleiner Seitenhieb auf die SVP hätte denn auch der Zeitpunkt von Kleiners Rücktritt werden sollen: Ursprünglich hätte dieser im unmittelbaren Nachgang zur Abstimmung über die Begrenzungsinitiative der SVP stattfinden sollen, doch wurde der Abstimmungstermin aufgrund der Corona-Pandemie auf September verschoben.
Die Nachfolge Kleiners trat Stefan Manser-Egli an, der sich gemäss Interview in der Aargauer Zeitung etwa für ein liberaleres Bürgerrecht einsetzen wolle.

Flavia Kleiner tritt zurück (Operation Libero)

Im Sommer 2020 befasste sich der Ständerat mit einer Motion Chevalley (glp, VD), welche oxo-abbaubare Kunststoffe in der Schweiz verbieten will. Martin Schmid (fdp, GR) erläuterte für die UREK-SR, dass diese Kunststoffe nicht nur als Mikroplastik in der Umwelt, sondern auch bei der Abfallverwertung Probleme verursachen könnten, wenn sie fälschlicherweise als biogener Abfall oder in separaten Kunststoffsammlungen entsorgt würden. Ein Verbot stelle für Schweizer Wirtschaft und Handel zudem kein Problem dar, da diese Kunststoffe in der Schweiz kaum verwendet würden, resümierte Schmid. Der Ständerat nahm die Motion in der Folge stillschweigend an.

Wann werden oxo-abbaubare Kunststoffe verboten? (Mo. 19.4182)
Dossier: Plastikbelastung

Der Ständerat befasste sich im Sommer 2020 mit der Motion Schilliger (fdp, LU) zum verstärkten Einsatz von Recyclingbaustoffen durch die öffentliche Hand. Der Rat war sich einig, dass bei der Wiederverwendung von Baumaterialien noch viel Potential bestehe. Viel zu oft werde beispielsweise Beton als Abfall und nicht als Ressource betrachtet. Martin Schmid (fdp, GR) erläuterte für die UREK-SR, dass das Ziel dieser Motion darin bestehe, beim Einsatz von Recyclingbaustoffen einheitliche Standards zu schaffen. Die öffentliche Hand, allen voran der Bund, solle hier in einer Vorbildfunktion diese Standards setzen, damit die privaten Bauherren entsprechend davon profitieren könnten. Olivier Français (fdp, VD) ergänzte, dass oft die Gesetzgebung im Wege stehe, um Baustoffe vor Ort wiederzuverwenden. Er denke dabei beispielsweise an das Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Waadt. In diesem Gesetz werde nicht zwischen Siedlungsabfällen im herkömmlichen Sinne und wiederverwertbaren Abfällen unterschieden. Nach dem abschliessenden Votum von Umweltministerin Sommaruga nahm die kleine Kammer die Motion ohne Abstimmung an.

Recyclingbaustoffe
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Nachdem der Bundesrat, der Nationalrat und die einstimmige UREK-SR eine Motion Hadorn (sp, SO) unterstützt hatten, gab in der Sommersession 2020 auch der Ständerat stillschweigend grünes Licht. Damit sollen administrative Prozesse bei der Erstellung von Fotovoltaikanlagen vereinfacht werden, sofern diese im Kompetenzbereich des Bundes liegen. Wie Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Kommissionspräsident Martin Schmid (fdp, GR) in der Ratsdebatte erklärten, habe die Solarbranche Swisssolar zusammen mit dem BFE an der Entwicklung der Software «Easyadmin» gearbeitet, die administrative Hürden bei der Errichtung neuer Solaranlagen abbauen soll. Mit der Annahme der Motion werde der Bundesrat nach Möglichkeit weitere Vereinfachungen vornehmen, versprach die Energieministerin im Rat.

Sonnenenergie fördern / Sonnenenergie Förder-Trilogie: Schnittstellen zwischen den Behörden vereinfachen (Mo. 19.4258)

Stillschweigend folgte im Sommer 2020 der Ständerat der grossen Kammer und nahm eine Motion Guhl (bdp, AG) zur volkswirtschaftlich effizienten Integration erneuerbarer Energien in die Stromnetze an. Die Verteilnetzbetreiber sollen damit neu die Möglichkeit erhalten, die Einspeiseleistung bei Bedarf reduzieren zu können. Dieses sogenannte «Peak Shaving» war zuvor auch schon im Januar 2020 in der vorberatenden UREK-SR auf einstimmigen Zuspruch gestossen. Mit der Massnahme werde dem Nova-Prinzip (aus dem Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze) Rechnung getragen, die Netzoptimierung dem Netzausbau vorzuziehen, und damit eine effiziente und kostengünstige Umsetzung der Energiestrategie 2050 angestrebt, erklärte Kommissionssprecher Martin Schmid (fdp, GR) im Plenum. Die Stromproduzenten würden dadurch auch keine allzu grossen finanziellen Schäden erfahren, zumal diese Massnahmen nur bei Stromüberschuss und den damit einhergehenden tiefen Preisen vorgenommen würden, war Schmid überzeugt. Zufrieden mit dem Resultat zeigte sich auch Energieministerin Simonetta Sommaruga, die sich in der befürwortenden Haltung des Bundesrates gestärkt zeigte, mit der Flexibilitätsregulierung ein gutes Zusammenspiel zwischen EnG und StromVG erreichen zu können.

Volkswirtschaftlich effiziente Integration erneuerbarer Energien in die Stromnetze (Mo. 19.3755)

Im Mai 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, mit dem er die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Verfahren schaffen wollte. Damit sollen das Ziel der ESTV, zukünftig alle Daten elektronisch zu erhalten und zu verschicken, sowie die Motion Schmid (fdp, GR; Mo. 17.3371) erfüllt werden. Die Vorlage sah daher vor, die vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung zu ermöglichen, die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sicherzustellen sowie eine elektronische Bestätigung der Daten anstelle einer Unterzeichnung zu realisieren. Geplant war diese Änderung für Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern, für den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für die Wehrpflichtersatzabgabe – auch weiterhin sollte jedoch eine analoge Eingabe der Steuererklärung möglich bleiben. Bei Steuern, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sowie beim internationalen Informationsaustausch sollten die Betroffenen hingegen zu einem elektronischen Verfahren verpflichtet werden können. Bereits heute sei eine elektronische Einreichung der Steuererklärung in den meisten Kantonen möglich, dem stehe nur die Unterzeichnungspflicht entgegen, erklärte der Bundesrat. Zukünftig solle dieses Verfahren medienbruchfrei möglich sein.
Darüber hinaus enthielt die Vorlage zwei weitere Änderungen, die zwar gemäss Bundesrat nicht direkt mit dem eigentlichen Anliegen der Vorlage zu tun hatten, aber der Verhältnismässigkeit wegen nicht in einer eigenen Vorlage behandelt würden. So sollten die Versicherungen der ESTV neu die Ausrichtung von Kapitalleistungen und Renten der zweiten Säule melden. Zudem sollten die Durchführungsbestimmungen in Art. 72 STHG, welche die Frist zur Anpassung des kantonalen Rechts an das STHG beinhalteten, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Dabei sollte auch die Bestimmung zur Verwendung einheitlicher Formulare für die Steuererklärungen aufgehoben werden, da sie aufgrund von Eigenheiten der Kantone nie vollständig umgesetzt werden konnte.

Von Juni bis Oktober 2019 hatte die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich stattgefunden. 25 Kantone (ausser NE), 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SVP, SP, Piratenpartei) und 17 Verbände und Organisationen, darunter der SSV, Economiesuisse, SGV, SGB, FDK oder TreuhandSuisse, hatten sich daran beteiligt. Sie alle stimmten der Vorlage grundsätzlich zu, stellten aber teilweise noch weitergehende Forderungen. Die Kantone, die FDK und die SSK forderten, die Bestimmung über einheitliche Formulare, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, aufzuheben, während Economiesuisse, BDO, EXPERTsuisse und swissICT diese Pflicht beibehalten wollten. Drei Parteien (CVP, FDP, SVP) und sechs Organisationen (economiesuisse, EITSwiss, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, TreuhandSwiss) wollten dem Bundesrat nicht die Möglichkeit geben, den Steuerzahlenden bei Steuern in seiner Zuständigkeit elektronische Verfahren vorzuschreiben. In der Folge nahm der Bundesrat eine Änderung vor: So vereinheitlichte er die Übernahmefrist für Änderungen im STHG. Hingegen beliess er es bei der geplanten Streichung der Bestimmung über die einheitlichen Formulare.

Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

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Zusammenfassung
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Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, welches Regierung und Parlament in den Jahren 2020 und 2021 erarbeiteten, will eine vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung ermöglichen und damit auch die Motion Schmid (fdp, GR; Mo. 17.3371) für eine Streichung der Pflicht zur Unterzeichnung der Steuererklärung umsetzen. Der Bundesrat sah vor, eine digitale Einreichung der von den Kantonen für den Bund erhobenen Steuern, unter anderem für Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern, zu ermöglichen, wobei jedoch auch weiterhin analoge Eingaben der Steuererklärung zulässig bleiben und auch die Kantone nicht zum Angebot einer digitalen Steuererklärung gezwungen werden sollten. Nach Unstimmigkeiten zwischen den Räten setzte sich der Nationalrat jedoch mit seinem Anliegen durch, auch die verbliebenen zwei Kantone ohne ein solches Angebot zur Möglichkeit einer elektronischen Steuererklärung zu zwingen – jedoch ohne Angabe einer Umsetzungsfrist.
Hingegen setzte sich der Ständerat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat bei der Befähigung für den Bundesrat durch, die elektronische Durchführung von Verfahren bei den indirekten Steuern in der Zuständigkeit des Bundes zukünftig vorschreiben zu können – der Nationalrat hätte hier ein freiwilliges, durch Anreize gefördertes vermehrt elektronisches Steuerverfahren bevorzugt. Zudem entschieden sich die Räte, die Kantone zwar nicht zur Verwendung einheitlicher Formulare für die Steuererklärungen, aber zu einheitlichen Datenformaten zu verpflichten.

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Résumé
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Loi fédérale sur les procédures électroniques en matière d'impôts (MCF 20.051)
(Traduction: Chloé Magnin)

La loi fédérale sur les procédures électroniques en matière d'impôts, laquelle a été élaborée par le gouvernement et le Parlement entre 2020 et 2021, souhaite rendre possible une déclaration d'impôt entièrement électronique et, par la même occasion, concrétiser la motion Schmid (plr, GR; Mo. 17.3371), qui souhaite supprimer la signature obligatoire sur la déclaration d'impôt. Le Conseil fédéral y a vu l'opportunité d'autoriser le dépôt numérique des impôts prélevés par les cantons pour la Confédération, notamment concernant les impôts sur le revenu, la fortune, le bénéfice et le capital. La saisie analogue de la déclaration d'impôt resterait autorisée et les cantons ne seraient pas obligés de proposer une déclaration d'impôt numérique. Après un désaccord entre les Conseils, le Conseil national s'est imposé avec sa proposition qui force les deux cantons n'ayant pas encore une telle offre, à mettre à la disposition de la population une infrastructure permettant de remplir une déclaration d'impôt électronique. Cependant, aucun délai d'instauration n'a été fixé. Le Conseil des Etats s'est lui imposé, en accord avec le Conseil fédéral, en ce qui concerne l'habilitation du Conseil fédéral à prescrire à l'avenir l'exécution électronique des procédures en matière d'impôts indirects relevant de la compétence de la Confédération – le Conseil national aurait préféré une procédure fiscale électronique volontaire encouragée par des incitations. En addition, les Conseils ont décidé non pas d'obliger les cantons à utiliser des formulaires identiques pour la déclaration d'impôt, mais de les obliger à utiliser des formats de données uniformes.

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Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Die Motion Schmid (fdp, GR) zur Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike wollte das zulässige Alter für die Nutzung von E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h auf 12 Jahre herabsetzen und die Regelung damit jener der EU anpassen. Dies sei für touristische Angebote wichtig, begründete der Motionär sein Anliegen und die KVF-SR übernahm diese Argumentation. Verkehrsministerin Sommaruga wies die kleine Kammer in der Frühjahrssession 2020 darauf hin, dass die Regelungen in der Schweiz auch anderweitig von den Regelungen der EU abweichen würden, etwa bezüglich Selbstfahrmodus und Motorenleistung. Der Bundesrat lehnte die Motion deshalb ab. Falls die Motion angenommen werde, so seien wohl auch die Regelungen bezüglich Motorenleistung und Selbstfahrmodus jenen der EU anzupassen, gab Bundesrätin Sommaruga zu bedenken. Der Ständerat nahm die Motion ohne weitere Diskussion mit 40 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) an.

Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike

Im November 2020 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG), welches eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aus dem Jahr 1951 darstellte. Die Revision sei nötig geworden, da das ursprüngliche Gesetz in den letzten 70 Jahren nur wenig Anpassungen erfahren habe, während das internationale Steuerrecht einem steten Wandel unterworfen sei, so der Bundesrat. Er schlug daher eine Ergänzung mit neuen Regelungsbereichen vor, um auch in Zukunft sicherzustellen, dass Abkommen im Steuerbereich rechtssicher abgeschlossen werden können. Konkret soll das StADG die Durchführung von Verständigungsverfahren regeln. Diese beruhen auf Doppelbesteuerungsabkommen oder anderen bilateralen Abkommen und ermöglichen es den zuständigen Behörden, auf Antrag einer steuerpflichtigen Person zu versuchen, eine abkommenswidrige Besteuerung zu beseitigen. Laut Bundesrat sei die Zahl dieser Verfahren in den vergangenen Jahren stark gestiegen, eine gesetzliche Regelung hinsichtlich ihrer Durchführung und Umsetzung fehle aber bislang. Darüber hinaus enthalte das StADG auch wesentliche gesetzliche Regelungen zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen, sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Ein revidiertes StADG schaffe Rechtssicherheit für steuerpflichtige Personen, aber auch für die kantonalen Steuerbehörden, das ESTV und das SIF. Die Vorlage entspricht gemäss Botschaft der Legislaturplanung 2019-2023, da sie der nachhaltigen Sicherung des Wohlstands diene und zur Nutzung der Chancen durch Digitalisierung beitrage. Die Vernehmlassung hatte den Bundesrat dazu veranlasst, nebst verschiedenen inhaltlichen und sprachlichen Präzisierungen auch die Kantone besser in die Verständigungsverfahren miteinzubeziehen. So sollen die kantonalen Steuerbehörden mit der neuen Fassung des Bundesrates über das Recht verfügen, eine Besprechung der wesentlichen Sachverhalts- und Rechtsfragen mit dem SIF zu verlangen.

Nachdem die WAK-SR den Gesetzesentwurf einstimmig zur Annahme empfohlen hatte, kam dieser in der Frühjahrssession 2021 in die kleine Kammer. Martin Schmid (fdp, GR) – Sprecher der vorberatenden Kommission – hob die Vorzüge der Revision hervor. Der Ständerat trat ohne Gegenstimme auf das Geschäft ein, ergänzte die Vorlage aber um einige Punkte, mit denen sich der Bundesrat einverstanden zeigte. So soll Gesuchstellenden im Rahmen von Verständigungsverfahren ein Anhörungsrecht eingeräumt werden; Kosten aus verfahrensmässigen Verzögerungen sollen nicht zulasten der betroffenen Unternehmen gehen und Sekundärberichtigungen aufgrund von Verständigungsvereinbarungen sollen nicht zu Verrechnungssteuer- und Emissionsabgabefolgen führen. Der Ständerat nahm den derart leicht angepassten Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 44 Stimmen einstimmig an.

Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (BRG 20.082)

La motion Gschwind (pdc, JU) «Pour des revenus agricoles moins volatils» n'aura pas tenu face aux arguments mobilisés par la majorité de la CER-CE. En effet, comme précisé par le rapporteur de la commission, Martin Schmid (plr, GR), les agricultrices et agriculteurs peuvent d'ores et déjà constituer des réserves fiscales, sous certaines conditions. Ainsi, leur permettre de constituer d'autres réserves impliquerait un traitement de faveur face à d'autres secteurs également sensibles aux aléas du climat (le tourisme par exemple).
Le Conseil fédéral est du même avis, comme l'a souligné le ministre des finances, Ueli Maurer, lors des débats en chambre. Il en a profité pour rappeler que la nouvelle politique agricole PA 22+ se penche sur ces problèmes d'aléas climatiques. Les autorités souhaitent aider les paysans et paysannes à acquérir des assurances leur permettant de faire face financièrement à la perte de récoltes.
Les sénatrices et sénateurs n'ont été que 12 à soutenir ce présent texte tandis qu'ils et elles ont été 27 à s'y opposer – avec une abstention – mettant un terme à la motion.

Pour des revenus agricoles moins volatiles (Mo. 17.3480)

Eine Motion Schmid (fdp, GR) zur Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike war der KVF-SR zur Vorprüfung zugewiesen worden und wurde im Februar 2020 von der Kommission diskutiert. Mit der Begründung, die Herabsetzung des zulässigen Alters auf 12 Jahre für die Nutzung von E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h ohne Fahrausweis sei für den Tourismus in der Schweiz wichtig, empfahl die Kommission ihrem Rat einstimmig, die Motion anzunehmen.

Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike

Eine Folge der eidgenössischen Wahlen 2019, die einen massiven Wahlgewinn der Grünen und eine Niederlage der Polparteien mit sich gebracht hatten, waren die virulenten Diskussionen um die Zusammensetzung und die Bestellung des Bundesrats. Auf der einen Seite wurde eine neue Zauberformel gefordert. Das Parlament müsse bei der Bestellung der Regierung rascher auf Veränderungen reagieren können. Auf der anderen Seite wurden Reformen gefordert, die eine Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder, Koalitionsverhandlungen oder einen eigentlichen Systemwechsel weg von der Konkordanzidee vorsahen.

Die Zauberformel, die 1959 mit der Idee eingeführt worden war, dass die drei grössten Parteien je zwei und die viertgrösste Partei einen Sitz erhalten soll, wurde durch die aktuellen Wahlresultate gleich mehrfach in Frage gestellt. Jahrzehntelang passte die Formel gut zu den Kräfteverhältnissen, weil die FDP, die CVP und die SP bei den Nationalratswahlen jeweils mehr als 20 Prozent Wähleranteile hinter sich wussten und die SVP auf jeweils etwas mehr als zehn Prozent zählen konnte. Eine erste Verschiebung der Kräfteverhältnisse führte 2003 zu einem Sitzwechsel von der CVP zur SVP. Nach einer durch die Nichtbestätigung von Christoph Blocher 2007 beginnenden Übergangsphase, während der CVP, SVP und BDP je einen Sitz hatten, kehrte man mit der Wahl von Guy Parmelin im Jahr 2015 wieder zu dieser 2-2-2-1-Verteilung zurück – neu mit der CVP als Juniorpartner. War diese Verteilung freilich schon 2015 hinterfragbar, geriet sie 2019 vollends in die Kritik, weil mit der SVP nur noch eine Partei über 20 Prozent Wähleranteil verfügte (25.6%), aber vier Parteien neu über 10 Prozent lagen: Die SP mit 16.8 Prozent, die FDP mit 15.1 Prozent, die Grünen mit 13.2 Prozent und die CVP mit 11.4 Prozent. Diese Verteilung liess Raum für zahlreiche Rechenspiele, die in den Medien für viel Gesprächsstoff sorgten und die Diskussionen im Vorfeld der Bundesratswahlen anheizten.

Eine neue Zauberformel wurde natürlich insbesondere von den Gewinnerinnen und Gewinnern der eidgenössischen Wahlen 2019 gefordert. Die Frage war freilich, auf wessen Kosten die Grünen einen Bundesratssitz erhalten sollten. Wahlweise vorgeschlagen wurde, dass die CVP als neu kleinste Partei verzichten müsse. Aber auch die FDP und die SP hätten eigentlich – je nach Berechnung – keinen Anspruch auf zwei Sitze. Die GP selber forderte – unterstützt von der SP – den Sitz von FDP-Bundesrat Ignazio Cassis. Mediale Aufmerksamkeit erhielt ein Vorschlag von Christoph Blocher, der eine Proporz-Zusammensetzung vorschlug, die der SVP zwei Sitze und allen anderen Parteien inklusive der GLP (die bei den Wahlen auf 7.8% Wähleranteil gewachsen war) je einen Sitz zugestand. Freilich wurde in der Diskussion auch die Frage laut, ob für die Berechnung der Zusammensetzung lediglich die Wählerprozente, also nur die Zusammensetzung des Nationalrats, oder nicht vielmehr die Sitzverteilung in National- und Ständerat herangezogen werden müssten. Auf der Basis der totalen Anzahl Sitze aus beiden Kammern wäre die CVP (total 38 Sitze) wiederum stärker als die GP (total 33 Sitze), was für den Status Quo sprechen würde.
Eine Erweiterung der Diskussion wurde durch die Überlegung geschaffen, nicht Parteien, sondern Blöcke zu betrachten. Die NZZ schlug vor, den Polen – bestehend aus SVP auf der einen und SP zusammen mit den Grünen auf der anderen Seite – je zwei Sitze und den Parteien in der Mitte (FDP, CVP und allenfalls GLP) drei Sitze zuzusprechen. Wenn die Grünen einen Sitz erhielten und die SP ihre beiden Sitze behalten würde, dann wäre das linke Lager, das kumuliert auf rund 30 Prozent Wählerstärke komme, stark übervertreten, so die Argumentation der NZZ.

Als Problem für eine flexiblere Gestaltung der Regierungszusammensetzung wurde zudem die variable Amtszeit der Bundesrätinnen und Bundesräte ausgemacht. Würde die Amtszeit eines Regierungsmitglieds auf acht Jahre fixiert – inklusive der Verpflichtung, nicht freiwillig vor Ablauf dieser Zeit zurückzutreten – ergäben sich bei jeder Gesamterneuerungswahl Vakanzen, die eine Neuausrichtung der parteipolitischen Zusammensetzung des Bundesrats vereinfachen würden, schlug CVP-Parteipräsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) als weitere – schon etwas ältere – Idee vor.

Ein weiteres, medial diskutiertes Problem der starren 2-2-2-1-Zauberformel war die Repräsentativität des Bundesrats. Wurden 1959 durch die vier Regierungsparteien noch 85 Prozent der Wählerschaft (gemessen anhand der Wählerprozente bei den Nationalratswahlen) repräsentiert, sank dieser Wert aufgrund der zunehmenden Volatilität, aber auch aufgrund der Ausdifferenzierung des Parteiensystems 2019 erstmals unter 70 Prozent (68.9%). Die «formule magique» verliere ihre Magie, urteilte die Zeitung Le Temps auf Basis dieser Zahlen. In der Regierung müsse sich der Wille der Wählenden unmittelbar niederschlagen; wer fordere, dass die Grünen ihren Wahlerfolg in vier Jahren noch einmal bestätigen müssten, um einen Anspruch auf Einbindung in die Regierung zu haben, sei deshalb «ein schlechter Demokrat», urteilte der Tages-Anzeiger. Letztlich seien es «nicht die Wahlprozente, sondern die Mandatsträger im National- und im Ständerat», welche über die Regierungszusammensetzung entschieden. Dies sei «die eigentliche Machtarithmetik der Bundesratswahlen», kommentierte der emeritierte Historiker Urs Altermatt in der NZZ.

Als Alternative zu einer neuen Zauberformel und als Möglichkeit einer besseren Repräsentation wurde eine weitere alte Idee hervorgekramt: die Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder auf neun. Zwar waren in der Vergangenheit zahlreiche Vorstösse für eine Umsetzung dieser Idee gescheitert – etwa im Rahmen der Staatsleitungs- und Regierungsreform zu Beginn des Jahrtausends, aber auch bei Debatten zu einzelnen Reformvorschlägen –, die elf Prozent Wähleranteil, die rein arithmetisch bei neun Sitzen für einen Bundesratssitz reichen würden, würden aber ermöglichen, dass die Grünen einen Sitz erhielten, ohne dass die CVP einen Sitz abgeben müsste, so ein Argument in der Aargauer Zeitung. Insbesondere Christian Levrat (sp, FR) machte sich in den Medien für die Erhöhung der Anzahl Regierungsmitglieder stark. Damit könne nicht nur dem Anspruch der Grünen genüge getan werden, so der SP-Parteipräsident, sondern es sei auch nicht mehr zeitgemäss, lediglich sieben Minister zu haben. Dies sei weltweit fast einmalig wenig.

Weitere Vorschläge stellten die Idee der Konkordanz grundsätzlich in Frage. Nicht die wichtigsten Kräfte sollten in der Regierung vertreten sein, stattdessen müsse man ein Oppositionssystem einführen, in welchem wahlweise eine Mitte-Rechts- oder eine Mitte-Links-Regierung einer linken oder rechten Opposition gegenüberstehe, so ein Vorschlag im Tages-Anzeiger. Auch die Idee, dass Parteien mit programmatischen Koalitionsvorschlägen für die Regierung kandidieren könnten, würde das bestehende Konkordanzsystem verändern. Man müsse aber in der Tat mehr über politische Inhalte als bloss über Formeln sprechen, forderte die Aargauer Zeitung.

Man komme wohl in Zukunft nicht darum herum, die Regierungszusammensetzung nach jeden Gesamterneuerungswahlen neu zu diskutieren, folgerte der Tages-Anzeiger. Freilich steht die Konkordanz und die Zusammensetzung der Regierung schon seit einigen Jahren und stets bei Bundesratswahlen zur Diskussion, nur um dann für die nächsten vier Jahre wieder aus dem Fokus der Medien zu verschwinden. Um ebendies nach den Bundesratswahlen 2019, die hinsichtlich Regierungszusammensetzung trotz aller Reformdiskussionen den Status Quo zementierten, zu verhindern, schlug Gerhard Pfister einen «Konkordanzgipfel» vor, wie ihn die Medien betitelten: «Wir müssen die Zauberformel im Bundesrat, die Konkordanz in der Landesregierung, neu erfinden», gab Pfister im Sonntags-Blick zu Protokoll. Es gehöre zum Schweizer System, dass man gemeinsam nach Lösungen suche, begrüsste GLP-Parteipräsident Jürg Grossen (glp, BE) die Initiative der CVP. Alle Parteien waren sich einig, dass die Regeln den zunehmend volatiler werdenden Wahlresultaten angepasst werden müssen. Wie diese Anpassung auszusehen hat, blieb hingegen naturgemäss umstritten.

Reformideen im Nachgang der Bundesratswahlen 2019

Der Nationalrat machte Ende der Wintersession 2019 kurzen Prozess mit der Motion Schmid (fdp, GR) und versenkte sie diskussionslos. Die SPK-NR hatte dies mit 19 zu 1 Stimmen entsprechend empfohlen, genauso wie bereits der Bundesrat. Der Vorstoss hätte verlangt, dass eine Weiterbeschäftigung in der Bundesverwaltung auch nach Erreichen des Rentenalters bis 67 möglich sein soll, sofern dies von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter gewünscht wird. In der Begründung für ihre Ablehnung betonte die SPK-NR, dass bereits heute die Möglichkeit für eine Weiterbeschäftigung bis zum 70. Altersjahr bestehe, wenn sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einverstanden seien. Zudem sei das Bundespersonalrecht angepasst worden: Mitarbeiterinnen hätten neu das Recht, nach Erreichen des AHV-Alters bis zum 65. Altersjahr weiterzuarbeiten – ohne dass eine Einwilligung des Arbeitgebers nötig ist. Diese Diskriminierung war ein Stein des Anstosses für die Motion Schmid gewesen, die wohl auch vor dem Hintergrund des damals anstehenden Frauenstreiktags vom Ständerat angenommen worden war. Ein weiterer Punkt für die ablehnende Haltung der SPK-NR war der Umstand, dass es Sache des Arbeitgebers sei, Anstellungsbedingungen zu regeln.

Rentenalter in der Bundesverwaltung (Mo. 19.3233)
Dossier: Erhöhung des Rentenalters