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  • Schwaab, Jean Christophe (sp/ps, VD) NR/CN

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  • Parlamentarische Initiative
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Gegen die Abschaffung von Ernennungen als Beistand oder Beiständin wider Willen, wie sie eine parlamentarische Initiative Schwaab (sp, VD) verlangte, regte sich in der Maisession 2017 im Nationalrat kein Widerstand. Die Volkskammer folgte ihrer Rechtskommission sowie dem Bundesrat und stimmte mit 140 zu 6 Stimmen bei 22 Enthaltungen für die entsprechende Revision von Art. 400 ZGB. In der Herbstsession desselben Jahres sprach sich auch der Ständerat einstimmig für die Anpassung aus. Die Schlussabstimmungen passierte das Geschäft mit 190 zu 3 Stimmen im Nationalrat und einstimmig im Ständerat.

Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen! (Pa.Iv. 12.413)

Entgegen ihrer ursprünglichen Beschlusfassung entschied die RK-NR im Februar 2017 mit Stichentscheid ihres Präsidenten Jean Christophe Schwaab (sp, VD), dem Nationalrat zu empfehlen, der parlamentarischen Initiative Egloff (svp, ZH) zur Verschärfung der Regelungen zur Vermeidung von missbräuchlichen Untermieten keine Folge zu geben. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass sie die bestehenden Regelungen zum Schutze vor missbräuchlichen Untermieten als ausreichend erachte, und dass es sich beim Vorliegen missbräuchlicher Untermietverhältnisse nur um wenige Fälle handle. Zwar anerkenne sie die Probleme, welche mit der Untervermietung via Airbnb oder ähnliche Plattformen entstünden, erachte den von der Initiative eingeschlagenen Weg jedoch nicht als gangbar, um diese Problematik anzugehen. Von diesen Argumenten liess sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2017 jedoch nicht beeindrucken und gab, der Minderheit Schwander (svp, SZ) folgend, dem Anliegen mit 109 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die Linke, die das Anliegen zusammen mit der GLP-Fraktion geschlossen bekämpfte, wurde lediglich von einer kleinen Minderheit der CVP/EVP-Fraktion sowie von einer etwas deutlicheren Minderheit der FDP.Liberalen-Fraktion unterstützt. Neben ihrer Schwesterkommission erfuhr auch die RK-SR einen Sinneswandel und paradoxerweise verhalf gerade dies der parlamentarischen Initiative zum definitiven Erfolg: Mit recht deutlichen 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die ständerätliche Rechtskommission entgegen ihres im Vorjahr gefassten Beschlusses Ende April 2017 für Folge geben aus.

Missbräuchliche Untermiete vermeiden (Pa.Iv. 15.455)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Die zweijährige Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage zur parlamentarischen Initiative Schwaab (sp, VD) «Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen!» wäre in der Frühjahrssession 2015 abgelaufen. Die Rechtskommission des Nationalrats hatte sich im Herbst 2014 mit dem Geschäft befasst und dem Nationalrat beantragt, die Frist um zwei Jahre zu verlängern. Die vorliegende Thematik betraf vor allem den Kanton Waadt, welcher als einziger die im Zivilgesetzbuch verankerte Übernahmepflicht auch gegen den Willen einer als Beistand ernannten Person umsetzte. In der Zwischenzeit hatte jedoch auch der Kanton Waadt beschlossen, seine Praxis bezüglich der Ernennung von Beiständen zu ändern. Aus diesem Grund erachtete es die Kommission als sinnvoll zu prüfen, ob die Übernahmepflicht aus dem Gesetz gestrichen werden soll. In der Frühjahrssession 2015 stimmte der Nationalrat dem Antrag auf Fristverlängerung diskussionslos zu.

Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen! (Pa.Iv. 12.413)

Mit einer parlamentarischen Initiative „für wirklich abschreckende Sanktionen bei Datenschutzverletzungen“ wollte Jean Christophe Schwaab (sp, VD) groben Datenschutzverletzungen begegnen, indem der EDÖB mit einer Sanktionsbefugnis ausgestattet werden sollte. Im Nationalrat scheiterte das Anliegen mit 65 zu 107 Stimmen jedoch klar. Es bestehe zwar Handlungsbedarf im Bereich des Datenschutzes, jedoch wolle man sich diesem im Rahmen der bevorstehenden Revision des Datenschutzgesetzes annehmen.

Für wirklich abschreckende Sanktionen bei Datenschutzverletzungen (Pa.Iv. 14.404)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Keine Person soll gegen ihren Willen zum Beistand ernannt werden. Nach der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-NR) hiess 2013 auch deren Schwesterkommission (RK-SR) eine parlamentarische Initiative Schwaab (sp, VD) gut, die eine Anpassung des zu Beginn 2013 in Kraft getretenen Zivilgesetzbuches forderte.

Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen! (Pa.Iv. 12.413)