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Akteure

  • Schweiger, Rolf (fdp/plr, ZG) SR/CE
  • Inderkum, Hansheiri (cvp/pdc, UR) SR/CE

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Im September 2017 reichten die WAK-NR (Mo. 17.3706) sowie die WAK-SR (Mo. 17.3665) zwei gleich lautende Motionen zum Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts ein, welche der Bundesrat zur Annahme empfahl. Ursprung der nun unliebsam gewordenen Revision war eine vom Parlament 2010 angenommene Motion Schweiger (fdp, ZG), welche zum Beispiel Rechtsunsicherheiten eliminieren, verschiedene Steuerarten vereinheitlichen oder eine Überbestrafung vermeiden wollte. Die als Antwort auf diese Motion ausgearbeitete Gesetzesrevision war jedoch in der Vernehmlassung grandios gescheitert, wie es Bundesrat Maurer ausdrückte. Die Revision hätte gemäss dem Finanzminister die Grenzen bezüglich Schutz der Privatsphäre und Schutz des Bankkundengeheimnisses so stark verschoben, dass die Vorlage nicht mehr mehrheitsfähig war. Daher hatte der Bundesrat die Revision im November 2015 zurückgestellt. Als Reaktion unter anderem auf diese Vorlage wurde jedoch die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ eingereicht, welche das inländische Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankern wollte. Während sich der Nationalrat für einen Gegenvorschlag zur Initiative aussprach, lehnte der Ständerat einen solchen aber ab. Stattdessen reichte die WAK-SR obige Kommissionsmotion zum Verzicht auf die Revision ein. Der Nationalrat zog nach und beschloss zudem, die Behandlung der Volksinitiative und des Gegenvorschlags bis nach der Wintersession 2017 – also bis nach der Behandlung der zwei Kommissionsmotionen – zu sistieren.

In Anbetracht dieser Vorgeschichte stand die Diskussion der Kommissionsmotionen im Nationalrat im Zeichen der Signalwirkung auf die Initianten der sogenannten „Matter-Initiative”. Etwas kryptisch erklärte zum Beispiel Leo Müller (cvp, LU), dass eine Annahme der zwei Motionen und die Signale des Bundesrates, das Steuerstrafrecht nicht mehr zu traktandieren, dafür sorgen könnten, dass „die Initianten über das weitere Vorgehen und über das Schicksal dieser Initiative entscheiden“ und die Initiative mit anderen Worten zurückziehen würden. Dieses „vorauseilende Geschenk“ an die Initianten kritisierte aber nicht nur Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und mit ihr die linke Ratshälfte. Deutliche Kritik äusserte auch Martin Landolt (bdp, GL), der die Motionen als „aktive Sterbehilfe“ für die Volksinitiative bezeichnete. Es sei nicht Aufgabe von Parlament und Bundesrat, den Initianten den Rückzug zu erleichtern. Die Annahme der Motion stelle einen Verzicht auf die Chancen, welche eine Revision durchaus haben könnte, dar, was Landolt unter anderem als Arbeitsverweigerung bezeichnete. Auf Nachfrage betonte Bundesrat Maurer zudem, dass es keine Absprachen zwischen ihm, den Initianten und den Urhebern des Gegenvorschlags gäbe. Vielmehr brachte er einen anderen, formelleren Aspekt für den Verzicht auf die Revision ins Spiel. So könne man im schweizerischen demokratischen Prozess nicht einfach eine Vorlage aus dem Jahr 2013 nach fünf Jahren wieder hervornehmen, da sich das Umfeld stark verändert habe. Dazu bedürfe es mindestens einer neuen Vernehmlassung, zudem müsse die Verrechnungssteuerreform in Betracht gezogen werden. Im Sinne einer Frontbereinigung oder „einer Beruhigung der Wogen, die mit einer Volksinitiative hochgegangen sind“ sollen die Motionen angenommen werden, empfahl Maurer weiter. Mit 120 zu 64 Stimmen (bei einer Enthaltung) nahm eine aus den SVP-, FDP- und CVP-Fraktionen bestehende Mehrheit des Nationalrats die beiden Motionen an.

Verzicht auf Revision des Steuerstrafrechts

Der Bundesrat gab im April 2014 die Erarbeitung einer Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts in Auftrag. Diese stützte sich auf eine bereits 2013 abgeschlossene Vernehmlassung. Kernstück der Vorlage sollte die Abschaffung des eigenständigen Straftatbestands des Steuerbetrugs bilden. Der Bundesrat sah vor, Steuerbetrug neu als qualifizierte Steuerhinterziehung zu handhaben, wodurch unter anderem Doppelverfahren vermieden werden sollten. Aufgrund des erweiterten Zugangs zu Bankdaten für Behörden kam die erwartete Gesetzesänderung einer Aufweichung des inländischen Bankgeheimnisses gleich. Das Parlament konnte sich bis zum Jahresende 2014 noch nicht zur Vorlage äussern. Die mit dem Geschäft zusammenhängende Motion Schweiger (fdp, ZG) war am Jahresende formell weiterhin beim Bundesrat pendent.

Erarbeitung einer Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts

Im Februar des Berichtsjahres unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes. Das Ziel bestand darin, im Interesse einer liberalen Marktordnung den Wettbewerb in der Schweiz zu intensivieren. Die beantragte Revision setzte sich aus sechs Hauptpunkten zusammen. Erstens wurde eine institutionelle Reform ins Auge gefasst, die auf die Schaffung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde sowie eines unabhängigen erstinstanzlichen Wettbewerbsgerichts abzielte. Zweitens beantragte der Bundesrat ein grundsätzliches Verbot von horizontalen Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikalen Preisbindungen und Gebietsabschottungen. Im Rahmen dieses Paradigmenwechsels sollten jedoch abweichende Rechtfertigungsmöglichkeiten zugelassen werden. Der dritte Revisionspunkt betraf die Ausweitung der Klagelegitimation auf die Endkunden. Bis dato waren nur jene Wirtschaftsteilnehmer zur Klage berechtigt, die in der Aufnahme und Ausübung des Wettbewerbs behindert wurden. Viertens bezweckte die Revision eine Stärkung und Vereinfachung der Zusammenschlusskontrolle, wobei eine Orientierung an den in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen im Vordergrund stand. Fünftens schlug der Bundesrat als Antwort auf einer im Jahre 2010 überwiesenen Motion Schweiger (fdp, ZG) vor, dass wirksame und adäquate Massnahmen zur Einhaltung von kartellrechtlichen Bestimmungen (sogenannte Compliance-Programme) als sanktionsmildender Faktor für Unternehmen berücksichtigt werden konnten. Sechstens beinhaltete die Botschaft eine Verbesserung des Widerspruchsverfahrens, das den betroffenen Unternehmen bei drohenden Sanktionen frühzeitig Rechtssicherheit verschaffen sollte.

Revision des Kartellgesetzes (2014 gescheitert)
Dossier: Revision Kartellrecht

Im Kanton Uri hatte Hansheiri Inderkum (cvp) seinen Rücktritt eingereicht. Obwohl die Christdemokraten mit Isidor Baumann einen prominenten Regierungsrat ins Rennen um die Verteidigung ihres Sitzes brachte, fürchtete man den Angriff der SVP, die mit dem Kantonsparteipräsidenten und Landrat Gusti Planzer antrat. Der 2010 gewählte, ursprünglich parteilose bisherige Markus Stadler kandidierte für die GLP. Der vierte Kandidat stammte von der SP, die Felix Muheim ins Rennen schickte.

Die Befürchtungen der CVP erwiesen sich letztlich als unbegründet: Baumann wurde von der Urner Wählerschaft gleich im ersten Wahlgang mit 7'120 Stimmen gewählt. Der auf Rang 2 folgende bisherige Stadler (5'122 Stimmen) musste hingegen in den zweiten Wahlgang, zu dem auch Planzer (4'824) noch einmal antrat, nicht aber Muheim (2'568). Der im zweiten Wahlgang von der SP und den Grünen unterstützte Stadler schaffte die Wiederwahl schliesslich im zweiten Versuch dann doch unerwartet deutlich. Das Resultat war deshalb knapper erwartet worden, weil Stadler sich 2010 für die GLP und nicht für die CVP entschieden hatte. Dies brachte nicht nur die Stimmfreigabe der CVP mit sich, sondern es war erwartet worden, dass viele CVP-Wählerinnen und Wähler deshalb der Urne fern bleiben würden. Dies hätte wiederum Planzer zupass kommen sollen, weil die SVP gut mobilisierte. Letztlich erhielt der Bisherige Stadler jedoch satte 57,1% der Stimmen, während 41,5% auf den von der FDP unterstützten Planzer entfielen. Die Beteiligung im zweiten Durchgang lag mit 48,1% nur wenig tiefer als im ersten Umgang (49,8%).

Kanton Uri – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Für die Wahlen 2011 traten 38 Nationalrätinnen und Nationalräte und 12 Ständerätinnen und Ständeräte nicht mehr an. Damit gab es 2011 mehr Rücktritte als 2007; vor vier Jahren traten gesamthaft 24 Volks- und 14 Kantonsvertreterinnen und -vertreter zurück. In drei Kantonen mussten mindestens die Hälfte der Nationalratssitze ersetzt werden: im Kanton Tessin (vier von acht), in Graubünden (drei von fünf) und im Kanton Schwyz (zwei von vier). Kein Sitz frei wurde in den Kantonen Wallis, Zug, Schaffhausen, Neuenburg und Basel-Stadt. Den grössten Aderlass an bisherigen Nationalräten hatte die FDP zu verkraften (10 Rücktritte). Von der SVP, der SP und der CVP traten je acht Volksvertreterinnen und -vertreter nicht mehr an. Die Grünen mussten zwei Rücktritte verteidigen und die BDP und die PdA je einen. André Daguet (sp, BE) war zudem bereits per Ende Frühlingssession zurückgetreten, auch um damit dem nachrückenden Corrado Pardini die Wahlchancen zu verbessern. Aus der kleinen Kammer traten sechs Kantonsvertreter der FDP (Briner, SH; Büttiker, SO; Forster, SG; Leumann, LU; Marty, TI und Schweiger, ZG), sowie je drei von der CVP (Inderkum, UR; Maissen, GR; Stähelin, TG) und der SVP (Brändli, GR; Bürgi TG und Reimann, AG, der mit Nationalrat Giezendanner eine Rochade plante) zurück.

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2011
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2011 - Übersicht

Rolf Schweiger (fdp) hatte nach zwölf Jahren, während derer er den Kanton Zug im Ständerat vertrat, seinen Rücktritt eingereicht. Seinen Sitz wollte die FDP mit Gesundheitsdirektor Joachim Eder verteidigen. Peter Bieri (cvp) trat für die CVP wieder an. Die beiden bürgerlichen Kandidaten galten als Favoriten. Auch im Kanton Zug trat die SVP mit einem Herausforderer an. Philip Brunner wurden allerdings kaum Chancen eingeräumt; zuvor hatten der aussichtsreichere Regierungsrat Heinz Tännler sowie Nationalrat Marcel Scherer abgesagt. Lediglich Aussenseiterchancen wurden auch Eusebius Spescha (sp) und Stefan Gisler von den Alternativen zuerkannt. Tatsächlich erzielten die beiden Favoriten fast doppelt so viele Stimmen wie der drittplatzierte Brunner (10'612): sowohl Eder (22'571 Stimmen) als auch Bieri (21'076 Stimmen) waren somit bereits im ersten Wahlgang gewählt. Auch Spescha (5'998) und Gisler (5'387) hatten keine Chance.

Kanton Zug – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Anfang Jahr wurden die Vernehmlassungsergebnisse zum indirekten Gegenentwurf zu den beiden Bausparinitiativen präsentiert. Der Gegenvorschlag, der von der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) gefordert und ausgearbeitet worden war, orientierte sich stark an der Volksinitiative des HEV, welche im Gegensatz zur Initiative der Schweizerischen Gesellschaft für Bausparen (SGFB) eine obligatorische Einführung des Bausparens in den Kantonen vorsieht. Der Gegenentwurf unterscheidet sich aber in zwei wesentlichen Punkten von der HEV-Initiative: Zum einen verfügt er über moderatere steuerliche Anreize, da die Vermögenserträge der Einkommenssteuer und die Bausparguthaben der kantonalen Vermögenssteuer unterstellt würden, und zum anderen enthält er klarere Regelungen im Falle zweckwidriger Verwendung der Bauspareinlagen. In der Vernehmlassung äusserten sich die CVP, CSP und SVP positiv zum Gegenentwurf. Die FDP stimmte dem Entwurf unter dem Vorbehalt zu, dass er durch die in der SGFB-Initiative geforderten Abzugsmöglichkeiten für Energie- und Umweltinvestitionen ergänzt werde. Eine klar ablehnende Haltung gegenüber dem Anliegen vertraten die EVP, die Grünen und die SP sowie nicht weniger als 22 Kantone. Nur gerade der Kanton Genf und der Kanton Basel-Land, welcher als einziger Kanton über die Möglichkeit des steuerbegünstigten Bausparens verfügt, unterstützen das Vorhaben. Die Urheber der beiden Initiativen sprachen sich ebenfalls für den Gegenvorschlag aus. Abgelehnt wurde der indirekte Gegenvorschlag von den Mieterverbänden. Der Bundesrat gab ebenfalls eine ablehnende Stellungnahme ab. Der wichtigste Einwand der Landesregierung war, dass die Zielgruppe der Schwellenhaushalte (Haushaltseinkommen zwischen CHF 60'000 und CHF 100'000) mangels Eigenkapital nicht in der Lage sein würden, innerhalb von 10 Jahren ausreichend Mittel zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu äufnen. Das Bausparen widerspräche dem Rechtsgleichheitsgebot, da gerade einkommensstarke Steuerpflichtige, welche sich auch ohne die vorgesehenen Massnahmen Eigenwohnheim leisten könnten, überdurchschnittlich vom Bausparen profitieren würden. Der Bundesrat verwies zudem auf den Kommissionsbericht der WAK-SR, der bei zweckwidriger Verwendung der Bauspareinlagen trotz Nachbesteuerung in einigen Fällen von Steuerausfällen im fünfstelligen Bereich pro Person oder Ehepaar ausgeht. Weiter befürchtete er wegen Raumknappheit steigende Haus- und Bodenpreise, was den Effekt der steuerlichen Fördermassnahmen zumindest teilweise aushebeln könnte. In der Frühjahrssession des Berichtsjahres behandelte der Ständerat den indirekten Gegenentwurf. Die Kommissionsmehrheit der WAK-SR empfahl Eintreten. Unter anderem würde dies dem Nationalrat ermöglichen, seine im Vorjahr ausgesprochene Unterstützung der beiden Volksinitiativen zu Gunsten des moderateren Gegenvorschlages zurückzuziehen. Die kleine Kammer trat mit 20 zu 15 Stimmen auf den Entwurf ein und verabschiedete ihn bei 17 zu 17 Stimmen nur dank Stichentscheid des Präsidenten Inderkum (cvp, UR). Der Nationalrat trat dann in der Sommersession mit deutlichem Mehr auf den Gegenentwurf ein und empfahl ihn ebenfalls zur Annahme. Praktisch geschlossen gegen den Entwurf votierten SP und Grüne mit Unterstützung einer Minderheit der CVP. In der Schlussabstimmung fand das Anliegen im Nationalrat mit 111 zu 64 Stimmen Zustimmung. In der ständerätlichen Schlussabstimmung wurde der indirekte Gegenentwurf dann aber doch noch zu Fall gebracht, nämlich mit 22 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Was die Stimmung im Ständerat schlussendlich kippen liess, darüber konnte nur spekuliert werden. Zum einen hätten einige freisinnige Ständeräte aus gewichtigen Gründen der Schlussabstimmung fernbleiben müssen, zum anderen hätten die kantonalen Finanzdirektionen mit ihrer Warnung vor Steuerausfällen von jährlich über CHF 100 Mio. die kleine Kammer erfolgreich mobilisiert, liess Ansgar Gmür, Direktor des HEV, verlauten. Bei Annahme des Gegenvorschlages hätte der HEV den Rückzug seiner Initiative in Aussicht gestellt. Auf der anderen Seite hatte die SP bei Annahme des Gegenvorschlages bereits mit dem Referendum gedroht.

Parlament schickt Gegenentwurf zu den Bausparinitiativen bachab
Dossier: Die Bausparinitiativen

Im Berichtsjahr diskutierten die Räte in verschiedenen Fragestellungen die allfällige Privilegierung von Weiter- und Ausbildungskosten im Steuerregime von Bund und Kantonen. In der Sommersession behandelte der Ständerat als Erstrat das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, das der Bundesrat im März an die Räte geschickte hatte. Neu sollen alle Aus- und Weiterbildungskosten nach dem ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II oder nach dem vollendeten 20. Lebensjahr (bei fehlendem Sek-II-Abschluss) sowie freiwillige Umschulungskosten abzugsfähig sein. Dies ungeachtet der Motivation (äussere Umstände oder Freiwilligkeit) und des Bezugs zum gegenwärtig ausgeübten Beruf. Bei der direkten Bundessteuer schlug der Bundesrat vor, den Abzug auf 6000.- CHF zu beschränken, bei den Staats- und Gemeindesteuern sind kantonale Vorgaben massgeblich. Je nach Obergrenze des Abzugs rechnet der Bund mit Mindereinnahmen von 5 bis 10 Mio. CHF. Insofern die Kantone sich mit ihren Bestimmungen im Rahmen der Bundesregelungen bewegen, müssen sie mit Steuerausfällen von 30 bis 60 Mio. CHF rechnen. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Zu reden gaben zum einen die Höhe des vorgesehenen Abzugs, zum anderen seine steuertechnische Ausgestaltung. Mit Hinweis auf die hohen Weiterbildungskosten von Berufskadern, die zum Erhalt ihrer Arbeitsmarktfähigkeit besonders darauf angewiesen seien, sich stets weiterzuentwickeln, verdoppelte die ständerätliche Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK-SR) die vom Bundesrat vorgesehene Obergrenze. Eine Minderheit Fetz (sp, BS) wollte bei der tieferen Obergrenze des Bundesratsentwurfs bleiben. Sie hielt fest, dass damit rund 85% aller Weiter- bzw. sekundärer Ausbildungen kostendeckend finanziert wären. Mit 21 zu 13 Stimmen folgte der Rat jedoch seiner Kommissionsmehrheit. Ein Antrag Schweiger (fdp, ZG), der das Anliegen einer Zuger Standesinitiative für einen Abzug der Aus- und Weiterbildungskosten von Kindern und Jugendlichen auf Kantons- und Bundesebene in die Vorlage integrieren wollte (siehe nachfolgend), wurde zurückgezogen. In der Schlussabstimmung passierte das Geschäft mit 24 zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen. Auch als gesondertes Geschäft vermochte die erwähnte Zuger Standesinitiative den Ständerat nicht zu überzeugen. 19 von 31 Standesvertretern waren nicht zu einer entsprechenden Anpassung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer bereit. Der Nationalrat hat beide Geschäfte im Berichtsjahr noch nicht behandelt.

Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten Ständerat

Im Berichtsjahr befand sich das Schweizerische Kartellrecht in einer Umbruchsphase. Neben der laufenden Revision des Kartellgesetzes, die eine grundlegende institutionelle Reform vorsah und welche der Bundesrat im Jahr 2010 in die Vernehmlassung geschickte hatte, eröffnete die Landesregierung zwei weitere Reformvorhaben. Im Frühling präsentierte die Regierung einen Vernehmlassungsvorschlag zum Kartellgesetz, der auf eine im Vorjahr überwiesene Motion Schweiger (fdp, ZG) zurückging. Im Sommer gab der Bundesrat zudem im Rahmen der Debatte über die Frankenstärke seine Absicht bekannt, ein grundsätzliches Verbot von harten Kartellen einzuführen. Durch das Grundsatzverbot für Preis-, Mengen- und Gebietsabsprachen fasste die Landesregierung einen kartellrechtlichen Paradigmenwechsel ins Auge. Im September wurde die entsprechende Revisionsvorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Durch die Annahme der erwähnten Motion Schweiger (fdp, ZG) im Jahre 2010 hatte das Parlament den Bundesrat zu einer Teilrevision des Kartellgesetzes beauftragt. Die Motion beinhaltete zwei Anliegen. Zum einen verlangte sie, dass Unternehmen mit einer reduzierten Verwaltungssanktion belegt werden, sofern sie ein Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regelungen betreiben, das hohen Anforderungen genügt. Zum anderen forderte sie zur Stärkung der Compliance-Anstrengungen der Unternehmen Strafsanktionen auch gegen natürliche Personen im Fall ihrer aktiven Beteiligung an Kartellabsprachen mit Wettbewerbern. Ende März schickte der Bundesrat die aus diesen beiden Aspekten bestehende Vorlage in die Vernehmlassung. Die Sanktionsmilderung bei wirksamen Kontrollmechanismen stellte nach Ansicht der Landesregierung eine weitreichende Konzession an die Unternehmen dar, welche nur in wenigen Staaten praktiziert wurde. Der Bundesrat schlug vor, dieses Anliegen durch eine entsprechende Ergänzung von Artikel 49a des Kartellgesetzes umzusetzen. Bezüglich der Bestrafung von natürlichen Personen stellte der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion. Die mildere Variante A beinhaltete verwaltungsrechtliche Sanktionen. Diese umfassten Arbeitsverbote und den Einzug von Lohnbestandteilen, die aufgrund von Kartellabsprachen erzielt werden. Dagegen beinhaltete Variante B bei harten Kartellen strafrechtliche Sanktionen, welche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsahen.

Revision des Kartellgesetzes (2014 gescheitert)
Dossier: Revision Kartellrecht

Im Berichtsjahr behandelten die beiden Räte die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ sowie den indirekten Gegenentwurf, welcher der Bundesrat dem Parlament in Form eines Bundesgesetzes über die Besteuerung des privaten Wohneigentums präsentierte. Die Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes (HEV) fordert für Personen im Rentenalter eine fakultative Befreiung von der Besteuerung des Eigenmietwertes. Der im Vorjahr vom Bundesrat erarbeitete Gegenentwurf sieht im Gegenzug eine generelle Abschaffung des Eigenmietwerts für alle Personen mit selbstgenutztem Wohneigentum vor. In der Frühjahrssession präsentierte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-SR) ihrem Rat eine überarbeitete Version des bundesrätlichen Entwurfes. Ende 2010 hatte die WAK-SR nach Anhörung des HEV und der Finanzdirektorenkonferenz ohne Gegenstimme beschlossen, nicht auf den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates einzugehen. Laut Kommissionssprecher Rolf Schweiger (fdp, ZG) würde der nun präsentierte, überarbeite Entwurf eine optimale Lösung bieten. Er ermögliche ausserdem eine angemessene Lösung für Zweitliegenschaften. Mit der Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage sollen Kantone und Gemeinden berechtigt werden, eine Kostenanlastungssteuer in Form einer Objektsteuer zu erheben, wodurch bei Abschaffung des Eigenmietwertes ausfallende Steuereinnahmen kompensiert werden könnten. Eine liberal-linke Kommissionsminderheit beantragte erfolglos Nichteintreten auf die Vorlage. Sie argumentierte, dass der Gegenentwurf nicht zu einer Vereinfachung des Steuersystems führen würde. In der Detailberatung umstritten war die Frage, ob Investitionskosten für energetische Sanierungsmassnahmen und denkmalpflegerische Arbeiten von der Bundessteuer abzugsberechtigt sein sollten. Hier setzte sich die Kommissionsminderheit durch, welche sich wie der Bundesrat für die Abzugsberechtigung aussprach. Der Ständerat beschloss zudem auf Anraten seiner Kommission mit deutlichem Mehr die Erhöhung des möglichen Schuldzinsabzugs für Neuerwerbende auf CHF 12'000 pro Ehepaar, resp. auf CHF 6000 für Alleinstehende, im ersten Steuerjahr mit einer Verminderung der Abzugsmöglichkeiten um jährlich 5 Prozentpunkte, was die Neuerwerbenden für eine Dauer von 20 Jahren abzugsberechtigt machen würde. Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf einen leicht tieferen Abzug empfohlen, welcher des Weiteren nur für 10 Jahre geltend gemacht werden könnte. In der Schlussabstimmung wurde dem indirekten Gegenvorschlag mit 17 zu 12 Stimmen bei drei Enthaltungen zugestimmt. Beinahe einstimmig folgte der Ständerat im Folgenden dem Bundesrat und empfahl die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ zur Ablehnung. Es sei nicht einzusehen, wieso in der Schweiz zwei Klassen von Steuerpflichtigen geschaffen werden sollten, liess Kommissionssprecher Schweiger (fdp, ZG) verlauten. Ähnlich argumentierte Hildegard Fässler-Osterwald (sp, SG) für die knappe Kommissionsmehrheit im Nationalrat. Hier lag jedoch ein bürgerlicher Minderheitsantrag zur Annahme des Volksbegehrens vor, welcher durch Georges Theiler (fdp, LU), Mitglied des Initiativkomitees, vertreten wurde. Der Eigenmietwert sei eine staatliche Aufforderung zum Schuldenmachen und wirke sich insbesondere für ältere Menschen, die ihre Hypotheken bereits teilweise oder sogar ganz amortisiert haben, negativ aus. Dank einer Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion gelang den Bürgerlichen mit 97 zu 72 Stimmen eine positive Empfehlung zur Volksinitiative. In Sachen indirekter Gegenvorschlag sprach sich die WAK-NR mit 14 zu 10 Stimmen für Nichteintreten aus. Ausschlaggebend war die Befürchtung, dass der indirekte Gegenvorschlag zu einer verschärften Ungleichbehandlung von Mietern und Wohneigentümern führen würde. Ebenso erachtete die WAK-NR den vehementen Widerstand der Kantone, welcher auf den ständerätlichen, positiven Entscheid zum indirekten Gegenvorschlag folgte, als Grund, diesem die Zustimmung zu verweigern. In dieser Sache folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit nun deutlich; Nichteintreten wurde mit 114 zu 58 Stimmen beschlossen. Für Eintreten sprachen sich je ungefähr die Hälfte der FDP und der CVP aus. Dabei wurden sie durch eine Minderheit der SVP und einer Mehrheit der Grünen unterstützt. Im Winter gingen die Vorlagen zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat. Nach kurzer Diskussion beschloss dieser erneut mit deutlichem Mehr von 35 zu 5 Stimmen, die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ zur Ablehnung zu empfehlen. Dies geschah auf grossmehrheitliche Empfehlung seiner Kommission. Diese empfahl ihrem Rat auch erneut, auf den Gegenvorschlag einzutreten; dieses Mal jedoch nur knapp und dank Stichentscheid des Kommissionspräsidenten. Der neu gewählte Ständerat sprach sich jedoch in der Folge mit 23 zu 17 Stimmen gegen diese Empfehlung und somit auch gegen den ständerätlichen Entscheid aus der ersten Beratung aus. Nach bereits erfolgtem Nichteintretensentscheid der grossen Kammer bedeutete dies das Scheitern des indirekten Gegenvorschlags.

Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ (BRG 10.060)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Die Motion Schweiger (fdp, ZG), die ebenfalls die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verlangte, wurde vom Ständerat nach dessen anfänglicher Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ abgelehnt und damit erledigt. Die gleichlautende Motion (09.3213) Sommaruga (sp, BE) wurde wegen Ausscheiden der Motionärin aus dem Rat abgeschrieben.

Motionen zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung (Mo. 09.3213 und Mo. 09.3215)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

In die vom Bundesrat geforderte Richtung der Sensibilisierung von Jugendlichen im Umgang mit den neuen Medien ging eine Motion Schweiger (fdp, ZG), die im Lehrplan 21 einen Medienführerschein einbauen wollte. Nachdem sie letztes Jahr vom Ständerat angenommen wurde, lehnte sie der Nationalrat aber ab.

Motion zur Einführung eines Medienführerscheins (10.3256)

Eine in der Herbstsession 2010 vom Ständerat angenommene Motion Schweiger (fdp, ZG) zum Thema Jugendmedienschutz, welche die Entwicklung eines Medienführerscheins für Jugendliche samt Verankerung im Lehrplan 21 forderte, wurde im März des Berichtsjahrs vom Nationalrat abgelehnt. Der Bundesrat und eine Mehrzahl der Nationalräte beriefen sich auf die Souveränität der Kantone im Bereich der Volksschule. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat auf bereits bestehende Programme hin, wie etwa das nationale Medienkompetenz-Programm, das vom Bundesamt für Sozialversicherungen lanciert worden ist.

Motion zur Einführung eines Medienführerscheins (10.3256)

Nach der Zustimmung durch den Ständerat im Vorjahr hiess auch der Nationalrat eine Motion Schweiger (fdp, ZG) gut, die eine umfassende Revision des eidgenössischen Steuerstrafrechtes anstrebte.

Erarbeitung einer Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts

Letzteres avancierte dann auch zum Hauptstreitpunkt in der ständerätlichen Detaildebatte. Eine Kommissionsmehrheit schlug vor, die vom Bundesrat sehr allgemein gehaltenen Regelungen zu Ausgleich und Entschädigung dahingehend zu konkretisieren, dass die Kantone bei Neueinzonungen vom Eigentümer eine Abgabe von mindestens einem Viertel des Mehrwertes verlangen müssten. Dieser Ertrag würde in erster Linie dazu dienen, von Auszonungen betroffene Personen zu entschädigen. Eine Kommissionsminderheit angeführt von Hansheiri Inderkum (cvp, UR) äusserte hierzu unter anderem verfassungsmässige Bedenken, da sich der Bund im Falle einer solchen Regelung ausserhalb seiner ihm zugeschriebenen Kompetenz bewege. Diese Bedenken zerstreute ein im Vorfeld erstelltes Rechtsgutachten, welches festhielt, dass der Bund zur Regelung öffentlicher Abgaben ermächtigt ist, sofern ein Bezug zur Ordnung der Bodennutzung besteht. Der Antrag der Mehrheit wurde denn auch mit 25 zu 16 Stimmen angenommen. Dieser parteiübergreifende Entscheid der Kantonskammer, welcher ohne vorgängige Vernehmlassung zu Stande kam, sorgte insbesondere bei den Kantonen für Erstaunen. Die kantonalen Baudirektoren händigten dem Nationalrat, welcher das Geschäft als Zweitrat behandeln wird, daraufhin bereits ein Positionspapier aus. In allen weiteren Punkten folgte der Ständerat dem bundesrätlichen Entwurf. Neu fügte er im Rahmen der Baulandhortung aber explizit an, dass überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren seien. Obwohl sie nicht die Siedlungsentwicklung per se betrafen, wurden zwei Einzelanträge, welche die Installation von Solarzellen und die Isolation von Häusern erleichtern wollten, diskussionslos angenommen. In der Gesamtabstimmung fand der Entwurf mit 34 zu 5 Stimmen eine Mehrheit. Gleichzeitig beschloss der Rat für die Landschaftsinitiative eine Verlängerung der Behandlungsfrist um ein Jahr, was auch der Nationalrat befürwortete.

Erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 1 (BRG 10.019)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Gegen den Willen des Bundesrats stimmte der Ständerat in der Herbstsession der durch den Nationalrat abgeänderten Motion Schweiger (fdp, ZG) für eine Änderung des Sanktionssystems im Kartellrecht zu. Während beide Kammern die neu vorgeschlagene direkte Sanktionierung natürlicher Personen beim Vorliegen vorsätzlicher kartellrechtlicher Verstösse angenommen hatten, hatte der Nationalrat in seiner Lesung die für Unternehmen mit bestmöglicher Compliance vorgesehene Exemptionsklausel gestrichen. Damit wurde dem allfälligen Nachweis unternehmensinterner Programme zur verstärkten Beachtung des Kartellrechts lediglich sanktionsmildernde, nicht aber sanktionsausschliessende Wirkung zugebilligt.

Änderung des Sanktionssystems im Kartellrecht

In der Herbstsession nahm der Ständerat eine weitere Motion zum Thema Jugendmedienschutz an. FDP-Vertreter Rolf Schweiger (ZG) fordert darin die Entwicklung eines Medienführerscheins für Jugendliche samt Verankerung eines Programms zur Förderung der Medienkompetenz im Lehrplan 21. Diese Vorlage sowie zwei im Dezember eingereichte Postulate ähnlicher Stossrichtung waren Ende des Jahres im Nationalrat noch hängig.

Motion zur Einführung eines Medienführerscheins (10.3256)

Der Ständerat überwies eine Motion Schweiger (fdp, ZG), die eine umfassende Revision des Steuerstrafrechts verlangt. Dabei sollen die Strafbestimmungen über die einzelnen Steuer- und Abgabeerlasse vereinheitlicht und vereinfacht werden und damit die Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit verbessert werden. Der Bundesrat hatte die Motion abgelehnt, da er sich nicht zu einer raschen Revision verpflichten wollte.

Erarbeitung einer Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts

In der Herbstsession überwies der Ständerat gegen den Willen des Bundesrats mit 22 zu 14 Stimmen eine Motion Schweiger (fdp, ZG), die im Lehrprogramm des Lehrplanes 21 einen "Medienführerschein" vorsehen möchte. Den Schülerinnen und Schüler sollen auf jeder Stufe altersgerechte Kenntnisse der digitalen Medien (Spiele, Internet und Fernsehen) vermittelt werden. Primär geht es darum, dass die Kinder und Jugendlichen lernen, zwischen gefährlichen und unschädlichen Inhalten zu unterscheiden. Die EDK äusserte sich kritisch zu diesem Anliegen. Einerseits bezweifelte sie die Notwendigkeit, weil im Rahmen der sprachregionalen Lehrpläne die Vermittlung von Medienkompetenz bereits vorgesehen ist. Anderseits machte sie geltend, dass der Bund keine Befugnis habe, den Inhalt des Lehrplanes mitzubestimmen.

Motion zur Einführung eines Medienführerscheins (10.3256)

Die UBS-Affäre beschäftigte auch die FDP. Die Partei, die sich als „Helferin des Finanzplatzes Schweiz“ (Pelli) betrachtet, bekundete aber Mühe, sich deutlich von den Grossbanken zu distanzieren. Der Unmut gegenüber der UBS wuchs auch in der Wirtschaftspartei. Insbesondere Nationalrat Philipp Müller (AG) schoss scharf gegen die Bank und dachte laut über einen Bruch der FDP mit den Grossbanken nach. Daraufhin trat der frühere UBS-Chef Peter Wuffli als Präsident der Freunde der FDP zurück, einem Sponsorenverein, welcher der Partei jährlich mehrere 100'000 Fr. zukommen lässt. Wuffli begründete seinen Rücktritt damit, dass er die FDP in der Vorwahlphase nicht belasten wolle. Der Streit innerhalb der FDP weitete sich aus, nachdem die Parteileitung die Parlamentarier angehalten hatte, sich in Bezug auf die Finanzplatzstrategie des Bundes an die Parteilinie zu halten. Mit der Idee einer Weissgeldstrategie hatte sich der Unternehmerflügel um die Nationalräte Otto Ineichen (LU), Philipp Müller (AG), Tarzisius Caviezel (GR) und Werner Messmer (TG) den Unmut der Parteileitung zugezogen. Allerdings schwenkte dann aber auch die offizielle Partei von der Verteidigung des Bankgeheimnisses ab. An einer Medienkonferenz demonstrierte sie einen Schulterschluss und präsentierte eine Weiterentwicklung der schweizerischen Finanzmarktstrategie. In der Folge wurde eine Strategiegruppe unter Führung von Rolf Schweiger (ZG) eingesetzt, die an der Delegiertenversammlung vom 24. April einen Bericht vorlegte. Die ursprüngliche Weissgeldidee war bereits im Vorfeld der Versammlung von den kantonalen Parteipräsidenten abgeschwächt worden, nachdem mehrere Kantonalsektionen Widerstand angekündigt hatten. Anstelle einer Belegpflicht wurde eine Selbstdeklaration für ausländische Bankkunden gefordert und statt der Einführung der schweren Steuerhinterziehung als Strafdelikt wurden eine Steuerrechtsrevision und Verhaltensregeln für Banken vorgeschlagen. Nach einer heftigen Diskussion wurde das Papier von den Delegierten knapp angenommen.

Position der FDP zur UBS-Affäre (2010)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Ständerat befasste sich als erster mit der Teilrevision der Vorschriften im Obligationenrecht über die Rechnungslegung in Unternehmen und gleichzeitig auch mit der vom Kleinunternehmer Thomas Minder 2007 eingereichten so genannten „Abzockerinitiative“. Der Bundesrat hatte im Vorjahr die Teilrevision des OR um Bestimmungen über die Rechte der Aktionäre von börsenkotierten Aktiengesellschaften bei der Festlegung der Managementsentschädigungen ergänzt. Damit sollte sie einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative bilden. Um die parlamentarischen Beratungen zu beschleunigen und der Initiative fristgerecht einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen, beschloss der Ständerat, die Bestimmungen über die Rechnungslegung herauszulösen und später separat zu behandeln (siehe unten). In der Eintretensdebatte stellte sich nur Savary (sp, VD) eindeutig hinter die „Abzockerinitiative“. Andere Abgeordnete der SP (Fetz, BS und Leuenberger, SO) und der SVP (Reimann, AG und Jenny, GL) behielten sich vor, diese in der Volksabstimmung zu unterstützen, falls die Aktionärsstellung mit dem Gegenvorschlag nicht klar verbessert werde. Der Ständerat empfahl mit 26 zu 10 Stimmen die Abzockerinitiative zur Ablehnung.
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Dass aber in Bezug auf die Festlegung der Managerentschädigungen der Staat aktiv werden muss war unbestritten. Ein Nichteintretensantrag zur OR-Teilrevision wurde nicht gestellt. In der Detailberatung hielt sich der Ständerat weitgehend an die Regierungsvorschläge. Die vom Bundesrat beantragte Abschaffung des Depotstimmrechts akzeptierte er zwar, führte aber mit dem „Nominee-Modell“ eine neue Stellvertretung für nicht ins Register eingetragene Aktionäre durch die Depot-Banken ein. Schweiger (fdp, ZG) begründete dieses Modell damit, dass es die Stimmbeteiligung erhöhe und damit den Einfluss von Minderheitsaktionären einschränke. Die vom Bundesrat vorgeschlagene einjährige Amtsdauer von Verwaltungsräten, wie sie auch die Volksinitiative vorsieht, lehnte der Ständerat ab, da eine jährliche Wiederwahl durch die Aktionärsversammlung die Ausrichtung an kurzfristigen Erfolgsstrategien fördern würde. Er legte sie deshalb auf drei Jahre fest. Er kam der Abzockerinitiative aber auch etwas entgegen, indem er börsenkotierten Gesellschaften vorschrieb, dass der Verwaltungsratspräsident zwingend durch die Aktionäre gewählt werden muss. Der Bundesrat hatte den Entscheid über das Wahlgremium wie bisher den einzelnen Gesellschaften überlassen wollen. Bei börsenkotierten Gesellschaften wird in Zukunft die Generalversammlung die Gesamthöhe der Entschädigungen für Verwaltungsräte genehmigen, und diese müssen einzeln ausgewiesen werden. Ein Antrag der Kommission, dass neben der Gesamtsumme der Entschädigung der Geschäftsleitung (Management) nicht nur der Betrag für den bestbezahlten, sondern für alle Manager individuell ausgewiesen werden muss, fand jedoch keine Mehrheit. Auch das von der Kommission beantragte und auch in der Volksinitiative enthaltene Verbot von Abgangsentschädigungen für Spitzenmanager lehnte er ab. Der Ständerat machte zusätzlich einige Änderungen zugunsten von KMU, indem er nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften von einigen Transparenzvorschriften gegenüber Minderheitsaktionären befreite. Vor der Gesamtabstimmung, die mit 26 zu 8 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) ausging, erklärten sich Vertreter der SP, aber auch Stadler (cvp, UR), enttäuscht über diesen „zahnlosen“ und in ihren Augen absolut ungenügenden Gegenvorschlag zur „Abzockerinitiative“.

Aktienrechtsrevision
Dossier: Aktienrechtsrevision und die Abzocker-Initiative

In der Wintersession beschloss der Ständerat mit 30 zu 6 Stimmen, die Parlamentsdebatte über die Volksinitiative zu verschieben. Er folgte dabei dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission, welche die Gültigkeit des Volksbegehrens erneut überprüfen und allenfalls einen direkten Gegenvorschlag ausarbeiten will. Im November hatte die Kommission noch dafür plädiert, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und sie dem Volk ohne direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten. Der Kommissionspräsident, Hansheiri Inderkum (cvp, UR), begründete diesen Sinneswandel damit, dass sich die Ausgangslage seit Annahme der Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ verändert habe, unter anderem werde seither diskutiert, wie mit Initiativen umgegangen werden solle, deren Umsetzung mit Verfassungs- oder Menschenrechten kollidiere.

Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
Dossier: Ausschaffungsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Der Nationalrat überwies die im Vorjahr von der kleinen Kammer gutgeheissene Motion Schweiger (fdp, ZG) für eine anderes Sanktionssystem bei der Bestrafung von Verstössen gegen kartellrechtliche Vorschriften ebenfalls.

Änderung des Sanktionssystems im Kartellrecht

Das Parlament hiess die Massnahmen in der Herbstsession nach einer langen Auseinandersetzung gut. Der Ständerat lehnte zuerst einen Nichteintretensantrag von Germann (svp, SH) und Schweiger (fdp, ZG) mit 25 zu 6 Stimmen ab. Diese begrüssten zwar grundsätzlich die primär arbeitsmarktbezogenen Vorschläge des Bundesrates, lehnten das Paket aber aus finanzpolitischen Überlegungen ab. In der Detailberatung schwächte der Rat den bundesrätlichen Vorschlag ab, die Löhne für einige tausend ausgesteuerte Langzeitarbeitslose für eine Beschäftigung in nicht profitorientierten gemeinnützigen Unternehmen für eine Dauer von sechs Monaten vom Bund zu bezahlen. Die Lohnkosten sollen gemäss dem Entscheid der kleinen Kammer diesen Organisationen nur teilweise, d.h. mit maximal 3000 Fr. pro Monat vergütet werden. Ein Antrag Hess (fdp, OW), darauf ganz zu verzichten, lehnte der Ständerat mit 24 zu 12 Stimmen ab. Keine Gnade fand hingegen die vom Bundesrat beantragte Anschubfinanzierung von rund 25 Mio Fr. zugunsten der Akzeptanz und Verwendung einer Ausweiskarte mit der elektronischen Signatur. Mehrere Votanten kritisierten, dass dieses Konzept noch unausgegoren sei und nicht klar sei, wofür die finanziellen Mittel verwendet werden sollen. Mit 22 zu 15 Stimmen wurde auf Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) dieser Beitrag gestrichen.

Auch im Nationalrat beantragte eine aus Mitgliedern der SVP und der FDP gebildete Kommissionsminderheit Nichteintreten. Die FDP, die SVP und die BDP waren zwar nicht gegen alle Komponenten des Stabilisierungsprogramms, sie erachteten aber die Mehrzahl der im Bereich Arbeitsmarkt vorgesehenen Massnahmen (insbesondere das Beschäftigungsprogramm für Ausgesteuerte) als wenig sinnvoll. Zudem waren sie gegen ein drittes Paket zum aktuellen Zeitpunkt, weil sie in den Statistiken bereits erste Anzeichen einer Wirtschaftserholung zu erkennen glaubten. Ihr Nichteintretensantrag unterlag mit 93 zu 91 Stimmen äusserst knapp; den Ausschlag gegeben hatte die fast geschlossene Unterstützung des Programms durch die CVP, welche ihre Bundesrätin Leuthard nicht im Regen stehen lassen wollte. In der Detailberatung wurden die zusätzlichen Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung von Personen mit frisch abgeschlossener Lehre zwar gutgeheissen, scheiterten aber an der Ausgabenbremse, welche eine Zustimmung durch die Mehrheit aller Ratsmitglieder fordert. Die Idee, dass der Bund für einige Zeit die Löhne für einige tausend ausgesteuerte Langzeitarbeitslose für eine Beschäftigung bei gemeinnützigen Unternehmen bezahlt, lehnte der Rat auf Antrag von Spuhler (svp, TG) mit 94 zu 90 Stimmen ab. Für die finanzielle Unterstützung von Betrieben, die stellenlose Lehrabsolventen weiter beschäftigen, ergab sich im Nationalrat eine hauchdünne Mehrheit. Grosszügiger als der Ständerat zeigte er sich hingegen bei der Förderung der digitalen Unterschrift; er nahm diese wieder in das Programm auf. Nachdem der Rat eine ganze Reihe von Anträgen der SP und der GP für zusätzliche Massnahmen abgelehnt hatte, hiess er das dritte Konjunkturförderungsprogramm mit 94 zu 87 Stimmen gut.

In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat mit deutlicher Mehrheit am Lohnzahlungsprogramm für Langzeitarbeitslose fest. Mit knappem Mehr war er nun auch mit dem Beitrag zur Förderung der Verbreitung der digitalen Unterschrift einverstanden. Im Nationalrat wurden die zusätzlichen Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung von Personen mit neu abgeschlossener Lehre nochmals gutgeheissen, scheiterten aber erneut an der Ausgabenbremse. Die Lohnübernahme für die befristete Beschäftigung von Ausgesteuerten fand diesmal eine knappe Mehrheit, vermochte aber das qualifizierte Mehr für die Überwindung der Ausgabenbremse ebenfalls nicht zu schaffen. An dieser Hürde scheiterte auch die Finanzierung von Weiterbildungskosten für Personen, die in Betrieben mit Kurzarbeit beschäftigt sind. Nachdem die kleine Kammer ihre Beschlüsse nochmals bestätigt hatte, wiederholte sich die Prozedur im Nationalrat: Er hiess sämtliche Projekte ebenfalls gut, da die befürwortende, aus SP, CVP und GP gebildete Mehrheit aber weniger als 101 Stimmen zählte, scheiterten sie aber alle an der Ausgabenbremse. Die Einigungskonferenz beschloss, an der Finanzierung der Aus- und Weiterbildung von Lehrabsolventen sowie von Kurzarbeitenden festzuhalten. Bei den Beschäftigungsprogrammen für Ausgesteuerte bei gemeinnützigen Organisationen fand sie eine Kompromissformel, welche dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, diese einzuführen, wenn die nationale Arbeitslosenrate 5% erreicht. Diese Lösung veranlasste drei Abgeordnete der BDP und zwei der FDP zu Umschwenken, wodurch das qualifizierte Mehr für die Überwindung der Ausgabenbremse im Nationalrat mit 103 Stimmen erreicht wurde. Die kleine Kammer schloss sich diesem Entscheid an und beide Ratskammern stimmten auch der dringlichen Inkraftsetzung zu.

Drittes, befristetes Konjunkturprogramm tritt ab Januar 2010 in Kraft
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Die Abschaffung des steuerbaren Eigenmietwertes verlangen auch die gleichlautenden Motionen Sommaruga (sp, BE) und Schweiger (fdp, ZG), welche im März im Ständerat eingereicht wurden. Steuerliche Abzüge wären nur noch bei Gebäudesanierungen mit hohem Wirkungsgrad erlaubt und Hypothekarzinsabzüge ausschliesslich im ersten Jahr nach Erwerb des Wohneigentums möglich. Der Bundesrat beantragte im Mai die Annahme der Vorstösse, da sie seinen Vorstellungen eines möglichen Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung nahe kommen. Der Ständerat beschloss jedoch, die Vorstösse wegen noch offenen Punkten seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zur Vorprüfung vorzulegen.

Motionen zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung (Mo. 09.3213 und Mo. 09.3215)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)