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  • Segmüller, Eva (cvp/pdc SG) NR/CN

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Der von alt Nationalrätin Eva Segmüller (cvp, SG) präsidierte Spitex-Verband Schweiz wandte sich in aller Deutlichkeit gegen den Vorwurf, Spitex verursache höhere Gesundheitskosten. Er verwies vielmehr darauf, dass von den im KVG vorgesehenen kostendämpfenden Massnahmen bis jetzt erst der Spitex-Bereich greife, während die Überkapazitäten im stationären Bereich nach wie vor nicht abgebaut seien. Der Spitex-Verband drohte mit dem Referendum, falls das Parlament tatsächlich einer starren Rationierung im Sinn der parlamentarischen Initiative Rychen zustimmen sollte (Pa.Iv. 97.402), befürwortete aber Bedarfsabklärungen und Kontrollen im Sinn der neuen bundesrätlichen Verordnung. Eine empirische Untersuchung des Konkordats der schweizerischen Krankenversicherer und des Spitex-Verbands Schweiz relativierte die von einzelnen Krankenversicherern vorgebrachten Zahlen; demnach wurden lediglich 23,2% der Spitex-Dienste zu Lasten der Krankenkassen geleistet. Eine Untersuchung des BSV zeigte, dass die von den Krankenversicherungen zu tragenden Spitex-Kosten im ersten Jahr des neuen KVG nicht angestiegen waren

Kostenanstieg im Spitex-Bereich seit neuem KVG (Pa.Iv. 97.402)

Der Bundesrat nahm Ende Oktober einen vom BSV in Auftrag gegebenen Bericht "Familien mit alleinerziehenden Eltern" zur Kenntnis, der auf ein 1989 eingereichtes Postulat Segmüller (cvp, SG) zurückgeht. Der Bericht zeigte, dass in der Schweiz bei den Haushaltungen mit nur einem Elternteil in den letzten Jahren kein rascher Anstieg zu verzeichnen war. Heute setzen sich rund 83 000 Haushalte aus nur einem Elternteil und einem oder mehreren Kindern unter 20 Jahren zusammen. Hauptgrund für die Einelternsituation ist eine Scheidung oder eine Trennung. Die freiwillige aussereheliche Lebensgemeinschaft eines Elternteils mit seinen Kindern oder der Tod des Ehegatten sind weit weniger verbreitet. 85% der Einelternhaushalte werden von Frauen geführt. Die wirtschaftliche Situation von Einelternhaushalten ist oft prekär. Die finanzieLage dieser Familien hängt im Einzelfall von der materiellen und beruflichen Stellung sowie vom Grund ab, der zur Einelternfamilie geführt hat. Ein entscheidendes Problem stellt die ausserhäusliche Kinderbetreuung dar. Der Bericht kam einmal mehr zum Schluss, dass hier die dafür vorgesehenen Strukturen ungenügend sind.

Bericht "Familien mit alleinerziehenden Eltern" wirtschaftliche Situation oft prekär

Wie dies einzelne Nationalräte und Nationalrätinnen bereits im Vorjahr angeregt hatten, beschloss die grosse Kammer in der Frühjahrssession, die unbestrittenen Verbesserungen der 10. AHV-Revision (neue Rentenformel zugunsten tieferer Einkommen, Hilflosenentschädigung für Altersrentner bei mittlerer Hilflosigkeit, Erhöhung der Bundesbeiträge an die AHV) vorzuziehen und in einen auf Ende 1995 befristeten Bundesbeschluss zu verpacken, damit diese planmässig auf Anfang 1993 in Kraft treten können. Die Arbeiten für einen Systemwechsel zur umstrittenen zivilstandsunabhängigen Rente, welche der Ständerat auf die 11. AHV-Revision hatte verschieben wollen, sollten parallel dazu vorangetrieben werden.

Dennoch fanden eherechtliche Elemente, die nach Ansicht der Mehrheit der vorberatenden Kommission erst in Zusammenhang mit dem Splitting hätten angegangen werden sollen, bereits Eingang in den vorgezogenen Bundesbeschluss. Eine von Segmüller (cvp, SG) angeführte bürgerliche Kommissionsminderheit stellte den Antrag, die Altersrenten von geschiedenen Frauen dadurch aufzubessern, dass die Einkommen des ehemaligen Ehegatten bereits zu dessen Lebzeiten für die Berechnung herangezogen werden. Vertreter und Vertreterinnen der SP, der Grünen und des LdU, aber auch die engagierte Splitting-Vertreterin Nabholz (fdp, ZH) warfen dem Minderheitsantrag vor, er erschwere einen allfälligen Systemwechsel dadurch, dass er das Ehepaarkonzept durch eine weitere Leistungskomponente aufstocke. Teilweise wurde sogar suggeriert, die CVP, welche sich bisher nicht sehr splittingfreudig gezeigt hatte, versuche den Systemwechsel auf diese Weise zu torpedieren. In zwei Abstimmungen unter Namensaufruf setzte sich der Antrag Segmüller sowohl gegen einen Antrag Brunner (sp, GE), der die Besserstellung durch Erziehungsgutschriften erreichen wollte, wie gegen die Meinung der Kommissionsmehrheit knapp durch.

Ein Eventualantrag Nabholz (fdp, ZH), der ebenfalls auf einem Erziehungsbonus basierte, wurde zur Beratung in die Kommission zurückgegeben und fand zwei Wochen später – leicht modifiziert – als Vermittlungsantrag eines Frauenquartetts Nabholz (fdp, ZH), Haller (sp, BE), Brunner (sp, GE) und Diener (gp, ZH) in einer erneut unter Namensaufruf durchgeführten Abstimmung und mit nur einer Stimme Vorsprung die Zustimmung des Rates. Danach können geschiedene Rentnerinnen beantragen, dass ihre Renten aufgrund ihres eigenen Einkommens berechnet werden, ergänzt durch eine jährliche Erziehungsgutschrift in der Höhe der dreifachen minimalen einfachen Altersrente. Die Gutschrift wird für jene Jahre angerechnet, in denen die Frau die elterliche Gewalt über Kinder bis zur Vollendung des 16. Altersjahrs innegehabt hat. Mit der Einführung des Erziehungsbonus und dem gleichzeitigen Verzicht auf den Einbezug der Einkommen des ehemaligen Ehemannes zur Rentenberechnung konnte dem Anliegen der geschiedenen Frauen Genugtuung getan werden, ohne dass die Form eines späteren Übergangs zum Rentensplitting präjudiziert wurde.

Ebenfalls gegen den Willen der Kommissionsmehrheit setzte sich der Antrag Spoerry (fdp, ZH) durch, die Ehepaarrenten, die ab Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses neu entstehen, den beiden Ehegatten je zur Hälfte und getrennt auszurichten, wobei die Ehegatten gemeinsam verlangen können, dass die Rente einem von ihnen ungetrennt ausbezahlt wird.

Nach kurzer Diskussion schloss sich der Ständerat in allen Punkten der grossen Kammer an. Der Bundesbeschluss, der am 1. Januar 1993 in Kraft tritt – mit Ausnahme der Bestimmungen für die geschiedenen Frauen, die erst auf anfangs 1994 rechtskräftig werden –, wurde auf Ende 1995 befristet, um die Arbeiten am zweiten Teil der Revision durch die Aufrechterhaltung eines gewissen Zeitdrucks zu beschleunigen.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Zu Beginn des Berichtsjahres wählte die Delegiertenversammlung den eher zum rechten Parteiflügel gehörenden Innerrhoder Ständerat und Landammann Carlo Schmid als Nachfolger von Eva Segmüller (SG) zum Parteipräsidenten. Schmid war auf eidgenössischer Ebene vor allem durch die Leitung der Parlamentarischen Untersuchungskommission zu den Vorkommnissen im EMD (PUK II) bekannt geworden.

Wechsel an der Parteispitze der CVP 1991-92

Mit ein Grund für die steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind die von verschiedenen Untersuchungen belegten überflüssigen Spitalleistungen besonders im Bereich der Chirurgie und Gynäkologie. Gesamthaft ist in der Schweiz die Spitalaufenthaltsdauer für den gleichen Krankheitsfall zwei bis dreimal höher als etwa in den USA. Fachleute aus dem Pflegebereich vertraten deshalb die Ansicht, es liessen sich mit Sicherheit Leistungen abbauen, ohne dass die Patientinnen und Patienten Schaden nähmen. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass, solange die Patienten im Spital weniger bezahlen müssen als bei ambulanter Behandlung und Pflege zuhause (Spitex), es schwierig sein dürfte, sie zum Verzicht auf Spitalleistungen zu bewegen. In einem überwiesenen Postulat regte Nationalrätin Segmüller (cvp, SG; Po. 91.3355) an, die Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz in dem Sinn zu ändern, dass Versicherte bei ambulanten Operationen von Franchise und Selbstbehalt befreit werden, dass also gleiche Bedingungen für stationäre und ambulante Eingriffe geschaffen werden.

Befreiung von Franchise und Selbstbehalt bei ambulanten Operationen (Po. 91.3355)

Au lendemain des votations de septembre 1990, plusieurs motions des groupes écologiste (Mo. 90.810), socialiste (Mo. 90.735), indépendant-évangélique (Mo. 90.715) et de la conseillère nationale Segmüller (pdc, SG) (Mo. 90.823), réclamant différentes mesures concrètes du Conseil fédéral dans le domaine de la politique énergétique, avaient été déposées. Dans une réponse exhaustive, où il retrace les grandes orientations du programme «Energie 2000», le Conseil fédéral proposa de transmettre comme postulat l'essentiel des dispositions contenues dans les motions, ce qui fut accepté par les motionnaires. Par ailleurs, le Conseil des Etats a accepté le postulat Huber (pdc, AG) (Po. 90.724) qui demande au Conseil fédéral de présenter au parlement un projet cohérent de politique énergétique pour l'avenir avant de présenter un projet de loi.

Motions à propos de la future politique énergétique suisse
Dossier: Energie 2000

Kurze Zeit vor dem im November stattfindenden Parteitag der CVP in Freiburg, an welchem die Delegierten im übrigen eine Frauenquote für die nationalen Parteigremien (Delegiertenversammlung, Vorstand und Präsidium) von mindestens einem Drittel guthiessen, kündigten sowohl Parteipräsidentin Segmüller als auch Fraktionspräsident Vital Darbellay (VS) ihren Rücktritt an; neuer Fraktionschef wurde Nationalrat Peter Hess (ZG), und für das Parteipräsidium wurde im Berichtsjahr Ständerat Carlo Schmid (AI) durch die Parteispitze nominiert.

Wechsel an der Parteispitze der CVP 1991-92

Vor den Wahlen brachte die Parteipräsidentin Eva Segmüller (SG) ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die schlechten Prognosen für ihre Partei zusätzliche Kräfte mobilisieren würden; dies war jedoch nicht der Fall. Die CVP erlitt bei den Nationalratswahlen eine Einbusse von 1,5 Prozentpunkten bei den Wähleranteilen und sank auf 18,2% (inklusiv CSP-Listen in LU, SZ, SG, VS) ab; in sechs Kantonen verlor sie sieben Sitze und gewann nur in einem ein Mandat neu hinzu. Im Ständerat verlor sie zwei weitere Sitze (SZ, TI), nachdem 1990 schon in Glarus der christlichdemokratische Sitz an die FDP gegangen war.

Wahlresultate der CVP 1991
Dossier: Wahlresultate der CVP, 1990-1999

In seiner Stellungnahme zu einer vom Nationalrat als Postulat überwiesenen Motion Segmüller (cvp, SG) versprach der Bundesrat, eine Neuregelung der Lohnfortzahlung bei Mutterschaft speditiv an die Hand nehmen zu wollen und dem Parlament in der kommenden Legislatur entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Allerdings wollte er sich in bezug auf die Finanzierung (Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und/oder Mutterschaftstaggeldversicherung) noch nicht festlegen.

Lohnfortzahlungspflicht bei Mutterschaft (Mo. 91.3039)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Der Schutz bei Mutterschaft wurde im Nationalrat ebenfalls thematisiert. Eine von E. Segmüller (cvp, SG) eingereichte Motion für eine Lohnfortzahlung bei Mutterschaft wurde, da der Bundesrat versicherte, das Anliegen speditiv an die Hand nehmen zu wollen, auf seinen Antrag allerdings nur als Postulat angenommen.

Lohnfortzahlungspflicht bei Mutterschaft (Mo. 91.3039)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Die 1989 durchgeführte Vernehmlassung über eine Totalrevision des Gesetzes über die politischen Rechte hatte ein breite Zustimmung zur Einführung der brieflichen Stimmabgabe ergeben. Auch das Parlament wünscht offenbar diese Neuerung: Der Nationalrat, der bereits 1988 einer entsprechenden Motion Segmüller (cvp, SG) zugestimmt hatte, überwies nun auch eine von der kleinen Kammer 1988 gutgeheissene Motion Rhinow (fdp, BL). Die angesprochene Totalrevision selbst wurde vom Bundesrat zurückgestellt, da er zuerst abwarten will, welche tiefgreifenden Anderungen des politischen Systems der Abschluss eines EWR-Vertrags erforderlich machen könnte.

Teiländerung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (93.066)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000

D'autre part, le Conseil national a transmis le postulat Segmüller (pdc, SG) invitant le Conseil fédéral à prévoir un crédit de programme permettant le financement de mesures de protection de l'environnement dans les pays en voie de développement.

protection de l'environnement dans les pays en voie de développement

La votation sur l’article constitutionnel sur l’énergie du 23 septembre 1990 a cependant suscité beaucoup d'interrogations dans l'arène politique quant à la future politique énergétique suisse. Ainsi les motions des groupes écologiste (Mo. 90.810), socialiste (Mo. 90.735), indépendant-évangélique (Mo. 90.715) et de la conseillère nationale Segmüller (pdc, SG) (Mo. 90.823) désirent-elles, pêle-mêle, une taxe énergétique, des principes tarifaires (basés sur les coûts marginaux), des mesures de protection de l'environnement, une diminution des importations d'électricité, un plafonnement des participations helvétiques dans les centrales atomiques étrangères ainsi que des objectifs quant à la consommation globale (à noter aussi les interpellations des députés Steinegger (prd, UR) (Ip. 90.847) et Wanner (prd, SO) (Ip. 90.727) ainsi que le postulat du CE Huber (pdc, AG) (Po. 90.724)).

Motions à propos de la future politique énergétique suisse
Dossier: Energie 2000

Als dann im Spätsommer noch bekannt wurde, dass der Bundesrat eine Expertenkommission mit einer Totalrevision des KUVG betrauen werde, schloss sich die Nationalratskommission einem Vorschlag des Freisinnigen Früh (AR) an, wonach auf eine materielle Revision des Gesetzes verzichtet und dem Rat nur vorgeschlagen wurde, die Bundesbeiträge an die Krankenkassen durch einen einfachen und auf fünf Jahre befristeten Bundesbeschluss von heute rund 950 Mio. Fr. auf jährlich 1,3 Mia. Fr. zu erhöhen. Noch etwas griffiger gemacht wurde dieser Antrag in letzter Stunde durch die Präzisierung einer Kommissionsminderheit, der mit Früh (fdp, AR), Haller (sp, BE), Rychen (svp, BE) und Segmüller (cvp, SG) alle Bundesratsfraktionen angehörten: Danach sollen die zusätzlich bewilligten Mittel gezielt dazu verwendet werden, die Entsolidarisierung zwischen den Geschlechtern und den Altersgruppen zu mildern.

Volksinitiative "für eine finanziell tragbare Krankenversicherung" und indirekter Gegenvorschlag (BRG 88.014)
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine finanziell tragbare Krankenversicherung"

Den Sozialdemokraten und der unabhängigen und evangelischen Fraktion genügte das Verharren im Status quo nicht. Sie drangen aber in der vorberatenden Kommission der grossen Kammer mit ihren Vorschlägen nicht durch. Darauf entstand in der Öffentlichkeit eine ausgedehnte und teilweise unkonventionelle Kontroverse. Auf Anregung von Parlamentariern unternahm es der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, einen politisch breiter abgestützten Vermittlungsvorschlag auf der Basis eines verschärften Tatbeweises und eines enger gefassten Zivildienstzweckes vorzuschlagen, um der ständerätlichen Kritik entgegenzukommen und den Initianten den Rückzug zu ermöglichen. Mit ihrer Unterschrift unter einen Appell zum 1. August unterstützten 187 Offiziere die Bemühungen für einen Zivildienst im Sinne der Initiative, was die Offiziersgesellschaft zu heftigen Reaktionen bewog. Gleichzeitig vertrat Generalstabschef J. Zumstein die ablehnende Haltung der Behörden und der Armee zu beiden Projekten, während der frühere Ausbildungschef H. Wildbolz für den kirchlich lancierten Gegenvorschlag eintrat. Dieser ausserparlamentarische Druck bewog die nationalrätliche Kommission, mit knappem Mehr auf ihren Entscheid zurückzukommen und einen Vermittlungsvorschlag – freilich mit dem Zusatz, eine Zivildienstleistung solle im Rahmen der Gesamtverteidigung erfolgen – als eigenen Gegenentwurf dem Rat zu unterbreiten. Mit ähnlichen Argumenten wie im Ständerat wandten sich jedoch sämtliche bürgerlichen Fraktionen gegen die Initiative und beide Alternativen. Diese wurden von den Sozialdemokraten, dem Landesring und der Evangelischen Volkspartei, jene von der äussern Linken unterstützt. Mit knappem Mehr beschloss der Rat, dem Volk keinen Gegenvorschlag zu unterbreiten, und mit 104 : 50 Stimmen empfahlen die Volksvertreter die Initiative zur Ablehnung. Einzig eine von Eva Segmüller (cvp, SG) angeregte Motion, welche für Verweigerer aus Gewissensgründen eine «Entkriminalisierung» fordert, fand im Nationalrat Zustimmung. In den Medien wurde das Verhalten des Parlaments ungewohnt scharf kritisiert. Von «mangelnder Kompromissbereitschaft», «verweigerter Diskussion» und «Holzhacker-Methoden» war die Rede; andere, vorab der FDP nahestehende Zeitungen waren mit der kompromisslosen Haltung des Parlamentes zufrieden. Die Initianten selbst versuchten mit einem nationalen Zivildienst-Tag die Nützlichkeit ihrer Arbeit gegenüber der Gefängnisstrafe zu beweisen, um so die öffentliche Meinung doch noch von ihren Anliegen zu überzeugen.

Volksinitiative «für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» (82.058)
Dossier: Einführung des Zivildienstes