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  • Siegrist, Ulrich (svp/udc, AG) NR/CN

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Im Kanton Aargau steigerte die SVP ihren Wähleranteil von 34,6 auf 36,2% und konsolidierte damit ihre 6 Nationalratssitze. Die SP musste empfindliche Verluste hinnehmen. Statt 21,2% (2003) konnte sie nur noch 17,9% der Stimmen gewinnen. Dennoch konnte sie ihre Sitzzahl halten. Auch die FDP verlor an Wähleranteilen (13,6%, gegenüber 15,3% 2003), nicht jedoch an Sitzen. Sie konnte ihre zwei Mandate halten. Schlechter erging es der EVP: Sie verlor ihren einzigen Sitz, den von Heiner Studer. Die CVP gewann diesen Sitz, obwohl sie an Parteistärke verlor, durch geschicktes Agieren bei den Listenverbindungen. Die CVP war nicht mehr mit der EVP, sondern mit dem „Liberalen Forum“ von Nationalrat Ulrich Siegrist (ex-svp) eine Listenverbindung eingegangen. Für Siegrist dagegen zahlte sich dies nicht aus, er wurde abgewählt.

Kanton Aargau -Nationalratswahlen 2007
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2007 (nach Kantonen)

Der Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Siegrist, der seit Jahren die politische Entwicklung der SVP mit scharfer Kritik begleitet hat, trat im Mai schliesslich aus der Fraktion aus. Er begründete diesen Schritt damit, dass die Partei ihre Werte verloren habe und zu einer populistischen Bewegung verkommen sei.

Ulrich Siegrist tritt aus der SVP Bundeshausfraktion aus

Im Vorjahr hatte der Nationalrat in einer sehr emotionalen, wahlkampfgefärbten Debatte entschieden, auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetMG) nicht einzutreten, womit der Ball wieder beim Ständerat lag, welcher die Revision bereits 2001 nach gelassener Diskussion einstimmig verabschiedet hatte. Die kleine Kammer liess sich von der nationalrätlichen Verweigerung nicht beeindrucken. Mit 28 zu 12 Stimmen beschloss sie erneut, auf das Gesetz einzutreten; angesichts der unsicheren Entwicklung im Nationalrat wurde keine Detailberatung durchgeführt, doch wurde in einzelnen Punkten (Opportunitätsprinzip anstatt völlige Entkriminalisierung des Konsums, Lenkungsabgabe) ein mögliches Entgegenkommen signalisiert.

Das erneute Scheitern im Nationalrat zeichnete sich bereits in der Kommission ab. Hatte sie 2003 noch mehrheitlich beantragt, auf die Revision einzutreten, sprach sie sich nun, wenn auch ganz knapp, dagegen aus. Da klar war, dass vor allem FDP und CVP das Zünglein an der Waage spielen würden, setzten sich FDP-Präsident und Ständerat Schweiger (ZG) sowie die Jungparteien von FDP und CVP vehement für Eintreten ein. Die Diskussion drehte sich nicht um die Revision als Ganzes (so etwa die Überführung der kontrollierten Heroinabgabe in ordentliches Recht), sondern ausschliesslich um die Frage der Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums. Erneut standen sich zwei unversöhnliche Lager von Befürwortern und Gegnern gegenüber. Mit 102 zu 92 Stimmen wurde Eintreten abgelehnt, womit die Revision definitiv gescheitert ist. Für Eintreten sprachen sich SP und Grüne geschlossen aus, dagegen die SVP (ohne Siegrist, AG, und Gadient, GR), die CVP (mit Ausnahme von Interimspräsidentin Leuthard, AG, und den beiden Zürcherinnen Zapfl und Ricklin) sowie eine knappe Mehrheit der FDP.

Im Nachgang an das Scheitern der Revision wurde eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen mit ganz verschiedener Stossrichtung eingereicht (Geschäfte 04.3376, 04.443, 04.439, 04.459, 04.3582). Die Kammern nahmen mehrere Petitionen mit unterschiedlichen Forderungen zur Kenntnis, ohne ihnen Folge zu geben.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Im Vorjahr hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) für einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten Mutterschaftsurlaub Folge gegeben und seine Fachkommission (SGK) mit der konkreten Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt. Diese sprach sich für einen vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub für unselbständig und selbständig erwerbstätige Mütter aus, mit einem Erwerbsersatz von 80% des vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen Einkommens. Die Mutterschaftsentschädigung wird ins Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz aufgenommen. Parallel dazu schlug die Kommission vor, die Grundentschädigung für Dienstleistende – mit Ausnahme der Rekruten – von heute 65% auf 80% des entgehenden Verdienstes heraufzusetzen. Auch der Bundesrat unterstützte dieses Modell.

Im Plenum bekämpften der Freisinnige Wasserfallen (BE) und die SVP-Mitglieder der Kommission die Vorlage erfolglos mit zwei Nichteintretensanträgen. Sie argumentierten mit der erst drei Jahre zuvor erfolgten Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung und monierten, damit werde einmal mehr der Volkswille missachtet. Die Befürworter erinnerten daran, dass die Mutterschaftsversicherung 1999 vor allem deshalb verworfen worden war, weil auch ein Teil der nichterwerbstätigen Frauen einbezogen werden und die Finanzierung über die MWSt erfolgen sollte; mit der neuen Lösung würden nur erwerbstätige Frauen berücksichtigt, welche seit jeher Beiträge in die EO einbezahlen. Zudem seien die Kosten des Modells moderat. Die Kommission bezifferte sie auf CHF 543 Mio jährlich, CHF 483 Mio. für die Mutterschaftsleistungen und CHF 60 Mio. für die Erhöhung der Entschädigung für die Dienstleistenden. Bis 2008 würden die Reserven des EO-Fonds für die Finanzierung ausreichen. Nachher müssten in zwei Schritten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 0,3 auf 0,5 Promille angehoben werden. Um allfälligen Referendumsgelüsten gar nicht erst Nahrung zu geben, appellierte Nationalrätin Fehr (sp, ZH) – mit Triponez (fdp, BE), Meyer (cvp, FR) und Haller (svp, BE) Mitinitiantin des neuerlichen Anlaufs – bereits in der Eintretensdebatte an den Rat, keinen weitergehenden Anträge zuzustimmen, da sie die Vorlage gefährden könnten.

In der Detailberatung fand Fehr Gehör, allerdings nicht bei ihrer eigenen Partei. Diese unterstützte zusammen mit den Grünen zwei Anträge Maury Pasquier (sp, GE), die einen sechzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub und den Einbezug von Adoptiveltern verlangten. Beide Anträge scheiterten mit 65 zu 57 resp. 84 zu 57 Stimmen. Abgelehnt (mit 91 zu 63 Stimmen) wurde auch ein Antrag Stahl (svp, ZH), der die Mutterschaftsversicherung auf Frauen ausweiten wollte, die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten. Wenig Verständnis fand ein Antrag Wasserfallen (fdp, BE), der dafür plädierte, auch den nichterwerbstätigen Müttern Leistungen der EO auszurichten. Da Wasserfallen 1999 die Ausdehnung auf die Nichterwerbstätigen an vorderster Front bekämpft hatte, wurde er verdächtigt, er wolle mit dem Antrag die ganze Vorlage zu Fall bringen. Nicht einmal die CVP, die dieses Anliegen 1995 in die Diskussion gebracht und wie eine Löwin dafür gekämpft hatte, mochte sich für den Antrag zu erwärmen, der mit 119 zu 33 Stimmen verworfen wurde. Engelberger (fdp, NW), der verlangte, auch die Entschädigungen für die Rekruten seien anzuheben, wurde auf eine in Zusammenhang mit „Armee XXI“ geplante EO-Revision vertröstet. Am Ende passierte die Vorlage mit 129 zu 27 Stimmen. Die Nein-Stimmen stammten von einer Mehrheit der männlichen SVP-Abgeordneten sowie von den beiden Freisinnigen Wasserfallen (BE) und Bosshard (ZH). Von der SVP stimmten die beiden Frauen Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Hassler (GR), Siegrist (AG), Joder und Weyeneth (beide BE) dafür.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Ausgehend von einer im Vorjahr vom Nationalrat angenommenen parlamentarischen Initiative der Zürcher Sozialdemokratin Fehr zur Anschubfinanzierung von Kinderkrippen erarbeitete die SGK einen Gesetzesentwurf samt Finanzierungsbeschluss. Sie schlug dem Plenum vor, die Schaffung von neuen Krippenplätzen während zehn Jahren mit jährlich 100 Mio Fr. zu unterstützen; konkret vorgelegt wurden ein Bundesgesetz, das die Förderungsmodalitäten regelt, sowie ein Kreditbeschluss über 400 Mio Fr. für die ersten vier Jahre. Bis auf die SVP, die nach den Worten ihres Sprechers Bortoluzzi (ZH) „verantwortungsmüde Eltern“ und Zustände „à la Ostblock“ witterte, und die LP stellten sich alle Fraktionen hinter das Gesetz, das mit 117 zu 53 Stimmen angenommen wurde. SP und CVP stimmten geschlossen zu, bei der FDP eine Mehrheit (darunter sämtliche Frauen), bei der SVP nur gerade die drei weiblichen Abgeordneten Fehr (ZH), Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Siegrist (AG). Angesichts der Lage der Bundesfinanzen beantragte der Bundesrat, der das Anliegen grundsätzlich unterstützte, ein auf maximal acht Jahre und nur je 25 Mio Fr. reduziertes Engagement. Mit 108 zu 70 Stimmen konnte sich aber der Antrag der Kommission durchsetzen. Gutzwiller (fdp, ZH) erinnerte als Sprecher der Kommission daran, dass Studien den volkswirtschaftlichen Nutzen von familienexternen Betreuungsplätzen nachgewiesen haben, weshalb es sich hier um eine sinnvolle Investition handle. Im Ständerat machte nur gerade Schmid (cvp, AI) grundsätzlich Opposition gegen die Vorlage. Ein Rückweisungsantrag Hess (fdp, OW), der zuerst eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchführen wollte, da diese nach dem Auslaufen der Anstossfinanzierung primär in der Pflicht stehen dürften, die Krippen weiter zu unterstützen, wurde mit 29 zu 12 Stimmen abgelehnt. Als Kompromiss zwischen Bundes- und Nationalrat beschloss die kleine Kammer aber, anstatt 400 Mio Fr. nur 200 Mio Fr. für die nächsten vier Jahre zur Verfügung zu stellen und das Programm auf acht Jahre zu begrenzen; zudem sollten die Beiträge nicht mehr maximal einen Drittel der Kosten abdecken, sondern höchstens 5000 Fr. pro Krippenplatz. Ein Antrag Jenny (svp, GL), dem Bundesrat zu folgen, wurde ebenso abgelehnt wie der Antrag Studer (sp, NE) auf Zustimmung zum Nationalrat. Die Vorlage wurde mit 31 zu 4 Stimmen angenommen, der Finanzierungsbeschluss mit 23 zu 5 Stimmen. Angesichts der klaren Willensbezeugung der kleinen Kammer, den Kreditrahmen mindestens um die Hälfte zu kürzen, bat die Initiantin Fehr (sp, ZH) den Nationalrat, dem Ständerat in allen Punkten zuzustimmen, um nicht die Vorlage als Ganzes zu gefährden. Mit 120 zu 58 Stimmen übernahm der Rat die Beschlüsse der Ständekammer. Das Gesetz tritt auf den 1. Februar 2003 in Kraft.

Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze (Pa.Iv. 00.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Am 6. Dezember wählte die Vereinigte Bundesversammlung Ogis Nachfolger. Im ersten Wahlgang erhielten von den offiziellen Kandidaten Fuhrer 54, die von den Grünen nominierte Bühlmann 53 und Eberle 16 Stimmen. Klar vor Eberle lagen die im Auswahlprozedere der nationalen SVP auf der Strecke gebliebenen Samuel Schmid und Christoffel Brändli sowie der von der SP trotz seines Verzichts ins Spiel gebrachte Ulrich Siegrist mit 50, 25 resp. 33 Stimmen. Bereits im zweiten Wahlgang schwenkte ein Teil der SP-Fraktion von Bühlmann zu Siegrist, welcher sich mit 55 Stimmen hinter Schmid (76) auf den zweiten Platz vorschob und dabei Rita Fuhrer (50) überholte. Diese Reihenfolge blieb in den folgenden Wahlgängen unverändert, wobei die Stimmen für die ausscheidenden Kandidierenden Brändli und Eberle zum grössten Teil Schmid zufielen. Samuel Schmid wurde im sechsten Wahlgang bei einem absoluten Mehr von 117 mit 121 Stimmen gewählt; auf Siegrist entfielen 83 und auf Fuhrer 28 Stimmen. Um Siegrist zu verhindern, hatte am Ende ein Teil der SVP-Fraktion von Fuhrer zu Schmid gewechselt. Die SVP war zwar etwas verärgert über das Scheitern ihrer beiden offiziellen Kandidaturen, Fraktionschef Frey (ZH) erklärte aber, auch mit Schmid als SVP-Vertreter im Bundesrat leben zu können. Im Anschluss an diese Entscheidung wurde Moritz Leuenberger (sp) mit 187 Stimmen zum Bundespräsidenten für das Jahr 2001 und Kaspar Villiger zu seinem Vize gewählt. Zu Rochaden bei der Departementsverteilung kam es nicht: Schmid trat auf den 1. Januar 2001 die Nachfolge von Ogi als Vorsteher des VBS an.

Bundesratsersatzwahlen 2000

Die Grünen kündigten kurz nach Ogis Demission an, dass sie eine eigene Kandidatin aufstellen würden, was sie mit der Nominierung von Nationalrätin Cécile Bühlmann (LU) dann auch taten. Die SP versuchte vergeblich, die FDP und die CVP von der Opportunität eines Rauswurfs der SVP aus der Regierung zu überzeugen. Ihr Angebot, zu diesem Zweck eine freisinnige Kandidatur zu unterstützen, fand lediglich bei einigen Freisinnigen aus der Romandie Interesse. Der Versuch, die SVP aus dem BR abzuwählen, fand in der SP-Fraktion mit 29:5 Stimmen eine klare Mehrheit. Danach lancierten einzelne SP-Politiker die Idee, mit Ulrich Siegrist wenigstens einen möglichst weit vom politischen Kurs seiner Partei entfernten Vertreter der SVP zu wählen. Ganz zum Schluss der Kampagne versuchte die SP dann auch noch, den FDP-Präsidenten Franz Steinegger (UR) ins Spiel zu bringen. Die FDP und die CVP hatten zwar keine Lust, der SVP den Bundesratssitz zu entreissen; aber sie machten von Anfang an klar, dass sie niemanden unterstützen würden, der auf der radikalen aussenpolitischen Linie von Nationalrat Blocher und seiner Zürcher SVP politisiert. Da Eberle und auch Fuhrer sowohl beim UNO-Beitritt als auch bei der Frage der Bewaffnung von schweizerischen Armeekontingenten bei Friedenseinsätzen im Ausland eine von Blocher divergierende Meinung vertreten, waren für sie grundsätzlich alle vier SVP-Politiker wählbar. Beide Fraktionen verzichteten darauf, eine bestimmte Kandidatur zu unterstützen. Die Fraktion der Liberalen sprach sich für Schmid aus.

Bundesratsersatzwahlen 2000

Als mögliche Nachfolgekandidaten Ogis wurden von der Presse sofort die Ständeräte Christoffel Brändli (GR) und Samuel Schmid (BE), Nationalrat Ulrich Siegrist (AG) sowie die Zürcher Regierungsrätin Rita Fuhrer und ihr Thurgauer Amtskollege Roland Eberle genannt. Damit war auch das politische Spektrum der SVP einigermassen abgedeckt: Siegrist gilt als Exponent des liberalen Flügels, und Schmid hatte sich mehrmals als Kritiker einer nationalistischen und populistischen Parteilinie hervorgetan, Brändli wurde etwa in der Mitte der Partei eingeordnet und Eberle und Fuhrer galten vor allem wegen ihren Positionen in der Asylpolitik als Vertreter des rechten Parteiflügels. Siegrist verzichtete auf eine Kandidatur; die anderen vier wurden von ihren Kantonalsektionen nominiert. Eine Woche vor der Wahl stellte die SVP-Fraktion Fuhrer und Eberle als Kandidaten auf. Die nichtberücksichtigten Schmid und Brändli erklärten, dass sie trotz dieses Verdikts eine Wahl zum Bundesrat annehmen würden.

Bundesratsersatzwahlen 2000

Der Zürcher SVP-Nationalrat Fehr hatte im vergangenen Jahr eine parlamentarische Initiative zur Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts im Bau- und Planungsbereich eingereicht. Nach Fehrs Auffassung ist das Verbandsbeschwerderecht veraltet und erweist sich immer mehr als Hemmschuh für Wirtschaft und Gewerbe. Mit den geltenden Bestimmungen könnten Umweltschutzorganisationen öffentliche und private Bauvorhaben mit Beschwerden bis vor das Bundesgericht blockieren, wodurch dem Wirtschaftsstandort Schweiz grosser Schaden erwachse. Als Beispiele nannte der Initiant Grossprojekte wie den Flughafen Zürich-Kloten oder die Westumfahrung der Stadt Zürich. Mit einer Kommissionsminderheit unterstützte Nationalrat Bosshard (ZH) den Vorstoss. Der Aargauer SVP-Nationalrat Siegrist und die Waadtländerin Ménétrey-Savary (gp) beantragten hingegen im Namen der Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben. Es könne nicht von einem Willkür- oder Erpressungsinstrument gesprochen werden. Das Verbandsbeschwerderecht ermögliche vielmehr eine ausgewogene Vertretung unterschiedlicher Interessen. Verzögerungen entstünden zudem vor allem durch die überlasteten Behörden und nicht durch das Verbandsbeschwerderecht. Mit 102 zu 69 Stimmen lehnte der Rat die Initiative ab.

Verbandsbeschwerderechts Umweltschutzgesetz