Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Stadler, Hansruedi (cvp/pdc, UR) SR/CE
  • Dettling, Toni (fdp/plr, SZ) SR/CN

Prozesse

47 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Aufgrund einer im Jahr 2009 überwiesenen Motion Stadler (cvp, UR) war der Bundesrat beauftragt, die Bestimmungen zur Copyright-Vergütung zu ändern, so dass der Einzug der Vergütung für Fotokopien sowie die Nutzung in elektronischen Netzwerken effizienter gestaltet werden könnte. Der vom Bundesrat 2012 veröffentlichte Bericht zeigte jedoch, dass die vom Motionär vorgeschlagene Lösung, der Verwertungsgesellschaft ProLitteris - ähnlich wie der Billag AG - den automatischen Datenzugang über die AHV-Ausgleichskassen zuzusichern, nicht die erwünschten finanziellen Einsparungen und administrativen Vereinfachungen bringen würde. Ferner brachte die Regierung aufgrund der für AHV-fremde Zwecke zu erfolgenden Datenherausgabe Bedenken zum Datenschutz ein. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat stimmten 2014 auf jeweiliges Anraten ihrer Kommission der vom Bundesrat beantragten Abschreibung der Motion zu.

Betriebe Pauschalvergütungen

Auf Antrag ihrer Rechtskommission schrieb die kleine Kammer eine parlamentarische Initiative Dettling (fdp, SZ) betreffend die Publikationspflicht beim Grundstückerwerb ab, weil sie im Rahmen der Behandlung des Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur umgesetzt wurde.

Einsichtsrecht ins Grundbuch

Auf Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-SR) sollten mit einer kleinen, auf eine Motion Hansruedi Stadler (cvp, UR; Mo. 09.3896) zurückgehenden Parlamentsreform Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes angestrebt werden. Im Berichtjahr verkam das Anliegen, nachdem es bereits 2012 von der Volkskammer beschnitten worden war, zu einer eigentlichen Minireform. Die kleineren Präzisierungen und Gesetzesanpassungen sowie die Forderung, dass ausserordentliche Sessionen nur dann stattfinden sollen, wenn in beiden Kammern hängige Geschäfte vorliegen, waren zwar unbestritten. Die ursprünglichen Forderungen jedoch, welche der Vorstossflut im Nationalrat Einhalt gebieten wollten, überlebten das parlamentarische Ping-Pong – viermal wechselte das Geschäft im Berichtjahr zwischen den Kammern hin und her – allerdings nur in marginaler Form. Nachdem der Nationalrat die zentralen Forderungen der ständerätlichen Initiative bereits 2012 stark abgeändert hatte, blieben nach der ersten Beratung des Ständerates drei zentrale Differenzen übrig: Erstens verlangte die ständerätliche Initiative ursprünglich, dass Standes- und parlamentarische Initiativen in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs statt einer allgemeinen Anregung eingereicht werden müssen. Während die kleine Kammer diesem Ansinnen zustimmte, wurde es vom Nationalrat verworfen. Zweitens akzeptierte die grosse Kammer zwar ein Obligatorium für eine mündliche Beratung von Motionen, wollte aber bei so genannten organisierten Debatten nach wie vor mehrere ähnliche Geschäfte gleichzeitig behandeln. Der Ständerat vertrat die entgegengesetzte Ansicht, dass vom Nationalrat gebündelt behandelte Vorlagen jeweils zu Unsicherheiten führen, da daraus nicht klar ersichtlich wird, aus welchen Gründen der Nationalrat ein spezifisches Begehren abgelehnt oder angenommen hat. Darüber hinaus hatte die grosse Kammer zwei Erweiterungen eingebracht: Die im Ständerat umstrittene Idee einer aktuellen Debatte für den Nationalrat, die von 75 (statt wie bisher von 50) Mitgliedern des Nationalrates bei aktuellen Ereignissen als Sondersession verlangt werden kann, sowie eine auf eine zurückgezogene parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG; Pa.Iv. 11.428) zurückgehende Regelung, mit der verboten werden soll, dass die Präsidenten der beiden GPK der gleichen Fraktion angehören. Letzteres entpuppte sich als dritte zentrale Differenz zum Ständerat. Nachdem auch der Nationalrat auf seinem Standpunkt beharrte, kam das Geschäft in der Sommersession zum zweiten Mal in den Ständerat. Dort wurden die Forderungen nochmals stark abgeschwächt: Von einer Ausformulierung von parlamentarischen Initiativen war nicht mehr die Rede. Die kleine Kammer beharrte hingegen auf einer leicht abgeschwächten Forderung eines Obligatoriums für eine echte nationalrätliche Diskussion von Motionen. Die Vorschrift, dass die Präsidenten der beiden GPK nicht derselben Fraktion angehören dürfen, akzeptierten die Kantonsvertreter. Diese Änderungen akzeptierte der Nationalrat noch in der Sommersession. Die Beschlüsse bedingten Änderungen des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung und der jeweiligen Geschäftsreglemente beider Räte, die im Ständerat in der Schlussabstimmung einstimmig und im Nationalrat mit 121 zu 64 bzw. 106 zu 85 Stimmen angenommen wurde, wobei sich die Opposition vor allem aus Vertretern der SVP und der FDP zusammensetzte. Im Geschäftsreglement des Nationalrates wurde zudem die neu eingeführte Idee der aktuellen Debatte verankert: Auf Antrag von 75 Mitgliedern des Nationalrates kann eine aktuelle Debatte für die Diskussion wichtiger Ereignisse einberufen werden, ohne dass damit auf das Mittel einer Sondersession zurückgegriffen werden müsste. Ende Berichtjahr reichte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine parlamentarische Initiative (13.483) ein, mit der das beschleunigte Verfahren bei bekämpften Vorstössen wieder eingeführt werden soll. Mit der obligatorischen Beratung sei das Verfahren – im Gegensetz zum eigentlichen Ziel – ineffizienter geworden.

Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Pa.Iv. 10.440)
Dossier: Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (2014)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Im Berichtsjahr legte die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) ihre parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes vor, die auf eine Motion Stadler (cvp, UR; Mo. 09.3896) aus dem Jahre 2009 zurückgeht. Mit der Vorlage sollten vor allem kleinere Gesetzeslücken im Parlamentsgesetz und im Geschäftsreglement geschlossen werden. Der Vorschlag enthielt aber auch drei substantielle Änderungen: Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen sollen neu nicht mehr als allgemeine Anregung, sondern als ausgearbeiteter Vorentwurf eingereicht werden müssen. Ausserordentliche Sessionen sollen nur noch verlangt werden können, wenn beide Räte (dazu) hängige Geschäfte haben, damit beide Räte übereinstimmende Beschlüsse fassen und in der gleichen Woche tagen können. Zudem soll das Recht auf Wortmeldung bei umstrittenen Motionen im Gesetz verankert werden, um die Zahl diskussionslos überwiesener Motionen einzuschränken. Die Annahme von umstrittenen Motionen ohne vorgängige Diskussion im Rat würde es den zuständigen Kommissionen des anderen Rates sehr schwierig machen, die Vorstösse zu beurteilen. Verwiesen wurde etwa auf die Sondersession 2010 zur Migration, bei der die grosse Kammer 132 Vorstösse innert 90 Minuten behandelt und dabei nicht weniger als 22 Motionen stillschweigend überwiesen hatte. Zu reden gab der Vorschlag, Standesinitiativen der parlamentarischen Initiative gleichzusetzen und auch bei diesem Instrument – das in letzter Zeit ebenfalls immer häufiger eingesetzt wurde – einen ausformulierten Vorschlag zu verlangen. Die Kantone hatten sich in der Vernehmlassung in der Mehrheit gegen diese Neuerung ausgesprochen. Der Ständerat folgte jedoch, wie in allen anderen Punkten auch, seiner Kommission und entschied sich für Folge geben.

Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Pa.Iv. 10.440)
Dossier: Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (2014)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Die CVP verlor bei den Ersatzwahlen für Hansruedi Stadler ihren Urner Ständeratssitz an den Parteilosen Markus Stadler. Dieser trat später der GLP bei. Die Nichtwahl der Urner Regierungsrätin Heidi Z’graggen und die Wählerverluste in Ob- und Nidwalden veranlassten die Partei zu einer Krisensitzung, an der eine Strategie zur Sicherung des Wahlerfolgs in den Stammlanden diskutiert und aufgegleist werden sollte.

CVP verliert bei Ständeratsersatzwahlen

Dank dem Übertritt des ursprünglich Parteilosen Markus Stadler, der in Uri als Nachfolger des zurückgetretenen CVP-Ständerats Hansruedi Stadler in die kleine Kammer gewählt wurde, kam die GLP – neben Verena Diener (ZH) – zu einem zweiten Vertreter im Ständerat.

Organisatorische Entwicklung der GLP
Dossier: Gründung und Entwicklung der GLP

Für den auf Ende Mai zurücktretenden Ständerat Hansruedi Stadler (CVP) wurden am 7. März Ersatzwahlen anberaumt, die zum Duell zweier Regierungsräte wurden. Zur Wahl standen die Justizdirektorin Heidi Z’graggen (CVP) und der parteilose Urner Finanzdirektor Markus Stadler, der im Dezember 2009 seinen Rücktritt als Regierungsrat angekündigt hatte. Dazu griff der Altdorfer Landrat und Geschäftsführer des Vereins Alpeninitiative Alf Arnold (GP) in die Ausmarchung ein. Der SVP gelang es trotz intensiver Suche nicht, einen valablen Kandidaten zu finden und sie entschloss sich in der Folge, keinen der drei Kandidaten zu unterstützen. Der SVP-Landrat Stefan Kempf beschloss darauf, eine wilde Kandidatur anzustreben, die er aber rasch wieder zurückzog. Aus Enttäuschung über die mangelnde Unterstützung seiner Partei trat er aus dieser aus und legte auch sein Landratsmandat nieder. Die FDP, die mit Gabi Huber den anderen Urner Ständeratssitz hält, sagte Z’graggen ihre Unterstützung zu. Im ersten Wahlgang erreichte keiner der drei Kandidaten das absolute Mehr. Etwas überraschend erhielt Stadler die Mehrheit der Stimmen (4224) vor Z’graggen (3130) und Arnold (2023). Ebenfalls viele Stimmen erhielt Kempf (459), obwohl er offiziell nicht kandidierte. Das schlechte Abschneiden der CVP-Kandidatin wurde auf ihr angestrebtes Doppelmandat und – zumindest hinter vorgehaltener Hand – auf den Umstand zurückgeführt, dass Uri bereits eine Frau im Ständerat habe. Sowohl Arnold als auch Z’graggen zogen in der Folge ihre Kandidatur zurück. Nachdem die CVP erfolglos nach einem Ersatz für Z’graggen gesucht hatte, war die Wahl von Stadler im zweiten Wahlgang lediglich Formsache. Er wurde mit 6955 gültigen Stimmen gewählt. 1573 Wahlzettel waren mit anderen Namen versehen und 952 waren leer eingelegt worden. Stadler hatte bereits zu Beginn der Kampagne angekündigt, parteilos bleiben zu wollen und sich der CVP/EVP/GLP-Fraktion anzuschliessen. Diese goutierte diesen Wunsch allerdings nicht, worauf Stadler am 29. Mai der GLP beitrat.

Ständeratsersatzwahl Uri 2010

Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Forschungskompetenz im Bereich Pflanzenbiotechnologie. Der Bundesrat muss Massnahmen aufzeigen, welche dazu beitragen, nach Ablauf des Nationalen Forschungsprogramms 59 die wissenschaftliche Kompetenz der Schweiz auf diesem Gebiet zu sichern. Ebenfalls angenommen hat die grosse Kammer ein Postulat Häberli-Koller (cvp, TG), mit dem vom Bundesrat gefordert wird, im Rahmen der nächsten Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation 2013 bis 2016 eine Strategie für die Forschungsinfrastrukturen an den Hochschulen aufzuzeigen. Der Ständerat hiess in der Frühjahrssession ein Postulat Stadler Hansruedi (cvp, UR) gut, welches von der Regierung einen Bericht über den gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Nanotechnologie verlangt.

Erhaltung und Weiterentwicklung der Forschungskompetenz im Bereich Pflanzenbiotechnologie

Der Ständerat befasste sich als erster mit der Teilrevision der Vorschriften im Obligationenrecht über die Rechnungslegung in Unternehmen und gleichzeitig auch mit der vom Kleinunternehmer Thomas Minder 2007 eingereichten so genannten „Abzockerinitiative“. Der Bundesrat hatte im Vorjahr die Teilrevision des OR um Bestimmungen über die Rechte der Aktionäre von börsenkotierten Aktiengesellschaften bei der Festlegung der Managementsentschädigungen ergänzt. Damit sollte sie einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative bilden. Um die parlamentarischen Beratungen zu beschleunigen und der Initiative fristgerecht einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen, beschloss der Ständerat, die Bestimmungen über die Rechnungslegung herauszulösen und später separat zu behandeln (siehe unten). In der Eintretensdebatte stellte sich nur Savary (sp, VD) eindeutig hinter die „Abzockerinitiative“. Andere Abgeordnete der SP (Fetz, BS und Leuenberger, SO) und der SVP (Reimann, AG und Jenny, GL) behielten sich vor, diese in der Volksabstimmung zu unterstützen, falls die Aktionärsstellung mit dem Gegenvorschlag nicht klar verbessert werde. Der Ständerat empfahl mit 26 zu 10 Stimmen die Abzockerinitiative zur Ablehnung.
nzz
Dass aber in Bezug auf die Festlegung der Managerentschädigungen der Staat aktiv werden muss war unbestritten. Ein Nichteintretensantrag zur OR-Teilrevision wurde nicht gestellt. In der Detailberatung hielt sich der Ständerat weitgehend an die Regierungsvorschläge. Die vom Bundesrat beantragte Abschaffung des Depotstimmrechts akzeptierte er zwar, führte aber mit dem „Nominee-Modell“ eine neue Stellvertretung für nicht ins Register eingetragene Aktionäre durch die Depot-Banken ein. Schweiger (fdp, ZG) begründete dieses Modell damit, dass es die Stimmbeteiligung erhöhe und damit den Einfluss von Minderheitsaktionären einschränke. Die vom Bundesrat vorgeschlagene einjährige Amtsdauer von Verwaltungsräten, wie sie auch die Volksinitiative vorsieht, lehnte der Ständerat ab, da eine jährliche Wiederwahl durch die Aktionärsversammlung die Ausrichtung an kurzfristigen Erfolgsstrategien fördern würde. Er legte sie deshalb auf drei Jahre fest. Er kam der Abzockerinitiative aber auch etwas entgegen, indem er börsenkotierten Gesellschaften vorschrieb, dass der Verwaltungsratspräsident zwingend durch die Aktionäre gewählt werden muss. Der Bundesrat hatte den Entscheid über das Wahlgremium wie bisher den einzelnen Gesellschaften überlassen wollen. Bei börsenkotierten Gesellschaften wird in Zukunft die Generalversammlung die Gesamthöhe der Entschädigungen für Verwaltungsräte genehmigen, und diese müssen einzeln ausgewiesen werden. Ein Antrag der Kommission, dass neben der Gesamtsumme der Entschädigung der Geschäftsleitung (Management) nicht nur der Betrag für den bestbezahlten, sondern für alle Manager individuell ausgewiesen werden muss, fand jedoch keine Mehrheit. Auch das von der Kommission beantragte und auch in der Volksinitiative enthaltene Verbot von Abgangsentschädigungen für Spitzenmanager lehnte er ab. Der Ständerat machte zusätzlich einige Änderungen zugunsten von KMU, indem er nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften von einigen Transparenzvorschriften gegenüber Minderheitsaktionären befreite. Vor der Gesamtabstimmung, die mit 26 zu 8 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) ausging, erklärten sich Vertreter der SP, aber auch Stadler (cvp, UR), enttäuscht über diesen „zahnlosen“ und in ihren Augen absolut ungenügenden Gegenvorschlag zur „Abzockerinitiative“.

Aktienrechtsrevision
Dossier: Aktienrechtsrevision und die Abzocker-Initiative

In der Sommersession behandelte der Nationalrat eine Motion Stadler (cvp, UR), welche von den vergütungspflichtigen Nutzern geschützter Vorlagen (Bücher, Zeitungen usw.) die automatische Datenbekanntgabe forderte, damit die Urheber ihren gesetzlichen Anspruch vereinfacht durchsetzen können. Nachdem im Vorjahr bereits der Ständerat der Motion zugestimmt hatte, nahm sie der Nationalrat ebenfalls an; einzig eine deutliche Mehrheit der SVP stellte sich dagegen.

Betriebe Pauschalvergütungen

À la suite du Conseil des Etats l’année précédente, le Conseil national a approuvé tacitement une motion Stadler (pdc, UR) confiant au gouvernement l’élaboration d’une stratégie pour garantir la sécurité à long terme face aux dangers naturels. Le Conseil fédéral doit notamment s’appuyer sur une cartographie complète des risques et un état des lieux des installations de protection afin de déterminer les mesures nécessaires et de planifier leur réalisation. Dans le même sens, la chambre basse a adopté, par 103 voix contre 66, une motion Cathomas (pdc, GR) en faveur de l’établissement d’une stratégie interdépartementale d’affectation des ressources pour la réalisation des projets et pour le contrôle de leur efficacité une fois en service.

Stratégie pour garantir la sécurité à long terme face aux dangers naturels (Mo. 07.3590)
Dossier: Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren

Wenn ein Betrieb für seine Mitarbeitenden Fotokopien aus urheberrechtlich geschützten Werken (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen) herstellt, so braucht er dazu zwar keine Bewilligung, ist den Urhebern gegenüber aber grundsätzlich zu einer Abgeltung verpflichtet, welche in erster Linie von der Verwertungsgesellschaft ProLitteris geltend gemacht wird. Für die meisten vergütungspflichtigen Betriebe sehen die mit den massgebenden Nutzerverbänden ausgehandelten und von der Eidgenössischen Schiedskommission genehmigten Tarife so genannte Pauschalvergütungen vor. Die Höhe dieser jährlichen Vergütungen bemisst sich einerseits nach der Branche, der eine Firma angehört, und andererseits nach der Anzahl der in diesem Unternehmen angestellten Mitarbeitenden. Diese Angaben muss sich die ProLitteris allerdings selber beschaffen, was nur teilweise und mit aufwändigen schriftlichen und telefonischen Anfragen gelingt. Zahlreiche vergütungspflichtige Betriebe verweigern jedoch jegliche Auskunft, so dass die Verwertungsgesellschaft die notwendigen Berechnungskriterien (Branche und Anzahl Mitarbeitende) schätzen muss, ganz im Gegensatz zur Billag, welche für die Erhebung der Fernseh- und Radiogebühren Zugang zu den Daten der Behörden bezüglich der Anzahl und Identität der Haushaltungen erhält. Das führt dazu, dass viele Nutzer die Rechnungen als unangemessen betrachten und nicht bezahlen, worauf die Verwertungsgesellschaft ihre Forderung über den Rechtsweg einklagen muss, was zu hohen Verwaltungskosten führt und die Abgeltung an die Urheber schmälert. Mit einer Motion verlangte deshalb Ständerat Stadler (cvp, UR) in diesem Bereich eine Gleichstellung der ProLitteris mit der Billag. Nachdem der Bundesrat der Motion zustimmte, wurde sie diskussionslos angenommen.

Betriebe Pauschalvergütungen

Malgré une décision favorable du Conseil des Etats en 2007, le Conseil national a rejeté une motion Stadler (pdc, UR), qui demandait au Conseil fédéral de modifier la loi sur les épidémies, de sorte que les cantons puissent faire intervenir des thérapeutes qui ne sont pas médecins, afin de coordonner les mesures de lutte contre les maladies transmissibles.

Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Mit einer Motion hatte Ständerat Stadler (cvp, UR) im vorhergehenden Jahr eine Ergänzung des Epidemiengesetzes in dem Sinn gefordert, dass die Kantone nichtärztliche Therapeuten im Bereich der Komplementärmethoden in die Koordination der Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten einbeziehen sollen. Die Motion war im Ständerat mit 15 zu 14 Stimmen knapp angenommen worden. Der Nationalrat hingegen vertrat die Meinung, dass die Pandemievorbereitungen in der Schweiz bereits interkantonal und interdisziplinär ausreichend organisiert seien und lehnte die Motion daher ab.

Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Sur avis favorable du Conseil fédéral, le Conseil des Etats a adopté tacitement une motion Stadler (pdc, UR) chargeant le gouvernement d’élaborer une stratégie pour garantir la sécurité à long terme face aux dangers naturels. Le Conseil fédéral a indiqué que la plate-forme nationale sur les dangers naturels travaillait déjà à une telle stratégie. Il a toutefois attiré l’attention sur le fait que les cartes des dangers ne seraient pas disponibles avant 2011.

Stratégie pour garantir la sécurité à long terme face aux dangers naturels (Mo. 07.3590)
Dossier: Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren

Le Conseil des Etats a adopté de justesse (15 voix contre 14), et contre l’avis du Conseil fédéral, une motion Stadler (pdc, UR), qui demandait au Conseil fédéral de modifier la loi sur les épidémies, de sorte que les cantons puissent faire intervenir des thérapeutes qui ne sont pas médecins, afin de coordonner les mesures de lutte contre les maladies transmissibles. Le député proposait que ces thérapeutes soient contraints par la loi à adresser à un médecin les personnes qui ont contracté une maladie transmissible, et à transférer aux autorités cantonales les indications nécessaires à l’identification des personnes malades, infectées ou exposées.

Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Mit einer Motion verlangte Ständerat Stadler (cvp, UR) eine Ergänzung des Epidemiengesetzes in dem Sinn, dass die Kantone nichtärztliche Therapeuten im Bereich der Komplementärmethoden in die Koordination der Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten einzubeziehen haben. Diese Therapeuten seien von Gesetzes wegen zu verpflichten, Personen mit übertragbaren Krankheiten an einen Arzt weiterzuleiten und gleichzeitig der kantonalen Behörde eine Meldung mit den Angaben zu erstatten, die zur Identifizierung erkrankter, infizierter oder exponierter Personen notwendig sind. Der Bundesrat beantragte Ablehnung der Motion. Das Epidemiengesetz weise die Behandlung übertragbarer Krankheiten allein der Ärzteschaft zu. Bei den nichtärztlichen Komplementärtherapeuten bestünden keine allgemeinen Standards für deren Qualifikation. Die Frage der Reglementierung und Anerkennung dieser Berufe könne nicht vor der Abstimmung zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" an die Hand genommen werden. Stadler entgegnete, es gehe ihm nicht um eine Anerkennung alternativer Heilmethoden und auch nicht darum, das ärztliche Monopol der Behandlung von Infektionskrankheiten aufzubrechen. Ungeachtet der Diskussionen um die Komplementärmedizin sei es einfach eine Tatsache, dass nichtärztliche Therapeuten oft die erste Anlaufsstelle für Patientinnen und Patienten seien. Deshalb seien sie zu verpflichten, die entsprechenden Meldungen und Überweisungen vorzunehmen. Mit 15 zu 14 Stimmen wurde die Motion knapp angenommen.

Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Ein Thema, welches die Öffentlichkeit und die Politik zusehends beschäftigt, ist die liberale Gesetzgebung der Schweiz im Bereich des assistierten Suizids resp. der Graubereich, in dem sich die indirekt aktive Sterbehilfe bewegt. Anders als in den umliegenden Ländern wird diese nicht geahndet, wenn sie ohne selbstsüchtige Beweggründe erfolgt. Das hat in den letzten Jahren zu einem gewissen „Sterbetourismus“ aus dem Ausland geführt. Dabei ist die vor allem im Kanton Zürich domizilierte Organisation „Dignitas“ durch ein recht unzimperliches Vorgehen negativ in die Schlagzeilen geraten. Das Parlament hatte schon mehrmals den Bundesrat ersucht, durch eine klare gesetzliche Regelung gewisse Leitplanken zu schaffen. Im Berichtsjahr verabschiedete der Ständerat nach längerer Diskussion und mit der klaren Mehrheit von 17 zu 9 Stimmen gegen den Widerstand des Bundesrates eine Motion Stadler (cvp, UR), welche die Landesregierung beauftragen will, eine gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen zu schaffen. Es bestehe eine Schutzpflicht des Staates gegenüber den in der Regel schwerkranken und daher besonders verletzlichen Menschen mit Suizidwünschen, welche sich an Sterbehilfeorganisationen wenden. Der Bundesrat vertrat wie schon früher die Auffassung, die konsequente Ausschöpfung bestehender Gesetze, insbesondere auf kantonaler Ebene, sei ausreichend, um das Anliegen der Motion zu erfüllen. Eine Gesetzgebung auf Bundesebene könnte dazu führen, dass gewisse Sterbehilfeorganisationen gewissermassen ein staatliches „Gütesiegel“ erhalten würden, was der Bundesrat unbedingt vermeiden möchte.

indirekt aktive Sterbehilfe

Während die Vorlage im Nationalrat sehr umstritten gewesen war und die Meinungen weit auseinander gingen, gab die Vorlage im Ständerat weniger zu reden. Dieser stimmte allen Beschlüssen des Nationalrates zu und eine längere Debatte entzündete sich lediglich bei der Frage, ob bei der Erfindung einer Sequenz, die sich von einer natürlich vorkommenden Sequenz eines Gens ableitet, die Wirkung des Patents auch auf Sequenzen in Verbindung mit anderen Funktionen als der zunächst angenommenen bezieht. Aufgrund von Bedenken aus der Wissenschaft beantragte Stadler (cvp, UR) eine Rückweisung von Artikel 8c, welcher den Geltungsumfang von Ansprüchen auf Nukleotidsequenzen (DNA-Sequenzen) festlegt. Diesem Vorhaben leistete der Ständerat allerdings keine Folge.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Bei der Realisierung des NEAT-Bauloses Erstfeld-Amsteg (UR) mit einem Auftragsvolumen von CHF 413 Mio. kam es zu Verzögerungen: Anfang Jahr focht die Berner Marti Holding den Vergabeentscheid der Alptransit AG erfolgreich an, diese beauftragte aber zum zweiten Mal ein von der österreichischen Firma Strabag geführtes Konsortium mit den Arbeiten, worauf die unterlegene Firma erneut Einspruch erhob. Die eidg. Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen hiess auch diese zweite Beschwerde gut. Auf Anregung der NEAT-Aufsichtskommission setzte Bundesrat Leuenberger eine Arbeitsgruppe ein, welche nach Lösungen suchen soll, um die verzögerten – und so bereits um rund CHF 30 Mio. verteuerten – Bauarbeiten möglichst rasch an die Hand zu nehmen. Um einen dritten Rekurs zu verhindern, sollen externe Experten die Offerten der beteiligten Firmen prüfen und eine Vergabe-Empfehlung abgeben.

Der Ständerat debattierte die Angelegenheit anlässlich einer dringlichen Interpellation Jenny (svp, GL) in der Herbstsession. Stadler (cvp, UR) bezeichnete die Vorwürfe des Interpellanten (u.a. Mauschelei bei der Vergabe des Bauloses, bewusstes in Kauf nehmen von Verzögerungen) als so gravierend, dass sich auch die NEAT-Aufsichtsdelegation damit beschäftige. Bundesrat Leuenberger betonte, die Alptransit AG sei bei der Vergabe korrekt vorgegangen. Hauptursache für die weiteren Verzögerungen beim Bau des Gotthard-Basistunnels und damit ausschlaggebend für die hohen Kostenfolgen sei die Ausgestaltung des Beschaffungsrechts. Daher prüfe der Bundesrat, ob es mit einer diesbezüglichen Gesetzesrevision möglich wäre, zeitliche Verzögerungen durch die Ergreifung von Rechtsmitteln zu reduzieren, beispielsweise, indem die Überprüfung von Entscheiden durch die Beschwerdeinstanz auf Willkür beschränkt wird oder Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr erhalten.

NEAT-Baulos zwischen Erstfeld und Amsteg

La conseillère aux Etats Anita Fetz (ps, BS) a déposé au mois de juin une motion visant à abolir la remise de munitions de poche devant être conservées à domicile, et ce même aux militaires actifs, afin d’éviter des tragédies et d’accroître la sécurité tant publique que domestique. Dans le contexte tendu relatif à la révision de la loi sur les armes, le plénum a toutefois décidé – au travers d’une motion d’ordre du député Hansruedi Stadler (pdc, UR) – de renvoyer la proposition à la commission compétente pour examen préalable, en habilitant cette dernière à se saisir également de la problématique de la détention à domicile de l'arme de service. Les députés n’étaient en effet pas satisfaits de la réponse du Conseil fédéral en rapport avec la motion Fetz. Le Conseil fédéral s’était en effet prononcé contre la motion en question, estimant que l’arme à domicile symbolisait le rapport de confiance qui existait entre l’Etat et les citoyens, sans lequel le système politique suisse ne pourrait fonctionner, et que les militaires étaient en mesure de disposer de l’équipement qui leur était confié de manière responsable.

Motion Fetz: Accroître la sécurité tant publique que domestique. Fin de la conservation de munitions de poche à domicile (Mo. 06.3351)

Das Parlament überwies eine Motion Stadler (cvp, UR) zur Änderung des Luftfahrtgesetzes mit dem Ziel, die interkontinentale Anbindung der Schweiz zu sichern, die Aufsicht nach dem Umbau des Bundesamtes für Zivilluftfahrt anzupassen, die Zuständigkeit für die Luftraumüberwachung zu klären, die Probleme betreffend den Anflug auf den Flughafen Kloten einer Lösung zuzuführen, Schnittstellen zwischen Kantonen und Bund zu klären und einen hohen Sicherheitsstandard in der schweizerischen Zivilluftfahrt zu gewährleisten. Auf Antrag des Bundesrates überliessen die Räte der Regierung die Wahl des Vorgehens (Totalrevision, wie vom Motionär verlangt, oder mehrere, zeitlich gestaffelte Teilrevisionen).

Motion für eine Totalrevision des Luftfahrtgesetzes (05.3321)
Dossier: 1. Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (2009)

In seiner Antwort auf eine Interpellation Stadler (cvp, UR) erklärte der Bundesrat, es sei noch unklar, ob die verstärkte Individualisierung der neuen gymnasialen Ausbildung zur allgemeinen Hochschulreife führe. Zu beantworten sei diese Frage erst nach der zweiten Evaluationsphase des neuen Maturitätsreglements, welche primär das Wissen der Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Ausbildung betrachte; gemäss der ersten, abgeschlossenen Evaluationsphase beurteilten Lernende, Lehrende und Schulleitungen die Reform aufgrund des grösseren und flexibleren Fächerangebots positiv. Während sich der Anteil von Profilen mit Latein mehr als halbiert habe, optierten mehr Schülerinnen und Schüler für neue Sprachen, Naturwissenschaften und Wirtschaft/Recht; nach PPP (Philosophie, Pädagogik und Psychologie) bestehe gar eine Nachfrage, die das Angebot übersteige.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Spätestens seit ihrer 1996 vorgestellten Analyse der Regionalpolitik ist die Landesregierung von der Notwendigkeit einer neuen strategischen Ausrichtung überzeugt. Zu diesem Zweck hatte das Seco eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung von neuen Strategien und Mitteln für die Regionalpolitik eingesetzt. Dieser Bericht mit dem Titel „Neue Regionalpolitik“ wurde im Februar des Berichtsjahres abgeliefert. Der Bundesrat beauftragte das EVD, gestützt auf diesen Expertenbericht einen Vorschlag für eine Neuorientierung zuhanden einer Vernehmlassung auszuarbeiten. Gemäss den Leitideen des Bundesrates soll die Berggebietsförderung auch in Zukunft beibehalten werden. Das Schwergewicht soll jedoch, wie es die Expertenkommission in ihrem Bericht verlangt hatte, von der Unterstützung bei der Bereitstellung von Infrastrukturen hin zur Schaffung von Anreizen für die Ansiedelung von wettbewerbsfähigen und wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen verlagert werden. Damit die Interessen der Bergregionen und generell der ländlichen Gebiete besser koordiniert werden und sie neben den Kantonen direkt mit den Bundesstellen in Kontakt treten können, verlangte Ständerat Stadler (cvp, UR; 03.3136) die Schaffung einer Konferenz des ländlichen Raums und der Berggebiete, analog zu einer 2001 ins Leben gerufenen Institution für die städtischen Agglomerationen. Dieses Postulat wurde vom Bundesrat nicht bekämpft und vom Rat ohne Gegenstimme überwiesen.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)