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  • Stadler, Markus (glp/pvl, UR) SR/CE
  • Stadler, Hansruedi (cvp/pdc, UR) SR/CE

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Nach dem Rücktritt des grünliberalen Vertreters Markus Stadler musste bei den Ständeratswahlen im Kanton Uri eines der beiden Mandate neu besetzt werden. Neben dem bisherigen Amtsträger Isidor Baumann von der CVP stellte sich FDP-Regierungsrat Josef Dittli zur Wahl. Da keine weiteren Kandidaturen eingegeben wurden, zogen beide in einer faktisch stillen Wahl in die kleine Kammer ein. Dittli erhielt dabei 10‘979 Stimmen, während Baumann knapp dahinter mit 10‘782 Stimmen folgte. Mit der Wahl von Josef Dittli ist die FDP erstmals in der Urner Ständeratsdelegation vertreten. Es war überhaupt erst das zweite Mal nach Markus Stadler (GLP), dass ein Vertreter von ausserhalb der CVP – bzw. deren Vorgängerin der KVP – für den Kanton Uri ins "Stöckli" einzog.

Kanton Uri -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Bei den Ständeratswahlen 2015 fanden in zwölf Kantonen zweite Durchgänge statt. Dies bedeutete einen leichten Rückgang gegenüber 2011, als rekordhohe 13 zusätzliche Wahlgänge vonnöten waren. Nach Eintreffen der letzten Resultate aus den Kantonen Aargau und Zürich war klar, dass sich im Grossen und Ganzen wenig an der Zusammensetzung des «Stöckli» geändert hatte. Die FDP durfte sich dennoch aufgrund zweier Sitzgewinne als Wahlsiegerin feiern lassen. Mit 13 Mandaten schlossen die Freisinnigen somit als neue Spitzenreiterin zur CVP auf, welche ihrerseits ihre Sitze halten konnte. Die SP legte nach ihrem starken Zuwachs von 2011 nochmals um einen Sitz auf 12 zu. Gleichzeitig verloren die Grünen mit der Abwahl des Waadtländers Luc Recordon eines ihrer beiden Mandate. Die SVP setzte nach ihrem gescheiterten «Sturm aufs Stöckli» bei den letzten Wahlen explizit auf – aus ihrer Sicht – mehrheitsfähige Kandidatinnen und Kantidaten. Der Volkspartei gelang es aber lediglich ihre bisherigen fünf Sitze zu verteidigen. Die BDP sicherte ihr Berner Mandat mit Ständerat Werner Luginbühl erfolgreich. Von Erfolg konnte hingegen bei den Grünliberalen keine Rede sein: Sie konnten ihre zwei Mandate in Zürich (Verena Diener) bzw. Uri (Markus Stadler) nicht verteidigen. Als Verliererin der Wahlen blieb der GLP somit der Einzug in die kleine Kammer verwehrt. Der einzige Parteilose im Ständerat ist weiterhin der Schaffhauser Ständerat und Vater der Abzocker-Initiative, Thomas Minder.

Überblick Eidgenössische Wahlen 2015
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2015

Anlässlich der eidgenössischen Wahlen traten 26 Nationalrätinnen und Nationalräte und 11 Ständerätinnen und Ständeräte nicht mehr an. Die Zahl verringerte sich damit im Vergleich zu 2011, als im Nationalrat 38 und im Ständerat 12 Rücktritte zu verzeichnen waren. In der grossen Kammer musste die SVP die meisten Nachfolger finden, da sich neun ihrer Vertreterinnen und Vertreter nicht mehr zur Wahl stellten. Bei der SP waren es fünf, bei der FDP und den Grünen vier und bei der CVP drei Nationalratsmitglieder, die ersetzt werden mussten. Von der BDP legte nur der Bündner Nationalrat Hansjörg Hassler sein Amt nieder, während bei der GLP alle Bisherigen erneut kandidierten. In der kleinen Kammer musste die CVP vier und die FDP fünf Abgänge verkraften. Bei den Christdemokraten betraf dies die Ständeräte Peter Bieri (Zug), René Imoberdorf (Wallis), Paul Niederberger (Nidwalden) und Urs Schwaller (Freiburg); bei den Freisinnigen Hans Altherr (Appenzell Ausserrhoden), Christine Egerszegi (Aargau), Felix Gutzwiller (Zürich), Hans Hess (Obwalden) und Georges Theiler (Luzern). Die Grünliberalen waren mit der schwierigen Situation konfrontiert, dass ihre einzigen beiden Ständeratsmitglieder – Verena Diener (Zürich) und Markus Stadler (Uri) – gleich beide den Rücktritt bekanntgaben.

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2015
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2015

Im März 2015 überwies der Ständerat diskussionslos eine Motion Schneeberger (fdp, BL) an den Bundesrat, die von der Regierung forderte, dass in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufgezeigt wird, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Damit folgte die kleine Kammer dem Nationalrat und der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR), die sich beide für das Ansinnen ausgesprochen hatten. Die Motion ging auf den Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze zurück, den der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Stadler (glp, UR) erstellt und im September 2014 veröffentlicht hatte. In diesem hatte die Regierung ihre Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Im März 2015 nahm der Ständerat ein Postulat Stadler (glp, UR) an und beauftragte damit den Bundesrat, in einem Bericht darzustellen, wie er eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sicherstellen will. Der Bundesrat sprach sich gegen die Annahme des Postulates aus, da die Thematik, auch die im Postulat hervorgehobene zentrale Bedeutung der Einwanderung, bereits im Bericht zu den Grundlagen für die neue Wachstumspolitik behandelt worden sei. Gleicher Auffassung waren jedoch nur 17 der anwesenden Ständeräte.
Der Bundesrat beantwortete das Anliegen dann im Juni 2016 im Bericht zur Neuen Wachstumspoltik 2016-2019, der im Vergleich zum Grundlagenbericht auf dieser relativ hohen Abstraktionsstufe aber kaum mit neuen Erkenntnissen aufwartete.

Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung

Der Bundesrat genehmigte im September 2014 zudem einen Bericht über die Einhaltung der Grundsätze der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, der auf ein Postulat Stadler (glp, UR) aus dem Jahr 2012 zurückging. Der Bundesrat zog nach der Überprüfung der relevanten Verfassungsgrundsätze (Subsidiaritätsprinzip, Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, Respektierung der Organisations- und Finanzautonomie der Kantone) eine positive Bilanz, kam jedoch gleichzeitig zum Schluss, dass teilweise eine "systeminhärente Zentralisierungstendenz" festzustellen sei, da bei einem bedeutenden Anteil der rund 120 zwischen 2004 und 2013 erlassenen Vorlagen die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone gemäss dem Grundsatz des Vollzugsföderalismus geregelt worden war. Der Bericht zeigte zudem, dass bei je vier der 120 Vorlagen die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips als "fragwürdig" bzw. die des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz als "kritisch" zu beurteilen war. Dennoch seien, so der Bundesrat, über alles gesehen die NFA-Grundsätze sowohl bei der Erarbeitung von Vorlagen als auch bei deren parlamentarischen Beratung beachtet und respektiert worden.

Einhaltung der NFA-Prinzipien (Po. 12.3412)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Aufgrund einer im Jahr 2009 überwiesenen Motion Stadler (cvp, UR) war der Bundesrat beauftragt, die Bestimmungen zur Copyright-Vergütung zu ändern, so dass der Einzug der Vergütung für Fotokopien sowie die Nutzung in elektronischen Netzwerken effizienter gestaltet werden könnte. Der vom Bundesrat 2012 veröffentlichte Bericht zeigte jedoch, dass die vom Motionär vorgeschlagene Lösung, der Verwertungsgesellschaft ProLitteris - ähnlich wie der Billag AG - den automatischen Datenzugang über die AHV-Ausgleichskassen zuzusichern, nicht die erwünschten finanziellen Einsparungen und administrativen Vereinfachungen bringen würde. Ferner brachte die Regierung aufgrund der für AHV-fremde Zwecke zu erfolgenden Datenherausgabe Bedenken zum Datenschutz ein. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat stimmten 2014 auf jeweiliges Anraten ihrer Kommission der vom Bundesrat beantragten Abschreibung der Motion zu.

Betriebe Pauschalvergütungen

Im März 2014 nahm der Ständerat als Erstrat die Beratung über die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) auf. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen der kleinen Kammer (KVF-SR) empfahl dem Plenum mit 7 gegen 6 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und ohne Änderung zuzustimmen. Eine Minderheit Stadler (glp, UR) beantragte Nichteintreten, eine Minderheit I Janiak (sp, BL) forderte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Vereinbarkeit mit dem Landverkehrsabkommen sowie die Verfassungsmässigkeit vertieft zu prüfen. Eine Minderheit II Graber (cvp, LU) verlangte die Rückweisung an den Bundesrat, damit dieser aufzeige, wie die Forderungen der Zentralschweizer Regierungskonferenz in der Vorlage erfüllt werden. Eine Minderheit III Graber (cvp, LU) beantragte schliesslich die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, ein Programm vorzulegen, welches aufzeigt, welche Strassenbauprojekte wegen der zweiten Röhre entfallen bzw. verzögert werden und wie die Mehrkosten aus dem Unterhalt der zusätzlichen Röhre finanziert werden. In seinem Votum für den Antrag der Kommissionsminderheit nahm Standerät Markus Stadler Bezug auf die wichtigsten Argumente der Kommissionsmehrheit. Im Gegensatz zur Darstellung der Mehrheit werde das Tessin während der Sanierung nicht abgeschnitten: Der neue Gotthard-Basistunnel sei bis dahin in Betrieb und neben dem Gotthard führten auch noch andere Pässe in den Norden. Zudem wäre es möglich, den Tunnel in den Sommermonaten zu öffnen. Die Verkehrssicherheit werde durch eine zweite Röhre nur in den Röhren erhöht, auf den Zufahrtsstrecken erhöhe sich dafür das Unfallrisiko durch erwarteten Mehrverkehr. Die Sicherheit lasse sich mit einfachen Massnahmen sehr viel günstiger und effizienter steigern: Beispielsweise könnte der Mindestabstand zwischen Lastwagen erhöht oder die Höchstgeschwindigkeit gesenkt werden. Stadler betonte zudem den Widerspruch der Vorlage mit dem Alpenschutzartikel. Weitere Rednerinnen und Redner sorgten für eine ausgesprochen lange Eintretensdebatte. Mit 25 gegen 16 Stimmen trat die kleine Kammer schliesslich auf die Vorlage ein und lehnte sämtliche Minderheitenanträge ab. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Vorlage ebenfalls mit 25 gegen 16 Stimmen zu. Der Nationalrat debattierte in der Herbstsession über die Vorlage. Neben dem Minderheitenantrag Rytz (gps, BE) auf Nichteintreten waren weitere Minderheitsanträge gestellt worden: Minderheit I Graf-Litscher (sp, TG) forderte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, Verfassungsmässigkeit sowie Vereinbarkeit mit dem Landverkehrsabkommen vertieft zu klären. Die Minderheit II Graf-Litscher (sp, TG) verlangte die Rückweisung an den Bundesrat verbunden mit der Aufgabe, ein Verzichts-, Verzögerungs- und Finanzierungsprogramm vorzulegen. Die Minderheit III Grossen (glp, BE) beantragte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, in Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung ergänzend festzuhalten, dass die Benutzung zusätzlicher Fahrspuren pro Richtung auf Transitachsen im Alpengebiet verboten ist. Minderheit IV Nordmann (sp, VD) wollte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag verbinden, dem Parlament eine Sanierung ohne zweite Röhre dafür mit zeitlich umfassendem Bahnverlad von Strassenfahrzeugen zu unterbreiten. Nach langer Debatte zeigten sich sowohl in der Abstimmung über Eintreten wie auch in den Abstimmungen über die Rückweisungsanträge klare Gräben entlang der Parteilinien: Die Fraktionen von SP, Grünen und Grünliberalen stimmten geschlossen für Nichteintreten und für die Rückweisungsanträge, während die Fraktionen von SVP, FDP, CVP und BDP (bis auf 2 Stimmen) geschlossen für die bundesrätliche Vorlage eintraten. In der Schlussabstimmung vom 26. September 2014 nahm der Nationalrat die Vorlage mit 120 gegen 76 Stimmen an, der Ständerat mit 28 zu 17 Stimmen. Der Verein „Nein zur 2. Gotthardröhre“, welchem neben SP, Grünen, Grünliberalen auch EVP und CSP sowie über 40 weitere national oder regional tätige Organisationen angehören, ergriff das Referendum. Bereits im Dezember und somit noch vor Ablauf der Referendumsfrist am 15.1.2015 liess der Verein verlauten, die notwendigen 50'000 Unterschriften seien beglaubigt, darüber hinaus seien noch einmal so viele zusätzliche Unterschriften zusammengekommen.

Sanierung Gotthard-Strassentunnel (13.077)
Dossier: Sanierung des Gotthard-Strassentunnels

Auf Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-SR) sollten mit einer kleinen, auf eine Motion Hansruedi Stadler (cvp, UR; Mo. 09.3896) zurückgehenden Parlamentsreform Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes angestrebt werden. Im Berichtjahr verkam das Anliegen, nachdem es bereits 2012 von der Volkskammer beschnitten worden war, zu einer eigentlichen Minireform. Die kleineren Präzisierungen und Gesetzesanpassungen sowie die Forderung, dass ausserordentliche Sessionen nur dann stattfinden sollen, wenn in beiden Kammern hängige Geschäfte vorliegen, waren zwar unbestritten. Die ursprünglichen Forderungen jedoch, welche der Vorstossflut im Nationalrat Einhalt gebieten wollten, überlebten das parlamentarische Ping-Pong – viermal wechselte das Geschäft im Berichtjahr zwischen den Kammern hin und her – allerdings nur in marginaler Form. Nachdem der Nationalrat die zentralen Forderungen der ständerätlichen Initiative bereits 2012 stark abgeändert hatte, blieben nach der ersten Beratung des Ständerates drei zentrale Differenzen übrig: Erstens verlangte die ständerätliche Initiative ursprünglich, dass Standes- und parlamentarische Initiativen in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs statt einer allgemeinen Anregung eingereicht werden müssen. Während die kleine Kammer diesem Ansinnen zustimmte, wurde es vom Nationalrat verworfen. Zweitens akzeptierte die grosse Kammer zwar ein Obligatorium für eine mündliche Beratung von Motionen, wollte aber bei so genannten organisierten Debatten nach wie vor mehrere ähnliche Geschäfte gleichzeitig behandeln. Der Ständerat vertrat die entgegengesetzte Ansicht, dass vom Nationalrat gebündelt behandelte Vorlagen jeweils zu Unsicherheiten führen, da daraus nicht klar ersichtlich wird, aus welchen Gründen der Nationalrat ein spezifisches Begehren abgelehnt oder angenommen hat. Darüber hinaus hatte die grosse Kammer zwei Erweiterungen eingebracht: Die im Ständerat umstrittene Idee einer aktuellen Debatte für den Nationalrat, die von 75 (statt wie bisher von 50) Mitgliedern des Nationalrates bei aktuellen Ereignissen als Sondersession verlangt werden kann, sowie eine auf eine zurückgezogene parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG; Pa.Iv. 11.428) zurückgehende Regelung, mit der verboten werden soll, dass die Präsidenten der beiden GPK der gleichen Fraktion angehören. Letzteres entpuppte sich als dritte zentrale Differenz zum Ständerat. Nachdem auch der Nationalrat auf seinem Standpunkt beharrte, kam das Geschäft in der Sommersession zum zweiten Mal in den Ständerat. Dort wurden die Forderungen nochmals stark abgeschwächt: Von einer Ausformulierung von parlamentarischen Initiativen war nicht mehr die Rede. Die kleine Kammer beharrte hingegen auf einer leicht abgeschwächten Forderung eines Obligatoriums für eine echte nationalrätliche Diskussion von Motionen. Die Vorschrift, dass die Präsidenten der beiden GPK nicht derselben Fraktion angehören dürfen, akzeptierten die Kantonsvertreter. Diese Änderungen akzeptierte der Nationalrat noch in der Sommersession. Die Beschlüsse bedingten Änderungen des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung und der jeweiligen Geschäftsreglemente beider Räte, die im Ständerat in der Schlussabstimmung einstimmig und im Nationalrat mit 121 zu 64 bzw. 106 zu 85 Stimmen angenommen wurde, wobei sich die Opposition vor allem aus Vertretern der SVP und der FDP zusammensetzte. Im Geschäftsreglement des Nationalrates wurde zudem die neu eingeführte Idee der aktuellen Debatte verankert: Auf Antrag von 75 Mitgliedern des Nationalrates kann eine aktuelle Debatte für die Diskussion wichtiger Ereignisse einberufen werden, ohne dass damit auf das Mittel einer Sondersession zurückgegriffen werden müsste. Ende Berichtjahr reichte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine parlamentarische Initiative (13.483) ein, mit der das beschleunigte Verfahren bei bekämpften Vorstössen wieder eingeführt werden soll. Mit der obligatorischen Beratung sei das Verfahren – im Gegensetz zum eigentlichen Ziel – ineffizienter geworden.

Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Pa.Iv. 10.440)
Dossier: Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (2014)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

In Erfüllung der Motionen Büttiker (fdp, SO) (10.3921) und Hochreutener (cvp, BE) (10.3914) sowie zweier Motionen der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beider Räte (12.3330 / 12.3401), welche 2012 überwiesen worden waren, legte der Bundesrat im Mai seine Botschaft zu Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard vor. Das Geschäft enthielt das Bundesgesetz über den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors sowie den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit. Um die Gotthardachse bis 2020 in einen durchgehenden 4-Meter-Korridor umzubauen, sind zwischen Basel und der Alpensüdseite 170 Ausbaumassnahmen umzusetzen. Dazu zählen Tunnelanpassungen und Änderungen an Perrondächern, Fahrleitungen, Signalanlagen und Überführungen, sowie der Neubau des Bözbergtunnels. Die Massnahmen in der Schweiz wurden auf rund CHF 710 Mio. veranschlagt, die Massnahmen für Anschlüsse in Italien auf CHF 230 Mio. Die Finanzierung könne zunächst über den FinöV-Fonds und später über den Bahninfrastrukturfonds BIF vorgenommen werden. Der Bundesrat hielt fest, dass die Mittel ausreichten, um neben allen beschlossenen Projekten im Rahmen von FABI auch den 4-Meter-Korridor zu realisieren. Am 25. September trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Die KVF-SR stellte den Mehrheitsantrag, den Artikel 1 des Bundesgesetzes so zu ändern, dass nicht nur die Gotthardstrecke erwähnt wird, sondern allgemein die Nord-Süd-Verbindung. Damit könnten auch Massnahmen auf der Lötschberg-Linie ergriffen werden, ohne dass eine Gesetzesänderung notwendig würde. Eine Minderheit Theiler (fdp, LU) beantragte die Annahme des bundesrätlichen Vorschlages. Der Ständerat stimmte mit 23 zu 20 Stimmen für den Mehrheitsantrag. Die von der KVF-SR in Artikel 2 beantragte Streichung der Massnahmen in Giubiasco–Lugano Vedeggio (mit Kosten von CHF 10 Mio.) fand im Rat dagegen keine Mehrheit, er folgte dem Antrag des Bundesrates mit 26 zu 9 Stimmen. Hinsichtlich der Massnahmen für die Anschlüsse in Italien wollte die KVF-SR mit ihrem Mehrheitsantrag aufnehmen, dass für A-fonds-perdu-Beiträge an Italien ein überwiegendes Interesse der Schweiz gegeben sein muss. Ein Minderheitsantrag wollte verhindern, dass der Bundesrat eine Carte blanche für finanzielle Vereinbarungen mit Italien erhält. Der Rat folgte allerdings dem Mehrheitsantrag mit 31 zu 11 Stimmen und löste mit qualifiziertem Mehr von 36 zu 6 Stimmen die Ausgabenbremse. Bei der Finanzierung forderte die Mehrheit der KVF, dass diese zu einem Drittel aus Mineralölsteuererträgen und zu zwei Dritteln aus FinöV bzw. FABI erfolgen solle. Der Minderheitenantrag Imoberdorf (cvp, VS) beantragte dagegen die Annahme des bundesrätlichen Vorschlages, welcher eine Finanzierung rein aus FinöV und später aus dem BIF vorsah. Gegen die Teilfinanzierung mit Mitteln aus dem Strassenverkehr wurde vorgebracht, dass von diesen Mitteln bereits sehr viel für den Schienenverkehr eingesetzt werde und dass eine weitere Beanspruchung dieser Mittel die Zustimmung zur Vignettenpreiserhöhung und zu FABI in den jeweiligen Volksabstimmungen gefährden könnte. Der Rat entschied deshalb gegen weitere Mittel aus dem Strassenverkehr und nahm den Minderheitsantrag mit 28 zu 15 Stimmen an. Eine Minderheit Stadler (glp, UR) wollte schliesslich die zulässigen Höchstmasse für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aufnehmen und zwar so, dass sogenannte Gigaliner (mit einer Länge von 25 Metern und einem Gewicht von bis zu 60 Tonnen) nicht zugelassen würden. Gegen diesen Vorschlag wurde vorgebracht, dass die Gesetzesebene der falsche Ort sei, um die Dimensionen von Fahrzeugen zu regeln und er wurde entsprechend mit 23 zu 15 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Bundesgesetz einstimmig (bei 7 Enthaltungen) an. In der Debatte des Bundesbeschlusses zum Gesamtkredit forderte der Mehrheitsantrag der KVF-SR eine Erhöhung der Beiträge an Massnahmen in Italien (Lötschberg-Simplon-Linie) um zusätzliche CHF 50 Mio. Dagegen wurde von Bundesrätin Leuthard eingewendet, dass die Schweiz mit Italien in Verhandlungen stehe und es taktisch falsch sei, den gesprochenen Betrag noch vor Abschluss der Verhandlungen aufzustocken. Zudem sei es unschön gegenüber jenen Kantonen, deren Anliegen zu FABI aus finanziellen Gründen zurückgestellt worden seien. Bei je 21 Stimmen für und gegen den Mehrheitsantrag entschied der Stichentscheid des Präsidenten für den Mehrheitsantrag. Die Ausgabenbremse wurde mit 24 zu 18 Stimmen gelöst und in der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zum Gesamtkredit mit 26 zu 15 Stimmen an. Am 5. Dezember trat der Nationalrat ebenfalls ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Im Nationalrat wurden die gleichen Punkte diskutiert wie im Ständerat. Die grosse Kammer folgte ihrer Schwester in der allgemeinen Formulierung des Geltungsbereichs entgegen einem Minderheitenantrag Binder (svp, ZH), welcher die Zustimmung zur bundesrätlichen Fassung forderte, mit 111 zu 73 Stimmen. Wie im Ständerat waren auch im Nationalrat die Beiträge an Italien umstritten: Während der Mehrheitsantrag der KVF-NR die Zustimmung zur ständerätlichen Fassung beantragte, forderte eine Minderheit 1 Binder (svp, ZH), dass der Bundesrat zwar selbständig Darlehen an Italien vergeben dürfe, für A-fonds-perdu-Beiträge aber die Zustimmung der Bundesversammlung vorzusehen sei. Eine Minderheit 2 Binder (svp, ZH) forderte die integrale Streichung des Artikels zu Beiträgen an Italien. Begründet wurde dies mit dem Territorialprinzip: Die Schweiz solle nur auf Schweizer Boden investieren. Dem wurde von grünliberaler, sozialdemokratischer und grüner Seite entgegengehalten, dass die NEAT ohne Anschluss im Süden nicht den vollen Nutzen zur Verkehrsverlagerung entfalten könne. Der Mehrheitsantrag wurde den beiden Minderheitsanträgen deutlich vorgezogen, Gegenstimmen kamen fast ausschliesslich aus der SVP-Fraktion. Die Ausgabe wurde mit 138 zu 48 Stimmen angenommen, nur die SVP-Fraktion trat auf die Ausgabenbremse. Eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) verlangte die Aufnahme von Höchstmassen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen in Artikel 9 des Strassenverkehrsgesetzes sowie einen entsprechenden Verweis im Bundesgesetz zum 4-Meter-Korridor. Wie schon im Ständerat wurde dagegengehalten, dass dafür die Verordnungs- und nicht die Gesetzesebene vorgesehen sei. Der Nationalrat nahm den Minderheitenantrag Hardegger trotzdem mit 119 zu 60 Stimmen an. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig mit 178 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. In der Debatte zum Bundesbeschluss über den Gesamtkredit verlangte eine Minderheit Huber (fdp, UR), der bundesrätlichen Vorlage nachzukommen und die vom Ständerat eingebrachten CHF 50 Mio. für Massnahmen in Italien auf der Lötschberg-Simplon-Linie zu streichen. Der Nationalrat folgte aber seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss im Sinne des Ständerates mit 104 gegen 72 Stimmen an, wobei die Gegenstimmen aus den Fraktionen von FDP und SVP stammten. Die Ausgabenbremse wurde gelöst und mit 115 zu 67 Stimmen wurde das Geschäft angenommen. Am 10. Dezember verhandelte der Ständerat die Differenz und folgte dem Nationalrat darin, die Höchstmasse von Fahrzeugen nicht ins Bundesgesetz zum 4-Meter-Korridor sondern ins Strassenverkehrsgesetz zu schreiben. In der Schlussabstimmung vom 13. Dezember nahm der Ständerat die Vorlage mit 37 zu 1 Stimme an, der Nationalrat mit 143 zu 36 Stimmen. Die Gegenstimmen kamen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard (13.045)
Dossier: 4-Meter-Korridor auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard

Im Berichtsjahr sprach sich das Parlament für einen verstärkten Schutz gegen Eisenbahnlärm aus. Durch eine Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahn sollen ein Anstieg der Lärmbelastung durch Verkehrszunahme verhindert und zusätzliche Personen vor grenzwertüberschreitendem Eisenbahnlärm geschützt werden. Kernstück der bis 2028 befristeten Vorlage ist die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020, was faktisch einem Verbot von Güterwagen mit lauten Grauguss-Bremssohlen gleichkommt. Darüber hinaus soll der Bund lärmvermindernde Massnahmen an der Fahrbahn wie akustisches Schienenschleifen oder den Einbau von Schienenschallabsorbern vornehmen können, wofür Investitionen in der Höhe von CHF 76 Mio. geplant sind. Weitere CHF 40 Mio. soll der Bund für Investitionsbeihilfen zur Förderung lärmarmer Produkte einsetzten können. Das Anliegen inklusive des für die Finanzierung der Lärmsanierung vorgesehenen Verpflichtungskredits von CHF 1,515 Mrd. war im erstberatenden Nationalrat grundsätzlich unbestritten und die grosse Kammer stimmte beiden Vorlagen nach Ablehnung mehrerer Minderheitsanträge einstimmig zu. Besagte Anträge formierten sich von Seiten der Kommission zum einen durch eine breite Minderheit Hardegger (sp, ZH), welche die Verringerung von beim Rangieren von Zügen entstehendem Lärm derjenigen von rollenden Güterzügen vorziehen wollte, sowie durch eine bürgerliche Minderheit Hurter (svp, SH), die verstärkte Berücksichtigung von lärmsanierenden Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Schalls (z.B. Lärmschutzwände) forderte. Diese wurden im Plenum ebenso abgelehnt wie die linken Minderheiten zur Vorverlegung des Inkrafttretens der Emissionsgrenzwerte auf 2017 und zur Erhöhung des Verpflichtungskredits auf die Höhe des ursprünglichen, im Jahr 1998 gesprochenen Kredits (CHF 1,854 Mrd.). Auch im Ständerat, der das Geschäft in der Herbstsession als Zweitrat behandelte, fanden Verpflichtungskredit und Gesetzesvorlage einhellige Zustimmung. Die kleine Kammer hatte lediglich über einen Minderheitsantrag Stadler (glp, UR) zu befinden, welcher den im Gesetz vorgeschriebenen Schutzgrad, wonach mindestens zwei Drittel der unter übermässigem Bahnlärm leidenden Anwohner vor dem Lärm zu schützen seien, auf 75% erhöhen wollte. Der Urner Ständerat verwies dabei auf die Botschaft des Bundesrates, in der oftmals die Rede sei, der Schutzgrad werde mit den neu zu treffenden Massnahmen übertroffen. Durch die Einführung der Emissionsgrenzwerte werde gar ein Anstieg des Schutzgrades auf 80% erwartet. Bundesrätin Leuthard (cvp) plädierte in der Folge auf ein schrittweises Vorgehen und die momentane Beibehaltung des Zweidrittelziels. Der Minderheitsantrag unterlag mit 13 zu 25 Stimmen. Noch in derselben Session passierte die Gesetzesänderung die Schlussabstimmung in den Räten.

Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahn

Contre l’avis du Conseil fédéral, les deux Chambres fédérales ont accepté une motion Stadler (pvl, UR) visant à relever l’objectif de la production des centrales hydrauliques suisses.

relever l’objectif de la production des centrales hydrauliques suisses

Diskussionslos überwies der Ständerat in der Herbstsession ein Postulat Stadler (glp, UR), welches den Bundesrat mit der Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien beauftragte, namentlich der Subsidiarität, der fiskalischen Äquivalenz (Übereinstimmung von Nutzniessern, Kosten und Entscheidungsträgern) und der neuen Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen (Programmvereinbarungen sowie Global- und Pauschalbeiträge).

Einhaltung der NFA-Prinzipien (Po. 12.3412)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Drei Urner Regierungsräte traten für die Gesamterneuerungswahlen am 11.3.12 nicht mehr an. Während Stefan Fryberg (fdp) und Josef Arnold (cvp) nach zwöf- bzw. achtjähriger Amtszeit zurücktraten, wollte sich der im Herbst 2011 in den Ständerat gewählt Isidor Baumann (cvp) auf die nationale Politik konzentrieren. Die andern vier Regierungsmitglieder – Heidi Z’graggen (cvp), Josef Dittli (fdp), Markus Züst (sp) und Beat Arnold (svp) – stellten sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Anders als vor vier Jahren, als alle Bisherigen wieder antraten und ohne Konkurrenz bestätigt wurden, verhiessen die drei nicht durch Bisherige zu verteidigende Sitze, die total elf Kandidaturen und der Angriff der SVP, die als zweitstärkste Fraktion im Landrat eine adäquatere Vertretung in der Regierung und eine neue parteipolitische Zusammensetzung (bisher: 3 CVP, 2 FDP, 1 SP, 1 SVP) anstrebte, Spannung. Neben ihrem Bisherigen Arnold, der 2010 bei Ersatzwahlen für den damals aus der Regierung ausgeschiedenen, parteilosen Ständerat Markus Stadler (glp) als erster Urner SVP-Regierungsrat in die Exekutive gewählt wurde, schickte die SVP den 51-jährigen Präsidenten des Landrates, Josef Schuler, ins Rennen. Dessen Chancen wurden jedoch als gering eingeschätzt, weil vermutet wurde, dass sich die Stimmen des bürgerlichen Lagers, auf die er angewiesen war, auf die CVP und die FDP konzentrieren würden. Die CVP trat mit einem Quartett zur Verteidigung ihrer drei Sitze an. Neben der bisherigen Z’graggen sollten die Kantonsparteipräsidentin Patrizia Danioth Halter, der Gemeindepräsident von Gurtnellen, Beat Jörg, sowie der Landratsvizepräsident Urban Camenzind mindestens die beiden vakanten Sitze verteidigen, besser noch die bis 2004 traditionelle Mehrheit in der Urner Exekutive wieder herstellen. Die FDP schickte neben ihrem Bisherigen Dittli den 55-jährigen Thomas Arnold ins Rennen, um ihren Besitzstand zu wahren. Markus Züst (sp) wurde von der Wahlallianz aus SP, GP, Juso und Urner Gewerkschaftsbund unterstützt. Zwei weitere Kandidaturen ergänzten das Karussell. Sowohl Barbara Bär (fdp), Gemeindepräsidentin von Altdorf als auch Erich Herger (cvp), Gemeindepräsident von Bürglen und ehemaliger Chefredaktor des Urner Wochenblattes, waren in der parteiinternen Ausmarchung ihrer Konkurrenz knapp unterlegen und versuchten ihr Glück mit wilden Kandidaturen, die in Uri – so zeigt etwa das Beispiel des zurückgetretenen Stefan Fryberg (gewählt als wilder Kandidat) – durchaus Erfolg haben können.

Angesichts der Kandidatenflut wurde ein zweiter Wahlgang nötig. Im ersten Wahlgang wurden nur die Bisherigen, die jeweils alle von allen Parteien unterstützt wurden – mit Ausnahme der SVP, die eine Unterstützung von Züst (sp) explizit verweigerte – ohne Probleme wiedergewählt: Am meisten Stimmen erhielt Josef Dittli (10'083 Stimmen), gefolgt von Heidi Z’graggen (7'611 Stimmen), Beat Arnold (7'606 Stimmen) und Markus Züst (7'424 Stimmen). Dittli wurde zum Landammann und Z’graggen zum Landesstatthalter gewählt. Ebenfalls bereits in der ersten Runde übersprang Beat Jörg (6'335 Stimmen) das absolute Mehr, das bei 6'277 Stimmen lag. Er dürfte vom Umstand profitiert haben, dass er der einzige Kandidat aus dem Urner Oberland war, dem die Urner Stimmbürgerschaft traditionellerweise ein Regierungsmitglied zugesteht. Für die restlichen sechs Kandidierenden war die Hürde zu hoch. Urban Camenzind (5'108) Stimmen konnte sich für den zweiten Umgang die besten Chancen ausrechnen, gefolgt von Barbara Bär (4'976), die als wilde Kandidatin den offiziell von der FDP portierten abgeschlagenen Thomas Arnold (3'170 Stimmen) hinter sich liess. Auch der ebenfalls wild kandidierende Erich Herger (4'698 Stimmen) verzeichnete mehr als ein Achtungsresultat und liess nicht nur die offizielle CVP-Kandidatin Patrizia Danioth Halter (4'468 Stimmen), sondern auch den SVP-Kandidaten Josef Schuler (4'460 Stimmen) hinter sich. In der Folge wurden Urban Camenzind und Josef Schuler von ihren Parteien noch einmal aufgestellt. Die FDP schwenkte von Thomas Arnold auf die nach der internen Ausmarchung vor dem ersten Wahlgang ursprünglich nicht unterstützte Barbara Bär um. Erich Herger trat noch einmal wild an. Dank dieser Kandidatur verhiess auch der zweite Umgang Spannung. Zwar traten Bär und Camenzind gemeinsam auf einer Liste an, die interne CVP-Konkurrenz durch Herger erhöhte aber die Wahrscheinlichkeit eines Aufsplittens der CVP-Stimmen und somit die Chancen des SVP-Anwärters. Beim zweiten Wahlgang am 15. April setzte die Urner Wahlbürgerschaft aber dann doch überraschend deutlich auf Kontinuität und wählte Barbara Bär (5'142) vor Urban Camenzind (4'937 Stimmen) in den Regierungsrat. Herger (3'921 Stimmen) und Schuler (3'696 Stimmen) waren abgeschlagen. Damit blieb die Sitzverteilung – 3 CVP, 2 FDP, 1 SP, 1 SVP – bestehen. Neu und erstmals in der gesamten Innerschweiz sassen zwei Frauen in der Exekutive. Die Stimmbeteiligung war beim zweiten Wahlgang (41,1%) leicht geringer als noch beim ersten (49,4%).

Regierungsratswahlen Uri 2012
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2012
Dossier: Kantonale Wahlen - Uri

Auf kommunaler Ebene sind Parteilose nicht mehr wegzudenken. Auf nationaler Ebene schafften es bisher allerdings nur wenige parteiungebundene Personen in die Räte. Ein Beispiel stellte Markus Stadler dar, der 2010 für den Kanton Uri als Parteiloser in den Ständerat gewählt wurde, später dann allerdings der GLP beitrat. Mit parteifrei.ch wurde für die Nationalratswahlen eine Plattform für parteilose Kandidierende geschaffen, die in ihrer Position frei seien, sich aber für eine konsensorientierte Politik einsetzten müssten. In sechs Kantonen trat parteifrei.ch mit einer eigenen Liste an: ZH, BE, BS, SO, FR, LU. Der einzige gewählte Parteilose, der Schaffhauser Thomas Minder (in den Ständerat), orientierte sich jedoch nicht an dieser Plattform.

Wahlplattformen Parteien - Eidgenössische Wahlen 2011

Für beide bisherigen Ständeratssitze in Zürich (Verena Diener) und in Uri (Markus Stadler) musste die GLP in den zweiten Wahlgang. Dabei wehrte sie sich letztlich relativ deutlich gegen die Angriffe der SVP. In zwei weiteren Kantonen hatte sich die GLP Chancen auf weitere Ständeratsmandate ausgerechnet. Im Kanton Aargau (Peter Schumacher) und im Kanton Waadt (Isabelle Chevalley) hatte die Partei jedoch keine Chance.

Wahlkampf und Resultate der Grünliberalen bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei nationalen Wahlen 2011
Dossier: Gründung und Entwicklung der GLP

Im Berichtsjahr legte die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) ihre parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes vor, die auf eine Motion Stadler (cvp, UR; Mo. 09.3896) aus dem Jahre 2009 zurückgeht. Mit der Vorlage sollten vor allem kleinere Gesetzeslücken im Parlamentsgesetz und im Geschäftsreglement geschlossen werden. Der Vorschlag enthielt aber auch drei substantielle Änderungen: Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen sollen neu nicht mehr als allgemeine Anregung, sondern als ausgearbeiteter Vorentwurf eingereicht werden müssen. Ausserordentliche Sessionen sollen nur noch verlangt werden können, wenn beide Räte (dazu) hängige Geschäfte haben, damit beide Räte übereinstimmende Beschlüsse fassen und in der gleichen Woche tagen können. Zudem soll das Recht auf Wortmeldung bei umstrittenen Motionen im Gesetz verankert werden, um die Zahl diskussionslos überwiesener Motionen einzuschränken. Die Annahme von umstrittenen Motionen ohne vorgängige Diskussion im Rat würde es den zuständigen Kommissionen des anderen Rates sehr schwierig machen, die Vorstösse zu beurteilen. Verwiesen wurde etwa auf die Sondersession 2010 zur Migration, bei der die grosse Kammer 132 Vorstösse innert 90 Minuten behandelt und dabei nicht weniger als 22 Motionen stillschweigend überwiesen hatte. Zu reden gab der Vorschlag, Standesinitiativen der parlamentarischen Initiative gleichzusetzen und auch bei diesem Instrument – das in letzter Zeit ebenfalls immer häufiger eingesetzt wurde – einen ausformulierten Vorschlag zu verlangen. Die Kantone hatten sich in der Vernehmlassung in der Mehrheit gegen diese Neuerung ausgesprochen. Der Ständerat folgte jedoch, wie in allen anderen Punkten auch, seiner Kommission und entschied sich für Folge geben.

Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Pa.Iv. 10.440)
Dossier: Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (2014)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Die international geführte Diskussion um die Messung der sozialen Wohlfahrt in der Bevölkerung kam auch im Ständerat an. 2008 hatte der französische Präsident Nicolas Sarkozy eine Kommission ins Leben gerufen, die von den Nobelpreisträgern Amartya Sen und Joseph Stiglitz geleitet wird. Aufgabe der Kommission ist es, die Grenzen des bisher verwendeten Wohlfahrtsmass, dem Bruttoinlandprodukt, aufzuzeigen und alternative Masse zu finden, mit denen z.B. auch soziale Gerechtigkeit oder ökologische Nachhaltigkeit bestimmt werden können. Gleichzeitig wird auch auf Ebene der OECD an alternativen Massen gearbeitet. Mit seinem Postulat verlangte Markus Stadler (glp, UR) vom Bundesrat, dass er in seiner Strategie im Hinblick auf die Weltkonferenz zur nachhaltigen Entwicklung in Rio 2012 die Erkenntnisse der internationalen Diskussion integriere. Der Bundesrat unterstützte das Postulat, das dann von der kleinen Kammer auch angenommen wurde.
Ein Mass, das sich bereits seit einigen Jahren in der internationalen Debatte etabliert, ist der von der UNO entwickelte Human Development Index (HDI), der neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch Indikatoren zu Bildung, Gesundheit und Umwelt berücksichtigt. Die Schweiz befindet sich im HDI-Ranking, das 2011 für 169 Länder besteht und von Norwegen, Australien und den Niederlanden angeführt wird, auf Rang 11.

Messung der sozialen Wohlfahrt

Mit einem Budget von rund CHF 250'000.- wollte die GLP ihre Sitzzahl im Nationalrat von drei auf sechs bis acht erhöhen und die beiden Ständeratsmandate (ZH und UR) halten. Wahlziel sei eine eigene Fraktion, wobei die Zusammenarbeit mit der CVP und der EVP weitergeführt werden solle, gab Parteipräsident Bäumle im Januar bekannt. Mit Listenverbindungen wolle man zudem die Mitte insgesamt zu stärken versuchen. Ansprechen wolle man insbesondere eine urbane Wählerschaft.

Wahlkampf und Resultate der Grünliberalen bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei nationalen Wahlen 2011
Dossier: Gründung und Entwicklung der GLP

Die CVP verlor bei den Ersatzwahlen für Hansruedi Stadler ihren Urner Ständeratssitz an den Parteilosen Markus Stadler. Dieser trat später der GLP bei. Die Nichtwahl der Urner Regierungsrätin Heidi Z’graggen und die Wählerverluste in Ob- und Nidwalden veranlassten die Partei zu einer Krisensitzung, an der eine Strategie zur Sicherung des Wahlerfolgs in den Stammlanden diskutiert und aufgegleist werden sollte.

CVP verliert bei Ständeratsersatzwahlen

Dank dem Übertritt des ursprünglich Parteilosen Markus Stadler, der in Uri als Nachfolger des zurückgetretenen CVP-Ständerats Hansruedi Stadler in die kleine Kammer gewählt wurde, kam die GLP – neben Verena Diener (ZH) – zu einem zweiten Vertreter im Ständerat.

Organisatorische Entwicklung der GLP
Dossier: Gründung und Entwicklung der GLP

Für den auf Ende Mai zurücktretenden Ständerat Hansruedi Stadler (CVP) wurden am 7. März Ersatzwahlen anberaumt, die zum Duell zweier Regierungsräte wurden. Zur Wahl standen die Justizdirektorin Heidi Z’graggen (CVP) und der parteilose Urner Finanzdirektor Markus Stadler, der im Dezember 2009 seinen Rücktritt als Regierungsrat angekündigt hatte. Dazu griff der Altdorfer Landrat und Geschäftsführer des Vereins Alpeninitiative Alf Arnold (GP) in die Ausmarchung ein. Der SVP gelang es trotz intensiver Suche nicht, einen valablen Kandidaten zu finden und sie entschloss sich in der Folge, keinen der drei Kandidaten zu unterstützen. Der SVP-Landrat Stefan Kempf beschloss darauf, eine wilde Kandidatur anzustreben, die er aber rasch wieder zurückzog. Aus Enttäuschung über die mangelnde Unterstützung seiner Partei trat er aus dieser aus und legte auch sein Landratsmandat nieder. Die FDP, die mit Gabi Huber den anderen Urner Ständeratssitz hält, sagte Z’graggen ihre Unterstützung zu. Im ersten Wahlgang erreichte keiner der drei Kandidaten das absolute Mehr. Etwas überraschend erhielt Stadler die Mehrheit der Stimmen (4224) vor Z’graggen (3130) und Arnold (2023). Ebenfalls viele Stimmen erhielt Kempf (459), obwohl er offiziell nicht kandidierte. Das schlechte Abschneiden der CVP-Kandidatin wurde auf ihr angestrebtes Doppelmandat und – zumindest hinter vorgehaltener Hand – auf den Umstand zurückgeführt, dass Uri bereits eine Frau im Ständerat habe. Sowohl Arnold als auch Z’graggen zogen in der Folge ihre Kandidatur zurück. Nachdem die CVP erfolglos nach einem Ersatz für Z’graggen gesucht hatte, war die Wahl von Stadler im zweiten Wahlgang lediglich Formsache. Er wurde mit 6955 gültigen Stimmen gewählt. 1573 Wahlzettel waren mit anderen Namen versehen und 952 waren leer eingelegt worden. Stadler hatte bereits zu Beginn der Kampagne angekündigt, parteilos bleiben zu wollen und sich der CVP/EVP/GLP-Fraktion anzuschliessen. Diese goutierte diesen Wunsch allerdings nicht, worauf Stadler am 29. Mai der GLP beitrat.

Ständeratsersatzwahl Uri 2010

Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Forschungskompetenz im Bereich Pflanzenbiotechnologie. Der Bundesrat muss Massnahmen aufzeigen, welche dazu beitragen, nach Ablauf des Nationalen Forschungsprogramms 59 die wissenschaftliche Kompetenz der Schweiz auf diesem Gebiet zu sichern. Ebenfalls angenommen hat die grosse Kammer ein Postulat Häberli-Koller (cvp, TG), mit dem vom Bundesrat gefordert wird, im Rahmen der nächsten Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation 2013 bis 2016 eine Strategie für die Forschungsinfrastrukturen an den Hochschulen aufzuzeigen. Der Ständerat hiess in der Frühjahrssession ein Postulat Stadler Hansruedi (cvp, UR) gut, welches von der Regierung einen Bericht über den gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Nanotechnologie verlangt.

Erhaltung und Weiterentwicklung der Forschungskompetenz im Bereich Pflanzenbiotechnologie

Der Ständerat befasste sich als erster mit der Teilrevision der Vorschriften im Obligationenrecht über die Rechnungslegung in Unternehmen und gleichzeitig auch mit der vom Kleinunternehmer Thomas Minder 2007 eingereichten so genannten „Abzockerinitiative“. Der Bundesrat hatte im Vorjahr die Teilrevision des OR um Bestimmungen über die Rechte der Aktionäre von börsenkotierten Aktiengesellschaften bei der Festlegung der Managementsentschädigungen ergänzt. Damit sollte sie einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative bilden. Um die parlamentarischen Beratungen zu beschleunigen und der Initiative fristgerecht einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen, beschloss der Ständerat, die Bestimmungen über die Rechnungslegung herauszulösen und später separat zu behandeln (siehe unten). In der Eintretensdebatte stellte sich nur Savary (sp, VD) eindeutig hinter die „Abzockerinitiative“. Andere Abgeordnete der SP (Fetz, BS und Leuenberger, SO) und der SVP (Reimann, AG und Jenny, GL) behielten sich vor, diese in der Volksabstimmung zu unterstützen, falls die Aktionärsstellung mit dem Gegenvorschlag nicht klar verbessert werde. Der Ständerat empfahl mit 26 zu 10 Stimmen die Abzockerinitiative zur Ablehnung.
nzz
Dass aber in Bezug auf die Festlegung der Managerentschädigungen der Staat aktiv werden muss war unbestritten. Ein Nichteintretensantrag zur OR-Teilrevision wurde nicht gestellt. In der Detailberatung hielt sich der Ständerat weitgehend an die Regierungsvorschläge. Die vom Bundesrat beantragte Abschaffung des Depotstimmrechts akzeptierte er zwar, führte aber mit dem „Nominee-Modell“ eine neue Stellvertretung für nicht ins Register eingetragene Aktionäre durch die Depot-Banken ein. Schweiger (fdp, ZG) begründete dieses Modell damit, dass es die Stimmbeteiligung erhöhe und damit den Einfluss von Minderheitsaktionären einschränke. Die vom Bundesrat vorgeschlagene einjährige Amtsdauer von Verwaltungsräten, wie sie auch die Volksinitiative vorsieht, lehnte der Ständerat ab, da eine jährliche Wiederwahl durch die Aktionärsversammlung die Ausrichtung an kurzfristigen Erfolgsstrategien fördern würde. Er legte sie deshalb auf drei Jahre fest. Er kam der Abzockerinitiative aber auch etwas entgegen, indem er börsenkotierten Gesellschaften vorschrieb, dass der Verwaltungsratspräsident zwingend durch die Aktionäre gewählt werden muss. Der Bundesrat hatte den Entscheid über das Wahlgremium wie bisher den einzelnen Gesellschaften überlassen wollen. Bei börsenkotierten Gesellschaften wird in Zukunft die Generalversammlung die Gesamthöhe der Entschädigungen für Verwaltungsräte genehmigen, und diese müssen einzeln ausgewiesen werden. Ein Antrag der Kommission, dass neben der Gesamtsumme der Entschädigung der Geschäftsleitung (Management) nicht nur der Betrag für den bestbezahlten, sondern für alle Manager individuell ausgewiesen werden muss, fand jedoch keine Mehrheit. Auch das von der Kommission beantragte und auch in der Volksinitiative enthaltene Verbot von Abgangsentschädigungen für Spitzenmanager lehnte er ab. Der Ständerat machte zusätzlich einige Änderungen zugunsten von KMU, indem er nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften von einigen Transparenzvorschriften gegenüber Minderheitsaktionären befreite. Vor der Gesamtabstimmung, die mit 26 zu 8 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) ausging, erklärten sich Vertreter der SP, aber auch Stadler (cvp, UR), enttäuscht über diesen „zahnlosen“ und in ihren Augen absolut ungenügenden Gegenvorschlag zur „Abzockerinitiative“.

Aktienrechtsrevision
Dossier: Aktienrechtsrevision und die Abzocker-Initiative

In der Sommersession behandelte der Nationalrat eine Motion Stadler (cvp, UR), welche von den vergütungspflichtigen Nutzern geschützter Vorlagen (Bücher, Zeitungen usw.) die automatische Datenbekanntgabe forderte, damit die Urheber ihren gesetzlichen Anspruch vereinfacht durchsetzen können. Nachdem im Vorjahr bereits der Ständerat der Motion zugestimmt hatte, nahm sie der Nationalrat ebenfalls an; einzig eine deutliche Mehrheit der SVP stellte sich dagegen.

Betriebe Pauschalvergütungen