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  • Steinemann, Walter (ap/fp, SG) NR/CN
  • Loretan, Willy (fdp/plr, AG) SR/CE

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Eine andere Motion der CVP-Fraktion, die eine Überprüfung der Betreuungs- und Fürsorgestandards in der Asylpolitik verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, der laufende Abklärungen im Rahmen der Arbeitsgruppe „Finanzierung Asylwesen“ geltend machte, nur als Postulat angenommen. Eine Motion des Zürcher SVP-Abgeordneten Fehr, [98.3426] die eine Beschränkung der staatlichen Fürsorgeleistungen auf legal anwesende Asylbewerber forderte und illegal eingereiste, „papierlose“ und abgewiesene Personen davon ausnehmen wollte, wurde mit 76 zu 54 Stimmen verworfen. Auch hier begründete der Bundesrat seinen Antrag auf Ablehnung mit dem Hinweis auf die Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse vorerst abgewartet werden sollten. Eine von Loretan (fdp, AG) eingereichte Motion zur Internierung weggewiesener Ausländer und straffällig gewordener Asylsuchender wurde mit 26 zu 5 Stimmen deutlich gutgeheissen. Bundesrätin Metzler hatte sich unter anderem mit dem Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention vergebens gegen den Vorstoss gewehrt.

CVP Überprüfung der Betreuungs- und Fürsorgestandards

Der Bundesrat beantragte dem Parlament einen Rahmenkredit von CHF 39 Mio. für den Zeitraum 2000-2006, um eine Beteiligung der Schweiz an der Initiative INTERREG III der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten. Die von der Europäischen Kommission zum Zeitpunkt der Publikation der Botschaft noch nicht definitiv verabschiedete Initiative stellt eine Fortsetzung der 1999 auslaufenden INTERREG II dar. Die grenzüberscheitende Zusammenarbeit im regionalen Rahmen hat sich nach Ansicht des Bundesrates sowohl aus raumordnungs- als auch als integrationspolitischen Gründen derart gut bewährt, dass sich die Schweiz unbedingt weiterhin daran beteiligen sollte. Der Nationalrat stimmte dem Antrag bei einer Gegenstimme (Steinemann, fp, SG) zu; in der Schlussabstimmung sprachen sich auch noch einige Vertreter der Zürcher SVP dagegen aus. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung einhellig.

BRG 99.016: INTERREG III in den Jahren 2000 bis 2006
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Der Ständerat hiess als Erstrat sowohl die Änderung des WEG wie auch den Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung in seiner Sommersession gut. Ständerat Brändli (svp, GR) erläuterte als Berichterstatter der WAK-SR, dass sich viele Mieter der Rückzahlung der Wohnbauförderung in Form steigender Mieten durch Wegzug entzögen und sich oft keine Nachmieter zu den bestehenden Bedingungen finden lassen würden. Die Finanzinstitute als Kreditgeber würden sich zudem bei der Kreditvergabe immer stärker zurückhalten und teilweise sogar Kredite aufkündigen. Nach Meinung der Kommission sei diese Entwicklung und vor allem das Ausmass und die Dauer der Immobilienkrise nicht absehbar gewesen. Sie beurteilte die Gesetzesänderungen und die Massnahmen positiv und beantragte Zustimmung. Ständerat Loretan (fdp, AG) forderte, dass in Zukunft die Auslagerung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums weiterverfolgt werde und für die Unterstützung der Wohnungs- und Siedlungserneuerung ein kostenneutrales System geschaffen werde. Die geplante Unterstützung von gemeinnützigen Bauträgern und Dachorganisationen wie auch die Hilfe an finanziell und sozial schwache Personen bei der Wohnungsversorgung seien wichtige Aufgaben des Bundes, könnten allerdings teilweise an die Kantone delegiert werden. Hingegen sei der Rückzug des Bundes aus der allgemeinen Wohnbauförderung angezeigt. Der hohe Leerwohnungsbestand zwinge eine Deregulierung der Wohnbauförderung und die Einführung der Marktmiete geradezu auf. In seiner Herbstsession stimmte der Nationalrat beiden Vorlagen ohne Gegenantrag zu. In der Schlussabstimmung im Nationalrat wurde die Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes mit 186 Stimmen gegen die Stimmen von Blocher (svp, ZH), Bonny (fdp, BE) und Steinemann (fp, SG) verabschiedet.

Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) (BRG 99.007)

Die Absetzbewegung prominenter Parteimitglieder der FP setzte sich im Berichtsjahr fort. Im Februar gab Nationalrat Gusset (TG) bekannt, er werde im Herbst auf einer eigenen KMU-orientierten Liste kandidieren. Im Juli erklärte Gusset schliesslich seinen Austritt aus der Partei. Die Sektion St. Gallen galt vor den Wahlen im Herbst ebenfalls als Sorgenkind. Nachdem Nationalrat Steinemann (SG) seinen Rücktritt bekannt gegeben hatte, und mehrere Kantonsratsabgeordnete zur SVP übergetreten waren, fehlte es der Sektion an Führungspersönlichkeiten.

Parteiaustritte aus der FP

Die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (SVB), welche vom Bund seit 1921 finanziell unterstützt wird, unterzog sich im Rahmen der Überprüfung der Bundessubventionen hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer Funktionsweise sowie ihres Nutzens einer Evaluation. Die Ergebnisse der Untersuchung fielen durchwegs positiv aus. Die SVB wurde als zweckmässig eingerichteter, professionell geführter und leistungsfähiger Betrieb dargestellt, der es verstanden habe, sich den veränderten Bedürfnissen im Bibliothekswesen anzupassen. Allerdings dränge sich eine klare, leistungsbezogene Kostenaufteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden auf. Insbesondere will der Bund in Zukunft nur noch die nationalen Aufgaben der SVB unterstützen und nicht mehr auch deren Leistungen zugunsten der Schulen, welche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Entsprechende Absprachen fanden zwischen dem BAK und der Erziehungsdirektorenkonferenz statt. Dementsprechend wird der Anteil des Bundes am Gesamtbudget der SVB von momentan rund 60% auf etwas mehr als 50% gesenkt werden können. Anders als bisher wurden der SVB nicht mehr jährlich gleichbleibende Finanzhilfen zugesprochen. Für die Periode 2000-2003 beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Rahmenkredit von maximal 8 Mio Fr. Die jährliche Bundessubvention an die SVB hatte für die Periode 1996-1999 je CHF 1.8 Mio. betragen. Damit erhält die SVB eine gewisse Flexibilität beim Einsatz ihrer Mittel. Beide Kammern stimmten diesem Vorgehen ohne Opposition zu. In der Schlussabstimung im NR stimmten lediglich Blocher (svp, ZH), Moser (fp, AG) und Steinemann (fp, SG) gegen die Vorlage.

Finanzhilfen von 2000–2003 für die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (BRG 98.071)

Ständerat Loretan (fdp, AG) verlangte in einer Motion (Mo. 99.3040), dass der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung von Bagatellsubventionen unterbreite. Gerade bei Kleinsubventionen sei die Wirkung marginal, der Verwaltungsaufwand hingegen zu gross. Loretan wehrte sich in den Verhandlungen gegen den Antrag des Bundesrates, die Motion als Postulat zu überweisen. Gegen das Begehren überhaupt sprach sich Maissen (cvp, GR) aus. Das quantitative Kriterium der Motion (Subventionen bis CHF 30'000 oder CHF 50'000) sei zu grobschlächtig. Fraktionskollegin Simmen (cvp, SO) hatte grundsätzlich gegen eine kritische Überprüfung von Kleinsubventionen nichts einzuwenden. Weil aber auch Kleinsubventionen ihre Berechtigung hätten und in vielen Fällen einiges bewirken könnten, sprach sie sich ebenfalls gegen das Begehren aus. Onken (sp, TG) wollte viel eher bei grösseren Subventionen anpacken, wo wirkliches Sparpotential bestünde. Bundesrat Villiger bedauerte, dass der Motionär an der Form der Motion festhielt und empfahl sie zur Ablehnung. Gerade im Kulturbereich, würden auch kleine Bundesbeiträge positive Wirkungen erzielen. Der Rat lehnte das Begehren mit 15 zu 12 Stimmen ab.

Motion Loretan zur Aufhebung von Bagatellsubventionen

In der Frühjahrssession behandelte der Ständerat die Vorschläge des Bundesrates zur ersten Teilrevision des KVG, welche allgemein als „Revision der kleinen Schritte“ bezeichnet wurde. Strittigster Punkt war dabei die Einführung von Globalbudgets im ambulanten und teilstationären Bereich. Da die Anhörung der Ärzteschaft und der Krankenversicherer gezeigt hatte, dass diese Massnahme sehr kontrovers eingeschätzt wird, und weil die Vorschläge des Bundesrates als zu wenig ausgereift beurteilt wurden, lehnte die kleine Kammer die Globalbudgetierung ab. Ein vom Bundesrat unterstützter Antrag Brunner (sp, GE), der den Kantonen die Kompetenz zur Festlegung eines Globalbudgets auf freiwilliger Basis überlassen wollte, unterlag mit 29 zu 10 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf vollständige Streichung. In den weiteren wesentlichen Punkten (Erleichterung des Kassenwechsels, Förderung der Generika, Sistierung der Krankenversicherung bei längerdauerndem Militärdienst, reduzierte Prämien für die 18-25-Jährigen) stimmte die kleine Kammer oppositionslos den Vorschlägen des Bundesrates zu. Bei den Verbesserungen zum Bezug der Prämienverbilligungen wurde ein Antrag Loretan (fdp, AG) angenommen, der für eine präzisere Definition der Anspruchsberechtigung eintrat. Gleichzeitig wurden die Beiträge des Bundes an die Prämienverbilligung für die Periode 2000-2003 um jährlich 1,5% angehoben. Von 2,213 Mia Fr. steigen diese Subventionen so auf 2,314 Mia Fr. im Jahr 2003.

1.Teilrevision des KVG (BRG 98.058)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)
Dossier: 1. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1998-2002)
Dossier: Prämienverbilligung

Le Conseil national a classé une initiative parlementaire Steinemann (pdl, SG) qui demandait de supprimer l’obligation d’installer le décompte individuel des frais de chauffage dans les bâtiments existants. Car cette mesure avait été acceptée dans la loi sur l’énergie adoptée par le parlement en 1998.

Initiative Steinemann visant à suprimer l'obligation d'installer le décompte individuel des frais de chauffage (Iv.pa. 95.404)
Dossier: Energiegesetz (BRG 96.067)

Der Ständerat nahm den ersten Subventionsbericht des Bundesrates als Zweirat zur Kenntnis. Obwohl die Ständeräte Loretan (fdp, AG) und Reimann (svp, AG) kritisierten, dass die Erkenntnisse des Berichtes nicht sofort in Sparmassnahmen umgemünzt würden, stellte sich die Ratsmehrheit hinter den Bundesrat und sah in diesem Bericht nicht ein Sparprogramm, sondern ein Mittel, um im «Subventionsdschungel» des Bundes Transparenz zu schaffen sowie eine Korrektur von Fehlentwicklungen zu ermöglichen.

Bericht über Subventionen 1997

In der Dezembersession beschloss der Nationalrat, die Budgetberatung mit eingeschränkter individueller Entfaltungsmöglichkeit zu führen, da die finanzpolitische Grundsatzdiskussion im Rahmen des Stabilisierungsprogramms erfolgt war (siehe weiter oben). Die grosse Kammer lehnte den Rückweisungsantrag Steinemann (fp, SG) ab, der bezweckte, in eigener Regie eine weitere Milliarde einzusparen. Bei den meisten Anträgen während der Detailberatung handelte es sich um vergleichsweise kleinere Beträge, die im Plenum teilweise auf gewisse Sympathien stiessen; trotzdem folgte der Rat meistens der von Bundesrat und Kommission vorgegebenen Linie. Bei den Verpflichtungskrediten stimmte eine Mehrheit dem Antrag Marti (sp, GL) zu, dem VBS eine Million bei der Evaluation von Transportflugzeugen zu kürzen. Bei den Nachtragskrediten folgte der Rat der Kommissionsminderheit Aregger (fdp, LU), die die Übernahme von Überwachungsanlagen der privatisierten Swisscom im Wert von CHF 9.9 Mio. ablehnte. Der Voranschlag 1999 wurde ohne wesentliche Änderungen genehmigt. Auch die Finanzkommission der kleinen Kammer war mit dem eingeschlagenen Weg zufrieden und übernahm weitgehend die Zahlen des Nationalrates; sie kürzte lediglich die Gesamtposition der Dienstleistungen Dritter um CHF 20 Mio. Der Ständerat folgte in allen Punkten den Vorschlägen seiner Kommission und lehnte die Anträge Maissen (cvp, GR) auf Ausklammerung der Kreditsperre für die Förderung der rätoromanischen Sprache sowie zwei Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen beim Informationswesen des Bundes und bei Dienstleistungen Dritter anstrebten, ab. Beim Nachtragskredit für die Übernahme der Übwachungsanlagen blieb er auf der Linie des Bundesrates. Insgesamt stutzte er das Budget im Vergleich zum Erstrat um weitere 19 Mio. und verabschiedete ein Defizit von CHF 4.12 Mrd. In der Differenzbereinigung blieben einige kleinere Unterschiede auszuräumen. So setzte der Nationalrat seinen früheren Entscheid durch, die Förderung der rätoromanischen Kultur und Sprache von der Kreditsperre auszuklammern. Auch bei der Beschaffung der Überwachungseinrichtungen wurde am Beschluss der grossen Kammer festgehalten und das Kreditbegehren von CHF 9.9 Mio. abgelehnt. Damit schliesst der Voranschlag 1999 bei Ausgaben von CHF 46.48 Mrd. und Einnahmen von CHF 42.36 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 4.12 Mrd. in der Finanzrechnung. Gegenüber dem Vorjahresbudget wurde ein Ausgabenrückgang von 2,3% (bzw. 2,7% mit Berücksichtigung der Kreditsperre) veranschlagt. Der budgetierte Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung wurde mit CHF 4.84 Mrd. genehmigt.

Voranschlag 1999

Le Conseil national n'a pas donné suite à une initiative parlementaire Steinemann (pdl, SG) qui réclamait que les transports de marchandises par voie ferroviaire, routière et aérienne soient soumis aux mêmes exigences en matière de protection contre le bruit et qu'ils respectent de la même façon la période de repos nocturne. Selon l'initiant, il y avait urgence à intervenir dans le domaine ferroviaire, car les fréquences augmentent constamment et les trains de marchandises traversent, la nuit, des quartiers d'habitation. L'initiant proposait d'instaurer l'interdiction de circuler la nuit également pour les trains de marchandises bruyants. Il souhaitait une égalité de traitement pour tous les modes de transports. La CTT a estimé que la protection contre le bruit était déjà assumée par la Confédération, dans le cadre de la LPE et des ordonnances s'y rapportant. La commission a rappelé que des mesures concernant l'amélioration de la protection contre le bruit, le long des voies ferrées, avaient été adoptées par le parlement, dans l'arrêté relatif à la réalisation et au financement des projets d'infrastructure des transports publics.

Protection contre le bruit des transports de marchandises par voie ferroviaire

Ende April verabschiedete der Bundesrat den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Nasak). Er beantragte dem Parlament, bis ins Jahr 2005 80 Mio Fr. in die wichtigsten Sportarenen zu investieren. Im Vordergrund steht der Neubau der Stadien Wankdorf in Bern, St. Jakob in Basel und de la Praille in Genf. Zudem sollen die Sportplätze Pontaise in Lausanne und Letzigrund in Zürich ausgebaut werden. Weiter sollen ein neues polysportives Hallenvelodrom, ein neues Trainingszentrum Ostschweiz, ein neues nationales Schwimmzentrum, die Erweiterung des Eissportzentrums Davos, der Neubau einer Skisprung-Schanzenanlage und diverse Schneesportprojekte unterstützt werden. Wie die Botschaft ausführte, wird das zentrale Auswahlkriterium der Bedarfsnachweis der betreffenden nationalen Sportverbände sein sowie dessen Verifizierung durch die Eidgenössische Sportschule Magglingen.

Die kleine Kammer behandelte die Vorlage als Erstrat. Eintreten war unbestritten. Der Sprecher der Kommission betonte, die Erneuerung der grossen Sportstätten sei dringend nötig, da die Schweiz sonst im internationalen Vergleich in die zweite Liga absteigen würde. In der Detailberatung scheiterte ein Antrag Jenny (svp, GL), der mehr Mittel für regionale Anlagen bereitstellen wollte. Angenommen wurde hingegen ein Antrag Merz (fdp, AR) für ein polysportives Zentrum Ostschweiz sowie ein Antrag Bieri (cvp, ZG), wonach auch die Eigentümer und Benutzer der Stadien zur Finanzierung und zum langfristigen Unterhalt der Anlagen beizutragen haben.

Der Nationalrat zeigte sich in dieser Frage ebenso spendierfreudig wie der Ständerat. Ein Nichteintretensantrag von von Felten (sp, BS), die befand, es sei absurd, dem Bund in Zeiten der eingeschränkten Finanzmittel neue Aufgaben aufzubürden, hatte keine Chancen, gleich wie auch ein Rückweisungsantrag Bircher (cvp, AG), der das Geschäft so lange verschieben wollte, bis das Haushaltziel erreicht ist. Die meisten Redner stellten nur rhetorisch die Frage, ob eine neue Subvention opportun sei. Sparen sei zwar angesagt, aber neue Finanzhilfen dürften nicht abgeschmettert werden, erklärte etwa Föhn (svp, SZ). Und Hochreutener (cvp, BE) meinte, ohne Spitzensport gebe es keinen Breitensport, und der Spitzensport brauche neue Impulse. Mit 120 zu 21 Stimmen wurde die Vorlage deutlich angenommen.

Eine Differenz zum Ständerat blieb aber bestehen. Die grosse Kammer befand mit knapper Mehrheit, die Einbindung der Eigentümer und Benutzer der Stadien sei eigentlich selbstverständlich und gehöre deshalb nicht explizit ins Gesetz. Der Ständerat beharrte aber auf seinem ersten Entscheid. Angeführt von Loretan (fdp, AG) meinte er, die Vorlage sei in der Bevölkerung durchaus nicht unbestritten; der Bund schiesse hier 80 Mio Fr. ein, und zwar auch zugunsten von Sportclubs, die grösstenteils aus eigenem Verschulden konkursreif seien. Um das Gesamtvorhaben nicht zu gefährden, schloss sich der Nationalrat in der zweiten Lesung oppositionslos an.

Nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak)

Nach sieben Jahren als FPS-Fraktionspräsident trat Walter Steinemann (SG) aus gesundheitlichen Gründen und wegen der starken beruflichen Belastung von seinem Amt zurück. Seine Nachfolge trat René Moser (AG) an.

Wechsel an der Parteispitze der FP 1998

Le Conseil des Etats a transmis une recommandation Loretan (prd, AG) qui invite le Conseil fédéral à modifier l’ordonnance sur la protection contre le bruit. Ainsi, les installations de tir devant être assainies contre les nuisances sonores bénéficieront du même régime que les routes et les installations ferroviaires, soit d’une prolongation de cinq ans (jusqu’en 2007) du délai de réalisation des aménagements. Par ailleurs, la Confédération devra assainir contre le bruit des centaines de logement voisins des aérodromes militaires, ceci afin de répondre aux prescriptions en vigueur.

Recommandation Loretan: Assainissement des installations de tir. Prolongation du délai (97.3449)

Als Erstrat hatte in der Frühlingssession der Ständerat die in der Vernehmlassung umstrittene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu behandeln. Diese zielt auf eine Lockerung der Bau- und Nutzungsvorschriften in den Landwirtschaftszonen ab. Zu Beginn der Debatte schien sich eine starke Allianz gegen die Revision zu bilden: Willy Loretan (fdp, AG) und Erika Forster (fdp, SG), Vertreter der Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege sowie Pierre Aeby (sp, FR), Vorstandsmitglied der Konferenz kantonaler Baudirektoren, meldeten erhebliche Vorbehalte an. Während Forster und Loretan argumentierten, dass die Revision eine kaum kontrollierbare Bautätigkeit auf Landwirtschaftsland auslösen könne und die zonenplanmässige Zulassung von Produktionsformen wie Hors-sol oder Intensivmast im Widerspruch zu der vom Volk mit dem Landwirtschaftsartikel befürworteten Ökologisierung der Landwirtschaft stehe, warnte Aeby vor der Vermischung von Landwirtschafts- und Gewerbezonen und vor zusätzlichen Vollzugsproblemen der Kantone. Die Landwirtschaftsvertreter behielten aber schliesslich klar die Oberhand. Einen Rückweisungsantrag Aeby lehnte der Rat mit 27 zu 3 Stimmen ab. In der Detailberatung folgte der Ständerat konsequent dem Bundesrat und lehnte Verschärfungen, die von landschaftsschützerischer Seite eingebracht wurden, ab. So verwarf er mit 27 zu 4 Stimmen einen Antrag Loretan, wonach in landwirtschaftlichen Gebäuden nur dann eine neue Wohnung eingerichtet werden darf, wenn dort schon ein Wohnteil vorhanden ist. Mit 24 zu 2 Stimmen hiess der Ständerat die Teilrevision gut.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

A la fin des débats, les sénateurs Frick (pdc, SZ) et Loretan (prd, AG) ont proposé de renvoyer l'ensemble du projet respectivement à la commission et au Conseil fédéral. Les deux représentants bourgeois estimaient en effet que le Conseil des Etats avait failli totalement à la tâche, ce dernier ayant renchéri de plus de 4 milliards de francs le projet par l'ajout des voies d'accès et du raccordement de la Suisse orientale. Nombreux à penser que l'exercice n'avait pas été réussi, les sénateurs ont cependant préféré transmettre le projet en l'état au Conseil national, afin d'éviter des retards trop importants et dans l'espoir que la chambre du peuple apporte les corrections nécessaires.

Réalisation et financement de l'infrastructure des transports publics (MCF 96.059)
Dossier: Geschichte der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)

Suite à ce vote de soutien à la variante en réseau chère à l'exécutif, la petite chambre a cependant tenu à apporter des modifications importantes. Les sénateurs ont en effet décidé d'ajouter dans le projet tant le raccordement de la Suisse orientale - sur proposition d'une minorité de la commission emmenée par le thurgovien Onken (ps) - que les voies d'accès sur l'axe du Gothard - à l'invitation des conseillers aux Etats uranais et tessinois. Le conseiller fédéral Leuenberger ainsi que le président de la commission W. Loretan (prd, AG) se sont vivement opposés à ces modifications, ne manquant pas de relever qu'elles signifiaient faire table rase de tous les efforts entrepris depuis quatre ans pour redimensionner les NLFA et réduire leurs coûts.

Réalisation et financement de l'infrastructure des transports publics (MCF 96.059)
Dossier: Geschichte der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)

A l'issue du second examen de cet objet par le Conseil national, la majorité de ses membres s'est à son tour prononcée contre la levée pure et simple de l'obligation d'installer le décompte individuel des frais de chauffage dans les bâtiments existants: sur l'ensemble des votants, seuls 80 députés ont en effet apporté leur soutien à l'initiative Steinemann, alors que 93 autres ont opté pour le compromis élaboré par la commission.

Initiative Steinemann visant à suprimer l'obligation d'installer le décompte individuel des frais de chauffage (Iv.pa. 95.404)
Dossier: Energiegesetz (BRG 96.067)

Als Erstrat hatte der Ständerat im März über die 1993 vom Hauseigentümerverband eingereichte Volksinitiative «Wohneigentum für alle» zu entscheiden, die Steuererleichterungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und eine massvolle Besteuerung der Eigenmietwerte verlangt. Der Bundesrat hatte die Initiative, die Steuerausfälle in der Grössenordnung von CHF 1,5 bis 2 Mrd. für Bund und Kantone zur Folge hätte und vor allem bisherige Hauseigentümer begünstigen würde, 1994 ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Bei einem Stimmenverhältnis von 29 zu 7 Stimmen war die Initiative auch im Ständerat chancenlos. Anders als seine vorberatende Wirtschaftskommission (WAK), die auch einen Gegenvorschlag abgelehnt hatte, folgte der Ständerat mit 25 zu 12 Stimmen aber einem Antrag Bisig (fdp, SZ) und beauftragte die WAK mit der Evaluation eines möglichen Gegenvorschlags, der eine für Bund und Kantone haushaltsneutrale Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums verwirklicht.

Als möglichen Kern eines Gegenvorschlags propagierten die dem Unterstützungskomitee der Hauseigentümer-Initiative angehörenden Ständeräte Küchler (cvp, OW), Loretan (fdp, AG) und Reimann (svp, AG) die Forderung einer Aargauer Standesinitiative (91.311), gemäss welcher der Bund bei der direkten Bundessteuer die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte übernehmen müsste, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Heute berechnet der Bund in jenen elf Kantonen, die die Wohneigentümer besonders schonen, erhöhte Eigenmietwerte. Die Standesinitiative, die ebenfalls mit Steuereinbussen verbunden wäre und die 1993 die knappe Unterstützung des Nationalrats fand, wurde ebenfalls an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Die WAK fand jedoch keine kostenneutrale Alternative zur Wohneigentums-Initiative und sah deshalb von einen Gegenvorschlag ab. Mit leeren Händen wollte sie aber nicht ins Plenum zurückkehren. Sie arbeitete eine Motion aus, die eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) fordert und den Kantonen mehr Spielraum bei der Festsetzung des Eigenmietwertes übertragen will (96.3380). So sollen Kantone die Eigenmietwerte massvoll ansetzen, für alle oder einen Teil der Steuerpflichtigen auf eine Anpassung der Eigenmietwerte während einer gewissen Periode verzichten und den Neuerwerb von Wohneigentum mit speziellen Anreizen fördern können. Mit einer zweiten Motion verlangte die WAK, die 1973 vom Bundesgericht begründete sogenannte «Dumont-Praxis» abzuschaffen (96.3379). Gemäss dieser sind Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften in den ersten Jahren nach einem Hauskauf als wertvermehrende und deshalb in der Regel nicht abzugsfähige Ausgaben zu betrachten. Die Abschaffung dieser Praxis würde sich gemäss WAK eigentumsfördernd auswirken. Eine weitere Möglichkeit, der Hauseigentümer-Initiative entgegenzukommen, sah die WAK beim Modell des «Logis-Leasing». Die namentlich im Kanton Genf gewährte steuerliche Erleichterung für Miete-Kauf von Wohneigentum wird heute vom Bund nicht zugelassen. In der Herbstsession verzichtete der Ständerat endgültig auf einen Gegenvorschlag zur Hauseigentümer-Initiative, überwies dafür gegen den Willen des Bundesrates beide Motionen der WAK mit deutlichen Mehrheiten. Der Aargauer Standesinitiative gab er keine Folge.

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Eine Motion Steinemann (fp, SG) für die Privatisierung der SUVA wurde vom Nationalrat selbst in Postulatsform abgelehnt. In der Beratung meldeten sich neben dem Motionär und Bundesrätin Dreifuss, die darauf hinwies, dass der Bundesrat bereits eine Überprüfung der Effizienz der SUVA angeordnet habe, nur noch zwei Vertreter der FDP-Fraktion zu Wort, allerdings mit diametral entgegengesetzten Auffassungen. Müller (ZH) unterstützte die Privatisierung, Gysin (BL) wandte sich dagegen, da er befürchtete, ein obligatorischer Versicherungsschutz wäre auf dem freien Markt zu einem vernünftigen Preis nicht zu haben; zudem bestehe für den Bund hier auch kein Sparpotential, da die SUVA keine Subventionen bezieht.

Privatisierung der SUVA

L'initiative parlementaire Steinemann (pdl, SG) – à laquelle le Conseil national avait décidé de donner suite en décembre 1995 et qui vise à supprimer l'obligation d'installer d'ici à avril 1998 le décompte individuel des frais de chauffage dans les bâtiments existants en raison de coûts jugés disproportionnés comparativement aux économies d'énergie réalisées par ce système – a fait l'objet d'un rapport de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie (CEATE). Ce document stipule que dans l'examen qu'elle a fait de cette disposition consacrée par l'arrêté sur l'énergie de 1990, la commission a entendu une délégation de la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie qui, bien que s'étant prononcée en faveur du maintien du principe du décompte individuel dans la future LEn, a néanmoins souhaité que son application soit laissée aux cantons, conformément à l'esprit de l'article 24octies de la Constitution. Reprenant à son compte cette réflexion, la majorité de la CEATE a proposé une modification de l'arrêté sur l'énergie sous la forme d'un contre-projet à l'initiative Steinemann aux termes duquel il incombe aux cantons d'adopter des prescriptions sur le décompte individuel des frais de chauffage dans les bâtiments existants et de fixer des délais transitoires appropriés. Appelé à donner son avis sur ce rapport, le Conseil fédéral a fait sienne la contre-proposition de la CEATE qui anticipe en la matière l'essentiel de la réglementation que le gouvernement a lui-même proposée dans son projet de future loi sur l'énergie.

Initiative Steinemann visant à suprimer l'obligation d'installer le décompte individuel des frais de chauffage (Iv.pa. 95.404)
Dossier: Energiegesetz (BRG 96.067)

Bereits in der Sommersession zog der Ständerat das neue Gesetz in die Beratung. Eintreten wurde nicht bestritten, aber Loretan (fdp, AG) wies nochmals darauf hin, dass das neue Gesetz von den Jägern und Sportschützen nur akzeptiert werden könne, wenn es keine Einschränkungen für sie bringe und sich strikt auf die Missbrauchsverhinderung beschränke. Der vorberatenden Kommission ging die Befreiung von der Waffenerwerbsscheinpflicht für Personen, welche ihre Waffe von Privaten erworben haben, zu weit. Sie beantragte, dass ein solcher Schein für alle Arten des Waffenerwerbs erforderlich sein soll; im Gegenzug wäre auf den vom Bundesrat vorgeschlagenen Waffenpass zur Eintragung von Handänderungen zu verzichten. Diese restriktivere Vorschrift soll freilich für die Gruppe der patentierten Jäger und für in anerkannten Vereinen organisierte Sportschützen für den privaten internen Handel mit ihren speziellen Waffen ebenso wenig gelten wie generell bei Handänderungen durch Erbgang. Der Rat stimmte diesen Vorschlägen zu. Bei den Bestimmungen über den Waffentragschein unterlag ein Antrag Loretan (fdp, AG) deutlich, welcher auf einen Bedürfnisnachweis verzichten wollte. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das neue Gesetz einstimmig.

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (BRG 96.007)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Mit einer Motion (95.3311) wollte Ständerat Loretan (fdp, AG) die politische Stellung der Gemeinden und Städte aufwerten Er verlangte, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die eigenständige Rolle der Gemeinden neben den Kantonen und dem Bund bei der Erfüllung politischer Aufgaben verfassungsrechtlich zu verankern. Den Grundsatz, dass die Beziehungen zwischen Bund und Gemeinden über die Kantone laufen, wollte er zwar beibehalten, ihn aber flexibler gestalten und Ausnahmen zulassen. Zudem sollte die bundesstaatliche Politik in Zukunft nicht nur die Auswirkungen auf die Kantone, sondern explizit auch auf die Gemeinden berücksichtigen. Als letzter Punkt forderte die Motion eine verfassungsmässige Garantie der Gemeindeautonomie in dem von den Kantonen vorgegebenen Rahmen. Bundesrat Koller stellte in seiner Antwort fest, dass der dreistufige Aufbau des Staates (Gemeinden, Kantone, Bund) in der politischen Realität de facto anerkannt sei. Aus föderalistischen Gründen solle aber die Funktion der Gemeinden weiterhin nicht in der Verfassung des Bundes, sondern in den Kantonsverfassungen definiert werden. Im weiteren seien, v.a. bei projektbezogenen Fragestellungen, bereits heute direkte Kontakte zwischen Bundesbehörden und Gemeinden gängige Praxis. Gegen eine bundesstaatliche Garantie der Gemeindeautonomie erhob Koller föderalistische Einwände. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen. Der Nationalrat überwies ebenfalls ein von Sandoz (lp, VD) mit staatsrechtlichen Argumenten bekämpftes Postulat Gross (sp, ZH) für die Ausarbeitung eines Berichtes über die Lage der Städte und über mögliche Massnahmen für eine Aufwertung ihrer politischen Stellung. (Zur Berücksichtigung der finanziellen Zentrumslasten der Städte siehe hier und zum Vorschlag der CVP die Funktion der Städte in der Verfassung zu verankern siehe hier.)

(Po: 94.3261) Kompetenzen und Lage von Grossstädten
Dossier: Bericht über die Lage der Städte
Dossier: Politische Aufwertung der Stadtgebiete

Parallèlement à sa décision relative à la taxe sur le CO2, le Conseil fédéral a en outre opté pour une réduction substantielle de la densité normative de son projet de loi sur l'énergie. Au vu de la vive controverse que ce dernier avait suscitée durant la procédure de consultation, le gouvernement a mené plus d'une dizaine de pourparlers avec les différents milieux concernés pour sortir de l'impasse. Sur la base de ces discussions, il a alors décidé d'abréger le texte originel et de présenter le projet définitif aux Chambres d'ici la fin de l'année sous revue. En établissant ce calendrier, le Conseil fédéral a ainsi découplé la loi sur l'énergie de la taxe sur le CO2 qui formaient initialemement un paquet. C'est en particulier dans le domaine du bâtiment que les dispositions légales prévues ont été revues à la baisse. A cet égard, il est à relever que le décompte individuel des frais de chauffage - bien que combattu par une initiative parlementaire Steinemann (pdl, SG) (Iv.pa. 95.404) adoptée par le Conseil national en fin d'année et qui vise à supprimer l'obligation d'installer ce système dans les bâtiments existants en raison d'un rapport coût/avantage jugé négatif - devrait, de l'avis de l'OFEN, continuer de figurer dans le projet de loi remanié, mais sous la forme de prescriptions générales à l'attention des cantons qui recevront de plus larges compétences en la matière (De son côté, l'OFEN a, dans une étude portant sur 218 bâtiments, estimé que le décompte individuel permettait d'économiser en moyenne 14% du mazout ou du gaz consommés à des fins de chauffage).
L'innovation la plus marquante prévue par la nouvelle réglementation devrait cependant résider dans la création d'une agence nationale de l'énergie. Proposée en 1994 par le Vorort dans l'optique de procéder à une privatisation partielle de la politique de l'énergie, la mise sur pied de cet organisme introduira le principe de coopération avec la sphère économique dans ce domaine. Se voyant attribuer des tâches d'exécution, la nouvelle agence devrait notamment pouvoir passer des conventions fixant des valeurs-cibles de consommation avec les producteurs d'appareils et de véhicules, identifier des sites pouvant accueillir des installations à buts énergétiques, de même qu'informer et conseiller la population, le secteur privé et les autorités. Si l'instauration même de cet organisme a généralement reçu un écho favorable tant auprès des directeurs cantonaux de l'énergie que des associations écologistes, ces dernières se sont en revanche vivement opposées à ce que les deux tiers des membres qui y siègent soient issus des milieux économiques. Dans l'hypothèse où pareille représentativité serait retenue, l'administration, les cantons, les syndicats et les associations de protection de l'environnement et de consommateurs devraient alors se contenter du tiers des sièges restants sur les vingt que comptera l'agence. Bien que farouchement combattue par le Vorort et la Chambre de commerce de Bâle, la planification intégrée des ressources – autour de laquelle s'articule le projet de loi – devrait également y être maintenue, conformément à la volonté de l'OFEN, et ce au détriment d'autres instruments proposés par les milieux économiques («contracting», en particulier). Quant à la promotion des énergies renouvelables, la réglementation envisagée prévoit de procéder non pas par le biais de subventions classiques, mais par l'allocation de montants globaux aux cantons qui pourront les répartir selon leurs propres critères. En raison de la nomination de Moritz Leuenberger à la tête du DFTCE, le projet définitif de loi sur l'énergie a été ajourné.

Loi sur l'énergie (LEn) (MCF 96.067)
Dossier: Energie 2000
Dossier: Energiegesetz (BRG 96.067)

Die sich vor allem aus rechtsbürgerlichen Kreisen rekrutierenden Gegner der Reform machten ihre Drohung mit dem Referendum wahr. Unmittelbar nach der Schlussabstimmung formierte sich ein von Steinemann (fp, SG), Früh (fdp, AR), Seiler (svp, BE) und Schmidhalter (cvp, VS) präsidiertes "Komitee gegen eine aufgeblähte Bundesverwaltung mit überflüssigen Staatssekretären". Unterstützung fanden sie bei der AUNS; mit der Unterschriftensammlung wurde ein Berner PR-Büro betraut. Noch vor Jahresende waren die benötigten 50 000 Unterschriften beisammen.

Referendum gegen das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
Dossier: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)