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  • Steinemann, Walter (ap/fp, SG) NR/CN
  • Sandoz, Suzette (lp/pl, VD) NR/CN

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Der Bundesrat beantragte dem Parlament einen Rahmenkredit von CHF 39 Mio. für den Zeitraum 2000-2006, um eine Beteiligung der Schweiz an der Initiative INTERREG III der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten. Die von der Europäischen Kommission zum Zeitpunkt der Publikation der Botschaft noch nicht definitiv verabschiedete Initiative stellt eine Fortsetzung der 1999 auslaufenden INTERREG II dar. Die grenzüberscheitende Zusammenarbeit im regionalen Rahmen hat sich nach Ansicht des Bundesrates sowohl aus raumordnungs- als auch als integrationspolitischen Gründen derart gut bewährt, dass sich die Schweiz unbedingt weiterhin daran beteiligen sollte. Der Nationalrat stimmte dem Antrag bei einer Gegenstimme (Steinemann, fp, SG) zu; in der Schlussabstimmung sprachen sich auch noch einige Vertreter der Zürcher SVP dagegen aus. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung einhellig.

BRG 99.016: INTERREG III in den Jahren 2000 bis 2006
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Der Ständerat hiess als Erstrat sowohl die Änderung des WEG wie auch den Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung in seiner Sommersession gut. Ständerat Brändli (svp, GR) erläuterte als Berichterstatter der WAK-SR, dass sich viele Mieter der Rückzahlung der Wohnbauförderung in Form steigender Mieten durch Wegzug entzögen und sich oft keine Nachmieter zu den bestehenden Bedingungen finden lassen würden. Die Finanzinstitute als Kreditgeber würden sich zudem bei der Kreditvergabe immer stärker zurückhalten und teilweise sogar Kredite aufkündigen. Nach Meinung der Kommission sei diese Entwicklung und vor allem das Ausmass und die Dauer der Immobilienkrise nicht absehbar gewesen. Sie beurteilte die Gesetzesänderungen und die Massnahmen positiv und beantragte Zustimmung. Ständerat Loretan (fdp, AG) forderte, dass in Zukunft die Auslagerung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums weiterverfolgt werde und für die Unterstützung der Wohnungs- und Siedlungserneuerung ein kostenneutrales System geschaffen werde. Die geplante Unterstützung von gemeinnützigen Bauträgern und Dachorganisationen wie auch die Hilfe an finanziell und sozial schwache Personen bei der Wohnungsversorgung seien wichtige Aufgaben des Bundes, könnten allerdings teilweise an die Kantone delegiert werden. Hingegen sei der Rückzug des Bundes aus der allgemeinen Wohnbauförderung angezeigt. Der hohe Leerwohnungsbestand zwinge eine Deregulierung der Wohnbauförderung und die Einführung der Marktmiete geradezu auf. In seiner Herbstsession stimmte der Nationalrat beiden Vorlagen ohne Gegenantrag zu. In der Schlussabstimmung im Nationalrat wurde die Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes mit 186 Stimmen gegen die Stimmen von Blocher (svp, ZH), Bonny (fdp, BE) und Steinemann (fp, SG) verabschiedet.

Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) (BRG 99.007)

Die Absetzbewegung prominenter Parteimitglieder der FP setzte sich im Berichtsjahr fort. Im Februar gab Nationalrat Gusset (TG) bekannt, er werde im Herbst auf einer eigenen KMU-orientierten Liste kandidieren. Im Juli erklärte Gusset schliesslich seinen Austritt aus der Partei. Die Sektion St. Gallen galt vor den Wahlen im Herbst ebenfalls als Sorgenkind. Nachdem Nationalrat Steinemann (SG) seinen Rücktritt bekannt gegeben hatte, und mehrere Kantonsratsabgeordnete zur SVP übergetreten waren, fehlte es der Sektion an Führungspersönlichkeiten.

Parteiaustritte aus der FP

Die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (SVB), welche vom Bund seit 1921 finanziell unterstützt wird, unterzog sich im Rahmen der Überprüfung der Bundessubventionen hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer Funktionsweise sowie ihres Nutzens einer Evaluation. Die Ergebnisse der Untersuchung fielen durchwegs positiv aus. Die SVB wurde als zweckmässig eingerichteter, professionell geführter und leistungsfähiger Betrieb dargestellt, der es verstanden habe, sich den veränderten Bedürfnissen im Bibliothekswesen anzupassen. Allerdings dränge sich eine klare, leistungsbezogene Kostenaufteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden auf. Insbesondere will der Bund in Zukunft nur noch die nationalen Aufgaben der SVB unterstützen und nicht mehr auch deren Leistungen zugunsten der Schulen, welche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Entsprechende Absprachen fanden zwischen dem BAK und der Erziehungsdirektorenkonferenz statt. Dementsprechend wird der Anteil des Bundes am Gesamtbudget der SVB von momentan rund 60% auf etwas mehr als 50% gesenkt werden können. Anders als bisher wurden der SVB nicht mehr jährlich gleichbleibende Finanzhilfen zugesprochen. Für die Periode 2000-2003 beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Rahmenkredit von maximal 8 Mio Fr. Die jährliche Bundessubvention an die SVB hatte für die Periode 1996-1999 je CHF 1.8 Mio. betragen. Damit erhält die SVB eine gewisse Flexibilität beim Einsatz ihrer Mittel. Beide Kammern stimmten diesem Vorgehen ohne Opposition zu. In der Schlussabstimung im NR stimmten lediglich Blocher (svp, ZH), Moser (fp, AG) und Steinemann (fp, SG) gegen die Vorlage.

Finanzhilfen von 2000–2003 für die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (BRG 98.071)

Das revidierte Eherecht, das auf Anfang 1988 in Kraft gesetzt wurde, hatte die Gleichstellung von Frau und Mann zum Ziel. Ganz konnte dieses Anliegen damals jedoch nicht umgesetzt werden; zu emotional verlief die Auseinandersetzung und zu gross war die Angst vor der traditionalistisch-konservativen Gegnerschaft und dem von ihr angekündigten Referendum. So wurden schliesslich Kompromisse beim Familiennamen und beim Bürgerrecht hingenommen. Das einzige Zugeständnis war für die Frauen, dass sie ihren Familiennamen beibehalten und jenem des Ehemannes voranstellen dürfen; die Kinder erhalten aber ausnahmslos den Familiennamen und das Bürgerrecht des Vaters. In der Zwischenzeit stiess diese Ungleichbehandlung der Geschlechter auf zunehmende Kritik und wurde sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt. Dieser Umstand hatte (allerdings vorab aus formaljuristischen Gründen) die inzwischen aus dem Parlament ausgeschiedene Nationalrätin und Rechtsprofessorin Sandoz (lp, VD) bewogen, eine parlamentarische Initiative mit der Forderung einzureichen, die Bestimmungen des ZGB seien so zu ändern, dass die Gleichstellung von Frau und Mann gewährleistet wird.

Der Nationalrat hatte die Initiative nach deren grundsätzlicher Gutheissung seiner Rechtskommission zur vertieften Ausarbeitung zugewiesen. Diese legte 1997 ihre Vorschläge vor. Danach sollen im Regelfall beide Ehegatten ihren Namen weiterführen und sich nur für die Kinder auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen. Wenn beide den gleichen Namen tragen möchten, können sie entweder jenen des Mannes oder jenen der Frau wählen. Der mit dem neuen Eherecht eingeführte Doppelname ohne Bindestrich hat in diesem Konzept keinen Platz mehr. Die Kommission ging sogar noch einen Schritt weiter als die Initiantin und merzte auch beim Kantons- und Gemeindebürgerrecht die Ungleichbehandlung von Mann und Frau aus: Die Heirat soll künftig keine Auswirkungen mehr auf das Bürgerrecht haben, und die Kinder sollen das Bürgerrecht jenes Elternteils erhalten, dessen Namen sie tragen.

Änderung des Namensrechts (Pa.Iv. 94.434)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Le Conseil national a classé une initiative parlementaire Steinemann (pdl, SG) qui demandait de supprimer l’obligation d’installer le décompte individuel des frais de chauffage dans les bâtiments existants. Car cette mesure avait été acceptée dans la loi sur l’énergie adoptée par le parlement en 1998.

Initiative Steinemann visant à suprimer l'obligation d'installer le décompte individuel des frais de chauffage (Iv.pa. 95.404)
Dossier: Energiegesetz (BRG 96.067)

In der Dezembersession beschloss der Nationalrat, die Budgetberatung mit eingeschränkter individueller Entfaltungsmöglichkeit zu führen, da die finanzpolitische Grundsatzdiskussion im Rahmen des Stabilisierungsprogramms erfolgt war (siehe weiter oben). Die grosse Kammer lehnte den Rückweisungsantrag Steinemann (fp, SG) ab, der bezweckte, in eigener Regie eine weitere Milliarde einzusparen. Bei den meisten Anträgen während der Detailberatung handelte es sich um vergleichsweise kleinere Beträge, die im Plenum teilweise auf gewisse Sympathien stiessen; trotzdem folgte der Rat meistens der von Bundesrat und Kommission vorgegebenen Linie. Bei den Verpflichtungskrediten stimmte eine Mehrheit dem Antrag Marti (sp, GL) zu, dem VBS eine Million bei der Evaluation von Transportflugzeugen zu kürzen. Bei den Nachtragskrediten folgte der Rat der Kommissionsminderheit Aregger (fdp, LU), die die Übernahme von Überwachungsanlagen der privatisierten Swisscom im Wert von CHF 9.9 Mio. ablehnte. Der Voranschlag 1999 wurde ohne wesentliche Änderungen genehmigt. Auch die Finanzkommission der kleinen Kammer war mit dem eingeschlagenen Weg zufrieden und übernahm weitgehend die Zahlen des Nationalrates; sie kürzte lediglich die Gesamtposition der Dienstleistungen Dritter um CHF 20 Mio. Der Ständerat folgte in allen Punkten den Vorschlägen seiner Kommission und lehnte die Anträge Maissen (cvp, GR) auf Ausklammerung der Kreditsperre für die Förderung der rätoromanischen Sprache sowie zwei Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen beim Informationswesen des Bundes und bei Dienstleistungen Dritter anstrebten, ab. Beim Nachtragskredit für die Übernahme der Übwachungsanlagen blieb er auf der Linie des Bundesrates. Insgesamt stutzte er das Budget im Vergleich zum Erstrat um weitere 19 Mio. und verabschiedete ein Defizit von CHF 4.12 Mrd. In der Differenzbereinigung blieben einige kleinere Unterschiede auszuräumen. So setzte der Nationalrat seinen früheren Entscheid durch, die Förderung der rätoromanischen Kultur und Sprache von der Kreditsperre auszuklammern. Auch bei der Beschaffung der Überwachungseinrichtungen wurde am Beschluss der grossen Kammer festgehalten und das Kreditbegehren von CHF 9.9 Mio. abgelehnt. Damit schliesst der Voranschlag 1999 bei Ausgaben von CHF 46.48 Mrd. und Einnahmen von CHF 42.36 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 4.12 Mrd. in der Finanzrechnung. Gegenüber dem Vorjahresbudget wurde ein Ausgabenrückgang von 2,3% (bzw. 2,7% mit Berücksichtigung der Kreditsperre) veranschlagt. Der budgetierte Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung wurde mit CHF 4.84 Mrd. genehmigt.

Voranschlag 1999

Le Conseil national n'a pas donné suite à une initiative parlementaire Steinemann (pdl, SG) qui réclamait que les transports de marchandises par voie ferroviaire, routière et aérienne soient soumis aux mêmes exigences en matière de protection contre le bruit et qu'ils respectent de la même façon la période de repos nocturne. Selon l'initiant, il y avait urgence à intervenir dans le domaine ferroviaire, car les fréquences augmentent constamment et les trains de marchandises traversent, la nuit, des quartiers d'habitation. L'initiant proposait d'instaurer l'interdiction de circuler la nuit également pour les trains de marchandises bruyants. Il souhaitait une égalité de traitement pour tous les modes de transports. La CTT a estimé que la protection contre le bruit était déjà assumée par la Confédération, dans le cadre de la LPE et des ordonnances s'y rapportant. La commission a rappelé que des mesures concernant l'amélioration de la protection contre le bruit, le long des voies ferrées, avaient été adoptées par le parlement, dans l'arrêté relatif à la réalisation et au financement des projets d'infrastructure des transports publics.

Protection contre le bruit des transports de marchandises par voie ferroviaire

Die im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung im Paket Justizreform vom Bundesrat beantragte Kompetenz zur Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen wurde vom Parlament gutgeheissen. Widerstand gab es nur von den Liberalen Leuba (VD) und Sandoz (VD), welche das Projekt aus grundsätzlich föderalistischen Gründen bekämpften. Die Vorlage konnte allerdings im Berichtsjahr infolge von Differenzen zwischen den beiden Räten zu anderen Reformteilen noch nicht verabschiedet werden. Die in den Vorjahren eingereichten und akzeptierten Standesinitiativen verschiedener Kantone für diese Vereinheitlichung konnten als erfüllt abgeschreiben werden (95.301 / 95.302 / 95.304 / 95.305 / 95.307 / 96.300 / 96.315). Die praktische Umsetzung dieser Vereinheitlichung wird freilich noch einige Zeit dauern. Der Fahrplan des EJPD sieht eine Vernehmlassung frühestens im Jahr 2000 und die Inkraftsetzung nicht vor 2005 vor. Eine Expertenkommission präsentierte zu Jahresbeginn einen ersten Grundlagenbericht für ein künftiges Strafprozessgesetz. Dabei fassten die Wissenschafter einige Grundsatzentscheide. So sprach sich eine Mehrheit dafür aus, die Strafuntersuchung nicht durch den Staatsanwalt, sondern durch einen unabhängigen Untersuchungsrichter leiten zu lassen. Diese Regelung gilt heute in allen Kantonen ausser Basel-Stadt und Tessin. Auf in einigen anderen Staaten praktizierte Neuerungen wie etwa das «plea bargaining», d.h. das Aushandeln von Schuldanerkennung und Strafmass (USA), oder eine Kronzeugenregelung (Italien) soll nach Meinung der Experten verzichtet werden.

Justizreform (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Der Nationalrat befasste sich in der Sommersession mit dem Geschäft. In der Eintretensdebatte formulierten die Vertreter der Fraktionen der SP und der Grünen zwar heftige Kritik am Kommissionsentwurf wegen den vorgesehenen Zugangsbeschränkungen, verzichteten aber auf einen Nichteintretens- oder Rückweisungsantrag. Die Vereinheitlichung der kantonalen Prozessordnungen wurde von den Liberalen Leuba (NE) und Sandoz (VD) vergeblich aus grundsätzlich föderalistischen Gründen bekämpft. Ein von der SP und den Grünen unterstützter Antrag Thür (gp, AG), der im Sinne der Rechtsvereinheitlichung eine besondere Instanz am Bundesgericht schaffen wollte, welche in den Kantonen zu beurteilende Fälle von grundsätzlicher Bedeutung an sich ziehen könnte, wurde mit 58:48 Stimmen abgelehnt. Die Einführung einer beschränkten Verfassungsgerichtsbarkeit wurde von einer quer durch das politische Spektrum verlaufenden Front (Mehrheit der SP- und SVP-Fraktionen, Liberale, Schweizer Demokraten sowie eine Minderheit der FDP-Fraktion) bekämpft, da sich das bisherige System bewährt habe und die Neuerung mit der schweizerischen direktdemokratischen Tradition im Widerspruch stehe. Diese breite Opposition setzte mit 87:39 Stimmen durch.

Die SP, aber auch die Grünen und die SD lehnten die vorgeschlagenen Zugangsbeschränkungen auch in der milderen Variante der Nationalratskommission ab (Möglichkeit der Einführung von Restriktionen für Fälle von untergeordneter Bedeutung oder offensichtlicher Unbegründetheit auf dem Gesetzesweg). Gross (sp, TG) reichte einen neuen Kompromissantrag ein, der die Bedingungen für eventuelle Zugangsbeschränkungen in der Verfassung detailliert festlegen wollte, und der für offenkundig unbegründete oder aussichtslose Fälle nicht eine schlichte Abweisung, sondern die Beurteilung der Annahme durch ein einfaches und schnelles Verfahren vorsah. Dieser von der SP unterstützte Antrag unterlag in einer Eventualabstimmung mit 62:54 Stimmen gegenüber dem Ständeratsbeschluss. Diese Variante, welche die Bedingungen für Zulassungsbeschränkungen für nicht grundsätzliche Fälle auf dem Gesetzesweg festlegen will, konnte sich aber in der definitiven Abstimmung gegenüber dem Kommissionsvorschlag nicht durchsetzen. In der Gesamtabstimmung, welche mit 59:48 relativ knapp ausfiel, votierten die SP, die Grünen und die SD geschlossen gegen die Justizreform.

Justizreform (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

In der Sommersession diskutierte der Nationalrat die 1994 eingereichte Volksinitiative “für eine menschenwürdige Fortpflanzung” und den bundesrätlichen Gegenvorschlag, der die aufgeworfenen Fragen auf dem Gesetzesweg regeln will. Wie bereits im Ständerat hatte die sehr restriktive Volksinitiative keine Chance; sie wurde mit 117 zu 24 Stimmen deutlich verworfen. In der Eintretetensdebatte zum neuen Gesetz wurden mehrere Rückweisungsanträge an den Bundesrat gestellt. Die SP-Fraktion wollte diesen an den Auftrag koppeln, das Gesetz zu überarbeiten mit dem Ziel, jegliche eugenische Selektion bei der Anwendung der Fortpflanzungstechniken zu verhindern. Sie wurde unterstützt von der EVP und den Grünen, für die Hollenstein (SG) einen Antrag stellte, welcher einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe verlangte, der die Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau verbietet, die Verwendung von Keimzellen Dritter zur künstlichen Zeugung aber zulässt. Simon (cvp, VD) regte an, anstelle der ethisch nur sehr schwer zu beherrschenden Methoden sollte primär auf sozialverträgliche Lösungen, z.B. eine erleichterte Adoption gesetzt werden. Für Sandoz (lp, VD) schliesslich war die gesamte Vorlage zu wenig seriös vorbereitet, weshalb sie deren Überarbeitung vor allem unter juristischen Aspekten für angezeigt hielt. Für die Befürworter aus FDP, CVP, SVP und LP war das Gesetz aber massvoll und zeitgemäss, da es die Interessen des Kindes berücksichtigt, Missbräuche ausreichend verhindert und eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz bringt. Die Rückweisungsanträge wurden allesamt abgelehnt. Der Minderheitsantrag der SP unterlag mit 94:64 Stimmen, jener von Hollenstein mit 107:54, jener von Simon mit 101:34 und jener von Sandoz mit 114:40 Stimmen.

Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» («Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung») und indirekter Gegenvorschlag (BRG 96.058)
Dossier: Eizellenspende
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Nach sieben Jahren als FPS-Fraktionspräsident trat Walter Steinemann (SG) aus gesundheitlichen Gründen und wegen der starken beruflichen Belastung von seinem Amt zurück. Seine Nachfolge trat René Moser (AG) an.

Wechsel an der Parteispitze der FP 1998

Die bürgerlichen Parteien - mit Ausnahme der rechtsbürgerlichen FP, SD und EDU, welche die Initiative einhellig unterstützten - zeigten sich allesamt gespalten. Die SVP, vor allem der Zürcher Flügel um Nationalrat und Mitinitiant Bortoluzzi, stellte sich hinter die Initiative, die Sektionen der Kantone Bern, Thurgau und Graubünden bekämpfte sie. Auch die Liberalen traten in beiden Abstimmungskomitees auf, die Waadtländer Leuba und Sandoz bei den Initianten, der Basler Eymann bei den Gegnern. Unter den Befürwortern figurierten auch einige FDP-Nationalräte, namentlich der Neuenburger Frey sowie die Luzerner Aregger, Theiler und Tschuppert. Bei der CVP stellte sich nur gerade ein alt Ständerat (Kündig, ZG) hinter das Volksbegehren.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

A l'issue du second examen de cet objet par le Conseil national, la majorité de ses membres s'est à son tour prononcée contre la levée pure et simple de l'obligation d'installer le décompte individuel des frais de chauffage dans les bâtiments existants: sur l'ensemble des votants, seuls 80 députés ont en effet apporté leur soutien à l'initiative Steinemann, alors que 93 autres ont opté pour le compromis élaboré par la commission.

Initiative Steinemann visant à suprimer l'obligation d'installer le décompte individuel des frais de chauffage (Iv.pa. 95.404)
Dossier: Energiegesetz (BRG 96.067)

Eine Motion Steinemann (fp, SG) für die Privatisierung der SUVA wurde vom Nationalrat selbst in Postulatsform abgelehnt. In der Beratung meldeten sich neben dem Motionär und Bundesrätin Dreifuss, die darauf hinwies, dass der Bundesrat bereits eine Überprüfung der Effizienz der SUVA angeordnet habe, nur noch zwei Vertreter der FDP-Fraktion zu Wort, allerdings mit diametral entgegengesetzten Auffassungen. Müller (ZH) unterstützte die Privatisierung, Gysin (BL) wandte sich dagegen, da er befürchtete, ein obligatorischer Versicherungsschutz wäre auf dem freien Markt zu einem vernünftigen Preis nicht zu haben; zudem bestehe für den Bund hier auch kein Sparpotential, da die SUVA keine Subventionen bezieht.

Privatisierung der SUVA

L'initiative parlementaire Steinemann (pdl, SG) – à laquelle le Conseil national avait décidé de donner suite en décembre 1995 et qui vise à supprimer l'obligation d'installer d'ici à avril 1998 le décompte individuel des frais de chauffage dans les bâtiments existants en raison de coûts jugés disproportionnés comparativement aux économies d'énergie réalisées par ce système – a fait l'objet d'un rapport de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie (CEATE). Ce document stipule que dans l'examen qu'elle a fait de cette disposition consacrée par l'arrêté sur l'énergie de 1990, la commission a entendu une délégation de la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie qui, bien que s'étant prononcée en faveur du maintien du principe du décompte individuel dans la future LEn, a néanmoins souhaité que son application soit laissée aux cantons, conformément à l'esprit de l'article 24octies de la Constitution. Reprenant à son compte cette réflexion, la majorité de la CEATE a proposé une modification de l'arrêté sur l'énergie sous la forme d'un contre-projet à l'initiative Steinemann aux termes duquel il incombe aux cantons d'adopter des prescriptions sur le décompte individuel des frais de chauffage dans les bâtiments existants et de fixer des délais transitoires appropriés. Appelé à donner son avis sur ce rapport, le Conseil fédéral a fait sienne la contre-proposition de la CEATE qui anticipe en la matière l'essentiel de la réglementation que le gouvernement a lui-même proposée dans son projet de future loi sur l'énergie.

Initiative Steinemann visant à suprimer l'obligation d'installer le décompte individuel des frais de chauffage (Iv.pa. 95.404)
Dossier: Energiegesetz (BRG 96.067)

Parallèlement à sa décision relative à la taxe sur le CO2, le Conseil fédéral a en outre opté pour une réduction substantielle de la densité normative de son projet de loi sur l'énergie. Au vu de la vive controverse que ce dernier avait suscitée durant la procédure de consultation, le gouvernement a mené plus d'une dizaine de pourparlers avec les différents milieux concernés pour sortir de l'impasse. Sur la base de ces discussions, il a alors décidé d'abréger le texte originel et de présenter le projet définitif aux Chambres d'ici la fin de l'année sous revue. En établissant ce calendrier, le Conseil fédéral a ainsi découplé la loi sur l'énergie de la taxe sur le CO2 qui formaient initialemement un paquet. C'est en particulier dans le domaine du bâtiment que les dispositions légales prévues ont été revues à la baisse. A cet égard, il est à relever que le décompte individuel des frais de chauffage - bien que combattu par une initiative parlementaire Steinemann (pdl, SG) (Iv.pa. 95.404) adoptée par le Conseil national en fin d'année et qui vise à supprimer l'obligation d'installer ce système dans les bâtiments existants en raison d'un rapport coût/avantage jugé négatif - devrait, de l'avis de l'OFEN, continuer de figurer dans le projet de loi remanié, mais sous la forme de prescriptions générales à l'attention des cantons qui recevront de plus larges compétences en la matière (De son côté, l'OFEN a, dans une étude portant sur 218 bâtiments, estimé que le décompte individuel permettait d'économiser en moyenne 14% du mazout ou du gaz consommés à des fins de chauffage).
L'innovation la plus marquante prévue par la nouvelle réglementation devrait cependant résider dans la création d'une agence nationale de l'énergie. Proposée en 1994 par le Vorort dans l'optique de procéder à une privatisation partielle de la politique de l'énergie, la mise sur pied de cet organisme introduira le principe de coopération avec la sphère économique dans ce domaine. Se voyant attribuer des tâches d'exécution, la nouvelle agence devrait notamment pouvoir passer des conventions fixant des valeurs-cibles de consommation avec les producteurs d'appareils et de véhicules, identifier des sites pouvant accueillir des installations à buts énergétiques, de même qu'informer et conseiller la population, le secteur privé et les autorités. Si l'instauration même de cet organisme a généralement reçu un écho favorable tant auprès des directeurs cantonaux de l'énergie que des associations écologistes, ces dernières se sont en revanche vivement opposées à ce que les deux tiers des membres qui y siègent soient issus des milieux économiques. Dans l'hypothèse où pareille représentativité serait retenue, l'administration, les cantons, les syndicats et les associations de protection de l'environnement et de consommateurs devraient alors se contenter du tiers des sièges restants sur les vingt que comptera l'agence. Bien que farouchement combattue par le Vorort et la Chambre de commerce de Bâle, la planification intégrée des ressources – autour de laquelle s'articule le projet de loi – devrait également y être maintenue, conformément à la volonté de l'OFEN, et ce au détriment d'autres instruments proposés par les milieux économiques («contracting», en particulier). Quant à la promotion des énergies renouvelables, la réglementation envisagée prévoit de procéder non pas par le biais de subventions classiques, mais par l'allocation de montants globaux aux cantons qui pourront les répartir selon leurs propres critères. En raison de la nomination de Moritz Leuenberger à la tête du DFTCE, le projet définitif de loi sur l'énergie a été ajourné.

Loi sur l'énergie (LEn) (MCF 96.067)
Dossier: Energie 2000
Dossier: Energiegesetz (BRG 96.067)

Die sich vor allem aus rechtsbürgerlichen Kreisen rekrutierenden Gegner der Reform machten ihre Drohung mit dem Referendum wahr. Unmittelbar nach der Schlussabstimmung formierte sich ein von Steinemann (fp, SG), Früh (fdp, AR), Seiler (svp, BE) und Schmidhalter (cvp, VS) präsidiertes "Komitee gegen eine aufgeblähte Bundesverwaltung mit überflüssigen Staatssekretären". Unterstützung fanden sie bei der AUNS; mit der Unterschriftensammlung wurde ein Berner PR-Büro betraut. Noch vor Jahresende waren die benötigten 50 000 Unterschriften beisammen.

Referendum gegen das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
Dossier: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)

1994 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Bundesgerichtsentscheid gerügt, mit welchem einem Mann, der den Familiennamen seiner Frau führt, das Recht verwehrt wurde, den Namen, den er vor der Trauung trug, dem Familiennamen voranzustellen. Bei seinem Entscheid hatte sich das Bundesgericht auf den Willen des Gesetzgebers berufen, der bei der Revision des Eherechts der Achtung der Einheit des Familiennamens Priorität und nur für die Ehefrau eine Ausnahme gestattet hatte. Der damals von der Schweiz formulierte Vorbehalt zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist aber nach Meinung des Europäischen Gerichtshofes mit der in Gleichstellungsfragen offenen Auslegung der Konvention nicht vereinbar.

Der Bundesrat hatte auf die Rüge aus Strassburg mit einer Änderung der Zivilstandsverordnung reagiert und bestimmt, dass dem Mann die gleiche Möglichkeit wie der Frau zugestanden wird, allerdings nur, wenn beide Brautleute vor der Eheschliessung ein entsprechendes Gesuch stellen, während für die Frau nach wie vor die Erklärung genügt, sie wünsche nach ihrer Verheiratung ihren bisherigen Namen dem Familiennamen voranzustellen. Nicht die durch diese Regelung letztlich nach wie vor bestehende Ungleichbehandlung, sondern der Umstand, dass der Bundesrat in Umgehung der geltenden Normenhierarchie direkt eine Verordnung angepasst hatte, ohne dem Parlament eine diesbezügliche Gesetzesänderung vorzulegen, bewog Nationalrätin Sandoz (lp, VD) zu einer parlamentarischen Initiative, welche verlangt, dass die Bestimmungen des ZGB über den Familiennamen der Ehegatten so geändert werden, dass die Gleichstellung von Mann und Frau gewährleistet wird. Allerdings führt der Text der Initiative nicht aus, in welcher Form die Gleichstellung sicherzustellen sei. Der Nationalrat folgte den Erwägungen seiner Rechtskommission, wonach eine politisch so heikle Frage nicht allein auf dem Verordnungsweg hätte geregelt werden dürfen, und nahm die Initiative stillschweigend an.

Änderung des Namensrechts (Pa.Iv. 94.434)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Les dures négociations qui ont eu lieu entre la Suisse et l'OMC sur les modalités d'établissement de l'organisation à Genève ont abouti, début juin, à la conclusion d'un accord de siège ainsi qu'à la signature d'un contrat d'infrastructures définissant notamment les engagements pris par la Confédération, le canton de Genève et la Fondation des immeubles pour les organisations internationales (FIPOI) en matière immobilière à l'égard de l'OMC. Cette dernière ayant fait valoir la nécessité de disposer, à des conditions financières très favorables, de locaux répondant à ses besoins, le gouvernement fédéral a - dans le cadre des efforts constants de la Suisse pour maintenir la Genève internationale - sollicité l'accord du parlement pour que soit transformé en don le solde des prêts consentis à la FIPOI pour le Centre William Rappard (CWR). Celui-ci s'élève à 31,5 millions de francs. Parallèlement, le Conseil fédéral a transmis aux Chambres un projet d'arrêté fédéral concernant la prise en charge de l'entretien périodique du CWR pour lequel il a requis une aide financière annuelle d'un million de francs au plus. Exception faite de l'opposition de la libérale vaudoise Suzette Sandoz à la transformation en don du solde des prêts accordés à la FIPOI pour le CWR, c'est à l'unanimité que les députés du parlement ont adopté les deux objets qui leur étaient soumis.

OMC accord de siège et contrat d'infrastructures (MCF 95.045)
Dossier: Internationales Genf

Beim Beschluss B (Schaffung von zusätzlichen Staatssekretärsposten) blieb ein von den Fraktionen LdU/EVP, SD/Lega und einem Teil der SVP unterstützter Nichteintretensantrag Steinemann (fp, SG) mit 85:51 Stimmen in der Minderheit. In der Detailberatung schloss sich der Nationalrat weitgehend den Beschlüssen des Ständerates an. In der Frage der Zahl der Staatssekretäre bestätigte er den Entscheid für maximal zehn; ein Antrag Loeb (fdp, BE) für höchstens 15 wurde deutlich abgelehnt. Der Nationalrat strich jedoch die vom Ständerat eingeführte Wahlbestätigung durch die Bundesversammlung. Gegen eine parlamentarische Bestätigung hatte sich vehement die SP eingesetzt, die befürchtete, dass damit die bürgerliche Ratsmehrheit die Personenauswahl der sozialdemokratischen Bundesräte nach parteipolitischen Gesichtspunkten bestimmen würde. In der abschliessenden Gesamtabstimmung waren dann freilich die Gegner des Entwurfs in der Mehrheit; mit Ausnahme von LdU/EVP, SD/Lega und FP, welche die Vorlage geschlossen ablehnten, waren alle Fraktionen gespalten.

Regierungsreform '93 (BRG 93.075)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Si le Conseil des Etats a décidé d'approuver cet accord à l'unanimité, ce dernier a en revanche été l'objet d'une proposition de non-entrée en matière Steinemann (pdl, SG) au sein de la Chambre du peuple. Protestant contre la participation de la Confédération à un nouvel accord international négocié sous l'égide de l'ONU, le député saint-gallois a par ailleurs mis en doute les avantages que la ville de Genève retire de la présence d'organisations internationales sur son territoire. C'est cependant à une très forte majorité des votants que le Conseil national a décidé d'autoriser le gouvernement à ratifier la convention.

Convention des Nations Unies sur la lutte contre la désertification

Als erste Kammer behandelte der Nationalrat Botschaft und Beschlussentwürfe des Bundesrats. Nachdem der von Maspoli(lega, TI) im Namen der Fraktion von SD und Lega vorgebrachte Antrag auf Nichteintreten mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden war, gab in der Detailberatung über Teil A des Bundesbeschlusses, die eigentliche Rechtsvorlage also, zunächst die Frage, welche Anlässe 1998 zu feiern seien, zu Diskussionen Anlass. Die Kommissionsmehrheit hatte sich - mit ausdrücklicher Zustimmung von Bundesrätin Dreifuss - darauf geeinigt, das Datum von 1798 aus dem Titel des Bundesbeschlusses zu streichen und es nurmehr nachgeordnet im Ingress zu erwähnen. Eine von Schmied (svp, BE) vertretene Kommissionsminderheit beantragte, auch die Friedensschlüsse von Münster und Osnabrück aus dem Jahr 1648 als Festanlass aufzunehmen. Die LdU/EVP-Fraktion dagegen wollte die Vorlage des Bundesrats unverändert belassen. Explizite Unterstützung erhielt der Beschluss der Kommissionsmehrheit von den Fraktionen der LP, der CVP und der FDP. Die Fraktion von SD und Lega schloss sich dem Minderheitsantrag von Schmied (svp, BE) an, wobei ihr Sprecher Maspoli (lega, TI) mit dem Referendum drohte, sollte die Vorlage der Kommissionsmehrheit angenommen werden. Mit Zweidrittelmehrheit beschloss der Rat im Sinne der Mehrheit seiner Kommission. Keinen Erfolg hatte ein Antrag Steinemanns (fp, SG), der die Kompetenz, über die Ausgestaltung der Projekte zu entscheiden, dem Parlament anstelle des EDI zugestehen wollte. Teil A der Gesamtvorlage wurde von der Kammer mit 118 gegen 12 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, angenommen.

Jubiläums 150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat - 200 Jahre Helvetische Republik

Nachdem der Ständerat im Vorjahr signalisiert hatte, dass er nicht bereit war, alle vom Nationalrat eingefügten Änderungsvorschläge zur Abschwächung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann ("Gleichstellungsgesetz") hinzunehmen, schwenkte auch die grosse Kammer auf eine moderat frauenfreundlichere Linie ein. Mit 111:58 Stimmen dehnte sie das Diskriminierungsverbot wieder auf alle Tatbestände zwischen Anstellung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus. Das Zünglein an der Waage spielten hier die CVP-Vertreter, welche sich - gleich wie alle weiblichen Abgeordneten mit Ausnahme der Berner Freisinnigen Aubry und der Waadtländer Liberalen Sandoz - in dieser Frage dem rot-grünen Lager anschlossen.

Erneut keine Chancen hatte hingegen eine über Klagen bezüglich Lohndiskriminierung hinausgehende Beweislastumkehr, bei welcher eine auf Diskriminierung klagende Person vor Gericht nur glaubhaft machen muss, dass eine geschlechtsbedingte Diskriminierung vorliegt, worauf es dann am Arbeitgeber ist zu beweisen, dass dies nicht zutrifft. Mit 89 zu 87 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnte es der Nationalrat äusserst knapp ab, die erleichterte Beweisführung für das ganze Arbeitsverhältnis gelten zu lassen. Hier sprachen sich nur gerade noch drei bürgerliche Frauen - Nabholz (fdp, ZH), Gadient (svp, GR) und Lepori Bonetti (cvp, TI) - für die frauenfreundlichere Variante aus.

Entgegen seinem ersten Entscheid schloss sich der Nationalrat der kleinen Kammer hingegen beim Verbandsklagerecht an. Dieses berechtigt Gewerkschaften und Frauenorganisationen, in eigenem Namen feststellen zu lassen, dass eine Diskriminierung für einen Einzelfall oder eine ganze Berufsgruppe vorliegt. Eine vom Arbeitgeber-Vertreter Allenspach (fdp, ZH) angeführte Minderheit wollte das Verbandsklagerecht einschränken, indem bei Einzelklagen im Gegensatz zu Kollektivklagen das Einverständnis der betroffenen Arbeitnehmerin eingeholt werden müsste. Diese Einschränkung unterlag ebenfalls knapp mit 86 zu 84 Stimmen.

Bei der verbleibenden wesentlichen Differenz (Regelung der Beweislast) erteilte der Ständerat der restriktiven Haltung der grossen Kammer erneut eine Absage. Als Kompromissvariante schlug er aber vor, die Anstellung von der erleichterten Beweisführung auszunehmen und diese nur auf die Aufgabenzuteilung, die Aus- und Weiterbildung, die Entlöhnung, die Beförderung und die Entlassung zu beschränken. Mit 93 zu 66 Stimmen schloss sich der Nationalrat hier an, so dass das Gesetz in der Frühjahrssession definitiv verabschiedet werden konnte.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Eine Reduktion der Unterschriftenzahl für Initiativen und Referenden visierte demgegenüber eine parlamentarische Initiative Blatter (cvp, OW) an. Allerdings wollte er gleichzeitig das Sammeln von Unterschriften wesentlich erschweren, indem die Formulare nur noch auf bestimmten, von den Gemeinden bezeichneten Amtsstellen rechtsgültig hätten unterzeichnet werden können. Nach Ansicht des Initianten könnten damit nicht nur gewisse Missstände bei Unterschriftensammlungen vermieden (z.B. Direct-Mail-Kampagnen durch bezahlte Werbebüros), sondern auch die Zahl der Volksbegehren insgesamt reduziert werden. Der Nationalrat stimmte dem Anliegen gegen den Antrag seiner Staatspolitischen Kommission vorerst zu, lehnte es dann aber nach einem Rückkommensantrag Steinemann (fp, SG) ab.

Forderung nach Reglementierung der Unterschriftensammlung
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000