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  • Stich, Otto (sp/ps) BR EFD / CF DFF

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Einen Tag vor ihrem 88. Geburtstag, am 6. September 2016 verstarb Lilian Uchtenhagen – eine der ersten Nationalrätinnen und eine wichtige Modernisiererin der SP. Zusammen mit dem damaligen Präsidenten Helmut Hubacher arbeitete sie mit am Umbau der SP von einer klassischen Arbeiterpartei in eine Mittelstandspartei. Im Gedächtnis bleiben wird der Name Uchtenhagen aber insbesondere wegen den Bundesratswahlen vom 7. Dezember 1983. Die Zürcher Nationalrätin war von ihrer Partei als erste Bundesrätin nominiert worden. Die Bürgerlichen machten diesem Plan allerdings einen Strich durch die Rechnung und wählten in einem eigentlichen Coup mit Otto Stich einen genehmen Gegenkandidaten.

Lilian Uchtenhagen

Nach dem Abbau der Defizite soll gemäss den Vorschlägen des Bundesrates eine verfassungsmässige Schuldenbremse sicherstellen, dass der Bundeshaushalt im Gleichgewicht bleibt. Eine solche hatte im letzten Jahr auch der damalige Bundesrat Otto Stich vorgeschlagen, wobei er zwei Varianten - die Ausgabenregel, die das zulässige Ausgabenwachstum an der mittelfristigen Wachstumsrate der Wirtschaft ausrichtet und die Saldoregel, bei der das Ergebnis der Finanzrechnung mit dem Wirtschaftswachstum gekoppelt wird - zur Diskussion gestellt hatte.

Die Vernehmlassung zeigte, dass eine Mehrheit der Parteien, Kantone und Verbände die Ausgabenregelung und damit die «weichere» Variante mit eher indikativem Charakter bevorzugt. Der Bundesrat könnte somit erst gegen Ausgabenbeschlüsse des Parlaments einschreiten, wenn dieses ein Budget mit einem Ausgabenwachstum von mehr als 10% gegenüber der zuletzt angenommenen Finanzrechnung verabschiedet. Stark umstritten war auch die Behandlung der Investitionsausgaben. Beide Varianten verzichten auf eine Sonderbehandlung dieser Ausgabenkategorie, eine starke Minderheit der Vernehmlasser sprach sich aber vehement dafür aus, Investitionen von der Schuldenbremse auszunehmen. SP und LdU möchten die Sozialversicherungen ausklammern. Die detaillierte Botschaft zur Schuldenbremse soll dem Parlament erst nach Inkrafttreten des Sanierungsartikels unterbreitet werden.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Die Verfassung (Art. 96, Abs. 3) sieht vor, dass ein Nachfolger in der nächsten Parlamentssession gewählt werden muss, das hiess in diesem Fall noch vor den Nationalratswahlen vom 22. Oktober. Bürgerliche Politiker warfen Stich deshalb vor, seine Rücktrittserklärung geschickt terminiert zu haben, um der SP Wahlkampfhilfe zu leisten. Immerhin dominierten die Würdigungen Stichs und vor allem die Präsentation von valablen SP-Kandidaten für seine Nachfolge für einen Monat die Medienberichterstattung (s. dazu unten, Teil I, 1e, Eidgenössische Wahlen). Ordnungsanträge im Nationalrat, die Ersatzwahl auf die Dezembersession zu verschieben, wurden vom Büro als verfassungswidrig bekämpft und fanden im Plenum keine Mehrheit.

Bundesratswahlen 1995

Ebenfalls weitgehend finanzpolitisch motiviert waren zwei Vorstösse, welche eine Veräusserung resp. Neubewertung der Goldbestände der Nationalbank verlangten. Die EVP/LdU-Fraktion regte mit einem Postulat (Po. 94.3279) den sukzessiven Verkauf eines Teils der Goldreserven (rund die Hälfte der 2600 Tonnen) zugunsten ertragbringender Wertpapiere an, wobei die anfallenden Einnahmen an die öffentliche Hand ausgeschüttet werden sollten. Der Bundesrat sprach sich gegen dieses Ansinnen aus. Erstens hätten Goldreserven als Zahlungsmittel in Kriegssituationen immer noch eine grosse Bedeutung und zweitens würden Verkaufsaktionen das internationale Vertrauen in den Schweizer Franken erschüttern und zu höheren Zinssätzen führen. Der Nationalrat folgte diesen Argumenten und lehnte das Postulat mit 82:23 Stimmen ab. Spielmann (pda, GE) ging etwas weniger weit und forderte mit seiner Motion (Mo.93.3636) bloss eine Neubewertung der Aktiven (namentlich der Goldreserven) zu deren Marktwert. Damit würde seiner Ansicht nach der ausgewiesene Gewinn der Nationalbank und die an die Kantone und den Bund auszuschüttenden Anteile erhöht. Der Nationalrat lehnte diesen von Bundesrat Stich ebenfalls bekämpften Vorschlag mit 77:19 Stimmen ab.

Goldbestände der Nationalbank

Der Bundesrat beschloss im Sinne einer erhöhten Transparenz, mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt den Einnahmenüberschuss der Pensionskasse aus der Bundesrechnung auszugliedern. Damit wird das Defizit um fast eine Milliarde Franken steigen. Finanzminister Stich unterlag im Gesamtbundesrat aber mit der Forderung, auch das jährliche Darlehen an die SBB von ebenfalls rund einer Milliarde Franken, das die SBB nicht zurückzahlen können, im Bundeshaushalt als Ausgabe zu deklarieren. Schützenhilfe erhielt er vom Nationalrat, der die Teilrevision aufgrund der selben Forderung mit 90 zu 10 Stimmen zurückwies. Der Ständerat folgte auf Empfehlung seiner Finanzkommmission aber einstimmig dem Bundesrat, der die Tresoreriedarlehen der SBB über den Verordnungsweg regeln will. In der Wintersession schwenkte der Nationalrat auf die Linie des Ständerats ein.

Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Im Juli präsentierte eine Subkommission der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) unter der Leitung von Georg Stucky (fdp, ZG) ihren Entwurf für ein Mehrwertsteuergesetz. Sie kam damit einer parlamentarischen Initiative Dettling (fdp, SZ) nach, die ein Gesetz unter Federführung des Parlaments nicht zuletzt aufgrund des gespannten Verhältnisses zu Bundesrat Stich gefordert hatte. Der Entwurf trägt den bisher geäusserten Kritiken an der bundesrätlichen Verordnung weitgehend Rechnung und macht gewichtige Konzessionen an die Steuerpflichtigen. Gemäss dem Entwurf sollen etwa die Umsätze im Immobilienbereich, der Versicherungen und Spitäler freiwillig der Steuer unterstellt werden, um so den entsprechenden Vorsteuerabzug geltend machen zu können (erweitertes Optionsrecht). Der von der Steuer ausgenommene Kulturbereich soll diese Möglichkeit zum ermässigten Zwei-Prozent-Satz ebenfalls erhalten. Ausserdem nahm die WAK-Subkommission Forderungen der Sportverbände auf und will Startgelder beim Sport und ähnliche Leistungen sowie die Umsätze der Brockenhäuser von der Steuer befreien. Aufatmen können nach dem Willen der Subkommission auch die Städte: Gemeindewesen sollen nicht nach den einzelnen Dienststellen besteuert werden, sondern als einziges Unternehmen. Anders als der Bundesrat will die Subkommission schliesslich auch Verpflegungsspesen voll zum Abzug zulassen, dafür sprach sie sich gegen einen Sondersatz für die Hotellerie aus. Auch die Leasingfirmen gingen leer aus. Der Gesetzesentwurf, der nach neuem Fahrplan Anfang 1998 die bundesrätliche Verordnung ablösen soll, wurde in der Vernehmlassung von Wirtschaftsverbänden und bürgerlichen Parteien grundsätzlich positiv aufgenommen. Der SP ging aber vor allem die Ausdehnung des Optionsrechts zu weit, und im Fall der Geschäftsspesen will sie es beim Vorschlag des Bundesrates belassen. Steuerausfälle von bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr bezeichnete sie als nicht tolerabel. Nicht befriedigt zeigten sich auch die Sportverbände, da der Hauptbereich der verbandsinternen Umsätze der Steuer unterstellt bliebe.

Entwurf für ein Mehrwertsteuergesetz

Ende Mai beschloss der Bundesrat, das Ausgabenwachstum im Voranschlag 1996 auf ein Niveau von unter 4% zu drücken und Einsparungen in der Höhe von CHF 1.3 Mrd. vorzunehmen. Die Departemente, deren Budgeteingaben sich zuvor auf insgesamt CHF 45.4 Mrd. belaufen hatten, unterzogen sich daraufhin Streichungen in Höhe von fast einer Milliarde Franken. Zusätzlich beschloss der Bundesrat dringliche Gesetzesänderungen in den Bereichen Forschung und Arbeitslosenversicherung (ALV). Mit einem ersten dringlichen Beschluss sollte die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Mittel für die Schwerpunktprogramme der Forschung in den Jahren 1996 bis 1999 um CHF 62 Mio. rückgängig gemacht werden, womit sich 1996 CHF 15 Mio. einsparen liessen. Gestrichen werden sollten sodann die A-fonds-perdu-Beiträge von CHF 220 Mio. an die ALV, die der Bund künftig in Form von Darlehen gewähren will. Weil so die Kantone die Hälfte beisteuern müssten, ergäbe sich für den Bund ein Spareffekt von CHF 100 Mio. Anfang September präsentierte Bundesrat Stich für 1996 ein Budget, das mit einem Defizit von CHF 4.3 Mrd. abschliesst. Das Ausgabenwachstum wurde auf 4,1% begrenzt, während bei den Einnahmen mit einem Anstieg um 9,8% gerechnet wurde. Die Zunahme ist unter anderem Folge des Steuersystems mit einnahmenstarken geraden Jahren. Bereits abgezogen wurde der erwartete Steuerausfall von CHF 140 Mio. durch den MWSt-Sondersatz für die Hotellerie. Auf der Ausgabenseite fielen der Anstieg der Beiträge an die Krankenversicherung von CHF 750 Mio. und die einmalige Entschädigung von über CHF 200 Mio. für den Verzicht auf das Atomkraftwerk Graben ins Gewicht. Die Überschüsse der Bundespensionskasse figurieren weiterhin unter den Einnahmen. Ebenso wurden die Darlehen an die Bundesbahnen im Umfang von gut einer Milliarde Franken, welche die SBB nicht werden zurückzahlen können, gegen den Willen von Bundesrat Stich nicht unter den Ausgaben verbucht. Nicht zuletzt aufgrund dieses «geschönten» Budgets, dessen Defizit sich bei einer sachgerechten Darstellung - trotz einem verbesserten konjunkturellen Umfeld - auf über CHF 6 Mrd. erhöht hätte, gab der Finanzminister seinen Rücktritt bekannt.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1996 (BRG 95.055)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Neben einer Ausgabenbremse hält der Bundesrat auch eine verfassungsmässige Schuldenbremse für nötig. Er präsentierte gleichzeitig mit dem Budget 96 zwei verschiedene Varianten der Schuldenbremse, die weiter geprüft werden sollen. Nach dem - von Finanzminister Stich bevorzugten - Saldomodell muss die Finanzrechnung bei wirtschaftlicher Normallage (BIP-Zuwachs von 0,5-1,8%) ausgeglichen abschliessen. Übersteigt das reale Wirtschaftswachstum diesen Grenzwert, muss ein Einnahmeüberschuss erzielt werden, bei schlechter Konjunkturlage sind Defizite möglich. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, kann der Bundesrat die Finanzhilfen und Abgeltungen um bis zu 30% kürzen, ohne das Parlament zu befragen. Voraussetzung für die Einführung des strengen Saldomodells wäre die vorgängige Beseitigung des strukturellen Defizits. Die zweite, weniger strenge Variante geht von der Faustregel aus, dass die Ausgaben nicht stärker zunehmen dürfen als das trendmässige Wachstum des BIP, das höchstens zulässige Ausgabenwachstum über zwei Jahre ist jedoch auf 10% begrenzt. Die Vorschläge gingen in die Vernehmlassung. Ebenfalls im Sinne einer Schuldenbremse lancierte der LdU eine Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft». Der Initiativtext verlangt, dass innerhalb von Vierjahresperioden die Bundesausgaben die Einnahmen nicht übersteigen dürfen. Wie zu kürzen ist, lässt der Verfassungsvorschlag offen; ausgenommen von den Kürzungen sind aber die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen und die Sozialversicherungen.

Der Bundesrat schlägt zwei Varianten einer Schuldenbremse vor.
Dossier: Schuldenbremse

Der Streit zwischen Bundesrat Stich und dem Parlament über die Pensionskasse des Bundespersonals konnte noch nicht beigelegt werden. Anlass der Auseinandersetzung bildeten sowohl die Führung, als auch die Probleme mit der Einführung der EDV und die Ungewissheit über die finanzielle Situation. In einem Bundesbeschluss hatte das Parlament Ende 1994 unter anderem festgehalten, dass der Bundesrat bis Ende 1997 revidierte Statuten vorlegen muss, welche eine Reduktion des technischen Defizits der Kasse erlauben (BRG 94.070). Die Finanzdelegation beider Räte wiederholte in ihrem Bericht an die Finanzkommissionen ihre Vorwürfe an die Pensionskasse und bemängelte, dass keine Besserung eingetreten sei. Sie hielt insbesondere fest, dass die Buchhaltung nicht ordnungsgemäss geführt werde und deshalb nicht belegt werden könne, dass die in der Staatsrechnung ausgewiesenen Zahlen der Realität entsprechen würden.

Im Sommer verlangte die CVP-Fraktion die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) und reichte eine parlamentarischen Initiative Hess (cvp, ZG; Pa.Iv. 95.412) ein. Diese wurde allerdings zurückgezogen, nachdem das Büro beschlossen hatte, dem Parlament einen Bundesbeschluss zur Einsetzung einer PUK zu beantragen (BRG 95.067). Dieser wurde in der Herbstsession 1995 dem Parlament vorgelegt. Dagegen hatten sich die Fraktionen von SP und LdU/EVP ausgesprochen; eine PUK sei überflüssig, weil die nötigen Unterlagen für eine Untersuchung durch eine ständige Parlamentskommission vorliegen würden. Der Ständerat lehnte zuerst einen Antrag seines Büros ab, vor dem Entscheid über die Einsetzung einer PUK von der Finanzdelegation und der GPK einen Bericht erstellen zu lassen; dann stimmte er gegen einen Nichteintretensantrag Onken (sp, TG) und für die Einsetzung einer PUK. Die aus je fünf Mitgliedern beider Räte zusammengesetzte und von Ständerat Schiesser (fdp, GL) präsidierte Kommission wurde am 6. Oktober gebildet.

PUK zur Abklärung von Organisationsproblemen bei der Pensionskasse des Bundespersonals (BRG 95.067)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Eine Motion der liberalen Fraktion (Mo. 94.3559), die zu Beginn jeder Session eine Übersicht über alle neuen Stellen und Ausgaben forderte, die mit den traktandierten Geschäften in Zusammenhang stehen, wurde gegen den Willen von Bundesrat Stich von beiden Räten überwiesen. Eine weitere Motion der Liberalen (Mo. 93.3580), die den Bundesrat aufforderte, im Voranschlag 1995 für jede einzelne Rubrik die gesetzlichen oder verfassungsmässigen Grundlagen anzugeben und alle Ausgaben zu streichen, die einer derartigen Grundlage entbehren, war zum Zeitpunkt ihrer Behandlung überholt und wurde nur als Postulat überwiesen.

Motionen der liberalen Fraktion

La visite en Suisse du vice-président sud-africain Thabo Mbeki - reçu par les conseillers fédéraux Jean-Pascal Delamuraz, Flavio Cotti, Kaspar Villiger et Otto Stich - s'est soldée par la signature de deux accords, l'un sur la protection des investissements et l'autre sur la prévention et la résolution des conflits de travail. Ce second document, également signé par le directeur général de l'Organisation internationale du travail (OIT), Michel Hansenne, est à la base du premier projet que la Confédération réalise dans le cadre des mesures de promotion de la paix et de la démocratie en Afrique du Sud prévues pour la période 1995-1999. Par ailleurs, le président sud-africain Nelson Mandela s'est rendu à Genève où il a participé à l'inauguration de l'exposition Telecom 95 aux côtés de Kaspar Villger.

Thabo Mbeki Michel Hansenne Nelson Mandela

La confrontation entre opposants et partisans d'une intégration de la Suisse au sein de l'Europe a atteint une intensité toute particulière à l'occasion de trois manifestations d'ampleur nationale qui se sont déroulées dans les villes de Zurich, puis Bienne. C'est tout d'abord à l'appel du conseiller national et président de l'ASIN Christoph Blocher (udc, ZH) que quelque 10 000 défenseurs d'une Suisse indépendante se sont rassemblés, fin septembre, dans les rues de la ville bordant la Limmat sous le slogan "Oui à la Suisse - Non à une adhésion à l'EEE/UE". L'après-midi du même jour, le parti socialiste zurichois - désireux de contrecarrer l'aile dure de l'UDC à quelques semaines des élections fédérales - a mis sur pied une contre-manifestation sur le Platzspitz qui devait à son tour rassembler près de 10 000 participants favorables à une "Suisse ouverte et tolérante", dont le conseiller fédéral démissionnaire Otto Stich. La présence, en marge des deux manifestations, de nombreux casseurs issus de la droite et de la gauche extrémistes a été à l'origine d'importantes échauffourées provoquant des dégâts matériels non-négligeables. Clairement placée sous le signe de l'apaisement, puisque organisée une semaine plus tard dans la ville bilingue de Bienne, une seconde manifestation pro-européenne a réuni environ 3000 personnes, sous la houlette du mouvement "Né le 7 décembre". Outre le PSS, le PLS, les grands syndicats, l'UNES ainsi que les jeunes libéraux, radicaux, démocrates-chrétiens et écologistes, de nombreuses personnalités du monde politique - dont la conseillère fédérale Ruth Dreifuss - ont apporté leur soutien à la manifestation. Quelque 700 anti-Européens devaient parallèlement se rendre à Morgarten (ZG) à l'occasion d'une rencontre de l'UDC de Suisse centrale durant laquelle Christoph Blocher a rappelé son attachement à une Suisse indépendante et neutre.

Manifestations d'ampleur nationale des opposants et des partisans (1995)
Dossier: Reaktionen auf das EWR-Nein (1992–2001)

In Anwesenheit von Bundesrat Stich wurde Mitte September der Grundstein zum Erweiterungsbau des Musikautomaten-Museums in Seewen (SO) gelegt. Dieses Museum wird seit seiner Schenkung an die Eidgenossenschaft (1990) als Aussenstelle des Landesmuseums geführt. 1993 hatte das Parlament für die Sanierung der bestehenden Museumsräumlichkeiten sowie einen Neubau CHF 14.6 Mio. bewilligt.

Erweiterungsbau des Musikautomaten-Museums in Seewen

Am 30. August teilte der im Dezember 1983 gewählte Bundesrat Otto Stich (sp) zur allgemeinen Überraschung mit, dass er auf Ende Oktober demissionieren werde. Im Laufe des Jahres hatten sich zwar bürgerliche Politiker mehrmals für seinen Rücktritt ausgesprochen. Aber noch Mitte August hatte das SP-Sekretariat erklärt, dass mit einem Rücktritt nicht zu rechnen sei. In Würdigungen wurde Stichs Leistung als Finanzminister gelobt; namentlich in der französischsprachigen Schweiz wurde aber auch seine EU-kritische Haltung und sein als ungenügend empfundenes Bemühen um die Kontaktpflege mit der Romandie kritisiert.

Bundesratswahlen 1995

Zu Beginn der Frühjahrssession zog der Bundesrat die Anträge zur Zweckerweiterung der Treibstoffzölle auf die Bahninfrastruktur und zu einer Benzinzollerhöhung zurück. Bundesrat Stich begründete diesen Rückzieher mit den neuen Plänen der Landesregierung, einen befristeten Benzinzollzuschlag allenfalls für die direkte Sonderfinanzierung der Neat zu erheben. An der Erhöhung des Heizöl- und Gaszolls hielt der Bundesrat fest. Der Ständerat, der sich ebensowenig sparfreudig wie der Nationalrat zeigte, lehnte aber auch diese mit 22 zu 9 Stimmen ab. Auf der Einnahmenseite nahm er nur gerade die Reform der Tabaksteuer an. Auf der Ausgabenseite schuf der Ständerat einige Differenzen zum Nationalrat, indem er insbesondere der Streichung von Bundesbeiträgen an Bauten der Berufsbildung zustimmte. Der Nationalrat folgte ihm in der Differenzbereinigung. Dafür akzeptierte der Ständerat in einer zweiten Runde die Zentralisierung der Beschaffung der persönlichen Armeeausrüstung. Beide Räte hiessen ausserdem eine für die Jahre 1993-1995 beschlossene Verlängerung der linearen zehnprozentigen Beitragskürzung für die Jahre 1996 und 1997 gut, wobei die Räte das Sparziel des Bundesrates von CHF 250 Mio. auf mindestens CHF 300 Mio. verschärften.

Sparmassnahmen zur nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes (BRG 94.073)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt (BRG 94.073)

Au printemps, face à cette polémique croissante, le Conseil fédéral - qui depuis l'été 1994 n'avait pu s'exprimer d'une seule voix - a affirmé sa volonté de réaliser les deux tunnels simultanément, rejetant ainsi l'option d'échelonnement des deux projets défendue par Otto Stich au profit de celle chère à Adolf Ogi. Le gouvernement a justifié sa volonté en faisant référence notamment aux engagements européens de la Suisse, à la nécessité de respecter les choix populaires ainsi qu'aux dangers que la décision de ne construire qu'un seul tunnel ne manquerait pas de faire courir à la cohésion nationale. Sur la question du financement en revanche, le gouvernement a décidé de ne pas soumettre, contrairement à ce qui était prévu, le deuxième crédit d'engagement de CHF huit milliards au parlement, estimant que l'aspect financier devait être repensé. Prenant acte des conclusions de l'expertise londonienne, il a souligné notamment que le financement des deux NLFA ne devait pas se baser principalement sur des emprunts, mais sur des contributions à fonds perdus provenant de différents impôts indirects. Ces taxes permettraient de financer au fur et à mesure la construction des transversales alpines et diminueraient la charge financière que devront assumer les générations futures. Afin de repenser totalement l'aspect financier, le Conseil fédéral a cependant chargé un groupe de travail, composé des plus hauts fonctionnaires du DFF et du DFTCE, d'élaborer des propositions.
Sur la question du financement, il est à noter en outre que le parlement a transmis une motion Danioth (Mo. 95.3050) (pdc, UR) exprimant également la préoccupation que le cumul des intérêts ne rende impossible le remboursement des sommes empruntées pour la construction des NLFA. La motion demande en effet au CF de proposer un nouvel arrêté fédéral concernant le financement des NLFA de manière à permettre que les sommes provenant des droits sur les carburants soient octroyées comme contributions à fonds perdus, et non comme prêts remboursables. Le CN a adopté une motion Schmidhalter (Mo. 95.3058) (pdc, VS) à contenu similaire.

Mise en œuvre de la NLFA: Concurrence entre les tunnels (1993)
Dossier: Geschichte der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)

Dans le cadre de la commémoration du 50e anniversaire de l'ONU, le secrétaire général de l'organisation, Boutros Boutros-Ghali, a été reçu à Berne par le président de la Confédération Kaspar Villiger, le chef du DFAE, Flavio Cotti, ainsi que les conseillers fédéraux Arnold Koller et Otto Stich. Lors de cette visite, les dirigeants helvétiques - qui ont rappelé qu'une nouvelle votation populaire sur l'adhésion de la Suisse à l'ONU ne figure pas à l'agenda politique - ont notamment fait part de leur intention de contribuer davantage aux opérations de démocratisation que les Nations Unies supervisent dans le monde. De son côté, Boutros Boutros-Ghali a remercié la Confédération de l'important soutien financier qu'elle apporte à l'ONU, et ce en dépit de sa non-appartenance à l'organisation.

Boutros Boutros-Ghali

In der parlamentarischen Debatte wurde in beiden Kammern und quer durch alle Parteien festgestellt, dass die Sozialversicherungen ein viel zu sensibler Bereich seien, um in einem Schnellverfahren und im Rahmen von Sanierungsmassnahmen grundlegend verändert zu werden. Die künftige Finanzierung der AHV sei im wesentlichen Gegenstand der anlaufenden 11. Revision, weshalb die jetzt vom Bundesrat gemachten Vorschläge dort fundiert diskutiert werden sollten. Da die parlamentarischen Beratungen in der Januar- resp. der Frühjahrssession stattfanden, fielen neben generellen sozialpolitischen Bedenken auch abstimmungsbezogene Überlegungen ins Gewicht. Angesichts der für den Frühsommer anstehenden Referendumsabstimmung zur 10. AHV-Revision wollte man diese Vorlage nicht durch eine Verunsicherung der Rentner und des Gewerbes belasten.

Aus diesen Gründe wurde die Aufhebung des Mischindexes mit deutlicher Mehrheit und die Angleichung des Beitragssatzes der Selbständigerwerbenden an jenen der Arbeitnehmer knapp abgelehnt. Gegen den Widerstand der Linken und der Grünen stimmte das Parlament hingegen einer Beitragskürzung des Bundes an die AHV für das Jahr 1996 von 17,5% auf 17% zu, obgleich selbst Finanzminister Otto Stich diese Kürzung nach der Ablehnung der Beitragserhöhung für die Selbständigerwerbenden für nicht mehr sinnvoll hielt.

Sparmassnahmen zur nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes (BRG 94.073)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt (BRG 94.073)

Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Spoerry (fdp, ZH), dass Väter oder Mütter, die ihren Beruf nur ausüben können, wenn sie ihre Kinder betreuen lassen, die Kosten dafür von den Steuern sollen absetzen dürfen. Bundesrat Stich beantragte die Umwandlung in ein Postulat, da der Vorstoss das eben erst in Kraft getretene Steuerharmonisierungsgesetz strapazieren würde und die Anrechnung der Betreuungskosten als Gewinnungskosten zu Abzügen in unkontrollierbarer Höhe führen würde. Der Nationalrat folgte aber den Argumenten von Frau Spoerry, wonach die geltende gesetzliche Regelung nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten und insbesondere der grossen Anzahl von alleinerziehenden Müttern entspreche und überwies den Vorstoss in der verbindlichen Form. Da Spoerry für ihr Anliegen nicht eigentlich eine Gesetzesänderung vorschlug, sondern eher den Weg über eine Anpassung der entsprechenden Verordnung ins Auge fasste, erachtete der Ständerat die Motion als ein rechtlich nicht haltbares Instrument, weil damit das Parlament in den Hoheitsbereich der Exekutive eingreifen würde. Er befand zudem, die Diskussion über diese Fragen sei ohnehin lanciert, weshalb es nicht richtig wäre, jetzt bereits ein Präjudiz für die eine oder andere Lösung zu schaffen. Um aber zu unterstreichen, dass er ebenfalls der Ansicht sei, dass hier Handlungsbedarf bestehe, überwies er die Motion als Postulat.

Kinder betreuen von den Steuern absetzen

Eine Motion Schmid (cvp, AI) forderte, im Zuge der Einführung der Mehrwertsteuer auch die Biersteuer auf ein europäisch bewährtes System, die sogenannte EU-Biersteuerstaffel, umzustellen, die eine Abstufung nach gesundheitspolitischen Gesichtspunkten und nach Betriebsgrösse einer Brauerei enthält. Die heutige inländische Biersteuer nimmt als Referenz den Preis des Fassbiers, die traditionelle Domäne der kleinen Brauereien. Der Motionär machte geltend, dass eine Erhöhung des Fassbierpreises zu einer automatischen Erhöhung der Steuerabschöpfung führe, während dies bei einer Preiserhöhung für Flaschenbier nicht der Fall sei. Aufgrund der steuerlichen Wirkungen würden Fassbierpreise nur sehr zögerlich angehoben und damit ihre Produzenten - vor allem die kleineren Brauereien - wirtschaftlich benachteiligt. Gegen den Willen von Bundesrat Stich, der die Vorlage nur als Postulat annehmen wollte, überwies der Ständerat die Motion einstimmig.

Mo. Schmid zur Ausmerzung von Wettbewerbsverzerrungen in der Biersteuer

Besondere Aufmerksamkeit erregte die Besteuerung von Breitensport-Veranstaltungen, nachdem es in der Kampagne noch geheissen hatte, dass Sportvereine und deren Veranstaltungen weitgehend ausgenommen werden. So soll etwa auch der Engadiner Skimarathon nicht von der Mehrwertsteuer befreit werden. Der Landesverband für Sport (SLS) drohte mit dem Gang vor das Bundesgericht und mit einem Steuer-Boykott sowie der Lancierung einer Volksinitiative. Bundesrat Stich machte jedoch geltend, dass Startgelder nicht das Entgelt für kulturelle Leistungen darstellten und deshalb wie jeder andere Umsatz zu versteuern seien. Protest legte auch der Schweizerische Tourismusverband ein gegen die Besteuerung der Kurtaxe, da Kurvereine meist hoheitliche Aufgaben übernähmen und unentgeltliche Leistungen erbrächten. Schliesslich sahen sich auch die gemeinnützigen Hilfswerke durch die Unterstellung unter die Mehrwertsteuer in ihrer Arbeit bedroht. Die MWSt-Verordnung befreit lediglich direkt karitative Leistungen von der Steuerpflicht, nicht aber die Umsätze der gemeinnützigen Brockenstuben. Rund 200 Brockenstuben von Hilfswerken kündigten im Dezember einen vorläufigen MWSt-Boykott an.

Vollzugsverordnung zur Mehrwertsteuer

Heftig protestierte der Schweizerische Städteverband gegen eine Besteuerung von Dienstleistungen, die von der öffentlichen Hand gegenüber Privaten erbracht werden. Damit werden Aufgaben wie Wasser- und Abfallentsorgung, Schneeräumung oder Friedhofspflege steuerpflichtig. In seiner Antwort auf eine dringliche parlamentarische Anfrage bestand Bundesrat Stich auf der Besteuerung von gewerblichen Leistungen der öffentlichen Hand, die ebensogut ein Privater ausführen könnte. Gegen Ende des Berichtsjahres signalisierte die Steuerverwaltung jedoch Kompromissbereitschaft und will staatliche Leistungen an Dritte von der Steuerpflicht befreit halten, solange sie im betroffenen Amt pro Jahr nicht mehr als CHF 25'000 ausmachen.

Vollzugsverordnung zur Mehrwertsteuer

Le débat sur le choix de ne construire qu'un seul tunnel afin d'épargner les finances fédérales s'est poursuivi en 1994. Certains politiciens alémaniques ont exprimé leur conviction que la construction du seul tunnel du Gothard était suffisante, ce qui a provoqué l'ire d'un certain nombre de Romands et de Bernois. Pour sa part, s'appuyant sur de nouvelles analyses financières concluant que la Suisse ne pourra faire face à des investissements aussi gigantesques, Otto Stich a, à nouveau, affirmé qu'il était nécessaire de ne construire que le Gothard. Ces déclarations ont provoqué de fortes protestations, notamment de la part du Valais et de Berne ainsi que des autres cantons romands, de diverses organisations et de Michel Béguelin (ps, VD), président de la commission des transports du Conseil national. Ceux-ci ont répliqué que, s'il s'agissait de faire des économies, c'est bien plutôt au Gothard qu'il fallait renoncer car son coût est plus élevé que celui du Lötschberg. Ils ont par ailleurs rappelé qu'il fallait respecter la volonté populaire et ne pas frustrer une fois de plus la Suisse occidentale. Les trois partis gouvernementaux bourgeois se sont également ralliés à ces protestations. Le chef du DFTCE a répondu aux propos d' Otto Stich en certifiant que les deux tunnels pouvaient être financés, qu'ils étaient nécessaires pour absorber le trafic européen et indispensables pour la Suisse romande. Le Conseil fédéral a pour sa part assuré que le percement du Lötschberg ne serait pas retardé et que les deux tunnels seraient traités sur un pied d'égalité.
Afin de sortir de ce débat, Max Friedli, directeur de l'OFT, a proposé de séparer la question de la construction des tunnels de celle des voies d'accès qui est la plus conflictuelle. Il s'agirait ainsi de réaliser dans un premier temps les tunnels de manière simultanée et de remettre à plus tard l'étude des voies d'accès et de leurs variantes. Les tunnels pourraient ainsi être achevés en 2005, en tout cas pour le Lötschberg. Les cantons du Valais, de Berne, du Tessin et d'Uri ont répondu favorablement à cette proposition.
Le comité urannais «Neat in den Berg», qui oeuvre en faveur d'une variante passant dans la montagne, a toutefois refusé cette idée et demandé une décision d'ensemble prenant en compte tous les facteurs. Selon lui, une construction par étapes risquerait d'aboutir à un manque de moyens pour la réalisation de voies d'accès compatibles avec l'environnement. De même, les représentants du Kandertal (BE) et des associations actives de la région ont refusé une construction par étapes et ont exigé une réalisation complète avec le tunnel du Niesen.

Mise en œuvre de la NLFA: Concurrence entre les tunnels (1993)
Dossier: Geschichte der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)

Als Antwort auf die angebliche Verunsicherung und Verärgerung des Volkes und der Wirtschaft über die MWSt-Verordnung forderte schliesslich eine parlamentarische Initiative Dettling (fdp, SZ) (Mo. 93.461), dass das Parlament baldmöglichst ein eigenes Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer erlasse. Die Initiative wurde mit 96 zu 41 Stimmen gegen den Willen von Bundesrat Stich angenommen, der mit der Verordnung zunächst zwei Jahre Erfahrungen sammeln und dann ein Ausführungsgesetz erlassen wollte. Die Nationalratskommission für Wirtschaft und Abgaben soll nun in der ersten Hälfte 1995 einen Gesetzesentwurf vorlegen. Gleichzeitig überwies der Nationalrat eine Motion seiner Wirtschaftskommission (Mo. 94.347), die den Bundesrat beauftragt, bis 1. Januar 1998 ein MWSt-Gesetz vorzulegen. Eine Motion Schüle (fdp, SH) (Mo. 94.3143), welche vom Bundesrat ein solches Gesetz bis 1996 vorliegen haben wollte, war zuvor vom Ständerat überwiesen worden.

Pa.Iv. Dettling Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

Nach zähen Verhandlungen über die Erhebung der Mehrwertsteuer kam im Oktober eine gütliche Vereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein zustande: Vaduz kann die Steuer wie gewünscht mit einer eigenen Mehrwertsteuer-Verwaltung erheben und somit seine Souveränität bewahren, die oberste Kontrolle wird jedoch dem Bundesgericht in Lausanne übertragen. Ursprünglich wollte Finanzminister Stich wie bisher die Warenumsatzsteuer auch die Mehrwertsteuer im Fürstentum durch die Schweiz erheben lassen. Vor allem befürchtete die Schweiz, Liechtenstein könne die Finanzdienstleistungen bevorzugt behandeln. Dies hätte den Banken und Treuhändern einen Wettbewerbsvorteil beschert. Liechtenstein wird die materiellen Vorschriften über die Mehrwertsteuer nun vollumfänglich übernehmen. Die Schweiz hat Liechtenstein jedoch zugesagt, Sonderregelungen für Dienstleistungen zu prüfen. Beide parlamentarischen Kammern haben dem Abkommen zugestimmt.

Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein über die Mehrwertsteuer