Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Suter, Marc Frédéric (fdp/plr, BE) NR/CN

Prozesse

41 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Auch im Kanton Bern musste die SP massive Verluste hinnehmen. Sie verlor 2 ihrer zuvor 8 Sitze und erreichte nur noch 21,2% Wähleranteil, 2003 waren es noch 27,9% gewesen. Die SVP konnte mit einem Wähleranteil von 33,6% (2003: 29,6%) um 2 Sitze auf 10 Sitze zulegen. Die FDP blieb mit 15,1% bei vier Sitzen, wobei Marc F. Suter (fdp) abgewählt und durch den jungen Christian Wasserfallen (fdp) ersetzt wurde. Die Vertreter von EVP, EDU und CVP konnten ihre jeweiligen Sitze halten. Abgewählt wurde dagegen der letzte SD-Vertreter im Nationalrat, Bernhard Hess.

Kanton Bern -Nationalratswahlen 2007
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2007 (nach Kantonen)

In einem mit seiner Zustimmung überwiesenen Postulat Suter (fdp, BE) wurde der Bundesrat eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche bundesrechtlichen und ausgewählten kantonalen Bestimmungen die Integration, Chancengleichheit und Selbstbestimmung behinderter Personen fördern oder erleichtern und welche sie erschweren. In ihrer Stellungnahme erklärte die Regierung, für 2009 sei ein Bericht über die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgesehen. Ebenfalls auf offene Ohren stiess ein Postulat Bruderer (sp, AG) (Po. 07.3514), das den Bundesrat einlud, in einem Bericht die Handlungsfelder aufzuzeigen, in welchen die Voraussetzungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen verbessert werden können. Auch hier verwies der Bundesrat auf den erwähnten Bericht.

Zwei Postulate über die Integration von Behinderten

Le Conseil national s’est rallié, contre l’avis de sa commission, à la décision du Conseil des Etats de maintenir la subvention accordée au titre de la mise en valeur de la laine de mouton. Les députés se sont également ralliés aux décisions du Conseil des Etats sur la question des crédits d’investissement aux petites entreprises artisanales situées dans les régions de montagne et sur celle des installations d’énergie renouvelable. Il a toutefois approuvé, par 112 voix contre 66, une proposition déposée par le député radical Marc Suter (BE), qui visait à compléter l’art. 22 al. 4 de la loi sur l’aménagement du territoire par une disposition permettant d’accélérer la procédure d’autorisation lorsque les installations de production d’énergie renouvelable respectent les sites sur lesquels elles sont implantées. Malgré l’opposition du Conseil des Etats, qui estimait que cette ultime divergence était contraire à la Constitution, car elle représentait une atteinte au droit cantonal, le Conseil national n’en a pas moins maintenu sa décision.

Politique agricole 2011: réalisation dans les chambres (BRG 06. 038)
Dossier: Agrarpolitik 2011

Wie es sowohl die Bankiervereinigung als auch eine vom Parlament als Postulat überwiesene Motion Suter (fdp, BE) verlangten, legte der Bundesrat Vorschläge für eine verbesserte rechtliche Definition von Trusts vor. Die Reform soll im Rahmen der Genehmigung des „Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung“ geschehen. Erforderlich dazu sind aber auch Teilrevisionen des Zivilgesetzbuchs, des OR, des Aufsichts- und des Steuerrechts.

Verbesserte rechtliche Definition von Trusts

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit den im Vorjahr vom Nationalrat als Motion überwiesenen Teilen eines Vorstosses Suter (fdp, BE) für die Einführung der Gesellschaftsform des Trusts in der Schweiz. Nachdem Bundesrat Blocher dargelegt hatte, dass die diesbezüglichen Vorarbeiten verwaltungsintern bereits weit fortgeschritten seien, einzelne Forderungen der Motion aber nicht in diesem Zusammenhang geregelt werden sollten (namentlich der Fideikommiss), wandelte der Ständerat den Vorstoss in ein Postulat um.

Verbesserte rechtliche Definition von Trusts

Die aus einem Zusammenschluss von vier Organisationen („Geboren am 7. Dezember“, „Renaissance Suisse-Europe“, „Geboren 1848“ und „Europäische Bewegung Schweiz EBS“) entstandene Neue Europäische Bewegung Schweiz (Nebs) setzt sich für einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union ein und zählt rund 5000 Mitglieder. Im Frühjahr wählte sie Nationalrat Yves Christen (fdp, VD) zum neuen Präsidenten. Der bisherige Amtsinhaber Marc Suter (fdp, BE) hatte seinen Rücktritt erklärt, nachdem er 2003 die Wiederwahl in den Nationalrat nicht geschafft hatte.

Neue Europäische Bewegung Schweiz

In Ausführung einer 2001 überwiesenen parlamentarischen Initiative Schiesser (fdp, GL) legte die WAK einen Entwurf für die Revision der Stiftungsrechts vor. Ziel der Revision ist einerseits, dieses Institut attraktiver zu machen, und andererseits, Missbräuche zu verhindern. Zur Attraktivitätssteigerung schlug die Kommission zwei Massnahmen vor: In Zukunft soll erstens eine Änderung des Stiftungszwecks möglich sein, wenn dies der Stifter bei der Gründung so vorgesehen hatte. Zweitens soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von gespendeten Beiträgen für Stiftungen mit öffentlichem oder gemeinnützigem Zweck erhöht werden. Zur Verhinderung von Missbräuchen mit Stiftungsgeldern soll eine obligatorische Revision eingeführt werden. Der Ständerat stimmte diesen Vorschlägen zu. Dabei kämpften der Bundesrat, die SP-Abgeordneten und einige Kantonsvertreter vergeblich für eine weniger starke steuerliche Entlastung. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat Teile einer Motion Suter (fdp, BE; 03.3233) für eine Verbesserung der Rechtslage zugunsten von Trusts. Diese im angelsächsischen Raum verbreitete Rechtsform habe sich namentlich zur Erhaltung von grossen Familienvermögen in Erbfällen, und damit auch zur Verhinderung von Unternehmensauflösungen, als nützlich erwiesen.

Revision des Stiftungsrechts  

En vertu du dernier recensement, le canton de Berne (26 sièges) a dû abandonner un siège et n’élire ainsi que 26 représentants du peuple. L’UDC est demeurée le principal parti avec 29,6% des suffrages (progression d’un point) et a confirmé ses huit sièges. Si la représentation démocrate du centre n’est composée que d’une femme, celle des socialistes (28% des voix) comptera quatre personnes de chaque sexe. L’élection de Simonetta Sommaruga au Conseil des Etats, ainsi que les départs de Stephanie Baumann et d’Alexandre Tschäppät, ont permis l’accession au Conseil national de la benjamine du parlement Evi Allemann, ainsi que du vice-président du syndicat FTMH André Daguet. Le parti radical (14,8%, baisse de 2,4), malgré son apparentement avec l’UDC, a perdu un siège au Conseil national. De plus, le président du Nouveau mouvement européen Suisse (NOMES), Marc Suter, a perdu sa place au profit de la jeune Christa Markwalder (année de naissance 1975). Les autres partis ont maintenu leurs positions. Les Verts ont gardé leurs deux sièges, les évangéliques, l’UDF, les DS ainsi que le PDC ont sauvé le leur. Ce dernier parti ne doit son maintien qu’à l’apparentement tactique passé avec la Liste romande, formée d’autonomistes jurassiens de tous les bords politiques. Le candidat sortant Remo Galli a cependant été battu par le revenant Norbert Hochreutener, déjà conseiller national de 1995 à 1999 et membre de la direction de l’Association suisse d’Assurances.

Canton de Berne -Election Conseil national 2003
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2003 (nach Kantonen)

Stillschweigend gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) Folge, die verlangte, bei der Berechnung des Rentenanspruchs einer Person, die vor Eintritt der Invalidität nur teilzeitlich erwerbstätig war, sei von einem vollen Arbeitspensum auszugehen. Suter wollte damit vor allem Frauen besser stellen, die neben einer Teilzeitstelle unentgeltlich im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten.

teilzeitlich erwerbstätig

Im Vorjahr hatte der Ständerat bei der Behandlung der 2. KVG-Teilrevision grundsätzlich die Aufhebung des Vertragszwangs zwischen den Kassen und den Leistungserbringern im ambulanten Bereich (insbesondere den Ärztinnen und Ärzten) beschlossen, erhoffte sich aber vom Nationalrat eine konsistentere Formulierung der dafür vorzusehenden Kriterien. Die vorberatende Kommission des Nationalrates machte aus Angst vor einem Referendum von Ärzteseite wieder einen Schritt zurück. Sie beschränkte sich darauf, die Zulassung zur Grundversicherung sanft und ohne Effekt auf die Mengenausweitung zu beschränken, etwa mittels strengerer Anforderungen an die Weiterbildung. Im Plenum war aber vorerst von rechts bis links die Meinung spürbar, dass der Vorschlag der Kommission nicht ausreicht. Daneben lagen drei weitere Modelle vor. Wie bereits im Vorjahr schlug der Bundesrat die Regelung der Ärztezahl durch eine Alterslimite vor. Ärzte, die das 65. Altersjahr überschritten haben, sollten nur noch zu Lasten der Grundversicherung praktizieren dürfen, wenn sie mit einer oder mehreren Kassen einen Vertrag abschliessen können. Eine weitergehende Aufhebung des Kontrahierungszwangs wollte er auf die 3. KVG-Revision verschieben, da die Sache momentan noch nicht reif und die Modelle zu unüberlegt seien. Bundesrätin Dreifuss wiederholte ihre grundsätzliche Kritik an der Vertragsfreiheit: Diese gefährde die freie Arztwahl und die hoch stehende Qualität des Gesundheitswesens. Eine bürgerliche Minderheit um die Nationalräte Widrig (cvp, SG) und Gutzwiller (fdp, ZH) plädierte analog zum Ständerat für die sofortige und umfassende Aufhebung. Die Linke setzte sich dafür ein, den Kontrahierungszwang für Spezialärzte aufzuheben, es sei denn, sie seien einem Hausarztmodell mit Budgetverantwortung angeschlossen. In den Eventualabstimmungen setzte sich vorerst das bürgerliche Modell durch, doch wurde es am Schluss überraschend abgelehnt. Mit 91 zu 76 Stimmen gaben SP, Grüne, eine Mehrheit der CVP und eine Minderheit der FDP dem zurückhaltenden Modell der vorberatenden Kommission den Vorrang, angereichert durch einen Antrag der beiden Berner Baumann (sp) und Suter (fdp) für schärfere Sanktionen gegen die „schwarzen Schafe“. Da die KVG-Revision in der Gesamtabstimmung abgelehnt wurde, sind diese Beschlüsse – zumindest vorderhand – hinfällig.

2. KVG-Teilrevision (BRG 00.079)
Dossier: Prämienverbilligung

Nach intensiven und sorgfältigen Vorarbeiten, welche die zuständige Kommission (SGK) und vor allem deren Subkommission unter der Führung von Nationalrätin Egerszegi (fdp, AG) in Zusammenarbeit mit der Verwaltung geleistet hatte, befasste sich der Nationalrat in der Sondersession im April an zwei Sitzungstagen mit der 1. BVG-Revision. Während sich der Bundesrat aufgrund der Resultate der Vernehmlassung im wesentlichen auf eine Systemkonsolidierung und die Anpassung an die veränderten demografischen Gegebenheiten beschränkt hatte, fügte der Nationalrat wesentliche weitergehende Elemente ein. Ausgehend von der Feststellung, dass heute Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug (beide CHF 24'720) rund ein Drittel aller Erwerbstätigen (Personen mit geringen Einkommen, Teilzeitarbeitende) von der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausschliesst, schlug die Kommission eine Absenkung der Eintrittsschwelle auf CHF 12'360 vor, verbunden mit einem lohnprozentualen Koordinationsabzug. Egerszegi argumentierte, man könne nicht einerseits in der AHV die Witwenrenten kürzen, ohne den arbeitenden Frauen im Gegenzug die Möglichkeit zu geben, sich eine zweite Säule aufzubauen. Sie verwies auch auf einen Bericht der OECD, der das Schweizer Drei-Säulen-Modell zwar gelobt, aber auch feststellt hatte, dass im Bereich der kleinen und mittleren Einkommen und bei den Teilzeitarbeitenden – zumeist Frauen – ein Engpass besteht. Eine von Gewerbeverbandsdirektor Triponez (fdp, BE) angeführte Minderheit, die vor allem die Unterstützung der SVP fand, wollte überhaupt keine Öffnung, da diese die Wirtschaft, insbesondere die KMU, in unzulässigem Ausmass belaste, scheiterte aber deutlich, ebenso wie eine Minderheit aus der SP-Fraktion, die eine Senkung der Eintrittsschwelle auf CHF 6180 verlangte. Gegen die Kommissionsmehrheit setzte sich schliesslich mit 90 zu 81 Stimmen ein Antrag Suter (fdp, BE) durch, die Eintrittsschwelle auf CHF 18'540 zu senken, ebenfalls kombiniert mit einem lohnprozentualen Koordinationsabzug sowie mit dem Einbezug der bei mehreren Arbeitgebern erzielten Einkommen. Suter begründete seinen Antrag damit, Personen mit Einkommen von wenig mehr als CHF 1000 pro Monat hätten während ihrer Erwerbstätigkeit kein Interesse an Pensionskassenabzügen; zudem würde ihr Einbezug dazu führen, dass ihr Ersatzeinkommen zusammen mit der AHV höher ausfallen könnte als ihr letztes versichertes Gehalt. Mit der Lösung Suter würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit zusätzlichen CHF 600 Mio. belastet; der Antrag der Mehrheit hätte sie CHF 865 Mio. gekostet.

Infolge dieser Beschlüsse waren die Differenzen über die Höhe des Umwandlungssatzes, einer der ursprünglichen Hauptstreitpunkte, praktisch ausgeräumt. Weil der Koordinationsabzug generell gesenkt und flexibel ausgestaltet werden soll, müssen die Renten aufgrund der höheren Lebenserwartung weniger stark gesenkt werden. Der Rat beschloss einen Umwandlungssatz von heute 7,2 auf 6,8%. Widrig (cvp, SG) beantragte vorerst, dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zu folgen und den Satz auf 6,65% zu senken, zog seinen Antrag aber im Lauf der Diskussionen zurück. Durchsetzen konnte sich hingegen ein vom rechtsbürgerlichen Lager unterstützter Minderheitsantrag Meyer (cvp, FR), die Absenkung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorzunehmen. Die Kommission hatte sich für 15 Jahre ausgesprochen, Rechsteiner (sp, BS) sogar für 20 Jahre plädiert, da seiner Auffassung nach die Längerlebigkeitsreserven der Pensionskassen und Sammelstiftungen zu einem für die Übergangsgeneration sozialverträglicheren Tempo reichen würden. Im Namen des Bundesrates setzte sich Bundesrätin Dreifuss ebenfalls für zehn Jahre ein, damit möglichst rasch wieder für alle Versicherten der gleiche Umwandlungssatz gilt. Durch die Senkung des Koordinationsabzugs konnte auf höhere Altersgutschriften als Ausgleich für die Rentenkürzungen verzichtet werden, womit eine Verteuerung der Arbeit der älteren Erwerbstätigen abgewendet wurde.

Viel zu reden gab die mangelnde Transparenz, die vor allem bei den Gewinnen herrscht, welche die Sammelstiftungen (Banken und Versicherungen), bei denen rund die Hälfte aller Erwerbstätigen versichert sind, in den Jahren des Börsenbooms erzielt haben. Egerszegi (fdp, AG) wies darauf hin, dass die Kommission auf Fragen nach den Verwaltungskosten, nach der Berechnung von Überschussbeteiligungen und der Rendite der angelegten Gelder keine befriedigende Auskunft erhalten habe, auch nicht vom Bundesamt für Privatversicherungen, welches seine Pflichten in diesem Bereich vernachlässigt habe. Aus diesen Gründen fügte der Nationalrat Bestimmungen in die Vorlage ein, welche die Sammelstiftungen in Zukunft zu mehr Trasparenz verpflichten. Auch gegen Missbräuche bei den Einkäufen in Pensionskassen ging der Rat vor. Um zu verhindern, dass Topmanager steuerprivilegierte Pensionszahlungen in Millionenhöhe erhalten, wurde die Obergrenze für BVG-versicherbare Einkommen auf CHF 741'600 festgelegt. Der Bundesrat hatte eine Obergrenze von CHF 370'000 vorgeschlagen, fand damit aber nur die Unterstützung der SP und der Grünen. Die 1. BVG-Revision wurde in der Gesamtabstimmung mit 129 zu 11 Stimmen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen kamen alle von der SVP.

1. BVG-Revision (BRG 00.027)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

Mit deutlichem Mehr nahm der Ständerat eine parlamentarische Initiative Suter aus dem Nationalrat an und unterstellte die Assistenz- resp. Oberärztinnen und -ärzte dem Arbeitsgesetz. Innerhalb von vier Jahren müssen die Kantone deren wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 50 Stunden reduzieren. Wie bereits im Nationalrat erfolgte die Zustimmung in erster Linie im Namen der Patientensicherheit. Ein Nichteintretensantrag Berger (fdp, NE), die ihren Widerstand mit der finanziellen Mehrbelastung der Kantone begründete, wurde zwar von der SVP und einem Teil der FDP unterstützt, scheiterte aber mit 20 zu 12 Stimmen klar.

Assistenzärzte Arbeitsgesetz

Mit dem komfortablen Mehr von 109 zu 62 Stimmen – und im Einverständnis mit dem Bundesrat – gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) auch in der zweiten Phase Folge und unterstellte die Assistenzärzte dem Arbeitsgesetz, von dem sie bisher ausgenommen waren, da davon ausgegangen worden war, die Assistenzzeit in den Spitälern sei Teil der Ausbildung. Innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten soll die wöchentliche Arbeitsbelastung auf maximal 50 Stunden gesenkt werden. Für diese Ausdehnung der Arbeitsgesetzgebung, die primär im Namen der Patientensicherheit erfolgte, stimmten geschlossen SP und Grüne, dagegen (aus finanziellen Gründen) eine Mehrheit von SVP und FDP sowie eine CVP-Minderheit.

Assistenzärzte Arbeitsgesetz

Der Nationalrat beschloss, Wege zu suchen, um die politische Auseinandersetzung fairer und transparenter zu machen. Auf Antrag seiner SPK und gegen den Widerstand der FDP, der SVP und der Liberalen gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) für eine grössere Transparenz bei der Finanzierung von Werbung für Initiativen und Abstimmungskampagnen mit 70:63 Stimmen Folge. Nach der sehr aufwändigen und diffamierenden Kampagne zugunsten der Beschleunigungsinitiative gab der Bundesrat eine Studie zum Thema Fairness und Ausgewogenheit der Mittel in Abstimmungskämpfen in Auftrag. Ebenfalls weiterbearbeiten will der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Stamm (cvp, LU) (99.427), welche die Einrichtung einer Instanz fordert, die unrichtige Aussagen in Abstimmungskampagnen öffentlich richtigstellen kann. Solche falsche Behauptungen waren in den letzten Jahren (und wohl auch bereits früher) immer wieder aufgetaucht. So wurde etwa in Inseraten gegen die neue Bundesverfassung verkündet, diese bringe einen automatischen EU-Beitritt, oder im Frühjahr 2000 wurde die „Verkehrshalbierungsinitiative“ mit dem Argument bekämpft, diese verlange einen Fahrausweisentzug für über 65jährige. Nachdem die Gegenpropaganda zu den Energieabstimmungen vom September nach Meinung der Befürworter mit Halbwahrheiten und Verzerrungen operiert hatte, doppelte der freisinnige Nationalrat Suter (BE) nach, und verlangte mit einem Postulat in sehr allgemeiner Form die Einführung einer Strafnorm zur Sanktionierung unwahrer Behauptungen in Abstimmungskampagnen (00.3397).

Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen (Pa.Iv. 99.430)
Dossier: Finanzierung der Politik

Der Ständerat lehnte eine 1996 vom Nationalrat genehmigte parlamentarische Initiative Suter (fdp, BE) ab, die den entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs.2) griffiger formulieren und insbesondere einen direkt einklagbaren Anspruch einführen wollte. Hingegen überwies er eine Motion Gross (sp, TG), die den Bundesrat auffordert, den Verfassungsartikel zügig in einem Gesetz umzusetzen.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Le conseiller national Christoph Blocher (udc, ZH) a proposé un moratoire sur la question européenne jusqu’en 2005 si la Suisse accepte les accords bilatéraux. Ce délai permettrait de calmer le jeu entre les partis pour pouvoir ensuite reprendre sereinement le débat. Sur ce même thème, le Conseiller fédéral Pascal Couchepin a parlé lui d’un moratoire de fait rendant irréaliste un vote sur l’adhésion à l’UE avant 2008. Cette date correspond au début de la deuxième étape de l’accord sur la libre circulation des personnes contre laquelle un référendum sera possible. Le NOMES, par la bouche de son président Marc Suter (prd, BE), a réagi à ces déclarations et a affirmé pour sa part qu’il s’était fixé comme but une adhésion en 2006. Provenant même du parti radical, d’autres réactions furent émises les jours suivants pour regretter cette prise de position du ministre de l’économie.

Initiative populaire «Oui à l’Europe» (MCF 99.011)
Dossier: Reaktionen auf das EWR-Nein (1992–2001)

Auf Antrag der SGK des Nationalrates, welche dem Anliegen mit 15 zu 2 Stimmen deutlich zugestimmt hatte, wurde eine parlamentarische Initiative Suter (fdp, BE), welche menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte forderte, diskussionslos angenommen. Suter verlangte insbesondere, dass Assistenzärzte und -ärztinnen dem Arbeitsgesetz unterstellt werden, um so in den Genuss der gesetzlich vorgesehenen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften zu gelangen. Der im letzten Jahr voll ausgebrochene Streit zwischen der Zürcher Assistenzärztinnen und -ärzten und der kantonalen Gesundheitsdirektion fand ein Ende durch die Einführung des ersten schweizerischen Gesamtarbeitsvertrags in diesem Bereich, welcher den Jungärzten und -ärztinnen eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 55 Stunden zugesteht. Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte erachtete das Übereinkommen zwar als ersten wichtigen Schritt, wich aber nicht von seiner Forderung ab, gesamtschweizerisch ihre Arbeitszeit auf maximal 50 Stunden zu reduzieren.

Assistenzärzte Arbeitsgesetz

Nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat eine Motion Simmen (cvp, SO) und beauftrage damit den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für ein Bildungsfernsehen zu schaffen. Darüber hinaus nahm er einer Motion Suter(fdp, BE) an, welche denselben Wortlaut aufwies, wie der Vorstoss Simmen - mit dem Zusatz eines Einbezugs der neuen Kommunikationstechnologien.

Bildungsfernsehen Sparmassnahmen im Bildungsbereich

Le Conseil national a transmis, sous la forme d’un postulat, une motion Suter (prd, BE) réclamant une modification de la loi sur l’imposition des huiles minérales afin d’exonérer les essences sans produits aromatiques (destinées aux tondeuses à gazon, tronçonneuses). Le Conseil fédéral a estimé qu’une telle mesure ne suffirait pas à rendre les essences sans aromates plus concurrentielles. Il a également rappelé que 80 % de cet impôt était redistribué dans l’économie forestière. Le supprimer créerait de nouveaux problèmes.

Motion Suter: Essence sans aromates pour les appareils à moteur. Exonération de l’impôt sur les huiles minérales (Mo. 98.3472)

Notamment dans le but de fournir aux Chambres fédérales un outil pour se déterminer sur l’initiative «Oui à l’Europe», une motion Suter (prd, BE) a prié le Conseil fédéral de présenter un rapport périodique sur les progrès de l’intégration européenne, un rapport sur l’impact des réformes économiques engagées au sein de l’UE dans la perspective de l’Union économique et monétaire et ses conséquences pour la Suisse, un inventaire des réformes à accomplir en cas d’adhésion de la Suisse et un exposé de la politique prévue pour atteindre l’objectif stratégique d’adhésion à l’UE. Dans sa réponse écrite, le gouvernement a expliqué qu’il avait déjà pris l’initiative de faire préparer un rapport d’intégration et qu’il était prêt à y incorporer les requêtes du motionnaire sous forme de postulat afin de ne pas être contraint par la notion de périodique. Le Conseil national a suivi cette proposition. Concernant le même sujet, il a également transmis deux postulats (CPE (98.3216) et groupe radical-démocratique (98.3157)) demandant au gouvernement de présenter un rapport sur les autres possibilités d’intégration européenne (UE, EEE) et leurs conséquences avant la fin de l’année. De son côté, la chambre des cantons a donné son feu vert à deux postulats (98.3174 et 98.3175) Beerli (prd, BE) demandant un rapport sur l’intégration européenne et un état des négociations bilatérales.

un rapport périodique sur les progrès de l’intégration européenne

Der Nationalrat überwies ein Postulat Suter (fdp, BE), welches die Landesregierung ersucht, die Schaffung einer eidgenössischen Akademie der musischen Künste zu prüfen.

Der Nationalrat überwies ein Postulat Suter (fdp, BE), welches die Landesregierung ersucht, die Schaffung einer eidgenössischen Akademie der musischen Künste zu prüfen [5]

Der bereits seit Jahren schwelende Streit zwischen den Assistenzärzten und -ärztinnen einerseits, den kantonalen Gesundheitsbehörden andererseits um die Arbeits- und Präsenzzeiten, eskalierte im Berichtsjahr. Vor allem im Kanton Zürich zeigte sich die betroffene Ärzteschaft nicht weiter bereit, die aus ihrer Sicht unzumutbaren Arbeitszeiten von teilweise über 60 Stunden pro Woche weiterhin zu akzeptieren. Nachdem die Assistenzärzte gedroht hatten, die administrativen Aufgaben, die rund 50% ihres Einsatzes ausmachen, nicht mehr zu übernehmen, wurde eine erste Einigung erzielt, wonach eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit von 55 Wochenstunden kompensiert werden soll. Da sie an die gemachten Zusagen nicht glaubten, verlangten die von ihrem Landesverband unterstützten Zürcher Jungärzte, dem Arbeitsgesetz unterstellt zu werden, welches die geltende Arbeitszeit auf generell 42 Stunden limitiert.
In der Wintersession reichte Nationalrat Suter (fdp, BE) eine Parlamentarische Initiative mit dem Ziel ein, die Assistenzärzte den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu unterstellen.

Assistenzärzten und -ärztinnen Arbeitszeiten

Vor der Schlussabstimmung kündigte Nationalrat Suter (fdp, BE) im Namen der Behindertenverbände das Referendum gegen diese Gesetzesrevision an. Die Nationalrätinnen Hafner (sp, SH) und Gonseth (gp, BL) sicherten ihm die Unterstützung ihrer Parteien zu. Die Fraktionen der SP, GP und LdU/EVP votierten denn auch geschlossen gegen die Vorlage. Die CVP unterstützte offiziell den Beschluss, doch stimmten mehrere ihrer Abgeordneten dagegen oder enthielten sich der Stimme. Das Referendum wurde von der Schweizer Paraplegikervereinigung und vom Schweizerischen Invalidenverband mit Unterstützung der Dachorganisation der Behindertenhilfe Askio ergriffen und mit 77'580 gültigen Unterschriften Mitte Oktober eingereicht.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Beide Räte verabschiedeten in der Herbstsession eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes, nach welcher die Sanktionen wegen grobfahlässigen Verhaltens in der Nichtberufsunfallversicherung gemildert werden. Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) änderte der Gesetzgeber eine Bestimmung des UVG in dem Sinn, dass inskünftig bei Grobfahrlässigkeit nicht mehr sämtliche Geldleistungen, sondern nur noch die Taggelder gekürzt werden, und dies höchstens während zwei Jahren. Das bedeutet, dass die Renten an allenfalls Hinterbliebene ohne Kürzungen ausbezahlt werden; überlebt der Unfallverursacher, so kommt er nach der Karenzfrist von zwei Jahren ebenfalls in den Genuss einer ungekürzten Rente. Diese Lösung wurde vor allem im Interesse der (mit)betroffenen Familien beschlossen.

parlamentarische Initiative Art. 37 Abs. 2 des Unfallversicherungsgesetzes streichen

Gleichentags behandelte die grosse Kammer auch die Umsetzung einer 1996 angenommenen parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) zur Gleichstellung der Behinderten. Eine rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit versuchte noch einmal vergeblich, das Gleichheitsgebot dahingehend abzuschwächen, dass nur von der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen gesprochen werden sollte bzw. das Gesetz nur im Rahmen der verfügbaren Mittel für die Gleichstellung zu sorgen hätte, unterlag aber mit 81 zu 64 resp. 83 zu 56 Stimmen. Andererseits scheiterte auch ein Antrag aus dem linken Lager, der den Passus, wonach der Gesetzgeber nur in Ergänzung zu privater Initiative und Verantwortung tätig wird, wieder streichen wollte. Am meisten entzündeten sich aber die Diskussionen am Antrag der Kommissionsmehrheit, entgegen den Beschlüssen bei der Verfassungsrevision noch einen dritten Satz in den vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel aufzunehmen, wonach den Behinderten der Zugang zu Bauten und Anlagen oder die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, soweit zumutbar zu gewährleisten sei. Die FDP, unterstützt von Bundesrat Koller, beantragte hier Streichung, weil diese Forderung nur schwer einklagbar wäre und zu nicht abzuschätzenden finanziellen Folgen für Öffentlichkeit und Private führen würde. Koller verwies auch darauf, dass mit dieser Doppelspurigkeit des Vorgehens (laufende Verfassungsrevision und gleichzeitiger Antrag auf Abänderung der geltenden Verfassung) eine, wie er sagte, ”verfahrene Verfahrenssituation” entstehen würde. Mit 78 zu 66 Stimmen setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit dennoch durch. Die Gesamtvorlage wurde mit 82 zu 64 Stimmen angenommen. Dafür votierte das geschlossene rot-grüne Lager mit Unterstützung von einzelnen Abgeordneten aus der CVP und der FDP

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen