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  • Teuscher, Franziska (gp/verts, BE) NR/CN
  • Freitag, Pankraz (fdp/plr, GL) SR/CE

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Mit dem Postulat Feri sollte eine Prüfung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik vorgenommen werden. Yvonne Feri (sp, AG) wies in ihrem Anliegen darauf hin, dass sich die Parlamentsarbeit stark verändert habe, die Komplexität der Dossiers zunehme und immer mehr Parlamentarierinnen und Parlamentarier Familienarbeit übernähmen. Eine Studie habe zudem gezeigt, dass Parlamentsmitglieder sehr viel Zeit für politische Arbeit aufwendeten. Um Milizarbeit leben zu können, müsse also die Vereinbarkeit von Parlamentsarbeit, Beruf und Betreuungsarbeit analysiert werden.
Dies sah auch das Büro-NR so und erwähnte in seiner Begründung gleich einen ganzen Strauss verschiedener Vorstösse, die in letzter Zeit ähnliche Ideen verfolgt hatten. Die parlamentarischen Initiativen Aebischer (sp, BE; Pa.Iv. 15.445), Roth-Bernasconi (sp, GE; Pa.Iv. 14.463), Feri (Pa.Iv. 13.410), Galladé (sp, ZH; Pa.Iv. 11.453) und Dupraz (fdp, GE; Pa.Iv. 04.483), oder die Postulate Feri (Po. 13.3691), Teuscher (gp, BE; Po. 06.3844) oder Zisyadis (pda, VD; Po. 01.3232) seien zwar mehrheitlich erfolglos geblieben, die Regelmässigkeit der Einreichung dieser Vorstösse zeige aber, dass das Anliegen nicht nur dauerhaft aktuell sei, sondern zukünftig wohl auch noch an Bedeutung gewinnen könnte. Das Büro beantragte deshalb Annahme des Postulats und forderte einen umfassenden Bericht, der auch mögliche Verbesserungen und Anpassungen aufzeigen sollte.
Keine Freude an dieser Empfehlung, die in der Regel zu einer stillschweigenden Überweisung führt, hatte Thomas Aeschi (svp, ZG), der das Postulat bekämpfte, was bedeutet, dass es in einer der nächsten Nationalratssessionen zur Diskussion traktandiert werden wird.

Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik (Po. 18.4252)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Mittels Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Parlament wollte Cédric Wermuth (sp, AG) das Milizsystem stärken. Vor allem für jüngere Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit Kindern im vorschul- oder schulpflichtigen Alter sei es schwierig, Familien- und Parlamentsarbeit unter einen Hut zu bringen. Die Kinderbetreuung bleibe vor allem während den Sessionen in den meisten Fällen dem familiären Umfeld, der Partnerin oder dem Partner vorbehalten. Das sei nicht nur stossend, sondern mit ein Grund, weshalb so wenig Frauen im Parlament vertreten seien. Die ungleichen Chancen würden das Milizsystem diskreditieren und im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass auf politisches Engagement verzichtet wird.
Das Büro-NR, das bei Annahme des Postulats Verbesserungsmöglichkeiten hätte vorschlagen sollen, verwies in seiner ausführlichen Stellungnahme auf zahlreiche Vorstösse, mit denen bereits früher eine Anpassung des Sitzungsrhythmus oder der Sitzungszeiten verlangt worden war, die aber allesamt vom Rat selber abgelehnt worden seien. Einzig das Postulat Teuscher habe 2007 dazu geführt, dass die Sessionen – soweit möglich – den Schulferien angepasst worden seien. Weil die Familien- und Wohnsituation der Nationalrätinnen und Nationalräte sehr unterschiedlich sei, würde eine Änderung der Sessionsorganisation immer auch individuelle Nachteile schaffen. Dass eine Änderung einen hohen administrativen Aufwand und hohe Kosten bedeuten und zudem nur einem Teil der Rätinnen und Räte Vorteile bringen würde, komme erschwerend hinzu. Das Büro beantragte entsprechend die Ablehnung des Postulats, wogegen sich eine GP/SP-Minderheit wehren wollte.
Das Thema wurde von den Medien bereits im Vorfeld der Debatte dankbar aufgenommen und im Rat wurde das Postulat entsprechend ausführlich diskutiert. Cédric Wermuth versuchte, für seine Idee Werbung zu machen, indem er auf die Bedeutung von Traditionen hinwies. Diese seien wichtig, müssten aber den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dass die Ratsmitglieder sehr unterschiedliche Ansichten über Tradition und Anpassungen haben, zeigte sich dann im deutlichen links-bürgerlichen Graben bei der Abstimmung über den Vorstoss. Die geschlossenen SP-, GP- und GLP-Fraktionen standen einem fast geschlossen Nein stimmenden bürgerlichen Block gegenüber. Abweichlerinnen und Abweichler gab es lediglich bei der CVP (3), der FDP (1) und der BDP (2). Die insgesamt 65 befürwortenden Stimmen unterlagen freilich den 123 Nein-Stimmen deutlich (1 Enthaltung) und der Vorstoss wurde entsprechen versenkt.

Vereinbarkeit von Familie und Parlament (Po. 17.3210)
Dossier: Milizparlament in der Krise?
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

En avril 2016 est paru le rapport "Revenu de la mère en cas d'ajournement de l'allocation de maternité suite à l'hospitalisation prolongée du nouveau - né", en rapport aux postulats Maury Pasquier(10.3523) et Teuscher, déposés en 2010. Les postulats demandent la garantie d'un revenu pour les mères dont les enfants sont hospitalisés sur une longue période suivant la naissance. Selon le droit en vigueur, les mères demandant le rapport des allocations de maternité pour la fin de l'hospitalisation ne touchent rien tant que dure celle-ci. Or, elles n'ont pas le droit de travailler pendant les huit semaines suivant la naissance. A l'issue du rapport, le Conseil fédéral retient deux manières de compenser la lacune existante: une règle spéciale dans le Codes des Obligations (CO) ou une prolongation de la durée du versement de l'allocation de maternité en cas de report, à modifier directement dans la loi sur les allocations perte de gains (LAPG). Le Conseil donne sa préférence à la seconde solution.

Mütter bei aufgeschobenem Mutterschaftsurlaub entschädigt

La sénatrice Maury Pasquier avait déposé en 2010 un postulat dont le nom annonce le programme: Quel revenu pendant les huit semaines d'interdiction de travailler suivant l'accouchement, en cas du report du droit aux prestations de l'assurance-maternité suite à l'hospitalisation du nouveau-né? Ce n'est qu'en 2016 que la socialiste a reçu la réponse à sa question, sous la forme d'un rapport du Conseil fédéral, examinant également le postulat 10.4125, déposé par la députée Teuscher, portant sur le même objet.
Dans le rapport, le Conseil fédéral présente deux solutions au report de prestations: Soit le revenu de la mère durant l'hospitalisation du nouveau-né est assuré par le régime des allocations perte de gains, ou alors le versement du salaire pourrait être réglé explicitement à l'art. 324a CO et sa durée déterminée. Comme cette dernière alternative serait légèrement plus coûteuse et que sa charge reviendrait entièrement à l'employeur, le Conseil fédéral préfère une modification de la LAPG, qui a l'avantage d'inclure également les femmes de condition indépendante.

Revenu pendant les huit semaines d'interdiction de travailler suivant l'accouchement?

Der Bundesrat publizierte einen Bericht zum Thema Aufschub der Mutterschaftsentschädigung in Beantwortung zweier Postulate Maury Pasquier (10.3523) und Teuscher (10.4125). Beide Vorstösse hatten den Aufschub der Mutterschaftsentschädigung bei einem längeren Spitalaufenthalt des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt betroffen. Ein solcher Aufschub ist derzeit möglich, jedoch ist die Mutter ab der Niederkunft bis zum Beginn der Auszahlungen – dem offiziellen Beginn des Mutterschaftsurlaubs – erwerbslos, und sie darf in den ersten acht Wochen nicht arbeiten. Die Postulate verlangten, einen Bericht über mögliche Gesetzesänderungen vorzulegen, um Müttern in dieser Situation ein Einkommen zu gewährleisten. Der Bundesrat kam in seinem Bericht zum Schluss, dass die auftretende Einkommenslücke im beschriebenen Fall nicht durch andere Sozialversicherungen oder private Versicherungslösungen gedeckt wird. Zwar besteht eine gewisse Pflicht der Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung, diese ist jedoch rechtlich nicht abschliessend begründet. Als Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation nannte der Bundesrat einerseits eine Ergänzung des Erwerbsersatzordnungsgesetzes (EOG), damit betroffenen Müttern eine Entschädigung ausbezahlt würde. Andererseits könnten die Bestimmungen im Obligationenrecht so angepasst werden, dass der Arbeitgeber in jedem Fall zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet ist – dies gestützt auf die Tatsache, dass die Arbeitnehmerin sich um ein krankes Kind kümmert.

Aufschub der Mutterschaftsentschädigung

Mit der Wahl des 36 Jahre alten Raphaël Comte (fdp, NE) wurde der jüngste Ständeratspräsident seit 140 Jahren gewählt. Comte war 2010 als Nachfolger des 2009 zum Bundesrat gekürten Didier Burkhalter von der Neuenburger Bevölkerung in den Ständerat gewählt worden – damals erst 30 Jahre alt. In den sechs Jahren im Ständerat gelang es dem Neuenburger Freisinnigen, der bereits als 20-jähriger ins Gemeindeparlament und mit 21 Jahren ins Kantonalparlament gewählt worden war und als jüngster Parteipräsident in der Neuenburger Geschichte mit 24 Jahren die kantonale FDP-Spitze übernahm, sich als eigenständiger Kopf zu profilieren. Er gilt in der FDP-Fraktion als Linksliberaler und wich etwa bei der Energiestrategie oder der Altersvorsorge 2020 von der Parteilinie ab, was ihm bei anderen Parteien auch den Ruf eines Partners einbrachte, mit dem man Kompromisse schmieden kann. Der ausgebildete Jurist Comte hat die Politik zum Beruf gemacht – im Express wurde er entsprechend als „animal politique“ beschrieben. Laut einem Interview in der NZZ sieht Comte diese Professionalisierung aber durchaus als Vorteil an, weil man im Ständerat ein Generalist sein müsse und ein beruflicher Hintergrund zwar in bestimmten Bereichen eine Spezialisierung erlaube, eine breite Optik auf alle Geschäfte aber eher verhindere. In zahlreichen Medien wurde Comte auch als möglicher zukünftiger Bundesrat gehandelt und mit einem berühmten Vorgänger verglichen: Numa Droz, der vor 140 Jahren jüngste Ständeratspräsident der Geschichte, war später Bundesrat geworden und hatte ebenfalls der Neuenburger FDP angehört.
Zum Auftakt der 50. Legislatur wurde Comte schliesslich mit allen 44 gültigen Stimmen (ein Wahlzettel blieb leer) mit einem Glanzresultat zum Präsidenten der kleinen Kammer gewählt. In seiner Rede erinnerte er an den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL), der eigentlich an seiner Stelle sein müsste. In der Tat war Comte 2013 als Nachfolger von Freitag von seiner Partei für das Amt des zweiten Vizepräsidenten bestimmt worden. Dies zeige, so Comte, dass der Zufall und äussere Umstände wichtig seien. Weil man nicht immer alles in der eigenen Hand haben könne, sei Demut insbesondere in der Politik wichtig. Zudem bedankte er sich bei seinem Vorgänger Claude Hêche (sp, JU) und rief für die neue Legislatur zur Zusammenarbeit auf. Insbesondere in der Chambre de Réflexion müsse man lösungs- und nicht problemorientiert sein. Die Parteien sollen im Vorzimmer der kleinen Kammer bleiben. Zudem kündigte der neu gekürte Ständeratspräsident eine „Tour de Suisse“ an: Er wolle in jedem Kanton die Bevölkerung an einer kantonstypischen Veranstaltung treffen.
In seiner neuen Rolle als Vorsitzender präsidierte Comte schliesslich die Wahl des Büros des Ständerates: Ivo Bischofberger (cvp, AI) wurde vom Rat mit 45 von 46 eingelangten Stimmen bestätigt. Erneut war ein Wahlzettel leer geblieben. 42 von 46 Stimmen entfielen auf Karin Keller-Sutter (fdp, SG), die damit zur zweiten Vizepräsidentin gekürt wurde. Diesmal blieben 3 Wahlzettel leer und einer ungültig. Zum Stimmenzähler wurde Jean-René Fournier (cvp, VS) ernannt (38 Stimmen, 1 leerer und 1 ungültiger Wahlzettel, 4 Stimmen für Diverse), Ersatzstimmenzählerin wurde Géraldine Savary (sp, VD) (35 Stimmen, 6 leer, 2 ungültig, 2 Diverse). Alex Kuprecht (svp, SZ) schliesslich wurde zum weiteren Mitglied des Büros gewählt (38 Stimmen, 4 leer, 3 Diverse). Diese sechs Personen werden fortan das Büro des Ständerats bilden. Normalerweise rutschen die gleichen Personen im Folgejahr in der Hierarchie des Büros jeweils einen Rang nach oben.

Wahl des Ständeratspräsidenten 2015
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Wie bei den Nationalratswahlen, sah es auch bei den Ständeratswahlen im Kanton Glarus lange nach einem konkurrenzlosen Durchwinken der Amtsinhaber aus. Zur Wiederwahl stellten sich Thomas Hefti von der FDP und Werner Hösli von der SVP. Beide hatten ihr Amt während der letzten Legislatur aus tragischen Gründen angetreten: Hefti hatte den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag ersetzt, während Hösli nur wenige Monate später für den damals krebskranken und mittlerweile ebenfalls verstorbenen This Jenny nachgerückt war.

Die Kandidatur von FDP-Ständerat Thomas Hefti galt gemeinhin als ungefährdet. Dass aber Werner Hösli keine Konkurrenz zu erhalten schien, war nicht selbstverständlich. Hösli war nämlich als ehemaliges Bankratsmitglied der Glarner Kantonalbank – zusammen mit dem Rest der damaligen Führungsetage – erstinstanzlich vom Kantonsgericht verurteilt worden. Die Führung der Bank wurde verantwortlich gemacht für eine angeblich verfehlte Kreditpolitik, welche 2008 zu Wertberichtigungen von fast 100 Millionen Franken geführt hatte. Werner Hösli stellte sich aber auf den Standpunkt, stets mit gutem Gewissen gehandelt zu haben, und er hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Hinzu kam, dass Hösli stets offen mit der Thematik umging und seine rechtliche Verwicklung bereits bei seiner erstmaligen Wahl bekannt war. Aus diesem Grund wurde nicht davon ausgegangen, dass die Affäre den SVP-Amtsinhaber in grossem Masse gefährden würde. Mit der SP-Kandidatur von Jacques Marti, der bei den Nationalratswahlen Martin Landolt (bdp, GL) angriff, kam es in der BDP ihrerseits zu Überlegungen, ob die Partei als Reaktion darauf in den Ständeratswahlkampf eingreifen solle. Schlussendlich entschied sich die Partei aber gegen dieses Vorhaben und konzentrierte sich stattdessen vollends auf die Verteidigung ihres Nationalratssitzes. Nur gerade drei Wochen vor dem Wahltermin, erwuchs den beiden Amtsinhabern dann doch noch Konkurrenz. Der Unternehmer Hans-Peter Legler entschied sich für ein Antreten, um dem Glarner Stimmvolk eine ‘parteiunabhängige Alternative’ anzubieten. Seine Kandidatur war erklärtermassen gegen Hösli gerichtet, dem er unter anderem vorwarf, in Bern nicht für die Wasserkraft und die Energiewende einzutreten.

Die Glarner Ständeratswahlen trotz der Konkurrenz bereits im ersten Wahlgang entschieden. Thomas Hefti von der FDP gelang mit 8’619 Stimmen ein Glanzresultat, mit dem er das absolute Mehr von 4’827 Stimmen deutlich übertraf. Mit etwas weniger Vorsprung übersprang auch Werner Hösli diese Hürde. Der SVP-Kandidat erhielt insgesamt 5'469 Stimmen. Der last-minute Kandidat Hans-Peter Legler zeigte sich mit seinem Endergebnis von 3'335 Stimmen durchaus zufrieden. Des Weiteren erhielten Jacques Marti von der SP – eigentlich nur Nationalratskandidat – 683 Stimmen und Vereinzelte deren 1'201. Diese hohe Anzahl an Proteststimmen und die tiefe Wahlbeteiligung (41.5%) lassen darauf schliessen, dass das Glarner Stimmvolk wohl doch nicht ganz zufrieden war mit der präsentierten Auswahl.

Kanton Glarus -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Auch 2014 kam es im Parlament zu einigen Mutationen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr elf neue Parlamentsmitglieder vereidigt. Tragisch war dies im Falle beider Ständeräte aus dem Kanton Glarus. Für den 2013 überraschend verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) und den 2014 zurückgetretenen und kurz darauf aufgrund seines Krebsleidens aus dem Leben geschiedenen This Jenny (svp, GL) wurden in Ersatzwahlen Thomas Hefti (fdp, GL) und Werner Hösli (svp, GL) als Nachfolger bestimmt (vgl. Kapitel 1e, Wahlen). Gleich vier Nationalräte rutschten aus dem Kanton Zürich nach: Christoph Blocher (svp, ZH) und Hans Kaufmann (svp, ZH) wollten eigentlich jüngeren SVP-Mitgliedern Platz machen, aber Ernst Schibli (svp, ZH; Jahrgang 1952), der 2011 nach 10 Jahren nicht mehr in den Nationalrat gewählt worden, aber erster Ersatz auf der SVP-Liste war, entschied sich für eine Rückkehr nach Bern. Für Blocher rutschte dann freilich der 15 Jahre jüngere Thomas Matter (svp, ZH) nach. Markus Hutter (fdp, ZH) trat zurück, weil er sich seinem Unternehmen widmen wollte. Für ihn kam Beat Walti (fdp, ZH) zum Handkuss. Der zweite neue Zürcher FDP-Vertreter war Hans-Peter Portmann (fdp, ZH). Er wurde Nachfolger von Filippo Leutenegger (fdp, ZH), der in die Zürcher Stadtexekutive gewählt wurde. Auch der ehemalige Präsident der FDP, Fulvio Pelli (fdp, TI) hatte seinen Rücktritt eingereicht und machte Platz für Giovanni Merlini (fdp, TI). Der fünfte Abgeordnetenaustausch für die FDP wurde zwischen Pierre-André Monnard (fdp, NE) und Laurent Favre (fdp, NE) getätigt. Favre war bei Ersatzwahlen in die Neuenburger Regierung gewählt worden. Neben Blocher, Jenny und Kaufmann trat für die SVP mit Caspar Baader (svp, BL) ein weiteres Schwergewicht zurück. Er wurde durch Christian Miesch (svp, BL) ersetzt. Die SP – Rebecca Ruiz (sp, VD) rutschte für Josiane Aubert (sp, VD) nach – und die BDP – mit Heinz Siegenthaler (bdp, BE) für Ursula Haller (bdp, BE) – hatten je eine Mutation vorzunehmen. Die 49. Legislatur war damit bis Ende 2014 bereits von 24 Wechseln geprägt. Fast jeder zehnte Sitz im nationalen Parlament wurde damit ausserhalb der regulären Wahlen getauscht.

Mutationen 2014
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Gleich zwei Mal musste die Glarner Stimmbevölkerung 2014 ihren Ständerat neu wählen. Nach dem überraschenden Tod von Pankraz Freitag (fdp) am 5. Oktober 2013 wurden Ersatzwahlen auf den 12. Januar 2014 angesetzt. Laut kantonalem Gesetz muss eine Ersatzwahl innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Die Zeit war dabei für die Parteien recht knapp und lange fand insbesondere auch die FDP keine Kandidaten. Eine potenzielle Nachfolgerin von Freitag, die bei den kantonalen Wahlen 2014 nicht wieder antretende Regierungsrätin Marianne Dürst Benedetti, stellte sich für eine Kandidatur nicht zur Verfügung. Schliesslich wurde der ausserhalb des Kantons Glarus eher unbekannte Thomas Hefti auf den Schild gehoben. Hefti – Sohn des von 1968 bis 1990 in Bern tätigen Ständerates Peter Hefti – war Gemeindepräsident von Glarus Süd. Hefti bekam Konkurrenz von BDP-Parteipräsident Martin Landolt. Der amtierende Glarner Nationalrat wollte den FDP-Ständeratssitz erobern. Die CVP und die Grünen verzichteten auf eine Kandidatur und die SP konnte keine geeignete Kandidatur aufbauen. Die SVP, die den zweiten Glarner Ständeratssitz inne hat, wollte ebenfalls nicht antreten. Allerdings hatte der Inhaber des Mandates, This Jenny (svp), seinen Rücktritt auf die ordentlichen Wahlen 2015 angekündigt. Eine der wenigen inhaltlichen Differenzen der Kandidierenden – der Ausstieg aus der Atomenergie – brachte Landolt die Unterstützung der Umweltverbände. Der BDP-Präsident konnte zudem seine Erfahrung in Bern in die Waagschale werfen. Weil bereits am 9. Februar die Gesamterneuerungswahlen für die Gemeindeexekutiven anstanden und Hefti sein Amt als Gemeindepräsident nicht mit einem allfälligen Ständeratsamt kombinieren wollte, trat er für die Gemeindewahlen nicht mehr an. Allgemein ging man von einem Kopf-an-Kopf-Rennen aus. Die Deutlichkeit, mit der die FDP den Ständeratssitz verteidigen konnte, überraschte deshalb. Hefti (fdp) machte mit 5'571 mehr als doppelt so viele Stimmen wie Landolt (bdp), der 2'149 Stimmen erhielt. In seiner eigenen Gemeinde Glarus Süd erhielt Hefti mehr als 80 Prozent der Stimmen und auch in den anderen beiden Gemeinden obsiegte er klar. Landolt interpretierte das deutliche Resultat als Auftrag, den Kanton Glarus weiterhin im Nationalrat zu vertreten. Anscheinend sei es ihm nicht gelungen, Wählerinnen und Wähler ausserhalb seiner Stammwählerschaft zu mobilisieren. Sowohl Hefti wie auch Landolt waren weiterhin auch im Glarner Landrat vertreten. Die Stimmbeteiligung war mit 30,6% sehr tief. In den Medien wurde dafür die anstehende Kaskade von Wahlen verantwortlich gemacht: Gesamterneuerungswahlen für die kommunale und kantonale Regierung am 9. Februar und Erneuerungswahlen für den Landrat am 18. Mai.

Es sollte freilich noch eine weitere Wahl hinzukommen. Mitte Februar gab nämlich This Jenny bekannt, dass er per sofort von allen politischen Ämtern – aus dem Landrat und dem Ständerat – zurücktrete. Grund war ein bösartiger Magentumor, der das politische Urgestein zum Rücktritt zwang – Jenny war seit 1994 Landrat und seit 1998 Glarner Ständerat. Als Termin für die Ersatzwahl Jennys wurde der 18. Mai gewählt. Erneut taten sich die Parteien schwer, valable Kandidierende zu finden. Vor allem die SP, die früh ankündigte, den Sitz angreifen zu wollen, musste nach der Niederlage bei den Regierungswahlen, wo man den eigenen Regierungssitz verloren hatte, möglichst punkten, um nicht zur vernachlässigbaren Kraft im Kanton zu werden. Allerdings taten sich die Genossen sehr schwer und fanden letztlich niemanden, der sich zur Wahl stellen wollte. Als erster Kandidat outete sich Stefan Müller (cvp), der Präsident des Kantonalen Kirchenrates und ehemaliger Staatsanwalt. Die SVP schickte kurz darauf Werner Hösli (svp) ins Rennen, der von 2001 bis 2009 im Landrat Einsitz genommen hatte. Auch die GLP bemühte sich um eine Kantonsvertretung in Bern. Mit Franz Landolt (glp) wurde ein altgedienter Kantonsparlamentarier nominiert, der seit 22 Jahren im Landrat sass, zuerst für die CSP und dann für die GLP. Die FDP wollte eigentlich – nachdem sie mit Thomas Hefti ja bereits einen Ständerat hatte – nicht antreten, allerdings brachten sich Hansjürg Rhyner (fdp) und Martin Leutenegger (fdp) ohne Unterstützung der Partei ins Spiel und kandidierten wild. Rhyner hatte dabei noch kein politisches Amt bekleidet. Leutenegger – bis 2008 im Landrat – wollte für die kantonale Wirtschaft antreten. Beide betonten, dass die fehlende Unterstützung der Partei – die FDP hatte Stimmfreigabe beschlossen – kein Handicap sei, weil im Kanton Glarus Personen und nicht Parteien gewählt würden. Auf das Problem angesprochen, dass bei ihrer Wahl zwei FDP-Vertreter im Ständerat sitzen würden, verwiesen sie auf das Gespann Kaspar Rhyner (fdp, GL) und Fritz Schiesser (fdp, GL), die den Kanton Glarus als Zweiergespann zwischen 1990 und 1998 in Bern vertreten hatten. Anfang April gaben auch die Grünen ihre Ambitionen bekannt. Sie portierten den Landrat Karl Stadler (gp), der auch von der SP unterstützt wurde. Als siebter Kandidat stellte sich Mitte April schliesslich der parteilose Markus Landolt zur Wahl. Markus Landolt war zwölf Jahre für die CVP im Landrat gesessen, trat aber als Unabhängiger an. Er wolle nicht seiner alten Partei in den Rücken fallen, sondern als Unternehmer für Bern antreten. Nicht noch einmal antreten wollte die BDP.
Aufgrund der starken Konkurrenz musste die SVP um die Verteidigung ihres Ständeratssitzes bangen. Hinzu kam, dass Werner Hösli historisch vorbelastet sei, wie er selber auf seiner Homepage schrieb. Hösli war als Bankrat der Glarner Kantonalbank in unsaubere Kreditvergaben verwickelt, bei denen letztlich CHF 96 Mio. abgeschrieben werden mussten. Hösli informierte offensiv über die zivilrechtlich noch hängige Affäre und wies darauf hin, dass er keinen Einfluss auf die Affäre gehabt habe. Aufgrund des breiten Kandidatenfeldes musste von einem zweiten Wahlgang ausgegangen werden. Tatsächlich gab es im ersten Umgang am 18. Mai keine Entscheidung. Mit 3'597 Stimmen hatte Werner Hösli (svp) zwar einen grossen Vorsprung auf den zweitplatzierten Karl Stadler (gp), der 1'813 Stimmen holte, er scheiterte damit allerdings recht deutlich am absoluten Mehr (5'715 Stimmen). Trotzdem schien Hösli der einzige zu sein, der auch über sein Wählerlager hinaus Stimmen machen konnte. Stadler erhielt lediglich rund 16% der Stimmen, obwohl die Wählerstärke von links-grün nach den Landratswahlen 2010 bei rund einem Viertel lag. Neben Stadler kam auch Markus Landolt (parteilos) auf über 1'500 Stimmen. Bereits etwas abgeschlagen rangierten Stefan Müller (cvp, 1'293 Stimmen) und Franz Landolt (glp, 1'182 Stimmen). Die wilden Kandidaturen von Martin Leutenegger (fdp; 1'005 Stimmen) und Hansjürg Rhyner (fdp; 633 Stimmen) wurden offensichtlich von der Wählerschaft nicht goutiert. Der nötige zweite Wahlgang wurde auf den 1. Juni angesetzt, fand also gleichzeitig mit den Landratswahlen statt. Neben Werner Hösli (svp) und Karl Stadler (gp) wollte auch Stefan Müller (cvp) für die zweite Runde antreten. Die restlichen vier Kandidaten strichen die Segel. Die Reduktion von sieben auf drei verhiess Spannung, konnte doch Stadler auf die Stimmen der GLP und Müller auf die Stimmen der Mitte zählen. Freilich gelang Hösli (svp) Anfang Juni ein wuchtiger Erfolg, konnte er doch mit 4'221 Stimmen fast ebenso viele Stimmen auf sich vereinen wie seine beiden Widersacher zusammen: Stadler (gp) erhielt 2'294 Stimmen und Müller (cvp) schaffte es auf 2'058 Stimmen. Zwar holte Hösli in allen drei Gemeinden am meisten Stimmen, seinen Sieg verdankte er aber vor allem den Wählerinnen und Wählern in seiner Heimatgemeinde Glarus Süd – eine eigentliche Hochburg der SVP. Lag die Stimmbeteiligung dort bei 45%, nahmen in Glarus und in Glarus Nord lediglich 34% bzw. 30% der Wahlberechtigten teil. Glarus Süd war damit gleich doppelt in Bern vertreten, weil auch Thomas Hefti von dort stammt. Die Wahlberechtigten schienen Hösli betreffend der Bankaffäre zu vertrauen – freilich stand die Schadenersatzklage nach wie vor im Raum.

Ständeratsersatzwahl Glarus 2014

Am 12. Januar in Schwanden (GL), wo man noch einmal des im Vorjahr verstorbenen Glarner Ständerats Pankraz Freitag (fdp, GL) gedachte, lehnten die Delegierten nicht nur die Masseneinwanderungsinitiative der SVP ab, sondern machten auch deutlich, dass die Zuwanderung ein Problem sei und man Hand bieten müsse für bessere Lösungen. Eine solche Lösung sei die Deckung der Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Inland. Potenzial sah die FDP bei Frauen und älteren Arbeitnehmenden. In einem Positionspapier für einen liberalen Arbeitsmarkt forderte die FDP deshalb neue Arbeitszeitmodelle, eine Flexibilisierung des Rentenalters und eine bessere Abstimmung von Familie und Beruf.

FDP Positionspapier für einen liberalen Arbeitsmarkt

Im Berichtjahr wurden nicht weniger als elf Parlamentsmandate neu besetzt. Die Mutationen waren einerseits Folgen kantonaler Wahlen. Gleich drei Genfer Nationalräte – Luc Barthassat (cvp), Antonio Hodgers (gp) und Mauro Poggia (mcg) – wurden in den Genfer Regierungsrat gewählt. Auch Yvan Perrin (svp) und Alain Ribaux (fdp) zogen das kantonale Exekutivamt in Neuenburg dem nationalen Parlamentsmandat vor. Für die fünf abtretenden Parlamentarier rutschten Guillaume Barazzone(cvp/pdc GE), NR/CN] (cvp, GE), Anne Mahrer (gp, GE), Roger Golay (mcg, GE), Raymond Clottu (svp, NE) und Sylvie Perrinjaquet (fdp, NE) nach. Golay wurde – im Gegensatz zu seinem Vorgänger Poggia – in die SVP-Fraktion aufgenommen. Bereits 2012 waren Franziska Teuscher (gp, BE) und Ursula Wyss (sp, BE) in die Stadtberner Regierung gewählt worden. Sie traten ebenfalls von ihren Nationalratsmandaten zurück und wurden im Berichtjahr durch Aline Trede (gp, BE) und Nadine Masshardt (sp, BE) ersetzt. Bereits 2012 ihren Rücktritt angekündigt hatten Hildegard Fässler-Osterwalder (sp, SG) und Peter Spuhler (svp, TG), nach 16 resp. 13 Jahren Tätigkeit im nationalen Parlament. Hans-Jürg Fehr (sp, SH), ein weiterer lang gedienter Parlamentarier, trat nach 14 Jahren zurück. Für die SP St. Gallen wurden Claudia Friedl, für die SP Schaffhausen Martina Munz und für die SVP Thurgau Verena Herzog neu vereidigt. Seinen Rücktritt für 2014 kündigte Fulvio Pelli (fdp, TI) an. Auch im Ständerat wird es noch vor den Gesamterneuerungswahlen 2015 zu Veränderungen kommen. Für den verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) musste im Kanton Glarus eine Ersatzwahl durchgeführt werden, die auf das Frühjahr 2014 angesetzt wurde.

Mutationen 2013
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Mitte November kürte die Bundeshausfraktion die Kandidierenden für das zweite Vizepräsidium in beiden Parlamentskammern. 2016 wird die FDP den Vorsitz im Stände- und im Nationalrat innehaben. Die von einer Fraktion vorgeschlagenen Kandidierende werden im Normalfall gewählt und rücken vom zweiten Vize- zum ersten Vizepräsident bzw. vom ersten Vize- zum Präsidenten auf. Um das Amt im Nationalrat bewarben sich Christa Markwalder, Christian Wasserfallen und Andrea Caroni, während für die kleine Kammer einzig die Kandidatur von Raphaël Comte anstand. Das Ständeratsamt wäre eigentlich für den allerdings kurz zuvor verstorbenen Pankraz Freitag vorgesehen gewesen. Nominiert wurden schliesslich Markwalder und Comte.

Vizepräsidium in beiden Parlamentskammern

In der Nacht auf den 5. Oktober verstarb der Glarner FDP-Ständerat Pankraz Freitag 60-jährig. Der ausgewiesene Finanz- und Energiepolitiker galt als besonnene und breit respektierte Persönlichkeit. Bereits zum dritten Mal in der laufenden Legislatur musste die FDP damit einen Todesfall in ihren Reihen verarbeiten. Im Vorjahr waren die Nationalräte Otto Ineichen (LU) und Peter Malama (BS) verstorben.

Tod von Pankraz Freitag

Beim Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) stand 2013 ein Präsidiumswechsel an: Die grüne Politikerin Franziska Teuscher (BE) war im Vorjahr in den Gemeinderat Stadt Bern gewählt worden und verzichtete aus diesem Grund nebst ihrem Nationalratsmandat auch auf das Spitzenamt beim VCS. Zur Nachfolge liessen sich die beiden Nationalrätinnen Evi Allemann (sp, BE) und Aline Trede (gp, BE) aufstellen. Beide hatten langjährige Erfahrungen in der Verkehrspolitik aufzuweisen: Allemann war seit 2004 Mitglied der parlamentarischen Verkehrskommission, Trede hatte vier Jahre lang die Kampagnen des VCS geleitet. Von Aussenstehenden wurde der Unterschied zwischen den Kandidatinnen hauptsächlich im Politikstil verortet: Trede gebe sich tendenziell kämpferischer und wolle den VCS mit starken Forderungen in der Verbändelandschaft pointierter positionieren. Allemann hingegen sei eher konsensorientiert und sehe den Club als Dienstleistungserbringer, welcher pragmatisch agieren und Allianzen suchen solle. Mitte April entschieden sich die VCS-Delegierten mit 47 von 74 Stimmen für Allemann als neue Präsidentin. Auf sie warteten gleich mehrere Dossiers, welche für den Verband von hoher Relevanz sind: die VCS-Initiative respektive FABI sowie der Kampf gegen die zweite Gotthardröhre, gegen die sog. „Milchkuh-Initiative“ und gegen die Preiserhöhung der Autobahn-Vignette.

Verkehrs-Club der Schweiz (VCS)

Zu Jahresbeginn unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu dessen Finanzierung. Die Vorlage umfasst die Übernahme von rund 376 Kilometern bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz, Finanzierungsmassnahmen für die damit verbundenen Mehrausgaben des Bundes und die Aufnahme von zwei Netzergänzungen zur Engpassbeseitigung. 387 Kilometer bestehende Strassenverbindungen in Agglomerationen und peripheren Landesteilen sollen aufgenommen werden, die 11 Kilometer lange Verbindung zwischen Bargen und Schaffhausen soll hingegen aus dem Nationalstrassennetz entlassen werden, da sie nicht mehr von nationaler Bedeutung sei. Für Betrieb und Unterhalt der dem Nationalstrassennetz zugeschlagenen Strassen rechnet der Bund mit jährlichen Mehraufwendungen von CHF 305 Mio. Rund CHF 30 Mio. will der Bund an Beiträgen sparen, welche die Kantone nicht mehr als Beiträge an die vom Bund übernommenen Strassen erhalten. Mit der Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette von CHF 40 auf neu CHF 100 pro Jahr sollen die fehlenden CHF 275 Mio. finanziert werden. Die Erhöhung des Vignettenpreises war sehr umstritten: So stellte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates mit 8 gegen 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen und mit Stichentscheid des Präsidenten den Antrag, den Preis der Autobahnvignette nicht auf CHF 100, sondern nur auf CHF 70 zu erhöhen. Im Plenum des Nationalrats wurden weitere Anträge diskutiert: Der Antrag Baader (svp, BL) forderte Nichteintreten auf die Vorlage 2 (Finanzierung), da der Preis für die Autobahnvignette nicht erhöht werden dürfe. Das Plenum folgte dem Antrag nicht und trat auf alle vier Teile der Vorlage ein. Die SVP-Fraktion vertrat in der Debatte den Minderheitenantrag II Wobmann (svp, SO), der eine Erhöhung des Vignettenpreises generell ablehnt und bei CHF 40 bleiben will. Die SP-Fraktion unterstützte den Kommissionsantrag, den Vignettenpreis nur auf CHF 70 statt auf CHF 100 zu erhöhen. Die Grünen und die Grünliberalen votierten ebenfalls für CHF 70. Der Minderheitenantrag Teuscher (gp, BE) sieht unabhängig vom Preis der Vignette vor, dass dieser alle fünf Jahre an die Teuerung angepasst wird. Dieser Antrag blieb jedoch chancenlos, da die Anpassung an die Teuerung zu unerwünscht ungeraden Beträgen führen würde. Die FDP-, CVP/EVP- und BDP-Fraktionen unterstützten den Minderheitenantrag I Amherd (cvp, VS) bzw. die Kommissionsminderheit, welche dem bundesrätlichen Vorschlag folgen und die Preiserhöhung auf CHF 100 festsetzen wollte. Im Plenum setzte sich schliesslich die Erhöhung des Vignettenpreises auf CHF 70 durch. Der Ständerat folgte hingegen dem bundesrätlichen Entwurf und stimmte mit grosser Mehrheit für einen Vignettenpreis von CHF 100. In der Differenzbereinigung blieben sich die Räte treu, der Nationalrat beharrte weiterhin auf einem Preis von CHF 70, der Ständerat hiess die Erhöhung auf CHF 100 erneut gut. Das Geschäft wird 2013 im Nationalrat weiterverhandelt.

Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (12.018)
Dossier: Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG)

Die Detailberatungen von Erst- und Zweitrat erstreckten sich im Rest des Berichtsjahres über sechs bzw. vier Sitzungen und zeichneten sich durch zeitweise hitzige Diskussionen aus. Auffällig war, dass sich die Nationalräte Aebi (svp, BE) und Ritter (cvp, SG) besonders oft mit Wortmeldungen und Minderheitsanträgen exponierten; die Medienberichterstattung führte dies auf deren Kandidaturen für das zu dieser Zeit ausgeschriebene Präsidium des Bauernverbandes zurück. Im Besonderen bestimmten die gesetzlichen Grundlagen für Milchmarkt, der Import von Fleisch und lebenden Pferden sowie Bestimmungen zu den Direktzahlungen die inhaltliche Erörterung. Betreffend Milchmarkt setzte sich im Nationalrat eine Minderheit Rösti (svp, BE) durch, die das Obligatorium für Milchkaufverträge aufrechterhalten wollte. Demnach dürften ProduzentInnen ihre Milch jeweils nur an einen Vertragspartner verkaufen, die Verträge würden zudem auf die Mindestdauer von einem Jahr ausgelegt und sollten Regelungen zu Mengen, der Preisfestsetzung und den Zahlungsmodalitäten enthalten. Die Verträge müssten einem staatlichen Verwaltungsorgan gemeldet werden, und Verstösse würden vom Bundesrat mit Sanktionen geahndet. Der Ständerat widersetzte sich dieser Entscheidung, weil die Milchwirtschaft dadurch wesentliche marktwirtschaftliche Attribute wieder verlieren würde, die sie mit der Aufhebung der Milchkontingentierung 2009 erst kürzlich erhalten hatte. Er kehrte deswegen zum Vorschlag des Bundesrates zurück: Die Branche solle selbst einen Standardvertrag organisieren, der auf Begehren der Branchenorganisation vom Bundesrat für verbindlich erklärt werden könne. Wenn im Sektor keine Einigung über einen Vertrag erzielt werde, habe der Bundesrat die Kompetenz, vorübergehende Vorschriften über Kauf und Verkauf von Rohmilch zu erlassen. Als Nächstes sprachen sich beide Räte für eine Kontingentierung des Pferdeimports aus. Nach einem Vorschlag der ständerätlichen Minderheit Seydoux (cvp, JU) sollen die Kontingente zu 50% aufgrund der Käufe von in der Schweiz gezüchteten Pferde verteilt werden: Damit sollen die einheimische Pferdezucht und insbesondere die Freiberger Pferde aus dem Jura, welche zu dem Zeitpunkt die noch einzige ursprüngliche Schweizer Rasse waren, geschützt werden. Auch der Import von Fleisch wurde restringiert: Nachdem eine Minderheit Hassler (bdp, GR) im Nationalrat mit 87 zu 90 Stimmen äusserst knapp gescheitert war, nahm die ständerätliche Kommission den Vorschlag wieder auf und verlangte, dass 40% der Zollkontingentsanteile von Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdefleisch nach der Zahl von in der Schweiz geschlachteten Tieren zugeteilt werden soll. Die ständerätliche Ratslinke und Bundesrat Schneider-Ammann argumentierten vergeblich dagegen, dass eine solche Einschränkung des freien Marktes nicht wie beabsichtigt die kleinen und mittleren Metzgereien fördern, sondern den fünf grössten Schlachtbetrieben der Schweiz, welche damals bereits 70% der Rindergattung schlachteten, eine noch grössere Macht verschaffen würde. In der Abstimmung setzte sich die Kommission schliesslich mit 21 zu 15 Stimmen durch. Im Kernbereich der Beratungen, der Umgestaltung des Direktzahlungssystems, befassten sich die Räte zuerst mit den Bedingungen, welche zum Bezug von staatlicher Unterstützung berechtigen. Der Ständerat beschloss dabei, dass Direktzahlungen nicht mehr für bewirtschaftete Flächen ausgezahlt werden sollen, welche nach Inkrafttreten dieser Gesetzgebung in eine Bauzone umgewandelt werden. Es handelte sich dabei um einen Kompromissvorschlag zwischen den Anliegen des Bundes- und des Nationalrats, welche Beiträge für sich in Bauzonen befindende Flächen vollständig bzw. überhaupt nicht streichen wollten. Mit der Fassung des Ständerats sollten einerseits Kulturlandflächen gegen zu grosszügige Neueinzonungen geschützt, andererseits aber solche Bäuerinnen und Bauern nicht bestraft werden, die zurzeit noch nicht bebaute Flächen bewirtschaften und pflegen. Bei der Neuausrichtung der Direktzahlungen selbst wurde im Nationalrat die Einführung des Instruments „Landschaftsqualitätsbeiträge“ intensiv diskutiert: Die Gegner kritisierten, dass die Landwirte damit für Leistungen abgegolten werden sollten, welche erstens von diesen seit Jahrzehnten freiwillig erbracht und zweitens nicht objektiv beurteilt werden könnten: So seien die Ausschmückung des Hofs mit Geranien, eine mit Kopfstein gepflasterte Strasse oder die Einrichtung einer Feuerstelle keine unterstützenswerten Massnahmen. Der Bundesrat und die Befürworter erklärten daraufhin, dass diese Beiträge auf spezifische, traditionelle Bewirtschaftungsarten wie etwa Wytweiden im Jura oder Wässermatten im Oberaargau abzielten, deren Fortbestand nicht zuletzt auch für die Schweiz als Tourismusmagnet von grosser Wichtigkeit seien. Die SVP, jeweils eine knappe Mehrheit der FDP und der BDP sowie ein Drittel der CVP sprachen sich in der Abstimmung der grossen Kammer gegen diese Art von Beiträgen aus, unterlagen jedoch mit 85 zu 98 Stimmen. Im Ständerat fiel die Annahme der Beiträge mit 30 zu 9 Stimmen deutlicher aus. Die radikalste Änderung nahmen die beiden Kammern mit der Streichung der Tierbeiträge vor: Die Auszahlung pro Tier bzw. Grossvieheinheit habe falsche Anreize gesetzt und zu Überproduktion, tiefen Preisen im Milchsektor, steigenden Kraftfutterimporten und zu erhöhter Umweltbelastung geführt. Stattdessen werden deshalb sogenannte „Versorgungssicherheitsbeiträge“ eingeführt: Dabei handelt es sich um flächenbezogene Zahlungen, die eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln garantieren sollen. Sie setzen sich zusammen aus einem Basisbeitrag je Hektare und einem zusätzlichen abgestuften Beitrag in Bezug auf geografische und klimatische Erschwernisse. Bei Grünflächen muss ausserdem ein Mindesttierbesatz erreicht werden. Die SVP und Teile der CVP, FDP und BDP stellten sich dagegen und brachten im Nationalrat einen Minderheitsantrag Aebi (svp, BE) ein, der mit einer Erhöhung des Basisbeitrags je nach Tierbesatz die Tierbeiträge zumindest teilweise beibehalten wollte. Dieser Vorschlag wurde auch ausserhalb der Ratsdiskussion stark propagiert, war aber in der Abstimmung mit 100 zu 80 Stimmen chancenlos. Auch im Ständerat waren die neuen Beiträge umstritten und wurden mit Minderheitsanträgen sowie einem Alternativvorschlag der Kommissionsmehrheit bekämpft. Die Version des Bundesrats setzte sich schliesslich dennoch durch, was hauptsächlich den Ständeräten Freitag (fdp, GL) und Baumann (cvp, UR) zu verdanken war: Als in der ständerätlichen Kommission klar geworden war, dass die Versorgungssicherheitsbeiträge so nicht akzeptiert würden, arbeiteten die beiden bürgerlichen Ständeräte zwei Einzelanträge zur Anpassung der Übergangsbeiträge aus. Diese befristeten Zahlungen sollen einen für die Landwirte sozialverträglichen Systemwechsel ermöglichen. Nachdem Ständerat Freitag seinen Antrag zugunsten des anderen zurückgezogen hatte, akzeptierten die Ratsmitglieder den Antrag Baumann, laut welchem die Übergangsbeiträge acht Jahre lang ausgerichtet werden und bis 2017 um nicht mehr als 10% pro Jahr zurückgestuft werden dürfen. Damit wurde diejenige Neuerung, gegen welche sich der Schweizerische Bauernverband (SBV) am heftigsten gestemmt hatte, bereits im Berichtsjahr von den Räten definitiv in das revidierte Gesetz aufgenommen. Auch die Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen wurde von den Räten im Rahmen der Agrarpolitik beschlossen. Sie nahmen damit das Anliegen einer Motion Ritter (cvp, SG) auf, die sich auf die Ergebnisse des nationalen Forschungsprojekts (NFP 59) gestützt hatte: Der Einsatz von dem zurzeit verfügbaren gentechnisch veränderten Saatgut erbringe keine wirtschaftlichen Vorteile für die Schweizer Landwirte, deswegen sei eine Fortführung des Moratoriums gerechtfertigt. Die Frist soll neu bis Dezember 2017 gelten. Trotz ausgedehnten Diskussionen im Nationalrat konnte die FDP, welche die Aufhebung bzw. eine Verkürzung der Frist zusammen mit Minderheiten der CVP, BDP und SVP unterstützt hatte, die übrigen Ratskolleginnen und -kollegen nicht überzeugen.

Argrarpolitik 2014 bis 2017

Für den fünfköpfigen, im Proporzverfahren zu wählenden Gemeinderat (Exekutive) waren drei Sitze vakant. Die in den Nationalrat gewählte Regula Rytz (kommunal: gb; national gp) sowie Edith Olibet (sp) und Barbara Hayoz (fdp) traten nicht mehr an. Obwohl Hayoz fast zwei Jahre vor den Wahlen ihren Rücktritt auf Ende Legislatur angekündigt hatte, ging es lange, bis die FDP mögliche Nachfolger präsentieren konnte. Bernhard Eicher, Fraktionspräsident der FDP im Stadtrat und Alexandre Schmidt wurden Mitte Januar auf den Schild gehoben. Auch die SVP musste, nachdem der als gemässigt geltende Bernd Schildger abgesagt hatte, lange nach Kandidierenden suchen. Die FDP wollte mit der SVP mit einer gemeinsamen Liste antreten, machte dieser aber die Auflage, gemässigte Vertreterinnen und Vertreter zu portieren. Damit wurde eine Kandidatur des als Hardliner bekannten Erich Hess zum vornherein verhindert. Mit Beat Schori, der bereits früher erfolglos zu Gemeinderatswahlen angetreten und vor zwei Jahren eigentlich aus der Politik zurückgetreten war, Rudolf Friedli und Sylvia Lafranchi nominierte die SVP dann gleich drei Kandidierende, was bei der FDP prompt zu Irritation führte, da abgemacht gewesen sei, dass man sich gemeinsam um die Besetzung des fünften Listenplatzes kümmern wolle. Nur wenige Tage nach der Nomination trat Lafranchi allerdings von ihrer Nomination zurück und aus der SVP aus. Nachnominiert wurde Karin Hess-Meyer, die erst kurz nach der Nomination der SVP beitrat. Nachdem die Differenzen zwischen FDP und SVP bereinigt waren, traten die beiden unter dem Namen bürgerliches Bündnis auf. Auf der Mitte-Liste fanden sich neben dem bisherigen Reto Nause, der für die CVP antrat, Stadtrat Matthias Stürmer (evp), Claude Grosjean (glp) und Grossrätin Vania Kohli (bdp). Auf den fünften Listenplatz wurde Mitte Juni Statdrätin Béatrice Wertli (cvp), die 2012 das Amt der CVP Generalsekretärin wieder übernahm, gesetzt. Für die SP stiegen der amtierende Stadtpräsident Alexander Tschäppät und Nationalrätin Ursula Wyss ins Rennen. Um die restlichen drei Plätze auf der Liste des seit 20 Jahren in Mehrheit regierenden Rot-Grün-Mitte-Bündnisses (RGM) entbrannte sowohl innerhalb des Grünen Bündnisses (GB) als auch innerhalb der Grünen Freien Liste (GFL) ein Konkurrenzkampf. Hauchdünn entschied sich die GFL schliesslich für Tania Espinoza und für das GB wurde Nationalrätin Franziska Teuscher nominiert. Der fünfte Platz blieb leer. Einen eigentlichen Eiertanz gab es um das Amt des Stadtpräsidiums. Klar war, dass der amtierende Tschäppät (sp) wieder antreten würde. Mitte Juni kündigte Vania Kohli (bdp) an, ebenfalls für das Präsidium kandidieren zu wollen, falls weder FDP noch SVP einen Kandidaten nominieren würden. Da beide Parteien dies aber umgehend taten – Schori (svp) und Schmidt (fdp) stellten sich unter der Bedingung zur Verfügung, dass Kohli ebenfalls antritt – zog die BDP-Politikerin ihre Kandidatur zwei Tage später wieder zurück. Die beiden Kandidaten des bürgerlichen Bündnisses traten hingegen gegen Tschäppät an. Der Wahlkampf wurde als langweilig empfunden, zu klar war die Favoritenrolle des RGM-Bündnisses, dem auch aufgrund der bisher geleisteten Arbeit Respekt von bürgerlicher Seite gezollt wurde, und als zu schwach wurde die bürgerliche Herausforderung betrachtet. Erstaunlicherweise wurden drängende Fragen zu Reithalle, Hauptstadtregion, Fachhochschulstandort, Stadttheater oder Finanzprobleme im Wahlkampf kaum erörtert. Die drei vakanten Sitze änderten bei den Wahlen Ende November dann auch tatsächlich nichts an der rot-grünen Mehrheit im Gemeinderat. Sowohl Alexander Tschäppät (20'932 Stimmen) als auch Reto Nause (9'320 Stimmen) wurden wiedergewählt. Am meisten Stimmen holte hingegen die neu angetretene Ursula Wyss (21'318 Stimmen), die ankündigte, in der Wintersession aus dem Nationalrat zurückzutreten. Den Sitz des Grünen Bündnisses verteidigte Franziska Teuscher: mit 19'512 Stimmen lag sie auf dem dritten Platz in der Wählergunst. Auch die FDP konnte ihren Gemeinderatssitz mit Alexandre Schmidt (8'123 Stimmen) halten. Das RGM-Bündnis erhielt insgesamt 59% der Stimmen; im Vergleich zum Vorjahr konnte es seine Unterstützung also noch um drei Prozentpunkte steigern. Keine Chance hatten die Herausforderer: das bürgerliche Bündnis erhielt 22,8% der Wählerstimmen und die Mitte-Liste erzielte 18,2%. Reto Nauses Wiederwahl gelang unter anderem auch aufgrund von zahlreichen Panaschierstimmen. Alexander Tschäppät war wie schon vier Jahre zuvor (damals hinter Regula Rytz) zwar nur auf dem zweiten Platz seiner Liste, wurde aber deutlich wieder zum Stadtpräsidenten gewählt. Er erhielt 69,9% der Stimmen für das Stadtpräsidium. Beat Schori (16,8%) und Alexandre Schmidt (13,3%) hatten wie erwartet keine Chance gegen den Sozialdemokraten, der damit seine letzte Amtsperiode antrat. Neu wies der Gemeinderat keine Frauenmehrheit mehr auf.

Kommunale Wahlen Bern 2012
Dossier: Kommunale Wahlen 2012

Nach sieben Amtsjahren gab Fulvio Pelli (TI) am 21. April die Präsidentschaft der FDP ab. Karin Keller-Sutter (SG) wäre als Nachfolgerin zuoberst auf der Wunschliste gestanden, da sie aus der Deutschschweiz stammt, ein nationales Profil und die nötige Konsenskompetenz aufweise, die es für dieses Amt brauche. Die St. Galler Ständerätin sagte jedoch ab, weil für sie das Präsidialamt nicht mit dem Ständeratsmandat vereinbar sei. Mit Ruedi Noser (ZH), Philipp Müller (AG), dem Vizepräsidenten Vincenzo Pedrazzini (SZ), Andrea Caroni (AR), Martin Schmid (GR), Christian Wasserfallen (BE) oder Pankraz Freitag (GL) wurden in der Presse einige mögliche Namen genannt, die Findungskommission klagte jedoch über eine eigentliche Kandidatenflaute und zahlreiche Absagen. Anfang März stellte die Kommission dann mit Pankraz Freitag (GL) und Philipp Müller (AG) zwei unterschiedlich profilierte Papabili vor, die sich an verschiedenen Hearings in den Kantonen präsentieren mussten. Dem medial besser bekannten und in Bern auch besser vernetzten Müller wurden in der Presse die besseren Chancen eingeräumt: Dem gelernten Gipser wurde eher zugetraut, aus der FDP wieder eine Volksbewegung zu machen als dem von Wirtschaftskreisen unterstützte Glarner Mathematiklehrer. Müller hatte sich allerdings in der Romandie aufgrund seiner dezidierten und harten Asylpolitik nicht viele Freunde geschaffen. Zu einer Kampfwahl kam es jedoch nicht, da sich Freitag Mitte März als Kandidat zurückzog. Müller wurde am 22. April schliesslich ohne Gegenstimme mit 330 zu 0 Stimmen gewählt. Pelli wurde an derselben Abgeordnetenversammlung in Bern für seine Leistungen für die FDP mit stehenden Ovationen geehrt. Zwar habe er den Wählerschwund nicht aufhalten können, es sei ihm aber gelungen, interne Grabenkämpfe zu lindern. Darüber hinaus dürfe die Fusion mit den Liberalen als Erfolg verbucht werden. Die künftigen Erfolge der FDP würden auch eine Ernte von Pellis Wirken sein. Müller startete mit einer eigentlichen Tour de Suisse in sein Präsidium. Nach einigen Wochen mussten auch seine Kritiker anerkennen, dass der Neue für viel Schwung und eine grössere Nähe zur Basis sorge.

Amtsübergabe als FDP-Präsident von Pelli zu Müller (2012)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Der Ständerat wies mit Stichentscheid des Präsidenten eine zuvor vom Nationalrat angenommene Motion Teuscher (gps, BE) zurück, welche ein Importverbot von Reptilienleder aus Indonesien sowie die Ausarbeitung von Massnahmen verlangt hätte, um die Einführung von Reptilienhäuten aus tierquälerischer Produktion zu unterbinden. Die Abstimmungsprozedur zur Motion sorgte medial für Furore: Eine Videoaufnahme der Firma „Politnetz“ hatte ergeben, dass die Motion nicht mit 18 zu 18 Stimmen unentschieden ausgefallen war, – wie von den Stimmenzählern deklariert –, sondern mit 19 zu 17 Stimmen eigentlich hätte angenommen werden sollen. Ratspräsident Lombardi liess daraufhin eine zweite Abstimmung durchführen, in welcher erneut Verwirrung über das Stimmenverhältnis entstand. Eine dritte Abstimmung brachte schliesslich Klarheit. Der Wirbel um die Stimmenauszählung von Hand sorgte dafür, dass die Diskussion um eine elektronische Stimmabgabe im Ständerat erneut aufgenommen wurde.

Importverbot von Reptilienleder

Am 21. April besetzten die Grünen in Carouge ihr Präsidium neu. Ueli Leuenberger (GE) – seit 2008 im Amt – hatte bereits früher seinen Rücktritt angekündigt. Nach den nationalen Wahlen 2011, die für die GP mit fünf Sitzverlusten zu einem eigentlichen Debakel geworden waren, wurde eine Neuausrichtung gefordert, die auch dank einer Verjüngung des Präsidiums und mit einer Frau an der Spitze erfolgen und zu alter Stärke zurückführen sollte. Verschiedene Szenarien wurden in Erwägung gezogen: ein Einerpräsidium mit einem mehrköpfigen Vizepräsidium oder ein Co-Präsidium aus einer Frau und einem Mann bzw. mit je einer Person aus der französisch- und deutschsprachigen Schweiz. Mit einer Statutenänderung wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, mehr als zwei Vizepräsidien zu schaffen. Ende Januar hatten nicht weniger als 10 Personen ihre Ambitionen angemeldet: Als mögliche Nachfolgerinnen Leuenbergers wurden früh die Nationalrätinnen Adèle Thorens (VD) und Regula Rytz (BE) gehandelt. Vizepräsidentin Franziska Teuscher (BE), welche mit einem Sitz in der Berner Stadtregierung liebäugelte, sagte hingegen früh ab. Ihr Interesse an einer Mitarbeit im Präsidium kündigten hingegen die Nationalräte Bastien Girod (ZH) und Geri Müller (AG) an. Auch die frühere Baselbieter Landrätin Esther Maag reichte ihre Bewerbung für das Präsidium ein. Ausschliesslich für ein Vizepräsidium kandidierten Markus Kunz (ZH), ehemaliger Kantonalpräsident der Grünen des Kantons Zürich, Ständerat Robert Cramer (GE), der ehemalige Nationalrat Jo Lang (ZG) sowie Claudio Zanini (TI). Auch Aline Trede (BE) anerbot sich, im Präsidium mitzuhelfen, allerdings nur, wenn sie in den Nationalrat nachrutsche, also bei einer allfälligen Wahl Franziska Teuschers in die Berner Stadtregierung. Der scheidende Präsident Leuenberger warnte an der Delegiertenversammlung im Januar in Kriens vor einer Annäherung an die Mitte und einem Co-Präsidium. Die in den Medien dem rechten grünen Flügel zugeordneten Girod und Thorens würden den Richtungsstreit innerhalb der Partei nicht beenden und ein Co-Präsidium – Leuenberger hatte sich bei seiner Wahl dezidiert gegen ein solches zusammen mit Franziska Teuscher ausgesprochen – würde verhindern, dass die Partei mit einer Stimme spreche. Die Ende April in Carouge anwesenden Delegierten waren jedoch anderer Meinung und wählten mit Adèle Thorens und Regula Rytz zwei Frauen in ein Co-Präsidium. Bereits im ersten Wahlgang setzten sich die beiden mit 183 (Thorens) bzw. 127 Stimmen (Rytz) durch. Der drittplatzierte Girod erhielt 68 Stimmen. Mit Thorens und Rytz seien sowohl der junge, pragmatische wie auch der linke, etatistische Flügel der Partei abgedeckt, so die Einschätzung der Presse. Das Vizepräsidium wurde – um die Sprachregionen und die Geschlechter adäquat zu vertreten – neu mit Bastien Girod (ZH), Jo Lang (ZG), Robert Cramer (GE) und der Jungen Grünen Irène Kälin (AG) besetzt. Die Delegierten hatten zuvor entschieden, dass die Jungpartei ebenfalls im Vizepräsidium vertreten sein soll und wählten Kälin in stiller Wahl.

Neues Präsidium und mögliche Neuausrichtung der Grünen
Dossier: GPS-Präsidenten seit 2000

Vor allem „auf der Strasse“ müsse die GP ihre Anliegen durchsetzen, mahnte die scheidende Vizepräsidentin Franziska Teuscher an der Delegiertenversammlung in Kriens Ende Januar. Die Grünen hatten im Berichtsjahr denn auch zwei Volksbegehren im Köcher: Neben der Atomausstiegsinitiative, die eine maximale Laufzeit der bestehenden AKWs von 45 Jahren fordert, sammelte die GP auch Unterschriften für die Initiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“, die den ökologischen Fussabdruck der Schweiz ab 2050 auf ein nachhaltiges Niveau reduzieren will. Beide Begehren wurden Ende Berichtsjahr eingereicht: die „Grüne Wirtschaft“ kam offiziell im Oktober mit 112'098 Unterschriften zustande, und die Mitte November eingereichte Atomausstiegsinitiative wurde von der Bundeskanzlei im Januar 2013 als mit 107'533 Unterschriften zustande gekommen verfügt.

Volksbegehren

Beide Räte setzten sich im Verlauf des Berichtsjahrs mit dem letzten Teil der 2005 in Angriff genommenen Bahnreform 2 auseinander, die neben dem schienen- auch Aspekte des strassen- und wassergebundenen öffentlichen Verkehrs neu regelt. Der Bundesrat hatte die Botschaft zum Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2 im Vorjahr (2010) verabschiedet. Politisch umstritten war das über verschiedene Gesetze verteilte Massnahmenpaket hauptsächlich in zwei Punkten: In der Frage des diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle potenziellen Bahnbetreiber (Wettbewerb bei der Trassenvergabe und damit beim Betrieb) sowie beim Ausschreibeverfahren im regionalen Personenverkehr (vorerst auf der Strasse). Weniger umstritten war die Stärkung der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr. Bis anhin Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Netzzugänge oder Trassenpreise, soll sie neu auch Marktüberprüfungen auf diskriminierendes Verhalten durch einzelne Marktteilnehmer vornehmen und Sanktionen aussprechen können. Keine Diskussionen provozierten jene Bereiche der Botschaft, die formale Anpassungen des Behindertengleichstellungs- und des Bundesgerichtsgesetzes, die Schaffung von Grundlagen zur Gewährleistung der technischen Verträglichkeit, sprich Interoperabilität, des schweizerischen mit dem europäischen Schienennetz, einen Beitrag der Konzessionäre des öffentlichen Verkehrs an die Vorhaltekosten der (kantonal organisierten und finanzierten) Wehrdienste sowie die Einführung eines Alkoholgrenzwerts für die private Binnenschifffahrt forderten. (Zum ersten, 1999 umgesetzten Teil der Bahnreform siehe auch hier (1998) und hier (1999).

Die Grosse Kammer beschloss die Botschaft zum Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2 als Erstrat mit 162 zu 1 Stimme Eintreten ohne Gegenantrag. Die Anpassungen des Behindertengleichstellungs- und des Bundesgerichtsgesetzes wurden stillschweigend angenommen. Auch unbestritten waren die Bestimmungen zur Interoperabilität sowie zur Kompetenzausweitung der Schiedskommission. Zur konkreten Ausgestaltung des Personenbeförderungsgesetzes präsentierte eine Mehrheit der KVF-NR eine Präzisierung der Bundesratsvorlage. Im Grundsatz unterstützte sie die gesetzliche Verankerung des Wettbewerbs im regionalen Personenverkehr, schrieb aber die vom Bundesrat vorgesehene Ausnahmeklausel in eine zweite, vollwertige Vergabevariante in der Form einer Leistungsvereinbarung ohne vorangehende Ausschreibung um. Damit suchte sie, für bestehende Leistungsträger die Planungssicherheit zu erhöhen und bei kleineren, weniger lukrativen und marktfähigen Angeboten aufwendige Ausschreibungsverfahren zu verhindern. Die Grosse Kammer folgte mit 108 zu 55 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Stillschweigend nahm der Nationalrat auch eine Präzisierung der Bussenbestimmungen zum Schwarzfahren im Nahverkehr an. Dies nachdem das Bundesgericht in den Strafbestimmungen des Personenbeförderungsgesetztes eine eigentliche Gesetzeslücke moniert hatte. In seinem Entscheid hielt das Gericht fest, dass die in Art. 57 des Personenbeförderungsgesetzes enthaltene Strafandrohung nur im Fall eines nicht entwerteten Fahrausweises zutreffen würde, nicht aber auf den Sachverhalt eines nicht gelösten Einzelbilletts anzuwenden sei und damit der Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ zutreffe. Zum Personenbeförderungsgesetz wurden sechs Minderheitsanträge eingereicht, die mit Ausnahme des Vorstosses von Rotz (svp, OW) alle von der Ratslinken stammten. Letzterer versuchte vergeblich eine Darlehensbestimmung zu kippen, die über die Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 per 1.1.2010 in Kraft getreten war. Demnach können Darlehen an Unternehmen des regionalen Personenverkehrs umgewandelt oder sistiert werden, um den betroffenen Unternehmungen, die aufgrund des Abgeltungsmechanismus kaum Reserven bilden können, Modernisierungen und Sanierungen zu ermöglichen. Die fünf Minderheitsanträge der Ratslinken fokussierten auf die Angebotsplanung und die prinzipielle Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens im regionalen Personenverkehr. Ein Vorstoss Teuscher (gps, BE) verlangte, dass bei der Bestimmung des Verkehrsangebots und der entsprechenden Abgeltung auch der Aspekt der Grunderschliessung zu berücksichtigen sei. Das Ansinnen wurde mit 77 zu 79 Stimmen knapp abgelehnt. Auch chancenlos waren zwei Anträge Hämmerle (sp, GR), die den Bahntransport aufgrund seiner hohen ökonomischen Komplexität gänzlich aus der Ausschreibungsplanung ausnehmen wollten. Die Minderheitsanträge Levrat (sp, FR) und Lachenmeier (gp, BS), die im Kontext von Grundversorgung und Wettbewerbsverzerrung auf eine Einschränkung der Ausschreibung abzielten, fanden nur im eigenen Lager Unterstützung. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 162 zu 1 Stimme.

Auch der Ständerat beschloss Eintreten ohne Gegenantrag auf den zweiten Teil der Bahnreform 2. In der Frage des freien Netzzugangs hatte sich eine Kommissionsmehrheit für eine Beschränkung auf den internationalen Güterverkehrskorridor und die Bedingung der Reziprozität für internationale Abkommen ausgesprochen. Eine Minderheit Büttiker (fdp, SO) plädierte für die diskriminierungsfreie Variante, ohne dabei aber das von der Kommissionsmehrheit portierte Reziprozitätsprinzip in Frage zu stellen. Knapp, mit 18 zu 16 Stimmen entschied sich der Ständerat für diesen Minderheitsantrag und folgte damit dem Bundes- und Nationalrat. Im Gegensatz zur Grossen Kammer sprach er sich damit aber für die prinzipielle Verankerung des gegenseitigen Netzzugangs bei internationalen Verträgen aus. Die Präzisierung des Ausschreibungsverfahrens war auch im zweiten Rat unbestritten. Desgleichen unterlagen auch hier jene Stimmen, die eine grundsätzliche Beschränkung der Ausschreibung auf den konzessionierten Busverkehr erreichen wollten. Die Kleine Kammer band die Besteller zusätzlich an die Auflage, bei der Ausschreibungsplanung die Grundversorgung zu berücksichtigen – ein Anliegen, das der Erstrat noch knapp abgelehnt hatte. Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzierung des öffentlichen Verkehrs folgte der Ständerat einem Kommissionsvorschlag, der die Rechtsgrundlagen für die Tarifgestaltung flexibilisieren will. Die Kleine Kammer passte damit die Tarifbestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes dahingehend an, dass die Transportunternehmungen die Kosten, die mit dem vom Bundesrat bestellten Angebot zusammenhängen, angemessen auf die Tarife und damit auf die Nutzer übertragen können. Zusätzlich unterstützte die Ratsmehrheit eine von der Kommission vorgeschlagene Anpassung des Bundesgesetzes vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen. Dabei wurde die Tarifgestaltung bzw. Preissetzung im Personenfernverkehr verbindlich von den Gewinnvorgaben abhängig gemacht, wie sie in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB festgehalten werden. Mit dem Ersatz des Äquivalenzprinzips durch ein betriebswirtschaftliches Primat bei der Preisgestaltung wurde die bisherige Rolle des Preisüberwachers in der Tarifgestaltung für den öffentlichen Verkehr gegen dessen Willen in Frage gestellt. In seinem Jahresbericht monierte dieser denn auch ein Aushebeln des Preisüberwachungsgesetzes. In einem Kompromissvorschlag schlug das BAV Ende Jahr vor, das Interventionsrecht, ein eigentliches Vetorecht des Preisüberwachers bei den Bahntarifen, in ein Anhörungsrecht anlässlich der Bestimmung der finanziellen Eignerziele umzuwandeln. Die modifizierte Vorlage passierte die Abstimmung im Ständerat einstimmig.
Der Nationalrat ging die Differenzbereinigung noch Ende Jahr an. Mit den Stimmen der Grünen, Grünliberalen und der SP sowie 26 von insgesamt 28 CVP-Stimmen schwenkte er in der Frage der Reziprozität auf die Linie des Ständerats um und beschloss deren gesetzliche Verankerung. Die vom Ständerat im Personenbeförderungsgesetz ergänzten Tarifbestimmungen wurden angenommen, wobei der Passus ergänzt wurde, dass ordentliche Fahrkarten keinen Gültigkeitseinschränkungen bezüglich Zeit, Strecke und Transportmittelkategorie unterstellt werden dürfen. Desgleichen wurde die vom Ständerat festgehaltene Pflicht zur Berücksichtigung lokaler und regionaler Strukturen in der Ausschreibungsplanung übernommen. Hingegen strich der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission den vom Ständerat im SBB-Gesetz eingefügten Passus zur Tarifgestaltung. Die Diskussion der Differenzen im Ständerat ist für die Frühjahrsession 2012 traktandiert.

Bahnreform 2 (05.028)
Dossier: Bahnreform 2

In der Herbstsession gelangte die Vorlage zur Differenzbereinigung in den Nationalrat. Nachdem er seinen Entscheid im Vorjahr im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zur Offroader-Initiative bereits auf einen durchschnittlichen CO2-Ausstoss von 130 g/km für Personenwagen revidiert hatte, war der Anschluss an den Ständerat in diesem Falle nur noch Formsache. Auf Anraten seiner Kommission, welche den Entscheid mit 15 zu 11 Stimmen gefällt hatte, hielt der Nationalrat an seiner Position zur Streichung der subsidiären Abgabe auf fossile Treibstoffe fest. Franziska Teuscher (gp, BE), die Sprecherin des zurückgezogenen Minderheitsantrages, der Zustimmung zum Ständerat gefordert hätte, kündigte jedoch an, die CO2-Abgabe mit einem parlamentarischen Vorstoss wieder einzubringen, sollte sich abzeichnen, dass die im Gesetz enthaltenen Massnahmen zur Erreichung des Reduktionsziels nicht ausreichen würden. Der zentrale Grund für den Rückzug des links-grünen Minderheitsantrages – wie auch eines weiteren Minderheitsantrages Jans (sp, BS) – war die Befürchtung, dass das Gesetz in der Schlussabstimmung wegen Opposition von SVP und FDP versenkt würde. Dies wiederum irritierte Vertreter der FDP; sie bezeichneten die gewählte Taktik als unehrlich, da einerseits am starren Inlandziel festgehalten würde, jedoch eine Massnahme, welche zu dessen Erreichung zentral wäre, somit aus dem Gesetz gestrichen würde. Des Weiteren verblieb die Differenz zum Ständerat betreffend Kompensation von CO2-Emissionen durch fossil-thermische Kraftwerke. Mit einer knappen rechts-bürgerlichen Mehrheit von 94 zu 92 Stimmen beschloss der Nationalrat, hier weiterhin dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen, der eine Kompensation im Ausland von bis zu 50% der Emissionen erlaubt. Der Nationalrat führte auf Antrag einer Kommissionsmehrheit eine weitere Differenz ein: Sollten sich Volk und Parlament für einen Atomausstieg bis 2020 aussprechen, sollte die Möglichkeit erhalten bleiben, die im Ausland vorgenommene CO2-Reduktion sogar auf 80% zu erhöhen. In der Wintersession hatte der neu zusammengesetzte Ständerat zuerst über einen Rückweisungsantrag Freitag (fdp, GL) zu beschliessen. Der Antragssteller vertrat die Ansicht, dass das CO2-Gesetz stärker an das neue Umfeld der aufgekommenen Atomausstiegsdebatte angepasst werden müsse. Der Antrag blieb mit 30 zu 8 Stimmen jedoch chancenlos. Danach stimmte der Ständerat der Möglichkeit zur Auslandkompensation von fossil-thermischen Kraftwerken zu, sprach sich jedoch für die Streichung des vom Nationalrat in der Herbstsession eingeführten Zusatzes aus. Auch bei der CO2-Abgabe auf Treibstoffe stimmte der Ständerat der grossen Kammer zu. Ausschlaggebend dafür war die Befürchtung, dass gegen eine Treibstoffabgabe das Referendum ergriffen werden könnte. Der Nationalrat sah stattdessen einen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe bis maximal 5 Rappen vor, womit sich auch der Ständerat einverstanden zeigte. Die letzte verbleibende Differenz löste der Nationalrat in der Wintersession indem er sich, wie auch der Ständerat, dafür aussprach, dass Erträge aus Sanktionen bei Nichteinhaltung der CO2-Grenzwerte von Neuwagen dem Infrastrukturfonds und nicht, wie vom Nationalrat gefordert, der Bevölkerung zukommen sollen. Somit erübrigte sich die Tagung einer Einigungskonferenz und das Geschäft gelangte noch an der letzten Sitzung der Wintersession zur Schlussabstimmung. Im Ständerat passierte das Gesetz mit 34 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen, im Nationalrat sprachen sich 130 zu 61 für den Entwurf aus. Abgelehnt wurde das Geschäft von der beinahe geschlossenen SVP, sowie von einigen Vertretern der FDP und einem BDP-Nationalrat. Die Referendumsdrohung, welche Ende August von Seiten der Wirtschaft wegen der vom Parlament beschlossenen 20-prozentigen Inlandreduktion laut wurde, schien sich Ende Jahr zu verflüchtigen. Economiesuisse begründete diese Wendung damit, dass im Falle vom Anschluss Schweizer Firmen an das europäische Emissionshandelssystems (ETS) anrechenbare Reduktionen weiterhin auch im Ausland möglich sein würden. Diese Interpretation wurde durch das BAFU gestützt.

Volksinitiative «für ein gesundes Klima» und indirekter Gegenvorschlag (Revision CO2-Gesetz; BRG 09.067)
Dossier: Mit der Revision des CO2-Gesetzes erfüllte Vorstösse (BRG 09.067)
Dossier: Totalrevision des CO2-Gesetzes
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Auch bei den Wahlen in den Ständerat musste die FDP Verluste hinnehmen. Mit neu elf Mandaten in der kleinen Kammer musste der Freisinn zwar im Vergleich zu 2007 per Saldo lediglich einen Sitzverlust verkraften. Dies bedeutete aber erstens ein Rekordtief und zweitens gleich viele Sitze wie die SP, die zusammen mit der FDP neu die zweitstärkste Kraft in der kleinen Kammer stellt. Verteidigen konnte der Freisinn seine Ständeratssitze in den Kantonen Zürich (Gutzwiller), Luzern (Theiler), Obwalden (Hess), Glarus (Freitag), Appenzell Ausserrhoden (Altherr), Aargau (Egerszegi) und Neuenburg (Comte). Neu in den Ständerat zogen – den freisinnigen Sitz in ihrem jeweiligen Kanton verteidigend – Karin Keller-Sutter (SG), die trotz einer gegen sie gerichteten Kampagne der Weltwoche einen grossen Erfolg feierte, Joachim Eder (ZG) und – wenn auch nur äusserst knapp mit 763 Stimmen Vorsprung – Fabio Abate (TI). Im Kanton Graubünden konnte zudem der Sitz der nicht mehr angetretenen SVP erobert werden (Martin Schmid). Historische Niederlagen musste die FDP hingegen in den Kantonen Solothurn und Schaffhausen hinnehmen. In beiden Kantonen konnte der Ständeratssitz, den man in Solothurn seit 163 Jahren inne gehabt hatte, nicht gehalten werden. Mit dem Verlust in Schaffhausen war der dortige Freisinn erstmals seit 1848 nicht mehr in Bern vertreten. Keine Chance auf einen Sitzgewinn hatten die Freisinnigen Kandidierenden schliesslich in den Kantonen Bern (weder im Frühjahr für die Ersatzwahl von Bundesrätin Sommaruga noch im Herbst), Schwyz, Freiburg, Basel-Stadt, Thurgau, Waadt, Wallis, Genf und Jura.

Wahlkampf und Resultate der FDP bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei nationalen Wahlen 2011

Im Kanton Glarus erwuchs den beiden Bisherigen Pankraz Freitag (fdp) und This Jenny (svp) grüne Konkurrenz. Karl Stadler (gp), der von der SP unterstützt wurde, wollte eine echte Alternative zu den Bürgerlichen darstellen. Vervollständigt wurde das Kandidatenquartett durch den Parteilosen Kurt Reifler. Mehr als Achtungserfolge konnten die beiden Herausforderer aber nicht verbuchen. Jenny (5'416) und Freitag (5'359) wurden bestätigt. Stadler (2'983) und Reifler (2'691) erhielten aber beide mehr als 2'500 Stimmen.

Kanton Glarus – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)