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  • Teuscher, Franziska (gp/verts, BE) NR/CN
  • Müller, Geri (gp/verts, AG) NR/CN

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Mit dem Postulat Feri sollte eine Prüfung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik vorgenommen werden. Yvonne Feri (sp, AG) wies in ihrem Anliegen darauf hin, dass sich die Parlamentsarbeit stark verändert habe, die Komplexität der Dossiers zunehme und immer mehr Parlamentarierinnen und Parlamentarier Familienarbeit übernähmen. Eine Studie habe zudem gezeigt, dass Parlamentsmitglieder sehr viel Zeit für politische Arbeit aufwendeten. Um Milizarbeit leben zu können, müsse also die Vereinbarkeit von Parlamentsarbeit, Beruf und Betreuungsarbeit analysiert werden.
Dies sah auch das Büro-NR so und erwähnte in seiner Begründung gleich einen ganzen Strauss verschiedener Vorstösse, die in letzter Zeit ähnliche Ideen verfolgt hatten. Die parlamentarischen Initiativen Aebischer (sp, BE; Pa.Iv. 15.445), Roth-Bernasconi (sp, GE; Pa.Iv. 14.463), Feri (Pa.Iv. 13.410), Galladé (sp, ZH; Pa.Iv. 11.453) und Dupraz (fdp, GE; Pa.Iv. 04.483), oder die Postulate Feri (Po. 13.3691), Teuscher (gp, BE; Po. 06.3844) oder Zisyadis (pda, VD; Po. 01.3232) seien zwar mehrheitlich erfolglos geblieben, die Regelmässigkeit der Einreichung dieser Vorstösse zeige aber, dass das Anliegen nicht nur dauerhaft aktuell sei, sondern zukünftig wohl auch noch an Bedeutung gewinnen könnte. Das Büro beantragte deshalb Annahme des Postulats und forderte einen umfassenden Bericht, der auch mögliche Verbesserungen und Anpassungen aufzeigen sollte.
Keine Freude an dieser Empfehlung, die in der Regel zu einer stillschweigenden Überweisung führt, hatte Thomas Aeschi (svp, ZG), der das Postulat bekämpfte, was bedeutet, dass es in einer der nächsten Nationalratssessionen zur Diskussion traktandiert werden wird.

Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik (Po. 18.4252)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Ende November 2017 löste ein Artikel in der Zeitung Le Temps über Yannick Buttet (cvp, VS) eine Debatte aus, mit der die aktuellen Diskussionen um #metoo – ein Kürzel, das im Rahmen der Anklage gegen den US-amerikanischen Filmproduzenten Harvey Weinstein aufgekommen war und auf sexuelle Belästigung und sexuelle Übergriffe aufmerksam machen will – auch in Bundesbern virulent wurden und die letztlich zur Demission des Walliser Nationalrats führten.

Le Temps berichtete, dass gegen Buttet eine Klage wegen Stalking eingereicht worden sei. Er habe eine Frau, mit der er eine aussereheliche Beziehung gehabt habe, seit dem Ende dieser Beziehung über ein Jahr lang mit Sprachnachrichten und Telefonanrufen eingedeckt. Als er sie an ihrem Wohnort aufgesucht habe, habe die Frau die Polizei gerufen, die Buttet im Garten der ehemaligen Geliebten verhaftet habe.
Buttet bestritt die Vorwürfe nicht. Eine Ehekrise habe sein Verhalten beeinflusst und er entschuldige sich bei all jenen, «que j’ai pu blesser involontairement» (Le Temps). Anlass zu den Diskussionen gaben allerdings weniger das Privatleben von Buttet und der Stalking-Vorwurf – auch wenn zahlreiche Medien dem als wertkonservativ bezeichneten CVP-Vizepräsidenten, der sich für ein traditionelles Familienbild einsetze, Heuchelei vorwarfen («Ausgerechnet der Saubermann» titelte etwa der Tages-Anzeiger). Eine Debatte lösten vielmehr die von Le Temps in Bundesbern eingeholten Reaktionen verschiedener Politikerinnen und Journalistinnen auf die Affäre Buttet aus: Buttet habe «des pulsions sexuelles incontrôlées»; wenn er trinke, ändere sich seine Persönlichkeit: «Il se comporte mal et il a des gestes déplacés»; «il va trop loin et il ne connaît plus de limites», gaben die befragten Frauen zu Protokoll. Gar von «dérapages choquants» war die Rede. «Si tu couches, je vote pour ta motion» sei einer Parlamentarierin angeboten worden. Die Interviewten wollten allerdings anonym bleiben. Sie müssten um ihre Karriere fürchten, wenn sie sich öffentlich äussern würden. In der Folge nahm die Deutschschweizer Presse den Fall auf und weitete ihn aus. Anscheinend wisse nicht nur Buttet nicht, wo die Grenzen seien. Mehrere Parlamentarierinnen kamen zu Wort und berichteten über «unangebrachte Gesten, die sie wirklich darüber nachdenken lassen, wohin sie gehen oder ob sie es noch wagen, mit gewissen Personen den Lift zu nehmen» (Céline Amaudruz; svp, GE), über «sexistische Sprüche» (Yvonne Feri; sp, AG) oder gar Vergewaltigungsdrohungen in Kommissionssitzungen (Maria Roth-Bernasconi; sp, GE). Viele Parlamentarierinnen erhielten Bemerkungen zu ihrer Kleidung, ihrem Make-Up, ihren Beinen, ihren Brüsten; viele wüssten nicht, wie sie reagieren sollten, würden resignieren und versuchten, damit zu leben.
Maya Graf (gp, BL) forderte als Präsidentin des Frauendachverbandes Alliance F eine Meldestelle für Parlamentsmitglieder, bei der sexuelle Belästigung gemeldet werden könne. Sexismus gehöre leider immer noch zur Tagesordnung; das sei im Parlament nicht anders. Freilich gab es auch Stimmen, die ein Sexismus-Problem im Bundeshaus als «Blödsinn» bezeichneten (Verena Herzog; svp, TG) und keinen Handlungsbedarf sahen. Um gewählte Nationalrätin zu sein, müsse man stark und durchsetzungsfähig sein und könne sich wohl zur Wehr setzen, befand Andrea Gmür (cvp, LU). Natalie Rickli (svp, ZH) warnte davor, nun gleich alle Männer im Bundeshaus unter Generalverdacht zu stellen. Auch Kathrin Bertschy (glp, BE) betonte im Tages-Anzeiger, dass sich die grosse Mehrheit der männlichen Kollegen auch bei informelleren Anlässen, in denen Alkohol fliesse, «normal und anständig» verhalten würde. Wie überall gebe es aber auch hier «ein paar Typen, die enthemmter sind und die Grenzen nicht kennen.»

Wie ambivalent die Debatte um #metoo ist und wie schwierig es eben ist, sich zu wehren, zeigten die Auseinandersetzungen um die Anschuldigungen von Céline Amaudruz zu den unangebrachten Gesten und ihren Bedenken, mit gewissen Personen den Lift zu benutzen. Nachdem der Sonntags-Blick kolportiert hatte, dass ihre Andeutung wohl Buttet gegolten haben müsse – der Walliser soll sie beim Apéro nach der Wahl von Ignazio Cassis in stark angetrunkenem Zustand belästigt haben –, wurde die Genferin laut Medien in ihrer Fraktion von Adrian Amstutz (svp, BE) heftig kritisiert. Sie schade der Partei und allen Parlamentariern, wenn sie Äusserungen mache ohne konkret zu werden und Namen zu nennen. Laut Sonntags-Blick habe die Genferin darauf unter Tränen das Fraktionszimmer verlassen. In seinem Editorial in der Weltwoche doppelte Roger Köppel (svp, ZH) nach: Das Klima im Bundeshaus sei «sexismusfeindlich», Männer stünden unter Generalverdacht. Und weiter: «Eine Politikerin, die ich noch nie ohne kurzen Rock oder hautenge Bluse gesehen habe, beschwert sich, sie würde mit gewissen Herren niemals in den Lift steigen.» Das Problem sei, so die Tribune de Genève, dass Frauen von Opfern zu Täterinnen gemacht würden – auch im Bundeshaus. Die «manipulierende Wirkung der medialen Öffentlichkeit» – so die Wochen-Zeitung – sei vor allem für Frauen verheerend, denen, wenn sie eine Anschuldigung vorbrächten, eine mediale Hetzjagd und die Ausleuchtung ihres Privatlebens drohe: «Kann eine Situation juristisch nicht eindeutig geklärt werden, bleibt die Geschichte vor allem an der Frau kleben. Sie kriegt den Schlampenstempel aufgedrückt.»

Buttet wurde kurz nach Bekanntwerden der Anschuldigungen von seinem Amt als CVP-Vizepräsident suspendiert. Einen Rücktritt als Nationalrat schloss Buttet vorerst allerdings aus, auch wenn sich gar CVP-Bundesrätin Doris Leuthard in die Debatte einbrachte. Falls die Vorwürfe korrekt seien, habe Herr Buttet ein Problem, sagte die Magistratin bei einem TV-Interview: «Alle diese Herren, die sich nicht zu benehmen wissen, nerven mich [...]. In der Politik ist das inakzeptabel», wurde das Interview bei RTS im Blick zitiert. Rund fünf Tage nach Bekanntwerden des Stalking-Vorwurfs liess sich Buttet krank schreiben. Er wolle eine Kur beginnen, um sein Alkoholproblem in den Griff zu kriegen, liess er über seinen Anwalt verkünden. Damit vermied er eine geplante Anhörung durch die Parteileitung. CVP-Präsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) nahm in der Folge vor der Presse Stellung. Buttets Verhalten sei in der Tat inakzeptabel, aber auch für ihn gelte die Unschuldsvermutung.
Freilich wurden nicht nur die Rücktrittsforderungen, sondern auch die Forderungen nach einem Parteiausschluss lauter. Insbesondere nachdem in Le Temps sechs weitere Frauen zu Wort gekommen waren, die detailliert sexuelle Belästigungen von Buttet beschrieben, und nachdem bekannt wurde, dass die Walliser Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Nötigung eingeleitet hatte. Ohne mit seiner Partei das Gespräch gesucht zu haben, zog Buttet wohl auch deshalb die Reissleine und gab am Sonntag, 18. Dezember 2017 seine Demission als Nationalrat bekannt. Er erklärte via Communiqué, im Interesse der CVP und seiner Familie zurückzutreten. Er wolle sein Umfeld schützen und die notwendige Ruhe für den Heilungsprozess von seiner Alkoholabhängigkeit schaffen. Für Buttet, der Gemeindepräsident von Collombey-Muraz (VS) blieb, rutschte Benjamin Roduit (cvp, VS) in den Nationalrat nach.

Eine rasche Reaktion auf die Debatten zeigten die beiden Ratspräsidien. Karin Keller-Sutter (fdp, SG) und Dominique de Buman (cvp, FR) fassten eine «Lex Buttet» (Blick) ins Auge. Sexuelle Belästigung müsse verurteilt werden und gegen sie sei «mit aller Entschiedenheit» vorzugehen, so die Ständeratspräsidentin und der Nationalratspräsident in einem gemeinsamen Communiqué. Mitte Dezember legte die Verwaltungsdelegation in Absprache mit den Rats- und den Fraktionspräsidien dann ein Dokument vor, in dem den Parlamentsmitgliedern geraten wurde, sich bei sexueller Belästigung künftig an die Fraktionsspitzen oder eine externe Beratungsstelle zu wenden. Das Dokument hielt zudem den Unterschied zwischen einem Flirt und sexueller Belästigung fest, wie er auch im Ratgeber für Arbeitnehmende des Bundes vermerkt ist: Ein Flirt sei «aufbauend», «von beiden Seiten erwünscht» und löse «Freude aus», während sexuelle Belästigung «erniedrigend», «von einer Person nicht erwünscht» sei und «Ärger» auslöse. Mit diesem Dokument drifte die Debatte ins Lächerliche ab, bedauerte Natalie Rickli, als «fausse bonne idée» bezeichnete Doris Fiala (fdp, ZH) das Unterfangen laut Tages-Anzeiger. Leider mache man nur noch Witze, wenn man «wie Schulbuben» behandelt werde, obwohl es bei Stalking und sexuellen Belästigungen um wichtige Themen ginge. Géraldine Savary (sp, VD) befand es hingegen für nützlich, in Erinnerung zu rufen, «was normal sein sollte, es aber offenbar nicht für alle ist». Es sei gut darüber zu reden, weil das vor allem den Frauen helfe, sich bewusst zu werden, dass man Grenzen setzen dürfe und müsse, gab sie dem Tages-Anzeiger zu Protokoll.

Einige Medien reflektierten ihre eigene Rolle in der Affäre: Buttets Karriere ende, bevor erwiesen sei, ob und was er sich zuschulden habe kommen lassen – so etwa die Basler Zeitung. Die Unschuldsvermutung habe keinen Wert mehr und in den letzten drei Wochen habe eine «veritable Hetzjagd» mit zahlreichen anonymen Beschuldigungen stattgefunden. Nur eine Frau habe aber genug Rückgrat gehabt, Buttet anzuzeigen, seine ehemalige Geliebte. Die «tolérance zéro» sei zur Norm im Parlament geworden, urteilte die Tribune de Genève und stellte einen Vergleich mit dem Rücktritt von Jonas Fricker (gp, AG), dem Wirbel um ein aussereheliches Kind von Christophe Darbellay (VS, cvp) und der Affäre um Geri Müller (gp, AG) her. Jemand mache einen Fehler, es komme zu einem Mediengewitter und zu grossem politischen Druck, dem nur noch durch einen Rücktritt begegnet werden könne. Man müsse sich fragen, ob die immer schneller agierenden Medien Meinungen abbildeten oder selber formten. Sie hätten auf jeden Fall die Macht, zu definieren, was moralisch vertretbar sei. Die Vermischung von privatem und öffentlichem Leben nehme zu. Man müsse freilich unterscheiden zwischen moralischen und strafrechtlichen Verfehlungen – so die Tribune de Genève.

Mitte August 2018 wurde bekannt, dass Buttet wegen Nötigung und unrechtmässiger Aneignung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Er selber bezeichnete die damals publik gewordene Verhaftung laut der NZZ als Resultat einer politischen Verschwörung. Er überlege sich, im Herbst 2019 für den Ständerat zu kandidieren.

Affäre Buttet

Mittels Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Parlament wollte Cédric Wermuth (sp, AG) das Milizsystem stärken. Vor allem für jüngere Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit Kindern im vorschul- oder schulpflichtigen Alter sei es schwierig, Familien- und Parlamentsarbeit unter einen Hut zu bringen. Die Kinderbetreuung bleibe vor allem während den Sessionen in den meisten Fällen dem familiären Umfeld, der Partnerin oder dem Partner vorbehalten. Das sei nicht nur stossend, sondern mit ein Grund, weshalb so wenig Frauen im Parlament vertreten seien. Die ungleichen Chancen würden das Milizsystem diskreditieren und im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass auf politisches Engagement verzichtet wird.
Das Büro-NR, das bei Annahme des Postulats Verbesserungsmöglichkeiten hätte vorschlagen sollen, verwies in seiner ausführlichen Stellungnahme auf zahlreiche Vorstösse, mit denen bereits früher eine Anpassung des Sitzungsrhythmus oder der Sitzungszeiten verlangt worden war, die aber allesamt vom Rat selber abgelehnt worden seien. Einzig das Postulat Teuscher habe 2007 dazu geführt, dass die Sessionen – soweit möglich – den Schulferien angepasst worden seien. Weil die Familien- und Wohnsituation der Nationalrätinnen und Nationalräte sehr unterschiedlich sei, würde eine Änderung der Sessionsorganisation immer auch individuelle Nachteile schaffen. Dass eine Änderung einen hohen administrativen Aufwand und hohe Kosten bedeuten und zudem nur einem Teil der Rätinnen und Räte Vorteile bringen würde, komme erschwerend hinzu. Das Büro beantragte entsprechend die Ablehnung des Postulats, wogegen sich eine GP/SP-Minderheit wehren wollte.
Das Thema wurde von den Medien bereits im Vorfeld der Debatte dankbar aufgenommen und im Rat wurde das Postulat entsprechend ausführlich diskutiert. Cédric Wermuth versuchte, für seine Idee Werbung zu machen, indem er auf die Bedeutung von Traditionen hinwies. Diese seien wichtig, müssten aber den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dass die Ratsmitglieder sehr unterschiedliche Ansichten über Tradition und Anpassungen haben, zeigte sich dann im deutlichen links-bürgerlichen Graben bei der Abstimmung über den Vorstoss. Die geschlossenen SP-, GP- und GLP-Fraktionen standen einem fast geschlossen Nein stimmenden bürgerlichen Block gegenüber. Abweichlerinnen und Abweichler gab es lediglich bei der CVP (3), der FDP (1) und der BDP (2). Die insgesamt 65 befürwortenden Stimmen unterlagen freilich den 123 Nein-Stimmen deutlich (1 Enthaltung) und der Vorstoss wurde entsprechen versenkt.

Vereinbarkeit von Familie und Parlament (Po. 17.3210)
Dossier: Milizparlament in der Krise?
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

En avril 2016 est paru le rapport "Revenu de la mère en cas d'ajournement de l'allocation de maternité suite à l'hospitalisation prolongée du nouveau - né", en rapport aux postulats Maury Pasquier(10.3523) et Teuscher, déposés en 2010. Les postulats demandent la garantie d'un revenu pour les mères dont les enfants sont hospitalisés sur une longue période suivant la naissance. Selon le droit en vigueur, les mères demandant le rapport des allocations de maternité pour la fin de l'hospitalisation ne touchent rien tant que dure celle-ci. Or, elles n'ont pas le droit de travailler pendant les huit semaines suivant la naissance. A l'issue du rapport, le Conseil fédéral retient deux manières de compenser la lacune existante: une règle spéciale dans le Codes des Obligations (CO) ou une prolongation de la durée du versement de l'allocation de maternité en cas de report, à modifier directement dans la loi sur les allocations perte de gains (LAPG). Le Conseil donne sa préférence à la seconde solution.

Mütter bei aufgeschobenem Mutterschaftsurlaub entschädigt

La sénatrice Maury Pasquier avait déposé en 2010 un postulat dont le nom annonce le programme: Quel revenu pendant les huit semaines d'interdiction de travailler suivant l'accouchement, en cas du report du droit aux prestations de l'assurance-maternité suite à l'hospitalisation du nouveau-né? Ce n'est qu'en 2016 que la socialiste a reçu la réponse à sa question, sous la forme d'un rapport du Conseil fédéral, examinant également le postulat 10.4125, déposé par la députée Teuscher, portant sur le même objet.
Dans le rapport, le Conseil fédéral présente deux solutions au report de prestations: Soit le revenu de la mère durant l'hospitalisation du nouveau-né est assuré par le régime des allocations perte de gains, ou alors le versement du salaire pourrait être réglé explicitement à l'art. 324a CO et sa durée déterminée. Comme cette dernière alternative serait légèrement plus coûteuse et que sa charge reviendrait entièrement à l'employeur, le Conseil fédéral préfère une modification de la LAPG, qui a l'avantage d'inclure également les femmes de condition indépendante.

Revenu pendant les huit semaines d'interdiction de travailler suivant l'accouchement?

Der Bundesrat publizierte einen Bericht zum Thema Aufschub der Mutterschaftsentschädigung in Beantwortung zweier Postulate Maury Pasquier (10.3523) und Teuscher (10.4125). Beide Vorstösse hatten den Aufschub der Mutterschaftsentschädigung bei einem längeren Spitalaufenthalt des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt betroffen. Ein solcher Aufschub ist derzeit möglich, jedoch ist die Mutter ab der Niederkunft bis zum Beginn der Auszahlungen – dem offiziellen Beginn des Mutterschaftsurlaubs – erwerbslos, und sie darf in den ersten acht Wochen nicht arbeiten. Die Postulate verlangten, einen Bericht über mögliche Gesetzesänderungen vorzulegen, um Müttern in dieser Situation ein Einkommen zu gewährleisten. Der Bundesrat kam in seinem Bericht zum Schluss, dass die auftretende Einkommenslücke im beschriebenen Fall nicht durch andere Sozialversicherungen oder private Versicherungslösungen gedeckt wird. Zwar besteht eine gewisse Pflicht der Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung, diese ist jedoch rechtlich nicht abschliessend begründet. Als Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation nannte der Bundesrat einerseits eine Ergänzung des Erwerbsersatzordnungsgesetzes (EOG), damit betroffenen Müttern eine Entschädigung ausbezahlt würde. Andererseits könnten die Bestimmungen im Obligationenrecht so angepasst werden, dass der Arbeitgeber in jedem Fall zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet ist – dies gestützt auf die Tatsache, dass die Arbeitnehmerin sich um ein krankes Kind kümmert.

Aufschub der Mutterschaftsentschädigung

Die stattliche Menge von 288 Bewerberinnen und Bewerbern auf die 16 Sitze bei den Nationalratswahlen bedeutete einen neuen Rekord im Kanton Aargau, genauso wie die 23 Listen (2011: 22). Zu beachten ist jedoch, dass dem Aargau aufgrund des starken Bevölkerungswachstums ein zusätzliches Mandat zugesprochen wurde. Der Frauenanteil auf den Listen stieg im Vergleich zu den eidgenössischen Wahlen 2011 wieder leicht (36.5%), kam jedoch nicht an die rekordhohen 39% aus dem Jahre 1995 heran.

Im Gegensatz zu anderen Kantonen demonstrierten die grossen bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP im Kanton Aargau Einigkeit und verbanden zum ersten Mal seit 1999 wieder ihre Listen. Dies, nachdem selbst die im Aargau traditionelle Allianz zwischen SVP und FDP bei den Wahlen 2011 zwischenzeitlich auseinandergebrochen war. Das Neuaufleben einer traditionellen Verbindung fand auch auf linker Seite statt, wo sich die Grünen – nach einem Intermezzo mit der GLP und der CVP bei den letzten Wahlen – wieder an die Seite der SP schlugen. Komplettiert wurde jene Verbindung mit der Piratenpartei und der in vier Kantonen antretenden Integralen Politik. Die Mitteparteien BDP, GLP und EVP sorgten mit dem Einbezug der Bewegung Ecopop in ihrer Listenverbindung für kontroverse Diskussionen, da Ecopop im Vorjahr mit einer Zuwanderungsstoppinitiative nicht unbedingt auf ähnlicher ideologischer Linie wie die Listenpartnerinnen schien. Kurz vor Bekanntwerden der Verbindung war der Geschäftsführer von Ecopop, Andreas Thommen aus der Kantonalpartei der Grünen ausgetreten. Weniger umstritten war mit der Sozial-Liberalen Bewegung der fünfte Partner in jenem Verbund.

Mit dem Rücktritt des Badener Stadtammanns Geri Müller mussten die Grünen einen gewichtigen Abgang hinnehmen. Auf Seiten der SVP trat Nationalrat Hans Killer nach zwei Legislaturen in Bern nicht mehr an. Aufgrund der zahlreichen Ständeratskandidaturen von Listenanwärtern war zudem mindestens eine weitere Neubesetzung absehbar. Wer sich den zusätzlichen, sechzehnten Aargauer Nationalratssitz holen würde, war im Hinblick auf den Wahlsonntag die grosse Frage. Dem geschlossenen bürgerlichen Block aus CVP, FDP und SVP wurden die grössten Chancen eingeräumt. Hoffnungen machte sich vor allem die CVP, nachdem sie in den Wahlen 2011 ein Debakel erlitten hatte und zwei ihrer drei Sitze abgeben musste. Die Prognostiker sahen die Volkspartei als wahrscheinlichste Profiteurin innerhalb des Zusammenschlusses.

Im Einklang mit dem nationalen Trend hiessen die Wahlsieger am 18. Oktober FDP und SVP. Beide konnten um einen Sitz zulegen und ihren Wähleranteil ausbauen. Die FDP kommt neu auf 15.1% (+3.6 Prozentpunkte), während die SVP gar auf rekordhohe 38% (+3.3 Prozentpunkte) zulegen konnte. Insbesondere der SVP wurde ein solch deutlicher Zuwachs vor den Wahlen kaum zugetraut. Sowohl der als Hardliner geltende Andreas Glarner als auch Kantonalpräsident Thomas Burgherr schafften den Sprung in den Nationalrat. Bei der FDP profitierte der neu gewählte Thierry Burkhart vom Erfolg seiner Partei. Grosse Verliererin im Aargau war die SP, welche noch auf einen Wähleranteil von 16.1% kommt (-1.9 Prozentpunkte) und damit einen Sitz abgeben musste. Die Sozialdemokraten dürfen damit neu nur noch zwei Vertreter nach Bern schicken. Max Chopard-Acklin, welcher 2011 als Nachrückender die Wiederwahl schaffte, musste darum seinen Platz wieder räumen. Die CVP konnte nicht wie erhofft zulegen und verlor erneut an Wählergunst (-2 Prozentpunkte). Die kleineren Mitteparteien GLP (-0.5 Prozentpunkte) und BDP (-1 Prozentpunkt) konnten trotz Verlusten ihre Sitze halten. Auch die Grünen konnten trotz eines Verlusts von 1.8 Prozentpunkten die Abgabe eines Sitzes verhindern, da die Sozialdemokraten als Listenpartner bereits in den sauren Apfel beissen mussten. Den frei werdenden Sitz von Geri Müller konnte Kantonalpräsident Jonas Fricker erobern.
Mit einem Anteil von 25% schrumpfte die prozentuale Vertretung der Frauen erneut (-1.7 Prozentpunkte), da zwar alle vier bisherigen Vertreterinnen die Wiederwahl schafften, die zu vergebenen Sitze aber von 15 auf 16 angestiegen waren. Die Wahlbeteiligung betrug 48.3%, was gegenüber 2011 einen minimen Rückgang bedeutete (-0.2 Prozentpunkte). Die neue Aargauer Vertretung in der grossen Kammer setzt sich damit wie folgt zusammen: 7 SVP, 3 FDP, 2 SP, 1 GPS, 1 GLP, 1 BDP und 1 CVP.

Kanton Aargau -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

18 National- und Ständeräte reichten beim Presserat aufgrund Verletzung der Privatsphäre von Geri Müller in der so benannten Nackt-Selfie-Affäre eine Beschwerde gegen die "Schweiz am Sonntag" ein. Die Beschwerdeführer, darunter neben grünen Parlamentariern auch vereinzelte Mitglieder der Fraktionen CVP, FDP und SP, beschuldigten das Sonntagsblatt des Erhebens von rückhaltlosen Anschuldigungen gegen den damaligen Nationalrat, namentlich der Nötigung und des Amtsmissbrauchs.

Verletzung der Privatsphäre von Geri Müller

Ein ziemlich unsägliches Anschauungsbeispiel für die Sensationslust der hiesigen Medien und für die zunehmende Personalisierung und Boulevardisierung der Politik stellte 2014 die so betitelte „Nackt-Selfie-Affäre“ rund um den GP-Nationalrat und Stadtammann von Baden Geri Müller dar. Mitte August brachte die „Schweiz am Sonntag“ einen Beitrag, in dem eine Frau schwere Vorwürfe gegen Müller erhob: Dieser soll ihr unter anderem Nacktbilder von sich aus seinem Büro im Stadthaus Baden geschickt haben. Bei Beendigung der Affäre soll Müller die Frau unter Druck gesetzt haben, die Bilder zu löschen. Die Medien – und nicht nur die Boulevardmedien – nahmen die Geschichte ob des Sommerloches dankbar auf. Gar die NZZ rühmte sich, selber einen Nackt-Selfie-Skandal im Bundeshaus aufgedeckt zu haben. Die Badener Stadtexekutive stellte Müller auf die Meldung hin frei, während die Grünen die Sache zuerst untersuchen wollten, bevor sie Stellung nähmen. Die GP erinnerte daran, dass Persönlichkeits- und Datenschutz auch im Zeitalter der sozialen Netzwerke gälten. Am 19. August gab Müller eine Medienkonferenz, die wiederum grosse mediale Resonanz auslöste. Müller entschuldigte sich bei seinen Angehörigen für die Affäre, für die er sich schäme und bei der er erst zu spät bemerkt habe, dass sie irrsinnig sei, was er bereue. Gleichzeitig wurde auch die Frau von den Medien befragt. War zuerst von einer 21-Jährigen die Rede gewesen, wurde das Alter der Frau später auf 33 Jahre korrigiert. Die Fakten zeigten rasch, dass weder Amtsmissbrauch noch Nötigung – beides wurde Müller in den Medien vorgeworfen – vorlagen. Die GP gab in der Folge bekannt, dass für sie der Fall damit erledigt sei und Müller hundertprozentigen Support geniesse. Obwohl also eigentlich kein öffentliches Interesse am Fall bestand, liessen die Medien nicht davon ab. Dies auch deshalb, weil hinter der Geschichte Rachefeldzüge von Personen vermutet wurden, die Müller eher feindlich gegenüberstanden. So sollen Josef Bollag, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Baden, und FDP-Stadtrat Roger Huber, der bei der Wahl ins Stadtpräsidium Müllers Konkurrent gewesen war, aber auch CVP-Nationalrat Gerhard Pfister und ein Intimfeind von Müller, der PR-Berater Sacha Wigdorovits von der Frau kontaktiert worden sein. Sie habe den Männern illegale Tonaufnahmen von Gesprächen zwischen ihr und Geri Müller angeboten. Teile dieser Gespräche sollen auch Grundlage für die Enthüllungen in der „Schweiz am Sonntag“ gewesen sein. Die „Sonntags-Zeitung“ berichtete, dass sie von Wigdorovits und Bollag mit den Gesprächsaufnahmen der Frau kontaktiert worden sei. Der Versuch, Müller durch Instrumentalisierung der „Sonntagszeitung" zu diskreditieren, sei aber gescheitert, weil die Zeitung abgelehnt habe. Auch die „Weltwoche" und der „Blick" sollen ein Angebot aus rechtlichen Gründen abgelehnt haben. Die „Schweiz am Sonntag“, die das Angebot angenommen haben soll, rechtfertigte ihre Story, die auch eine Woche nach dem ersten Artikel die ersten beiden Seiten in Anspruch nahm, mit dem Hinweis, es gehe hier nicht um Privates, sondern um Politik. Es sei gefährlich, wenn sich ein Politiker mit Nacktfotos erpressbar mache. Die Bürgerschaft habe ein Recht auf die Aufdeckung undurchsichtiger Spiele rund um „Gerigate“, wie die Affäre mittlerweile in den sozialen Medien betitelt wurde.
Die Geschichte köchelte auch deshalb weiter, weil die bürgerlichen Badener Stadtparteien den Rücktritt von Müller forderten. Interessanterweise kippte die Stimmung aber nach und nach. Gegen die überschnelle Verurteilung und die Moralkeulen begann sich Widerstand zu regen. So versammelten sich etwa vor dem Stadthaus Baden mehrere Hundert Personen, die Selfies von sich machten, um ihre Solidarität auszudrücken. Sogar die „Weltwoche" sprang für Müller ein und sprach davon, dass die Medien ihm das Menschenrecht des Schutzes der Intimsphäre entzogen hätten. Dieser „Dammbruch“ schaffe „ein Klima von Bespitzelung und Denunziantentum“. Anfang September erklärte Müller, dass er im Amt bleiben wolle. Seine Ratskollegen blieben jedoch bei ihrer Rücktrittsforderung und entzogen Müller dessen Ressorts. Die „Aargauer Zeitung“ befragte ihre Leserschaft in der Folge, ob Müller zurücktreten solle. Das deutliche, aber wenig valide Ja fand in einem weiteren Artikel der "Schweiz am Sonntag" Niederschlag.
Anfang November erhielt Müller seine Mandate nach einem Mediationsverfahren wieder zurück – mit Ausnahme des Standortmarketings. In der Zwischenzeit hatte er Strafanzeige gegen die Frau wegen der illegalen Aufzeichnung der Gespräche eingereicht. Die Auswertungen des SMS-Verkehrs der Frau durch die Berner Staatsanwaltschaft hatten zudem den Verdacht erweckt, dass sie mit Josef Bollag und Sacha Wigdorovits Kontakt gehabt hatte und diese die Frau instruiert hatten, die Geschichte an die Medien weiterzugeben. Die „Sonntagszeitung" berichtete, dass Bollag der Frau dafür gar Geld bezahlt habe. In der Folge wurde die Strafanzeige auf Bollag und Wigdorovits sowie auf Patrick Müller, Chefredaktor der „Schweiz am Sonntag“ ausgeweitet. Noch im Februar war für Geri Müller klar gewesen, dass er für die Grünen noch einmal für den Nationalrat kandidieren wird; Anfang November gab er allerdings bekannt, dass er sich ganz auf sein Amt in Baden konzentrieren wolle und nicht mehr antrete. Dieser Entscheid habe aber nichts mit den jüngsten Vorfällen zu tun.
Von der ganzen Posse, die von den sensationslüsternen Medien als schlüpfrige Skandalgeschichte dankbar aufgenommen wurde, bleiben mindestens zwei Erinnerungen. Einerseits scheinen die Hemmungen der Medien gesunken zu sein, Privates von Politikerinnen und Politikern an die Öffentlichkeit zu zerren. Dies wäre freilich nur zulässig, wenn private Handlungen der Gemeinschaft Schaden zufügen würden. Andererseits zeigt die Geschichte aber auch, dass die Medien sehr wohl aus unterschiedlichen Blickwinkeln berichteten. Allerdings ist die Gewichtung der Berichterstattung mehr als erstaunlich: Die APS-Pressedokumentation weist aus, dass in den Monaten August bis Oktober mehr als doppelt so häufig über den Grünen Geri Müller im Speziellen als über die Grüne Partei im Allgemeinen berichtet wurde. Der „Skandal des Jahres“ – wie der „Sonntagsblick“ Ende Jahr titelte, hinterlässt also einen ziemlich schalen Nachgeschmack.

GP Geri Müller

Weil er dem Council of European Palestinian Relations (CEPR) angehört, wurde der Grüne Geri Müller (AG) Anfang 2014 laut einer israelischen Zeitung mit einem Einreiseverbot nach Israel belegt. Israel warf dem CEPR fehlende Abgrenzung zum Terrorismus vor und drohte mit Verhaftung dessen Mitglieder im Falle einer Einreise nach Israel. Müller war bekannt für seine israelkritische Haltung, so hatte er etwa 2012 Abgeordnete der Hamas im Bundeshaus empfangen oder war als Präsident der Aussenpolitischen Kommission an einer Kundgebung gegen die israelischen Militärschläge im Gazastreifen als Redner aufgetreten. Das Einreiseverbot gegen einen Parlamentarier wurde jedoch breit kritisiert. Die israelische Botschaft dementierte zwar den Zeitungsbericht, sagte aber, dass das Einreiseverbot den Hamas-Aktivisten im CEPR gelte – die es laut Müller aber gar nicht gebe.

Grüne Geri Müller Einreiseverbot nach Israel

Im Herbst beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Einsatz der Schweizer Armee im Assistenzdienst im Ausland zum Schutz der Schweizer Botschaft in Tripolis (Libyen) nochmals um zwei Jahre zu verlängern. Die Regierung schätzte die Lage in Libyen nach wie vor als gefährlich ein. Die Erfahrungen aus den bisher geleisteten Einsätzen in den ersten 18 Monaten seien aber positiv. So sollen die Spezialkräfte der Schweizer Armee gemäss Antrag bis 2016 diese Schutzleistungen erfüllen. Finanziell werden diese Einsätze vom VBS (Personal) und EDA (spezifische Ausgaben, Transporte, Unterkünfte, Verpflegung) getragen. Gerechtfertigt wurde das Anliegen mit der Dauer, die für die politische Stabilisierung des Landes und die Verbesserung der Sicherheitslage erforderlich sei. Der Bundesrat räumte aber auch ein, den Einsatz unterbrechen oder beenden zu wollen, wenn es die Situation vor Ablauf der Frist ermögliche. Im Parlament war die Vorlage unumstritten. Ein Rückweisungsantrag Geri Müller (gp, AG) hatte keine Chance. Der Armeekritiker regte an, die Schweiz solle ihre friedensfördernden Massnahmen anderweitig gestalten als durch Präsenz im Krisengebiet. So müsse beispielsweise eine Friedenskonferenz einberufen werden und in der Konsequenz solle die Schweiz ihre Vertretung aus Sicherheitsgründen zurückziehen. Der Nationalrat lehnte diesen Rückweisungsantrag deutlich ab und das Geschäft wurde ebenso deutlich mit 145 zu 13 Stimmen genehmigt. Der Ständerat genehmigte auf Antrag seiner Kommission das Geschäft mit 37 befürwortenden Stimmen einstimmig.

Schutz der Schweizer Botschaft in Tripolis

Beim Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) stand 2013 ein Präsidiumswechsel an: Die grüne Politikerin Franziska Teuscher (BE) war im Vorjahr in den Gemeinderat Stadt Bern gewählt worden und verzichtete aus diesem Grund nebst ihrem Nationalratsmandat auch auf das Spitzenamt beim VCS. Zur Nachfolge liessen sich die beiden Nationalrätinnen Evi Allemann (sp, BE) und Aline Trede (gp, BE) aufstellen. Beide hatten langjährige Erfahrungen in der Verkehrspolitik aufzuweisen: Allemann war seit 2004 Mitglied der parlamentarischen Verkehrskommission, Trede hatte vier Jahre lang die Kampagnen des VCS geleitet. Von Aussenstehenden wurde der Unterschied zwischen den Kandidatinnen hauptsächlich im Politikstil verortet: Trede gebe sich tendenziell kämpferischer und wolle den VCS mit starken Forderungen in der Verbändelandschaft pointierter positionieren. Allemann hingegen sei eher konsensorientiert und sehe den Club als Dienstleistungserbringer, welcher pragmatisch agieren und Allianzen suchen solle. Mitte April entschieden sich die VCS-Delegierten mit 47 von 74 Stimmen für Allemann als neue Präsidentin. Auf sie warteten gleich mehrere Dossiers, welche für den Verband von hoher Relevanz sind: die VCS-Initiative respektive FABI sowie der Kampf gegen die zweite Gotthardröhre, gegen die sog. „Milchkuh-Initiative“ und gegen die Preiserhöhung der Autobahn-Vignette.

Verkehrs-Club der Schweiz (VCS)

Zu Jahresbeginn unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu dessen Finanzierung. Die Vorlage umfasst die Übernahme von rund 376 Kilometern bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz, Finanzierungsmassnahmen für die damit verbundenen Mehrausgaben des Bundes und die Aufnahme von zwei Netzergänzungen zur Engpassbeseitigung. 387 Kilometer bestehende Strassenverbindungen in Agglomerationen und peripheren Landesteilen sollen aufgenommen werden, die 11 Kilometer lange Verbindung zwischen Bargen und Schaffhausen soll hingegen aus dem Nationalstrassennetz entlassen werden, da sie nicht mehr von nationaler Bedeutung sei. Für Betrieb und Unterhalt der dem Nationalstrassennetz zugeschlagenen Strassen rechnet der Bund mit jährlichen Mehraufwendungen von CHF 305 Mio. Rund CHF 30 Mio. will der Bund an Beiträgen sparen, welche die Kantone nicht mehr als Beiträge an die vom Bund übernommenen Strassen erhalten. Mit der Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette von CHF 40 auf neu CHF 100 pro Jahr sollen die fehlenden CHF 275 Mio. finanziert werden. Die Erhöhung des Vignettenpreises war sehr umstritten: So stellte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates mit 8 gegen 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen und mit Stichentscheid des Präsidenten den Antrag, den Preis der Autobahnvignette nicht auf CHF 100, sondern nur auf CHF 70 zu erhöhen. Im Plenum des Nationalrats wurden weitere Anträge diskutiert: Der Antrag Baader (svp, BL) forderte Nichteintreten auf die Vorlage 2 (Finanzierung), da der Preis für die Autobahnvignette nicht erhöht werden dürfe. Das Plenum folgte dem Antrag nicht und trat auf alle vier Teile der Vorlage ein. Die SVP-Fraktion vertrat in der Debatte den Minderheitenantrag II Wobmann (svp, SO), der eine Erhöhung des Vignettenpreises generell ablehnt und bei CHF 40 bleiben will. Die SP-Fraktion unterstützte den Kommissionsantrag, den Vignettenpreis nur auf CHF 70 statt auf CHF 100 zu erhöhen. Die Grünen und die Grünliberalen votierten ebenfalls für CHF 70. Der Minderheitenantrag Teuscher (gp, BE) sieht unabhängig vom Preis der Vignette vor, dass dieser alle fünf Jahre an die Teuerung angepasst wird. Dieser Antrag blieb jedoch chancenlos, da die Anpassung an die Teuerung zu unerwünscht ungeraden Beträgen führen würde. Die FDP-, CVP/EVP- und BDP-Fraktionen unterstützten den Minderheitenantrag I Amherd (cvp, VS) bzw. die Kommissionsminderheit, welche dem bundesrätlichen Vorschlag folgen und die Preiserhöhung auf CHF 100 festsetzen wollte. Im Plenum setzte sich schliesslich die Erhöhung des Vignettenpreises auf CHF 70 durch. Der Ständerat folgte hingegen dem bundesrätlichen Entwurf und stimmte mit grosser Mehrheit für einen Vignettenpreis von CHF 100. In der Differenzbereinigung blieben sich die Räte treu, der Nationalrat beharrte weiterhin auf einem Preis von CHF 70, der Ständerat hiess die Erhöhung auf CHF 100 erneut gut. Das Geschäft wird 2013 im Nationalrat weiterverhandelt.

Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (12.018)
Dossier: Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG)

Für den fünfköpfigen, im Proporzverfahren zu wählenden Gemeinderat (Exekutive) waren drei Sitze vakant. Die in den Nationalrat gewählte Regula Rytz (kommunal: gb; national gp) sowie Edith Olibet (sp) und Barbara Hayoz (fdp) traten nicht mehr an. Obwohl Hayoz fast zwei Jahre vor den Wahlen ihren Rücktritt auf Ende Legislatur angekündigt hatte, ging es lange, bis die FDP mögliche Nachfolger präsentieren konnte. Bernhard Eicher, Fraktionspräsident der FDP im Stadtrat und Alexandre Schmidt wurden Mitte Januar auf den Schild gehoben. Auch die SVP musste, nachdem der als gemässigt geltende Bernd Schildger abgesagt hatte, lange nach Kandidierenden suchen. Die FDP wollte mit der SVP mit einer gemeinsamen Liste antreten, machte dieser aber die Auflage, gemässigte Vertreterinnen und Vertreter zu portieren. Damit wurde eine Kandidatur des als Hardliner bekannten Erich Hess zum vornherein verhindert. Mit Beat Schori, der bereits früher erfolglos zu Gemeinderatswahlen angetreten und vor zwei Jahren eigentlich aus der Politik zurückgetreten war, Rudolf Friedli und Sylvia Lafranchi nominierte die SVP dann gleich drei Kandidierende, was bei der FDP prompt zu Irritation führte, da abgemacht gewesen sei, dass man sich gemeinsam um die Besetzung des fünften Listenplatzes kümmern wolle. Nur wenige Tage nach der Nomination trat Lafranchi allerdings von ihrer Nomination zurück und aus der SVP aus. Nachnominiert wurde Karin Hess-Meyer, die erst kurz nach der Nomination der SVP beitrat. Nachdem die Differenzen zwischen FDP und SVP bereinigt waren, traten die beiden unter dem Namen bürgerliches Bündnis auf. Auf der Mitte-Liste fanden sich neben dem bisherigen Reto Nause, der für die CVP antrat, Stadtrat Matthias Stürmer (evp), Claude Grosjean (glp) und Grossrätin Vania Kohli (bdp). Auf den fünften Listenplatz wurde Mitte Juni Statdrätin Béatrice Wertli (cvp), die 2012 das Amt der CVP Generalsekretärin wieder übernahm, gesetzt. Für die SP stiegen der amtierende Stadtpräsident Alexander Tschäppät und Nationalrätin Ursula Wyss ins Rennen. Um die restlichen drei Plätze auf der Liste des seit 20 Jahren in Mehrheit regierenden Rot-Grün-Mitte-Bündnisses (RGM) entbrannte sowohl innerhalb des Grünen Bündnisses (GB) als auch innerhalb der Grünen Freien Liste (GFL) ein Konkurrenzkampf. Hauchdünn entschied sich die GFL schliesslich für Tania Espinoza und für das GB wurde Nationalrätin Franziska Teuscher nominiert. Der fünfte Platz blieb leer. Einen eigentlichen Eiertanz gab es um das Amt des Stadtpräsidiums. Klar war, dass der amtierende Tschäppät (sp) wieder antreten würde. Mitte Juni kündigte Vania Kohli (bdp) an, ebenfalls für das Präsidium kandidieren zu wollen, falls weder FDP noch SVP einen Kandidaten nominieren würden. Da beide Parteien dies aber umgehend taten – Schori (svp) und Schmidt (fdp) stellten sich unter der Bedingung zur Verfügung, dass Kohli ebenfalls antritt – zog die BDP-Politikerin ihre Kandidatur zwei Tage später wieder zurück. Die beiden Kandidaten des bürgerlichen Bündnisses traten hingegen gegen Tschäppät an. Der Wahlkampf wurde als langweilig empfunden, zu klar war die Favoritenrolle des RGM-Bündnisses, dem auch aufgrund der bisher geleisteten Arbeit Respekt von bürgerlicher Seite gezollt wurde, und als zu schwach wurde die bürgerliche Herausforderung betrachtet. Erstaunlicherweise wurden drängende Fragen zu Reithalle, Hauptstadtregion, Fachhochschulstandort, Stadttheater oder Finanzprobleme im Wahlkampf kaum erörtert. Die drei vakanten Sitze änderten bei den Wahlen Ende November dann auch tatsächlich nichts an der rot-grünen Mehrheit im Gemeinderat. Sowohl Alexander Tschäppät (20'932 Stimmen) als auch Reto Nause (9'320 Stimmen) wurden wiedergewählt. Am meisten Stimmen holte hingegen die neu angetretene Ursula Wyss (21'318 Stimmen), die ankündigte, in der Wintersession aus dem Nationalrat zurückzutreten. Den Sitz des Grünen Bündnisses verteidigte Franziska Teuscher: mit 19'512 Stimmen lag sie auf dem dritten Platz in der Wählergunst. Auch die FDP konnte ihren Gemeinderatssitz mit Alexandre Schmidt (8'123 Stimmen) halten. Das RGM-Bündnis erhielt insgesamt 59% der Stimmen; im Vergleich zum Vorjahr konnte es seine Unterstützung also noch um drei Prozentpunkte steigern. Keine Chance hatten die Herausforderer: das bürgerliche Bündnis erhielt 22,8% der Wählerstimmen und die Mitte-Liste erzielte 18,2%. Reto Nauses Wiederwahl gelang unter anderem auch aufgrund von zahlreichen Panaschierstimmen. Alexander Tschäppät war wie schon vier Jahre zuvor (damals hinter Regula Rytz) zwar nur auf dem zweiten Platz seiner Liste, wurde aber deutlich wieder zum Stadtpräsidenten gewählt. Er erhielt 69,9% der Stimmen für das Stadtpräsidium. Beat Schori (16,8%) und Alexandre Schmidt (13,3%) hatten wie erwartet keine Chance gegen den Sozialdemokraten, der damit seine letzte Amtsperiode antrat. Neu wies der Gemeinderat keine Frauenmehrheit mehr auf.

Kommunale Wahlen Bern 2012
Dossier: Kommunale Wahlen 2012

Kein parlamentarisches Nachspiel hatte der so genannte Fall Ramos. Der in den USA verurteilte Jose Manuel Ramos war vom ehemaligen Bundesanwalt Roschacher als Vertrauensperson eingesetzt worden, um Geldwäschereifälle aufzudecken. Die Hinweise von Ramos, die aufwändige Untersuchungen evozierten, führten jedoch alle ins Leere. Zwar hatte die GPK diesen Fall 2007 mit einem Untersuchungsbericht abgeschlossen, Geri Müller (gp, AG) wollte jedoch mit einer parlamentarischen Initiative eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen, die diesen Fall neu und vor dem Hintergrund neuer Informationen noch einmal untersuchen sollte. Der GPK seien Informationen vorenthalten worden. Im Nationalrat wurde dem Anliegen allerdings nicht Folge gegeben. Müller fand lediglich bei seiner eigenen und in der SVP-Fraktion Unterstützung für sein Anliegen.

Fall Ramos

Im Februar des Berichtsjahres publizierte der Bundesrat seine Botschaft über den Einsatz der Armee zum Schutz des World Economic Forum (WEF) in Davos. Die Regierung des Kantons Graubünden hatte im September 2011 den Bundesrat um Unterstützung zur Gewährleistung der Sicherheit während der WEF Jahrestreffen 2013-2015 gebeten. Die Armee soll erneut im Assistenzdienst die zivilen Behörden unterstützen. Der Kostenaufwand wurde vom Bundesrat auf maximal 3 Mio. CHF pro Jahr geschätzt. Im Entwurf zur Botschaft wurde um eine Bewilligung des Schutzauftrages für drei Jahre gebeten. Die grosse Kammer hatte sich als Erstrat mit dem Geschäft zu befassen. Eine Minderheit Geri Müller (gp, AG) beantragte Nichteintreten. Eine weitere Minderheit Fridez (sp, JU) beantragte, den Einsatz lediglich für das Jahr 2013 zu bewilligen, um in einer späteren Runde die Einsätze für die Folgejahre infrage zu stellen. Im Nationalrat setzte sich, nach einer intensiv geführten Diskussion über den Sinn des WEF und die Rolle der Schweiz als neutraler Staat und dessen Aussenwirtschaftspolitik sowie den verfassungsmässigen Auftrag der Armee, schliesslich der Entwurf des Bundesrates durch. Eintreten war zwar unbestritten, doch in den folgenden Abstimmungen setzte die Grüne Partei zusammen mit einem Grossteil der SP-Fraktion ein deutliches, aber erfolgloses Zeichen gegen diesen Einsatz. Der Ständerat folgte im September des Berichtsjahres dem Votum des Erstrates diskussionslos.

Assistenzeinsatz der Armee am World Economic Forum zwischen 2013-2015 (BRG 12.031)
Dossier: Armee-Einsätze am World Economic Forum (WEF)

Der Ständerat wies mit Stichentscheid des Präsidenten eine zuvor vom Nationalrat angenommene Motion Teuscher (gps, BE) zurück, welche ein Importverbot von Reptilienleder aus Indonesien sowie die Ausarbeitung von Massnahmen verlangt hätte, um die Einführung von Reptilienhäuten aus tierquälerischer Produktion zu unterbinden. Die Abstimmungsprozedur zur Motion sorgte medial für Furore: Eine Videoaufnahme der Firma „Politnetz“ hatte ergeben, dass die Motion nicht mit 18 zu 18 Stimmen unentschieden ausgefallen war, – wie von den Stimmenzählern deklariert –, sondern mit 19 zu 17 Stimmen eigentlich hätte angenommen werden sollen. Ratspräsident Lombardi liess daraufhin eine zweite Abstimmung durchführen, in welcher erneut Verwirrung über das Stimmenverhältnis entstand. Eine dritte Abstimmung brachte schliesslich Klarheit. Der Wirbel um die Stimmenauszählung von Hand sorgte dafür, dass die Diskussion um eine elektronische Stimmabgabe im Ständerat erneut aufgenommen wurde.

Importverbot von Reptilienleder

Am 21. April besetzten die Grünen in Carouge ihr Präsidium neu. Ueli Leuenberger (GE) – seit 2008 im Amt – hatte bereits früher seinen Rücktritt angekündigt. Nach den nationalen Wahlen 2011, die für die GP mit fünf Sitzverlusten zu einem eigentlichen Debakel geworden waren, wurde eine Neuausrichtung gefordert, die auch dank einer Verjüngung des Präsidiums und mit einer Frau an der Spitze erfolgen und zu alter Stärke zurückführen sollte. Verschiedene Szenarien wurden in Erwägung gezogen: ein Einerpräsidium mit einem mehrköpfigen Vizepräsidium oder ein Co-Präsidium aus einer Frau und einem Mann bzw. mit je einer Person aus der französisch- und deutschsprachigen Schweiz. Mit einer Statutenänderung wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, mehr als zwei Vizepräsidien zu schaffen. Ende Januar hatten nicht weniger als 10 Personen ihre Ambitionen angemeldet: Als mögliche Nachfolgerinnen Leuenbergers wurden früh die Nationalrätinnen Adèle Thorens (VD) und Regula Rytz (BE) gehandelt. Vizepräsidentin Franziska Teuscher (BE), welche mit einem Sitz in der Berner Stadtregierung liebäugelte, sagte hingegen früh ab. Ihr Interesse an einer Mitarbeit im Präsidium kündigten hingegen die Nationalräte Bastien Girod (ZH) und Geri Müller (AG) an. Auch die frühere Baselbieter Landrätin Esther Maag reichte ihre Bewerbung für das Präsidium ein. Ausschliesslich für ein Vizepräsidium kandidierten Markus Kunz (ZH), ehemaliger Kantonalpräsident der Grünen des Kantons Zürich, Ständerat Robert Cramer (GE), der ehemalige Nationalrat Jo Lang (ZG) sowie Claudio Zanini (TI). Auch Aline Trede (BE) anerbot sich, im Präsidium mitzuhelfen, allerdings nur, wenn sie in den Nationalrat nachrutsche, also bei einer allfälligen Wahl Franziska Teuschers in die Berner Stadtregierung. Der scheidende Präsident Leuenberger warnte an der Delegiertenversammlung im Januar in Kriens vor einer Annäherung an die Mitte und einem Co-Präsidium. Die in den Medien dem rechten grünen Flügel zugeordneten Girod und Thorens würden den Richtungsstreit innerhalb der Partei nicht beenden und ein Co-Präsidium – Leuenberger hatte sich bei seiner Wahl dezidiert gegen ein solches zusammen mit Franziska Teuscher ausgesprochen – würde verhindern, dass die Partei mit einer Stimme spreche. Die Ende April in Carouge anwesenden Delegierten waren jedoch anderer Meinung und wählten mit Adèle Thorens und Regula Rytz zwei Frauen in ein Co-Präsidium. Bereits im ersten Wahlgang setzten sich die beiden mit 183 (Thorens) bzw. 127 Stimmen (Rytz) durch. Der drittplatzierte Girod erhielt 68 Stimmen. Mit Thorens und Rytz seien sowohl der junge, pragmatische wie auch der linke, etatistische Flügel der Partei abgedeckt, so die Einschätzung der Presse. Das Vizepräsidium wurde – um die Sprachregionen und die Geschlechter adäquat zu vertreten – neu mit Bastien Girod (ZH), Jo Lang (ZG), Robert Cramer (GE) und der Jungen Grünen Irène Kälin (AG) besetzt. Die Delegierten hatten zuvor entschieden, dass die Jungpartei ebenfalls im Vizepräsidium vertreten sein soll und wählten Kälin in stiller Wahl.

Neues Präsidium und mögliche Neuausrichtung der Grünen
Dossier: GPS-Präsidenten seit 2000

Deux propositions de minorité ont été déposées lors de l’approbation d’un accord concernant la promotion et la protection réciproque des investissements avec le Kosovo. Déposée par les socialistes et les écologistes, la première minorité a proposé de renvoyer le projet au Conseil fédéral pour renégocier les points suivants: les conditions de la procédure d’arbitrage, la possibilité de déroger à la clause de la nation la plus favorisée par un pays hôte, la promotion du développement durable, le respect des droits de l’homme et des droits fondamentaux des travailleurs et le transfert des capitaux. La deuxième proposition Müller (verts, AG) a demandé le renvoi du projet au Conseil fédéral afin que celui-ci oblige le gouvernement kosovar à respecter ses engagements internationaux, notamment à coopérer aux enquêtes sur les crimes de guerre, le respect des minorités et la corruption. En dépit du soutien de leur groupe, les deux propositions ont été rejetées. Au vote final, la chambre basse a accepté l’arrêté par 134 voix contre 49, la chambre haute par 25 voix et 2 abstentions.

Rapport sur la politique économique extérieure 2011
Freihandelsabkommen

Fin janvier, le parlementaire écologiste Geri Müller (verts, AG) a reçu Mushir Al-Masri, parlementaire palestinien et porte-parole du l’organisation du Hamas. Cette visite a été vivement critiquée par l’ambassade d’Israël en Suisse. Peter Malama (plr, BS), vice-président du groupe parlementaire Suisse-Israël, a également regretté l’absence de représentant de son groupe lors des discussions.

Visite de Mushir Al-Masri, parlementaire palestinien

Vor allem „auf der Strasse“ müsse die GP ihre Anliegen durchsetzen, mahnte die scheidende Vizepräsidentin Franziska Teuscher an der Delegiertenversammlung in Kriens Ende Januar. Die Grünen hatten im Berichtsjahr denn auch zwei Volksbegehren im Köcher: Neben der Atomausstiegsinitiative, die eine maximale Laufzeit der bestehenden AKWs von 45 Jahren fordert, sammelte die GP auch Unterschriften für die Initiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“, die den ökologischen Fussabdruck der Schweiz ab 2050 auf ein nachhaltiges Niveau reduzieren will. Beide Begehren wurden Ende Berichtsjahr eingereicht: die „Grüne Wirtschaft“ kam offiziell im Oktober mit 112'098 Unterschriften zustande, und die Mitte November eingereichte Atomausstiegsinitiative wurde von der Bundeskanzlei im Januar 2013 als mit 107'533 Unterschriften zustande gekommen verfügt.

Volksbegehren

Beide Räte setzten sich im Verlauf des Berichtsjahrs mit dem letzten Teil der 2005 in Angriff genommenen Bahnreform 2 auseinander, die neben dem schienen- auch Aspekte des strassen- und wassergebundenen öffentlichen Verkehrs neu regelt. Der Bundesrat hatte die Botschaft zum Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2 im Vorjahr (2010) verabschiedet. Politisch umstritten war das über verschiedene Gesetze verteilte Massnahmenpaket hauptsächlich in zwei Punkten: In der Frage des diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle potenziellen Bahnbetreiber (Wettbewerb bei der Trassenvergabe und damit beim Betrieb) sowie beim Ausschreibeverfahren im regionalen Personenverkehr (vorerst auf der Strasse). Weniger umstritten war die Stärkung der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr. Bis anhin Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Netzzugänge oder Trassenpreise, soll sie neu auch Marktüberprüfungen auf diskriminierendes Verhalten durch einzelne Marktteilnehmer vornehmen und Sanktionen aussprechen können. Keine Diskussionen provozierten jene Bereiche der Botschaft, die formale Anpassungen des Behindertengleichstellungs- und des Bundesgerichtsgesetzes, die Schaffung von Grundlagen zur Gewährleistung der technischen Verträglichkeit, sprich Interoperabilität, des schweizerischen mit dem europäischen Schienennetz, einen Beitrag der Konzessionäre des öffentlichen Verkehrs an die Vorhaltekosten der (kantonal organisierten und finanzierten) Wehrdienste sowie die Einführung eines Alkoholgrenzwerts für die private Binnenschifffahrt forderten. (Zum ersten, 1999 umgesetzten Teil der Bahnreform siehe auch hier (1998) und hier (1999).

Die Grosse Kammer beschloss die Botschaft zum Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2 als Erstrat mit 162 zu 1 Stimme Eintreten ohne Gegenantrag. Die Anpassungen des Behindertengleichstellungs- und des Bundesgerichtsgesetzes wurden stillschweigend angenommen. Auch unbestritten waren die Bestimmungen zur Interoperabilität sowie zur Kompetenzausweitung der Schiedskommission. Zur konkreten Ausgestaltung des Personenbeförderungsgesetzes präsentierte eine Mehrheit der KVF-NR eine Präzisierung der Bundesratsvorlage. Im Grundsatz unterstützte sie die gesetzliche Verankerung des Wettbewerbs im regionalen Personenverkehr, schrieb aber die vom Bundesrat vorgesehene Ausnahmeklausel in eine zweite, vollwertige Vergabevariante in der Form einer Leistungsvereinbarung ohne vorangehende Ausschreibung um. Damit suchte sie, für bestehende Leistungsträger die Planungssicherheit zu erhöhen und bei kleineren, weniger lukrativen und marktfähigen Angeboten aufwendige Ausschreibungsverfahren zu verhindern. Die Grosse Kammer folgte mit 108 zu 55 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Stillschweigend nahm der Nationalrat auch eine Präzisierung der Bussenbestimmungen zum Schwarzfahren im Nahverkehr an. Dies nachdem das Bundesgericht in den Strafbestimmungen des Personenbeförderungsgesetztes eine eigentliche Gesetzeslücke moniert hatte. In seinem Entscheid hielt das Gericht fest, dass die in Art. 57 des Personenbeförderungsgesetzes enthaltene Strafandrohung nur im Fall eines nicht entwerteten Fahrausweises zutreffen würde, nicht aber auf den Sachverhalt eines nicht gelösten Einzelbilletts anzuwenden sei und damit der Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ zutreffe. Zum Personenbeförderungsgesetz wurden sechs Minderheitsanträge eingereicht, die mit Ausnahme des Vorstosses von Rotz (svp, OW) alle von der Ratslinken stammten. Letzterer versuchte vergeblich eine Darlehensbestimmung zu kippen, die über die Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 per 1.1.2010 in Kraft getreten war. Demnach können Darlehen an Unternehmen des regionalen Personenverkehrs umgewandelt oder sistiert werden, um den betroffenen Unternehmungen, die aufgrund des Abgeltungsmechanismus kaum Reserven bilden können, Modernisierungen und Sanierungen zu ermöglichen. Die fünf Minderheitsanträge der Ratslinken fokussierten auf die Angebotsplanung und die prinzipielle Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens im regionalen Personenverkehr. Ein Vorstoss Teuscher (gps, BE) verlangte, dass bei der Bestimmung des Verkehrsangebots und der entsprechenden Abgeltung auch der Aspekt der Grunderschliessung zu berücksichtigen sei. Das Ansinnen wurde mit 77 zu 79 Stimmen knapp abgelehnt. Auch chancenlos waren zwei Anträge Hämmerle (sp, GR), die den Bahntransport aufgrund seiner hohen ökonomischen Komplexität gänzlich aus der Ausschreibungsplanung ausnehmen wollten. Die Minderheitsanträge Levrat (sp, FR) und Lachenmeier (gp, BS), die im Kontext von Grundversorgung und Wettbewerbsverzerrung auf eine Einschränkung der Ausschreibung abzielten, fanden nur im eigenen Lager Unterstützung. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 162 zu 1 Stimme.

Auch der Ständerat beschloss Eintreten ohne Gegenantrag auf den zweiten Teil der Bahnreform 2. In der Frage des freien Netzzugangs hatte sich eine Kommissionsmehrheit für eine Beschränkung auf den internationalen Güterverkehrskorridor und die Bedingung der Reziprozität für internationale Abkommen ausgesprochen. Eine Minderheit Büttiker (fdp, SO) plädierte für die diskriminierungsfreie Variante, ohne dabei aber das von der Kommissionsmehrheit portierte Reziprozitätsprinzip in Frage zu stellen. Knapp, mit 18 zu 16 Stimmen entschied sich der Ständerat für diesen Minderheitsantrag und folgte damit dem Bundes- und Nationalrat. Im Gegensatz zur Grossen Kammer sprach er sich damit aber für die prinzipielle Verankerung des gegenseitigen Netzzugangs bei internationalen Verträgen aus. Die Präzisierung des Ausschreibungsverfahrens war auch im zweiten Rat unbestritten. Desgleichen unterlagen auch hier jene Stimmen, die eine grundsätzliche Beschränkung der Ausschreibung auf den konzessionierten Busverkehr erreichen wollten. Die Kleine Kammer band die Besteller zusätzlich an die Auflage, bei der Ausschreibungsplanung die Grundversorgung zu berücksichtigen – ein Anliegen, das der Erstrat noch knapp abgelehnt hatte. Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzierung des öffentlichen Verkehrs folgte der Ständerat einem Kommissionsvorschlag, der die Rechtsgrundlagen für die Tarifgestaltung flexibilisieren will. Die Kleine Kammer passte damit die Tarifbestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes dahingehend an, dass die Transportunternehmungen die Kosten, die mit dem vom Bundesrat bestellten Angebot zusammenhängen, angemessen auf die Tarife und damit auf die Nutzer übertragen können. Zusätzlich unterstützte die Ratsmehrheit eine von der Kommission vorgeschlagene Anpassung des Bundesgesetzes vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen. Dabei wurde die Tarifgestaltung bzw. Preissetzung im Personenfernverkehr verbindlich von den Gewinnvorgaben abhängig gemacht, wie sie in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB festgehalten werden. Mit dem Ersatz des Äquivalenzprinzips durch ein betriebswirtschaftliches Primat bei der Preisgestaltung wurde die bisherige Rolle des Preisüberwachers in der Tarifgestaltung für den öffentlichen Verkehr gegen dessen Willen in Frage gestellt. In seinem Jahresbericht monierte dieser denn auch ein Aushebeln des Preisüberwachungsgesetzes. In einem Kompromissvorschlag schlug das BAV Ende Jahr vor, das Interventionsrecht, ein eigentliches Vetorecht des Preisüberwachers bei den Bahntarifen, in ein Anhörungsrecht anlässlich der Bestimmung der finanziellen Eignerziele umzuwandeln. Die modifizierte Vorlage passierte die Abstimmung im Ständerat einstimmig.
Der Nationalrat ging die Differenzbereinigung noch Ende Jahr an. Mit den Stimmen der Grünen, Grünliberalen und der SP sowie 26 von insgesamt 28 CVP-Stimmen schwenkte er in der Frage der Reziprozität auf die Linie des Ständerats um und beschloss deren gesetzliche Verankerung. Die vom Ständerat im Personenbeförderungsgesetz ergänzten Tarifbestimmungen wurden angenommen, wobei der Passus ergänzt wurde, dass ordentliche Fahrkarten keinen Gültigkeitseinschränkungen bezüglich Zeit, Strecke und Transportmittelkategorie unterstellt werden dürfen. Desgleichen wurde die vom Ständerat festgehaltene Pflicht zur Berücksichtigung lokaler und regionaler Strukturen in der Ausschreibungsplanung übernommen. Hingegen strich der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission den vom Ständerat im SBB-Gesetz eingefügten Passus zur Tarifgestaltung. Die Diskussion der Differenzen im Ständerat ist für die Frühjahrsession 2012 traktandiert.

Bahnreform 2 (05.028)
Dossier: Bahnreform 2

In der Herbstsession gelangte die Vorlage zur Differenzbereinigung in den Nationalrat. Nachdem er seinen Entscheid im Vorjahr im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zur Offroader-Initiative bereits auf einen durchschnittlichen CO2-Ausstoss von 130 g/km für Personenwagen revidiert hatte, war der Anschluss an den Ständerat in diesem Falle nur noch Formsache. Auf Anraten seiner Kommission, welche den Entscheid mit 15 zu 11 Stimmen gefällt hatte, hielt der Nationalrat an seiner Position zur Streichung der subsidiären Abgabe auf fossile Treibstoffe fest. Franziska Teuscher (gp, BE), die Sprecherin des zurückgezogenen Minderheitsantrages, der Zustimmung zum Ständerat gefordert hätte, kündigte jedoch an, die CO2-Abgabe mit einem parlamentarischen Vorstoss wieder einzubringen, sollte sich abzeichnen, dass die im Gesetz enthaltenen Massnahmen zur Erreichung des Reduktionsziels nicht ausreichen würden. Der zentrale Grund für den Rückzug des links-grünen Minderheitsantrages – wie auch eines weiteren Minderheitsantrages Jans (sp, BS) – war die Befürchtung, dass das Gesetz in der Schlussabstimmung wegen Opposition von SVP und FDP versenkt würde. Dies wiederum irritierte Vertreter der FDP; sie bezeichneten die gewählte Taktik als unehrlich, da einerseits am starren Inlandziel festgehalten würde, jedoch eine Massnahme, welche zu dessen Erreichung zentral wäre, somit aus dem Gesetz gestrichen würde. Des Weiteren verblieb die Differenz zum Ständerat betreffend Kompensation von CO2-Emissionen durch fossil-thermische Kraftwerke. Mit einer knappen rechts-bürgerlichen Mehrheit von 94 zu 92 Stimmen beschloss der Nationalrat, hier weiterhin dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen, der eine Kompensation im Ausland von bis zu 50% der Emissionen erlaubt. Der Nationalrat führte auf Antrag einer Kommissionsmehrheit eine weitere Differenz ein: Sollten sich Volk und Parlament für einen Atomausstieg bis 2020 aussprechen, sollte die Möglichkeit erhalten bleiben, die im Ausland vorgenommene CO2-Reduktion sogar auf 80% zu erhöhen. In der Wintersession hatte der neu zusammengesetzte Ständerat zuerst über einen Rückweisungsantrag Freitag (fdp, GL) zu beschliessen. Der Antragssteller vertrat die Ansicht, dass das CO2-Gesetz stärker an das neue Umfeld der aufgekommenen Atomausstiegsdebatte angepasst werden müsse. Der Antrag blieb mit 30 zu 8 Stimmen jedoch chancenlos. Danach stimmte der Ständerat der Möglichkeit zur Auslandkompensation von fossil-thermischen Kraftwerken zu, sprach sich jedoch für die Streichung des vom Nationalrat in der Herbstsession eingeführten Zusatzes aus. Auch bei der CO2-Abgabe auf Treibstoffe stimmte der Ständerat der grossen Kammer zu. Ausschlaggebend dafür war die Befürchtung, dass gegen eine Treibstoffabgabe das Referendum ergriffen werden könnte. Der Nationalrat sah stattdessen einen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe bis maximal 5 Rappen vor, womit sich auch der Ständerat einverstanden zeigte. Die letzte verbleibende Differenz löste der Nationalrat in der Wintersession indem er sich, wie auch der Ständerat, dafür aussprach, dass Erträge aus Sanktionen bei Nichteinhaltung der CO2-Grenzwerte von Neuwagen dem Infrastrukturfonds und nicht, wie vom Nationalrat gefordert, der Bevölkerung zukommen sollen. Somit erübrigte sich die Tagung einer Einigungskonferenz und das Geschäft gelangte noch an der letzten Sitzung der Wintersession zur Schlussabstimmung. Im Ständerat passierte das Gesetz mit 34 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen, im Nationalrat sprachen sich 130 zu 61 für den Entwurf aus. Abgelehnt wurde das Geschäft von der beinahe geschlossenen SVP, sowie von einigen Vertretern der FDP und einem BDP-Nationalrat. Die Referendumsdrohung, welche Ende August von Seiten der Wirtschaft wegen der vom Parlament beschlossenen 20-prozentigen Inlandreduktion laut wurde, schien sich Ende Jahr zu verflüchtigen. Economiesuisse begründete diese Wendung damit, dass im Falle vom Anschluss Schweizer Firmen an das europäische Emissionshandelssystems (ETS) anrechenbare Reduktionen weiterhin auch im Ausland möglich sein würden. Diese Interpretation wurde durch das BAFU gestützt.

Volksinitiative «für ein gesundes Klima» und indirekter Gegenvorschlag (Revision CO2-Gesetz; BRG 09.067)
Dossier: Mit der Revision des CO2-Gesetzes erfüllte Vorstösse (BRG 09.067)
Dossier: Totalrevision des CO2-Gesetzes
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Im Kanton Aargau kandidierten zwei Frauen und neun Männer für die Sitze im Ständerat. Die SVP versuchte mit einer Rochade ihren Sitz zu halten. Der Bisherige Maximilian Reimann kandidierte neu für die grosse und Nationalrat Ulrich Giezendanner neu für die kleine Kammer. Die FDP trat mit der Bisherigen Christine Egerszegi an. Von den restlichen neun Kandidaten wurden der Nationalrätin Pascale Bruderer (sp) gute Chancen eingeräumt. Geri Müller (gp), Kurt Schmid (cvp) und der wild kandidierende SVP-Politiker Lieni Füglistaller, der nicht mehr für den Nationalrat zur Wahl antreten wollte, sich aber aufgrund parteiinterner Auseinandersetzungen schliesslich für die kleine Kammer zur Verfügung stellte, durften sich ebenfalls Hoffnungen machen. Als chancenlos wurden die Kandidaturen der GLP (Peter Schumacher) und der EVP (Roland Bialek) eingeschätzt. Pius Lischer von den Parteilosen, Samuel Schmid von der Sozial-Liberalen Bewegung und René Bertschinger von der Familiä-Partei ergänzten den Kandidatenreigen.

Die SP schaffte nach rund 60-jähriger Durststrecke mit Pascale Bruderer wieder den Einsitz im Ständerat. Der Nationalrätin gelang der Wechsel in die kleine Kammer im ersten Wahlgang. Sie schaffte mit 93'293 Stimmen als einzige das absolute Mehr von 89'905 Stimmen. Egerszegi (88'829 Stimmen) und Giezendanner (77'530 Stimmen) verpassten diese Hürde. Weiter abgeschlagen folgten Müller (28'829), Schmid (20'057), Füglistaller (19'945) und Schumacher (10'122). Die restlichen Kandidierenden erreichten weniger als 10'000 Stimmen. Trotzdem traten zwei von ihnen – Lischer und Bertschinger – neben Egerszegi und Giezendanner für den zweiten Wahlgang noch einmal an. Der Ausgang des zweiten Wahlgangs entsprach den Resultaten der Kantone mit einer ähnlichen Ausgangslage: die SVP – hier mit Giezendanner – schien keine Wählerinnen und Wähler ausserhalb ihrer eigenen Klientel anziehen zu können, während die Konkurrenz – hier Egerszegi – im Gegenteil auch die Wählerschaft über die eigenen Parteigrenzen hinaus zu mobilisieren vermochte. Egerszegi erreichte denn – bei einer weitaus geringeren Wahlbeteiligung als im ersten Umgang (39,7%) – mit 91'973 rund 3'000 Stimmen mehr als im ersten Wahlgang, während Giezendanner mehr als 30'000 Stimmen einbüsste und nur noch 57'135 Wählerinnen und Wähler auf seiner Seite hatte. Damit konnte Egerszegi ihren Sitz verteidigen, indessen sich die Rochade der SVP zwischen Reimann und Giezendanner nur für ersteren ausbezahlte. Erstmals wird der Kanton Aargau damit durch zwei Frauen vertreten. Dies war bisher lediglich in den Kantonen Genf (1995-2007) und Zürich (1995-1999) der Fall gewesen.

Kanton Aargau – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Ebenfalls im Zusammenhang mit der FABI-Diskussion überwies die Grosse Kammer ein Postulat Teuscher (gp, BE), das ein Preisentwicklungsszenario für die nächsten zehn Jahre im öffentlichen Personen- und Güterverkehr forderte. Hintergrund dazu bildete die Befürchtung, dass übermässig steigende Preise im öffentlichen Verkehr einen Umsteigeeffekt auf die Strasse bewirken könnten.

Preisentwicklung im öffentlichen Verkehr (11.3736)
Dossier: Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI)