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  • Theiler, Georges (fdp/plr, LU) SR/CE
  • Imoberdorf, René (cvp/pdc, VS) SR/CE

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Vor den Ständeratswahlen im Kanton Wallis hatte René Imoberdorf von der CSP Oberwallis – national der CVP zugerechnet – seinen Rücktritt angekündigt. CVP-Amtsinhaber Jean-René Fournier hingegen kandidierte für eine dritte Legislatur in Bern. Da Fourniers Sitz als mehr oder weniger ungefährdet galt, konzentrierte sich die Gegnerschaft auf die Eroberung des freiwerdenden Sitzes von Imoberdorf. Sechs Anwärter stellten sich zur Wahl: Die CVP schickte mit Beat Rieder den Fraktionspräsidenten der Oberwalliser Partei ins Rennen. Er sollte die historische Dominanz der Partei in der Walliser Ständeratsdelegation aufrechterhalten. Konkurrenz aus dem Oberwallis bekam er von der SVP in Form von Franz Ruppen. Der Gemeindepräsident von Naters kandidierte gleichzeitig auch für den Nationalrat. Als wahrscheinlich aussichtsreichster Kandidat galt aber Pierre-Alain Grichting von der FDP. Auch er stammt aus dem deutschsprachigen Teil des Wallis, war aber politisch ein unbeschriebenes Blatt. Die Walliser Linke, für die die Ständeratswahlen im Kanton Wallis traditionell ein schwieriges Pflaster sind, schickte drei verschiedene Kandidaten ins Rennen. Am chancenreichsten wurde die Kandidatur der SP mit dem ehemaligen Staatsrat Thomas Burgener – ebenfalls ein Oberwalliser – betrachtet. dem Grünen Christophe Clivaz und Robert Métrailler von der CSP Centre Gauche wurden keine reellen Wahlchancen eingeräumt. Ihre Kandidatur für die kleine Kammer galt als zusätzliche Werbung für ihr Rennen um die Nationalratssitze.
Der Wahlkampf war geprägt von der Aussicht, dass die CVP ihre 130-jährige Doppelvertretung im «Stöckli» verlieren könnte. Als Anzeichen für die nachlassende Dominanz der Partei galt beispielsweise der Verlust der absoluten Mehrheit im Grossen Rat zwei Jahre zuvor. In den Medien wurde das Augenmerk stark auf FDP-Kandidat Grichting gelegt. Der politische Quereinsteiger war erst eineinhalb Jahre zuvor überhaupt in die Partei eingetreten. Der Unternehmer und ehemalige Direktor der UBS Wallis machte diesen Umstand allerdings zum Hauptargument seiner Kandidatur. Erklärtermassen wollte er sich für ein besseres Verstehen von Politik und Wirtschaft einsetzen. Die Wahlchancen von CVP-Kandidat Beat Rieder waren schwer einzuschätzen, weil er – im Gegensatz zu Grichting – im französischsprachigen Teil des Kantons kaum bekannt war. Rieder hatte sich aber im Oberwallis als starker Befürworter und Kämpfer für den Walliser Tourismus bekannt gemacht. Zudem war es seiner Initiative zu verdanken, dass im Walliser Grossen Rat für das Oberwallis eine Quote von 35 Abgeordneten eingerichtet wurde. Thomas Burgener und Franz Ruppen standen weniger im medialen Fokus, galten aber beide ebenfalls als ernstzunehmende Gegner für die CVP. Aufgrund der hohen Zahl an Anwärtern und der ausgeglichenen Ausgangslage konnte nicht damit gerechnet werden, dass die Wahl am 18. Oktober entschieden würde.

Das absolute Mehr von 61'033 Stimmen wurde denn auch im ersten Wahlgang, der 60.5 Prozent der Wahlberechtigten zu mobilisieren vermochte (2011: 62.6%), von keinem der Kandidaten erreicht. Selbst Spitzenkandidat Jean-René Fournier verpasste die Hürde mit 45'690 Stimmen deutlich. Hinter ihm sorgte Beat Rieder mit 37'100 Stimmen für ein erstes Aufatmen bei der CVP. Insbesondere auch deshalb, weil der Abstand auf den drittplatzierten Franz Ruppen (29'539 Stimmen) beträchtlich war. Nur auf den vierten Platz schaffte es FDP-Kandidat Pierre-Alain Grichting mit 28'357 Stimmen. Thomas Burgener von der SP blieb mit 20'942 Stimmen chancenlos. Auf den letzten Rängen folgten erwartungsgemäss Christophe Clivaz (14'369 Stimmen) und Robert Metrailler (4'721 Stimmen). Die Frage stellte sich nun, ob es zum ersten Mal seit 2003 zu einem zweiten Wahlgang kommen würde. Die SP gab denn auch umgehend bekannt, dass Thomas Burgener nicht mehr antreten wird. Bei der FDP und der SVP liess man sich noch nicht in die Karten schauen. Klar war aber, dass eine Unterstützung der SVP seitens der FDP-Wähler eher auf Missmut stossen würde als umgekehrt. Die beiden Parteien konnten sich schliesslich nicht auf ein gemeinsames Ticket Grichting / Ruppen einigen, weswegen die SVP den Rückzug ihres Kandidaten ankündigte. FDP-Mann Pierre-Alain Grichting ging somit als alleiniger Herausforderer der CVP-Kandidaten in den zweiten Durchgang. Die anderen Parteien hielten sich im zweiten Wahlgang mit offizieller Unterstützung zurück. Einzig die SP Oberwallis favorisierte die Kandidatur Grichting. Bei der Walliser Linken war der Zwiespalt aber deutlich sichtbar. Auf der einen Seite wollte man endlich die CVP-Dominanz der Walliser Bundeshausdelegation durchbrechen, auf der anderen Seite war Rieder politisch den Sozialdemokraten wohl näher. Bei der SVP war man gleichermassen unentschlossen – wohl auch, weil sich die FDP mit der Absage für ein gemeinsames Ticket keine Freunde in der Volkspartei gemacht hatte.
Der für den Kanton Wallis ungewohnte zweite Wahlgang verlief äusserst spannend, vermochte aber schliesslich dem gewohnten CVP-Doppelticket nichts entgegenzuhalten, was wohl auch der geringeren Beteiligung im zweiten Umgang geschuldet war (46.2%). Jean-René Fournier verbesserte sein Resultat aus dem ersten Durchgang nochmals leicht und erhielt 50'083 Stimmen. Beat Rieder schaffte seinerseits die Wahl mit 46'286 Stimmen. Einen Achtungserfolg erzielte Pierre-Alain Grichting, der es mit 44'805 Stimmen nur knapp verpasste das CVP-Bollwerk zu durchbrechen. Der FDP-Kandidat schien in der Tat eine Vielzahl an Stimmen aus dem SP- und SVP-Lager geholt zu haben. Nichtsdestotrotz bleibt die Hegemonie der Christdemokraten im Kanton Wallis – für die nächsten vier Jahre – ungebrochen.

Kanton Wallis -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Anlässlich der eidgenössischen Wahlen traten 26 Nationalrätinnen und Nationalräte und 11 Ständerätinnen und Ständeräte nicht mehr an. Die Zahl verringerte sich damit im Vergleich zu 2011, als im Nationalrat 38 und im Ständerat 12 Rücktritte zu verzeichnen waren. In der grossen Kammer musste die SVP die meisten Nachfolger finden, da sich neun ihrer Vertreterinnen und Vertreter nicht mehr zur Wahl stellten. Bei der SP waren es fünf, bei der FDP und den Grünen vier und bei der CVP drei Nationalratsmitglieder, die ersetzt werden mussten. Von der BDP legte nur der Bündner Nationalrat Hansjörg Hassler sein Amt nieder, während bei der GLP alle Bisherigen erneut kandidierten. In der kleinen Kammer musste die CVP vier und die FDP fünf Abgänge verkraften. Bei den Christdemokraten betraf dies die Ständeräte Peter Bieri (Zug), René Imoberdorf (Wallis), Paul Niederberger (Nidwalden) und Urs Schwaller (Freiburg); bei den Freisinnigen Hans Altherr (Appenzell Ausserrhoden), Christine Egerszegi (Aargau), Felix Gutzwiller (Zürich), Hans Hess (Obwalden) und Georges Theiler (Luzern). Die Grünliberalen waren mit der schwierigen Situation konfrontiert, dass ihre einzigen beiden Ständeratsmitglieder – Verena Diener (Zürich) und Markus Stadler (Uri) – gleich beide den Rücktritt bekanntgaben.

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2015
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2015

In der Frühjahrssession 2015 revidierte die Kantonskammer mit 26 zu 17 Stimmen den im Vorjahr vom Nationalrat gefällten positiven Entscheid zur Motion Glättli (gp, ZH) mit der Forderung nach gesetzlicher Festschreibung der Netzneutralität. Dabei folgte der Ständerat der Mehrheit der vorberatenden KVF-SR, gemäss welcher die vom Bundesrat im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes vorgesehenen Massnahmen zur Erhöhung der Markttransparenz dem Anliegen bereits ausreichend Rechnung trügen. Laut Mehrheitssprecher Imoberdorf (cvp, VS) sei eine Informationspflicht für Netzanbieter vorgesehen, wobei allfällige Differenzierungen bei der Datenübertragung offengelegt werden müssten. Ferner verwies Imoberdorf auf die im Vorjahr beschlossenen Verhaltensrichtlinien, worin sich verschiedene Fernmeldeunternehmen gegen die Blockierung von Internetdiensten und -anwendungen aussprachen. Eine linke Kommissionsminderheit sah die Informations- und Meinungsfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten nach aktuellem Stand weiterhin gefährdet und forderte erfolglos verstärkte Massnahmen zur Gewährleistung der Netzneutralität. Der Verhaltenskodex erlaubt es den Netzanbietern, eigene Daten unter gewissen Umständen priorisiert zu behandeln.

Festschreibung der Netzneutralität

Bereits wenige Tage später gelangte das Bundesgesetz über die Zweitwohnungen zur Differenzbereinigung in den Ständerat. Im Sinne raschestmöglicher Schaffung von Rechtssicherheit zeigte sich auch die Kantonskammer konziliant und stimmte den Kompromissanträgen nach einer längeren und grundsätzlichen Diskussion zur verfassungsmässigen Umsetzung von Initiativen zu. Ein Minderheitsantrag Imoberdorf (cvp, VS), der Plattformwohnungen erlauben wollte, fand nur vereinzelt Unterstützung. Bei seiner Detailberatung zum Gesetz hatte der Nationalrat über die Kompromissanträge hinaus weitere zum Teil gewichtige Differenzen zum Ständerat geschaffen, welche nun ebenfalls ausgeräumt werden mussten. So bestand zwischen den Räten Uneinigkeit bezüglich Definition des Zweitwohnungsbegriffes. Gemäss Nationalrat sollten touristisch bewirtschaftete Wohnungen zu den Erstwohnungen gezählt werden. Die Auswirkungen einer solchen Definition wären weniger dramatisch als noch in der Vorlage vor dem Kompromiss, da dies ohne die Plattformwohnungen nun nur noch Wohnungen in hotelähnlichen Betrieben betreffen würde. Dennoch könnte diese Regelung zur Folge haben, dass der Zweitwohnungsanteil in einzelnen Gemeinden deswegen unter die Grenze von 20% fallen würde. Der Ständerat hielt in diesem Punkt an seinem Entscheid, resp. am bundesrätlichen Entwurf fest und stellte sich gegen eine Ausweitung des Erstwohnungsbegriffes. Ferner wollte die Fassung des Nationalrates, dass Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von deutlich unter 20% von der Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Wohnungsinventars befreit werden. Der Ständerat beharrte auch hier auf seiner und der bundesrätlichen Position, welche keine Ausnahmen von der Inventarspflicht zulassen will, was auch dem mit Annahme der Initiative gefassten verfassungsmässigen Auftrag entspricht. Die Kantonskammer stemmte sich ebenfalls gegen den Versuch des Nationalrates, für bis zum 31. Dezember 2012 eingereichte Baugesuche, ungeachtet des Zeitpunkts des rechtskräftigen Bauentscheids, eine Bewilligung zu ermöglichen. In einem umstrittenen Punkt lenkte der Ständerat mit 25 zu 15 Stimmen hingegen auf den nationalrätlichen Kurs ein: In ihrer Detailberatung hatte die grosse Kammer beschlossen, die Erweiterung altrechlicher Wohnungen nicht auf maximal 30 m2 zu beschränken, sondern unabhängig von der Grösse des Objekts eine Erweiterung um insgesamt 30% der bestehenden Hauptnutzfläche zu ermöglichen. Ein Minderheitsantrag Berberat (sp, NE) welcher auch von Bundesrätin Leuthard unterstützt wurde, machte vergeblich geltend, dass dieser Beschluss verfassungswidrig sei. Der Wortlaut der Initiative sieht nicht nur eine Beschränkung des Zweitwohnungsanteils auf 20% der Wohneinheiten, sondern eine ebensolche Beschränkung der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche vor. Der vom Ständerat in der Detailberatung eingefügte Zusatz, welcher jedoch durch eine in Quadratmetern gefasste Beschränkung ergänzt wurde, habe den verfassungsmässigen Spielraum bereits gänzlich ausgereizt - so die Ansicht der starken Kommissionsminderheit.
Zurück im Nationalrat gab es in der UREK-NR keine Anträge auf Festhalten und alle verbleibenden Differenzen wurden so im Eiltempo ausgeräumt. Das Gesetz konnte somit noch in der Frühjahrssession verabschiedet werden: Im Nationalrat fand das Umsetzungsgesetz mit 159 zu 12 (23 Enthaltungen) und im Ständerat mit 40 zu 2 (2 Enthaltungen) Zustimmung.

Gesetz zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative (BRG 14.023)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Während das Anliegen im Vorjahr bereits im Nationalrat auf Zustimmung gestossen war, sprach sich im Berichtsjahr auch der Ständerat für Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, BewG) aus, wie dies eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-NR) forderte. Im Namen einer einstimmigen UREK-SR verwies Pascale Bruderer (sp, AG) in Übereinstimmung mit der im Nationalrat präsentierten Argumentation auf den unter Druck stehenden Schweizer Immobilienmarkt, dessen Nachfrage es durch Instrumente wie der Lex Koller zu regulieren bedürfe. Kritisch äusserte sich René Imoberdorf (csp, VS), jedoch unter Verzicht eines Minderheitsantrags: Mit Annahme der Zweitwohnungsinitiative sei der Zweitwohnungsproblematik, die den ursprünglichen Beweggrund zur Schaffung der Lex Koller dargestellt hatte, faktisch Einhalt geboten. Ob das Bundesgesetz darüber hinaus ein wirksames Instrument gegen die Erhöhung von Immobilienpreisen darstelle, sei umstritten. Weiter würden immer mehr Schweizer Anleger als Geldanlage in urbane Immobilien investieren, wodurch eine neue und selbst verursachte Form der Zweitwohnungsproblematik entstünde, der mit dem BewG kein Einhalt geboten werden könne. Sowohl die Kommissionssprecherin wie auch Bundesrätin Sommaruga (sp) bekräftigten die Notwendigkeit einer Modernisierung der bestehenden rechtlichen Lage, um den aktuellen Gegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen. Gleichwohl vertraten sie die Ansicht, das BewG könne dazu beitragen, die Immobiliennachfrage zu senken. Mit seiner stillschweigenden Annahme des Anliegens überwies der Ständerat die Motion an den Bundesrat.

Kommissionsmotion bewirkt Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller (12.3984)
Dossier: Lex Koller

Wie schon 2007 bewarben sich im Kanton Wallis ausserordentlich viele Kandidierende um die Ständeratssitze, obwohl die beiden Bisherigen von der CVP, Jean-René Fournier und René Imoberdorf, wieder antraten. Am ehesten wurde der SVP zugetraut, die CVP-Phalanx zu brechen: Sie trat mit Nationalrat Oskar Freysinger und Franz Ruppen an. Aber auch die FDP, die Jean-René Germanier vorschlug, und die SP, für die Stéphane Rossini und Beat Jost ins Rennen gingen, wollten die Ständevertretung erobern. Die Grünen stellten mit Marylène Volpi Fournier und Brigitte Wolf ebenfalls ein Zweierticket auf. Olivier Cottagnoud (AL) und Jacqueline Bovier (BDP) ergänzten das Kandidatenkarussell. Freysinger protestierte auf humorvolle Art gegen die häufige Verschandelung seiner Plakate, indem er eigene, zum Vornherein verunstaltete Affichen drucken liess.

Die zahlreichen Kandidierenden machten einen zweiten Wahlgang nötig. Die beiden Bisherigen lagen auf den ersten beiden Plätzen. Fournier machte am meisten Stimmen (47'393), verpasste aber das absolute Mehr von 60'556 ebenso deutlich wie Imoberdorf (39'960 Stimmen). Freysinger konnte 32'013 Stimmen für sich gewinnen, gefolgt von Germanier (26'839), Rossini (24'122), Ruppen (23'930) und Jost (12'709). Die restlichen Kandidierenden erhielten weniger als 10'000 Stimmen. Am Dienstag nach den Wahlen entschieden alle Verlierer, nicht zu einem zweiten Umgang anzutreten. Damit entfiel der zweite Wahlgang und die beiden CVP-Ständeräte Fournier und Imoberdorf waren still bestätigt. Bereits 2007 war es im Wallis zu einer stillen Bestätigung im zweiten Wahlgang gekommen.

Kanton Wallis – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Immerhin wurde das Ziel, stärkste Partei der kleinen Kammer zu bleiben, erreicht. Allerdings mussten auch bei den Ständeratswahlen Verluste verkraftet werden. Mit insgesamt dreizehn Mandaten präsentierte sich die CVP zwar um zwei Sitze stärker als die FDP und SP (je elf Sitze), musste aber im Vergleich zu 2007 per Saldo zwei Mandate abgeben. Den Urner Sitz hatte die Partei bereits bei den Ersatzwahlen 2010 an die GLP verloren. Bei den ordentlichen Wahlen büsste sie zudem beide Sitze in den Kantonen Schwyz und St. Gallen ein. In Schwyz konnte der langjährige Ständerat Bruno Frick seinen Sitz nicht gegen die Angriffe der SVP halten. Im Kanton St. Gallen fiel der Sitz der CVP der SP zu. Auch hier verteidigte mit Eugen David ein langjähriger Ständerat seinen Sitz erfolglos. David trat nicht mehr zum zweiten Wahlgang an und mit ihrem Ersatzkandidaten war die CVP gegen die Angriffe von links und rechts chancenlos. Dass sie im Vergleich zu 2007 nicht drei Mandatsverluste beklagen musste, verdankte sie Pirmin Bischof, der den Sitz der FDP im Kanton Solothurn erobern konnte. Ihre Sitze verteidigen konnte die CVP zudem in den Kantonen Luzern (Graber), Nidwalden (Niederberger), Zug (Bieri), Freiburg (Schwaller), Appenzell Innerrhoden (Bischofberger), Tessin (Lombardi), Wallis (Fournier und Imoberdorf) und Jura (Seydoux). Neue CVP-Kantonsvertreter verteidigten den Sitz ihrer Partei in den Kantonen Uri (Isidor Baumann), Graubünden (Stefan Engler) und Thurgau (Brigitte Häberli). Chancenlos waren die Christlichdemokraten in den Kantonen Zürich, Bern, Basel-Landschaft, Aargau, Waadt, Neuenburg und Genf.

Wahlkampf und Resultate der CVP bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei nationalen Wahlen 2011

Das Sanierungsvorhaben am Gotthardstrassentunnel, das grundsätzliche Verfehlen des Verlagerungsziels im Transitgüterverkehr, aber auch die generellen Kapazitätsengpässe auf Schiene und Strasse vor Augen, befassten sich die Räte mit diversen Vorstössen zur Optimierung der Bahninfrastruktur und ihrer geeigneten Verzahnung mit dem Gütertransport auf der Strasse. Um die NEAT nach der Inbetriebnahme des Gotthardbasistunnels wirkungsvoll und entsprechend dem Verlagerungsziel betreiben zu können, wurde der Bau von Verladeterminals und die Einrichtung eines 4-Meter-Korridors zum durchgehenden Transport der schweren Sattelaufleger auf der gesamten Transitstrecke verlangt. Im Juni bzw. September überwiesen National- und Ständerat eine Motion Hutter (fdp, ZH), die den Aufbau von Terminalkapazitäten zur Bewältigung des kombinierten Verkehrs durch die und in der Schweiz forderte. Auf die Lötschberg–Simplon-Achse eingegrenzt, äusserte sich ein Postulat Imoberdorf (cvp, VS), das der Ständerat im September gegen den Willen des Bundesrats mit 17 zu 11 Stimmen annahm. Darin verlangte die Kleine Kammer die Prüfung des Baus von Verladeterminals für den Schwerverkehr in den Räumen Brig/Visp/Raron und Thun/Bern.

Terminalpolitik des Bundes (11.3284)

Le Conseil national a adopté par 95 voix contre 69 trois initiatives parlementaires Wobmann (udc, SO), Wasserfallen (plr, BE) (Iv. Pa. 10.497) et de Buman (pdc, FR) (Iv. Pa. 10.499) modifiant la loi fédérale sur la circulation routière afin de lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit avec des véhicules automobiles. La commission a recommandé d’adopter les motions estimant que la sécurité est désormais assurée pour des courses publiques, que l’industrie de l’équipement automobile est importante en Suisse et que ce type d’activité a un fort potentiel économique. Une forte minorité s’y est opposée estimant que le territoire suisse possède peu de terrains inconstructibles, que les tests industriels peuvent déjà être pratiqués en Suisse et que ce type d’activité est une atteinte à l’environnement. Le Conseil des Etats les a toutes rejetées par 20 voix contre 13 sur recommandation de sa commission et malgré une proposition de minorité Imoberdorf (pdc, VS). Il avait auparavant rejeté par 23 voix contre 12 une initiative parlementaire Fournier (pdc, VS) de même teneur.

lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit

Au Conseil des Etats, les sénateurs Maissen (pdc, GR) et Savary (ps, VD) ont déposé des propositions de non entrée en matière, relevant que la libéralisation complète du marché postal n’était pas nécessaire, ni même opportune et que le financement du service universel n’était aucunement garanti par le projet présenté. Ils ont en outre mis en garde contre une répétition du scénario expérimenté dans les domaines de l’électricité et des télécommunications, c’est-à-dire, selon eux, une réduction des prestations conjuguée à une hausse des prix. Par 26 voix contre 15, la chambre haute a toutefois suivi sa CTT et approuvé l’entrée en matière, jugeant ces inquiétudes légitimes mais exagérées. Lors de la discussion par article, la CTT a proposé plusieurs modifications mineures de la LPO, toutes adoptées sans discussion. Le Conseil des Etats a par contre refusé d’obliger les entreprises souhaitant utiliser les infrastructures de la Poste à appliquer les dispositions de la convention collective de travail de cette dernière, comme l’a demandé une minorité Hêche (ps, JU). Par 23 voix contre 12, les sénateurs ont suivi la majorité de leur commission en décidant d’astreindre les entreprises postales à publier des informations sur la durabilité écologique et sociale de leurs prestations. Concernant l’étendue du service universel, la chambre haute n’a pas souhaité étendre la desserte garantie au-delà des lieux habités à l’année. Elle a également refusé, par 20 voix contre 15, d’attribuer un rôle prépondérant aux offices de poste dans la fourniture du service universel par rapport aux agences administrées par des tiers, comme le souhaitait la même minorité Hêche. Le plénum a par contre suivi cette minorité en décidant de garantir que chaque commune dispose au minimum d’une boîte postale publique pour l’expédition de courrier. Les sénateurs ont refusé de justesse, par 21 voix contre 20, d’augmenter le montant des subventions pour la diffusion de la presse associative et des journaux quotidiens et hebdomadaires. Par contre, sur proposition de sa commission, la chambre haute a décidé de supprimer la limitation dans le temps de ce soutien à la presse. Quant au rythme de la libéralisation, les sénateurs ont tout d’abord refusé la libéralisation complète et immédiate du marché postal telle que la souhaitait une minorité Hess (plr, OW). Ils ont rejeté de justesse, par 20 voix contre 19, une proposition d’une minorité Imoberdorf (pdc, VS) visant au maintien du monopole de la Poste sur les lettres de moins de 50 grammes censé assurer le financement à long terme du service universel au profit de la libéralisation en deux temps voulue par le Conseil fédéral et soutenue par la majorité de la CTT. La même minorité a vainement tenté de repousser l’ouverture complète du marché de un à trois ans après l’entrée en vigueur de la LPO. Selon une proposition Germann (udc, SH), le plénum a décidé que le Conseil fédéral consultera les cantons et les communes avant de définir les conditions d’accès aux diverses prestations du service universel. Lors du vote sur l’ensemble, le Conseil des Etats a approuvé le projet de LPO ainsi amendé par 21 voix contre 10 (et 4 abstentions).

Concernant le projet de LOP (09.050), les discussions ont essentiellement porté sur l’opportunité d’attribuer une licence bancaire à la Poste. Ce débat a en fait débuté à la session d’été déjà à l’occasion du traitement de propositions individuelles. Au terme de vifs échanges, les sénateurs ont alors rejeté, par 24 voix contre 14, une motion Jenny (udc, GL) (09.3157) en faveur de la licence bancaire. Les opposants n’ont pas voulu que la Poste n’entre en concurrence avec les banques cantonales, tandis que les partisans ont vu dans une banque postale le moyen de garantir le financement du service universel et le maintien du réseau d’offices existant et d’assurer que l’épargne gérée par Postfinance profite pleinement à l’économie suisse. Le Conseil national a quant à lui décidé, par 98 voix contre 69, de ne pas donner suite à une initiative parlementaire Caviezel (plr, GR) (09.404) allant dans le même sens que la motion Jenny. Par 25 voix contre 11, les sénateurs ont confirmé leur décision de la session d’été et rejeté la proposition d’une minorité Maissen (pdc, GR) d’autoriser la Poste à octroyer des crédits et hypothèques. La transformation de l’ancienne régie en société anonyme n’a suscité que quelques réticences dans les rangs socialistes. Les sénateurs ont en outre adopté tacitement deux amendements proposés par la CTT obligeant le Conseil fédéral à consulter les commissions compétentes de l’Assemblée fédérale avant de déterminer les objectifs quadriennaux de l’entreprise et de procéder au changement de sa forme juridique. La chambre haute a par ailleurs refusé, par 21 voix contre 9, d’exonérer de la TVA les prestations relevant du service universel comme le demandait le sénateur Maissen (pdc, GR). Au vote sur l’ensemble, le Conseil des Etats a adopté le projet amendé de LOP par 23 voix contre 4 (et 5 abstentions).

Postgesetz und Organisation der Schweizerischen Post (09.049 / 09.050)
Dossier: Volksinitiative "Für eine starke Post" und Totalrevision der Postgesetzgebung
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

À l’inverse du Conseil des Etats l’année précédente, le Conseil national a rejeté de justesse, par 77 voix contre 76, une motion du sénateur René Imoberdorf (pdc, VS) visant à renforcer la sécurité routière dans les régions de montagne, notamment par l’édiction de normes techniques plus strictes pour les poids lourds et des contrôles plus fréquents. Suivant la majorité de sa CTT, le plénum a jugé les prescriptions existantes suffisamment sévères et l’intensité des contrôles satisfaisante.

Höhere Verkehrssicherheit des alpenquerenden Schwerverkehrs über Pässe (08.3061)

Suite à une série d’accidents survenus en début d’année sur le col du Simplon et impliquant des poids lourds, le Conseil des Etats a approuvé une motion René Imoberdorf (pdc, VS) chargeant le Conseil fédéral de prendre des mesures afin de renforcer la sécurité routière dans les régions de montagne. Le gouvernement est notamment invité à édicter des normes techniques plus strictes pour les poids lourds (en particulier, concernant les freins) et renforcer les contrôles. Le Conseil national a pour sa part transmis au Conseil fédéral un postulat Roberto Schmidt (pdc, VS) (08.3007) allant dans le même sens.

Höhere Verkehrssicherheit des alpenquerenden Schwerverkehrs über Pässe (08.3061)