Anfang April 2017 traf der Bundesrat einen Grundsatzentscheid: E-Voting soll künftig flächendeckend ermöglicht werden. Nach mehr als 200 erfolgreichen Versuchen in 14 verschiedenen Kantonen, könne man nun den Schritt wagen – so Bundeskanzler Thurnherr vor den Medien. Nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizer, sondern auch in den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Neuenburg wohnhafte Personen, für die der elektronische Stimmkanal versuchsweise freigeschaltet worden war, würden die Möglichkeit rege nutzen, was zeige, dass die Digitalisierung von Abstimmen und Wählen einem Bedürfnis entspreche. E-Voting solle deshalb als dritter Kanal eingerichtet und etabliert werden. Den Kantonen sei aber nach wie vor freigestellt, ob sie die Stimmabgabe per Mausklick nutzen wollten oder nicht. Mit der Überführung der Versuchsanlage in den ordentlichen Betrieb würde aber die Bewilligungspflicht, der die Kantone noch unterliegen, wegfallen. Bedingung ist allerdings, dass der Quellcode der Systeme für E-Voting – auf dem Markt sind das vom Kanton Genf geführte CHVote und das von der Post betriebene System, das von der spanischen Firma Scytl hergestellt wird – offengelegt und die vollständige Verifizierbarkeit garantiert wird. Mit dem Entscheid soll gleichzeitig der Schritt hin zur papierlosen Stimmabgabe (Dematerialisierung) gemacht werden: Der gesamte Prozess von der Zustellung der Unterlagen bis zur Stimmabgabe soll also einst digitalisiert sein. E-Collecting, das Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden, soll hingegen laut dem bundesrätlichen Entscheid nicht weiterverfolgt werden.

Bundesrat will flächendeckendes E-Voting
Dossier: Vote électronique