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  • Vallender, Dorle (fdp/plr, AR) NR/CN

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Si le siège d’Appenzell Rhodes-Intérieures est resté, comme prévu, en main démocrate-chrétienne, l’élection dans les Rhodes-Extérieures promettait des changements. En effet, suite au dernier recensement, un seul mandat restait à repourvoir. Malgré l’avantage du sortant, Jakob Freund (UDC) a dû s’incliner face à la très populaire ancienne directrice des finances Marianne Kleiner-Schläpfer, candidate radicale à la succession de Dorle Vallender.

Cantons d'Appenzell -Election Conseil national 2003
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2003 (nach Kantonen)

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit dem neuen Parlamentsgesetz, welches anstelle des bisherigen Geschäftsverkehrsgesetzes treten soll. Er beschloss eine ganze Reihe von Abweichungen von der nationalrätlichen Version, ohne allerdings die Grundsätze der Reform in Frage zu stellen. So verschärfte er unter anderem die vom Nationalrat festgelegten Unvereinbarkeitsregeln für ein Parlamentsmandat, welche neu nicht nur für den National-, sondern auch für den Ständerat gültig sind. Diese Unvereinbarkeit soll nicht nur für höhere Kader, sondern für alle Angestellten der zentralen und der dezentralen Bundesverwaltung und für Mitglieder von Leitungsgremien (Verwaltungs- und Stiftungsräte etc.) von bundesnahen Organisationen (SRG, Nationalbank, Pro Helvetia etc.) gelten. Die Betroffenen sind demnach zwar wählbar, müssen bei Annahme des Mandats aber auf die Anstellung oder das Mandat verzichten. Nicht einverstanden war die kleine Kammer auch mit dem Beschluss des Nationalrats, dass bei sämtlichen Abstimmungen das Votum der einzelnen Parlamentsmitglieder erfasst und veröffentlicht werden muss. Mit dem Argument, dazu müsste im Ständerat eine elektronische Abstimmungsanlage eingerichtet werden, lehnte die Ratsmehrheit dies ab und beschloss, dass jeder Rat in seinem eigenen Reglement über diese Frage entscheiden soll. Eine weitere Differenz ergab sich bei dem parlamentarischen Instrument der Empfehlung. Obwohl neu auch Motionen, welche den alleinigen Kompetenzbereich der Regierung betreffen, im Sinne von Richtlinien zugelassen sind, war der Ständerat nicht bereit, auf die bisher bei ihm diesem Zweck dienende „Empfehlung“ gänzlich zu verzichten. Da diese im Gegensatz zu einer Motion nur von einem Rat zu behandelnde Vorstossform die rasche Abgabe einer Stellungnahme an den Bundesrat erlaube, wollte er sie weiterhin zulassen. Dabei sollen die beiden Ratskammern frei sein, ob sie diese in ihren Reglementen aufführen wollen oder nicht. Der Ständerat wandte sich ferner gegen eine restriktivere Behandlung von Motionen. Er lehnte das vom Nationalrat eingeführte Verbot ab, eine vom Bundesrat abgelehnte Motion in ein Postulat umzuwandeln. Anschliessend verzichtete er auch auf die von seiner Kommissionsmehrheit beantragte Vorschrift, dass die zuständige Kommission des Erstrats eine Motion vorberaten müsse.

Mit einem relativ knappen Entscheid änderte der Ständerat das Wahlverfahren für die Bestätigungswahlen für den Bundesrat. Wieder antretende Regierungsmitglieder sollen nicht mehr einzeln in der Reihenfolge ihrer Amtsdauer zur Wahl antreten, sondern auf einer gemeinsamen Liste, wobei die Parlamentarier einzelne Namen streichen können. Wiedergewählt ist, wer im ersten oder einem allfällig erforderlichen zweiten Wahlgang das absolute Mehr erreicht. Kampfkandidaturen sind bei dieser Wiederwahl der Bisherigen noch nicht zugelassen, sondern erst bei einer Vakanz infolge einer Nichtwiederwahl oder eines Rücktritts. Der Nationalrat hatte 1996 eine Motion Weyeneth (svp, BE) (98.3349) für dieses Wahlsystem verabschiedet, welche dann aber im Ständerat keine Unterstützung fand. Wie im Vorjahr der Nationalrat (Motion Vallender, 01.3662) wollte auch die Mehrheit der SPK des Ständerats gewisse Schranken für vom Bundesrat im Dringlichkeitsverfahren beschlossene Nachtragskredite einführen. Für Ausgaben in der Höhe von mehr als 2% der Bundeseinnahmen sollte neu die Zustimmung des Parlaments erforderlich sein, welches nötigenfalls zu einer Sondersession einzuberufen wäre. Der Rat lehnte diese neue Bestimmung jedoch mit 24:15 Stimmen ab.

In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat bei der Unvereinbarkeitsvorschrift gegen den Widerstand der Linken dem Ständerat an. Für den Wunsch der kleinen Kammer, die Vorstossform der „Empfehlung“ beizubehalten, hatte er jedoch kein Verständnis. Er lehnte es auch ab, dass in Zukunft Kommissionsminderheiten keine prioritär zu behandelnde Motionen mehr einreichen können. Bei den Motionen, welche den an die Regierung delegierten Kompetenzbereich betreffen, hielt der Nationalrat an seiner verpflichtenderen Lösung fest. Diese seien nicht nur als Richtlinien zu betrachten, sondern der Bundesrat müsse, wenn er sie nicht umsetzen wolle, dem Parlament einen Entwurf für die Änderung der Zuständigkeitsordnung vorlegen. Der Nationalrat hielt im weiteren am Verbot fest, vom Bundesrat abgelehnte Motionen in Postulate umzuwandeln. Er begründete dies mit zwei Argumenten: erstens bedeute dies eine Aufwertung der Motion, da tendenziell nur noch mehrheitsfähige Vorstösse in dieser Form eingereicht würden; und zweitens könne neu eine Motion vom Zweitrat auch in dem Sinne abgeändert werden, dass nicht mehr eine Massnahme (z.B. eine Gesetzesrevision) verlangt würde, sondern bloss ein Prüfungsauftrag. Das vom Ständerat beschlossene neue Verfahren für die Wiederwahl der amtierenden Bundesräte wurde gegen den Widerstand der SVP mit 117:41 Stimmen abgelehnt. Nachdem der Nationalrat seinen Entscheid bestätigt hatte, dass in beiden Kammern bei sämtlichen Abstimmungen das Votum der einzelnen Parlamentsmitglieder erfasst und veröffentlicht werden muss, sprach sich der Ständerat mit 26:14 Stimmen zum zweiten Mal dagegen aus. Er führte dazu eine der in der kleinen Kammer sehr seltenen Abstimmungen unter Namensaufruf durch.

Da beide Kammern auch in der zweiten Runde der Differenzbereinigung nicht nachgaben, musste in dieser Frage der Transparenz über die Stimmabgabe die Einigungskonferenz entscheiden. Sie tat dies im Sinne der kleinen Kammer. Der Ständerat hielt auch bei den Motionen von Kommissionsminderheiten (Abschaffen), der Umwandlung von Motionen in Postulate (Beibehalten) sowie der Auswirkungen von Motionen im an den Bundesrat delegierten Kompetenzbereich (nur Richtlinie) an seinen Beschlüssen fest. Hingegen gab er beim Instrument der Empfehlung nach und schaffte es ab; er verzichtete ebenfalls auf das neue Wahlsystem für wiederkandidierende Bundesräte. Der Nationalrat hielt in der Folge nur noch an seiner Version der Rechtswirkung von Motionen im an den Bundesrat delegierten Kompetenzbereich (nicht nur Richtlinie, sondern Auftrag an den Bundesrat, sie umzusetzen oder eine Revision der Kompetenzordnung vorzuschlagen) und dem Verbot, vom Bundesrat abgelehnte Motionen in Postulatsform zu überweisen, fest. Nachdem der Ständerat weiterhin auf seinen Entscheidungen beharrt hatte, setzte sich in der Einigungskonferenz bei beiden Beschlüssen die Version des Nationalrats durch. Der Ständerat überwies eine Motion Galli (cvp, BE) aus dem Vorjahr (01.3321), welche verlangt, dass die Internet-Geschäftsdatenbank des Parlaments (curia vista) nicht nur deutsch und französisch, sondern auch italienisch geführt wird.

Totalrevision des Parlamentsgesetzes (Pa.Iv. 01.401)
Dossier: Parlamentsgesetzesrevision 2002
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

La polémique concernant l’aide publique à la presse, basée sur la loi et l’ordonnance sur la poste, s’est poursuivie. Outre le principe de l’arrosoir dans l’attribution de subventions, c’est l’efficacité du système qui est mise en cause. Le projet de révision partielle de l’ordonnance sur la poste, mis en consultation à la fin du mois de mars, a été très critiqué. Trois modifications étaient proposées. D’une part, les produits de presse ayant un tirage de plus de 300'000 exemplaires seraient exclus du système. C’est principalement le subventionnement de la grande presse associative qui était visé (grands distributeurs, TCS…). D’autre part, il était prévu que l’aide ne soit accordée qu’à des produits de presse paraissant au moins une fois par semaine. Enfin, l’aide à la presse locale et régionale, limitée aux titres tirant moins de 30'000 exemplaires, serait améliorée par une augmentation du rabais sur le prix de base et l’application sans condition du tarif spécial. Le nombre de titres soutenus serait passé de 3300 à 500. La presse locale et régionale aurait toutefois vu ses subventions augmenter de 12 millions de francs pour atteindre 37 millions. Cette proposition s’inscrivait également dans une logique budgétaire et devait permettre d’économiser au moins 20 millions de francs, l’aide passant de 100 à 80 millions de francs. Bien que la nécessité d’un changement de système soit reconnue par tous les acteurs impliqués, les réactions ont été globalement négatives. Pour Presse Suisse (éditeurs alémaniques) et Presse Romande (éditeurs romands), la limite supérieure de tirages, excluant la presse associative du système, risquait de provoquer une hausse des prix de La Poste. En perdant ces gros clients elle serait obligée de revoir ses tarifs à la hausse. Le critère du nombre de publications minimales a aussi été critiqué. La Poste a également invoqué la mise en péril de places de travail. Pour les syndicats (Comedia et le Syndicat de la Communication), le lien entre la réforme et un exercice financier n’était pas acceptable. Du côté des partis politiques, le PS s’est opposé au projet. Les démocrates-chrétiens ont salué la volonté de changer un système n’ayant pas atteint son but. Les radicaux, tout en saluant le projet, se sont exprimés pour une aide dégressive. Les démocrates du centre ont souligné l’importance d’ajouter également une limite minimale du nombre d’exemplaires. Au cours de l’été, une soixantaine d’organisations à but non lucratif sont montées au créneau. Les incertitudes relatives aux tarifs postaux et la fixation d’un nombre minimal de numéro donnant accès aux subventions ont motivé leur refus de la proposition. Le statut particulier de tels organismes a été abordé au parlement grâce une interpellation de la parlementaire appenzelloise Dorle Vallender (prd), soutenue par 85 cosignataires. Elle demandait notamment au Conseil fédéral s’il était prêt à maintenir les conditions préférentielles accordées à ces organisations. Le gouvernement ne répondit que partiellement à cette question lors de la session d’été et ne donna aucune garantie formelle à son auteur.

L’aide publique à la presse dans l'ordonnance sur la poste (2002)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Die im Vorjahr eingereichte parlamentarische Initiative der SPK des Nationalrats für ein Beschwerderecht gegen als willkürlich empfundene negative Entscheide über die Einbürgerung setzte sich im Nationalrat gegen den Widerstand der SVP und einer Mehrheit der FDP-Fraktion durch. Kommissionssprecherin Vallender (fdp, AR) betonte dabei, dass es nicht darum gehe, einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung zu schaffen. Aber in Fällen, bei denen die formalen Anforderungen erfüllt seien und ein vorberatendes Gremium die Einbürgerung empfehle, müsse es den Betroffenen erlaubt sein, gegen eine offensichtlich nur wegen dem Herkunftsland oder der Rassenzugehörigkeit erfolgte Ablehnung Beschwerde einzulegen. Im Anschluss an diesen Beschluss wurden die im Jahr 2000 als Reaktion auf eine Reihe negativer Einbürgerungsentscheide in Emmen (LU) von den Fraktionen der SP und der GP sowie einzelner ihrer Mitglieder eingereichten Motionen zurückgezogen. Die SPK des Ständerates beurteilte dieses Geschäft als weniger dringlich als der Nationalrat. Sie beschloss, sich noch nicht mit dem Entscheid des Nationalrats zu befassen, sondern erst im Rahmen der Behandlung der Revision der Bürgerrechtsgesetzes über die Einführung eines Beschwerderechts zu entscheiden.

Erste parlamentarische Versuche, die Einbürgerungen in den Gemeinden zu beschränken
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Im Vorjahr hatte sich der Bundesrat gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen und seine Absicht bekundet, lediglich die heute weitgehend akzeptierte passive und indirekt aktive Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Diese restriktive Haltung hatte den Tessiner Krebsarzt und SP-Nationalrat Cavalli auf den Plan gerufen. Mit einer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv. 00.441) forderte er eine Euthanasie-Regelung nach niederländischem Recht: Bei einer „Mitleidtötung“, vorgenommen an einer todkranken Person mit unerträglichem und unheilbarem Leiden, sollte gemäss Opportunitätsprinzip von einer Strafverfolgung abgesehen werden – trotz weiterhin geltender Rechtswidrigkeit der Tat. Die Haltung des Bundesrates übernahm in gewisser Hinsicht eine parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 01.407) von Nationalrätin Vallender (fdp, AR), welche die vielerorts geduldete indirekt aktive Beihilfe zur Selbsttötung an gesetzlich verankerte Bedingungen knüpfen wollte; sie sollte nur straffrei bleiben, wenn sie von einer Person aus dem engsten persönlichen Umfeld geleistet wird, nicht aber, wenn ein Arzt oder der Pflegedienst sie praktizieren. Die Rechtskommission des Nationalrates folgte den Empfehlungen einer vom Bund eingesetzten Expertengruppe und stimmte der Parlamentarischen Initiative Cavalli mehrheitlich zu. Der Vorstoss von Vallender wurde von der Kommission als hinter die geltende Praxis zurückgehend knapp abgelehnt. Da der Bundesrat auf klare Vorgaben des Gesetzgebers in diesem Bereich drängte, fand in der Wintersession die Plenumsdiskussion über die beiden Initiativen in einem über das übliche Verfahren hinausgehenden breiteren Rahmen statt. Obgleich mit einer Annahme der Initiative Cavalli noch kein definitiver Entscheid über die direkte aktive Sterbehilfe gefällt worden wäre, wollte der Nationalrat das Tabu nicht brechen und lehnte sie mit 120 zu 56 Stimmen ab; ebenso deutlich wurde auch die Initiative Vallender verworfen. Breite Zustimmung fand hingegen eine Motion Zäch (cvp, AG), die den Bundesrat auffordert, Gesetzeslücken bei der passiven und der indirekt aktiven Sterbehilfe gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zu schliessen; zusätzlich soll die Palliativmedizin speziell gefördert werden. Der Bundesrat hatte sich gegen die Überweisung des Vorstosses in der verbindlichen Form gewehrt, da seiner Auffassung nach noch nicht genügend Entscheidgrundlagen für eine gesetzliche Regelung vorliegen.

Sterbehilfe

Anlässlich der Vorberatungen des Budgets 2002 äusserte die Finanzkommission des Ständerates Unbehagen, dass die nur sechs Personen umfassende Finanzdelegation im Namen des gesamten Parlaments dem Bundesrat grünes Licht geben könne für einen milliardenschweren Kredit für die Luftfahrt. Trotz der gebotenen Eile scheine ihr dies sehr problematisch. Sie beabsichtige deshalb, der staatspolitischen Kommission die Einführung einer Obergrenze für Beträge vorzuschlagen, über welche die Finanzdelegation entscheiden könne, beispielsweise 100 Mio Fr. Bei höheren Beträgen müsste eine Sondersession einberufen oder das Geschäft zumindest der Finanzkommission oder der WAK übergeben werden. Nationalrätin Vallender (fdp, AR) reichte eine Motion ein, welche solche ausserordentlichen Ausgabenentscheide des Bundesrats mit Absegnung durch die Finanzdelegation auf Beträge von 100 Mio Fr. (resp. 500 Mio Fr. bei einstimmiger Zustimmung durch die Finanzdelegation) limitieren will.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Bei dem vom Bundesrat im Dringlichkeitsverfahren beschlossenen und von der Finanzdelegation der eidg. Räte abgesegneten Hilfspaket für die schweizerische Luftfahrt nach dem Zusammenbruch der Swissair waren zwar die vom Gesetz vorgeschriebenen Verfahren eingehalten worden; im Parlament löste das Vorgehen, welches ihm nur noch das Recht einer nachträglichen Sanktionierung liess, aber trotzdem Unbehagen aus. Nationalrätin Vallender (fdp, AR) reagierte mit einer Motion, welche solche ausserordentlichen Ausgabenentscheide des Bundesrats mit Absegnung durch die Finanzdelegation auf Beträge von CHF 100 Mio. (resp. CHF 500 Mio. bei einstimmiger Zustimmung durch die Finanzdelegation) limitieren will.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Nationalrätin Vallender (fdp, AR) mahnte einen Bericht über die kumulierte Abgabebelastung an, den sie 1998 gefordert hatte (Einfache Anfrage 00.1130; zum Postulat siehe hier). Dieser sollte die Entwicklung der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und -entgelte darlegen. Der Bundesrat stellte den Bericht auf Ende Jahr in Aussicht. Mit der Überweisung eines Postulats von Jacqueline Fehr (sp, ZH) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, einen Bericht über die Wohlstandsverhältnisse und die Verteilung der Konsumkraft in der Schweiz zu erstellen. Besonders interessiere, wie sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach Abzug aller Steuern und Abgaben in den letzten zehn Jahren entwickelt hätten.

Bericht über die Wohlstandsverhältnisse und die Verteilung der Konsumkraft in der Schweiz

Nationalrätin Vallender (fdp, AR) wollte vom Bundesrat wissen, ob er nach der Ablehnung der Energielenkungsabgabe im Herbst 2000 die Einführung einer ökologischen Steuerreform beispielsweise im Rahmen der Revision der Bundesfinanzordnung 2006 weiterverfolge. Finanzminister Villiger wies darauf hin, dass er es aus staatspolitischen Gründen ablehne, in der laufenden Legislatur einen neuen Verfassungsartikel für eine Verlagerung der Steuerbelastung von der Arbeit zur Energie zu unterbreiten. Er wolle jedoch am Ende der laufenden Legislaturperiode eine Neubeurteilung der Lage vornehmen und den Räten bis Ende 2003 einen Bericht über die geplanten Massnahmen vorlegen.

ökologischen Steuerreform bis Ende 2003 einen Bericht über die geplanten Massnahmen

In seiner Antwort auf eine Einfache Frage Vallender bezeichnete der Bundesrat den auf den 1.1. 2001 wirksam gewordenen Entscheid der Stadtzürcher Exekutive, Beihilfe zum Selbstmord in den städtischen Heimen zuzulassen, als rechtlich korrekt; strafbar mache sich nur jemand, der aus selbstsüchtigen Motiven jemandem zum Freitod verleite oder ihm dazu Hilfe leiste.

Beihilfe zum Selbstmord

Auf Antrag seiner Rechtskommission lehnte der Nationalrat die Mieterinitiative ab und sprach sich grundsätzlich für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates aus. Dieser will auf die Hypothekarzinsbindung verzichten und die Mietpreise in Zukunft am Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) anbinden. Das Kriterium der missbräuchlichen Miete bleibt erhalten. Bemessungsgrundlage bleibt die quartiersübliche Vergleichsmiete.

Umstritten war jedoch die Frage, zu welchem Prozentsatz die Teuerung gemäss LIK auf die Mieten überwälzt werden soll. Der Bundesrat schlug eine Überwälzung zu 80% vor. Vallender (fdp, AR) stellte den Antrag, hier keine dirigistischen Schranken einzubauen und den Vermietern das Recht auf eine 100prozentige Überwälzung zu erteilen. Für die Mietervertreter forderte Thanei (sp, ZH) hingegen eine Limitierung bei maximal 60%. Bundesrat Couchepin erklärte, eine Überwälzung von mehr als 80% der Teuerung könnte wiederum die Teuerung verstärken, weil die Mieten selbst zu 20% im LIK enthalten sind. Schliesslich akzeptierte die Ratsmehrheit die vom Bundesrat vorgesehenen 80%. Bei der Festlegung der Vergleichsmiete waren die Vertreter der Vermieterseite erfolgreich: Sie setzten durch, dass nicht nur Luxuswohnungen, sondern auch alle Genossenschafts- und Gemeindewohnungen aus der quartiersweisen Berechnung der Vergleichsmiete ausgeschlossen werden. FDP- und SVP-Vertreter versuchten allerdings vergeblich, eine Kumulation beider Systeme, Indexmiete und Vergleichsmiete, zu erwirken. Keine Chance hatten auch zwei mieterfreundliche Anträge nach einem Ausbau des Kündigungsschutzes und zur Einführung einer Schutzklausel bei übermässig ansteigender Teuerung. Zudem strich eine bürgerliche Mehrheit im Rat die vom Bundesrat als Neuerung vorgeschlagene staatliche Kostenübernahme bei Verhandlungen vor den Mietgerichten. Der Nationalrat genehmigte den bereinigten Gegenvorschlag mit 95 zu 54 Stimmen. Die Mieterseite liess erkennen, dass sie dem Gesetz unter diesen Umständen nie zustimmen werde. Zudem wurde die Behandlungsfrist der Initiative um ein weiteres Jahr verlängert.

Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten“ und Teilrevision des Mietrechts (99.076)
Dossier: Gescheiterte Mietrechtsrevisionen
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Befindet der Bundesrat aufgrund eines Rekurses über Tarife oder kantonale Spitallisten, kann sein Entscheid nicht ans Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) weiter gezogen werden. Dieses trat in einem neuen Grundsatzentscheid nicht auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Schweizer Paraplegiker-Zentrums Nottwil (LU) ein, das keinen Eingang in die Zürcher Spitalliste gefunden hatte und dagegen vergeblich beim Bundesrat interveniert hatte. Das EVG kam zum Schluss, der bundesrätliche Entscheid sei auf Grund der einschlägigen Verfahrensnormen (KVG und Bundesrechtspflegegesetz) abschliessend. Damit sei die Zuständigkeit einer Gerichtsinstanz auch nicht auf dem Umweg über eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung oder Lückenfüllung zu begründen. Genau dies fanden aber mehrere Parlamentarier völlig unbefriedigend, da das für Beschwerden zuständige EJPD für deren Behandlung oft sehr lange braucht und zudem, da mit der Gesundheitspolitik wenig vertraut, Entscheide fällt, die nur schwierig nachvollziehbar sind. Im Vorjahr hatte das EJPD der Beschwerde von Privatspitälern in den Kantonen St. Gallen und Basel-Stadt stattgegeben, denen die Kantonsregierung wegen nicht ausgewiesenen Bedarfs die Aufnahme in die Spitalliste verweigert hatte. Der Entscheid war kritisiert worden, weil er die Bemühungen des EDI für eine konsequente Spitalplanung unterlaufe. Im Berichtsjahr nahm der Ständerat eine Empfehlung Plattner (sp, BS) an (Emp. 99.3530), die den BR bittet, diesbezüglich koordinierter vorzugehen. Weitergehende Forderungen wurden im Nationalrat gestellt. Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Vallender (fdp, AR) erreichen (Pa.Iv. 99.448), dass Rekurse im Krankenversicherungsbereich ganz den Gerichten (kantonales Schiedsgericht, eidg. Versicherungsgericht) übertragen werden. Da die Initiative ausformuliert war und in den Details nicht den Vorstellungen des Nationalrates entsprach, wurde dem Vorstoss keine Folge gegeben. Weil der Rat die grundsätzlichen Bedenken der Initiantin aber durchaus teilte, überwies er ein Postulat seiner SGK (Po. 00.3008), mit welchem er den Bundesrat auffordert, die Einsetzung einer unabhängigen Rekurskommission zu prüfen.

Eidgenössische Versicherungsgericht Grundsatzentscheid Verwaltungsgerichtsbeschwerde

Der Nationalrat überwies in seiner Sommersession ein Postulat Vallender (fdp, AR; Po. 98.3576) zur Gesamtbelastung der Bürger und Unternehmungen durch Steuern und Abgaben. Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht neben den Bundessteuern auch die kantonalen und Gemeindesteuern zu berücksichtigen. In der Begründung des Postulats wurde vorgebracht, dass heute zuverlässige Angaben über die Gesamtbelastung für private Personen und für Unternehmen fehlten. Gerade bei der Anwendung des Verursacherprinzips drohe eine weitere Zunahme der Belastung. In der gleichen Sitzung überwies der Rat ein ähnlich lautendes Postulat der FDP-Fraktion (Po. 99.3038). Der Bundesrat soll bis Ende Jahr in einem Bericht darlegen, wie und nach welchem Zeitplan er die Vielzahl an fiskalischen Projekten behandeln will, in welchen neue Steuern und Abgaben verlangt oder eine Erhöhung derselben verfolgt würden. Ausserdem soll der Bundesrat offen legen, welche Konsequenzen er in Bezug auf die steuerliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz gegenüber dem Ausland, auf das Wirtschaftswachstum und die Arbeitsplätze erwarte, und welche Möglichkeiten zur Vereinfachung des Steuersystems er in Betracht ziehe. In der Begründung führte die Fraktion an, dass die Fiskalquote in der Schweiz in der Zeit von 1985 bis 1997 von 30,8% auf 34,6% angestiegen ist, während andere Staaten wie die Niederlande, Grossbritannien oder die USA ihre Fiskalquote senken konnten. In derselben Session wurde im Ständerat ein gleichlautendes Postulat Schiesser (fdp, GL) (Po. 99.3042) ebenfalls überwiesen. Der Nationalrat überwies ein Postulat Schaller (ldu, ZH; Po. 99.3318), welches den Bundesrat ebenfalls beauftragt, einen Bericht über die Gesamtwirkung des Steuer-, Abgaben- und Gebührensystems vorzulegen.

Berichte über die Höhe, Wirkung und Vereinfachungsmöglichkeiten für die direkte Bundessteuer (Po. 98.3576; Po. 99.3038; Po. 99.3318; Po. 99.3042)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Le Conseil national a transmis un postulat Vallender (prd, AR) demandant à l’exécutif, dans le cadre de la mise en œuvre de la loi sur l’énergie, une égalité de traitement entre les installations de couplage chaleur-force qui utilisent des énergies renouvelables et les usines d’incinération de déchets ménagers. Précisément, la suppression de l’obligation d’un rendement annuel minimum (de 60 à 80 %) pour les installations de couplage chaleur-force a été sollicitée.

Postulat Vallender: Egalité de traitement pour les usines d'incinération de déchets ménagers et les installations de couplage chaleur-force utilisant des énergie renouvelables (Po. 99.3529)

Das Parlament behandelte in seiner Herbstsession eine Reihe von Vorstössen, die auf ein Splitting bei der Familienbesteuerung zielten. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrätin Vallender (fdp, AR) (Pa.Iv. 98.448), dass für das Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer in Zukunft der Steuersatz des halben steuerbaren Einkommens angewendet wird. In ihren Augen ist es nicht gerechtfertigt, dass mit der Heirat eine kostspielige steuerliche Mehrbelastung verbunden ist. Goll (sp, ZH) wandte sich mit einer Minderheit der WAK-NR gegen das Begehren mit der Begründung, Einverdienerehepaare mit hohem Einkommen würden dadurch gegenüber Alleinstehenden und Konkubinatspaaren bevorzugt. Für die WAK-Mehrheit empfahlen Cavadini (fdp, TI) und Widrig (cvp, SG), der Initiative Folge zu geben. Mit 70 zu 59 Stimmen folgte das Plenum diesem Antrag. Im Ständerat forderte Simmen (cvp, SO) mit einer erfolgreichen Motion (Mo. 99.3378) die Erhöhung der Kinderabzüge sowie Abzüge für die Kinderbetreuung durch Dritte bei der direkten Bundessteuer. Ebenfalls angenommen wurde ein Postulat Spoerry (fdp, ZH) (Po. 99.3203), welches den Bundesrat einlud, bei der Weiterbearbeitung der Vorschläge zur Familienbesteuerung durch die Expertenkommission Locher auch eine Senkung der direkten Bundessteuer bei gleichzeitiger Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ins Auge zu fassen.

Zivilstandsunabhängige Besteuerung (Pa.Iv. 98.448)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hielt an ihrem im Vorjahr vom Plenum gutgeheissenen Vorhaben fest, der Volksinitiative „für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden“ (Quoteninitiative) einen indirekten Gegenvorschlag (99.403) entgegen zu setzen. Dieser sah einen obligatorischen Frauenanteil von mindestens 30% auf gemischtgeschlechtlichen Listen für die Nationalratswahl vor. Da sich im Vorjahr der Ständerat geweigert hatte, darauf einzutreten bevor der Nationalrat zur Initiative selbst Stellung genommen hat, legte die Kommission ihr Projekt nun nochmals vor. Allerdings musste sie aus terminlichen Gründen ihr Projekt insofern abändern, als es nur noch für die Wahlen 2003 und 2007 Gültigkeit haben soll, nicht aber für die Wahlen vom Herbst 1999.

Im Nationalrat sprachen sich die SP und die Grünen sowohl für die Volksinitiative als auch für die parlamentarische Initiative (Gegenvorschlag) aus. Die CVP und die EVP/LdU-Fraktion unterstützten immerhin noch die parlamentarische Initiative (Listenquoten), während alle anderen Fraktionen beide Vorschläge ablehnten (allerdings empfahl auch die Freisinnige Vallender (AR) im Namen einer Minderheit ihrer Fraktion die Zustimmung zu den Listenquoten). In der Gesamtabstimmung lehnte der Rat die Initiative mit 98:56 Stimmen ab, äusserst knapp sprach er sich anschliessend auch gegen die parlamentarische Initiative aus (76:75). Der Ständerat lehnte die Volksinitiative mit 34:5 Stimmen ab. Die immer noch pendente ursprüngliche parlamentarische Initiative des Nationalrats vom Herbst 1998 für Listenquoten (98.429) lehnte er mit 25:11 Stimmen ab, worauf auch der Nationalrat dieses Geschäft aus der Traktandenliste strich.

Initiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März; Quoteninitiative; BRG 97.031)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Der Nationalrat überwies stillschweigend eine Motion Vallender (fdp, AR) (Mo. 97.3488) als Postulat, die vom Bundesrat eine Verfassungsänderung forderte, die als Rechtsgrundlage für eine ökologisch ausgerichtete Steuerreform dienen soll.

Zum Grundsatzentscheid in Richtung Ökologische Steuerreform siehe unten, Teil I, 6a (Politique énergétique).

Motion Vallender für eine ökologische Steuerreform

In seiner Frühjahressession befasste sich der Nationalrat erneut mit den Differenzen zum Ständerat beim Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSt); rund 40 waren noch übriggeblieben. Strahm (sp, BE) wandte sich im Namen einer Kommissionsminderheit gegen die Steuerausnahme für die Zollfreigebiete Samnaun und Sampuoir (GR). Jans (sp, ZG) forderte, dass die beiden Talschaften wenigstens die Steuerausfälle vollständig kompensieren sollten, falls an der Befreiung festgehalten würde. Das Plenum folgte dem Mehrheitsantrag seiner WAK und hiess den Ständeratsentscheid gut. Zudem folgte der Rat einem Antrag von Baumberger (cvp, ZH), wonach die periodische Indexierung der im Gesetz genannten Frankenbeträge bereits dann anzupassen ist, wenn der Landesindex 15% statt 30% ansteigt. In Bezug auf die Humanmedizin forderten Gysin (sp, BS), Raggenbass (cvp, TG), Vallender (fdp, AR), Wiederkehr (ldu, ZH) sowie die Grüne Fraktion mit Erfolg, die Naturärzte bei der Besteuerung den Schulmedizinern gleichzustellen und sie von der MWSt zu befreien. Rechsteiner (sp, BS) setzte sich vergeblich gegen eine Steuerbefreiung privater Alters- und Pflegeheime zur Wehr. Die vom Ständerat beschlossene Steuerbefreiung der im Rahmen gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen durchgeführten Kultur- und Bildungsförderung fand auch im Nationalrat Zustimmung.

Kühne (cvp, SG) und Speck (svp, AG) forderten sodann mit einer Kommissionsminderheit, dass die Vermietung und Verpachtung von Sportanlagen zur Förderung des Breitensports von der MWSt befreit werde. Der Rat folgte dem Antrag mit 92 zu 45 Stimmen. Ein von Gros (lp, GE) vorgetragener Minderheitsantrag zur Steuerbefreiung internationaler Flüge wurde dagegen abgewiesen. Bundesrat Villiger führte an, dass grundsätzlich alle Transportleistungen versteuert werden sollten. Da jedoch die EU die internationalen Flüge nicht besteuert, sei es für die Schweiz unmöglich, die Besteuerung im Alleingang vorzunehmen. Der Bundesrat begrüsste deshalb die ständerätliche Version, welche die Entscheidung über eine Besteuerung von Transportdienstleistungen dem Bundesrat überlassen will. In der Abstimmung wies das Plenum den Antrag Gros zurück und schloss sich der kleinen Kammer an. Schliesslich verlangte Columberg (cvp, GR), dass gemäss dem Entscheid im Ständerat auf die Besteuerung der Kurtaxe verzichtet werden solle. Bundesrat Villiger stellte indes klar, dass nicht die Kurtaxe an sich besteuert werde, sondern nur touristische Leistungen, die aus den Einkünften der Kurtaxe bezahlt werden. Das Plenum folgte dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit und hielt damit die Differenz zum Ständerat aufrecht.

Pa.Iv. Dettling Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

Au Conseil National, les députés ont transformé en postulat une motion de leur Ceate invitant le gouvernement à stabiliser la consommation d'agents énergétiques fossiles d'ici à l'an 2000, puis de la réduire de quelque 20% au cours des dix années suivantes. Le Conseil fédéral a assuré que la politique énergétique actuelle sera poursuivie et consolidée à l'aide des lois sur l'énergie et sur le CO2 et du programme qui prolongera «Energie 2000» après le tournant du siècle. Néanmoins, l'exécutif estima que les réductions d'agents fossiles ne pourraient pas atteindre les 20% au cours des dix années suivantes. Le Conseil national a également transmis un postulat Vallender (prd, AR) (Po. 98.3277) invitant le Conseil fédéral à faire en sorte que les violations des engagements pris dans le cadre du protocole de Kyoto du 10 décembre 1997, dans le domaine de la lutte contre les émissions de C02, fassent l'objet d'une procédure d'arbitrage internationale et que les pays en faute soient sanctionnés.

Motion Ceate-CN: Consommation d’agents énergétiques fossiles. Réduction (Mo. 97.3681)

Le Conseil national a transmis, sous la forme du postulat, une motion Vallender (prd, AR) qui charge le Conseil fédéral de soumettre au parlement un projet de loi permettant la création en Suisse d'un marché des prestations en faveur de la protection climatique. Le Conseil fédéral a répondu que les modalités pratiques de l'introduction des instruments de flexibilité devaient d'abord se régler au niveau international. A l’échelle nationale, l'exécutif a rappelé que les bases juridiques nécessaires à l'introduction de ces instruments seront ancrées dans le projet de loi sur la réduction des émissions de CO2, alors en cours de traitement par les Chambres.

marché des prestations en faveur de la protection climatique

Ausgehend von einer parlamentarische Initiative Haering Binder (sp, ZH) unterbreitete die Rechtskommission des Nationalrates eine Revision der Strafgesetzbestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch. Gemäss der Mehrheit der Kommission sollte der Abbruch während der ersten 14 Wochen der Schwangerschaft auf Verlangen der Frau und unter Mitwirkung eines Arztes oder einer Ärztin möglich sein, nach dieser Frist nur noch nach den strengeren Massstäben der heutigen Regelung. Nach dem geltenden Recht braucht es zwei Ärzte oder Ärztinnen, die einen Abbruch für angezeigt halten, weil die Frau einen schweren körperlichen oder psychischen Schaden erlitte, wenn sie das Kind austrüge. Diese Liberalisierung ging dem Bundesrat zu weit. Er meinte, der Staat müsse darauf hinwirken, dass eine sorgfältige Güterabwägung zwischen den Rechten der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens stattfindet. In seiner Stellungnahme votierte er für das im Vorjahr von den CVP-Frauen in die Diskussion gebrachte ”Schutzmodell mit Beratungspflicht".Nach einer Kaskade von Variantenabstimmungen befürwortete der Nationalrat den Vorschlag seiner Kommission für eine Fristenlösung in den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft. Die Zürcher SP-Abgeordnete Haering Binder stellte in der vorgängigen Diskussion fest, dass nach den Erfahrungen im In- und Ausland Verbote keine Abbrüche verhindern, eine Liberalisierung sie aber auch nicht fördert. Nach ihrem Verständnis von Rechtssicherheit gehe es auch darum, die in der Schweiz entstandene Kluft zwischen dem landesweit geltenden restriktiven Recht und der in vielen Kantonen gelebten liberalen Rechtswirklichkeit zu schliessen. Der Staat habe nicht die Moral vorzuschreiben; er solle optimale Rahmenbedingungen schaffen, damit die schwangere Frau ohne Zwang in Eigenverantwortung entscheiden kann. Dazu gehöre selbstverständlich auch ein breites Beratungsangebot. Die Beratung müsse aber freiwillig sein, weil eine Verpflichtung nur wieder neue Abhängigkeiten schaffe. Unterstützt wurde sie von Vallender (AI) als Sprecherin der FDP-Fraktion.Ganz anderer Ansicht waren viele ihrer männlichen Kollegen aus dem rechtsbürgerlichen Lager, welche bei der heutigen Regelung bleiben wollten. Die extreme Gegenposition vertrat die von der SP zu den Grünen übergetretene Baslerin von Felten. Sie beantragte die ersatzlose Streichung aller Artikel zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht. Mit dem Votum ihres Parteipräsidenten Durrer (OW) plädierte die CVP für ihr Modell mit obligatorischer Beratungspflicht, doch wurde dieses schliesslich mit 106 zu 56 Stimmen abgelehnt. Der Kommissionsvorschlag passierte schliesslich mit 98 zu 73 Stimmen.Im Anschluss an diese Beratung hiess der Nationalrat eine Motion Engler (cvp, AR), welche einen Ausbau des Beratungsangebots zur Verringerung der Zahl der Abtreibungen verlangte, auf Antrag des Bundesrates, der auf die grundsätzliche Kantonskompetenz in diesem Bereich verwies, in der Postulatsform gut.

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

Im Rahmen der Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung (BRG: 96:091) beantragte Vallender (fdp, AR), dass kantonale Verträge mit dem Ausland nicht mehr der Genehmigungspflicht durch den Bund unterstellt sind. Dieser Vorschlag konnte sich im Nationalrat und anschliessend auch im Ständerat durchsetzen. In Zukunft müssen derartige Abkommen – welche den Interessen des Bundes sowie der anderen Kantone freilich nicht widersprechen dürfen – dem Bund nur noch zur Kenntnis gebracht werden.

Keine Genehmigungspflicht durch den Bund bei kantonalen Verträgen mit dem Ausland
Dossier: Kantonale Verträge mit dem Ausland

Nach dem Nationalrat überwies auch der Ständerat eine Motion Vallender (fdp, AR) (Mo. 96.3059), die eine gesetzliche Regelung der steuerrechtlichen Behandlung des Kaufs eigener Aktien durch Aktiengesellschaften fordert. Beide Räte überwiesen ausserdem eine Motion Saudan (fdp, GE) (Mo. 96.3336), die verlangt, das DBG auch auf Teilliquidationen von Immobiliengesellschaften mit Mieteraktionären auszudehnen.

Motionen zur Überarbeitung des DBG

Als Erstrat lehnte der Nationalrat in der Herbstsession zwei Rückweisungsanträge Rechsteiner (sp, SG) und David (cvp, SG) ab, die vor einseitigen Sparmassnahmen auf Kosten von sozial Schwächeren warnten und neben Ausgabenkürzungen auch Mehreinnahmen forderten. In der Detailberatung sorgte ein Antrag Blocher (svp, ZH), der Parlament und Gesamtbundesrat bei Nichterreichen des Sanierungsziels zum Rücktritt zwingen wollte, zwar für ein Spektakel, er fand aber schliesslich wenig Unterstützung. Auch ein Antrag Raggenbass (cvp, TG), einzelne Sparerlasse dem fakultativen Referendum zu entziehen, war chancenlos, ebenso wie ein Antrag Vallender (fdp, AR), der dem Bundesrat das Recht einräumen wollte, die notwendigen Sparmassnahmen - unter Vorbehalt eines Volksreferendums - selbst vorzunehmen, wenn die Bundesversammlung das Sparziel verfehlt. Hingegen brachte Vallender einen Antrag durch, wonach das Sparziel auch nach 2001 in der Verfassung verankert bleibt, wenn bis dann keine definitive Regelung zum Budgetausgleich gefunden ist. Mit 96 zu 61 Stimmen verabschiedete der Nationalrat die Vorlage schliesslich.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

Mit zwei parlamentarischen Initiativen verlangte im Nationalrat die Sozialdemokratin von Felten (BS) eine Verschärfung des Strafrechts zum Schutz der Frauen vor Gewalt in der Ehe oder in eheähnlichen Verhältnissen. Die erste Initiative (Pa.Iv. 96.464) verlangt, dass die einfache Körperverletzung durch den Mann in diesen Verhältnissen zu einem Offizialdelikt wird. Der zweite Vorstoss will erreichen, dass sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in der Ehe vom Staat als Offizialdelikt, also auch ohne Einwilligung der betroffenen Frau verfolgt werden muss. Noch 1990 hatte sich der Nationalrat anlässlich der Revision des Sexualstrafrechts für die Ausgestaltung als Antragsdelikt entschieden. Nun beantragte die vorberatende Kommission die Überweisung beider Vorstösse. Gegenanträge stellten Dorle Vallender (fdp, AR) und Suzette Sandoz (lp, VD); sie blieben aber mit 72:70 (Körperverletzung) resp. 82:66 (Vergewaltigung) Stimmen in der Minderheit.

Verschärfung des StGB betreffend Gewalt in der Ehe (Pa.Iv. 96.465)
Dossier: Zivil- und Strafrichtliche Bekämpfung von Gewalt in der Familie 1996 - 2006
Dossier: Revision Sexualstrafrecht - Sexuelle Integrität und Vergewaltigung in der Ehe