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  • Vogt, Hans-Ueli (ZH, svp/udc)
  • Vischer, Daniel (gp/verts, ZH) NR/CN

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Im Januar 2018 nahm die RK-NR Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen zu ihrem Vorentwurf betreffend die strengere Regelung der Wiedergutmachung (Art. 53 StGB). Der Vorentwurf hatte zwei Umsetzungsvarianten umfasst. Eine Mehrheit der Vernehmlassenden sprach sich für die Variante der Kommissionsmehrheit aus, die eine Wiedergutmachung nur noch ermöglichen wollte, wenn als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Betracht kommt und die angeklagte Person die Tat gesteht. Eine Minderheit der RK-NR hatte die Möglichkeit der Wiedergutmachung gar nur noch bei einer bedingten Geldstrafe oder einer Busse vorsehen wollen.
Der Bundesrat begrüsste in seiner Stellungnahme eine Verschärfung von Art. 53 StGB und stellte sich ebenfalls hinter den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Im Mai verabschiedete die Kommission daher einen dem Mehrheitsvorschlag entsprechenden Erlassentwurf. Die Neuerungen des StGB sollten demnach in gleicher Weise auch in das MStG aufgenommen werden. In das JStG sollte hingegen nur die neue Voraussetzung, wonach der Täter den Sachverhalt eingestanden haben muss, Eingang finden.
In der Herbstsession 2018 – und damit sechs Jahre, nachdem die Rechtskommissionen beider Räte der parlamentarischen Initiative Vischer (gp, ZH) Folge gegeben hatten – debattierte der Nationalrat als Erstrat über deren Umsetzung. Die Mehrheit der grossen Kammer unterstützte den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Eine ausschliesslich aus Vertretern der SVP-Fraktion bestehende Minderheit argumentierte vergeblich, dass der Artikel 53 StGB nicht mehr zu retten sei und nicht revidiert, sondern ganz abgeschafft werden sollte. Sowohl deren Antrag auf Nichteintreten als auch der Antrag, stattdessen den Vorschlag der Kommissionsminderheit zu übernehmen, scheiterten klar. Im Ständerat regte sich in der Wintersession darauf indes kein Widerstand gegen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, womit er diskussionslos einstimmig angenommen wurde. In den Schlussabstimmungen hiessen der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen und der Nationalrat mit 137 zu 54 Stimmen die Vorlage gut.

Strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Pa.Iv. 10.519)

Die Kampagne rund um die Selbstbestimmungsinitiative lief eigentlich schon seit der Lancierung des Begehrens Anfang 2015. Diverse Parteien und verschiedene Organisationen hatten sehr früh ihren Widerstand angekündigt. Schon im März 2015 hatte der Tages-Anzeiger getitelt «Alle gegen die Volkspartei»: Wirtschaftsverbände hatten Sorgen um Handelsverträge geäussert, Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler hatten einen Angriff auf die Menschenrechte befürchtet, Rechtshistorikerinnen und Rechtshistoriker hatten die Idee der «fremden Richter» bemüht, verschiedentlich war eine Instrumentalisierung des Initiativrechts moniert worden und vor den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2015 hatte die Frage zur Beziehung von Völkerrecht und Landesrecht «unter Politikern für Polemiken und rote Köpfe» gesorgt (NZZ) – und das alles noch bevor die Initiative überhaupt zustande gekommen war. Die SVP wollte nach eigenem Ermessen Klarheit und Sicherheit hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und Landesrecht herstellen, was freilich von den Gegnerinnen und Gegnern als «falsches Versprechen» (NZZ) oder «initiative simpliste» (Le Temps) bezeichnet und bestritten wurde. Rückenwind brachte die Initiative wohl auch ihrem Erfinder Hans-Ueli Vogt (svp, ZH), der während seines Ständeratswahlkampfes im Kanton Zürich für das Begehren geworben hatte.

Die Medienberichterstattung über die Selbstbestimmungsinitiative riss natürlich auch während ihrer parlamentarischen Behandlung 2017 und 2018 nicht ab. Diskutiert wurde dabei unter anderem auch schon früh über den Abstimmungstermin. Ob die SVP im Wahljahr 2019 von der Initiative profitieren könne oder nicht, hänge vor allem vom Arbeitstempo des Parlaments und davon ab, ob ein Gegenvorschlag ausgearbeitet würde oder nicht, berichtete die Presse. In den Medien wurden derweil auch verschiedentlich Fälle beschrieben, bei denen Gerichte internationalen Verträgen den Vorrang vor Verfassungsbeschlüssen gegeben hatten. Insbesondere die Ausnahmen, die in Einzelfällen bei der Anwendung des Ausführungsgesetzes zur Ausschaffungsinitiative gemacht wurden, waren ja auch Stein des Anstosses für die Selbstbestimmungsinitiative gewesen. Ob die Schweiz nun «Musterschülerin» sei (Tages-Anzeiger), die in vorauseilendem Gehorsam handle, oder sich als Vertragspartnerin an internationale Abkommen halten müsse, wie in der Presse ebenfalls argumentiert wurde, – die Diskussionen hielten die Selbstbestimmungsinitiative im Gespräch.

Bereits vor Abschluss der parlamentarischen Verhandlungen lancierten die Gegnerinnen und Gegner der Initiative Ende Mai 2018 mittels einer Medienkonferenz offiziell den Abstimmungskampf – obwohl dann noch nicht entschieden war, wann das Anliegen an die Urne kommen sollte. Unter dem Namen «Schutzfaktor M» – M stand bei der bereits 2013 ins Leben gerufenen Organisation für Menschenrechte – und der Bezeichnung «Allianz der Zivilgesellschaft» hatten sich laut Basler Zeitung über hundert Organisationen – darunter etwa der katholische Frauenbund, Pink Cross, Behinderten- und Jugendverbände oder Helvetas – und Tausende Einzelpersonen zusammengeschlossen. Vor der Presse bezeichneten verschiedene Vertreterinnen und Vertreter dieser Organisationen das SVP-Anliegen als «Selbstbeschneidungs-Initiative» oder «Anti-Menschenrechts-Initiative». Die ungewohnt frühe Organisation der Gegnerschaft sei mit der Bedeutung der Initiative zu erklären, aber auch damit, dass der «Abstimmungskampf kein Spaziergang» werde, so der Tages-Anzeiger. Darauf weise auch eine im März 2018 durchgeführte Umfrage hin, die zeige, dass 43 Prozent der Befragten die Initiative sicher oder eher annehmen würden und 48 Prozent dagegen oder eher dagegen seien.

Anfang Juli entschied der Bundesrat dann, die Abstimmung auf den frühest möglichen Zeitpunkt, den 25. November 2018, festzulegen. Anfang Oktober startete die SVP mit ihrem Abstimmungskampf, der zumindest hinsichtlich der verwendeten Bilder und verglichen mit früheren Kampagnen zur Minarett-, Ausschaffungs- oder Masseneinwanderungsinitiative etwa vom Sonntags-Blick als «völlig harmlos» bezeichnet wurden. Auf einem in orange gehaltenen Hintergrund hielten Personen ein Schild mit einem Ja «zur direkten Demokratie» und «zur Selbstbestimmung» in die Kamera. Das Logo der Partei war nicht sichtbar. Man habe die Botschaft bewusst simpel halten wollen. Eine aggressive Kampagne sei nicht nötig, weil die Botschaft klar sei, zudem wolle man einen sachlichen Abstimmungskampf führen, gab Kampagnenchef Thomas Matter (svp, ZH) zu Protokoll.

Die Gegnerschaft fuhr für ihre Kampagne schwereres Geschütz auf: So liess Economiesuisse 18 Frachtcontainer auf den Bundesplatz stellen mit dem Hinweis, dass darin 387 Tonnen Exportgüter Platz hätten, was der Menge entspreche, die von der Schweiz aus alle 10 Minuten in die Welt verkauft werde. Diese Ausfuhren seien aber bei einem Ja zur Selbstbestimmungsinitiative gefährdet. Nur dank zahlreicher internationaler Abkommen, die bei einem Ja alle auf der Kippe stünden, gehöre die Schweiz zu den 20 grössten Volkswirtschaften weltweit. Das «Gesicht der Operation Libero» (Blick), Flavia Kleiner, sprach von der «krassesten Initiative, über die wir je abgestimmt haben», mit ihr werde der Rechtsstaat fundamental angegriffen. Eine in den Medien häufig zu vernehmende Stimme gehörte Helen Keller, der Vertreterin der Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Auch für sie entsprach die Initiative einem Angriff auf den Rechtsstaat und die Menschenrechte. Sie argumentierte, dass das Volksbegehren nicht hätte für gültig erklärt werden dürfen und fürchtete sich bei einer Annahme vor einer «Katastrophe», wie die Weltwoche ausführte. Plakate der Gegnerinnen und Gegner zeigten eine Kreissäge, die verschiedene Begriffe (z.B. Frauenrechte, Kinderrechte, Behindertenrechte) durchtrennte, verbunden mit dem Slogan «Nein zur Selbstbeschneidungsinitiative der SVP». In der Weltwoche wurden die Plakate als «krasser Ausdruck» von «Volksverachtung» bezeichnet, mit der die «antidemokratische Gesinnung der Selbstbestimmungsgegner» sichtbar werde. Volksentscheide würden mit «Kettensägenmassaker[n]» gleichgesetzt.
Auch auf Social Media hatten die Gegnerinnen und Gegner der Initiative «die Nase vorn» (Weltwoche). Mit einem Film zeigten sie als antike Soldaten verkleidete Mitglieder der SVP (Roger Köppel [ZH], Andreas Glarner [AG] und Magdalena Martullo-Blocher [GR]), die in einem Trojanischen Pferd versteckt das Bundesgericht entmachten wollten. Ein grosses Holzpferd wurde dann auch kurz vor dem Abstimmungstermin auf dem Berner Bahnhofsplatz präsentiert.

Die SVP – allen voran Christoph Blocher – verteidigte die Initiative mit dem Argument, dass die direkte Demokratie schleichend ausgehebelt werde. Bei der Abstimmung stünden nichts weniger als die Volksrechte auf dem Spiel. «Damit die Leute noch etwas zu sagen haben», müssten sie Ja stimmen, so der vom Blick als «SVP-Übervater» bezeichnete Blocher. Der alt-Bundesrat betrachtete die Selbstbestimmungsinitiative zudem als Vehikel, mit dem der EU-Rahmenvertrag verhindert werden könne. Sehr häufig trat auch Hans-Ueli Vogt vor die Medien, um «seine» Initiative zu verteidigen. Auch der «Architekt» des Begehrens, so die Aargauer Zeitung, argumentierte mit der Verteidigung der direkten Demokratie. Das Parlament setze angenommene Initiativen mit Verweis auf internationale Verpflichtungen nicht so um, wie dies von der Stimmbevölkerung verlangt werde. Mit der Initiative werde der Stellenwert der direkten Demokratie hingegen wieder gestärkt.

Für Wirbel sorgte ein Flyer, der von der SVP Mitte August 2018 an alle Schweizer Haushalte verteilt wurde. Darin trat alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey als Kronzeugin für die Selbstbestimmungsinitiative auf: «Das Schweizer Recht schützt besser als das europäische. Ich bin entschieden dagegen, dass europäisches Recht sämtliche Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU regeln soll», wurde die ehemalige Magistratin zitiert. Diese Aussage hatte Calmy-Rey im Rahmen einer Diskussion um das EU-Rahmenabkommen gemacht. Von der SVP sei sie aber nicht angefragt worden, sie sei schockiert über dieses Vorgehen. SP-Parteipräsident Christian Levrat (sp, FR) sprach in diesem Zusammenhang von «Lügenpropaganda». Auch die «Buh-Rufe» und die «Schimpftiraden» (Aargauer Zeitung), die Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei einem Podium in Suhr (AG) über sich ergehen lassen musste, zeugten von der immer aufgeheizteren Stimmung. Nicht nur die von der SVP immer wieder heftig attackierte Justizministerin, sondern auch die Bundesratsmitglieder Doris Leuthard, Alain Berset, Ignazio Cassis und Johann Schneider-Ammann engagierten sich mit verschiedenen Auftritten für die ablehnende Haltung des Bundesrates. Man habe Lehren aus dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative gezogen, bestätigte Simonetta Sommaruga der Aargauer Zeitung, und trete darum als Regierung stärker in Erscheinung.

Ende August zeigte eine Umfrage, dass zu diesem Zeitpunkt 53 Prozent der Befragten Nein zur Initiative gesagt hätten und 45 Prozent Ja. Als aussergewöhnlich wurde von den Befragenden der Umstand gewertet, dass das Ja-Lager über die Zeit nicht kleiner geworden sei; ein Muster, das sonst bei Initiativen im Verlauf einer Kampagne zu beobachten sei. Thomas Matter sprach bei seinem Kommentar zu diesen Zahlen in der Aargauer Zeitung von einem Kampf «David gegen Goliath». Er schätzte den finanziellen Aufwand der Gegnerschaft auf einen «zweistelligen Millionenbetrag». Die Gegnerinnen und Gegner führten eine «Märchenstundenkampagne mit unlimitierten Budgets», urteilte Matter. Die SVP selber habe weniger als CHF 3 Mio. ausgegeben. Eine Analyse von Media Focus ging hingegen aufgrund der gekauften Werbeflächen (Plakate, Inserate, Werbung auf Youtube) davon aus, dass das Befürworterlager mehr ausgegeben hatte als das Gegnerlager. Auch die APS-Inserateanalyse, mit der die Anzahl der in Printmedien geschalteten Inserate betrachtet wird, stellte ein grösseres Engagement der Befürwortenden- als der Gegnerseite fest. Zudem schalteten die Befürworterinnen und Befürworter deutlich mehr Inserate als noch bei der Masseneinwanderungs- oder der Durchsetzungsinitiative. Wer wie viel für den Abstimmungskampf ausgab, blieb zwar ein Geheimnis, die Kosten waren aber sicherlich überdurchschnittlich hoch.
Die Gegnerinnen und Gegner warnten aufgrund der Umfrageresultate davor, zu meinen, dass das Rennen bereits gelaufen sei. Demoskopen würden sich oft irren, so etwa der Blick. Als für das Nein-Lager nicht förderlich, wurde zudem die Absicht des Bundesrates bezeichnet, ausgerechnet kurz vor der Abstimmung eine Unterzeichnung des umstrittenen UNO-Migrationspaktes zu prüfen. Die Umfragen hatten zudem gezeigt, dass rund ein Drittel der FDP-Sympathisierenden die Initiative unterstützen würde. Auch die Ja-Parole der Jungfreisinnigen des Kantons Zürich zeige, dass durch den Freisinn ein Riss verlaufe, urteilte der Sonntags-Blick. Diesem wollte Parteipräsidentin Petra Gössi (fdp, SZ) auf Anfrage mit Aufklärung und Mobilisierung der eigenen Basis begegnen – so das Sonntagsblatt weiter.

Den «Rückenwind», den die Befürworterinnen und Befürworter durch die Debatte um den Migrationspakt noch einmal erhalten hatten, wie der Blick urteilte, versuchten sie kurz vor der Abstimmung dann noch mit «Brachial-Werbung» (Blick) zu verstärken. Auf der Titelseite der Pendlerzeitung «20 Minuten» warb das «Egerkinger Komitee» um Walter Wobmann (svp, AG) und Andreas Glarner (svp, AG) damit, dass mit der Annahme der Selbstbestimmungsinitiative der UNO-Migrationspakt verhindert werden könnte, dass hingegen bei einer Ablehnung die Minarett-Initiative wieder für ungültig erklärt werden würde. Eine Karikatur zeigte zudem Justizministerin Simonetta Sommaruga, die mit der Aussage «Hereinspaziert» an der Grenze Flüchtlinge in die Schweiz bittet.
Die heftige und ungewöhnliche lange Kampagne liess für den Abstimmungssonntag eine hohe Beteiligung erwarten.

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BRG 17.046)

Da mit der Verbesserung der informationellen Selbstbestimmung das zentrale Anliegen der beiden parlamentarischen Initiativen Vischer (gp, ZH; Pa.Iv. 14.413) und Derder (fdp, VD; Pa.Iv. 14.434) voraussichtlich im Zuge der Totalrevision des Datenschutzgesetzes umgesetzt werden soll, verzichtete die zuständige SPK-NR vorerst auf eine eigene gesetzgeberische Tätigkeit. Sie wollte zuerst die Botschaft des Bundesrates zum Datenschutzgesetz abwarten. Im August 2017 musste die Kommission nun entscheiden, was mit den zwei Jahre zuvor gutgeheissenen Vorstössen geschehen soll. Die mit Stichentscheid des Präsidenten Heinz Brand (svp, GR) äusserst knapp zustande gekommene Kommissionsmehrheit plädierte für eine zweijährige Fristverlängerung bei beiden Vorstössen. Die SPK-NR werde als zuständige Kommission für Datenschutz auch das Datenschutzgesetz vorberaten und damit die Möglichkeit haben, allenfalls nicht berücksichtigte Forderungen der Initiativen als Anträge einzubringen. Danach könnten die beiden Initiativen abgeschrieben werden. Anstelle der Fristverlängerung beantragte die Kommissionsminderheit die Abschreibung der beiden Vorstösse, da Art. 13 BV (Schutz der Privatsphäre) bereits den Schutz der persönlichen Daten umfasse, womit die Initiativen obsolet seien. Diese Argumentation von Minderheitssprecher Philippe Nantermod (fdp, VS) überzeugte in der Herbstsession 2017 auch die Mehrheit im Nationalrat: Mit 118 zu 76 Stimmen sprach sich die grosse Kammer für Abschreiben der beiden parlamentarischen Initiativen aus.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Pa.Iv. 14.413) / Schutz der digitalen Identität von Bürgerinnen und Bürgern (Pa.Iv. 14.434)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

A l'occasion de la campagne internationale "16 jours contre la violence faite aux femmes", la députée Feri (ps, AG) a lancé un postulat intitulé "Analyse de la situation des réfugiées". Elle y demande un rapport faisant état des mesures prises en Suisse pour lutter contre les violences dont sont victimes les femmes sur le chemin de l'asile et parfois même dans les pays où elles le demandent. La question d'une aide aux victimes supplémentaire se pose, puisque jusqu'ici les organes d'aide aux victimes n'interviennent que si l'infraction a eu lieu sur le territoire national. De plus, la socialiste soulève des interrogations quant aux conditions d'hébergement des femmes et des filles requérantes d'asile. Sont-elles suffisamment encadrées et protégées contre toute forme de harcèlement ou d'autre violence dans les centres d'accueil pour requérants? Il y a lieu, selon Yvonne Feri, de se poser la question quant à la disponibilité, par exemple, de dortoirs séparés pour les femmes. Le débat en hémicycle n'a pas eu lieu, puisque l'adversaire du postulat, l'UDC Vogt (udc, ZU) n'était pas présent. Les conseillers nationaux ont alors immédiatement procédé au vote, acceptant le postulat par 113 voix contre 66, sans abstentions. Les oppositions provenaient de l'entier du camp UDC ainsi que de trois députés PBD.

Analyse de la situation des réfugiées

Nachdem die Revision des Sanktionenrechts im Juni 2015 verabschiedet worden war, nahm die RK-NR im November selben Jahres die Arbeiten an der Revision des Artikels 53 StGB betreffend die Wiedergutmachung wieder auf. Im Oktober 2016 hiess die Kommission einen Vorentwurf mit zwei Umsetzungsvarianten – je eine der Mehrheit und der Minderheit der Kommission – gut, und schickte diesen in die Vernehmlassung. Um für ein Vernehmlassungsverfahren Zeit zu schaffen, hatte der Nationalrat die Frist für die Umsetzung der entsprechenden parlamentarischen Initiative Vischer (gp, ZH) in der Herbstsession 2016 um weitere zwei Jahre verlängert.

Strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Pa.Iv. 10.519)

Im Sommer 2016 nahm der Nationalrat Kenntnis vom bundesrätlichen Bericht zum Postulat Vischer (gp, ZH) betreffend das Haftungsrisiko des Staates bei Atomkraftwerken. Der Bericht verglich erstens die bestehenden finanziellen Regelungen zu Atomkraftwerken mit jenen von anderen Ländern und kam zum Schluss, dass die Schweiz international gesehen bei der Deckungsvorsorge und bei der Haftpflichtregelung gut dastehe. Allerdings würden bei einem schwerwiegenden nuklearen Unfall die Kosten die heutige Versicherungsabdeckung um ein Vielfaches übertreffen, konstatierte der Bundesrat. Zweitens prüfte der Bundesrat im Bericht nebst der Schadensdeckung auch andere Mechanismen zur Verringerung des staatlichen Haftungsrisikos. Sowohl ein Durchgriff auf die Aktionäre einer Gesellschaft als auch die Solidarhaftung unter den Betreibern von Kernkraftanlagen erachtete er jedoch als «kaum praktikabel» und «verfassungsmässig problematisch». Der Bundesrat sah als Folge dessen keinen Handlungsbedarf für eine Revision der Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung.

Responsabilité civile réelle de l'Etat en cas d'accident (Po. 11.3356)
Dossier: Finanzielle Pflichten von Atomkraftbetreibern und Aktionären

Der Bericht des Bundesrates „40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz: Erfahrungen und Perspektiven“ wurde im Frühjahr 2016 auch vom Nationalrat zur Kenntnis genommen. Während die grosse Mehrheit der Fraktionssprecher den Bericht wohlwollend aufnahm und die Bedeutung der Errungenschaft EMRK hervorhob, kritisierte Hans-Ueli Vogt (svp, ZH), der Bericht hätte „tiefer schürfen“ sollen. So werde die Frage, was es für das Schweizer Staatswesen und seine Rechtsordnung bedeute, „dass ein internationales Menschenrechtsgericht als oberster Souverän der Schweiz waltet“, nicht angesprochen.

40 Jahre EMRK-Mitgliedschaft der Schweiz (Po. 13.4187)

Im Zuge der Totalrevision des BÜPF hatte sich der Nationalrat in der Sommersession 2015 als Zweitrat mit dem Interessenskonflikt zwischen einer wirksamen Strafverfolgung und dem Persönlichkeits- bzw. Datenschutz zu befassen. Die zwei Hauptanliegen der Vorlage sind erstens die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung und zweitens die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern (GovWare). Im Vorjahr hatte der Ständerat als Erstrat nicht viel am Entwurf des Bundesrates geändert. In der grossen Kammer stiess die Vorlage jedoch auf mehr Widerstand. Nach einer emotionalen Eintretensdebatte lehnte der Nationalrat einen Minderheitsantrag der RK-NR auf Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat mit 128 zu 50 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab. Die Minderheit um Daniel Vischer (gp, ZH) wollte den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage ganz ohne Vorratsdatenspeicherung vorzulegen und den Einsatz von Staatstrojanern auf schwere Gewaltverbrechen zu beschränken. In der Detailberatung zeigte sich, dass die Vorlage schon in der Kommission umstritten gewesen war, musste die grosse Kammer doch über mehr als 40 Minderheitsanträge abstimmen. In einem ersten Beratungsblock befasste sich der Nationalrat mit den Randdaten und brachte in diesem Bereich zwei Änderungen an: Erstens müssen Anbieter von Postdiensten die Randdaten während eines Jahres aufbewahren anstatt wie vom Ständerat beschlossen nur während sechs Monaten und zweitens müssen Anbieter von Fernmeldediensten ihre gespeicherten Daten in der Schweiz aufbewahren. Im zweiten Block befasste sich die grosse Kammer mit Staatstrojanern und fügte einen neuen Artikel in die Strafprozessordnung und den Militärstrafprozess ein, welcher effiziente Massnahmen gegen den Missbrauch von GovWare bieten soll, indem die festgeschriebenen Voraussetzungen sicherstellen, dass die Programme nur das gesetzlich Zulässige tun können. Ausserdem soll die Beschaffung und Freigabe solcher Programme zentral geregelt und einem Dienst des Bundes übertragen werden. Zum Schluss der Beratung diskutierte der Nationalrat in einem dritten Block die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes. Hier wurde mit Stichentscheid des Präsidenten Rossini (sp, VS) ein Minderheitsantrag gutgeheissen, mit dem das Vorgehen geregelt wird, wenn Sicherheitslücken in Überwachungssystemen festgestellt werden: Der Bundesrat muss den EDÖB sowie die Öffentlichkeit darüber informieren und bei erheblichen Sicherheitslücken den Betrieb des betroffenen Systems bis zur Behebung des Mangels einstellen. In der Gesamtabstimmung stimmte die grosse Kammer der Vorlage mit 110 zu 65 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. Unterstützt wurde das Geschäft vor allem von der politischen Mitte, während es die geschlossene grüne Fraktion sowie die Mehrheiten der SP- und SVP-Fraktionen ablehnten. Sie monierten vor allem einen zu starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz.

In der Wintersession desselben Jahres begann der Ständerat mit der Differenzbereinigung und folgte in allen Punkten den Anträgen seiner Rechtskommission. So strich er die vom Nationalrat aufgenommenen Bestimmungen über das Vorgehen bei Sicherheitslücken wieder aus dem Gesetz mit der Begründung, dass Fragen der Informatiksicherheit ins Datenschutzrecht gehörten und hier fehl am Platz seien. In Bezug auf die Aufbewahrungsdauer von Randdaten vollzog die kleine Kammer eine Kehrtwende und beschloss nun, die Fristen sowohl für den Post- als auch für den Fernmeldeverkehr bei sechs Monaten zu belassen. In erster Lesung hatte sie die Verlängerung auf zwölf Monate beim Fernmeldeverkehr noch gutgeheissen. Als einen Grund für diese Umkehr nannte Kommissionssprecher Stefan Engler (cvp, GR) das drohende Referendum: Die Vorratsdatenspeicherung sei per se schon umstritten, weshalb die Erhöhung auf zwölf Monate womöglich die Chancen eines allfälligen Referendums verbessern und damit die gesamte Vorlage gefährden könnte, was auf keinen Fall im Interesse der Strafverfolgungsbehörden liege. Bundesrätin Simonetta Sommaruga begrüsste diesen Kompromiss und betonte, die Frist sei sekundär, solange die Vorlage als Ganzes vorangebracht werde und man endlich die Möglichkeit erhalte, verschlüsselte Kommunikation mittels Staatstrojaner zu überwachen. Mit 20 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen strich der Ständerat die Pflicht, die gespeicherten Daten in der Schweiz aufzubewahren, wieder aus dem Entwurf. Die Minderheit, welche die Bestimmung beibehalten wollte, versprach sich davon mehr Datensicherheit, doch die Mehrheit erachtete den Absatz als nicht notwendig, da Schweizer Unternehmen ohnehin dem schweizerischen Datenschutzrecht unterstehen, unabhängig davon, wo sie die Daten lagern. Die Beschaffung und Zertifizierung von GovWare durch eine zentrale Bundesstelle wurde in der Kantonskammer ebenfalls fallengelassen, weil dadurch zu sehr in die kantonale Hoheit über die Strafverfolgung eingegriffen würde. In allen anderen Punkten schloss sich der Ständerat der Fassung des Nationalrates an. Über die verbleibenden Differenzen wird die grosse Kammer im kommenden Jahr beraten.

BÜPF-Revision (BRG 13.025)
Dossier: Staatliche Überwachung

Anlässlich der Ständeratswahlen im Kanton Zürich gaben zwei politische Schwergewichte ihren Rücktritt bekannt. Es waren dies FDP-Ständerat Felix Gutzwiller und GLP-Ständerätin Verena Diener. Sie waren seit 2007 im «Stöckli» und legten somit beide nach zwei Legislaturen ihr Amt nieder. Die FDP war seit 1983 ununterbrochen im Ständerat vertreten und stand mit Unternehmer und Nationalrat Ruedi Noser in den Startlöchern für die Nachfolge von Gutzwiller. Neben Noser galt dieses Mal mit Nationalrat und Rechtsprofessor Daniel Jositsch ein Sozialdemokrat als Kronfavorit. Für die SP bot sich der Doppelrücktritt als ausgezeichnete Chance im Kanton Zürich endlich wieder einen Ständevertreter zu stellen. Das letzte Mal war dies mit Emilie Lieberherr zwischen 1978 und 1983 gelungen. Die SVP, welche ihren Sitz 2007 an Verena Diener verloren hatte, versuchte Hans-Ueli Vogt die Rückeroberung; Vogt lehrt wie Jositsch an der Universität Zürich. Die Grünliberalen wollten einen möglichen Sitzverlust nicht einfach so über sich ergehen lassen und kandidierten mit Aushängeschild und Parteipräsident Martin Bäumle. Des Weiteren stellten sich Bastien Girod von den Grünen, Barbara Schmid-Federer von der CVP und Maja Ingold von der EVP zur Wahl. Als krasse Aussenseiter galten ausserdem David Herzog von der Piratenpartei und Joel von Allmen von Ecopop.
Die Zürcher Ständeratswahlen gehörten im interkantonalen Vergleich zu den offensten und spannendsten Wahlen. Die Vielzahl an Kandidierenden machte einen zweiten Wahlgang absehbar. FDP und SVP machten analog zu den Nationalratswahlen vor allem mit ihrer Uneinigkeit Schlagzeilen. SVP-Kantonalpräsident Alfred Heer bezeichnete Noser als «Euro-Turbo» und schloss eine Unterstützung des FDP-Kandidaten aus. Hans-Ueli Vogt galt seinerseits zwar eher als konzilianter und konsensorientierter SVP-Vertreter, bei der FDP stand aber ein Zusammenspannen ebenfalls ausser Frage. Dies umso mehr, als dass Vogt als Vater der «Selbstbestimmungsinitiative» den europa- und aussenpolitischen Graben zwischen den beiden Parteien nachgerade verkörperte. Der SVP-Kandidat gab sich alle Mühe, im Wahlkampf nicht mit «seiner» Initiative in Verbindung gebracht zu werden und fokussierte explizit auf Wirtschaftsthemen. Eine Auswertung von Smartvote verdeutlichte die Differenzen zwischen Noser und Vogt, was die «ungeteilte Standesstimme» der Bürgerlichen ebenfalls als Relikt aus anderen Zeiten erscheinen liess. Die dritte bürgerliche Kandidatin, Barbara Schmid-Federer, galt als Vertreterin des gesellschaftsliberalen Flügels. Im Gegensatz zu den FDP- und SVP-Kandidaten erhielt Schmid-Federer allerdings keine Unterstützung des Gewerbeverbands, weil dieser sie als «zu links» betrachtete. Im vom Gewerbeverband angeregten KMU-Rating der Bundesparlamentarier landete die CVP-Vertreterin denn auch nur auf dem 130. Rang – und damit parteiintern einzig vor ihrer Zürcher Nationalratskollegin Kathy Riklin. Für SP-Spitzenkandidat Daniel Jositsch versprachen diese Differenzen im bürgerlichen Lager eine gute Ausgangslage. Jositsch war laut Medien das nationale Aushängeschild des «rechten» Flügels der SP. Es wurde entsprechend erwartet, dass der amtierende Volksvertreter weit über die Parteigrenzen hinweg Stimmen ergattern würde. Eine im Vorfeld publizierte Wahlumfrage bestätigte dies und deutete sogar darauf hin, dass Jositsch die Wahl bereits im ersten Durchgang gelingen könnte. Die Grünen konnten mit Bastien Girod auf einen ebenfalls profilierten Nationalrat setzen. Girod hatte sich innerhalb seiner Partei gegen die vier Jahre zuvor abgewählte Nationalrätin Katharina Prelicz Huber durchgesetzt. Girod wurde zugetraut, mehr Stimmen aus anderen Parteien zu holen, als seine stramm links politisierende Parteikollegin. Tatsächlich wurde mancherorts schon über ein allfälliges Szenario à là Waadt 2007 spekuliert, wo nach einem Doppelrücktritt ein rotgrünes Duo den Einzug in die kleine Kammer geschafft hatte. Die Sitzverteidigung der GLP schien angesichts der prominenten und breit gefächerten Konkurrenz als eher unwahrscheinlich, auch wenn Martin Bäumle als Zugpferd als ernstzunehmender Kandidat betrachtet wurde. EVP-Kandidatin Maja Ingold hingegen hatte schon bei den letzten Ständeratswahlen lediglich knapp 5 Prozent der Stimmen erhalten und auch heuer wurde ihr kaum ein besseres Resultat zugetraut.
In Sachen Werbung war im Zürcher Wahlkampf SVP-Kandidat Hans-Ueli Vogt omnipräsent. Die Vielzahl an Plakaten und Inseraten, welche mit seinem Konterfei geschmückt waren, liessen den Tages-Anzeiger zur Schlagzeile «Und täglich grüsst Hans-Ueli Vogt» hinreissen.

Von der Spitze grüsste am Wahltag aber SP-Kandidat Daniel Jositsch. Er schafft die Wahl tatsächlich bereits im ersten Wahlgang indem er mit 182'776 Stimmen das absolute Mehr von 177'770 übersprang. Ruedi Noser folgte mit recht deutlichem Abstand und 148'558 Stimmen auf Rang zwei. Dahinter reihten sich Hans-Ueli Vogt mit 123'144 Stimmen und Bastien Girod mit 80'737 Stimmen ein. Enttäuschend war die Wahl für Martin Bäumle, welcher mit 57'125 Stimmen eher unter den Erwartungen blieb. Weiter hinten im Kandidatenfeld folgten Barbara Schmid-Federer (34'639 Stimmen), Maja Ingold (21'603 Stimmen), David Herzog (3'069 Stimmen), Joel von Allmen (1'350 Stimmen) und Vereinzelte mit insgesamt 58'050 Stimmen. Mit der vorzeitigen Wahl Jositschs war für die bürgerlichen Parteien FDP und SVP das ungünstigste Szenario eingetreten. Da Noser und Vogt mit Bastien Girod noch ein grüner Kandidat im Nacken sass, wäre ein Rückzug einer der beiden aus bürgerlicher Sicht durchaus sinnvoll gewesen. Beide Parteien hielten aber – im Gegensatz zu den Mitteparteien – an ihren Kandidaturen fest. So kam es im zweiten Wahlgang zum Dreikampf zwischen Ruedi Noser, Hans-Ueli Vogt und Bastien Girod. Bei der FDP war man verständlicherweise nicht glücklich über das Festhalten der SVP an Vogt. Bei der Volkspartei liess man aber verlauten, dass man sich nicht für die FDP verantwortlich sehe. Laut SVP-Präsident Alfred Heer war dies auch die Konsequenz der freisinnigen Absage an die SVP bezüglich einer Listenverbindung für die Nationalratswahlen. Immerhin machte die SVP der FDP noch das überkantonale Angebot, Vogt zurückzuziehen, falls der Aargauer FDP-Kandidat Philipp Müller seinerseits zu Gunsten von SVP-Mann Hansjörg Knecht verzichten würde. Dieses Angebot wurde von der FDP aber ausgeschlagen. Beruhigt haben dürfte die Liberalen eine Nachwahlbefragung der Forschungsstelle sotomo, welche die Sympathien der Wähler im zweiten Wahlgang klar auf Seiten Nosers fand. Das Forum Zürich – ein Zusammenschluss Zürcher Wirtschaftsverbände – gab nach Stimmfreigabe im ersten Durchgang nun ebenfalls die Unterstützung für Ruedi Noser bekannt. Gleichzeitig machten die Verbände ihrem Ärger über die fehlende Einigkeit im bürgerlichen Lager Luft. Auf die Seite des FDP-Kandidaten schlugen sich auch alle bürgerlichen Mitteparteien – mit Ausnahme der GLP, welche Stimmfreigabe beschloss. Die SP stellte sich hingegen erwartungsgemäss hinter Girod. Doch auch bei den Sozialdemokraten gab es einzelne Exponenten wie etwa Elmar Ledergerber, Markus Notter oder Mario Fehr, welche sich für Ruedi Noser aussprachen ohne zu verhehlen, dass damit Vogts Wahlchancen minimiert werden sollten.
Den vielen Spekulationen wurde am 22. November mit dem Sieg von Ruedi Noser im zweiten Wahlgang ein Ende gesetzt. Der FDP-Kandidat überflügelte seine Konkurrenten mit 150'548 Stimmen deutlich. Das zweitbeste Resultat erzielte nicht etwa Vogt, sondern Bastien Girod mit 106'946 Stimmen. Hans-Ueli Vogt hingegen vereinte im zweiten Durchgang nur noch 74'758 Stimmen auf sich. Das Resultat verdeutlichte, dass die Wahlchancen von Vogt wohl kaum realistisch gewesen waren. Gleichzeitig war aber auch Girod weit davon entfernt geblieben, Ruedi Noser ernsthaft gefährlich zu werden. Somit teilen sich die Freisinnigen und die Sozialdemokraten erstmals seit den 1950er-Jahren wieder die Standesstimme des Kantons Zürich. Die spannende Ausgangslage hatte im ersten Wahlgang (45.8%) deutlich stärker mobilisiert als im zweiten (38.7%).

Kanton Zürich -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Kanton Zürich kandidierten für die Nationalratswahlen 2015 insgesamt 873 Personen auf 35 Listen, was einen neuen Rekord hinsichtlich Listen, aber nicht hinsichtlich Bewerberinnen und Bewerbern bedeutete – 2003 hatten sich gar 964 Personen für einen Nationalratssitz beworben. Vor 12 Jahren wurde im Kanton auch der bisher höchste Frauenanteil unter den Kandidierenden gemessen (38.4%). Bei den eidgenössischen Wahlen 2015 betrug dieser Anteil im Kanton Zürich noch 34.8%. Der Altersschnitt aller Kandidierenden lag bei 41.6 Jahren. Die hohe Zahl an unterschiedlichen Listen war auch dem zu erwartenden stärkeren Wettbewerb geschuldet, war dem Kanton Zürich doch aufgrund des Bevölkerungswachstums ein zusätzlicher Nationalratssitz (neu: 35 Sitze) zugesprochen worden.
Die Linke verband ihre sieben Listen – neben der SP, der Juso, der GP und den jungen Grünen schlossen sich die Alternative Linke (Alternative Liste inkl. PdA und kommunistische Jugend), die Zentrumspartei und die von Kunstschaffenden für die Wahlen geschaffene Liste Kunst und Politik zusammen. Damit war es – anders als 2011 – wieder zu einem grossen linken Zusammenschluss gekommen. Rechts verband sich die SVP zusammen mit ihrer Jungpartei mit den vier Listen der EDU und mit der Autofahrerliste. Kein Platz wurde den SD gewährt. Auch die Mitte verband sich. Zu reden gab dabei, dass sich die GLP nicht nur mit CVP, BDP und EVP verband, sondern dass sich in dem Zusammenschluss neben den Piraten und der Tierpartei auch die Bewegung Ecopop befand, die noch im November 2014 mit der gleichnamigen Initiative eine extreme Zuwanderungsbeschränkung gefordert hatte. Keine Verbindungen ging die FDP ein.
Mit Max Binder (svp, ZH), Toni Bortoluzzi (svp, ZH) und Andreas Gross (sp, ZH) traten drei langjährige Zürcher Volksvertreter nicht mehr an. Die drei hatten seit 1991 im Nationalrat gesessen. Ebenfalls vakant wurde der Sitz von Jacqueline Fehr (sp, ZH), die im Frühjahr in die Zürcher Regierung gewählt worden war. Die Grünen mussten den Sitz des zurückgetretenen Daniel Vischer (gp, ZH) verteidigen. Aufgrund der kantonalen Wahlen versprachen sich die FDP, aber auch die SP, Chancen auf einen Sitzgewinn. Die SVP wollte unbedingt ihren vor vier Jahren verlorenen zwölften Sitz zurückerobern. Aber auch die EDU und die Alternative Liste hofften auf einen Überraschungserfolg.

Anders als in den meisten Kantonen konnte sich im Kanton Zürich die SP als Siegerin feiern lassen. Die Zürcher Genossen schafften mit Daniel Jositsch (sp, ZH) nicht nur erstmals seit 1983 wieder den Sprung in den Ständerat – und zwar überraschenderweise gleich im ersten Wahlgang – sondern sie konnten auch zwei zusätzliche Nationalratssitze gewinnen. Die neu neun Sitze wurden möglich, weil ein Wählerzuwachs von 1.6 Prozentpunkten (neu: 20.9%) verzeichnet werden konnte. Ein SP-Mandat wird von alt-Botschafter Tim Guldimann übernommen, der als Auslandschweizer am vierthäufigsten auf die SP-Liste gesetzt worden war. Allerdings ging einer der neuen SP-Sitze wohl auf Kosten der Zürcher Grünen, die nur noch zwei Vertreter nach Bern schicken und 2.1 Prozentpunkte an Wählerstärke einbüssten (6.3%). Über den stärksten Wählerzuwachs im Vergleich zu 2011 konnte sich die FDP freuen. Der Sprung von 11.6% auf 15% bedeutete auch den Gewinn eines zusätzlichen Sitzes (neu: 5 Sitze). Der SVP gelang die Rückeroberung ihres zwölften Sitzes dank eines leichten Wählerzuwachses von 0.5 Prozentpunkten. Viel zu reden gaben aber die starken Veränderungen innerhalb der Volkspartei selber. Mit Christoph Mörgeli (svp, ZH), Ernst Schibli (svp, ZH) und Hans Fehr (svp, ZH) wurden gleich drei arrivierte Parteigrössen abgewählt. Als fulminant wurde der Wahlerfolg von Roger Köppel (svp, NR) bezeichnet, der zürichweit am meisten Stimmen erhielt und vom 17. Listenplatz an die Spitze der Zürcher SVP-Vertreter gewählt wurde. Viele Stimmen erhielt auch der neu antretende Hans-Ueli Vogt (svp, ZH), der wohl auch von seiner Ständeratskandidatur profitierte. Zu den Verlieren gehörten neben den Grünen auch die GLP (neu: 3 Sitze; 7.2%) und die BDP (neu: 1 Sitz; 3.6%), die je einen Sitz abgeben mussten. Trotz leichten Wählerverlusten konnten die CVP (2 Sitze; 4%) und die EVP (1 Sitz; 2.8%) ihre Mandate halten. Die Alternative Liste (1.8%) und die EDU (1.6%) verfehlten ihr Ziel eines Sitzgewinnes hingegen recht deutlich. Allerdings dürften beide Parteien ihren jeweiligen Listenpartnern zu Sitzgewinnen verholfen haben. Mit insgesamt 14 Frauen (SVP: 2 von 12; SP: 5 von 9, FDP: 2 von 5; GLP: 1 von 3; CVP: 2 von 2; EVP: 1 von 1; BDP: 1 von 1) beträgt der Frauenanteil der Zürcher Delegation neu 40% (2011: 29.4%). Die Wahlbeteiligung lag mit 47.3% einen halben Prozentpunkt höher als noch 2011.

Kanton Zürich -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Datenschutz steht ein Paradigmenwechsel von der Missbrauchsbekämpfung hin zur informationellen Selbstbestimmung bevor: Die Beweislast soll zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger, und damit zu Lasten von Staat und Unternehmen, umgekehrt werden. Eine entsprechende Verfassungsänderung war das Ziel zweier parlamentarischer Initiativen Vischer (gp, ZH) (Pa.Iv. 14.413) und Derder (fdp, VD) (Pa.Iv. 14.434). Wie ihre Schwesterkommission zuvor stimmte im August 2015 auch die SPK-SR beiden Vorstössen zu. Damit hat die SPK-NR die Möglichkeit, einen Entwurf für eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung auszuarbeiten, sollte der Bundesrat die Anliegen nicht in zufriedenstellender Weise in seinem Entwurf zur Revision des Datenschutzgesetzes berücksichtigen.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Pa.Iv. 14.413) / Schutz der digitalen Identität von Bürgerinnen und Bürgern (Pa.Iv. 14.434)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) war neben dem BÜPF die zweite Vorlage im Jahr 2015, bei der die eidgenössischen Räte eine Güterabwägung zwischen der Sicherheit der Bevölkerung und des Staates einerseits und dem Daten- und Persönlichkeitsschutz andererseits vornehmen mussten. Während das BÜPF jedoch die Verfolgung konkreter Straftatbestände durch die Behörden regelt, betrifft das NDG die präventive Überwachung durch den Nachrichtendienst (NDB). Die Gefahr einer erneuten Fichierung der Bevölkerung, welche von den Gegnern ins Feld geführt wurde, sah die grosse Mehrheit der vorberatenden SiK-NR nicht gegeben. Ziel des Gesetzes sei die präventive, gezielte Gewinnung von Schlüsselinformationen und der NDB erhalte dazu Instrumente für gezielte Eingriffe bei besonderen Bedrohungen, aber keine Generalvollmacht.

Als Erstrat hatte der Nationalrat dennoch zuerst über einen Nichteintretensantrag zu entscheiden. «Dieses Gesetz ist schlecht, lückenhaft und geht im entscheidenden Moment zu weit», begründete Daniel Vischer (gp, ZH) den Antrag. Das Gesetz stelle «unser kostbarstes Gut, die persönliche Freiheit» aufs Spiel und erlaube dem Staat einen «Lauschangriff». Die Befürworter des NDG hielten dagegen, dass sich die Bedrohungen in jüngster Zeit verändert hätten und man darum die Mittel anpassen müsse, um diesen Bedrohungen entgegenzutreten. Die Schweiz dürfe nicht aufgrund fehlender Kompetenzen des NDB zu einem Tummelplatz für Kriminelle und Terroristen, die hier unbehelligt ihre Taten vorbereiten können, sowie für ausländische Geheimdienste, welche die Überwachung des NDB als unzureichend empfinden, werden. Nach der hitzigen und langen Debatte votierte die klare Mehrheit der grossen Kammer mit 154 zu 33 Stimmen schliesslich für Eintreten. Dagegen stimmten die geschlossene grüne Fraktion, eine Minderheit der SP-Fraktion sowie einzelne Vertreter anderer Parteien.

Die Detailberatung erfolgte in vier thematischen Blöcken. Im ersten Block beschäftigte sich der Nationalrat mit den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes, den Aufgaben und der Zusammenarbeit des NDB sowie den genehmigungsfreien Beschaffungsmassnahmen. In diesem Themenbereich folgte die Volkskammer in allen Punkten ihrer Kommissionsmehrheit und brachte nur geringfügige Änderungen am Entwurf des Bundesrates an.

Die Bestimmungen des zweiten Blocks, zu denen die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, der Quellenschutz, die Beschaffung von Informationen über Vorgänge im Ausland, die Kabelaufklärung und die Koordination mit der BÜPF-Revision gehören, sorgten für weitaus mehr Zündstoff in der Debatte, stellen sie doch den eigentlichen Kernbereich der Vorlage dar. Bei den genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen war weniger die konkrete Ausgestaltung umstritten als die Frage, ob es sie überhaupt geben soll. Es handelt sich dabei um Massnahmen zur Überwachung ausserhalb des öffentlichen Raumes, d.h. Eingriffe in die Privatsphäre. Eine Minderheit um Daniel Vischer beantragte, den gesamten Abschnitt betreffend die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen aus dem Gesetz zu streichen, da diese nicht verhältnismässig angewendet werden könnten und «rechtsstaatlich unzulässig» seien. Das Ansinnen fand im links-grünen Lager grosse Unterstützung, hatte gegen die bürgerliche Mehrheit aber keine Chance. Die Befürworter argumentierten einmal mehr, dass diese Kompetenzen für den NDB unerlässlich seien, um die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung sicherzustellen. Missbrauch soll durch ein dreistufiges Bewilligungsverfahren, bei dem eine solche Massnahme zuerst vom Bundesverwaltungsgericht bewilligt und anschliessend nach einer Konsultation des EDA und des EJPD vom Chef oder der Chefin des VBS freigegeben werden muss, ausgeschlossen werden. Das gleiche Spiel wiederholte sich mit den Bestimmungen zur Kabelaufklärung. Sie geben dem NDB die Befugnis zur Suche nach bestimmten Schlagworten im Internet. Auch hier war nicht die konkrete Umsetzung umstritten, sondern die Existenz solcher Massnahmen an sich. Balthasar Glättli (gp, ZH) wollte mit einem Einzelantrag den gesamten Abschnitt betreffend die Kabelaufklärung aus dem Gesetz streichen. Die Meinungen und Argumente waren die gleichen wie in der Frage der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen und wiederum unterlag das links-grüne Lager der bürgerlichen Mehrheit im Rat. Die übrigen Bestimmungen in diesem Beratungsblock waren wenig umstritten und wurden alle gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit angenommen.

Die Diskussion im dritten Block über die Bestimmungen zur Datenbearbeitung und -archivierung verlief entlang der gefestigten Argumentationslinien und war ansonsten wenig kontrovers. Die Kommission habe sehr hohe Ansprüche an die Datenerfassung, die Überprüfung der Plausibilität von Daten und die Datenarchivierung gestellt und immer darauf geachtet, die Interessen der breiten Bevölkerung am Persönlichkeitsschutz zu respektieren, versicherte Kommissionssprecher Roland Borer (svp, SO). So folgte der Nationalrat überall den Anträgen seiner Kommissionsmehrheit und brachte keine substanziellen Änderungen am bundesrätlichen Entwurf an.

Im vierten und letzten Block beschäftigte sich die grosse Kammer mit der politischen Steuerung, der Kontrolle und Aufsicht über den NDB, dem Organisationsverbot und den Schlussbestimmungen. Die vom Bundesrat vorgesehene vierfache Kontrolle durch eine departementsinterne unabhängige Aufsicht, den Sicherheitsausschuss des Bundesrates, die GPDel sowie eine unabhängige Kontrollinstanz für die Funkaufklärung stiess im Rat auf ein überwiegend positives Echo. Als einzige grundlegende Änderung am Entwurf des Bundesrates fügte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission eine explizite gesetzliche Grundlage für das Verbot von Organisationen oder Gruppierungen ein, welche terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren oder fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedrohen. Bisher konnte der Bundesrat solche Organisationsverbote nur auf Notrecht basierend erlassen, weshalb ihre Gültigkeit jeweils auf ein halbes Jahr beschränkt war. Allerdings wollte die grosse Kammer dem Bundesrat hier keine Blankovollmacht erteilen, so dass sie einen Einzelantrag Eichenberger (fdp, AG) einstimmig annahm, demzufolge sich ein Verbot auf einen entsprechenden Beschluss der UNO oder der OSZE stützen muss und nur nach Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen erlassen werden kann. In allen anderen Punkten folgte sie der Kommissionsmehrheit.

In der Gesamtabstimmung wurde das NDG mit 119 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar angenommen. Mit den geschlossen stimmenden Fraktionen der CVP, BDP und FDP sowie der überwiegenden Mehrheit der SVP-Fraktion auf der Befürworterseite und der gesamten grünen Fraktion sowie den Fraktionen der SP und der GLP mit jeweils einer Ausnahme auf der Gegenseite zeigte sich auch in der Gesamtabstimmung der ideologische Graben zwischen dem bürgerlichen und dem links-grünen Lager deutlich.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Schon seit geraumer Zeit schlug sich die SVP mit dem Gedanken herum, eine Initiative zu lancieren, mit der das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht definiert werden soll. Bereits 2013 hatte Parteipräsident Toni Brunner (svp, SG) moniert, dass sich das Bundesgericht immer stärker von internationaler Rechtsprechung beeinflussen lasse. Ein Positionspapier, in dem die schleichende Entmündigung des Schweizer Volkes kritisiert worden war, hatte in der Folge parteiintern als Grundlage für die Ausarbeitung einer Volksinitiative gedient, die Mitte August 2014 mit einer Medienkonferenz angekündigt und deren Lancierung Ende Oktober 2014 an der Delegiertenversammlung beschlossen worden war. Hans-Ueli Vogt (ZH, svp), Kantonsrat aus Zürich und Vater des Initiativtextes, bemängelte insbesondere, dass das Völkerrecht die Umsetzung angenommener Volksinitiativen erschwere.
Zu Beginn des Wahljahres, am 10. März 2015, wurde die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» schliesslich mit viel Aufhebens gestartet: Mit Hilfe eines SVP-«Extrablatts», das eine Auflage von rund 4.2 Mio. Exemplaren hatte, wurde das Begehren von der Volkspartei lanciert.
Die Regelung des Verhältnisses zwischen Völker- und Landesrecht war zwar auch im Parlament aufgrund einiger Vorstösse diskutiert worden, mit ihrer Idee, das Landesrecht über das Völkerrecht zu stellen und im Falle eines Normenkonflikts internationale Verträge neu zu verhandeln oder zu kündigen und damit notfalls gar die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Kauf nehmen zu wollen, stand die SVP in der Parteienlandschaft allerdings ziemlich alleine auf weiter Flur.

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BRG 17.046)

Der Nationalrat verlängerte im Herbst 2014 auf die einstimmige Empfehlung seiner Rechtskommission hin die Frist für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Vischer (gp, ZH) um zwei Jahre. Die Initiative fordert strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Art. 53 StGB). Die Kommission begründete die Verlängerung damit, dass sie die Arbeit an der Initiative aussetzen wolle, bis die Revision des Sanktionenrechts abgeschlossen ist.

Strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Pa.Iv. 10.519)

Snowden, fortschreitende Digitalisierung, NSA-Skandale und Cyber-Crimes rückten den Datenschutz zuoberst auf die Politikagenda und verhalfen der Datenschutzproblematik zu einer hohen Medienpräsenz. Die zunehmende Angst vor dem „gläsernen Bürger“ erhielt daher in Gestalt verschiedener Vorstösse auch Einzug ins Parlament. Unter ihnen befand sich eine parlamentarische Initiative Vischer (gp, ZH), welche ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verankern wollte. Die moderne Datenverarbeitung gefährde nicht nur die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sondern durch die selbstbestimmte Mitwirkung der Bürger auch das Gemeinwohl. Aus diesem Grund soll der verfassungsrechtliche Datenschutz von einem Missbrauchsschutz zu einem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aufgewertet werden. Damit würde ein Paradigmenwechsel in der Beweislast zugunsten der Bürger und Bürgerinnen vorgenommen. Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates gab dem Vorstoss mit 12 zu 8 Stimmen Folge.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Pa.Iv. 14.413) / Schutz der digitalen Identität von Bürgerinnen und Bürgern (Pa.Iv. 14.434)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

An der Delegiertenversammlung in Rothenturm (SZ) Ende Oktober, die unter dem Motto „Frei blieben – Nein zum Gang in die Knechtschaft“ gestanden hatte, beschlossen die Delegierten die Lancierung der schon lange vorher angekündigten Initiative „zur Umsetzung von Volksentscheiden – Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“. Das Völkerrecht schränke die Freiheit der Schweiz bei der Umsetzung von an der Urne angenommenen Volksbegehren zu sehr ein, gab Hans-Ueli Vogt (ZH, svp), Vater der neuen Initiative, bekannt. Christoph Blocher rief die Delegierten auf, dabei mitzuhelfen, zu verhindern, dass die Classe politique die schweizerische Freiheit und Wohlfahrt zugrunde richte. Die Volkspartei hatte das Begehren bereits Mitte August in einer grossen Medienkonferenz angekündigt. Die Bundesverfassung soll internationalem Recht stets vorgehen; falls es aufgrund einer Verfassungsänderung zu Konflikten käme, müssten völkerrechtliche Verträge gekündigt werden. Auch eine Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) würde von der SVP in Kauf genommen. Ende Jahr gab Parteipräsident Brunner den Medien bekannt, das Begehren bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht zu haben. Die Lancierung der Initiative, die mit dem Namen "Selbstbestimmungsinitiative" versehen wurde, werde im Wahljahr geschehen.

Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht

An Fahrt gewann 2014 die Diskussion um das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht. Die Debatte war vor allem von der SVP lanciert worden, weil sie befürchtete, dass Initiativen aufgrund übergeordneter internationaler Verträge und Vereinbarungen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Nicht nur die Ausschaffungs-, die Verjährungs- und die Pädophileninitiative, deren Umsetzung aufgrund von übergeordnetem Völkerrecht zumindest schwierig war, resp. ist, sondern auch die im Berichtjahr angenommene Masseneinwanderungsinitiative, mit der die bilateralen Verträge mit der EU gefährdet scheinen, machten laut SVP die stärkere Berücksichtigung von Landesrecht über Völkerrecht zwingend. Die Volkspartei war denn auch mit mehreren parlamentarischen Vorstössen aktiv geworden (Pa.Iv. Brand, Pa.Iv. Rutz, Pa.Iv. Stamm) und kündigte Mitte August eine Volksinitiative an, mit der der Vorrang von Landesrecht in der Verfassung verankert werden soll. Die Initiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ wurde kurz vor Ende Jahr zur Vorprüfung eingereicht. Die Debatte nahm teilweise skurrile Formen an. Während die SVP, angeführt von Hans-Ueli Vogt (ZH, svp), Zürcher Kantonsrat und Nachwuchshoffnung der SVP, und sekundiert von der Weltwoche, der Gegenseite vorwarf, Volksrechte zu verdrehen und der Entmachtung der Bevölkerung Vorschub zu leisten, warnten die Verfechter von supranationalen Kontrollorganen die SVP vor einem gefährlichen Spiel mit dem Feuer: Das Volk könne nicht allmächtig sein, auch direktdemokratisch entschiedenes Unrecht bleibe Unrecht. Auch die FDP mischte sich mit einem Postulat in die Diskussion ein. Der Antrag des Bundesrates auf Abschreibung zweier SPK-Motionen zum Thema wurde abgelehnt.

Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht

Das sankt-gallische Au-Heerbrugg beschloss an einer Urnenabstimmung im Februar mit einer Zweidrittelmehrheit ein Kopftuchverbot im Schulunterricht. Bei der Abstimmungsvorlage handelte es sich um ein von der kantonalen SVP ergriffenes Referendum, das als Reaktion auf die von der Schulbehörde beschlossene Aufhebung eines 2010 vom St. Galler Erziehungsrat empfohlenen Kopftuchverbots zu Stande kam. Die beiden somalischen Mädchen, deren Weigerung zur Ablegung des Kopftuchs den Schulrat zum Umdenken bewogen hatte, gaben bekannt, den Entscheid mit ihrem Anwalt, dem grünen Nationalrat Daniel Vischer (gp, ZH), anfechten zu wollen. Vischer hatte im Vorjahr bereits die beiden thurgauischen Schülerinnen mazedonischer Herkunft erfolgreich vor dem Bundesgericht vertreten.
Im November überwies der sankt-gallische Kantonsrat mit deutlicher Mehrheit eine SVP-Motion, die den Kanton beauftragt, gesetzliche Regelungen für Bekleidungsvorschriften in Schulen zu erlassen. Zwei Wochen zuvor stützte das Verwaltungsgericht in St. Gallen die Beschwerde eines weiteren muslimischen Mädchens aus Sankt Margrethen. Ein Kopftuchverbot wäre zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismässig. Die kopftuchtragende Schülerin sei weder ein Störfaktor in der Schule noch verhindere die Kopfbedeckung die Integration der 13-Jährigen. Im Kanton Thurgau, wo das Bundesgericht im Vorjahr aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen ein von einer Schulgemeinde verhängtes Kopftuchverbot als unzulässig erklärte, scheiterten die Versuche der SVP im Grossen Rat, mittels Motion die rechtliche Basis zu schaffen. Des Weiteren scheiterte im Kanton Aargau eine Motion der CVP-Fraktion, die ebenfalls das Tragen des Kopftuchs im Schulunterricht verbieten wollte, aufgrund fehlender Unterstützung ausserhalb der CVP und SVP.

Kopftuchverbot im Schulunterricht

Mit der Wahl von Antonio Hodgers in den Genfer Staatsrat musste das Amt des Bundeshausfraktionspräsidenten neu besetzt werden. Drei der 15 National- und zwei Ständeräte kündigten eine Kandidatur für den Posten an: die 2013 amtierende Nationalratspräsidentin Maya Graf (BL), der seit 2011 im Nationalrat sitzende Balthasar Glättli (ZH) sowie Nationalrat Daniel Vischer (ZH), der von 1999 bis 2003 bereits die grüne Fraktion im Zürcher Kantonsrat präsidiert hatte. Die Fraktion entschied sich Ende November für Glättli, der sich vor allem hinsichtlich Netzpolitik, Datenschutz und Persönlichkeitsrechten einen Namen gemacht hat.

Wahl des neuen Bundeshausfraktionspräsidenten der Grünen

Nur vier Jahre nach seinem Inkrafttreten stand der Artikel 53 StGB betreffend die Wiedergutmachung in Kritik. Der Artikel war 2007 eingeführt worden, um einerseits die Strafbehörden zu entlasten und andererseits zur Wiederherstellung des öffentlichen Friedens beizutragen. Abschaffen wollte der Nationalrat den Artikel nicht, weshalb er auch der dies fordernden parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE; 10.522) keine Folge gab. Hingegen sprach sich die grosse Kammer mit 171 zu 1 Stimme für eine Revision des Artikels aus, wie sie von ihrer Rechtskommission gefordert wurde. Deren Motion (11.4041) sah vor, dass eine Wiedergutmachung nur bei geringfügigen Delikten gegen öffentliches Gut und bei nachgewiesener Reue des Täters möglich ist. Der Ständerat lehnte jedoch sowohl aus inhaltlichen als auch aus verfahrenstechnischen Gründen die Überweisung der Motion ab. Erfolgreich war indes eine parlamentarische Initiative Vischer (gp, ZH; 10.519), die wie die Motion die Möglichkeit einer Wiedergutmachung nur bei geringfügigen Delikten und zusätzlich nur bei Vorliegen eines Schuldgeständisses seitens des Täters vorsah. Ihr wurde von den Rechtskommissionen beider Räte Folge gegeben.

Strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Pa.Iv. 10.519)

Die Notwendigkeit zu einer Änderung des Börsengesetzes, deren Beratung der Nationalrat in der Sommersession in Angriff nahm, war auch in der grossen Kammer grundsätzlich unbestritten, weshalb Eintreten auf die Vorlage ohne Gegenstimme beschlossen wurde. Die Detailberatung förderte jedoch einige Aspekte der Vorlage zu Tage, in der sich die grosse Kammer uneinig war. Wie bereits im Jahr zuvor im Ständerat sorgte auch im Nationalrat die geplante Abschaffung der Kontrollprämie für Diskussionen. Die vorberatende WAK-NR hatte sich äusserst knapp mit Stichentscheid des Präsidenten dafür ausgesprochen, die Abschaffung der Kontrollprämie aus dem bundesrätlichen Entwurf zu streichen. Diesem Ansinnen stand ein Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) gegenüber, der sich für den Vorschlag des Bundesrats einsetzte. Während die Befürworter der Kontrollprämie diese als gerechtfertigte Entschädigung für Mehrheitsaktionäre, die aufgrund ihrer grösseren Beteiligung an einem Unternehmen auch grössere Risiken eingegangen seien, für ebendiese Risiken betrachteten, sahen die Gegner durch dieses Instrument das Gleichbehandlungsprinzip, wonach Klein- und Grossaktionäre gleich behandelt werden sollten, verletzt. Beide Lager versprachen sich durch ihre jeweilige Forderung zudem eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes: Befürworter der Kontrollprämie argumentierten, dass diese eine freie Preisbildung ermögliche und somit ein attraktives Umfeld für Investoren schaffe; die Kontrollprämie, in den Ländern der EU verboten, irritiere hingegen vielmehr potenzielle Investoren und schade so dem Wirtschaftsstandort Schweiz, so die Gegner. Schliesslich vereinte der Mehrheitsantrag, der das bundes- und ständerätliche Ansinnen aufnahm, die Kontrollprämie abzuschaffen, mit 101 zu 81 Stimmen eine relativ deutliche Mehrheit auf sich.
Gegen die Empfehlungen von Bundesrat und WAK vermochte sich ein Antrag Vischer (gp, ZH) dank Zuspruch von SP, Grünen und SVP durchzusetzen. Er forderte, dass eine strafrechtliche Sanktionierung wegen Insiderhandels auch dann möglich sein sollte, wenn der Straftatbestand der Anvisierung eines finanziellen Vorteils nicht gegeben ist. Bis anhin bestand in solchen Fällen nur die Möglichkeit einer aufsichtsrechtlichen Bestrafung.
Die Affäre um den ehemaligen Nationalbankpräsidenten Hildebrand fand in Form eines weiteren Minderheitsantrags Leutenegger Oberholzer Eingang in die nationalrätliche Debatte. Der Vorstoss hatte zum Ziel, über eine Änderung des Strafgesetzbuches auch Insiderhandel im Zusammenhang mit Rohstoffen, Edelmetallen und Währungen unter Strafe zu stellen. Mit dem Hinweis, dass eine solche Regelung für Börsenfragen nicht relevant und überdies aufgrund der Ausgestaltung dieser Märkte praktisch nicht umsetzbar sei, sprachen sich Bundesrat und Kommission gegen diesen Minderheitsantrag aus. Dieser Empfehlung folgte die grosse Kammer und verwarf den Vorstoss deutlich.
Damit bestand zwischen national- und ständerätlicher Fassung einzig Uneinigkeit in der Frage, ob der Tatbestand der Erzielung eines Vermögensvorteils Voraussetzung bleiben sollte, um Insiderhandel auch strafrechtlich verfolgen zu können. Die Vorlage gelangte damit zurück in den Ständerät.

Vernehmlassung zur Änderung des Börsengesetzes

Die Räte hatten derweil über Vorstösse zu befinden, die in ähnliche Richtungen zielten. Die parlamentarische Initiative Moret (fdp, VD) hätte die Gültigkeitsprüfung einer Initiative einer richterlichen Instanz im Sinne eines Verfassungsgerichts unterstellen wollen (Pa.Iv. 09.521). Mit dem Argument, dass diese Prüfung erst nach der Sammlung der Unterschriften zur Anwendung käme, wurde der Vorstoss in der Sondersession im April vom Nationalrat verworfen. In der gleichen Debatte wurde in der grossen Kammer ein Postulat der SPK-NR (Po. 10.3885) überwiesen, das den Bundesrat beauftragte, mögliche Verfahren für eine Gültigkeitsprüfung vor der Unterschriftensammlung aufzuzeigen. Trotz des Hinweises von Bundesrätin Sommaruga, dass der Bundesrat diesem Anliegen bereits im Zusatzbericht nachgekommen sei, wurde der Vorstoss angenommen. Im Herbst lehnte der Ständerat die parlamentarische Initiative Vischer (gp, ZH) ab, die ein Volksbegehren auch dann für ungültig erklären lassen wollte, wenn es gegen den Grundrechtsschutz und Verfahrensgarantien des Völkerrechts verstösst (z.B. Menschenrechtskonvention). Der im Vorjahr vom Nationalrat noch überwiesene Vorstoss wurde in der kleinen Kammer als zu weit gehend beurteilt (Pa.Iv. 07.477). Dafür überwies der Ständerat in der gleichen Sitzung eine Motion seiner SPK-SR, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, auf der Basis des Zusatzberichtes eine Vorlage zu erarbeiten, in der die rechtlichen Grundlagen für die nichtbindende materielle Vorprüfung des Initiativtextes vor der Sammlung der Unterschriften erarbeitet werden (Mo. 11.3468). Die gleichlautende Motion der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-NR) wurde dann in der Wintersession auch von der Volksvertretung überwiesen. Allerdings nahm die nationalrätliche Kommission auch den zweiten Punkt des Zusatzberichtes des Bundesrats auf und verlangte Vorschläge für eine Erweiterung des Katalogs der Gründe für die Ungültigkeit einer Volksinitiative (Mo. 11.3468).

Vorstösse zur materiellen Vorprüfung von Volksinitiativen
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Wyss (gp, SO) und Vischer (gp, ZH) äusserten in zwei Postulaten Bedenken, dass Pendlerströme zur Zersiedelung der Landschaft beitragen und hohe Infrastrukturkosten verursachen würden. Aus diesen Gründen verlangten die zwei Geschäfte vom Bundesrat einen Bericht, der aufzeigen soll, mit welchen Anreizen Arbeitsplatz und Wohnort wieder näher zusammengeführt werden können. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die den Anliegen zu Grunde liegenden Fragestellungen im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision oder allenfalls in der Botschaft zur neuen Energiepolitik aufzugreifen. In der Herbstsession überwies der Nationalrat das Postulat Wyss, lehnte in der folgenden Session das Postulat Vischer, welches vom Bundesrat das Aufzeigen von konkreten Massnahmen in der Raumplanung forderte, jedoch ab.

Pendlerströme zur Zersiedelung der Landschaft beitragen

En se prononçant en faveur d’un postulat Vischer (verts, ZH), le Conseil national a chargé le Conseil fédéral d'établir un rapport évaluant la responsabilité civile réelle de l'Etat en cas d'accident touchant un réacteur nucléaire en tenant compte de la catastrophe de Fukushima.

Responsabilité civile réelle de l'Etat en cas d'accident (Po. 11.3356)
Dossier: Finanzielle Pflichten von Atomkraftbetreibern und Aktionären

Die Debatte um die Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit internationalen Abkommen sowie dem Völker- und Menschenrecht verstummte auch 2010 nicht. Nicht nur die Minarett-, die Ausschaffungs- und die Verwahrungsinitiative sondern auch die 2010 angekündigte, aber wieder zurückgezogene Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe waren Anlass für zahlreiche Vorschläge und Vorstösse. Der Bundesrat hatte im März 2010 in einem ersten Bericht (in Erfüllung der Postulate 07.3764 und 08.3765) lediglich Optionen aufgelistet, wie das Verhältnis von Völkerrecht und Volksinitiativen zu klären wäre. Gleichzeitig hatte die Regierung aber einen ausführlichen Zusatzbericht in Auftrag gegeben, der Ende 2010 allerdings noch nicht vorlag. In der Staatspolitischen Kommission des Ständerats wurden nicht nur diese Optionen diskutiert, sondern auch die vom Nationalrat 2009 überwiesene parlamentarische Initiative Vischer (gp, ZH), welche anregt, nicht nur jenen Initiativen die Gültigkeit absprechen zu können, die gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, sondern auch jenen, die Grundrechtschutz verletzen. Die SPK-SR bevorzugt allerdings ein Vorprüfungsverfahren und steht der Ausweitung des Katalogs, der die Gründe für eine Ungültigkeitserklärung umfasst, eher skeptisch gegenüber. Bevor sie sich zur Initiative Vischer äussert, will sie aber den Zusatzbericht des Bundesrats abwarten. Auch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf schaltete sich in die Diskussion ein und schlug vor, völkerrechtlich heikle Initiativen bei der Unterschriftensammlung mit einem Warnhinweis zu versehen. Eine Gruppe aus Menschenrechtsorganisationen und des Club Helvétique beschloss die Lancierung einer Initiative, die Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass Grundrecht verletzende Volksinitiativen für ungültig erklärt werden können. Weiter wurde vorgeschlagen, eine materielle Prüfung von Volksbegehren bereits vor der Unterschriftensammlung vorzunehmen. Die nationalrätliche SPK-NR hatte eine solche Prüfung empfohlen, wobei aber noch umstritten war, wer diese Prüfung vornehmen soll. Zur Diskussion standen richterliche Gremien oder aber das Parlament selbst.

Gültigkeit von Volksinitiativen (Pa.Iv. 07.477)
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen