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  • Wäfler, Markus (edu/udf, ZH) NR/CN

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Markus Wäfler (ZH) wurde im Oktober aus dem Nationalrat abgewählt und Christian Waber (BE) blieb damit der einzige EDU-Vertreter im Parlament. Der Stimmenanteil der EDU lag wie 2003 bei 1,3%. Waber schloss sich zunächst der SVP-Fraktion an, trat aber wieder aus dieser aus, als die SVP ihren Oppositionskurs beschloss. Er erklärte, er könne aufgrund des Oppositionskurses in der SVP-Fraktion seine eigene Meinung nicht mehr vertreten.

Nach Abwahl von Wäfler (ZH) verbleibt Waber (BE) als letzter EDU-Nationalrat

Bei den kleineren Parteien zogen die auf nationaler Ebene neu gegründeten Grünliberalen mit 1,4% nationalem Wähleranteil auf Anhieb mit drei Mandaten, die sie alle im Kanton Zürich gewannen, in die grosse Kammer ein. Federn lassen mussten dagegen die anderen kleinen Parteien. Die EVP verlor ihren aargauischen Nationalratssitz und erreichte noch zwei Sitze, dies bei einem Wähleranteil von 2,4%. Die CSP erreichte wie 2003 einen Sitz im Nationalrat mit Hugo Fasel im Kanton Freiburg. Ihre gesamtschweizerische Parteistärke lag bei 0,4%. Die LP schaffte es nicht, die in den vergangenen Wahlen verlorenen Sitze zurückzuerobern, sie erreichte mit einem Wähleranteil von 1,9% nur 4 Mandate. Das Ergebnis von 2007 war das schlechteste, das sie in den letzten sechzig Jahren hatte hinnehmen müssen. Auf der linken Seite des Parteienspektrums verlor die PdA einen ihrer zwei Sitze, ihre nationale Parteistärke lag bei 0,7%. Gewählt wurde nur noch Huguenin (VD), die allerdings zugunsten von Zisyadis (VD) auf ihren Sitz verzichtete. Der einzige Vertreter von Solidarités (0,4% Wähleranteil), Pierre Vanek (GE), wurde abgewählt. Die kleinen rechten Oppositionsparteien schnitten schlecht ab. So verlor die EDU einen Sitz, den von Markus Wäfler im Kanton Zürich, und hat damit mit Christian Waber (BE) nur noch einen Vertreter im Nationalrat. Der Stimmenanteil der EDU lag bei 1,3%. Die Schweizer Demokraten mussten gar den Verlust ihres letzten Nationalratssitzes (Hess, BE) hinnehmen. Nach einem kontinuierlichen Niedergang erzielten sie mit 0,5% Wähleranteil das schlechteste Ergebnis ihrer Geschichte. Die FPS, die 2003 keine Vertretung im Nationalrat mehr erreicht hatte, blieb auch 2007 erfolglos. Die Lega erreichte trotz eines höheren Wähleranteils als 2003 (0,6% statt 0,4%) keine zusätzlichen Sitze und schickt weiterhin einen Vertreter, Attilio Bignasca, nach Bern.

Resultate Nationalratswahlen 2007 (nach Parteien)
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2007- Übersicht

Im Kanton Zürich kam es, wie bereits bei den kantonalen Wahlen vom Frühjahr, zu einer grossen Niederlage der SP. Deren Wähleranteil ging von 25,7% auf 19,8% zurück. Die SP verlor dadurch 3 Sitze, drei bisherige SP-Nationalrätinnen (Müller-Hemmi, Hubmann und Marty Kälin) wurden abgewählt. Die FDP verlor ebenfalls einen Sitz, ihr Wähleranteil ging von 16,2% (2003) auf 13,2% zurück. Die SVP stagnierte trotz eines leichten Anstiegs ihres Wähleranteils (+0,5 Prozentpunkte auf 33,9%) bei 12 Sitzen. Die Grünliberalen erreichten mit einem Wähleranteil von 7% auf Anhieb 3 Sitze. Auch die Grünen legten zu, sie steigerten sich mit einem Wähleranteil von 10,4% von 3 auf 4 Mandate. Die EDU verlor ihren 2003 gewonnen Sitz wieder, Markus Wäfler wurde abgewählt. Dasselbe Schicksal ereilte den bekannten SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer. Neu gewählt wurden Alfred Heer (svp), Natalie Rickli (svp), Doris Fiala (fdp), Barbara Schmid (cvp), Daniel Jositsch (sp), Bastien Girod (gp), Marlies Bänziger (gp), Tiana Angelina Moser (glp) und Verena Diener (glp), für letztere konnte nach deren Wahl in den Ständerat Thomas Weibel (glp) nachrücken. Im Gegensatz zu 2003 waren SP und Grüne im Kanton Zürich zusammen angetreten. FDP und SVP waren ebenfalls eine Listenverbindung eingegangen, nachdem die FDP längere Zeit gezögert hatte.

Kanton Zürich -Nationalratswahlen 2007
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2007 (nach Kantonen)

Zu einer aviatischen Aussprache kam es im Ständerat anlässlich einer Interpellation Hofmann (svp, ZH), der sich über den Stand der Dinge beim so genannten gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich erkundigt hatte. Bundesrat Leuenberger bezeichnete das Verfahren als grundsätzlich fliegbar, aber als Notlösung, die weitere Abklärungen zur Sicherheit erfordere. Mit Deutschland gebe es derzeit intensive Kontakte auf allen Ebenen. Das Verfahren bleibe ein Thema im Rahmen des Sachplans „Infrastruktur der Luftfahrt“. Hier müsse die Schweiz intern endlich eine Konsenslösung finden, sonst stünden die Chancen auf eine Einigung mit dem nördlichen Nachbarn schlecht. (Siehe auch die Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen Müller (gp, AG) (05.3550), Kaufmann (svp, ZH) (05.3890), Häberli (cvp, TG) (06.3196) und Wäfler (edu, ZH) (06.3348). Zur allfälligen Umsetzung der kantonalzürcherischen „Plafonierungsinitiative“, welche die Flugbewegungen über Kloten beschränken will, siehe die Antwort des Bundesrates auf eine Anfrage von Jacqueline Fehr (sp, ZH) (06.1130).)

Gekrümmter Nordanflug beim Flughafen Zürich

Im Sommer behandelte der Ständerat die Vorlage zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung sprach sich der Rat mit 25:10 Stimmen für den neuen Verheiratetenabzug auch für Paare aus, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist, und verwarf damit einen Minderheitsantrag Sommaruga (sp, BE), welcher diesen streichen wollte. Die Vorlage passiert die Gesamtabstimmung mit 35:0 Stimmen.

Im Nationalrat hatten ein Nichteintretens- und zwei Rückweisungsanträge keine Chance: Eine Minderheit Genner (gp, ZH) fand es unverständlich, vor dem anstehenden Systementscheid Splitting/Individualbesteuerung kostspielige Sofortmassnahmen zu beschliessen. Eine Minderheit Jacqueline Fehr (sp, ZH) forderte statt des neuen Verheiratetenabzugs eine Tarifanpassung, um keine Ungerechtigkeit bei den Rentnerpaaren zu schaffen, während Wäfler (edu, ZH) das Steuersystem auf den Haushalt als wirtschaftliche Einheit abstützen wollte. Gemäss Bundesrat Merz schaffe eine Tarifanpassung statt des Verheiratetenabzugs neue Probleme. In der Detailberatung unterlag ein Minderheitsantrag von Jacqueline Fehr (sp, ZH), der statt des Verheiratetenabzugs auch für pensionierte Ehepaare, die über zwei Renteneinkommen verfügen, den höheren Zweiverdienerabzug vorsah. Bundesrat Merz lehnte den Zweiverdienerabzug für Rentner vor allem aus finanziellen Gründen ab. Die Kommissionssprecher Zuppiger (svp, ZH) und Favre (fdp, VD) räumten eine Benachteiligung der verheirateten Rentner ein, doch schien ihnen diese im Hinblick auf das neue Steuersystem, das in absehbarer Zeit realisiert werden soll, vertretbar. Die Vorlage, die Mindereinnahmen von 650 Mio Fr. (davon 540 Mio für den Bund) zur Folge hat, wurde in der Gesamtabstimmung gegen Stimmen aus dem links-grünen Lager angenommen. Das Geschäft passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit Einstimmigkeit und im Nationalrat mit 166:0 Stimmen bei 19 Enthaltungen.

Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung (BRG 06.037)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Der Nationalrat lehnte einen Rückweisungsantrag Wäfler (edu, ZH) ab, welcher die dringlichen Projekte im Rahmen der bestehenden, ordentlichen Bewilligungs- und Finanzierungsverfahren durchführen wollte. In der Detailberatung folgte der Rat weitgehend der kleinen Kammer. Er lehnte sowohl eine von der SVP verlangte Aufstockung von rund CHF 7 Mrd. als auch eine von der Kommissionsmehrheit gewünschte Erhöhung von CHF 3 Mrd. für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassenbau ab, aber auch eine von den Grünen beantragte Kreditaufstockung von CHF 1 Mrd. zugunsten des Agglomerationsverkehrs. Damit beliess der Nationalrat den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds bei CHF 20,8 Mrd. Eine ausführlichere Diskussion löste die von bürgerlicher Seite aufgeworfene Frage aus, ob ein allfälliges Nettovermögen des Infrastrukturfonds wie beim FinöV-Fonds zu verzinsen sei. Bundesrat Leuenberger erklärte, eine Verzinsung des Nettovermögens belaste die Finanzrechnung mit jährlich zusätzlich CHF 60-150 Mio.; der Vergleich mit dem FinöV-Fonds hinke, da dieser auf einem anderen Konzept beruhe und nie ein Nettovermögen aufweisen werde. Nach der Detailberatung zeigte sich ein Teil der Ratsrechten vom Resultat enttäuscht. Der Nationalrat billigte die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 125:39 Stimmen. Die SP-Fraktion zog ihre parlamentarische Initiative (03.461) zur Finanzierung des öffentlichen Agglomerations- und des Langsamverkehrs zurück.

Bundesratsgeschäft zum Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz (05.086)

Der Ständerat trat nicht auf einen im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissenen Gesetzesentwurf ein, welcher basierend auf einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen wollte. Der Nationalrat lehnte sowohl eine Motion Mörgeli (svp, ZH) (Mo.03.3017) ab, welche Sponsoring von privaten oder öffentlichen Kulturinstituten durch Privatpersonen und Unternehmen von der Mehrwertsteuer befreien wollte als auch ein Postulat Wäfler (edu, ZH) (Po. 05.3397), das eine WTO-konforme Transport- oder Umweltabgabe in Form eines Mehrwertsteuerzuschlages auf importierten Produkten und Dienstleistungen vorsah, dies als Ersatz für die LSVA-Abgaben auf den Binnentransporten in der Schweiz.

Berufsunfallverhütungsmassnahmen

Le Conseil national a approuvé un postulat Wäfler (udf, ZH) demandant au Conseil fédéral d’augmenter la production nationale d’énergie électrique pour améliorer la sécurité de l’approvisionnement à long terme. Le texte charge le gouvernement de créer des conditions-cadre pour permettre la réalisation d’investissements à long terme dans l’énergie hydraulique du pays et dans les installations de production d’énergie utilisant la biomasse, les déchets et d’autres sources comme le vent ou le soleil.

augmenter la production nationale

Der Nationalrat beriet als erster das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG). Mit dem neuen Gesetz werden die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen im Medizinal-, Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich festgelegt sowie die Erstellung von DNA-Profilen geregelt, sofern diese nicht schon im DNA-Profil-Gesetz erfasst sind. Ausgenommen bleibt der ganze Forschungsbereich; er soll in einem separaten Gesetz geregelt werden. Bundesrat Blocher steckte das Spannungsfeld der Diskussionen ab, indem er meinte, die genetische Diagnostik sei für die Kranken mit Hoffnung, für die Wirtschaft mit Visionen und für die Gesellschaft mit Ängsten verbunden. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung gaben vor allem zwei Punkte zu reden, nämlich pränatale Tests und das Einsichtsrecht der Versicherer in frühere genetische Untersuchungen. Bei den Untersuchungen am Ungeborenen setzte sich die gegenüber der Version des Bundesrates restriktivere Formulierung der Kommission durch, welche die genetischen Untersuchungen strikt auf den medizinischen Bereich einschränkte und Begriffe wie „Lebensplanung“ ausmerzte, welche eine eugenische Note enthalten könnten; pränatale Tests sind lediglich zugelassen, um beim ungeborenen Kind mögliche Anomalien zu diagnostizieren. Neben der allgemeinen Information, wie sie der Bundesrat postuliert hatte, soll den Eltern auch eine psychosoziale Beratung angeboten werden. Ein Antrag Wäfler (edu, ZH) für ein völliges Verbot derartiger Tests wurde mit 134 zu 12 Stimmen deutlich verworfen.

In der Frage des Einsichtsrechts von Privatversicherungen vor Abschluss eines Versicherungsvertrags hatte der Bundesrat vorgeschlagen, Nachforschungen zuzulassen, falls die Versicherungssumme einen gewissen Betrag übersteigt (400'000 Fr. für eine Lebensversicherung, 40'000 Fr. pro Jahr bei Invalidität). Er begründete dies damit, dass es zu verhindern gelte, dass sich Personen im Wissen um ihr hohes Risiko zu günstigen Prämien einen teuren Versicherungsschutz auf Kosten des Kollektivs verschaffen. Die Kommission schlug demgegenüber ein striktes Nachforschungsverbot vor, weil Genanalysen zu einem mächtigen Instrument der Versicherer werden und zum „gläsernen Menschen“ führen könnten. Eine Minderheit Noser (fdp, ZH) unterstützte grundsätzlich die Fassung des Bundesrates, wollte die Hürden für Nachforschungen aber tiefer halten (250'000 resp. 25'000 Fr.). Schliesslich setzte sich der Bundesrat mit 94 zu 82 Stimmen gegen den Antrag Noser und mit 97 zu 59 gegen die Kommission durch.

Der Ständerat schloss sich in allen wesentlichen Punkten der grossen Kammer an. Ein Antrag Fetz (sp, BS) für ein völliges Nachforschungsverbot für Privatversicherungen wurde mit 32 zu 9 Stimmen abgelehnt. Eine Differenz schuf die kleine Kammer bei den Informationsstellen für pränatale Untersuchungen. Er befand, die psychosoziale Beratungspflicht würde die kantonalen Stellen für Schwangerschaftsberatung überfordern und zu zusätzlichen Kosten für die Kantone führen; die medizinische Information durch die Ärzteschaft sei ausreichend. Diese Differenz konnte erst in der dritten Runde durch eine Kompromissformulierung des Ständerates ausgeräumt werden, wonach die zuständigen Stellen informieren und „in allgemeiner Weise“ eine Beratung über pränatale Untersuchungen anbieten. Das neue Gesetz wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 169 zu 9 Stimmen und im Ständerat einstimmig angenommen.

Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen (BRG 02.065)
Dossier: DNA-Profile
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen