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Akteure

  • Wermuth, Cédric (sp/ps, AG) NR/CN
  • Lustenberger, Ruedi (cvp/pdc, LU) NR/CN
  • Steinemann, Barbara (svp/udc, ZH) NR/CN

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
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Da die Idee einer Revision des Wahlverfahrens für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz aufgenommen worden war – konkret soll der EDÖB durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt werden –, beantragte die SPK-NR die Abschreibung der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die in der Zwischenzeit von Cédric Wermuth (sp, AG) übernommen worden war. Obwohl die Kommission die Beratung der Gesetzesrevision ursprünglich erst für die Herbstsession 2019 vorgesehen hatte, hiess die grosse Kammer die Abschreibung bereits am letzten Tag der Sommersession 2019 stillschweigend gut.

Wahlverfahren für den EDÖB

In der Sommersession beugte sich der Nationalrat über die Frage der Zuständigkeit bei Kündigung von Staatsverträgen. In einer Medienmitteilung Ende Mai hatte die SPK-NR bekannt gegeben, dass sie die von der kleinen Kammer gutgeheissene Vorlage ihrer Schwesterkommission einstimmig unterstütze, den Vorschlag des Bundesrates hingegen ebenfalls ablehne. Zwar habe die Frage, wer für die Kündigung von Verträgen zuständig sei – der Bundesrat oder das Parlament – bisher kaum gestellt werden müssen. Dies müsse aber insbesondere im Hinblick auf Volksinitiativen, deren Annahme eine Kündigung von Verträgen nach sich ziehen könne, geklärt werden. Die Beurteilung der Frage, ob neues Verfassungsrecht in Widerspruch zu einem bestehenden völkerrechtlichen Vertrag stehe, könne nicht der Exekutive alleine überlassen werden. Wie beim Abschluss solcher Verträge müsse dies dem Gesetzgeber, also dem Parlament und im Falle eines Referendums der Stimmbevölkerung, überlassen werden. Dies entspreche der Idee des materiellen Parallelismus, führte Barbara Steinemann (svp, ZH) für die Kommission in der Ratsdebatte aus. Es sei wichtig, dass die Regeln vor einem Spiel und nicht während des Spiels festgelegt würden, weshalb dieser Parallelismus im Gesetz festgehalten werden müsse.
Eine Minderheit Glättli (gp, ZH) beantragte, die Änderung nicht nur auf Gesetzesstufe zu regeln, sondern auch in der Verfassung zu verankern – eine Forderung, wie sie auch vom Bundesrat gestellt worden war, was von der neuen Justizministerin Karin Keller-Sutter unterstrichen wurde. Eine deutliche Mehrheit von 161 zu 10 Stimmen folgte hier allerdings dem Ständerat und sprach sich ebenfalls gegen Eintreten auf den bundesrätlichen Vorschlag aus. Die von der kleinen Kammer noch leicht angepasste Kommissionsvorlage fand dann in der Gesamtabstimmung eine Mehrheit von 179 Stimmen, denen lediglich eine Enthaltung gegenüberstand.
In den Schlussabstimmungen hiessen sowohl der Ständerat (44 Stimmen, keine Enthaltung) als auch der Nationalrat (195 Stimmen, 1 Enthaltung) das neue Gesetz einstimmig gut.

Kündigung von Staatsverträgen

Nachdem sich die SPK-NR dagegen ausgesprochen hatte, der parlamentarischen Initiative von Cédric Wermuth (sp, AG) für mehr Klarheit bei Volksabstimmungen Folge zu geben, wäre eigentlich der Nationalrat in der Sommersession 2019 mit der Vorprüfung der Initiative an der Reihe gewesen. Dazu kam es allerdings nicht, weil der Aargauer Volksvertreter seinen Vorstoss zurückzog.

Mehr Klarheit bei Volksabstimmungen

L'UDC ayant déposé deux initiatives parlementaires au contenu similaire, celles-ci ont été traitées lors du même débat. L'initiative UDC «Non à l'octroi direct de l'asile par le Conseil fédéral» et celle de Barbara Steinemann (udc, ZH) «Compétence du Parlement en matière de prise en charge de requérants d'asile et de réfugiés relevant d'autres Etats» s'attaquent aux contingents du HCR ou de l'Union européenne. Il s'agit de groupes de personnes réfugiées particulièrement vulnérables que la Confédération accepte de prendre en charge après sélection par les autorités suisses ou par des organisations internationales. L'initiative Steinemann va plus loin que le texte de son groupe, puisqu'elle demande que toutes les décisions d'accueil de groupes soient prises par les chambres fédérales, qu'importe la taille des contingents.
La CIP-CN, à l'exception d'une minorité UDC a recommandé de ne pas donner suite aux deux initiatives. Selon elle, la décision d'octroi de l'asile ne peut pas être politique et dépendre de la représentation partisane du Parlement. Un avis qu'a partagé la majorité de la chambre basse, puisqu'elle a refusé les deux initiatives par 121 voix contre 64 (UDC), sans abstention.

Compétence du Parlement en matière de prise en charge de requérants d'asile et de réfugiés relevant d'autres Etats

Mehr Klarheit bei Volksabstimmungen, die bei einer Annahme internationales Recht brechen würden, erhoffte sich Cédric Wermuth (sp, AG) dank seiner parlamentarischen Initiative. Viele Volksbegehren seien – bewusst oder unbewusst – hinsichtlich ihrer Umsetzung unpräzise formuliert; insbesondere bleibe häufig unklar, was geschehen soll, wenn ein angenommenes Begehren gegen Völkerrecht oder internationale Vereinbarungen verstosse. Der Aargauer Sozialdemokrat schlug mit seinem Begehren deshalb vor, dass derart unklare Volksinitiativen im Falle einer Annahme erst umgesetzt würden, wenn die entsprechenden internationalen Vereinbarungen gekündigt sind. Bedingung dafür sei aber, dass die Initiantinnen und Initianten neben ihrem Begehren auch explizit die Kündigung der entsprechenden Verträge forderten. In den Fällen, in denen eine Kündigung im Initiativtext unerwähnt bliebe, gar nicht möglich sei oder sogar zwingendes Völkerrecht gebrochen werden müsste, seien die Begehren lediglich teilweise im Rahmen bestehenden internationalen Rechts umzusetzen.
Die SPK-NR sprach sich mit 16 zu 7 Stimmen gegen Folgegeben aus. Es sei den Initiativkomitees nicht zuzumuten, abzuschätzen, welche internationalen Verträge mit einem Begehren tangiert würden. Dies sei nicht immer eine rein juristische Frage, sondern häufig auch eine politische. Es müsse möglich bleiben, Verträge nach Annahme von Volksinitiativen neu zu verhandeln, ohne dass vorher klar gewesen sei, dass dies nötig sein könnte. Eine Kommissionsminderheit betonte allerdings, dass Klarheit für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger geschaffen werden müsse, wofür das Begehren einen guten Vorschlag darstelle.

Mehr Klarheit bei Volksabstimmungen

Mit 13 zu 10 Stimmen entschied die SPK-NR, der parlamentarischen Initiative Comte (fdp, NE) für eine angemessene Frauenvertretung in der Bundesregierung keine Folge zu geben. Zwar hatte sich der Ständerat rund ein Jahr zuvor knapp für das Anliegen ausgesprochen, das die in der Verfassung festgehaltenen Kriterien für die Wahl von Bundesrätinnen und Bundesräten (Landesgegend und Sprachregion) um das Element «Geschlecht» erweitern wollte. Die Bundesratsersatzwahlen Ende 2018 – so die SPK-NR in ihrer Begründung – hätten aber gezeigt, dass eine solche Ergänzung nicht notwendig sei und dass das Parlament sehr wohl auf die angemessene Vertretung der Geschlechter in der Regierung achte. In der Tat war die Idee für die parlamentarische Initiative Comte – einen inhaltlich praktisch identischen Vorstoss hatte auch Maya Graf (gp, BL) im Nationalrat eingereicht (Pa.Iv. 17.411), nach dem Erfolg der Comte'schen Initiative in der kleinen Kammer aber wieder zurückgezogen – aufgrund der Ersatzwahl von Ignazio Cassis geboren worden. Damals war von verschiedener Seite die Wahl einer Bundesrätin gefordert worden. Die SPK-NR sah auch deshalb keinen Mehrwert eines Verfassungszusatzes, weil es sich hier um ein gesellschaftspolitisches und nicht um ein rechtliches Anliegen handle. Es liege insbesondere an den Parteien, Frauen zu fördern. Die starke Kommissionsminderheit sah es hingegen als sachlich gerechtfertigt an, die angemessene Vertretung von Frauen in der Regierung zu fordern und dies auch so in der Verfassung festzuhalten. Sie pochte auf den Begriff «angemessen», der der Vereinigten Bundesversammlung immer noch genügend Spielraum lasse.
Es stimme, dass bei den letzten Ersatzwahlen zwei Frauen gewählt worden seien, in der 170-jährigen Geschichte des Bundesstaates habe es aber lediglich neun Bundesrätinnen gegeben, verteidigte Angelo Barrile (sp, ZH) den Minderheitsantrag auf Folge geben in der Ratsdebatte. Barbara Steinemann (svp, ZH) gab als Kommissionssprecherin allerdings zu bedenken, dass das Anliegen bloss deklaratorischer Natur sei; eine Annahme würde kaum konkrete Folgen haben, hätte aber ein obligatorisches Referendum zur Folge, was dann doch übertrieben sei. Es vermag ob der Positionen in der Ratsdiskussion nur wenig zu erstaunen, dass die geschlossenen Fraktionen der SP, der GP und der GLP für Folge geben eintraten und die geschlossene SVP-Fraktion dagegen stimmte. Auch die Mehrheit der BDP-Fraktion sowie beide EVP-Mitglieder votierten für einen Verfassungsartikel. Von den zusätzlichen acht bürgerlichen Stimmen stammten fünf von Frauen. Die insgesamt 72 Stimmen für Folge geben reichten jedoch gegen die 107 ablehnenden Voten (1 Enthaltung) nicht aus, mit denen der Vorstoss versenkt wurde.
Die Frauen hätten eine Schlacht auf dem Weg zur Gleichstellung verloren, titelte die Liberté am Tag nach der Abstimmung. Allerdings könne es gut sein, dass es in der Regierung bald wieder eine Frauenmehrheit gebe; dann nämlich, wenn der dienstälteste Magistrat Ueli Maurer zurücktrete, und der Druck auf der SVP hoch sein werde, einen ihrer beiden Exekutivsitze ebenfalls mit einer Frau zu besetzen.

Angemessene Frauenvertretung in der Bundesregierung
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat

Pas de naturalisation facilitée pour les jeunes qui bénéficient de l'aide sociale: c'est la revendication à laquelle le Conseil national a refusé de donner suite. Proposée par la députée Steinemann (udc, ZH), cette initiative parlementaire visait à revenir sur la naturalisation facilitée pour les personnes étrangères mineures de troisième génération. En effet, celle-ci, pour autant que ses critères soient remplis, pourrait permettre la naturalisation de personnes percevant l'aide sociale.
Par 16 voix contre 9, la commission des institutions politiques (CIP-CE) avait choisi de ne pas donner suite à l'initiative, arguant qu'il était trop tôt pour juger des effets de la nouvelle législation sur la naturalisation, que la plupart des candidats de troisième générations étaient plutôt bien intégrés socialement et économiquement, et que si ce n'était pas le cas, il serait injuste de les pénaliser pour la dépendance à l'aide sociale de leurs parents. Les mêmes arguments ont été présentés en chambre basse. 112 voix se sont opposées à l'initiative, contre 67, émanant du groupe UDC dans son entier, de 5 conseillers PLR et d'un PDC.

Pas de naturalisation facilitée pour les jeunes qui bénéficient de l'aide sociale

Da sich die linken Parteien nach Annahme des Gesetzes bezüglich eines Referendums gegen die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten bedeckt hielten, ergriffen einzelne Personen, die sich gemäss Medien aufgrund eines Tweets von Sibylle Berg zur entsprechenden Vorlage zusammengetan hatten, die Initiative und lancierten ein Referendum: Über eine Internetplattform fanden die Schriftstellerin Sibylle Berg, Rechtsanwalt Philip Stolkin und Student Dimitri Rougy, unterstützt von Kampagnenexperte Daniel Graf, gemäss eigenen Aussagen 11'000 Personen, die versprachen, Unterschriften gegen das Gesetz zu sammeln – und ihr Versprechen offensichtlich hielten: Anfang Juni 2018 meldete das Referendumskomitee, dass man innert Rekordzeit von 62 Tagen genügend Unterschriften für ein Referendum gegen die sogenannten «Sozialdetektive» oder «Versicherungsdetektive» gesammelt habe. Zwei Drittel der Unterschriften seien demnach von Privatpersonen gesammelt worden, ein weiteres Drittel von den Grünen, der SP oder Amnesty International. Insgesamt hätten 75'500 Personen unterschrieben, 20'000 Unterschriften seien allerdings zu spät eingetroffen und hätten daher von den Gemeinden nicht mehr beglaubigt werden können. 56'025 gültige Unterschriften konnte das Komitee jedoch einreichen, so dass die Bundeskanzlei am 16. Juli 2018 vermeldete, dass das Referendum zustande gekommen sei. Am 25. November 2018 wird die Schweiz somit über die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten abstimmen. Vom «ersten auf sozialen Medien ergriffenen Referendum» schrieb diesbezüglich der Tages-Anzeiger und das Referendumskomitee betonte: «Wir haben geschafft, was uns niemand zugetraut hätte: Eine Bürgerbewegung, die dezentral und ohne grosse Organisation im Rücken ein Referendum zustande bringt».

Inhaltlich kritisierte das Referendumskomitee insbesondere die «masslose» Überwachung der Bürger: Jede Person könne überwacht werden, neu sogar in den eigenen vier Wänden. Dies stelle die «Bevölkerung unter Generalverdacht» und verletze die «Privatsphäre der Menschen aufs Gröbste». Damit gingen die Kompetenzen der Sozialversicherungsdetektive zukünftig weiter als diejenigen der Polizei. Insbesondere dieser Punkt war umstritten. So erwiderte der Bundesrat auf eine Frage von Barbara Steinemann (svp, ZH; 18.5232), dass die Sozialversicherungsdetektive faktisch nicht mehr Kompetenzen zur Überwachung erhielten als die Polizei. Auch das BSV und die Suva erklärten in ihren jeweiligen Informationsmaterialien, dass die Polizei gemäss Urteil des Bundesgerichts bereits heute von allgemein zugänglichen Orten aus frei einsehbare Bereiche filmen dürfe. Gemäss NZZ bezogen sie sich dabei jedoch auf ein Bundesgerichtsurteil zu einem Privatdetektiv, nicht zur Polizei. Allgemein kritisierte das Referendumskomitee, dass der Bund Mutmassungen als Fakten hinstelle. Der Bund tue so, als wäre seine Auslegung Gesetz, und beziehe sich dabei auf Bundesgerichtsentscheide zum alten Gesetz, erklärte Rechtsanwalt Stolkin. Man wisse aber nicht, wie das Bundesgericht das neue Gesetz auslegen werde.
Unterstützung erfuhr das Referendumskomitee in seinen Argumentationen gemäss Medien von Thomas Gächter, Professor für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, sowie in einem vom Komitee in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten von Stefan Maeder, Assistenzprofessor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Luzern. Letzterer wies zum Beispiel darauf hin, dass auch unklar sei, ob das Bundesgericht Filmen im Wohn- und Schlafzimmer tatsächlich als Eingriff in die geschützte Privatsphäre erachten würde. Filmen sei zwar gemäss BSV nur auf dem Balkon oder im Garten erlaubt, eine Passage, die Filmen im Wohn- oder Schlafzimmer ausdrücklich verbiete, habe das Parlament aber trotz entsprechenden Diskussionen nicht ins Gesetz aufgenommen, betonte auch Gächter. Dasselbe gelte für Bild- und Tonaufzeichnungen, die ebenfalls nicht genauer bestimmt worden waren, erklärte Stolkin gemäss Tages-Anzeiger. Der Bundesrat versichere zwar, dass bei Aufzeichnungen nur Methoden eingesetzt würden, mit denen man gleich viel sehen könne wie von blossem Auge, dennoch habe das Parlament auf eine entsprechende Spezifikation im Gesetz verzichtet. Unklar bleibe schliesslich auch, ob illegal erhaltene Aufnahmen vor Gericht trotzdem verwendet werden dürfen – auch hier war auf eine ausdrückliche Regelung verzichtet worden. Somit hänge viel davon ab, wie das Bundesgericht zukünftig das Gesetz auslegen werde, erklärte das Referendumskomitee. Insgesamt empfand das Komitee die Informationsunterlagen des BSV und der Suva gemäss NZZ als irreführend und unzutreffend und reichte darum beim Regierungsrat des Kantons Zürich eine Abstimmungsbeschwerde ein.

Parlament schafft eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (Pa. Iv. 16.479)
Dossier: Überwachung von Versicherten (2016-2019)

In der Wintersession stand die Sammelvorlage für die sechs parlamentarischen Initiativen zu verschiedenen Änderungen des Parlamentsrechts im Nationalrat auf dem Sessionsprogramm. Die verschiedenen Vorstösse und eine Reihe von weiteren Anliegen der beiden SPK verlangten Änderungen im Parlamentsgesetz, in der Parlamentsverwaltungsverordnung und im Geschäftsreglement des Nationalrats. Hauptsächlich ging es um drei bedeutende Aspekte, nämlich die Erweiterung der Offenlegungspflichten der Ratsmitglieder (Block 1), die Ermöglichung einer Veröffentlichung von Kommissionsunterlagen (Block 2) und die Regelung der Zugänglichkeit von Kommissionsprotokollen für alle Ratsmitglieder und deren persönliche Mitarbeiter (Block 3).

Eintreten war umstritten. Barbara Steinemann (svp, ZH) gab zu Protokoll, dass die SVP keinen generellen Handlungsbedarf sehe. Zudem sei das Problem einer Sammelvorlage, dass man auch zu schlechten Punkten ja oder aber zu guten Punkten nein sagen müsse. Es würden zahlreiche, nicht miteinander vereinbare Punkte vermischt, mit denen aber weder die Effizienz gesteigert noch Kosten eingespart würden, weshalb gar nicht auf die Vorlage eingetreten werden solle. Auch die BDP-Fraktion hatte Nichteintreten beschlossen. Bernhard Guhl (bdp, AG) führte aus, dass es sich hier um eine Wohlstandvorlage handle. Kein einziger der verschiedenen Aspekte sei wirklich nötig für den Ratsbetrieb. Auch die BDP hätte es, wie die SVP, begrüsst, wenn die einzeln Folge gegebenen Vorstösse auch einzeln beraten worden wären. Keine der restlichen Fraktionen war zwar vollumfänglich zufrieden mit der Sammelvorlage – Balthasar Glättli (gp, ZH) sprach von einem Birchermüesli –, man wolle aber die einzelnen Punkte in der Detaildiskussion klären. Mit Nichteintreten sei hingegen nichts gewonnen – so der Tenor. Die grosse Kammer beschloss dann relativ knapp mit 94 zu 80 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlagen einzutreten.

Im Block 1 wurde um die Offenlegungspflichten gestritten. Der Kommissionsvorschlag sah vor, dass jedes Ratsmitglied bei Amtsantritt und auf Jahresbeginn Angaben zur beruflichen Tätigkeit und – falls relevant – Angaben zum Arbeitgeber machen muss. Nicht weniger als sechs Minderheitsanträge lagen vor, die ein Festhalten an der bisherigen Regelung (lediglich Angabe beruflicher Tätigkeit; Minderheit Pfister), eine Nennung der ehrenamtlichen Tätigkeiten (Minderheit Jauslin) und der Einkünfte daraus (Minderheit Wermuth), die Eintragung in ein öffentliches Register (Minderheit Wermuth) oder die Offenlegung während Rats- (Minderheit Barrile) und Kommissionsdebatten (Minderheit Glättli) forderten. Zu einem teilweise recht gehässigen Austausch gab zudem ein Antrag von Angelo Barrile (sp, ZH) Anlass, der verlangt hätte, dass von Krankenkassen angestellte oder bezahlte Ratsmitglieder nicht in Kommissionen sitzen dürfen, die für die Gesetzgebung im Bereich der Krankenversicherung zuständig sind. Letztlich hatte mit Ausnahme des Antrags Pfister keiner der verschiedenen Anträge eine Chance. Somit blieb bezüglich der Offenlegungspflichten alles beim Alten.

Ein eigentliches Sammelsurium unterschiedlicher Änderungen umfasste Block 2. Umstritten war hier insbesondere der Vorschlag der SPK, Kommissionsunterlagen veröffentlichen zu dürfen, die keine schützenswerten Interessen beinhalten. Auch hier obsiegte letztlich aber der Status Quo, wie er erneut von einer Minderheit Pfister gefordert wurde. Gerhard Pfister (cvp, ZG) warnte davor, damit einer Untergrabung des Kommissionsgeheimnisses Vorschub zu leisten.
Die Kommissionsprotokolle, die mit einem Antrag Rickli hätten veröffentlicht werden können, bleiben auch in Zukunft geheim. Natalie Rickli (svp, ZH) hatte in ihrem Antrag geltend gemacht, dass durch Indiskretion immer wieder Informationen aus den Kommissionssitzungen an die Öffentlichkeit gelangten. Es sei stossend, dass es sich dabei jeweils nur um „einen Teil der Wahrheit” handle, wohingegen Protokolle den ganzen Verlauf einer Sitzung aufzeigen könnten.
Unbestritten waren im Block 2 die Zuständigkeitserklärung der Redaktionskommission für die Berichtigung von Erlassen, die nicht der Schlussabstimmung unterstehen, das Verbot eines Rückkommensantrags, der nicht in unmittelbarem Anschluss an die Abstimmung gestellt wird und einige Präzisierungen zu Dringlichkeitsklausel, Abstimmungsverfahren, Fristen bei Volksinitiativen und Anforderungen an die Botschaften zu Erlassentwürfen. Darüber hinaus soll gesetzlich festgehalten werden, dass Schlussabstimmungen in beiden Räten gleichzeitig stattfinden müssen.
Kein Gehör fand die SPK mit ihrem Vorschlag, auf eine Schlussabstimmung bei Volksinitiativen zu verzichten. Rechtlich bindend und als Stimmempfehlung sei – entgegen der Usanz des Bundesrates beim Verfassen der Abstimmungsempfehlungen – die Abstimmung über die Abstimmungsempfehlung zu betrachten; eine Schlussabstimmung sei bei obligatorischem Eintreten und ohne Gesamtabstimmung eigentlich nicht angebracht. Ein von der Ratsmehrheit unterstützter Antrag Schilliger, der einen Antrag des Bundesrates aufnahm, erachtete diese Änderung als unnötig.
Zu reden gab auch der Vorschlag einer Kommissionsminderheit Rutz, die durchsetzen wollte, dass Sitzungsgelder neu halbtägig ausbezahlt werden sollen. Die vor allem aus Angehörigen der SVP-Fraktion bestehende Minderheit monierte, dass jemand ein Taggeld von CHF 440 erhalte, wenn sie oder er lediglich für eine Stunde eine parlamentarische Initiative in einer Kommission erläutern müsse, was unverhältnismässig sei. Die Mehrheit des Nationalrates folgte allerdings der Argumentation der Kommissionsmehrheit, dass diese Idee mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden sei. Das Anliegen zur Neuregelung der Übernachtungsentschädigung wurde zwar in der Debatte um die Taggelder ebenfalls angesprochen, diese parlamentarische Initiative wurde aber nicht in die Sammelvorlage aufgenommen.
Erfolgreich war die SPK mit ihrem Anliegen zu den Auslandreisen: Neu müssen Ratsmitglieder Reisen ins Ausland in einem öffentlichen Register aufführen. Nicht offen gelegt werden müssen dabei Reisen, die auf Einladung von Interessengruppen durchgeführt werden – ein Antrag einer links-grünen Kommissionsminderheit hatte hier keine Chance.
Zur Diskussion standen schliesslich zwei Änderungen der Sitzungszeiten. Sowohl die Streichung des Freitags der letzten Sessionswoche, wie sie von einer Kommissionsminderheit gefordert worden wäre, als auch der Beginn der Sitzungszeiten um 8.15 Uhr statt um 8.00 Uhr fanden bei der Mehrheit des Nationalrats kein Gehör. Die grosse Kammer folgte dem Argument der Kommissionsmehrheit, dass der Freitag in Anbetracht der dichten Sessionsprogramme nötig sei. Um die Effizienz zu steigern, soll der letzte Sitzungstag allerdings nicht wie bisher bereits um 11.00 fertig sein, was von der Minderheit insbesondere als ineffizient moniert worden war, sondern bis 13.00 dauern. Das Argument der besseren Zugverbindungen sowie der Umstand, dass auch der Ständerat um 8.15 die Sitzungen beginne, verfingen hingegen nicht. Die Mehrheit des Rates sträubte sich gegen die entsprechende viertelstündige Verschiebung der Sitzung nach hinten.

Block 3, mit dem der Zugang von Kommissionsprotokollen für Parlamentsmitglieder hätte geregelt werden sollen, wurde in Anbetracht der ablehnenden Haltung des Parlaments gegenüber einer grösseren Transparenz der Kommissionsarbeit zur Überarbeitung an die SPK-NR zurückgewiesen, die Blöcke 1 und 2 wurden zur Beratung an den Ständerat übergeben.

Änderungen des Parlamentsrechts (Sammelvorlage; Pa. Iv. 16.457)
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts

L'UDC, par le truchement de la députée Amaudruz (udc, GE) a déposé en décembre 2017 l'initiative parlementaire "Non à l'octroi direct de l'asile par le Conseil fédéral". L'initiative fait référence aux contingents de personnes réfugiées accueillies par la Suisse, sans qu'elles passent par les procédures habituelles de l'asile, comme c'est le cas des groupes placés sous la protection du HCR ou des programmes de relocalisation de l'Union européenne. Pour les groupes de moins de 100 personnes, le SEM prend lui-même la décision, alors que le Conseil fédéral se prononce pour les groupes plus importants. Céline Amaudruz demande que cette compétence du Conseil fédéral soit transmise au Parlement. Pour les groupes de moindre importance, la décision serait du ressort du DFJP. Cette initiative sera traitée par le Conseil national simultanément à celle déposée trois jours plus tard par Barbara Steinemann (udc, ZH): "Compétence du Parlement en matière de prise en charge de requérants d'asile relevant d'autres Etats", qui poursuit le même but.

Compétence du Parlement en matière de prise en charge de requérants d'asile et de réfugiés relevant d'autres Etats

Die deutliche Haltung der SPK-NR – sie hatte die parlamentarische Initiative der BDP «Schutz der Volksrechte» mit 19 zu drei Stimmen zur Ablehnung empfohlen – würde eigentlich eine Kurzbehandlung des Vorstosses ohne Diskussion zur Folge haben. Da sich die Kommission allerdings entschied, dass es sich um ein wichtiges staatspolitisches Thema handle, beschloss sie sich zu einer Stellungnahme in der grossen Kammer. Die Sprecherin der Kommission, Barbara Steinemann (svp, ZH) erörterte noch einmal die hauptsächlichen Argumente ihrer Kommission. Darüber hinaus legte sie dar, dass von einer Überbeanspruchung der direktdemokratischen Instrumente nicht die Rede sein könne. Es seien zudem noch nie so viele Initiativen an der Unterschriftenhürde gescheitert wie zwischen 2013 und 2016; dies sei ein Grund mehr, an der bestehenden Zahl an Unterschriften nicht zu rütteln.
Dass die periodisch auftretende Diskussion über eine so genannte «Initiativenflut» und die damit verbundenen Vorstösse für höhere Hürden wohl wieder für ein paar Jahre versiegen wird, zeigte auch das Abstimmungsresultat im Nationalrat. Mit 172 zu acht Stimmen – neben der geschlossenen BDP-Fraktion stimmte nur Matthias Jauslin (fdp, AG) für Folge geben – und drei Enthaltungen wurde die Initiative deutlich versenkt. Auch in der Presse wurde der Entscheid nicht kommentiert.

Schutz der Volksrechte (Pa.Iv. 16.443)

An ihrer Sitzung Mitte Oktober 2016 kam die SPK-NR auf ihren ursprünglich gefällten, positiven Entscheid zur Ungültigkeit von Rückwirkungsklauseln zurück. Zwar hatten beide Staatspolitischen Kommissionen der parlamentarischen Initiative Lustenberger (cvp, LU) 2015 noch Folge gegeben, die nationalrätliche Kommission wollte nun aber doch keinen entsprechenden Verfassungsänderungsvorschlag ausarbeiten. Mit 15 zu 8 Stimmen schlug eine Mehrheit der Kommission das Begehren deshalb zur Abschreibung vor. Mit ein Grund für den Meinungsumschwung war der Vorschlag der SPK-SR für Reformen auf Gesetzesebene. Eine Verfassungsänderung mit lediglich diesem einen Vorschlag eines Rückwirkungsverbots sei nicht angebracht. Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner Kommission und schrieb die Initiative in der Wintersession 2016 ab. Die SVP, die neben der SP und der GP geschlossen für den Mehrheitsantrag votierte, begründete den Entscheid damit, dass die direkte Demokratie nicht eingeschränkt werden dürfe. Die SP und die GP wiesen darauf hin, dass das Verbot einer Rückwirkungsklausel mit einfachen sprachlichen Mitteln umgangen werden könne. Eine Initiative könnte anstelle einer Aufhebung eines früheren Beschlusses einfach die Wiederherstellung eines vorherigen Zustands fordern. Als Beispiel führte Cédric Wermuth (sp, AG) den beschlossenen Bau einer Strasse an, der zwar mit einem Rückwirkungsverbot nicht rückgängig gemacht werden dürfte. Eine Initiative könnte freilich fordern, dass in Zukunft auf einem bestimmten Streckenabschnitt keine Autos mehr fahren dürften. Die Formulierung eines allgemein gültigen Rückwirkungsverbots, das im Einzelfall nicht umgangen werden könnte, sei deshalb wahrscheinlich gar nicht möglich.

Ungültigkeit von Rückwirkungsklauseln (Pa.Iv. 14.471)
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Mit einem Bericht über die Anforderungen an die Gültigkeit von Volksinitiativen mischte sich die SPK-SR in die laufende Diskussion zum Thema ein. Die in letzter Zeit sehr hart geführten Diskussionen um die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von angenommenen Volksbegehren und der damit verknüpfte Unmut in der Bevölkerung war für die SPK-SR Anlass für eine eingehende Prüfung des Reformbedarfs der Gründe für die Ungültigerklärung von Volksinitiativen. Die Kommission schlug fünf mögliche Präzisierungen vor, von denen sie vier als parlamentarische Initiativen einreichte. Das bestehende Kriterium der "Einheit der Materie" soll erstens präziser formuliert werden (Pa.Iv. 15.475). Zweitens soll die Behandlung einer Initiative, die in die Umsetzung einer bereits angenommenen Initiative eingreifen will, erst nach der Umsetzung der ersten in Angriff genommen werden. Damit wollte die SPK-SR Durchsetzungsinitiativen – als Beispiel genannt sei die von der SVP eingereichte Initiative zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative – die Zähne ziehen (Pa.Iv. 15.476). Drittens sollen Initiativkomitees die Möglichkeit erhalten, ihr Begehren formell- und materiellrechtlich prüfen zu lassen (Pa.Iv. 15.477). Dieser Vorschlag entsprach einer mittlerweile vom Bundesrat zur Abschreibung empfohlenen Motion. Viertens sollen indirekte Gegenentwürfe zu Volksinitiativen zur Information in den Abstimmungserläuterung des Bundesrates publiziert werden (15.478). Fünftens soll ein Begehren dann ungültig sein, wenn es rückwirkende Bestimmungen enthält. Diese Forderung war schon früher von einer parlamentarischen Initiative Lustenberger gefordert worden (Pa.Iv. 14.471), der beide SPK bereits Folge gegeben hatten.

Gültigkeit von Volksinitiativen (Pa.Iv. 15.477)
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Die Diskussion um die Kriterien, die zu einer Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen führen sollen, war in den letzten Jahren virulenter geworden. Nicht nur in den Ratsdebatten bei Beratungen zu Initiativbegehren, sondern auch in der gesellschaftlichen Debatte fanden sich zahlreiche Befürworterinnen und Befürworter eines Ausbaus der Ungültigkeitsgründe. Diese beschränken sich bisher auf die Einheit der Form, die Einheit der Materie und die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechtes. Zu den Befürwortern zählt auch Ruedi Lustenberger (cvp, LU), der mit einer parlamentarischen Initiative eine Ungültigkeit von Rückwirkungsklauseln fordert. In Initiativen gestellte Forderungen, welche rückwirkend gelten, führten zwar zu Rechtsunsicherheit, könnten aber mit der aktuellen Verfassung nicht als Grund für die Ungültigkeit einer Volksinitiative geltend gemacht werden. Diese Problematik zeige sich bspw. aktuell auch im Rahmen der Diskussion um die Erbschaftssteuerinitiative. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) sprach sich mit 9 zu 5 Stimmen für Folge geben aus. Nicht weniger als 10 Kommissionsmitglieder enthielten sich dabei der Stimme, da sie einen Bericht der ständerätlichen Schwesterkommission abwarten wollten. Dieser werde eine umfassende Prüfung der Gültigkeitsgründe von Volksinitiativen beinhalten und auf mehreren weiteren Vorstössen zu diesem Thema basieren. Die SPK-SR ihrerseits gab der Initiative Lustenberger Ende August zusammen mit vier weiteren Begehren Folge, mit denen sie Handlungsbedarf im Rahmen der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen signalisieren wollte.

Ungültigkeit von Rückwirkungsklauseln (Pa.Iv. 14.471)
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Im Jahre 2005 hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Lustenberger (cvp, LU) Folge gegeben, die bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Berücksichtigung der Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium forderte. Der Gesetzesentwurf eine entsprechende Änderung von Artikel 21 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vor. Im März des Berichtsjahres gab die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) die Ergebnisse der Vernehmlassung bekannt. Die Mehrheit der konsultierten Kantone, Parteien und weiteren interessierten Organisationen stand der Vorlage positiv gegenüber. Allerdings waren sich die Wirtschaftsverbände uneinig. Während der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) das Ansinnen begrüsste und darin eine Stärkung der dualen Berufsbildung sah, sprach sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) gegen den Gesetzesentwurf aus, da dieser seines Erachtens wettbewerbsverzerrende Anreize setzte. Im Mai nahm die WAK-NR mit 19 zu 6 Stimmen den Vorentwurf an. Die Behandlung des Geschäfts wurde im Nationalrat auf die Frühjahrssession 2014 angesetzt.

Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge

Im November hat der Bundesrat die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) vorgenommen. Seit 2009 obliegt die Wahl der Mitglieder dieser Gremien dem Bundesratskollegium. Die Amtsperiode der meisten Kommissionen endete am 31. Dezember 2011 und die Regierung hatte so rund 1'700 Mitglieder neu zu bestimmen. Gleichzeitig hat der Bundesrat, aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Aufgaben und Zusammensetzung dieser Kommissionen, deren Zahl von 138 auf neu 119 verkleinert. Die parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU), die eine adäquate Vertretung von Parteien in diesen Fachgremien verlangt hätte, wurde von der grossen Kammer mit 98 zu 73 Stimmen abgelehnt. Insbesondere die SVP hatte die Initiative unterstützt, da sie befürchtete, dass Kommissionen, die politisch brisante Themen zu bearbeiten hatten – die SVP verwies auf die Rassismuskommission – nicht objektiv agierten.

Vertretung des politischen Spektrums in Expertenkommissionen (10.432)

Um durch Scheinehen missbräuchlich erfolgte erleichterte Einbürgerungen besser wieder annullieren zu können, hatte die SPK des Nationalrats eine parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU) aus dem Jahre 2006 konkretisiert. Sie beantragte, dass solche Verbindungen nicht wie bisher innerhalb von fünf, sondern von acht Jahren rückgängig gemacht werden können. Gegen den Widerstand der SP und der GP stimmte das Parlament dieser Revision des Bürgerrechtsgesetzes zu.

Parl. Iv. Lustenberger zur Fristausdehnung für die Nichtigerklärung bei Einbürgerungen

Als Reaktion auf die Nichtwiederwahl von Christoph Blocher und seine Ersetzung durch Eveline Widmer-Schlumpf hatte die SVP einen neuen Paragrafen in ihre Parteistatuten aufgenommen. Dieser besagt, dass Parteimitglieder, die eine Wahl in den Bundesrat annehmen und nicht von der Fraktion nominiert worden sind, automatisch aus der Partei ausgeschlossen werden. Nationalrat Lustenberger (cvp, LU) sah darin eine unzulässige Einschränkung der Wahlfreiheit der Bundesversammlung und reichte eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, derartige Bestimmungen in Parteistatuten zu untersagen. Auf Antrag seiner SPK lehnte der Nationalrat dieses Ansinnen mit 136 zu 30 Stimmen ab. Die SPK argumentierte, dass dieser Paragraph eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen einer Partei und ihren Mitgliedern darstelle und die Mitglieder der Bundesversammlung davon in ihrer Entscheidungsfreiheit eine bestimmte Person zu wählen nicht beeinträchtigt seien.

Parlamentarische Initiative (08.505) als Reaktion auf den Parteiausschluss von Widmer-Schlumpf (Stärkung der Wahlfreiheit)

Nachdem sich in einer Vernehmlassung fast niemand für die konkrete Umsetzung der 2003 in die Verfassung aufgenommenen allgemeinen Volksinitiative ausgesprochen hatte und sich auch die Räte nicht begeistert gezeigt hatten, beantragte die SPK des Nationalrats die Streichung dieser Verfassungsbestimmung. Der auch vom Bundesrat unterstützte Antrag hat die Rechtsform einer parlamentarischen Initiative und muss, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, sowohl vom Parlament als auch von Volk und Ständen genehmigt werden. Der Nationalrat stimmte dem Verzicht auf die allgemeinen Volksinitiative bei einer Gegenstimme (Lustenberger, cvp, LU) zu; der Ständerat bei einer Enthaltung. Lustenberger begründete seine Opposition damit, dass er als damaliges SPK-Kommissionsmitglied an der Entstehung dieses Instruments beteiligt gewesen war und von ihm immer noch überzeugt sei.

Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative (Pa.Iv. 06.458)
Dossier: Ausbau der Volksrechte (Allgemeine Volksinitiative, Fakultatives Staatsvertragsreferendum) (2003)

Seit der 1992 eingeführten erleichterten Einbürgerung von ausländischen Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern war es vermehrt zu unrechtmässig erfolgten Einbürgerungen gekommen, indem das für die Heirat erforderliche Zusammenleben nur vorgetäuscht worden war oder die eingebürgerte Person bereits in einer anderen Ehe lebte (so genannte Scheinehen). Nach geltendem Recht können diese Einbürgerungen innert fünf Jahren rückgängig gemacht werden. In nicht wenigen Fällen (jährlich werden rund 100 verdächtige Fälle untersucht), dauern die erforderlichen Abklärungen aber länger. Nationalrat Lustenberger (cvp, LU) hatte deshalb 2006 mit einer parlamentarischen Initiative eine Ausdehnung dieser Frist verlangt. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte hatten dieser Anregung Folge gegeben und diejenige des Nationalrats arbeitete eine entsprechende Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes aus. Sie beantragte insbesondere die Verlängerung der Frist zum Entzug des missbräuchlich erworbenen Bürgerrechts auf acht Jahre, wobei während eines Beschwerdeverfahrens die Verjährungsfrist automatisch stillstehen soll. In der Vernehmlassung und auch in der Kommission hatten die SP und die GP diese auch vom Bundesrat begrüsste Neuerung bekämpft.

Parl. Iv. Lustenberger zur Fristausdehnung für die Nichtigerklärung bei Einbürgerungen

Obwohl von beiden Parlamentskammern überwiesene Motionen für die Landesregierung verbindliche Aufträge darstellen, kommt es immer wieder vor, dass der Bundesrat einer solchen Aufforderung nicht nachkommt. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich die Situation seit der Verabschiedung des Vorstosses entscheidend geändert hat. Das Parlament ist aber der Ansicht, dass dies in neuerer Zeit vermehrt auch dann geschehe, wenn die Zielrichtung einer Motion dem Bundesrat nicht genehm sei. Bisher hatte der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung (d.h. nicht Weiterverfolgung) solcher nach zwei Jahren nicht erfüllter Vorstösse in einer jährlichen Sammelbotschaft unterbreitet. Nationalrat Lustenberger (cvp, LU) hatte im Frühjahr 2006 mit einer parlamentarischen Initiative verlangt, dass die Regierung in solchen Fällen die Nicht- oder nur Teilerfüllung einer Motion ausführlich und spezifisch begründen muss, und das Parlament über jeden allfälligen Abschreibungsantrag gesondert abstimmt. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Kammern gaben dieser Initiative im Herbst 2006 Folge und die SPK des Nationalrats legte anfangs 2007 ihren Antrag für eine entsprechende Änderung des Parlamentsgesetzes vor. Der Bundesrat bekämpfte diese Neuerung als überflüssig, da bereits heute im Rahmen der Sammelbotschaft die geforderte Begründung für die Nichterfüllung einer Motion geliefert werde. Noch mehr ins Einzelne gehende Berichte würden lediglich Zusatzkosten verursachen. Das Parlament übernahm jedoch die Vorschläge der SPK.

Verbindliche Erfüllung von überwiesenen Motionen (06.413)

Das Parlament konnte die im letzten Jahr entstandenen Differenzen beim Versuch einer Neuorganisation der parlamentarischen Behandlung der Legislaturplanung des Bundesrates bereinigen. (Pa. Initiativen 04.438 (Lustenberger (cvp, LU)) und 04.449 (Rey (sp, VS))). Dabei setzte sich der Nationalrat durch, der beschlossen hatte, dass bei einer Nichteinigung der beiden Räte über eine Einzelbestimmung nicht das ganze Programm, sondern nur diese umstrittene Bestimmung gestrichen wird. Auf Antrag der kleinen Kammer wurde dann beschlossen, dass die Einigungskommission bereits nach der ersten Beratungsrunde im Plenum eingesetzt wird. Die Begründung dafür war, dass beim eben beschlossenen Wegfall eines Einigungzwangs ein mehrstufiges Verfahren für die Suche nach einem Kompromiss gar nicht erforderlich ist.

Neuorganisation der Legislaturplanung des Bundesrates (Pa.Iv. 04.438)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Eine parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU) und eine Motion Galladé (sp, ZH) wollten die Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge einführen. Beide hatten zum Ziel, die Bestimmung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu verankern. Während die Frist für die parlamentarische Initiative bis 2009 verlängert wurde, damit die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) abgewartet werden kann, schlug der Ständerat einige Änderungen der Motion vor. Zum einen liess er die ursprüngliche Forderung fallen, auch Kantone und Gemeinden über das Bundesgesetz über den Binnenmarkt anzusprechen und zum anderen schlug er eine offenere und WTO-konforme Regelung vor. Der Nationalrat stimmte den Änderungen des Ständerates ebenfalls zu.

Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge

In der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative seiner Staatspolitischen Kommission zur Presseförderung mittels Beteiligung an den Vertriebskosten. Mit 145 zu 34 Stimmen sprach er sich für eine generelle Subventionierung der Posttaxen mit jährlich 60 Mio Fr. aus. Diese ist bis 2014 befristet. Zusätzlich soll der Transport von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit kleinen Auflagen mit weiteren 20 Mio Fr. gezielt unterstützt werden. Der Rat folgte dem Antrag von Lustenberger (cvp, LU), die Subventionierung für die kleinen Titel nicht zu befristen, weil sie ganz speziell auf Rechtssicherheit angewiesen seien.

Parlamentarische Initiative zur Subventionierung der Posttaxen (06.425)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Im Frühjahr nahm der Nationalrat die Beratungen zur Volksinitiative der Gewerkschaft Travail.suisse „Für fairere Kinderzulagen“ und den als indirekten Gegenentwurf konzipierten Gesetzesentwurf seiner SGK in Angriff. Das Volksbegehren verlangt eine Zulage von mindestens 450 Fr. monatlich pro Kind, der auf einer bereits 1991 eingereichten parlamentarischen Initiative der ehemaligen Nationalrätin Fankhauser (sp, BL) basierende Gegenentwurf sieht einen schweizweiten Mindestsatz von 200 Fr. für Kinder bis 16 Jahre und 250 Fr. für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre vor. Die SGK beantragte die Ablehnung der Volksinitiative und Zustimmung zum Gegenvorschlag. Nach ausführlichem Meinungsaustausch wies der Nationalrat einen Nichteintretensantrag der SVP mit 99:80 Stimmen ab. In der Detailberatung, in der die Entscheide in einem ähnlich knappen Stimmenverhältnis ausfielen, beschloss er, gemäss dem Vorschlag der SVP Zahlungen an Kinder im Ausland nach der Kaufkraft im betreffenden Staat zu bemessen. Bei der Höhe der Zulagen (200 Fr. resp. 250 Fr. für Kinder in Ausbildung) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen verschiedene Minderheitsanträge durch, die Minimalsätze von 150 Fr. (tiefste gegenwärtig in einem Kanton ausgerichtete Zulage) bis 450 Fr. (Initiative) vorsahen; der Bundesrat hatte die Festlegung des Ansatzes den Kantonen überlassen wollen. Bezüglich der Finanzierung entschied der Rat, die Kantone sollten bestimmen, ob sie nur die Arbeitgeber oder auch die Arbeitnehmer belasten wollten resp. in welchem Ausmass. Falls der Finanzbedarf 1,5% der massgebenden Einkommen übersteige, soll der darüber liegende Bedarf gemäss einem Einzelantrag Lustenberger (cvp, LU) jedoch durch paritätische Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sichergestellt werden. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 100:79 Stimmen bei 8 Enthaltungen an; FDP und SVP lehnten sie grossmehrheitlich ab. Pierre Triponez (fpd, BE) kündigte namens des Gewerbeverbandes an, das Referendum zu ergreifen, falls der Ständerat keine Abstriche an der Vorlage vornehme. Sukkurs erhielt er vom Vizedirektor des Arbeitgeberverbandes.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen