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  • Weyeneth, Hermann (svp/udc, BE) NR/CN

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Rücktritte
24 Nationalräte und 14 Ständeräte traten auf das Legislaturende hin aus ihrem Rat zurück. Unter den zurücktretenden Nationalräten versuchte nur Liliane Maury-Pasquier (sp/ps, GE) NR/CN) den Übertritt in den Ständerat. Die FDP hatte im Nationalrat 6 Rücktritte und im Ständerat 5 Rücktritte zu verzeichnen. Bei der SP traten 6 Nationalräte und 3 Ständeräte zurück, bei der CVP 3 Nationalräte und 4 Ständeräte, bei der SVP 6 Nationalräte und 2 Ständeräte. Bei den Grünen trat eine Nationalrätin zurück. Die Rücktrittsquote betrug insgesamt im Nationalrat 12% und im Ständerat 30,4%. Diese Quote ist im Vergleich zu 2003 in beiden Räten gesunken, insbesondere im Nationalrat gab es viel weniger Rücktritte. Jedoch reichten einige bekannte Parlamentarier ihren Rücktritt ein. Unter den zurücktretenden Ständeräten waren Trix Heberlein (fdp, ZH), Hans Fünfschilling (fdp, BL), Thomas Pfisterer (fdp, AG), Françoise Saudan (fdp, GE), Christiane Langenberger (fdp, VD), Christiane Brunner (sp, GE), Hans Lauri (svp, BE), Hans Hofmann (svp, ZH) und Franz Wicki (cvp, LU). Auf eine Wiederwahl in den Nationalrat verzichteten unter anderen Gerold Bührer (fdp, SH), Peter Vollmer (sp, BE), Remo Gysin (sp, BS), Hermann Weyeneth (svp, BE), Rolf Hegetschweiler (fdp, ZH), Jean-Paul Glasson (fdp, FR), Michel Béguelin (sp, VD) und Barbara Haering (sp, ZH).

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2007
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2007- Übersicht

In der ersten Runde der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an seiner Fassung fest. Er lehnte den Minderheitsantrag von Weyeneth (svp, BE), dem Beschluss des Ständerats zuzustimmen, mit 97 zu 67 Stimmen ab. Auch der Ständerat wollte nicht von seinem Entscheid abrücken.

Parlamentarische Initiative zur Subventionierung der Posttaxen (06.425)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Der Nationalrat sah keinen Grund, einer Änderung des Wahlverfahrens für den Bundesrat zuzustimmen. Er lehnte mit je 88 zu 73 Stimmen eine Motion Weyeneth (svp, BE) (04.3608) und eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion ab, welche die Besetzung aller sieben Sitze in einem einzigen Wahlgang gefordert hatten. Gemäss den Initianten würde die Wahl damit fairer, da es möglich wäre, einzelnen Bundesräten die Stimme zu verweigern, ohne Retourkutschen gegen später antretende eigene Kandidaten befürchten zu müssen.

Pa.Iv. der SVP scheitert (04.464)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?

Der überraschende Ausgang der Bundesratswahlen vom Dezember 2003 und die anschliessenden Debatten über das Kollegialitätssystem hatten die Diskussion um alternative Wahlverfahren belebt. Deutlich (121 zu 23 Stimmen) und ohne Diskussion lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) (03.464) ab, welche die Aufhebung der geheimen Stimmabgabe bei der Bundesratswahl, d.h. eine Wahl unter Namensaufruf wie bei Sachgeschäften, verlangte. Noch nicht behandelt worden ist eine parlamentarische Initiative Markwalder (fdp, BE), welche die Ersetzung der individuellen Wahl durch eine Listenwahl fordert, wobei die Listen durch die Wählenden nicht abgeändert werden dürfen. Dies im Gegensatz zu der von Nationalrat Weyeneth (svp, BE) seit langem propagierten Idee einer Listenwahl mit Streichungsmöglichkeiten (z.B. Mo. 04.3608 und 98.3349) Die Initiantin und ein vor allem in der Westschweiz verankertes „Centre pour la réforme des institutions suisses“, welches den Vorschlag im September der Öffentlichkeit vorstellte, erwarten von diesem System eine grössere Sicherheit, dass nicht sieben Einzelakteure, sondern ein zur Zusammenarbeit bereites Team in die Regierung gewählt wird. Die zur Wahl vorgeschlagenen Listen müssten von mindestens dreissig Abgeordneten unterstützt werden. Falls im ersten Wahlgang keine Liste das absolute Mehr erreicht, würden die beiden bestplatzierten Listen in einem zweiten Wahlgang gegen einander antreten, wobei die Listen vom ‚Unterstützungskomitee’ noch personell verändert werden könnten.

Bundesratswahlverfahren für mehr Teamfähigkeit (05.444)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?

Mitte Oktober beschloss der Zentralvorstand der SVP für alle drei Vorlagen vom 28. November die Ja-Parole. Der Entscheid zur NFA fiel mit 35:22 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Damit stellte sich der Zentralvorstand gegen die Kantonalparteien von Zürich und Zug, die bereits die Nein-Parole herausgegeben hatten. Die neue Finanzordnung wurde mit 40:11 Stimmen, die Vorlage zur Stammzellenforschung mit 38:4 Stimmen angenommen. Mit 217:44 Stimmen verabschiedeten die Delegierten in Schaffhausen ein ursprünglich für einen Sonderparteitag im Sommer traktandiertes Thesenpapier zur Armee, das gemäss dem parteiinternen Kritiker Hermann Weyeneth (BE) nicht nur die Volksentscheide von 2001 (bewaffnete Auslandeinsätze) und 2003 (Armeereform) missachtet, sondern auch der vom Bundesrat bekräftigten weiteren Umsetzung der Armee XXI diametral entgegensteht. Weyeneth forderte vergeblich die Rückweisung des Papiers und eine Vernehmlassung bei den Kantonalparteien.

SVP-Thesenpapier zur Armee

Le Conseil national s’est saisi du dossier lors de la session de printemps de l’année sous revue. Il a décidé de supprimer le contingentement laitier, introduit en 1977. Les rapporteurs de la commission ont rappelé qu’on ne saurait maintenir à terme ce système, alors que les prix fixes seront abandonnés. Le national s’est cependant démarqué du Conseil fédéral, en fixant la date butoir à 2009 et non 2007, et du Conseil des Etats, en n’acceptant pas l’introduction d’un délai d’abandon anticipé à 2006 pour les producteurs bio ou de montagne. La seule opposition de principe à ce changement a été celle du démocrate du centre Toni Brunner (SG), qui n’a obtenu que 21 voix. Une proposition rose-verte demandant le démantèlement en avril 2007 n’a pas trouvé grâce aux yeux des parlementaires. En matière de produits issus de modes de production interdits en Suisse, la proposition Beck (pl, VD), visant à en interdire l’importations (par exemple la viande de bœuf américaine aux hormones), n’a pas obtenu de majorité. La solution de la commission, permettant au gouvernement d’augmenter les droits de douane de ces produits, ou d’en interdire l’importation, s’est imposée. Elle avait l’avantage d’être plus flexible et de ne pas être contraire à certains engagements internationaux de la Suisse. Dans le cadre de l’OMC, une interdiction d’importation d’un produit ne se justifie en effet que par la démonstration de sa nocivité, exigence très difficile à remplir. La chambre basse s’est ainsi distanciée du Conseil des Etats. Les limites de revenu et de fortune fixées par le Conseil national pour l’attribution des paiements directs ont introduit une nouvelle divergence entre les deux chambres. L’introduction d’une limite de revenu a été acceptée par 102 voix (46 ps, 19 pdc, 15 prd, 10 pes, 6 udc) contre 65 (31 udc, 18 prd, 10 pdc, 6 pls). Le député bernois Hermann Weyeneth (udc) a défendu la suppression de toute condition liée aux ressources des agriculteurs, estimant que les paiements directs représentent une rémunération pour des prestations agricoles (entretien du paysage…). Cette position était également celle du Conseil fédéral. Les partisans de telles limites ont notamment invoqué la nécessité d’établir ce lien afin de rendre le projet plus acceptable par la population. Des exigences de formation professionnelle ont en outre été introduites pour le versement de paiements directs. De nombreuses propositions des socialistes et des verts de conditionner le versement de paiements directs à des critères écologiques ont été rejetées.

Politique agricole 2007(BRG 02.046)
Dossier: Agrarpolitik 2007
Dossier: Aufhebung der Milchkontingente 2009
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Zwei Wochen später eröffnete die SVP an ihrer Delegiertenversammlung in Biel die Unterschriftensammlung. Zur SP-Gesundheitsinitiative, welche einkommens- und vermögensabhängige Krankenkassenprämien verlangt, beschlossen die Delegierten einstimmig die Nein-Parole. In seiner Rede zur Situation der Sozialwerke forderte Bundesrat Samuel Schmid, die demographische Entwicklung zu berücksichtigen. Nicht Anreize zur Frühpensionierung seien gefragt, sondern Arbeitsmodelle für ältere Personen, ohne aber einfach das Rentenalter zu erhöhen. Nach einem kurzen Disput zwischen Parteipräsident Ueli Maurer und dem Berner Kantonalpräsidenten Hermann Weyeneth stimmten die SVP-Delegierten dem Antrag der Waadtländer SVP zu, ein Strategiepapier zur Agrarpolitik auszuarbeiten. Weyeneth hatte eingewandt, die SVP sei kein Ersatz-Bauernverband.

BR Schmid fordert Arbeitsmodelle für ältere Personen

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit dem neuen Parlamentsgesetz, welches anstelle des bisherigen Geschäftsverkehrsgesetzes treten soll. Er beschloss eine ganze Reihe von Abweichungen von der nationalrätlichen Version, ohne allerdings die Grundsätze der Reform in Frage zu stellen. So verschärfte er unter anderem die vom Nationalrat festgelegten Unvereinbarkeitsregeln für ein Parlamentsmandat, welche neu nicht nur für den National-, sondern auch für den Ständerat gültig sind. Diese Unvereinbarkeit soll nicht nur für höhere Kader, sondern für alle Angestellten der zentralen und der dezentralen Bundesverwaltung und für Mitglieder von Leitungsgremien (Verwaltungs- und Stiftungsräte etc.) von bundesnahen Organisationen (SRG, Nationalbank, Pro Helvetia etc.) gelten. Die Betroffenen sind demnach zwar wählbar, müssen bei Annahme des Mandats aber auf die Anstellung oder das Mandat verzichten. Nicht einverstanden war die kleine Kammer auch mit dem Beschluss des Nationalrats, dass bei sämtlichen Abstimmungen das Votum der einzelnen Parlamentsmitglieder erfasst und veröffentlicht werden muss. Mit dem Argument, dazu müsste im Ständerat eine elektronische Abstimmungsanlage eingerichtet werden, lehnte die Ratsmehrheit dies ab und beschloss, dass jeder Rat in seinem eigenen Reglement über diese Frage entscheiden soll. Eine weitere Differenz ergab sich bei dem parlamentarischen Instrument der Empfehlung. Obwohl neu auch Motionen, welche den alleinigen Kompetenzbereich der Regierung betreffen, im Sinne von Richtlinien zugelassen sind, war der Ständerat nicht bereit, auf die bisher bei ihm diesem Zweck dienende „Empfehlung“ gänzlich zu verzichten. Da diese im Gegensatz zu einer Motion nur von einem Rat zu behandelnde Vorstossform die rasche Abgabe einer Stellungnahme an den Bundesrat erlaube, wollte er sie weiterhin zulassen. Dabei sollen die beiden Ratskammern frei sein, ob sie diese in ihren Reglementen aufführen wollen oder nicht. Der Ständerat wandte sich ferner gegen eine restriktivere Behandlung von Motionen. Er lehnte das vom Nationalrat eingeführte Verbot ab, eine vom Bundesrat abgelehnte Motion in ein Postulat umzuwandeln. Anschliessend verzichtete er auch auf die von seiner Kommissionsmehrheit beantragte Vorschrift, dass die zuständige Kommission des Erstrats eine Motion vorberaten müsse.

Mit einem relativ knappen Entscheid änderte der Ständerat das Wahlverfahren für die Bestätigungswahlen für den Bundesrat. Wieder antretende Regierungsmitglieder sollen nicht mehr einzeln in der Reihenfolge ihrer Amtsdauer zur Wahl antreten, sondern auf einer gemeinsamen Liste, wobei die Parlamentarier einzelne Namen streichen können. Wiedergewählt ist, wer im ersten oder einem allfällig erforderlichen zweiten Wahlgang das absolute Mehr erreicht. Kampfkandidaturen sind bei dieser Wiederwahl der Bisherigen noch nicht zugelassen, sondern erst bei einer Vakanz infolge einer Nichtwiederwahl oder eines Rücktritts. Der Nationalrat hatte 1996 eine Motion Weyeneth (svp, BE) (98.3349) für dieses Wahlsystem verabschiedet, welche dann aber im Ständerat keine Unterstützung fand. Wie im Vorjahr der Nationalrat (Motion Vallender, 01.3662) wollte auch die Mehrheit der SPK des Ständerats gewisse Schranken für vom Bundesrat im Dringlichkeitsverfahren beschlossene Nachtragskredite einführen. Für Ausgaben in der Höhe von mehr als 2% der Bundeseinnahmen sollte neu die Zustimmung des Parlaments erforderlich sein, welches nötigenfalls zu einer Sondersession einzuberufen wäre. Der Rat lehnte diese neue Bestimmung jedoch mit 24:15 Stimmen ab.

In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat bei der Unvereinbarkeitsvorschrift gegen den Widerstand der Linken dem Ständerat an. Für den Wunsch der kleinen Kammer, die Vorstossform der „Empfehlung“ beizubehalten, hatte er jedoch kein Verständnis. Er lehnte es auch ab, dass in Zukunft Kommissionsminderheiten keine prioritär zu behandelnde Motionen mehr einreichen können. Bei den Motionen, welche den an die Regierung delegierten Kompetenzbereich betreffen, hielt der Nationalrat an seiner verpflichtenderen Lösung fest. Diese seien nicht nur als Richtlinien zu betrachten, sondern der Bundesrat müsse, wenn er sie nicht umsetzen wolle, dem Parlament einen Entwurf für die Änderung der Zuständigkeitsordnung vorlegen. Der Nationalrat hielt im weiteren am Verbot fest, vom Bundesrat abgelehnte Motionen in Postulate umzuwandeln. Er begründete dies mit zwei Argumenten: erstens bedeute dies eine Aufwertung der Motion, da tendenziell nur noch mehrheitsfähige Vorstösse in dieser Form eingereicht würden; und zweitens könne neu eine Motion vom Zweitrat auch in dem Sinne abgeändert werden, dass nicht mehr eine Massnahme (z.B. eine Gesetzesrevision) verlangt würde, sondern bloss ein Prüfungsauftrag. Das vom Ständerat beschlossene neue Verfahren für die Wiederwahl der amtierenden Bundesräte wurde gegen den Widerstand der SVP mit 117:41 Stimmen abgelehnt. Nachdem der Nationalrat seinen Entscheid bestätigt hatte, dass in beiden Kammern bei sämtlichen Abstimmungen das Votum der einzelnen Parlamentsmitglieder erfasst und veröffentlicht werden muss, sprach sich der Ständerat mit 26:14 Stimmen zum zweiten Mal dagegen aus. Er führte dazu eine der in der kleinen Kammer sehr seltenen Abstimmungen unter Namensaufruf durch.

Da beide Kammern auch in der zweiten Runde der Differenzbereinigung nicht nachgaben, musste in dieser Frage der Transparenz über die Stimmabgabe die Einigungskonferenz entscheiden. Sie tat dies im Sinne der kleinen Kammer. Der Ständerat hielt auch bei den Motionen von Kommissionsminderheiten (Abschaffen), der Umwandlung von Motionen in Postulate (Beibehalten) sowie der Auswirkungen von Motionen im an den Bundesrat delegierten Kompetenzbereich (nur Richtlinie) an seinen Beschlüssen fest. Hingegen gab er beim Instrument der Empfehlung nach und schaffte es ab; er verzichtete ebenfalls auf das neue Wahlsystem für wiederkandidierende Bundesräte. Der Nationalrat hielt in der Folge nur noch an seiner Version der Rechtswirkung von Motionen im an den Bundesrat delegierten Kompetenzbereich (nicht nur Richtlinie, sondern Auftrag an den Bundesrat, sie umzusetzen oder eine Revision der Kompetenzordnung vorzuschlagen) und dem Verbot, vom Bundesrat abgelehnte Motionen in Postulatsform zu überweisen, fest. Nachdem der Ständerat weiterhin auf seinen Entscheidungen beharrt hatte, setzte sich in der Einigungskonferenz bei beiden Beschlüssen die Version des Nationalrats durch. Der Ständerat überwies eine Motion Galli (cvp, BE) aus dem Vorjahr (01.3321), welche verlangt, dass die Internet-Geschäftsdatenbank des Parlaments (curia vista) nicht nur deutsch und französisch, sondern auch italienisch geführt wird.

Totalrevision des Parlamentsgesetzes (Pa.Iv. 01.401)
Dossier: Parlamentsgesetzesrevision 2002
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Im Vorjahr hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) für einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten Mutterschaftsurlaub Folge gegeben und seine Fachkommission (SGK) mit der konkreten Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt. Diese sprach sich für einen vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub für unselbständig und selbständig erwerbstätige Mütter aus, mit einem Erwerbsersatz von 80% des vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen Einkommens. Die Mutterschaftsentschädigung wird ins Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz aufgenommen. Parallel dazu schlug die Kommission vor, die Grundentschädigung für Dienstleistende – mit Ausnahme der Rekruten – von heute 65% auf 80% des entgehenden Verdienstes heraufzusetzen. Auch der Bundesrat unterstützte dieses Modell.

Im Plenum bekämpften der Freisinnige Wasserfallen (BE) und die SVP-Mitglieder der Kommission die Vorlage erfolglos mit zwei Nichteintretensanträgen. Sie argumentierten mit der erst drei Jahre zuvor erfolgten Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung und monierten, damit werde einmal mehr der Volkswille missachtet. Die Befürworter erinnerten daran, dass die Mutterschaftsversicherung 1999 vor allem deshalb verworfen worden war, weil auch ein Teil der nichterwerbstätigen Frauen einbezogen werden und die Finanzierung über die MWSt erfolgen sollte; mit der neuen Lösung würden nur erwerbstätige Frauen berücksichtigt, welche seit jeher Beiträge in die EO einbezahlen. Zudem seien die Kosten des Modells moderat. Die Kommission bezifferte sie auf CHF 543 Mio jährlich, CHF 483 Mio. für die Mutterschaftsleistungen und CHF 60 Mio. für die Erhöhung der Entschädigung für die Dienstleistenden. Bis 2008 würden die Reserven des EO-Fonds für die Finanzierung ausreichen. Nachher müssten in zwei Schritten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 0,3 auf 0,5 Promille angehoben werden. Um allfälligen Referendumsgelüsten gar nicht erst Nahrung zu geben, appellierte Nationalrätin Fehr (sp, ZH) – mit Triponez (fdp, BE), Meyer (cvp, FR) und Haller (svp, BE) Mitinitiantin des neuerlichen Anlaufs – bereits in der Eintretensdebatte an den Rat, keinen weitergehenden Anträge zuzustimmen, da sie die Vorlage gefährden könnten.

In der Detailberatung fand Fehr Gehör, allerdings nicht bei ihrer eigenen Partei. Diese unterstützte zusammen mit den Grünen zwei Anträge Maury Pasquier (sp, GE), die einen sechzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub und den Einbezug von Adoptiveltern verlangten. Beide Anträge scheiterten mit 65 zu 57 resp. 84 zu 57 Stimmen. Abgelehnt (mit 91 zu 63 Stimmen) wurde auch ein Antrag Stahl (svp, ZH), der die Mutterschaftsversicherung auf Frauen ausweiten wollte, die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten. Wenig Verständnis fand ein Antrag Wasserfallen (fdp, BE), der dafür plädierte, auch den nichterwerbstätigen Müttern Leistungen der EO auszurichten. Da Wasserfallen 1999 die Ausdehnung auf die Nichterwerbstätigen an vorderster Front bekämpft hatte, wurde er verdächtigt, er wolle mit dem Antrag die ganze Vorlage zu Fall bringen. Nicht einmal die CVP, die dieses Anliegen 1995 in die Diskussion gebracht und wie eine Löwin dafür gekämpft hatte, mochte sich für den Antrag zu erwärmen, der mit 119 zu 33 Stimmen verworfen wurde. Engelberger (fdp, NW), der verlangte, auch die Entschädigungen für die Rekruten seien anzuheben, wurde auf eine in Zusammenhang mit „Armee XXI“ geplante EO-Revision vertröstet. Am Ende passierte die Vorlage mit 129 zu 27 Stimmen. Die Nein-Stimmen stammten von einer Mehrheit der männlichen SVP-Abgeordneten sowie von den beiden Freisinnigen Wasserfallen (BE) und Bosshard (ZH). Von der SVP stimmten die beiden Frauen Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Hassler (GR), Siegrist (AG), Joder und Weyeneth (beide BE) dafür.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

In den Parlamentsdebatten zum Voranschlag 2003 musste Bundesrat Villiger Kritik entgegennehmen, weil er den korrigierten Voranschlag verspätet vorgelegt hatte; der Bundesrat habe sich an die vom Geschäftsverkehrsgesetz vorgegebenen Termine zu halten, damit die Bundesversammlung die Beratungen seriös vorbereiten könne. Am umstrittensten waren neben den Kürzungen der Personalkosten vor allem die Beiträge zum Strassenbau, die Anstossfinanzierung für Kinderkrippen und der Transfer von Geldern für die Gesundheitsprävention an das Bundesamt für Sport. Namens der SVP-Fraktion beantragte Nationalrat Zuppiger (ZH) vergeblich Rückweisung des Budgets mit dem Auftrag, 1 Mia Fr. einzusparen und die Investitionen im Strassenbau um 200 Mio Fr. zu erhöhen. Der Nationalrat lehnte auch die Anträge von linker Seite zur Aufstockung der Beiträge für die Entwicklungszusammenarbeit, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die Infrastrukturleistungen für die Bahn sowie zu Einsparungen beim Kauf von neuem Rüstungsmaterial ab. Verworfen wurden ebenfalls die Streichungs- resp. Kürzungsanträge der SVP bei der Expo, im Asylbereich, bei den Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer, der Friedensförderung und bei "Präsenz Schweiz" – letzterer allerdings knapp. Ebenfalls verschont blieben die Filmförderung, Pro Helvetia, die Kulturabgeltungen für die Stadt Bern und der Heimatschutz. Die grosse Kammer verwarf einen Antrag Fässler (sp, SG), der die Verbilligung der Krankenkassenprämien um 1 Mia Fr. erhöhen wollte, um damit die Kinderprämien zu bezahlen. Gegen den Willen des Bundesrates stimmte sie jedoch einem Antrag Cina (cvp, VS) zu, für die Schaffung von Krippenplätzen 50 Mio Fr. zur Verfügung zu stellen – Marlyse Dormond (sp, VD) hatte den Betrag auf 30 Mio Fr. anheben wollen. Widerwillig hiess der Rat einen Nachkredit für die Expo von 80 Mio Fr. gut, um endlich einen Schlussstrich ziehen und die letzten Handwerkerrechnungen bezahlen zu können – die Grünen hatten die Streichung resp. Rückstellung des Kredits verlangt; zunächst sollte die Expo nachweisen, dass sie sich bei der Wirtschaft intensiv um eine Kostenbeteiligung bemüht hatte. Bei der Landwirtschaft verlangte Weyeneth (svp, BE) eine Ausklammerung der Direktzahlungen von der Kreditsperre und wollte im Gegenzug auf die ursprünglich beantragte Aufstockung der Beihilfen und Zulagen in der Milchwirtschaft um 30 Mio verzichten. Der Rat wies den Antrag ab, stimmte aber kostenneutralen Umschichtungen von 50 Mio Fr. zugunsten der Produktions- und Absatzförderung zu. Mugny (gp, GE) wehrte sich trotz bundesrätlicher Unterstützung vergeblich gegen Abstriche bei der Abgeltung für den kombinierten Verkehr. Zusätzliche Mittel kamen hingegen dem Nationalstrassenbau (+60 Mio), den Hauptstrassen (+15 Mio) und der Sanierung von Bahnübergängen (+8 Mio) sowie den Programmen zur Energie- und Abwärmenutzung (+ 2 Mio) zugute. Gegen den Willen des Bundesrats beschloss der Nationalrat massive Einsparungen bei den Personalkosten von insgesamt 130 Mio. Fr. – beantragt waren 40 Mio Fr. Die generelle Kreditsperre blieb bei 1%; sowohl eine von Hess (cvp, ZG) verlangte Erhöhung auf 2% als auch ein von Fässler (sp, SG) geforderter Verzicht wurden abgelehnt. 

Voranschlag 2003 (BRG 02.055)

Im November trat Walter Frey (ZH) überraschend als Fraktionspräsident zurück. Als Nachfolger zog die SVP-Fraktion den Baselbieter Caspar Baader dem Berner Hermann Weyeneth vor.

Caspar Baader wird neuer SVP-Fraktionschef

Im Februar gab Jean-Blaise Defago seinen Rücktritt als Generalsekretär bekannt. Zu seinem Nachfolger bestimmte der leitende Parteiausschuss den 28-jährigen Zürcher Gregor Rutz. Rutz hatte sich prononciert gegen das Antirassismus-Gesetz engagiert und war 1998 von der FDP zur SVP übergetreten. Um Widerstand gegen den Zürcher „Putsch“ zu vermeiden, war der Berner Hermann Weyeneth in die Suche nach einem Nachfolger eingebunden worden. Der 29-jährige Berner Yves Bichsel, seit Januar 2000 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Generalsekretariat tätig, übernahm das Amt des Pressesprechers.

Gregor Rutz wird Nachfolger von Jean-Blaise Defago

Der Neuenburger Berberat (sp) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative die Schaffung einer verfassungsmässig verankerten unabhängigen Oberaufsicht über den Bundeshaushalt. Nach Auffassung des Initianten braucht ein moderner Staat eine von Verwaltung und Parlament völlig losgelöste Finanzkontrolle. Im Namen der Kommissionsmehrheit wehrten sich Antille (fdp, VS) und Weyeneth (svp, BE) gegen eine neue Gewalt im Staate. Gegen eine linke Kommissionsminderheit gab das Plenum der Initiative mit 79 zu 57 Stimmen keine Folge.

unabhängigen Oberaufsicht über den Bundeshaushalt

Prominente Parteimitglieder protestierten gegen die Vormachtstellung des Zürcher Flügels. Die ehemalige Generalsekretärin der SVP, Myrtha Welti, reichte ihren Austritt aus der Partei ein. Max Friedli, der vor ihr dasselbe Amt inne hatte, liess seine Mitgliedschaft vorübergehend suspendieren. Alt Ständerat Ulrich Zimmerli (BE) dachte gar laut über eine Abspaltung der Berner SVP oder über eine Fusion mit anderen Parteien (z.B. der LP) nach, und die Zürcher Nationalrätin Lisbeth Fehr (ZH) bemängelte gewisse „totalitären Züge“ in den eigenen Reihen. Der bernische Kantonalpräsident Weyeneth versuchte indessen, die Wogen zu glätten und erklärte, seine Sektion wolle versuchen, sich innerhalb der Mutterpartei wieder stärker durchzusetzen.

Grabenkämpfe in der SVP

Im März hat die SVP ihre Parteigremien neu organisiert und bestellt. Die Zahl der Delegierten wurde von 500 auf 600 erhöht, das Vizepräsidium von zwei auf drei Mitglieder verstärkt. Ueli Maurer (ZH) wurde für weitere vier Jahre in seinem Amt als Parteipräsident bestätigt. Das Vizepräsidium teilen sich die Bisherige Cornelia Stamm Hurter und neu die Nationalräte Jean Fattebert (VD) und Toni Brunner (SG). Bereits im Vorfeld des Sonderparteitages wurde der Leitende Ausschuss neu besetzt. Das Präsidium lehnte dabei die Aufnahme der als liberal geltenden Nationalrätin Ursula Haller und des alt Nationalrats Albert Rychen (beide BE) ab und sprach sich für die mit dem Zürcher Flügel politisierenden Angelica Zanolari, Parteipräsidentin in Basel-Stadt, und für Nationalrat Christoph Mörgeli (ZH) aus. Als Vertreter der Berner Sektion im Leitenden Ausschuss verblieben lediglich Bundesrat Ogi sowie Kantonalpräsident und Nationalrat Hermann Weyeneth – beide von Amtes wegen.

SVP organisiert Parteigremien neu

Am 12. März verwarfen die Stimmberechtigten die Volksinitiative „für eine Beschleunigung der direkten Demokratie“ deutlich. Diese von der Detailhandelskette Denner AG stammende Initiative hatte gefordert, dass Volksinitiativen spätestens ein Jahr nach ihrer Einreichung dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden müssen. Das Begehren wurde in der Kampagne von den Rechtsaussenparteien FP, SD und Lega unterstützt. In ihren grossflächigen Inseraten appellierten die Initianten vor allem an Ressentiments gegen angeblich faule Bundesbeamte, welche die Anliegen des Volkes auf die lange Bank schieben würden. Die nationale Delegiertenversammlung der SVP hatte, gegen den Willen des Vorstands und der Fraktion, ebenfalls die Ja-Parole ausgegeben, allerdings nur mit 201:151 Stimmen. Zehn mehrheitlich dem traditionellen SVP-Flügel zuzuordnende Kantonalsektionen (AG, AR, BE, BL, GE, GL, GR, SH, TG, VD) empfahlen jedoch Ablehnung, und der Vorsitzende der Berner SVP, Nationalrat Weyeneth, übernahm das Präsidium des Kontra-Komitees. Im Gegensatz zu den Befürwortern der Initiative standen den Gegnern praktisch keine Mittel für bezahlte Werbung zur Verfügung. Hingegen empfahlen alle wichtigen Tageszeitungen in ihren redaktionellen Kommentaren ein Nein.

Die Ablehnung der Initiative fiel mit einem Anteil von 70% deutlich aus. Kein einziger Kanton hatte zugestimmt. Am besten schnitt sie im Tessin mit einem Ja-Anteil von 39% ab, am schlechtesten im Wallis mit 24%. Gemäss der Vox-Analyse sprach sich auch eine knappe Mehrheit der SVP-Sympathisanten dagegen aus. Bei Personen, welche der Regierung eher misstrauen, war der Ja-Anteil zwar überdurchschnittlich, zu einer Annahme reichte es aber auch bei ihnen


Volksinitiative für eine „Beschleunigung der direkten Demokratie“
Abstimmung vom 12. März 2000

Beteiligung: 42,1%
Ja: 573'038 (30,0%) / 0 Stände
Nein: 1'336'916 (70,0%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SVP (10*), FP, SD, Lega.
– Nein: SP, FDP, CVP, LP, GP, EVP, EDU, CSP, PdA; Economiesuisse (Vorort), SGV, SGB, CNG.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „für eine Beschleunigung der direkten Demokratie“ (98.065)
Dossier: Vorstösse für eine schnellere Behandlung von Volksinitiativen

Als Erstrat befasste sich in der Wintersession der Nationalrat mit der Vorlage. Eine vom Berner Weyeneth (svp) angeführte Kommissionsminderheit verlangte Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, vom Prinzip des Leistungsprimats (Rentenhöhe gemäss letztem Einkommen) zu dem in der Privatwirtschaft üblichen Beitragsprimat zu wechseln. Nachdem Bundesrat Villiger vor den negativen Folgen gewarnt hatte, welche eine derartige Verschlechterung der Situation der Bundesangestellten auf das Arbeitsklima haben würde, lehnte der Rat den Antrag mit 118:28 Stimmen ab. In der Detailberatung wurde gegen den Widerstand der Linken die Garantie eines automatischen Teuerungsausgleichs auf den Renten gestrichen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Rat die Vorlage mit 115:1 Stimmen. Bei der SP und der SVP gab es einige Enthaltungen, die Gegenstimme stammte von der SP-Präsidentin Koch (ZH).

Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundespersonals (99.023)

Die am 18. April gutgeheissene neue Bundesverfassung brachte einige Neuerungen für den Parlamentsbetrieb, welche nun auf gesetzlicher Ebene nachvollzogen werden mussten. So galt es beispielsweise zu konkretisieren, wer Wahlorgan für die Angestellten der neu auch administrativ dem Parlament unterstellten Dienste der Bundesversammlung ist, oder es musste auf Gesetzesebene der neuen Verfassungsbestimmung Rechnung getragen werden, dass Volksinitiativen nicht nur ganz, sondern auch teilweise für ungültig erklärt werden können. Die SPK-NR unterbreitete dem Plenum eine entsprechende Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes sowie einen Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste in der Form einer parlamentarischen Initiative. Der Bundesrat war in seiner Stellungnahme damit weitgehend einverstanden. Er verlangte jedoch, dass die Bedingungen, unter welchen die nun dem Parlament unterstellten Parlamentsdienste Dienststellen der Bundesverwaltung für die Erfüllung ihres Auftrags beiziehen können, bereits auf Gesetzes- und nicht erst auf Verordnungsstufe geregelt werden. Konkret forderte er, dass für die Erbringung der Dienstleistung und die Herausgabe von dazugehörenden Akten die Einwilligung des entsprechenden Departementes resp. des Bundesrates erforderlich ist.

Diesem Vorschlag der Regierung wurde im Parlament von allen Parteien heftig opponiert. Der Nationalrat beschloss, dass im Konfliktfall nicht der Bundesrat oder der Departementsvorsteher entscheidet, sondern die aus den Präsidenten und Vizepräsidenten beider Räte sowie zwei weiteren Parlamentariern gebildete Verwaltungsdelegation. Bei der Frage der administrativen Organisation der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation, deren gemeinsames Sekretariat bisher dem Bundesrat unterstellt war, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei parlamentarischen Kommissionen. Die Staatspolitische Kommission hatte beantragt, dass das Sekretariat dieser Gremien vollständig von der Eidg. Finanzkontrolle zu trennen und in die Parlamentsdienste einzuordnen ist. Im Namen der Finanzkommission opponierte Weyeneth (svp, BE) diesem Vorschlag, weil er zu wenig durchdacht sei und sich auf die Kontrollarbeit kontraproduktiv auswirken werde, da wegen des Fehlens eines eigenständigen Rechnungshofs eine enge Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle und den parlamentarischen Gremien erforderlich sei. Mit diesen Argumenten konnte sich Weyeneth deutlich (109:27) durchsetzen.

Der Ständerat schloss sich beim Streit mit dem Bundesrat über die Entscheidkompetenzen beim Beizug von Verwaltungsstellen und der Herausgabe von Dokumenten grundsätzlich der grossen Kammer an. Bei der Wahl des Generalsekretärs der Bundesversammlung schuf er eine kleine Differenz, indem er die Koordinationskonferenz zur Wahlbehörde machte. In der Frage des Sekretariats der Finanzkommission war unbestritten, dass dieses entsprechend den Vorschriften der neuen Verfassung aus dem Bereich des Bundesrats herausgelöst werden muss. Der Rat beschloss, dass sein Sekretär von der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung zu wählen sei. In der Differenzbereinigung stimmte der Nationalrat bei den Wahlkompetenzen für den Sekretär der Finanzkommission und der Finanzdelegation einem Kompromiss zu: Wahlgremium ist die Verwaltungsdelegation, ihr Entscheid muss aber durch die Finanzdelegation bestätigt werden. Im weiteren hielt der Nationalrat zweimal an seinem Entscheid fest, dass der Generalsekretär der Parlamentsdienste vom Plenum zu wählen ist, musste dann allerdings den Beschluss der Einigungskommission akzeptieren, dass, wie vom Ständerat als Kompromiss beschlossen, die Koordinationskonferenz Wahlbehörde ist, deren Entscheid aber von der Vereinigten Bundesversammlung zu bestätigen ist.

Anpassung des Geschäftsverkehrsgesetzes an die neue Bundesverfassung (99.419)

Nationalrat Weyeneth (svp, BE) unternahm einen neuen Versuch, das Wahlsystem für die wiederkandidierenden Bundesräte zu verändern und die bestehende Abfolge von einzelnen Wahlgängen durch eine gleichzeitig für alle vorzunehmende Einzelwahl zu ersetzen. Nur so wäre es nach Ansicht des Initianten möglich, die Leistung der Bundesräte ohne taktische Rücksichtnahmen (sprich Angst vor Retourkutschen) ehrlich zu beurteilen. Eine erste entsprechende Motion war 1996 von der grossen Kammer überwiesen, vom Ständerat aber abgelehnt worden. Das Büro des Nationalrats lehnte die Stossrichtung der neuen Motion Weyeneths ab, da das vorgeschlagene Verfahren zu überraschenden Abwahlen führen könnte und keine Gewähr für die Einhaltung der diversen Quoten (parteipolitisch, sprachlich, regional) bieten würde. Da aber ohnehin die Staatsleitungsreform anstehe, anlässlich derer man sich grundsätzlich mit der Funktion und Konstituierung der Regierung auseinandersetzen werde, empfahl das Büro trotz seiner ablehnenden Stellungnahme die Überweisung der Motion in Postulatsform, was denn auch geschah.

Einzelwahl bei der Gesamterneuerungswahl des Bundesrates (98.3349)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?

Der Nationalrat überwies ein Postulat Weyeneth (svp, BE) für eine Regelung einzuführen, die es den Gemeinden erlaubt, mit vertretbarem Aufwand Flanierzonen als Mittel zur Zentrenaufwertung einzurichten, in denen eine Verkehrsberuhigung ohne Zutrittsbeschränkungen bei gleichzeitigem Fussgängervortritt angestrebt wird.

Flanierzonen als Mittel zur Zentrenaufwertung (Po. 98.3348)

Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes. Umstritten war in der Finanzkommission die Erweiterung der Aufsicht auf Anstalten und Unternehmungen, an denen der Bund mit mehr als 50% beteiligt ist. Der Rat wies einen entsprechenden Antrag einer Kommissionsminderheit um Steiner (fdp, SO) zurück. Den Antrag Weyeneth (svp, BE), welcher eine Übertragung der Wahl des EFK-Direktors auf die Bundesversammlung forderte – wobei dem Bundesrat ein Vorschlagsrecht eingeräumt würde, lehnte er ebenfalls ab, um die nötige Diskretion bei der Rekrutierung möglicher Kandidaten zu gewährleisten sowie eine Verpolitisierung der Wahl zu verhindern. In der Gesamtabstimmung wurde das Finanzkontrollgesetz mit 130 zu 0 Stimmen genehmigt.

Revision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 98.041)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Bei der jeweils nach den Nationalratswahlen vorzunehmenden Bestätigungswahl für den Bundesrat kommt es immer wieder vor, dass die zuletzt antretenden amtsjüngsten Bundesräte ein schlechtes Resultat erzielen, weil sie Opfer von sogenannten Retourkutschen werden. 1991 musste beispielsweise der Amtsjüngste, Villiger (fdp), mit dem schlechtesten Resultat (127 Stimmen von 238 anwesenden Abgeordneten) dafür büssen, dass die vor ihm angetretenen Christlichdemokraten nur mässige Ergebnisse erzielt hatten. Um dem abzuhelfen, überwies der Nationalrat mit 82 zu 67 Stimmen eine Motion Weyeneth (svp, BE), welche verlangt, dass die wiederkandidierenden Bundesräte zwar weiterhin einzeln gewählt werden, aber in einem gemeinsamen Wahlgang. Damit könnten die Parlamentarier eine Bewertung der einzelnen Regierungsmitglieder vornehmen, ohne Vergeltungsaktionen für später Antretende befürchten zu müssen. Im Ständerat setzte sich - gegen den Antrag der Staatspolitischen Kommission - dann allerdings mit 19 zu 15 Stimmen der Sozialdemokrat Aeby (FR) durch, der - unterstützt von Iten (fdp, ZG) und Cottier (cvp, FR) - eine Ablehnung der Motion forderte. Sein Hauptargument gegen den Vorstoss war die Sorge, dass mit diesem neuen System der Fortbestand einer stabilen proportionalen Zusammensetzung des Bundesrats gemäss der Parteienstärke nicht mehr gewährleistet wäre.

Bundesratswahlen in einem Wahlgang (Einzelwahl) (95.3140)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?

Défendant également le principe du contre-projet, la commission du Conseil national a néanmoins jugé que la proposition de la petite Chambre ne prenait pas suffisamment en compte les revendications des vainqueurs des votations du mois de mars, et n'avait de ce fait que peu de chances de l'emporter en votation populaire. Par conséquent, elle a élaboré un projet plus exigeant du point de vue du respect de l'environnement et plus à même, selon elle, de satisfaire les consommateurs. En effet, d'une part, outre de soumettre également l'octroi de paiements directs au respect d'exigences écologiques minimales, la version de la commission prévoit l'adoption par la Confédération de normes obligeant les producteurs à déclarer la provenance, la qualité et les méthodes de fabrication de leur produits; d'autre part, elle proscrit l'utilisation abusive d'éléments fertilisants, de produits chimiques et autres matières auxiliaires. Par rapport à l'initiative «paysans et consommateurs», l'article proposé à la Chambre du peuple renonce néanmoins à des prescriptions trop détaillées en matière de protection des animaux ainsi qu'à toute mention d'une taxe d'incitation sur les engrais.

En plénum, la grande Chambre, de même que le gouvernement, a donné sa préférence de manière très nette à l'article proposé par sa propre commission, à l'exception de quelques députés automobilistes et agrariens, qui ont appuyé sur proposition du député Weyeneth (udc, BE) la version du Conseil des Etats, et des députés de l'AdI favorables à l'initiative «paysans et consommateurs». De nombreux orateurs ont fait valoir que ce projet était susceptible de faire l'objet d'un large consensus au sein de la population. Le seul aspect du contre-projet à faire l'objet d'une discussion a porté sur l'alinéa stipulant que les agriculteurs devraient fournir la preuve du respect d'exigences à caractère écologique pour pouvoir prétendre à des paiements directs. Les groupes bourgeois ont tenu à préciser que cet alinéa ne devait en aucun cas être interprété comme excluant le versement à l'avenir des paiements directs complémentaires. Le rapporteur de la commission, le libéral Gros (GE) ainsi que le conseiller fédéral Delamuraz ont tenu à les rassurer en insistant sur le fait que l'alinéa concerné signifiait uniquement qu'à l'avenir les paiements directs pour prestations écologiques constitueraient la part principale des aides publiques au monde agricole.

«Paysans et consommateurs - pour une agriculture en accord avec la nature» / «pour une agriculture paysanne compétitive et responsable de l'environnement» (MCF 92.070)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft