Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Widmer-Schlumpf, Eveline (bdp/pbd) BR EFD / CF DFF

Prozesse

  • Motion
20 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Tessiner Ständerat Abate (fdp) reichte in der Frühlingssession 2015 seine Motion „Beteiligungskapital für Genossenschaftsbanken“ ein. Der Motionär verlangte darin vom Bundesrat, auch Genossenschaftsbanken die Ausgabe von Partizipationsscheinen zu erlauben. Gemäss Obligationenrecht Artikel 656a sind Partizipationsscheine Wertpapiere, die dem Erwerber die Teilhabe am betreffenden Unternehmen, jedoch keine Mitsprache gewähren. Die Hintergründe für die Motion Abate sind zum einen in der „Too big to fail (TBTF)“-Gesetzgebung zu finden, welche systemrelevanten Banken höhere Eigenmittelanforderungen auferlegt; zum anderen spielte ein Bundesgerichtsentscheid vom 28. April 2014 eine bedeutende Rolle: Darin haben die Richter in Lausanne befunden, dass die Ausgabe von eigenen Partizipationsscheinen durch Genossenschaftsbanken nicht rechtmässig sei. Abate argumentierte, unter dem Aspekt der erhöhten Eigenmittelvorgaben sei es notwendig, die Möglichkeit, Partizipationsscheine auszugeben, auch auf Genossenschaftsbanken auszuweiten. Zudem könne mit dieser Änderung eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Banken mit unterschiedlichen Rechtsformen aus der Welt geschafft werden, was zur Stärkung des Schweizerischen Finanzplatzes beitrage. Der Bundesrat konnte sich nicht für den Vorschlag Abates erwärmen. Er negierte die Notwendigkeit der geforderten Gesetzesänderung mit der Begründung, dass für Genossenschaftsbanken die Möglichkeit bestehe, über sogenannte Anleihen mit Forderungsverzicht Eigenkapital aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Anleihen, die bei Eintreten von im Vertrag festgelegten Ereignissen in Eigenkapital umgewandelt werden, wodurch die Forderungen der Gläubiger verfallen. Alternativ könne auch die Umwandlung von einer Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft vollzogen werden, womit die Aufnahme von Partizipationskapital ermöglicht werde. Aus diesen Gesichtspunkten bestünde keine Wettbewerbsungleichheit zulasten der Genossenschaftsbanken, so die Regierung. Weiter führte sie aus, dass eine entsprechende Änderung auch auf Genossenschaften, die nicht im Bankengeschäft tätig sind, ausgeweitet werden müsste, was eine Revision des Obligationenrechts erfordern würde.
In der Debatte im Ständerat, der die Motion Abate als Erstrat behandelte, bezogen sich die Befürworter des Anliegens auf die Stellungnahme der Regierung und den darin enthaltenen Standpunkt, Genossenschaftsbanken könnten sich in eine AG umwandeln und somit ebenfalls Partizipationsscheine ausgeben. Sie sahen darin die Wirtschaftsfreiheit und insbesondere die Rechtswahlfreiheit gefährdet. Bundesrätin Widmer-Schlumpf hingegen argumentierte, dass einer Genossenschaftsbank und damit der Raiffeisenbank als einzige systemrelevante Bank dieser Art viele Vorteile aus ihrer Rechtsform erwachsen und insofern nicht von einem Wettbewerbsnachteil gesprochen werden könne. Zudem müsse eine allfällige Änderung nicht im Bankengesetz, sondern im Obligationenrecht vorgenommen werden und somit auf alle Genossenschaften angewandt werden. Der Ständerat schenkte der Argumentation der Bundesrätin kein Gehör und nahm die Motion mit 32 zu 5 Stimmen an.
Zu einem anderen Schluss gelangte die Wirtschafts- und Abgabenkommission WAK des Nationalrates. Einstimmig entschied sich dieses Gremium, dem Vorstoss nicht Folge zu leisten, und zwar aus zwei Gründen: Erstens argumentierte die WAK-NR, dass die Raiffeisenbank die einzige Genossenschaftsbank sei, die unter das "Too-big-to-fail"-Regime falle und somit die von der Motion geforderte Regelung einer Sonderbehandlung der Raiffeisen gleichkomme. Zweitens wurde angeführt, dass das Kernanliegen der Motion, die vereinfachte Kapitalaufnahme von Eigenkapital durch Genossenschaftsbanken, bereits mit der Revision des Bankengesetzes aufgenommen worden sei. Der Nationalrat folgte seiner Kommission und der Landesregierung und verwarf die Motion.

Beteiligungskapital für Genossenschaftsbanken

Am 7. Dezember 2015 verabschiedete Bundesrätin Widmer-Schlumpf eine Änderung der Zollverordnung, die auf eine Motion Bischofberger (cvp, AI) zurückging. Die Motion verlangte vom Bundesrat, eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr bei Fleisch und Fleischwaren sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit dem Preisüberwacher, dem Schweizerischen Bauernverband und dem Schweizer Fleisch-Fachverband erarbeitete der Bundesrat daraufhin die Lösung, den Zollansatz für Fleischeinfuhren ab 10 kg von CHF 17 auf CHF 23 zu erhöhen, wodurch der Anreiz für Gewerbetreibende, Fleisch im Reiseverkehr einzuführen, wegfiel.

Vereinfachung der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren (Mo. 14.3449)

Die Regierung habe die Bundesaufgaben strategisch zu überprüfen und den Bundeshaushalt jährlich um CHF 1,5 Mrd. zu entlasten. Dies forderten National- und Ständerat in der Herbst- bzw. Wintersession 2015 und überwiesen eine mit 14 zu 9 Stimmen angenommene Motion der Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) an den Bundesrat. Die Motion sah vor, dass die Ergebnisse der Überprüfung über die Voranschläge 2017 bis 2019 umgesetzt werden sollten. Im Nationalrat war eine Minderheit Hadorn (sp, SO), die sich irritiert darüber gezeigt hatte, dass die Räte, deren ständige Pflicht es sei, die Aufgaben strategisch zu überprüfen, nun dem ausführenden Bundesrat diesen Auftrag erteilen wolle, mit 53 zu 107 Stimmen deutlich unterlegen. Keine Unterstützung hatte die Motion von der Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates (FK-SR) erhalten. Diese hatte den Vorstoss mit mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, unterlag dann in der kleinen Kammer aber einer Minderheit Hefti (fdp, GL) mit 16 zu 24 Stimmen. Der Bundesrat hatte die Motion unterstützt, da, so Finanzministerin Widmer-Schlumpf, die Annahme eigentlich keinen Einfluss auf die Sparmassnahmen des Bundesrats habe.

Überprüfung der Bundesaufgaben

Nachdem Peter Föhn (svp, SZ) mit seiner Forderung einer Plafonierung der Anzahl Stellen in der Bundesverwaltung gescheitert war, wollte er mit alternativen Mitteln dem steigenden Wachstum der Zahl an Staatsangestellten Herr werden. Mit einer Motion (15.3785) soll das Personalrecht an das Obligationenrecht angepasst werden, um die zahlreichen Privilegien der Bundesangestellten - Föhn nannte den Vaterschaftsurlaub, die Sabbaticals oder den ausgebauten Entlassungsschutz - zu streichen. Mit einem Postulat (15.3786) brachte Föhn die Idee einer Personalbremse analog zur Ausgabenbremse auf: Eine vom Parlament angenommene Vorlage müsste ein qualifiziertes Mehr erhalten, wenn sie zu einer Zunahme des Personals führen würde. Diese Idee war auch im Nationalrat als Postulat eingereicht worden, und zwar von Föhns Kantonskollegin Petra Gössi (fdp, SZ). Beide Begehren von Föhn hatten im Ständerat allerdings keine Chance und wurden nacheinander in der Herbstsession abgelehnt. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf betonte in der kurzen Debatte, dass die Bundesverwaltung ein guter Arbeitgeber sei, der seinen hervorragenden Mitarbeitenden auch Privilegien zugestehen wolle, um die hohe Qualität zu halten.

Personalbremse

Im Juni 2015 beriet der Ständerat als Zweitrat eine Motion Feller, die 2014 eingereicht und vom Nationalrat angenommen worden war. Der Vorstoss verlangte, dass für sämtliche Führungsmitglieder der Finma im Vorfeld der Einstellung eine Personensicherheitsprüfung durchzuführen sei. Die zuständige WAK-Kommission des Ständerates kam in ihrer Vorberatung zum Schluss, dass sie das Ziel der Motion zwar unterstütze, aber dieses mit der Revision der Verordnung über die Personensicherheitsprüfung bereits auf bestem Wege sei, umgesetzt zu werden. Die Kommission beantrage dem Ständerat deshalb, die Motion als erledigt anzusehen und abzulehnen. Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigte während der Diskussion in der kleinen Kammer, dass die Forderung in die Revision der oben angesprochenen Verordnung eingeflossen sei und damit auf Ende 2015 in Kraft trete. Die Standesvertreter folgten daraufhin dem Antrag ihrer Kommission und lehnten die Motion ab.

Führungskräfte der Finma (Mo. 14.3031)

Eine 2007 eingereichte und 2009 vom Nationalrat angenommene Motion Engelberger (fdp, NW) wurde in der Sommersession 2015 vom Ständerat behandelt. Der Vorstoss verlangte zum einen, dass die Kosten der Finma anstatt durch die beaufsichtigten Finanzintermediäre von der öffentlichen Hand zu übernehmen seien. Zum anderen sollten die Kosten der Selbstregulierungsorganisationen nicht mehr nur wie bisher nach Ertrag und Anzahl Mitglieder, sondern auch anhand der durch sie entstandenen Entlastung des Bundes berechnet werden.
Die vorberatende Ständeratskommission (WAK-SR) stellte sich auf den Standpunkt, dass im Sinne des Verursacherprinzips die Kosten der Finma weiterhin durch die Beaufsichtigten getragen werden sollten; der Forderung, die Abgaben der Selbstregulierungsorganisationen neu zu regeln, sei bereits mit der neuen Finma-Gebühren- und Abgabenverordnung nachgekommen worden. Bundesrätin Widmer-Schlumpf rief zudem in Erinnerung, dass auch auf anderen bedeutenden Finanzplätzen in den USA oder Grossbritannien die Regelung gelte, nach der die Kosten der Aufsicht durch die Banken selber übernommen werden. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion ab.

Kosten der Finma

Suite à de nombreuses plaintes adressées au Conseil fédéral à cause de cambriolages répétés dans la région de Mendrisiotto, la motion Pantani (lega, TI) demande que des mesures soient prises pour assurer un meilleur contrôle du territoire. Plus concrètement, elle requiert qu'une collaboration soit établie avec les autorités italiennes pour assurer la fermeture nocturne des postes-frontières du canton du Tessin afin que la police et le Corps des gardes-frontières puissent mieux cibler leurs contrôles sur les postes-frontières principaux. La Commission des institutions politiques du Conseil des Etats (CIP-CN) s'est prononcée en faveur de l'adoption de la motion. Le Conseil national l'a adoptée le 20 juin 2014 sans discussion. A l'instar du National, le Conseil des Etats a approuvé la motion lors de la session d'hiver. Lors des délibérations, le conseiller aux Etats Stefan Engler (pdc, GR) a pris la parole afin de signaler que cette problématique n'était pas que tessinoise, mais que les régions frontalières des Grisons et de la Suisse orientale connaissaient également une recrudescence de cambriolages et qu'il était nécessaire de trouver des solutions à long terme. Il a ajouté qu'il serait important que le Conseil fédéral et le parlement réalisent qu'il faudrait sérieusement augmenter les contrôles policiers dans ces régions. La conseillère fédérale Eveline Widmer-Schlumpf a d'abord rappelé qu'une fermeture générale des frontières poserait problème par rapport à l'accord de Schengen et que le Conseil fédéral allait donc devoir analyser lesquels des postes-frontières secondaires pourraient être fermés pendant la nuit. Elle a ajouté qu'elle était également en faveur de l'augmentation des gardes-frontières et que le Conseil fédéral était en train d'élaborer un projet à ce sujet.

fermeture nocturne des postes-frontières du canton du Tessin (Mo. 14.3035)

Nachdem sich die grosse Kammer im vorangegangenen Jahr bereits für das Anliegen ausgesprochen hatte, befürwortete in der Wintersession 2014 auch der Ständerat mit 33 zu 4 Stimmen eine Motion Müller (cvp, LU) zur Gewinnbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Somit soll auch der Erlös, welcher aus der Veräusserung von Bauland aus landwirtschaftlichem Besitz entsteht, erneut der Grundstückgewinn- und nicht mehr länger der Einkommenssteuer unterliegen. Die Unterstellung unter die Einkommenssteuer, welche auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2011 zurückging, hätte gemäss Markus Ritter, dem Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes, zur Folge gehabt, dass Bauernfamilien jährlich CHF 500 Mio. mehr an Steuern und Abgaben bezahlen müssten. Wie bereits 2013 im Nationalrat, stellte sich die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf auch im Ständerat erfolglos gegen eine so wiederhergestellte Ungleichbehandlung von Landwirten und dem übrigen Gewerbe; eine Einschätzung, die der Schweizerische Gewerbeverband teilte. Der Ständerat folgte bei seinem Entscheid seiner beinahe einstimmigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), welche nach Kenntnisnahme eines Verwaltungsberichts den gesetzgeberischen Handlungsbedarf nicht in Abrede stellte.

Motion verlangt Rückkehr zur privilegierten Gewinnbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (12.3172)
Dossier: Gewinnbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Die grosse Kammer beriet in der Sommersession 2014 eine Motion Egerszegi (fdp, AG), welche die kleine Kammer im Vorjahr gegen den Willen des Bundesrates angenommen hatte. Der Vorstoss mit dem Titel Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge forderte eine Änderung der Aufsichtsverordnung AVO, um eine Anpassung der Risikobeiträge an das in den letzten Jahren gesunkene Invaliditätsrisiko zu erreichen. Mit 123 zu 55 Stimmen folgte der Rat seiner Kommissionsmehrheit gegen eine Minderheit Rossini (sp, VS) und lehnte die Motion ab. Die Mehrheit führte insbesondere an, eine von der Reform der Altersvorsorge 2020 losgelöste Behandlung der Frage sei nicht sinnvoll. Die anwesende Finanzministerin ergänzte, die Prämiensätze der Kollektivlebensversicherungen im Bereich der beruflichen Vorsorge unterlägen den Marktkräften und die Finma setze einzig einen Rahmen zur Verhinderung von Missbrauch oder Insolvenz.

Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge.

Verschiedentlich war in den letzten Jahren und aufgrund der aktuellen Korruptionsskandale das Beschaffungswesen der Bundesverwaltung in die Kritik geraten. Für hohe Wellen hatten nicht nur die unter dem Namen „Insieme“ bekannte, geplante Revision der Informatiksysteme der Steuerverwaltung, sondern auch zahlreiche weitere gescheiterte Grossprojekte gesorgt, die entweder gar nicht oder nur mit hohen Kostenüberschreitungen vollendet werden konnten, was zum Teil gar auf Korruption zurückgeführt wurde (Überblick 2013). Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK-NR, GPK-SR) beider Kammern reichten deshalb im März 2014 jeweils eine gleichlautende Motion ein, mit der dringliche Kontrollmassnahmen durchgesetzt werden sollten. Die beiden GPK verlangten, dass alle Ämter bis zum 1. Januar 2015 das elektronische Vertragsmanagement der Bundesverwaltung (VM BVerw) einführen, mit dessen Hilfe insbesondere das Controlling von der Vertragsvergabe bis zur Umsetzung verbessert werden könne. In der nationalrätlichen Debatte präsentierte der Kommissionssprecher Rudolf Joder (svp, BE) eindrückliche Zahlen, die aus der Prüfung des Beschaffungswesens resultierten, auf welche die GPK ihren Schwerpunkt gelegt hatte: In allen Departementen liefen gemäss dem Bericht 2'528 Verträge, die eine Beschaffung von mehr als CHF 150'000 vorsehen. Insgesamt betrage das Auftragsvolumen rund CHF 3,3 Mrd., wobei sich bei 118 Verträgen gezeigt habe, dass sie terminlich oder aber finanziell vermutlich nicht eingehalten und erfüllt werden können. Dies zeige deutlich, wie dringlich eine umfassende Kontrolle sei. Neben der Einführung des VM BVerw sollen Massnahmen ergriffen werden, die neue Probleme verhindern sowie zu gegebener Zeit die Massnahmen evaluiert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, wies aber darauf hin, dass eine Umsetzung der VM BVerw in weniger als einem Jahr nicht sehr realistisch sei und beantragte deshalb die Ablehnung dieses Punktes. Die GPK der beiden Räte stellten fest, dass diese Forderung bereits 2011 gestellt worden war. Man sei nicht bereit, weitere Verzögerungen hinzunehmen. Trotz der Beteuerung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, dass die Exekutive alles daran setze, das Beschaffungswesen des Bundes transparenter zu machen, eine derart rasche Umsetzung aber nicht in allen Departementen gelingen werde, nahm der Nationalrat die Motion in der Sommersession am 4. Juni 2014 mit 178 zu 2 Stimmen an. Im Ständerat wurde die gleichlautende Motion dreizehn Tage später mit 24 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen ebenfalls inklusive dem engen Zeitplan angenommen, womit beide konnexen Motionen überwiesen wurden. Noch im Mai war bekannt geworden, dass das Nachfolgerojekt von Insieme, Fiscal-IT, ebenfalls mit Umsetzungsschwierigkeiten kämpfe.

elektronische Vertragsmanagement der Bundesverwaltung

Claude Janiak (sp, BL) reichte im Berichtsjahr 2014 eine Motion bezüglich obligatorischer Haftpflichtversicherungen ein. Der Vorstoss forderte die Vereinheitlichung des Schutzniveaus in allen obligatorischen Haftpflichtversicherungen nach dem Vorbild der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Zudem forderte der Motionär die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Regulierung von Massenkollisionen im Strassenverkehr und regte an, die Einführung einer obligatorischen Privathaftpflichtversicherung für Personenschäden zu prüfen. Mit der Vereinheitlichung des Schutzniveaus in allen obligatorischen Haftpflichtversicherungen könnten die derzeit gültigen Regeln, die „über die gesamte Rechtsordnung verstreut“ (Janiak) wären, zusammengeführt werden. Bezüglich Regulierung der Massenkollisionen verwies der Motionär auf eine bestehende, privatwirtschaftliche Vereinbarung zwischen den Versicherern, wonach bei Massenkarambolagen die Schäden von Personen, entgegen der eigentlichen Bestimmung einer Haftpflichtversicherung, von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs getragen wurden, in dem die Personen sassen („First Party Insurance“ statt „Third Party Insurance“). Eine solche privatwirtschaftliche Regelung war nur soweit zulässig, als dass sie nicht zu einer Beeinträchtigung der Rechtsstellung der Geschädigten führte, weshalb der Motionär einen gesetzlichen Systemwechsel vorschlug. Den Vorschlag einer gesetzlichen Privathaftpflichtversicherung für Personenschäden begründete Janiak mit den gestiegenen Freizeitrisiken (er verwies mitunter auf Skiunfälle). Der Ständerat unterstütze das Begehren und nahm den Vorstoss ohne Gegenantrag an. Die Grosse Kammer beriet das Geschäft in der Wintersession 2014. Christa Markwalder (fdp, BE), selbst Mitarbeiterin einer Privatversicherung, setzte sich gegen den Vorstoss ein. Sie erachtete die Einführung eines einheitlichen Schutzniveaus bei allen gesetzlichen Haftpflichtversicherungen als nicht vereinbar mit einer angemessenen Risikoanalyse. Das Schutzbedürfnis variiere je nach Art der Schädigung, weshalb der Vorstoss zu weit gehe. Zudem sei eine obligatorische Privathaftpflichtversicherung für Personenschäden nicht gesetzlich vorzuschreiben, weil sich 90 Prozent der Bevölkerung freiwillig gegen entsprechende Ansprüche versichert hätten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf erklärte, dass der Bundesrat das Anliegen der Motion in die (in Überarbeitung stehende) Revision des Versicherungsvertragsgesetzes integrieren wolle und beantragte deren Annahme. Die bürgerliche Ratsmehrheit folgte jedoch der Argumentation Markwalder und lehnte den Vorstoss Janiak mit 117 zu 64 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

obligatorischer Haftpflichtversicherungen (Mo. 14.3043)

Am 18.03.14 befasste sich der Ständerat ein zweites Mal mit der Motion Hutter (fdp, ZH). Diese hatte die Kleine Kammer – nach Annahme durch den Nationalrat 2011 – am 23.09.13 an ihre WAK zurückgewiesen. Die Motion Hutter wollte den Bundesrat zum Abschluss eines Währungsabkommens mit China verpflichten, damit Schweizer Unternehmen ihre Exporte nach China nicht über den US-Dollar abwickeln mussten. Die WAK-SR beantragte die Ablehnung der Motion Hutter sowie die Annahme einer etwas allgemeiner formulierten Kommissionsmotion (siehe unten). Die Motion Hutter verursache „institutionelle Probleme“, argumentierte Bundesrätin Widmer-Schlumpf, weil der Bundesrat nicht befugt sei, die Schweizerische Nationalbank zum Abschluss eines Währungsabkommens zu verpflichten. Zudem sei es bereits heute möglich, Geschäfte mit China in einer anderen Währung als dem US-Dollar abzuwickeln. Der Rat folgte dem Bundesrat und der Kommission und lehnte die Motion Hutter ohne Gegenantrag ab.

Währungsabkommen mit China (Mo. 11.3701)
Dossier: Aussenpolitische Strategie in den bilateralen Beziehungen mit China

Im Zusammenhang mit der am gleichen Tag abgelehnten Motion Hutter (siehe oben) entschied der Ständerat am 18.3.14, eine Motion der WAK-SR anzunehmen. Diese verlangte vom Bundesrat die Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China. Implizit ging es dabei um die Frage eines Renminbi-Hubs in der Schweiz. Dazu war unter anderem ein Swap-Abkommen zwischen der SNB und der People‘s Bank of China (PBoC) nötig, welches im Juli 2014 von der SNB abgeschlossen werden konnte. Das Swap-Abkommen war notwendig, um bei Bedarf Renminbi-Liquidität in der Schweiz bereitstellen zu können. Eine weitere Voraussetzung für einen Schweizer Renminbi-Hub war eine hiesige Niederlassung einer chinesischen Geschäftsbank. Von einem schweizerischen Renminbi-Hub erhofften sich die Mitglieder der WAK-SR und der Bundesrat eine günstigere Abwicklung von Finanztransaktionen mit chinesischer Währung. Der Nationalrat nahm die Motion WAK-SR am 4.6.14 ohne Gegenantrag an. Die Finanzministerin versprach, die Räte regelmässig über den Stand des Finanzdialogs zu informieren.

Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China (Mo. 14.3003)
Dossier: Aussenpolitische Strategie in den bilateralen Beziehungen mit China

Obwohl noch nicht im Parlament behandelt, entbrannte ob einer Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine intensive vorparlamentarische Diskussion. Das Begehren forderte für Banken eine Eigenkapitalquote von mindestens 10% der nichtrisikogewichteten Aktiven, also eine deutliche Verschärfung der damals gültigen Regeln. Am 30. Oktober publizierte der Bundesrat seine Stellungnahme, in der er festhielt, dass er 2015 ohnehin zur Überprüfung der Auswirkungen der „Too-big-to-fail“ Massnahmen verpflichtet sei. Eine selektive Anpassung der erst 2011 erlassenen Regelungen erachtete er deshalb als verfrüht. Zudem äusserte er sich gegenüber der geforderten Eigenmittelhöhe kritisch. Eine ungewichtete Eigenkapitalquote von 10% würde allein die beiden Grossbanken (UBS und CS) zu einer „massiven“ Kapitalaufstockung von mindestens CHF 150 Mia. zwingen, schrieb die Landesregierung. Drei Tage nach dieser Stellungnahme erklärte Finanzministerin Widmer-Schlumpf jedoch öffentlich: „Wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob wir die Eigenkapitalbasis nicht weiter verstärken müssen (...). Derzeit spricht man von 6 bis 10 Prozent [ungewichteter Eigenkapitalquote, die Red.]“. Tatsächlich vertraten mehrere namhafte Ökonomen die Haltung, dass die Eigenmittelbestimmungen verschärft werden sollten. Bürgerliche Politiker/innen kritisierten Widmer-Schlumpfs Äusserungen (die mitunter zu starken Kursrückschlägen bei UBS- und CS-Aktien führten) scharf. Am Jahresende war nicht klar, ob die Politik einer erneuten Verschärfung der Eigenmittelbestimmungen zustimmen würde. Die Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) wird voraussichtlich 2014 von den Räten behandelt.

Eigenkapitalquote von mindestens 10% der nichtrisikogewichteten Aktiven (Mo. 13.3744)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ein im Dezember 2011 gefällter Bundesgerichtsentscheid, nach dem der gesamte Gewinn aus der Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken der Einkommens- und nicht teilweise auch der Grundstückgewinnsteuer unterliegt, bewegte Leo Müller (cvp, LU) zur Einreichung einer Motion. In seinem Anliegen forderte der Motionär die Rückkehr zur alten Praxis der Gewinnbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. In ihrer Antwort zur Motion entgegnete Bundesrätin Widmer-Schlumpf (bdp), das Bundesgerichtsurteil beziehe sich lediglich auf Baulandreserven. Diese würden vollkommen der Einkommenssteuer unterliegen, da sie nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Kulturland zugeordnet würden, wie dem Entscheid des Bundesgerichts zu entnehmen sei. Eine privilegierte Besteuerung von Bauland würde zu einer zusätzlichen Ungleichbehandlung von Landwirten gegenüber anderen Selbständigerwerbenden führen. Trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates wurde die Motion in der Herbstsession mit 95 zu 86 Stimmen bei zehn Enthaltungen aus dem bürgerlichen Lager vom Nationalrat angenommen und an den Ständerat übergeben. Gegen das Anliegen hatten sich GLP, Grüne und SP mit einer Mehrheit aus den Reihen der FDP gestemmt.

Motion verlangt Rückkehr zur privilegierten Gewinnbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (12.3172)
Dossier: Gewinnbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Kontrovers diskutiert wurde eine Motion der WAK-SR. Sie wollte, erstens, die Bestimmungen betreffend Aufarbeitung der schweizerischen Vermögensverwaltung für ausländische Kunden (lit. a) und, zweitens, die steuerliche Nicht-Abzugsfähigkeit von Bussen (lit. b) in einem unbefristeten Bundesgesetz festhalten. Die Motion wurde im Juni 2013 vom ständerätlichen Plenum ohne Gegenantrag angenommen. Die grosse Kammer beriet die Anliegen in der Herbstsession. Die Aufarbeitung der Vergangenheit würde die Finma zu stark belasten und in einen möglichen Interessenkonflikt bringen, weil sie auch sich selbst beurteilen müsste, argumentierte die Kommissionsmehrheit. Sie beantragte deshalb die Ablehnung von lit. a. Obwohl ein grosser Teil der WAK-NR dieser Argumentation nicht zustimmen konnte (14 zu 11 Stimmen für Ablehnung), wurde dazu kein Minderheitsantrag eingereicht. Der Mehrheitsantrag auf Annahme von lit. b wurde damit begründet, dass sich die Nicht-Abzugsfähigkeit von Bussen als komplizierter als gedacht herausstellte: Unter geltender Rechtslage war nur der Strafteil einer Busse nicht abzugsfähig, während andere Teile der Busse zum geschäftsmässigen (und damit abzugsfähigen) Aufwand gezählt werden durften. Bundesrätin Widmer-Schlumpf unterstützte das Anliegen der Motion - im Gegensatz zu ihrer Position in der ständerätlichen Detailberatung der „Lex USA“ - und erklärte sich bereit, eine entsprechende Anpassung von StGH und DBG vorzuschlagen. Die Kommissionsminderheit verwies darauf, dass die Regeln nicht während dem Spiel geändert werden sollten (die UBS hatte bereits eine Busse bezahlt) und monierte den ungenauen Wortlaut der Motion. Zudem erwartete sie bei Annahme von lit. b höhere Gewinne für Unternehmen (aufgrund tieferem geschäftsmässigem Aufwand), was zu höheren Boni für das Management und dadurch tieferem Risikobewusstsein führen würde. Sie beantragte deshalb die integrale Ablehnung der Motion, was letztlich dank Unterstützung aus SVP, FDP und rund einem Drittel der CVP und der BDP auch knapp gelang (91 zu 89 Stimmen, 1 Enthaltung).

Aufarbeitung der schweizerischen Vermögensverwaltung für ausländische Kunden

Die eidgenössischen Räte berieten im Zuge der Behandlung der Lex USA zwei weitere Geschäfte im Zusammenhang mit der Finma. Die Wirtschafts- und Abgabekommissionen beider Räte forderten mittels zweier gleichlautender Motionen den Bundesrat dazu auf, die Aufsichtsbehörde zur Verschärfung ihrer Enforcement Policy im Bereich der Gewährserfordernis zu bewegen. Die Aufforderung sollte unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der Finma erfolgen. Konkret wollten die Motionen erreichen, dass vermehrt Berufsverbote für Bankmanager auf Basis von Art. 33 Finanzmarktaufsichtsgesetz ausgesprochen wurden. Thomas Aeschi (svp, ZG) verwies auf formaljuristische Mängel der Motionen. Er argumentierte, dass der Bundesrat der Finma keine direkten Vorschriften machen könne. Bundesrätin Widmer-Schlumpf erachtete das Begehren ebenfalls als „nicht ganz einfach umsetzbar“. Trotz dieser Bedenken wurden die Motionen sowohl im Nationalrat (mit 100 zu 83 Stimmen, gegen den Willen von FDP und SVP) als auch im Ständerat (einstimmig) angenommen.

Verschärfung ihrer Enforcement Policy im Bereich der Gewährserfordernis

Für viel Wirbel sorgte im Berichtjahr das Informatikprojekt „Insieme“. Bereits 2001 war beschlossen worden, die veralteten Informatiksysteme der Steuerverwaltung durch ein kundenfreundliches Gesamtsystem zu erneuern. Das „Insieme“ getaufte Projekt wurde 2005 vom Parlament mit einem Kredit von 71 Mio. CHF bewilligt. Der amerikanische Softwarekonzern Unisys erhielt zwar 2006 den Zuschlag für die Realisierung des Projektes, ein Streit zwischen der Firma und der Steuerverwaltung führte aber – nach Entschädigungszahlungen von rund 6,4 Mio. CHF – zu einer Neuausschreibung im Jahr 2008. Diesmal wurden verschiedene Teilaufträge an unterschiedliche Softwarefirmen vergeben. 2010 wurde deutlich, dass der finanzielle Rahmen nicht ausreichen würde. Der Bundesrat sprach einen Zusatzkredit von CHF 56 Mio. 2011 trennte sich die Steuerverwaltung aufgrund von Verzögerungen und aus dem Ruder laufenden Kosten vom Gesamtprojektleiter.
Zu Beginn des Berichtjahres stellte die Finanzkontrolle sodann Ungereimtheiten fest, worauf die Vorsteherin des EFD, Eveline Widmer-Schlumpf, eine Administrativuntersuchung anordnete. Das Urteil der parlamentarischen Finanzdelegation fiel vernichtend aus: die noch vorhandenen finanziellen Mittel würden lediglich noch die elementaren Projektziele abdecken. Der Skandal weitete sich aus, nachdem klar wurde, dass zahlreiche Beschaffungsaufträge unter der Hand vergeben worden waren und der dafür verantwortliche Direktor der Steuerverwaltung, Urs Ursprung, freigestellt wurde. Auch der Entwicklungschef von Insieme musste seinen Hut nehmen, da seine Stelle nicht WTO-konform ausgeschrieben worden war. Im September beschloss das EFD, Insieme abzubrechen. Im November wurde schliesslich klar, dass sich die Gesamtkosten auf CHF 105 Mio. belaufen, die letztlich in den Sand gesetzt wurden.
Der Bundesrat hatte bereits im Sommer erste Konsequenzen gezogen und Massnahmen für ein departementsübergreifendes Beschaffungscontrolling und eine verbesserte Führung von IT-Schlüsselprojekten angekündigt. Das Scheitern von Insieme führte zu einigen, in den Räten im Berichtsjahr noch nicht behandelten, politischen Vorstössen. Die SP reichte eine parlamentarische Initiative (12.490) ein, mit der sie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) fordert, die die Ereignisse um Insieme aufarbeiten soll. Eine Motion Noser (fdp, ZH) (12.4152) möchte den Bundesrat beauftragen, eine Beschaffungsstrategie für Informatik- und Telekommunikationsprojekte zu entwickeln und ein Postulat Amherd (cvp, VS) (12.4240) fordert griffigere Massnahmen für die Finanzkontrolle. Von beiden Räten noch in der Wintersession überwiesen wurden zwei gleich lautende Motionen der Finanzkommissionen beider Räte (12.3986 und 12.3987), mit denen der Bundesrat beauftragt wird, so rasch wie möglich einen Pool von Informatikprojektleiterinnen und -leitern zu schaffen, aus dem für grosse Informatikprojekte erfahrene Expertinnen und Experten für Beratung oder eine straffe Führung beigezogen werden können.

Informatikprojekt „Insieme“

Ebenfalls von beiden Räten überwiesen wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) zur Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung. Konkret soll sich der Bund verpflichten, die Löhne seiner Arbeitnehmer auf potentielle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu überprüfen. Bei den Beratungen wurde das Anliegen von Nationalrat Füglistaller (svp, AG) bekämpft. Er befand das Anliegen für überflüssig, da der Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung bereits abgeschlossen sei. Die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigte, dass dieser Dialog beim Bund begonnen habe, aber er sei noch nicht abgeschlossen. Sie sprach sich für die Annahme der Motion aus, da einerseits der Bund als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion habe und andererseits bestehende Diskriminierungen sichtbar gemacht werden müssen. Der Nationalrat votierte mit 86 zu 78 Stimmen ebenfalls für die Annahme der Motion. Diesem Entschluss folgte der Ständerat im Juni und überwies das Geschäft an den Bundesrat.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Der Nationalrat lehnte eine Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) mit 119 zu 45 Stimmen ab, welche den Bundesrat beauftragen wollte, sämtliche Dienstleistungen und Tätigkeiten von Sterbehilfeorganisationen zu verbieten solange noch keine Sterbehilfetätigkeiten regelnde Gesetzgebung in Kraft ist. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion gefordert und Bundesrätin Widmer-Schlumpf wies während der Debatte auf die laufende Ausarbeitung eines Bundesgesetzes hin.

Sterbehilfeorganisationen verbieten