Weil David Glassey (cvp) zurücktrat, musste eine Ersatzwahl am Bundesstrafgericht durchgeführt werden. Für die ordentliche Richterstelle wurde eine Person französischer Muttersprache gesucht. Aus den neun Bewerbungen entschied sich die GK für Stéphane Zenger (sp). In ihrem Bericht erwähnte die Kommission insbesondere die „hervorragenden Kenntnisse der Amtssprachen" von Zenger, der überdies der SP angehöre, die derzeit am BStG untervertreten sei. Wie Glassey, bei dem die GK in ihrem Bericht fälschlicherweise die SP als Partei angab, stammt auch Zenger aus dem Kanton Wallis.
Die Vereinigte Bundesversammlung folgte ihrer Kommission und wählte Zenger mit 174 Stimmen. Von den abgegebenen 184 Wahlzetteln blieben acht leer und zwei enthielten andere Namen.

Ersatzwahl am Bundesstrafgericht