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  • Zwygart, Otto (BE, evp/pev)
  • Donzé, Walter (evp/pev, BE) NR/CN

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Die Annahme der Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ im November 2009 gab Anlass zu zwei Vorstössen. Zum einen reichte der Kanton Basel-Stadt eine Standesinitiative ein, welche eine Revision von Artikel 72 der Bundesverfassung fordert. Dieser soll insbesondere das Verhältnis zwischen den Kirchen, anderen Religionsgemeinschaften und dem Staat umfassender und verbindlicher regeln, aber auch die Religionsfreiheit bezüglich der Errichtung religiöser Bauten ausformulieren. Zum anderen reichte der Nationalrat Donzé (evp, BE) im selben Monat eine parlamentarische Initiative ein, die eine Überprüfung der Artikel 15 und 72 der Bundesverfassung forderte. Der Nationalrat hat im Frühjahr die Standesinitiative mit 108 zu 40 Stimmen und die parlamentarische Initiative mit 117 zu 29 Stimmen verworfen. Breitere Unterstützung fanden die Vorstösse nur in der CVP-EVP-Fraktion. Im Sommer gab auch der Ständerat der Standesinitiative keine Folge und folgte damit dem Antrag seiner Kommission, die die bestehende Regelung in der Bundesverfassung als genügend erachtet.

Religionsfreiheit

Das ambitionierte Ziel der EVP, die seit ihrer Gründung 1917 nie mehr als drei Nationalratsmandate innehatte, mit dem Gewinn von drei zusätzlichen Mandaten bei den nationalen Wahlen Fraktionsstärke zu erreichen, wurde deutlich verpasst. Die angesprochene bisher wahlabstinente, christlich-evangelisch orientierte, ländliche Klientel konnte mit den Kernthemen Kernkraftausstieg, Einheitskrankenkasse, Religionsfreiheit und Erhöhung der Entwicklungshilfe nicht genügend mobilisiert werden. Die Partei konnte aber immerhin ihr beiden Sitze in Zürich (Maja Ingold, bisher) und Bern (Marianne Streiff, bisher) verteidigen. In Zürich büsste die Partei dabei gleichwohl 0,6 Prozentpunkte (neu 3,1%) und in Bern 1,2 Prozentpunkte ein (neu: 4,2%). Damit war in Bern der 2010 geschmiedete Plan aufgegangen, Marianne Streiff nach dem vorzeitigen Rücktritt von Walter Donzé aufzubauen und bekannt zu machen. In den elf weiteren Kantonen, in denen die EVP für die Nationalratswahlen angetreten war (LU, SZ, FR, SO, BS, BL, SG, AG, TG, VD, GE), konnte die Partei keine Sitze gewinnen. Mit Ausnahme der Kantone Schwyz (+0,2 Prozentpunkte) und Basel-Landschaft (+0,5 Prozentpunkte) war der Wähleranteil überall rückläufig. Die EVP hielt einen gesamtschweizerischen Wähleranteil von 2% (-0,4 Prozentpunkte im Vergleich zu 2007). Die beiden EVP-Abgeordneten schlossen sich der CVP-Fraktion an. Kein Erfolg war den EVP-Kandidierenden für den Ständerat in den Kantonen Zürich (Maja Ingold), Bern (Marc Jost bei den Ersatzwahlen im Frühling und Marianne Streiff im Herbst) und Aargau (Roland Bialek) beschieden.

Die Resultate der EVP bei den nationalen Wahlen 2011

Anlässlich des Rücktritts von Nationalrat Walter Donzé attestierte die Presse der EVP strategisches Geschick. Obwohl die Rücktrittsabsicht parteiintern bekannt war, wurde sie nicht publik gemacht. Als Parteimitglied gleichwohl entsprechend informiert, kandidierte die in Bern bekannte Marianne Streiff trotz der Aussicht bald in den Nationalrat nachzurutschen, für den Grossen Rat und wurde gewählt. Damit sicherte sie den Grossratssitz der Partei und erhielt mit der Übernahme des Nationalratssitzes von Donzé die Möglichkeit, sich bis zu den Erneuerungswahlen im Herbst 2011, für die sie kandidieren will, auf dem nationalen Parkett zu etablieren.

Rücktritt von Nationalrat Walter Donzé (EVP)

Die Finanzmarktkrise hatte aufgezeigt, dass viele Bankkunden (und auch Bankmitarbeiter) schlecht über das Funktionieren der von den Banken angebotenen neuen Produkte informiert waren. Nationalrat Donzé (evp, BE) forderte deshalb mit einer Motion die Einrichtung einer staatlichen Kontrollstelle, welche diese Produkte in Bezug auf Transparenz und Risiken für die Anleger prüft. Auf Empfehlung des Bundesrates, der darauf hingewiesen hatte, dass die Finanzmarktaufsicht in diesem Bereich bereits tätig ist, lehnte der Rat die von SP, CVP und GP unterstützte Motion mit 101 zu 92 Stimmen ab.

Forderung nach Einrichtung einer staatlichen Kontrollstelle abgelehnt (Mo. 08.3910)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit der Ende 2007 vom Bundesrat beantragten Änderung des Tabaksteuergesetzes. Eine Kommissionsminderheit aus der SVP beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, keine weitere Steuerbelastung für die Konsumenten vorzusehen; deshalb sollte dem Bundesrat auch die Kompetenz verweigert werden, in Eigenregie Steuererhöhungen für Tabakwaren festzulegen. Das links-grüne Lager sprach sich gegen den Rückweisungsantrag aus, bedauerte aber, dass die Revision nicht konsequent genug erfolge. Insbesondere stünden die fiskalischen Aspekte mehr im Vordergrund als die gesundheitspolitischen; auch sei die Angleichung an die Besteuerung in der EU nicht konsequent vollzogen; Zigarren und Zigarillos würden weiterhin klar weniger hoch besteuert als im EU-Raum, zudem gebe es Ausnahmen, etwa bei den gesundheitlich nicht weniger problematischen Produkten des Schnupf- und Kautabaks. Da kein Antrag auf Nichteintreten gestellt worden war, wurde dieses stillschweigend beschlossen. Der Rückweisungsantrag der SVP wurde mit 106 zu 59 Stimmen klar abgelehnt, wobei sich die FDP allerdings gespalten zeigte.

In der Detailberatung beantragte Meier-Schatz (cvp, SG) mit Unterstützung des links-grünen Lagers, den Kau- und Schnupftabak bei der Besteuerung dem Feinschnitttabak gleichzustellen. Sie argumentierte, wenn man es mit der Prävention und dem Jugendschutz ernst meine, dürfe man keine Differenzierung nach Produkten akzeptieren. Bundesrat und Kommissionsmehrheit machten demgegenüber geltend, Kau- und Schnupftabak seien Nischenprodukte und würden beispielsweise im Nachbarland Deutschland gar nicht besteuert, weshalb es einfach wäre, sich diese Produkte im Ausland zu besorgen. Der Antrag wurde mit 85 zu 72 Stimmen abgelehnt.

Wie bereits in der Eintretensdebatte angekündigt, wollte die SVP die Kompetenz des Bundesrates zur Vornahme von Steuererhöhungen beschneiden, indem für alle Tabakprodukte die Belastung nur bis 80% der 2003 geltenden Sätze zugelassen werden sollte. Bundesrätin Widmer-Schlumpf machte darauf aufmerksam, dass dieses Begehren gar nicht umsetzbar wäre, da mit dieser Revision mit Ausnahme der Zigaretten die gesamte Steuerstruktur verändert werde. Schelbert (gp, LU) wollte hingegen, dass bei den Zigaretten die Erhöhungskompetenz um 80% des Bundesrates nicht mit Stichdatum 2003 erfolgt, sondern neu ausgehend von den Steuersätzen, die bei Inkraftsetzung des Gesetzes gelten. Damit würde der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Preis der Zigarettenpäckchen in den nächsten Jahren nicht nur um 0.60 Fr. zu erhöhen, wie dies aufgrund der seit 2003 erst zu 50% ausgeschöpften Kompetenz möglich ist, sondern um 2.30 Fr. Beide Anträge wurden recht deutlich abgelehnt.

Mit einem Einzelantrag wollte Donzé (evp, BE) dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, einen Mindestpreis für Zigaretten festzulegen, um so genannte Lockvogel-Angebote der Hersteller zu verunmöglichen, die sich insbesondere an Jugendliche richten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf plädierte dafür, den Antrag abzulehnen, da es zu einer unstatthaften Einmischung in den freien Markt führen würde, worauf dieser mit 123 zu 40 Stimmen abgeschmettert wurde. Einzig die GP votierte geschlossen dafür, die CVP mehrheitlich.

Um eine Grundsatzfrage ging es beim Antrag aus dem links-grünen Lager, den Anteil an der Tabaksteuer, der heute der Subventionierung des inländischen Tabakanbaus dient, in den Tabakpräventionsfonds umzuleiten. Der Sprecher der Minderheit bezeichnete die heutige Regelung als pervers: Je rund 18 Mio Fr. jährlich flössen heute einerseits in den Präventionsfonds sowie andererseits in die Unterstützung des Anbaus; das sei, als würde man die Brandstifter und danach die Feuerwehr gleichzeitig finanzieren. Zudem hätten die Tabakanbauer (rund 330 Betriebe in der Schweiz) eine Abnahmegarantie sowie eine Zusicherung, dass man für ihre Produkte den dreifachen Welthandelspreis bezahle. In den Übergangsbestimmungen des Gesetzes wollte die Minderheit den Tabakanbauern während zweier Jahre die bisherigen Subventionen für eine Umstellung des Betriebs zur Verfügung stellen. Der Antrag stiess auf wenig Zustimmung. Selbst die sonst gesundheitspolitisch aktive CVP betonte, hier gehe es nicht um ein Präventions-, sondern um ein Steuergesetz; zudem seien die Interessen der Tabakanbauer zu berücksichtigen. Auch SVP und FDP machten sich für die inländische Tabakproduktion stark. Weil auch der Bundesrat sehr deutlich für Ablehnung plädierte, da dies das Ende des einheimischen Tabakanbaus bedeuten würde, wurde der Antrag mit 101 zu 62 zu Stimmen klar verworfen. Der Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung schliesslich mit 99 zu 69 Stimmen angenommen. Die SP- und die SVP-Fraktion zeigten sich allerdings unzufrieden über das Gesetz.

Im Ständerat wurde das Eintreten nicht bestritten. Obgleich sie keine entsprechenden Anträge stellten, nahmen doch drei Votantinnen die Argumente der Minderheit des Nationalrats wieder auf. Forster (fdp, SG) und Diener (glp, ZH) bedauerten, dass sich der Bundesrat und die Mehrheit der grossen Kammer gegen Mindestpreise für Zigaretten gewehrt hätten, da in den letzten Jahren der Markt von Billigzigaretten und der Abgabe von etablierten Marken zu Dumpingpreisen richtiggehend überschwemmt worden sei, was eindeutig Jugendliche mit beschränkten finanziellen Mitteln anlocke; die Branche versuche so, den Rückgang des Tabakkonsums auszugleichen. Fetz (sp, BS) geisselte erneut die „Doppelmoral“, welche Tabakbauern und Tabakprävention im gleichen Umfang subventioniere. Beim Kompetenzrahmen für die Steuererhöhungen wollte die Kommission den im Nationalrat unterlegenen Antrag Schelbert (gp, LU) wieder aufnehmen (+80% auf dem bei Inkrafttreten des Gesetzes geltenden Preis), unterlag aber mit 19 zu 18 Stimmen ganz knapp einem Antrag Hess (fdp, OW), seines Zeichens Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, der dafür plädierte dem Nationalrat zu folgen. In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf mit 21 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen, worauf das Gesetz noch vor Ende Jahr definitiv verabschiedet werden konnte.

Änderung des Tabaksteuergesetzes

À l’automne, la CEATE-CE a mis en consultation son avant-projet de loi concrétisant l’initiative cantonale déposée par le canton de Berne en 2005 (in. ct. 05.309), laquelle proposait d’introduire au niveau fédéral un système de bonus/malus à l’importation destiné à promouvoir les véhicules à moteur les plus efficients sur le plan énergétique et les plus respectueux de l’environnement. Elle a en outre obtenu du plénum la prorogation du délai de deux ans prévu par la loi sur le parlement et devra présenter son projet d’ici à la session d’hiver 2010. Contrairement à la chambre du peuple l’année précédente, le Conseil des Etats a rejeté la motion Donzé (pev, BE) (mo. 06.3185) visant à inciter les cantons à prendre en compte la consommation dans le calcul de l’impôt cantonal sur les véhicules, afin de promouvoir les véhicules à faible consommation. Le plénum a suivi sa CEATE, qui a rappelé que le Conseil fédéral ne peut pas intervenir dans ce domaine de la stricte compétence des cantons. La CEATE-CN a pour sa part obtenu du plénum la prorogation jusqu’à l’été 2010 du délai imparti pour lui présenter un projet de loi modifiant la loi sur le CO2, pour y introduire des incitations en faveur de mesures d’économie d’énergie dans le bâtiment, conformément au mandat défini dans l’initiative parlementaire Hegetschweiler (prd, ZH).

Initiative parlamentaire économie d’énergie dans le bâtiment (Iv.pa. 02.473)
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Ebenfalls verworfen wurden zwei Motionen der grünen Fraktion für eine Klimaschutzstrategie 2050 und für eine Klimaverträglichkeitsprüfung, eine Motion Teuscher (gp, BE) für eine Lenkungsabgabe auf dem Energieverbrauch (Mo. Teuscher, 06.3595), eine Motion Allemann (sp, BE) zur klima- und gesundheitsschädigenden Wirkung fossiler Treibstoffe (Mo. Allemann, 05.3893), eine Motion Recordon (gp, VD) zur Installation von Treibstoffverbrauchsmessgeräten in allen Fahrzeugen (Mo. Recordon, 06.3105) sowie eine Motion Donzé (evp, BE) für eine Sensibilisierungskampagne zur Verringerung des Benzinverbrauchs (Mo. Donzé, 06.3186).

Motionen der grünen Fraktion für eine Klimaschutzstrategie 2050 und für eine Klimaverträglichkeitsprüfung
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Zahlreiche Motionen hatten zum Ziel, mit steuerlichen Begünstigungen im Bereich der Motorfahrzeugsteuer umweltfreundlichere Fahrzeuge zu bevorzugen. Eine Motion Donzé (evp, BE) (Mo. 06.3185) forderte den Bundesrat auf, die Kantone zu verbrauchsabhängigen Motorfahrzeugsteuern zu motivieren. Obwohl der Bundesrat dies aus formellen Gründen ablehnte, wurde die Motion im Nationalrat angenommen. Eine Motion Recordon (gp, VD) (Mo. 04.3341) forderte eine neue Steuerbemessungsgrundlage und einen differenzierten jährlichen Steuertarif für Automobile und andere Motorfahrzeuge, wobei die umweltfreundlichen und sicheren Fahrzeuge bevorzugt und die Umsetzung den Kantonen überlassen werden sollte. Auch diese Motion wurde vom Nationalrat angenommen.(Siehe zu diesen beiden Geschäften auch hier und hier) Eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE) hingegen, welche die Automobilsteuer auf Bundesebene so ausgestalten wollte, dass diese zur Förderung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Fahrzeugen beiträgt, lehnte der Nationalrat ab. Die Initiative hätte ein Bonus-Malus-System vorgesehen, welches den Schadstoffausstoss inklusive Feinstaub und Lärm berücksichtigt hätte. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sprach sich dafür aus, bei der Ausgestaltung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern in Zukunft ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Ziel sei die Senkung des Treibstoffverbrauches über Rabatte oder ein Bonus-Malus-System. Bis der Bund seine Arbeiten an einer Umweltetikette abgeschlossen hat, soll vorerst die Energieetikette der Fahrzeuge als Bemessungsgrundlage dienen.

verbrauchsabhängigen Motorfahrzeugsteuern

Le 3 septembre, le ministre de l’énergie a présenté et mis en consultation les plans d’action « Efficacité énergétique » et « Energies renouvelables » de mise en œuvre de la stratégie du Conseil fédéral pour les années 2007-2020. Le premier comprend dix-huit mesures notamment dans les domaines des bâtiments, de la mobilité, des appareils et moteurs électriques, de la recherche et du transfert de technologies. Se fondant sur les recommandations de SuisseEnergie et concrétisant les motions Bäumle (Mo. 06.3762), Donzé (Mo. 06.3185), Leutenegger (Mo. 07.3385), Leuthard (Mo. 06.3134), groupe démocrate-chrétien (Mo. 07.3031), CEATE-CN (Mo.06.3015) et CEATE-CE (Mo. 07.3169), ainsi que les deux postulats Heim (Po. 05.3703 et Po. 06.3452), le plan d’action a pour objectif, d’ici 2020, de réduire la consommation d’énergies fossiles de 1,5% par année, de stabiliser celle d’électricité au niveau de 2006 et d’encourager un comportement énergétiquement responsable de la part des entreprises, des particuliers et des pouvoirs publics. Le second plan d’action vise quant à lui à accroître, d’ici 2020, la part des énergies renouvelables dans la consommation globale d’au moins 50% (de 16,2% aujourd’hui à 24%) au moyen de huit mesures en particulier dans les domaines de la production de chaleur, de la force hydraulique, des carburants biogènes, de la recherche et du transfert de technologies. Les deux plans prévoient l’édiction de nouvelles normes, l’instauration d’incitations financières, une réforme écologique de la fiscalité et la formulation de recommandations à destination des cantons. Si certaines mesures sont immédiatement applicables, d’autres nécessitent par contre des modifications d’ordonnances et de lois existantes qui seront soumises au parlement d’ici fin 2008. Les réactions ont été contrastées. D’un côté, les organisations environnementales (WWF, Greenpeace, ATE, etc.) ont trouvé les objectifs et les moyens prévus insuffisants et peu ambitieux. À l’inverse, Economiesuisse a jugé irréaliste l’objectif d’accroître de 50% la part des énergies renouvelables, tandis que l’Association des transporteurs routiers, l’UDC et le PRD ont refusé catégoriquement la création d’une taxe sur le CO2 sur les carburants fossiles d’un taux maximal de 50 centimes/litre. Le PS et les Verts ont accueilli favorablement les vingt-six mesures proposées, ces derniers les ont toutefois estimées insuffisantes.

Plans d’action « Efficacité énergétique » et « Energies renouvelables » (2007)
Dossier: Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Eine Motion Donzé (evp, BE) zur Förderung alternativer Fahrzeugantriebe, wie beispielsweise Wasserstoff, wurde in der Frühjahrssession 2007 vom Nationalrat gutgeheissen. Der Ständerat lehnte den Vorstoss in der Herbstsession jedoch ab.

Förderung alternativer Fahrzeugantriebe (Mo. 06.3184)
Dossier: Potential und Einsatz von Wasserstoff

La Chambre basse a approuvé sans discussion un postulat Donzé (pev, BE) chargeant le Conseil fédéral de présenter un rapport sur les avantages que présenterait l’achèvement de l’équipement technique ferroviaire du tunnel de base du Lötschberg entre Mitholz et Ferden. Le renoncement à l’équipement de la deuxième galerie de ce tronçon ayant occasionné une réduction de la capacité totale du tunnel de base, il s’agit d’évaluer le coût qu’impliquerait son achèvement à la lumière du gain potentiel au niveau de l’exploitation. Le cas échéant, le Conseil fédéral doit fournir une évaluation des délais de réalisation de l’ouvrage. Concernant le renoncement à certains projets pour des motifs financiers, voir ici (2004) et ici (2005).

Postulat für den Ausbau zwischen Mitholz und Ferden (Lötschberg-Basistunnel) (07.3080)
Dossier: Lötschberg-Basistunnel

Afin de promouvoir les véhicules à faible consommation, le Conseil national a adopté une motion Donzé (pev, BE) et un postulat Heim (ps, SO) (Po. 05.3703). La motion demande que la Confédération incite les cantons, seuls compétents en la matière, à calculer l’impôt sur les véhicules à moteur en fonction de leur consommation. Le postulat, quant à lui, charge le Conseil fédéral d’examiner la possibilité d’instaurer une taxe proportionnelle sur la surconsommation lors de l’admission des véhicules à l’importation et de présenter un projet en ce sens. (sur ces deux objets, voir également ici et aussi ici)

promouvoir les véhicules à faible consommation

Der Rat gab der Motion Recordon (gp, VD) statt, welche die Autosteuern umfassend ökologisch ausrichten will, und verabschiedete eine Motion von Donzé (evp, BE), welche vom Bund Massnahmen fordert, um die Kantone zur Erhebung verbrauchsabhängiger Motorfahrzeugsteuern zu motivieren (Mo. Donzé, 06.3185; siehe zu den beiden Geschäften auch hier und hier). Ebenfalls angenommen wurden die Postulate von Heim (sp, SO) zur Förderung verbrauchsarmer Motorfahrzeuge (Po. Heim, 05.3703) sowie von Nordmann (sp, VD) für strengere Normen bei Zweitaktmotoren (Po. Nordmann, 05.3257).

Autosteuern umfassend ökologisch ausrichten und Kantone zur Erhebung verbrauchsabhängiger Motorfahrzeugsteuern motivieren

Obschon Bundesrat Merz das Parlament um einen klaren Richtungsentscheid in der Frage der Familienbesteuerung und eines allfälligen Wechsels hin zur Individualbesteuerung gebeten hatte, überwiesen die Räte bis im Herbst mehrere sich teilweise widersprechende Motionen: Während die FDP-Fraktion die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, forderten die Christlichdemokraten eine Gleichstellung der Ehepaare unabhängig vom System (Mo. 04.3380). Donzé (evp, BE) (Mo. 04.3263) schlug zur Aufhebung der Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren die Prüfung eines Vollsplittings und die Einführung eines Kinderabzuges vom Steuerbetrag vor. Ein Begehren der SP (Mo. 03.3616), welches pro Kind ebenfalls einen Abzug nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag sowie die Einführung der Individualbesteuerung ohne Zwischenstufe des Splittings vorsah, wurde vom Nationalrat hingegen abgelehnt, ebenso wie die in der CVP-Motion enthaltene Forderung nach einer Entlastung der Familien. Auf Zustimmung stiess jedoch eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG) (Mo. 04.3632), welche den Kantonen die Wiedereinführung des vor wenigen Jahren gestrichenen Ausbildungsabzugs ermöglicht. Der Ständerat überwies einen Vorstoss seiner WAK (Mo. 05.3464), welcher Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung verlangt. Gemäss Kommissionssprecher Wicki (cvp, LU) verschliesse sich die Finanzdirektorenkonferenz der Diskussion um den Systemwechsel nicht, doch hege sie aufgrund der befürchteten Steuerausfälle Vorbehalte gegenüber der Individualbesteuerung. Zudem brauche der Systemwechsel Zeit; die Kantone rechneten für die nötige Gesetzesänderung und die Umsetzung der Verwaltungspraxis mit einer Frist von bis zu zehn Jahren.

Verschiedene der Individualbesteuerung widersprechende Motionen (Mo. 04.3380, Mo. 04.3263, Mo. 04.3632)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Le Conseil national a rejeté un postulat Donzé (pep, BE), qui demandait au Conseil fédéral d’œuvrer à une uniformisation de l’équipement des personnes servant dans la protection civile. Le député réclamait notamment que celles-ci soient toutes équipées de chaussures adéquates (« bottes de combat »). La majorité des députés a suivi les arguments du gouvernement. Ce dernier avait en effet recommandé de rejeter le postulat en question, car la situation au niveau de l’équipement de la protection civile ne cessait de s’améliorer, et qu’au vu de l’état de plus en plus précaire des finances, un rééquipement de tous ses membres n’entrait pas en ligne de compte, étant donné qu’une telle dépense (en l’occurrence CHF 10 millions) pénaliserait notamment de grands projets prioritaires comme Polycom ou l’installation de commandes à distance pour sirènes.

Postulat Donzé demandant une uniformisation de l’équipement à la protection civile (Po. 05.3143)

Die Forderung der Jugendverbände und der Jungparteien der SP und der CVP – die ursprünglich ebenfalls im Unterstützungskomitee vertretenen Jungfreisinnigen zogen sich nach einer Konsultation ihrer Sektionen und Mitglieder zurück – nach einer Senkung des aktiven und passiven Wahlrechtsalters von 18 auf 16 Jahre konnte lediglich einen Teilerfolg verbuchen . Die SPK des Nationalrats gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 99.457) der jüngsten Parlamentsabgeordneten, der Sozialdemokratin Ursula Wyss (BE), zwar keine Folge, formulierte aber eine eigene Motion, welche nur das aktive Wahlrechtsalter senken will (Mo. 00.3180). Die Wahl von Sechzenhnjährigen in politische Ämter mache hingegen angesichts des zivilen Mündigkeitsalters von 18 Jahren wenig Sinn.
Wyss hatte ihre Initiative zugunsten der Motion zurückgezogen, der Nationalrat lehnte diese jedoch mit 89:79 Stimmen ab, nachdem die Befürworter einer Senkung nicht bereit gewesen waren, sich mit der Überweisung in Postulatsform zu begnügen. Ebenfalls keine Chance hatte eine parlamentarische Initiative Zwygart (evp, BE; Pa.Iv. 99.454) für die Einführung eines Familienstimmrechts, das Eltern als Vertreter ihrer Kinder zusätzliche Stimmen eingeräumt hätte. Die Ablehnung erfolgte mit 100:11 Stimmen.

Senkung des Stimmrechtsalters (Mo. 00.3400)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Nach dem Willen des Nationalrats soll die Schweiz auch in Zukunft über keine Verfassungsgerichtsbarkeit verfügen. Nachdem er bereits entsprechende Vorschläge des Bundesrates aus der Verfassungsreform gekippt hatte, lehnte er nun auch noch eine parlamentarische Initiative Zwygart (evp, BE) ab. Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat die Einführung eines von Parlament und Regierung unabhängigen Rechnungshofs, wie dies der Sozialdemokrat Berberat (NE) mit einer parlamentarischen Initiative gefordert hatte (99.460). Nach Ansicht der Ratsmehrheit wird die Finanzaufsicht durch die Eidg. Finanzkontrolle und die Finanzdelegationen des Parlaments, deren Stellung im Vorjahr verstärkt worden war (siehe auch hier), ausreichend wahrgenommen.

Parlamentarische Initiative zur Verfassungsgerichtsbarkeit wird abgelehnt (99.455)

Anfangs Jahr gab Zentralpräsident Otto Zwygart(BE) seine Demission bekannt. Auch sein Nationalratsmandat legte er im Laufe des Jahres nieder. Letzteres wurde in der Herbstsession von Walter Donzé übernommen. Im April wurde der Zürcher Nationalrat Ruedi Aeschbacher zum neuen Zentralpräsidenten gewählt. Aeschbacher gehörte seit 1983 dem Zentralvorstand an und war seit 1995 Stellvertreter von Zwygart.

Ruedi Aeschbacher zum neuen Zentralpräsidenten der EVP gewählt

Das Parlament beseitigte im Berichtsjahr die letzten Differenzen beim Reformpaket Justizreform. Als erster war der Nationalrat an der Reihe. Bei der Hauptdifferenz, der Einführung einer limitierten Verfassungsgerichtsbarkeit, beantragte die von der SP, der CVP und der FDP-Mehrheit unterstützte Kommissionsmehrheit eine Kompromissformel, welche die im Anwendungsfall zugelassene gerichtliche Überprüfung auf die Konformität mit Grundrechten (anstelle der vom Ständerat beschlossenen Verfassungsmässigkeit) und mit dem direkt anwendbaren Völkerrecht beschränkt hätte. Eine von der SVP und einer Minderheit der FDP gebildete Kommissionsminderheit sprach sich gegen jegliche Verfassungsgerichtsbarkeit aus, während die EVP/LdU-Fraktion die etwas weitere Fassung des Ständerates (Verfassungskonformität) befürwortete. Durchsetzen konnte sich mit 95:56 Stimmen die Version der Kommissionsmehrheit. Bei der Einführung einer Zugangsbeschränkung setzte sich im Sinne eines Kompromisses mehr oder weniger der im Vorjahr von Gross (sp, TG) eingebrachte und damals noch unterlegene Vorschlag durch. Für bestimmte Sachgebiete darf auf gesetzlichem Weg der Zugang zum Bundesgericht ausgeschlossen werden, und bei Auseinandersetzungen, die keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung betreffen, kann eine Streitwertgrenze eingeführt werden. Offensichtlich unbegründete Beschwerden dürfen hingegen nicht ausgeschlossen, sondern müssen mit einem vereinfachten Verfahren beurteilt werden.

Der Ständerat schloss sich dem Kompromiss bei der Verfassungsgerichtsbarkeit an. In der letzten Runde der Differenzbereinigung vollzog dann jedoch der Nationalrat eine Kehrtwende. Die Angst überwog, dass die Reform in der Volksabstimmung wegen dieser umstrittenen Normenkontrolle scheitern könnte und damit auch die unbestrittenen Anliegen – namentlich die Vereinheitlichung des Prozessrechts und die Entlastungsmassnahmen für die Bundesgerichte – nicht verwirklicht würden. Der Vorschlag, entweder dem Volk eine Variantenabstimmung zu präsentieren oder eine Trennung in zwei Teilbeschlüsse durchzuführen, scheiterte am Veto des Ständerats. Auf Antrag seiner Kommissionsmehrheit beschloss der Nationalrat deshalb die Streichung der Verfassungsgerichtsbarkeit in jeglicher Form. In der Einigungskonferenz setzte sich dieses Vorgehen durch, womit der Schlussabstimmung nichts mehr im Wege stand. Diese fiel mit 165:8 resp. 37:0 Stimmen deutlich aus. Die LdU/EVP-Fraktion hatte sich aus Protest gegen den Verzicht auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit der Stimme enthalten, und ihr Sprecher, der Berner Zwygart (evp), deponierte eine parlamentarische Initiative für eine Normenkontrolle (99.455).

Justizreform (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)