In der Sommersession war der Bundesrat mit seiner Zurückhaltung im Nationalrat schon einmal unterlegen. In einem Postulat hatte der Berner EVP-Abgeordnete Zwygart den Bundesrat gebeten zu prüfen, mit welchen Massnahmen gewährleistet werden kann, dass im Fremdsprachenunterricht in der Volksschule stets zuerst eine der schweizerischen Amtssprachen gelehrt wird. Der Bundesrat anerkannte, dass diese Frage zu berechtigter Sorge Anlass geben könne, verwies aber auf die grundsätzliche Kantonshoheit im Bereich der Volksschule, an welcher auch der neue Sprachenartikel in der Bundesverfassung nichts geändert habe, weshalb er das Postulat nicht entgegennehmen könne. Im Englischen als erster Fremdsprache sah er keine Bedrohung der Schweizer Sprachkultur, allerdings nur unter der Bedingung, dass darob der Unterricht in den Amtssprachen nicht vernachlässigt wird. Er erinnerte daran, dass er sich dort, wo dies in seiner Zuständigkeit steht, beispielsweise bei der eidgenössischen Maturitätsverordnung, immer für eine gezielte Förderung der Amtssprachen eingesetzt habe. Der Rat gewichtete die staatspolitischen Bedenken jedoch stärker und überwies das Postulat mit 56 zu 39 Stimmen.
Schweizerische Amtssprache als zuerst gelehrte Fremdsprache (Po. 99.3510)