Neben einer Ausgabenbremse hält der Bundesrat auch eine verfassungsmässige Schuldenbremse für nötig. Er präsentierte gleichzeitig mit dem Budget 96 zwei verschiedene Varianten der Schuldenbremse, die weiter geprüft werden sollen. Nach dem - von Finanzminister Stich bevorzugten - Saldomodell muss die Finanzrechnung bei wirtschaftlicher Normallage (BIP-Zuwachs von 0,5-1,8%) ausgeglichen abschliessen. Übersteigt das reale Wirtschaftswachstum diesen Grenzwert, muss ein Einnahmeüberschuss erzielt werden, bei schlechter Konjunkturlage sind Defizite möglich. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, kann der Bundesrat die Finanzhilfen und Abgeltungen um bis zu 30% kürzen, ohne das Parlament zu befragen. Voraussetzung für die Einführung des strengen Saldomodells wäre die vorgängige Beseitigung des strukturellen Defizits. Die zweite, weniger strenge Variante geht von der Faustregel aus, dass die Ausgaben nicht stärker zunehmen dürfen als das trendmässige Wachstum des BIP, das höchstens zulässige Ausgabenwachstum über zwei Jahre ist jedoch auf 10% begrenzt. Die Vorschläge gingen in die Vernehmlassung. Ebenfalls im Sinne einer Schuldenbremse lancierte der LdU eine Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft». Der Initiativtext verlangt, dass innerhalb von Vierjahresperioden die Bundesausgaben die Einnahmen nicht übersteigen dürfen. Wie zu kürzen ist, lässt der Verfassungsvorschlag offen; ausgenommen von den Kürzungen sind aber die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen und die Sozialversicherungen.
- Schlagworte
- Datum
- 27. Oktober 1995
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- BBl, 1995, I, S. 356 ff.
- Presse vom 25.2.95; SHZ, 30.3.95; BaZ und Bund, 27.10.95; DAZ, 6.3.95
von Eva Müller
Aktualisiert am 05.02.2020
Aktualisiert am 05.02.2020