Délégation du Conseil fédéral consacrée aux entreprises proches de la Confédération (Mo. 19.4383)

Après s'être penchée étroitement sur l'affaire CarPostal, la Commission de gestion du Conseil des Etats (CdG-CE) a déposé une motion qui vise la création d'une délégation du Conseil fédéral consacrée aux entreprises proches de la Confédération. La CdG-CE s'appuie sur l'article 23 de la loi sur l'organisation du gouvernement et de l'administration (LOGA) pour justifier la création d'une telle délégation. Elle a estimé que seul le Conseil fédéral disposerait d'une vision politique et économique à 360° nécessaire pour renforcer la surveillance et la gouvernance de ces entreprises.
De son côté, le Conseil fédéral a préconisé le rejet de la motion. Il a précisé que la délégation «Energie, environnement et infrastructure» permettait déjà de répondre à l'objectif de la motion de la CdG-CE.
Lors du vote à la chambre haute, la motion a été traitée en parallèle du bilan sur l'affaire CarPostal. Elle a été rejetée par 34 voix contre 6 et 2 abstentions.

Gewinne im Bereich des subventionierten regionalen Personenverkehrs

Bei der Publikation des Berichts der GPK-SR zum Postauto-Skandal reichte die Kommission im November 2019 das Postulat «Gewinne im Bereich des subventionierten regionalen Personenverkehrs» ein. Damit wollte die GPK-SR den Bundesrat auffordern, die Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Überschüssen im subventionierten regionalen Personenverkehr (RPV) zu prüfen und allenfalls dem Parlament Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Zudem soll der Bundesrat prüfen, ob eine ausdrückliche Präzisierung des allgemeinen Verbots, im subventionierten Bereich Gewinne zu erzielen, sowohl auf Gesetzesstufe als auch in den strategischen Zielen der bundesnahen Betriebe sinnvoll wäre.

Neben dem Postulat GPK-SR 19.4385 nahm der Ständerat im März 2020 zusammen mit den Postulaten 19.4387 und 19.4389 auch das Postulat «Gewinne im Bereich des subventionierten regionalen Personenverkehrs» an, welches den Bundesrat beauftragt, die Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Überschüssen im subventionierten regionalen Personenverkehr zu überprüfen. Verkehrsministerin Sommaruga wies auf die geplante Reform des regionalen Personenverkehrs hin, welche die im Postulat adressierten Fragen zur Verwendung von Überschüssen aufnehmen werde. Die Botschaft zur Reform soll laut der Verkehrsministerin Anfang 2021 dem Parlament vorgelegt werden, das Parlament werde also über diese Fragen beraten können. Die Annahme des Postulates war eine Formsache, das Anliegen war unbestritten.

Gesamtbilanz der Postauto-Affäre

Das der Untersuchung der GPK-SR entsprungene Postulat «Gesamtbilanz der Postauto-Affäre» verlangt vom Bundesrat, dass nach Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens des fedpol zur PostAuto-Affäre in einem Bericht dargelegt wird, welche allgemeinen Lehren der Bund aus Eignersicht für das Corporate-Governance-Modell ziehen muss. Zudem sollen die finanziellen Folgen der Affäre für den Bund aufgeführt und notwendige rechtliche Anpassungen erörtert werden.

Sieben Geschäfte rund um den Postauto-Skandal behandelte der Ständerat im März 2020 gemeinsam. Als Präsidentin der GPK-SR verdankte Maya Graf (gp, BL) die «sehr aufwendige, sehr wertvolle, sehr grosse Arbeit», welche die GPK-SR und insbesondere Anne Seydoux (cvp, JU) und Claude Hêche (sp, JU) in der vergangenen Legislatur geleistet hätten.
Die GPK-SR empfahl alle sieben Geschäfte zur Annahme, der Bundesrat beantragte jedoch die Ablehnung der Motion 19.4383 und der Postulate 19.4384 und 19.4386, sowie die Annahme der Postulate 19.4387, 19.4388 und 19.4389. Dem Postulat «Gesamtbilanz der Postauto-Affäre» der GPK-SR stimmte Verkehrsministerin Sommaruga im Namen des Bundesrates zu und bekräftigte ihre Absicht, dem Parlament nach Abschluss des Fedpol-Verfahrens Bericht zu erstatten. Das Postulat war in der kleinen Kammer unbestritten und wurde stillschweigend angenommen.

Kompetenzverteilung im Bereich der Aufsicht über den regionalen Personenverkehr (RPV)

Das Postulat zur Kompetenzverteilung im Bereich der Aufsicht über den regionalen Personenverkehr (RPV) ist ein weiterer Vorstoss, der im Rahmen des Berichts der GPK-SR zur Postauto-Affäre von der GPK-SR eingereicht worden war. Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, nach Abschluss der geplanten RPV-Reform zu prüfen, ob die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Aufsicht über den RPV angepasst werden muss. Es soll zudem abgeklärt werden, ob den kantonalen Ämtern des öffentlichen Verkehrs oder den kantonalen Finanzkontrollen zusätzliche Aufsichtspflichten zu übertragen seien.

Im März 2020 beriet der Ständerat über sechs Postulate und eine Motion der GPK-SR in der Folge des Postauto-Skandals. Der Bundesrat war bereit, das Postulat zur Überprüfung der Kompetenzverteilung im Bereich der Aufsicht über den regionalen Personenverkehr (RPV) entgegenzunehmen; es war im Rat unbestritten und wurde zusammen mit den Postulaten 19.4389 und 19.4388 angenommen.

Externe Untersuchung zur Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über Postauto zwischen 2007 und 2015

Im Rahmen des Berichts der GPK-SR über den Postauto-Skandal reichte die Kommission auch ein Postulat für eine externe Untersuchung zur Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über Postauto zwischen 2007 und 2015 ein. Damit soll der Bundesrat verpflichtet werden, nach Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens des fedpol eine externe Untersuchung in Auftrag zu geben. Diese soll feststellen, wie das Bundesamt für Verkehr seine Aufsichtsrolle über PostAuto wahrgenommen hat und ob den Mitarbeitenden des BAV Fehler unterlaufen sind. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung soll die Notwendigkeit von Sanktionen oder Massnahmen beurteilt werden.

Im Rahmen der gemeinsamen Behandlung von sieben Geschäften zum Postauto-Skandal folgte die kleine Kammer im März 2020 dem Bundesrat und lehnte das Postulat GPK-SR für eine externe Untersuchung zur Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über Postauto zwischen 2007 und 2015 ab. Bundesrätin Sommaruga erklärte im Plenum, der Bundesrat lehne es ab, bereits eine weitere Untersuchung zu beschliessen, bevor das Fedpol-Verfahren abgeschlossen sei. Danach werde der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Postulats 19.4385 Bericht erstatten. Eine weitere Untersuchung könne dann immer noch beschlossen werden. Der Rat folgte diesem Votum mit 26 zu 14 Stimmen (keine Enthaltungen).

Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zur Postauto-Affäre

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates prüfte als Organ der parlamentarischen Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung in der Folge des Postauto-Skandals, ob der Bundesrat und die zuständigen Departemente und Verwaltungseinheiten die Post und die PostAuto AG angemessen beaufsichtigt und gelenkt haben. Die GPK-SR führte dazu vom Bekanntwerden der Affäre im Februar 2018 bis zum September 2019 zahlreiche Anhörungen durch, befragte betroffene Akteure schriftlich und analysierte relevante Dokumente und Berichte.
Am 14. November 2019 veröffentlichte die GPK-SR ihren Bericht zur Postauto-Affäre. Die Kommission hielt fest, dass sie die «unrechtmässigen Vorgänge bei PostAuto aufs Schärfste verurteilt», gab aber auch an, dass der Bundesrat, das UVEK, das BAV und weitere Verwaltungseinheiten vor der Enthüllung des Postauto-Skandals eine «mangelhafte Aufsicht» über die PostAuto AG ausgeübt, gegenüber dem Unternehmen zum Teil widersprüchliche Positionen vertreten und damit den Skandal erst ermöglicht hätten. Mit Hinweis auf noch nicht abgeschlossene Verwaltungsstrafverfahren des fedpol regte die Kommission weitere Untersuchungen an. Neben diesbezüglichen Empfehlungen an den Bundesrat begründete die Kommission sieben parlamentarische Vorstösse, die einerseits die weitere Aufarbeitung des Skandals fördern, andererseits vor einer Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse schützen sollten:
Mit der Motion «Bundesnahe Unternehmen» will die GPK-SR den Bundesrat beauftragen, zur strategischen Steuerung sowie zur Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen einen ständigen Ausschuss einzurichten.
Das Postulat «Externe Untersuchung zur Aufsicht des BAV über PostAuto zwischen 2007 und 2015» verlangt vom Bundesrat die Eröffnung einer externen Untersuchung, sobald das Verwaltungsstrafverfahren von fedpol abgeschlossen ist. Damit soll die Rolle des Bundesamtes für Verkehr (BAV) in der Aufsicht über die Buchhaltung von PostAuto untersucht werden. Darüber hinaus soll die Notwendigkeit allfälliger Sanktionen oder Massnahmen ermittelt werden.
Ein weiteres Postulat der GPK-SR verlangt vom Bundesrat eine Gesamtbilanz der PostAuto-Affäre, wobei insbesondere erörtert werden soll, welche allgemeinen Lehren aus Eignersicht hinsichtlich des Corporate-Governance-Modells gezogen werden müssen, welche finanziellen Folgen die Affäre für den Bund hat und ob rechtliche Anpassungen notwendig sind.
Mit dem Postulat «Abklärungen über die finanzielle Unterstützung ausländischer Tochtergesellschaften von bundesnahen Unternehmen?» fragt die GPK-SR nach der Rechtmässigkeit von Finanzhilfen, welche die Post der CarPostal France gewährt habe, insbesondere hinsichtlich des Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Allenfalls solle der Bundesrat Massnahmen vorschlagen, mit denen die Einhaltung des Abkommens durch alle bundesnahen Betriebe sichergestellt wird.
Das Postulat «Kompetenzverteilung im Bereich der Aufsicht über den regionalen Personenverkehr (RPV)» verlangt vom Bundesrat Abklärungen betreffend die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Aufsicht über den RPV.
Mit dem Postulat «Gewinne im Bereich des subventionierten regionalen Personenverkehrs (RPV)» verwies die GPK-SR auf des Pudels Kern des Postauto-Skandals: Die Verwendung von Gewinnen im subventionierten RPV. Der Bundesrat soll prüfen, ob eine Revision der Rechtsgrundlagen betreffend die Verwendung von Gewinnen im subventionierten Bereich zweckmässig sei. Geprüft werden soll auch die Präzisierung des allgemeinen Verbots von Gewinnen im subventionierten RPV sowohl auf Gesetzesstufe wie auch in den strategischen Zielen bundesnaher Unternehmen.
Ein weiteres Postulat der GPK-SR verlangte vom Bundesrat zu prüfen, ob das Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) so angepasst werden soll, dass alle bundesnahen Unternehmen als «Gesellschaften des öffentlichen Interesses» anerkannt oder als solche behandelt würden.

Im Februar 2020 nahm der Bundesrat Stellung zum Bericht der GPK-SR in der Postauto-Affäre. Der Bundesrat begrüsste die Untersuchung der GPK-SR und zeigte sich bereit, die Empfehlungen aus dem Bericht und die damit verbundenen parlamentarischen Vorstösse anzunehmen. Ausdrücklich hielt er aber fest, dass die Governance-Strukturen grundsätzlich funktioniert hätten und dass es das Bundesamt für Verkehr (BAV) gewesen sei, welches das fehlerhafte Verhalten der PostAuto Schweiz AG aufgedeckt habe. Der Bundesrat stellte sich damit hinter die Verwaltung, die zwar spät, aber doch entsprechend ihrer Aufsichtspflicht gehandelt habe.
Die Post hatte einen Zielkonflikt geltend gemacht, der darin bestand, dass es zwar im regionalen Personenverkehr (RPV) verboten sei, Gewinne zu machen, die strategischen Ziele des Bundesrates aber gleichzeitig die Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes verlangten. Die GPK-SR sah diesbezüglichen Handlungsbedarf, der Bundesrat verneinte diesen jedoch in seiner Stellungnahme: Es sei klar, dass die strategischen Ziele nur innerhalb der gesetzlichen Leitplanken verfolgt werden dürften. Einer Präzisierung der strategischen Ziele stimme der Bundesrat jedoch zu. Hingegen sprach er sich gegen die Einrichtung eines ständigen Ausschusses «Bundesnahe Unternehmen» – wie er von der GPK-SR gefordert wurde – aus. Es brauche keinen weiteren bundesrätlichen Ausschuss, der Austausch und die Aufsicht über die bundesnahen Unternehmen sei in den bestehenden Gefässen zu verstärken.

Zu hohe Subventionsbezüge bei BLS und SBB

Im Zuge von Untersuchungen des BAV im Nachgang zum Postauto-Skandal wurden im Februar 2020 weitere Fälle zu hoher Subventionsbezüge im öffentlichen Verkehr aufgedeckt. Nachdem sie schon 2019 wegen zu hohen Subventionsbezügen zu Rückzahlungen gezwungen war, geriet die Bahngesellschaft BLS erneut unter Druck. Musste die BLS 2019 rund CHF 29 Mio. zurückzahlen, so lag der Betrag dieses Mal deutlich höher: Auf CHF 43.6 Mio. belief sich die Summe, den die BLS aufgrund zu tief budgetierter Verkäufe über Jahre hinweg zuviel an Subventionen erhalten hatte. Die BLS sicherte zu, auch diesen Betrag zurückzuzahlen.
Bei der SBB gab es ebenfalls zu hohe Subventionsbezüge: Von 2012 bis 2019 seien Gelder zwischen dem nichtsubventionierten Fernverkehrsbereich und dem subventionierten Regionalverkehr falsch aufgeteilt worden, so dass die SBB beim Regionalverkehr zu viele Subventionen erhalten hatte. Den fraglichen Betrag von CHF 7.4 Mio. will die SBB zurückzahlen.
Auch in Luzern warfen offenbar unrechtmässig bezogene Subventionen im öffentlichen Verkehr hohe Wellen: Die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) hatten zu hohe Kosten ausgewiesen, weshalb sie vom Verkehrsverbund Luzern (VVL) Beiträge von rund CHF 16 Mio. zu viel erhalten haben. Der VVL forderte diese Summe zurück und die VBL lenkten schliesslich ein.

Reconnaître les entreprises proches de la Confédération comme des «sociétés d'intérêt public» au sens de la loi sur la surveillance de la révision (Po.19.4389)

Après s'être penché sur l'affaire CarPostal, la Commission de gestion du Conseil des Etats (CdG-CE) a estimé que les entreprises proches de la Confédération devraient être considérées comme des «sociétés d'intérêt public». Un tel statut pour les entreprises proches de la Confédération permettrait de renforcer la surveillance et la révision de ces entreprises au rôle prépondérant dans la société helvétique. Elle a donc préconisé une modification de l'art. 2, let. c de la Loi sur la surveillance de la révision (LSR).
Le Conseil fédéral a recommandé l'adoption de ce postulat qui permettrait de reconnaître les entreprises proches de la Confédération comme des sociétés d'intérêt public au sens de la LSR. L'objet a été adopté, en parallèle des postulats 19.4387 et 19.4388, à l'unanimité par la chambre haute.

Im September 2022 präsentierte der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des angenommenen Postulats der GPK-SR zur Anerkennung der bundesnahen Unternehmen als «Gesellschaften des öffentlichen Interesses» im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes. Der Bundesrat anerkannte, dass es sinnvoll wäre, gewisse bundesnahe Unternehmen in diese Kategorie aufzunehmen, damit diese ihre gewählten Revisionsstellen staatlich kontrollieren lassen müssen. Er beauftragte die Verwaltung damit, eine entsprechende Liste mit Unternehmen für die Vernehmlassung vorzubereiten.

Im Sommer 2023 schrieb der Ständerat im Rahmen des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 das Postulat der GPK-SR zur Anerkennung der bundesnahen Unternehmen als «Gesellschaften des öffentlichen Interesses» im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes ab. Der Bundesrat hatte dazu im Herbst 2022 einen Bericht veröffentlicht.

Clarifications concernant les aides financières accordées aux filiales étrangères des entreprises proches de la Confédération (Po. 19.4386)

Dans le cadre de l'affaire CarPostal, l'inspection de la Commission de gestion du Conseil des Etats (CdG-CE) a mis en lumière les aides financières octroyées par la Poste Suisse à CarPostal France. Ces aides financières ont déjà été mises en accusation par le tribunal de commerce de Lyon suite au dépôt d'une plainte d'entreprises françaises de transports pour concurrence déloyale. Alors qu'un accord à l'amiable a été trouvé entre CarPostal France et les plaignants, et que l'entreprise a été vendue, la question de la licéité des aides financières n'a toujours pas été déterminée selon la CdG-CE. Par conséquent, la commission a déposé un postulat qui vise une clarification concernant les aides financières accordées aux filiales étrangères des entreprises proches de la Confédération.
Le Conseil fédéral a proposé de rejeter le postulat. Il a estimé d'abord que la question serait abordée dans le rapport sur le postulat 19.4385, puis que l'accord à l'amiable et la vente de l'entreprise compliquaient énormément l'accès aux documents. Lors du vote, le Conseil des Etats a rejeté le postulat par 27 voix contre 9 et 4 abstentions. Les discussions ont eu lieu dans le cadre du débat global sur l'affaire CarPostal.