Projet de «loi réglementant l'heure en Suisse» 1977 (MCF 77.041)

A la suite de la crise de l'énergie de 1973, plusieurs pays d'Europe occidentale ont introduit l'heure d'été comme mesure d'économie. C'est moins pour des raisons de politique énergétique – la baisse de consommation s'étant révélée minime chez nos voisins – qu'en vue d'une unification favorable au trafic international que le Conseil fédéral a soumis aux Chambres un projet de «loi réglementant l'heure en Suisse», projet qui lui donne notamment la compétence d'introduire l'heure d'été. Les deux Conseils ont approuvé cette loi sans enthousiasme, l'opposition faisant alors valoir que l'heure d'été perturbe le rythme de travail dans l'agriculture. L'Union suisse des paysans renonça cependant à lancer un référendum. Pourtant, un groupe de jeunes paysans zurichois le fit et récolta les signatures nécessaires (référendum déposé le 25.7.77 avec 82'870 signatures valables).

Bien qu'elle ait été conçue, à l'origine, comme une mesure d'économie d'énergie, l'adoption de l'heure d'été a surtout été préconisée en raison d'une meilleure adaptation, dans le domaine des transports notamment, aux horaires d'été des pays avoisinants du Sud et de: l'Ouest. Contre la loi qui aurait permis au Conseil fédéral d'imposer l'heure d'été, les agriculteurs avaient lancé, l'an dernier, un référendum, car ils craignaient que ce changement d'heure soit néfaste à l'accomplissement des travaux agricoles ainsi qu'au rythme de vie. Se sont prononcés contre ce projet de loi (alors que de nombreux milieux ne l'avaient pas pris trop au sérieux), l'UDC, le Parti évangélique, l'extréme droite et l'Union suisse des paysans, ainsi que quelques sections cantonales du Parti radical et du PDC. Le vote populaire révéla une faible majorité de non. Conformément aux pronostics, les cantons ayant des relations étroites avec l'étranger ont approuvé cette loi.


Votation du 28 mai 1977

Participation: 49.01%
Oui: 886'376 (47.9%)
Non: 963'862 (52.1%)

Consignes de vote:
- Oui: PDC, PLR, Adl, PLS, PST
- Non: PEV, MRS, DS, UDC
- Liberté de vote: POCH, PSS

Neuer Anlauf zur Schaffung eines Zeitgesetzes (1979)

Das 1978 vom Volk knapp abgelehnte Zeitgesetz, welches den Bundesrat zur Einführung der Sommerzeit ermächtigt hätte, kam unerwarteterweise bereits im Berichtsjahr wieder zu Aktualität. Hatte bisher die Mehrheit der Deutschschweizer dieser seit einigen Jahren von Frankreich und Italien praktizierten Zeitregelung wenig Interesse abgewinnen können, so änderte sich dies mit der Ankündigung, dass ab 1980 auch in Deutschland, Österreich und noch weiteren Staaten die Sommerzeit gelten soll. Zugunsten der Einführung der Sommerzeit hatten die beiden Basel und Schaffhausen Standesinitiativen eingereicht. Nach Ansicht der Landesregierung war damit eine neue Lage entstanden, welche es vertreten liess, die vom Souverän zurückgewiesene Vorlage bereits nach einem Jahr erneut zu präsentieren. Interessiert an der Gleichschaltung unserer Uhren mit denjenigen des übrigen Europa sind in erster Linie die SBB, die im Falle eines schweizerischen Alleingangs mit jährlichen Mehrkosten von rund CHF 10 Mio. rechnen. Die Nachteile, welche die Landwirte — sie waren die Hauptopponenten der ersten Vorlage von der Sommerzeit befürchten, können nach Ansicht des Bundesrates durch organisatorische Vorkehrungen (z.B. die Verschiebung der Milchablieferzeiten) in engen Grenzen gehalten werden. Der Entwurf zum Zeitgesetz passierte den Ständerat ohne grosse Diskussion. Der Nationalrat, der die Vorlage in derselben Session hätte beraten sollen, zeigte sich wesentlich zurückhaltender; Mit 88:86 Stimmen beschloss er die Rückweisung an die Kommission. In der Presse wurde dieses Votum weniger als Entscheid gegen die Einführung der Sommerzeit gewertet denn als Referenz an die Mehrheit der Stimmbürger, welche seinerzeit die erste Vorlage abgelehnt hatte.

Namhafte Probleme ergaben sich 1980 für den Eisenbahnverkehr, aber auch für andere Lebensbereiche durch die Tatsache, dass die Schweiz im Gegensatz zu den meisten europäischen Staaten auf die Einführung der Sommerzeit verzichtete. Nachdem sie zuerst gezögert hatte, den Volksentscheid aus dem Jahre 1978 zu desavouieren, stimmte nun auch die grosse Kammer dem neuen Zeitgesetz zu, welches die Exekutive ermächtigt, die Sommerzeit einzuführen. Die bäuerlichen Kreise, welche den Abstimmungskampf gegen die erste Zeitgesetzvorlage siegreich geführt hatten, lehnen zwar die Einführung der Sommerzeit nach wie vor ab, verzichteten diesmal aber auf die Ergreifung des Referendums. Somit steht ab 1981, zur grossen Erleichterung des internationalen Verkehrs- und Geschäftsbetriebs, einer Gleichstellung der Schweizer Uhren mit denjenigen der Nachbarstaaten nichts mehr im Wege.

Erstmals seit dem 2. Weltkrieg galt 1981 auch in der Schweiz die Sommerzeit. Da ausser Jugoslawien alle west- und mitteleuropäischen Staaten ihre Uhren während des Sommers (zumeist vom 29. März bis zum 27. September) um eine Stunde vorstellten, ergaben sich im Vergleich zu den Vorjahren für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Aktivitäten zweifellos Vereinfachungen. Diese Vorteile waren vor allem im Bereich der Transporte und der Kommunikation spürbar und überwogen nach Ansicht des Bundesrates die von der Landwirtschaft beklagten Nachteile bei weitem. Die Sommerzeit wird deshalb auch 1982 durchgeführt. Allem Anschein nach wird aber diese Angelegenheit in Zukunft die politische Bühne weiterhin beleben, beschloss doch die SVP des Kantons Zürich die Lancierung einer Volksinitiative für ein Verbot der Sommerzeit. Gemäss einer Meinungsumfrage machte eine Mehrheit der Befragten mit der Sommerzeit positive Erfahrungen.

Volksinitiative zur Abschaffung der Sommerzeit scheitert im Sammelstadium (1984)

An die in erster Linie mit den Erfordernissen des Verkehrs in bezug auf die zeitliche Koordination mit dem übrigen Europa begründete Einführung der Sommerzeit hatte sich in ihrem zweiten Geltungsjahr offensichtlich ein Grossteil der Bevölkerung gewöhnt. Sie wird aber weiterhin politisches Thema bleiben, da die SVP des Kantons Zürich im Herbst eine Volksinitiative für ein Verbot dieser Zeitumstellung lancierte.

Abschaffung der Sommerzeit (Mo. 10.3674; Mo. 10.3675)

Mit zwei in der Herbstsession 2010 eingereichten Motionen begann das politische Engagement von Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) für die Abschaffung der Zeitumstellung. Die Motionen verlangten vom Bundesrat zum einen die Abschaffung der Sommerzeit mittels der Streichung von Artikel 2 des Zeitgesetzes (Mo. 10.3674) und zum anderen, dass dieser sich «international dafür einzusetzen» habe, «dass die Sommerzeit abgeschafft wird» (Mo. 10.3675).

Estermann argumentierte, durch die Zeitumstellung entstünden nicht nur wirtschaftliche Kosten, auch die Umwelt profitiere nicht in erhofftem Masse von der Umstellung, weil dadurch wider Erwarten gar keine Energie eingespart werde. Für Firmen mit Schichtbetrieb, den öffentlichen Verkehr oder die Informatik sei die Umstellung ferner eine unnötige Belastung. Nicht zuletzt seien medizinische Bedenken anzubringen: Die innere Uhr des Menschen werde durch den ständigen Wechsel von der Sommer- zur Winterzeit und umgekehrt aus der Balance gebracht, was zu Stress, Leistungseinbrüchen, Müdigkeit und schliesslich gar zu einem erhöhten Herzinfarktrisiko führen könnte.
Der Bundesrat argumentierte in seiner Stellungnnahme, die Sommerzeit sei 1981 in der Schweiz nicht eingeführt worden, «um Energie zu sparen, sondern um eine Übereinstimmung der Zeitregelung unseres Landes mit derjenigen benachbarter Länder erreichen zu können.» Der Zustand einer «Zeitinsel» von 1980 habe zu erheblichen volkswirtschaftlichen Einbussen und «verkehrsorganisatorischen» Schwierigkeiten gegenüber den Nachbarstaaten geführt. Ein erneuter Alleingang würde sich also nicht lohnen und laut EU-Kommission habe in der EU «kein Mitgliedstaat [...] Absicht geäussert, die Sommerzeit abzuschaffen oder die Bestimmungen der geltenden Richtlinie zu ändern». Zudem gebe es keine internationale Kommission, an die man sich wenden könnte, um eine Abschaffung der Sommerzeit zu diskutieren. Über die gesundheitlichen Folgen der Zeitumstellung, so der Bundesrat weiter, gebe es sowohl Studien, welche die zusätzliche Belastung für den menschlichen Körper hervorgehoben haben, als auch solche, welche positive Effekte des Vor- oder Zurückstellens der Uhren hervorhoben. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motionen.

Im Oktober 2012 präsentierte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Nationalrat die Stellungnahme des Bundesrates zu den beiden Motionen Yvette Estermanns (svp, LU) und empfahl damit dem Parlament die Ablehnung der Anliegen zur Abschaffung der Sommerzeit. Als Erstrat stimmte der Nationalrat mit 145 zu 23 Stimmen gegen eine Streichung von Artikel 2 des Zeitgesetzes (Mo. 10.3674). Etwas mehr Stimmen, aber immer noch deutlich zu wenig, gab es für Estermanns zweites Anliegen (Mo. 10.3675), wonach sich die Schweiz international für die Abschaffung der Sommerzeit einzusetzen gehabt hätte: Mit 135 zu 35 Stimmen folgte auch hier der Nationalrat der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion ab.

Schluss mit der Zeitumstellung! (Mo. 16.4106)

Mit der Motion «Schluss mit der Zeitumstellung!» forderte Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) den Bundesrat 2016, wie bereits in zwei ähnlichen Motionen von 2010, erneut dazu auf, «Artikel 2 des Zeitgesetzes ersatzlos zu streichen», damit zukünftig auf die Sommerzeitumstellung verzichtet würde. Anders als 2010 fügte Estermann diesmal keine gesundheitlichen Begründungen an, denn die seien unterdessen «allgemein bekannt». Stattdessen betonte sie, dass 1981 der Bundesrat die Zeitumstellung eingeführt habe, obwohl sich die Bevölkerung 1978 in einer Volksabstimmung eigentlich dagegen ausgesprochen hatte. Die Schweiz sah sich damals gezwungen nachzuziehen und sich dem umliegenden Europa anzupassen, wenn sie keine «Zeitinsel» mehr bilden wollte. Nun hätte sich aber die Situation verändert, meinte Estermann: Nicht nur in der Schweiz sei die Bevölkerung unzufrieden über die Zeitumstellung, auch in zahlreichen europäischen Ländern diskutierte man darüber, die Zeitumstellung wieder abzuschaffen, oder habe man sich bereits für eine dauerhafte Beibehaltung der Sommer- respektive Winterzeit entschieden. Das Argument der «Zeitinsel» sei nicht mehr stichhaltig.
Im Februar 2017 schilderte der Bundesrat in einer Stellungnahme, die Entscheidung von 1981 habe man aufgrund der wegen der nicht angepassten Zeitregelung entstandenen wirtschaftlichen Nachteile gefällt, um «Zusatzkosten für die Schweizer Wirtschaft» abzuwenden. Das Jahr 1980 nämlich, als die Schweiz ihre Zeit nicht den Nachbarländern angepasst hatte, habe gezeigt, dass nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche und kommunikative Nachteile entstanden seien. Nach der Einführung der Zeitumstellung 1981 sei ferner kein Referendum ergriffen worden und für eine 1982 gestartete Volksinitiative sei die benötigte Anzahl Unterschriften nicht zusammengekommen. Dass Estermanns Motionen von 2010 im Nationalrat gescheitert waren, sah der Bundesrat als zusätzliche Begründung, die erneute Ablehnung der Motion zu beantragen. Er behielt sich aber vor, «im Falle der Annahme der Motion im Erstrat einen Abänderungsantrag im Zweitrat zu stellen», welcher vorsehen würde, die Abschaffung der Zeitumstellung auf den Zeitpunkt festzulegen, «an dem die Mehrheit der die Schweiz umgebenden Länder die Zeitumstellung abschafft». Dazu kam es allerdings nicht: Im Dezember 2018 wurde die Motion aufgrund Nichtbehandlung nach zwei Jahren abgeschrieben.

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung»

Im April 2019 lancierte ein Komitee um Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) und Nationalrat Lukas Reimann (svp, SG) eine Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung». Dem Komitee angehörig war ebenfalls der Bauer Armin Capaul, welcher zuvor mit seiner Hornkuh-Initiative Bekanntheit erlangt hatte.
Die nun eingereichte Initiative verlangte, dass in der Schweiz ganzjährig die mitteleuropäische Zeit gelten und auf eine «Zeitumstellung von Winter- auf Sommerzeit und umgekehrt» verzichtet werden soll. Bei einer Annahme der Initiative würde somit per 1. Januar des Jahres nach der erfolgten Abstimmung dauerhaft die Winterzeit beibehalten werden.
Als Begründung für ihr Anliegen fügte Estermann bei der Präsentation der Initiative an, dass die Zeitumstellung beispielsweise für das menschliche Hormonsystem eine Belastung darstelle. Sie bevorzuge es deshalb, von der «Normalzeit» und nicht von der mit Dunkelheit assoziierten Winterzeit zu sprechen, wie das St. Galler Tagblatt berichtete. Der Bergbauer Capaul hob unterdessen hervor, dass sich Bauern an der Winterzeit und nicht an der Sommerzeit orientieren würden: Man könne nicht früher heuen, wenn noch «Schatten oder Tau auf der Wiese» liege, weshalb die Sommerzeit für die Landwirtschaft in der Praxis nicht funktioniere.
Im Oktober berichtete die Sonntagszeitung, dass die Unterschriftensammlung laut dem Initiativkomitee «hervorragend» laufe und schon «Tausende Unterschriften» zusammengekommen seien. Die Sammelfrist für die Initiative dauert bis zum 9. Oktober 2020, wird jedoch aufgrund des Corona-bedingten Fristenstillstands verlängert.

Bereits 2010 und 2016 hatte Estermann im Parlament Motionen zur Abschaffung der Zeitumstellung eingereicht, doch waren diese damals mit der Begründung abgelehnt worden, die Schweiz dürfe nicht zur Zeitinsel innerhalb Europas werden. Dieses Argument könnte bald an Gültigkeit verlieren, denn zu Beginn des Jahres sprach sich eine Mehrheit im EU-Parlament für eine Abschaffung der Zeitumstellung per 2021 aus – allerdings müssen sich die EU-Staaten erst darüber einig werden, ob sich die Winter- oder Sommerzeit durchsetzen soll.