Voranschlag 2000 (BRG 99.069)

Das von den eidgenössischen Räten im Dezember verabschiedete Budget 2000 sieht bei Ausgaben von CHF 47.5 Mrd. und Einnahmen von CHF 45.6 Mrd. einen Ausgabenüberschuss von CHF 1.8 Mrd. vor. Damit wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe des Haushaltsziels 2001 für den Ausgabenüberschuss im Jahre 2000 um CHF 660 Mio. unterschritten. Die veranschlagten Ausgaben übertrafen das Budget des Vorjahres um CHF 1.1 Mrd. oder 2,4%, wobei die Posten Soziale Wohlfahrt und Verkehr am meisten zu diesem Überschuss beitrugen. Insbesondere wurde ein Mehraufwand für die Flüchtlingshilfe, die AHV/IV und den sozialen Wohnungsbau erwartet. Beim Verkehr wurden Mehrausgaben für die Eisenbahngrossprojekte vorgesehen. Hingegen wurde das Budget im Vergleich zum Vorjahr bei der Landesverteidigung, der Landwirtschaft und den Zinszahlungen gekürzt. Bei den Einnahmen wurde eine Zunahme von CHF 3.2 Mrd. oder 7,6% erwartet. Zusätzlich zu den wegen der guten Konjunkturlage erwarteten Mehreinnahmen ist dieser Zuwachs mit neuen Einnahmequellen verbunden. Höhere Zuflüsse aus der 1999 heraufgesetzten Mehrwertsteuer, aus der Verrechnungssteuer, aus der Einführung der Spielbankensteuer für die AHV, der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, der Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe und den steigenden Darlehensrückzahlungen des Ausgleichsfonds der ALV wurden erwartet.

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2000 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt CHF 5.0 Mrd. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Defizite damit um CHF 2.2 Mrd. tiefer veranschlagt. Die gesamte Defizitquote wird damit im Jahr 2000 rund 0,5% unter dem Vorjahreswert auf 1,4% zu stehen kommen. Ebenfalls rückläufig ist die Verschuldungsquote, die per Ende 2000 rund 51% betragen dürfte. Nach einem massiven Anstieg sowohl bei der Defizitquote als auch der Verschuldungsquote in den 90er Jahren scheint die Trendwende nach 1999 nun auch im kommenden Jahr fortgesetzt zu werden.

Die Beratungen im Parlament verliefen ohne massive Kürzungen oder Aufstockungen. Während der Verhandlung stimmte der Ständerat gegen einen Nachtragskredit von CHF 150 Mio., den der Bundesrat der Expo.02 zur Verfügung stellen wollte, und genehmigte lediglich einen Kredit von CHF 50 Mio. Im weiteren hiess der Rat auf Antrag von Bundesrat Villiger die Gratisabgabe der Erfassungsgeräte für die Erhebung der LSVA an die Transportunternehmen gut und verzichtete damit auf weitere CHF 50 Mio. Einnahmen. Mit 32 zu 0 Stimmen verabschiedete der Ständerat den abgeänderten Voranschlag. Im Nationalrat wollte eine Minderheit der Verkehrskommission vergeblich zur Gratisabgabe auch die Einbaukosten der LSVA-Geräte durch den Bund übernehmen lassen. Einen Minderheitsantrag der Finanzkommission zur Streichung von CHF 100 Mio. für das elektronische Aufklärungsgerät Satos für die Armee wurde vom Rat ebenfalls verworfen. Gegen den Beschluss des Ständerats hiess der Nationalrat die vom Bundesrat geforderte Kreditaufstockung für die Expo.02 um CHF 150 Mio. gut. Geringe Abstriche forderte der Nationalrat schliesslich bei der Förderung alternativer Energien und beim Buwal. Insgesamt hiess er den abgeänderten Voranschlag des Bundesrates mit 136 zu 2 Stimmen gut. Im Ständerat wurden anschliessend die Differenzen bereinigt. Der Expo.02-Kredit in der Höhe von CHF 150 Mio. wurde angenommen. Ebenso wurde der Beschluss des Nationalrates zur Kürzung des Budgetpostens Dienstleistungen Dritter beim Buwal gutgeheissen.

Voranschlag 2001 (BRG 00.062)

Im August präsentierte der Bundesrat seinen Voranschlag 2001. Aufgrund der guten Konjunkturlage hatte er einen ausgeglichenen Haushalt angepeilt und dieses Ziel bei einem kleinen Defizit von 100 Mio Fr. beinahe erreicht. Das von den eidgenössischen Räten im Dezember verabschiedete Budget 2001 sah bei veranschlagten Ausgaben von 48 906 Mio Fr. und Einnahmen von 48 924 Mio einen Einnahmenüberschuss von 18 Mio Fr. vor. Damit wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe des Haushaltsziels 2001 (zulässiges Defizit von 2%) deutlich unterschritten. Die veranschlagten Ausgaben übertrafen das Budget des Vorjahres um 1,5 Mia Fr. oder 3,1%. Dieser Zuwachs wurde mit einem erwarteten Anstieg bei den Passivzinsen (+397 Mio) als Folge der höheren Zinssätze sowie mit höheren Anteilen Dritter (+684 Mio) an den Bundeseinnahmen, insbesondere bei der direkten Bundessteuer, begründet. Die Soziale Wohlfahrt fiel mit einem Ausgabenzuwachs von 140 Mio ins Gewicht, wobei ein erwarteter Zuwachs bei der AHV/IV durch Rückgänge im Asylbereich und bei der Arbeitslosenversicherung aufgewogen wurde. Bei den Einnahmen wurde im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 3,3 Mia Fr. oder 7,3% veranschlagt. Ein Anstieg der Einnahmen wurde bei der LSVA und beim Anteil des Bundes am zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs sowie bei der erhöhten Tabaksteuer erwartet. Die dringliche Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Stempelabgabe dürfte andererseits die Einnahmen um rund 220 Mio schmälern.

Bei den Beratungen im Parlament waren vor allem die Budgetposten Entwicklungszusammenarbeit, Nationalstrassenunterhalt und Förderung des Energiesparens umstritten. Die vorberatenden Kommissionen (FK-NR und FK-SR) waren sich uneinig darüber, welche Folgen das Volks-Nein zu den Energievorlagen vom September haben werde. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sprach sich dafür aus, die im Voranschlag enthaltenen Einnahmen von 70 Mio Fr. aus der Förderabgabe ganz zu streichen oder auf ein Minimum von 5 Mio zu reduzieren. Relativ starke Minderheiten beantragten dagegen ein Aufstocken der Kredite im Energiesektor um 35 Mio Fr. Ausserdem wurde über eine Kürzung des Nationalstrassenunterhalts um 30 Mio verhandelt. Die Kommission des Ständerates erachtete diese Mittel für den Unterhalt von Tunnels und Brücken als unentbehrlich. Eine starke Kommissionsminderheit im Nationalrat und die Kommissionsmehrheit im Ständerat wollten zudem die vom Bundesrat veranschlagte Kürzung von 16,5 Mio im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nicht akzeptieren und die Ausgaben auf dem letztjährigen Niveau belassen. Dagegen erhofften sich beide Kommissionen grosse Einsparungen im Asylbereich: Aufgrund des Rückgangs bei den Asylgesuchen beantragten sie deshalb eine Kürzung des Postens um 90 Mio. Bürgerlich dominierte Mehrheiten beider Kommissionen reichten ausserdem Motionen zur Reduktion der Staatsquote für die Jahre 2002 bis 2005 ein (FK-NR: Mo. 00.3600; FK-SR: Mo. 00.3611); Beide Motionen wurden in der Folge als Postulate überwiesen.

Kurz vor Weihnachten gab das EDI seinen Entscheid hinsichtlich der Auswahl von Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) als neues Instrument für die langfristige Forschungsförderung bekannt. Aus den ursprünglich 238 beim Nationalfonds eingereichten Vorschlägen waren dem EDI nach einem strengen Auswahlverfahren nur noch 18 vorselektierte Gesuche vorgelegt worden. Neun davon betrafen die Naturwissenschaften und die Medizin, sechs die Gesellschaftswissenschaften sowie die Geographie und drei weitere die technischen Wissenschaften. Zehn Gesuche wurden schliesslich bewilligt, vier definitiv abgelehnt und vier vorläufig zurückgestellt. Obwohl in der Vorauswahl unter den 18 Projekten noch vertreten, schaffte kein einziger sozial- oder geisteswissenschaftlicher Vorschlag die letzte Hürde. Die zehn bewilligten NFS stammten ausschliesslich aus den Lebens- und Umweltwissenschaften, der Kommunikations- und Materialtechnologie sowie der Physik. Innenministerin Dreifuss und Staatssekretär Kleiber mussten sich aufgrund dieses wissenschaftspolitisch heiklen Entscheids geharnischte Proteste und Kritik gefallen lassen. In einem offenen Brief an Dreifuss gaben Vertreterinnen und Vertreter der Geistes- und Sozialwissenschaften aus der ganzen Schweiz ihrer Enttäuschung Ausdruck, wiesen das von Kleiber vorgebrachte Argument, es fehlten Kriterien zur Beurteilung sozialwissenschaftlicher Forschung im internationalen Wettbewerb, scharf zurück und verlangten Vorschläge für eine nachhaltige Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die zehn Schwerpunkte, auf welche die für 2001 bis 2003 bereitgestellte Summe von 126 Mio Fr. verteilt werden soll, laufen über zehn Jahre. Der Versuch des Nationalrats, einen Zusatzkredit von 60 Mio Fr. zur Finanzierung der vier zurückgestellten Gesuche durchzubringen, scheiterte. Mit 93 zu 77 Stimmen hatte zwar die grosse Kammer im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2001 den einander identischen Anträgen der liberalen Fraktion und der SP-Fraktion sowie der Ratsmitglieder Gadient (svp, GR) und Neirynck (cvp, VD) auf Erhöhung des Budgets des Nationalfonds für den Zeitraum von 2001 bis 2003 um 60 Mio Fr. auf 365 Mio Fr. zugestimmt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller hatten auf den drohenden Verlust an Energie und Know-how hingewiesen, die in die Erarbeitung der 18 Vorschläge investiert worden waren. Doch der Ständerat lehnte die Erhöhung des Budgetpostens ab, nachdem sich Finanzminister Villiger heftig dagegen gewehrt hatte, einem Betrag in dieser Höhe ohne vorherige Prüfung durch Bundesrat und zuständige Kommission zuzustimmen.

Die Vertreter der bürgerlichen Parteien im Nationalrat, die mehrmals lautstark besseres Grundlagenmaterial zur Vorbereitung wichtiger sozialpolitischer Entscheide verlangt hatten, wehrten sich, weil „die AHV-relevanten Zahlen seit den IDA-FiSo-Berichten bekannt sind“ (Bangerter, fdp, BE) gegen die im Hinblick auf das Forschungsprogramm vom Bundesrat im Budget 2001 beantragten Kredite für das BFS und das BSV. Bundesrat Villiger anerkannte, dass mit IDA-FiSo 1 und 2 einiges gemacht worden sei, verwies aber darauf, dass es hier nicht nur um die Finanzierung der AHV gehe, sondern um weitere Erkenntnisse vor allem in Bezug auf den Umgang mit einer alternden Gesellschaft. Beim BFS setzte sich ein Antrag der Präsidentin der nationalrätlichen SGK Dormann (cvp, LU) vorderhand durch, den vom Bundesrat verlangten Kredit nicht zu kürzen. Sie verwies darauf, dass die SGK zu Beginn ihrer Beratung der 11. AHV-Revision einstimmig eine Motion verabschiedet habe, die den Bundesrat beauftragen will, eine Versichertenstatistik aufzubauen, die mittel- und langfristig Auskunft über die soziale Absicherung der Bevölkerung bzw. über die Bedarfslage und die sozialen Risiken in der Schweiz gibt. Nach wie vor fehlten statistische Grundlagen zur Altersvorsorge der aktiven Bevölkerung nach Branche, Alter, Familienform und Lebenssituation, ebenso flächendeckende Angaben zur Einkommenssituation der Rentnerinnen und Rentner. Das Parlament könne nicht immer wieder die Bereitstellung von Datenmaterial verlangen, wenn es nicht bereit sei, dem BFS die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ihr Antrag setzte sich mit 100 zu 71 Stimmen gegen den Kürzungsantrag der Finanzkommission durch. Hingegen obsiegte die Kommissionsmehrheit mit ihrem Kürzungsantrag beim Kredit des BSV für Dienstleistungen Dritter im Bereich der Forschung mit 99 zu 68 Stimmen.

Im Ständerat fand dann ein Entscheid mit umgekehrten Vorzeichen statt. Weil Bundesrat Villiger nun die Ansicht vertrat, das BFS könne auch mit einem auf mehrere Jahre verteilten Kredit seine Aufgaben – wenn wohl auch verzögert – wahrnehmen, stimmte die kleine Kammer der Kürzung zu. Beim BSV beschloss sie aber, dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates zu folgen, da es nicht nur um Forschungen zur AHV, sondern auch zur IV, wo die starke Zunahme der Rentner einen Erklärungsbedarf ausweise, sowie zur Krankenversicherung gehe. Beim Kredit des BFS stimmte der Nationalrat stillschweigend dem Ständerat zu, bei jenem des BSV mit 88 zu 58 Stimmen.

Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, 500 Mio Fr. zusätzlich einzusparen, unterbreitete die Finanzkommission des Nationalrates ihrem Rat schliesslich einen Mehrheitsantrag, der einen Überschuss von 71 Mio Fr. auswies. SVP-Vertreter warnten, die strukturellen Defizite seien noch immer virulent, und forderten deshalb weitere Ausgabenkürzungen. Gekürzt werden sollte unter anderem bei der Swisscoy. Dieser Antrag wurde aber vom Rat nicht unterstützt. Zudem widersetzte sich das Plenum einer Kürzung bei humanitären Aktionen und bei der Nahrungsmittelhilfe. Beim Budget des Volkswirtschaftsdepartements bekämpfte Cuche (gp, NE) vergeblich die vorgesehene Kürzung von 30 Mio bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Die Volkskammer verzichtete ferner auf die Einsparungen beim Nationalstrassenunterhalt. Aufgestockt wurde schliesslich beim Schweizerischen Nationalfonds. Dem erhöhten Nationalfondskredit stand jedoch der Ständerat im Weg. Er lehnte einen entsprechenden Antrag der FDP-Ständerätin Berger (NE) ab. Die Ständekammer lehnte auch einen von Epiney (cvp, VS) angeführten Minderheitenantrag zur Förderung der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien ab. Bei der letzten Differenz, einer vom Nationalrat beschlossenen Streichung der VBS-Kredite um 100 Mio Fr., fügte sich der Nationalrat schliesslich dem Beschluss des Ständerates.

Im Voranschlag 2001 hatte das EDI 500'000 Fr. für diverse Forschungsarbeiten im Bereich der Gesundheitsprävention beantragt. Die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates wollte diesen Betrag ganz streichen. Eine links-grüne Minderheit Fässler (sp, SG) beantragte Zustimmung zum Bundesrat, eine Minderheit Maillard (sp, VD) zumindest die Beibehaltung eines Kredits von 50'000 Fr. für die Entwicklung eines Tests zur Erfassung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und von 120 000 Fr. für die Suche nach einem sicheren und umfassenden Impfstoff gegen die Grippe. Bundesrat Villiger bat den Nationalrat, auf die Streichung ganz zu verzichten oder wenigstens dem Antrag Maillard zuzustimmen, da die WHO für die nächsten Jahre eine Grippe-Pandemie in der Grössenordnung der „Spanischen Grippe“ nach dem 1. Weltkrieg nicht ausschliesse. Trotz dieser eindringlichen Warnung verwarf das Plenum mit 99 zu 69 Stimmen den Antrag Fässler und mit 95 zu 75 Stimmen den Antrag Maillard. Der Ständerat liess sich hingegen von Villiger überzeugen und stimmte der mittleren Variante (gemäss Antrag Maillard) zu. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat mit 91 zu 48 Stimmen der kleinen Kammer an. (Zum Rinderwahnsinn (BSE), dessen menschliche Variante die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit sein könnte, siehe hier)

Voranschlag 2002 (BRG 01.046)

Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Im November kam es zu heftiger Kritik an den Sparplänen der Subkommission der nationalrätlichen Finanzkommission, bereits im Bundesbudget 2002 erhebliche Kürzungen der Pressefördergelder vorzunehmen. Vorgesehen waren Einsparungen von 30 Mio Fr. jährlich, indem Zeitungen und Zeitschriften mit einer Auflage von über 100'000 Exemplaren vom heutigen System der Presseförderung ausgeschlossen werden sollen. Titel mit Auflagen bis zu 50'000 Exemplaren hingegen sollen in den Genuss eines höheren Rabatts auf dem Grundpreis kommen. Gegen das als überstürzt und überfallartig empfundene Vorgehen – den betroffenen Kreisen wurde der entsprechende Vorschlag der Subkommission zuhanden der Finanzkommission nur für eine Kurzkonsultation von wenigen Tagen unterbreitet – lehnten sich der Schweizerische Dachverband der Zeitungsverleger, der Westschweizer Verlegerverband Presse Romande, aber auch Vertreter der Lokal- und Regionalzeitungen, Vertreter der Post und nicht zuletzt die Subkommission „Medien und Demokratie“ auf.

Kurz vor der Wintersession riefen Filmschaffende das Parlament dazu auf, den Filmkredit massiv anzuheben; die im Budget 2002 vorgesehene Erhöhung um CHF 2 Mio. genüge nicht für ein längerfristiges Überleben des Schweizer Films. Die Aufstockung der Gelder reiche nicht einmal aus, um die bisher von privater Seite mitfinanzierte und im neuen Filmgesetz definitiv als Aufgabe des Bundes verankerte erfolgsabhängige Filmförderung («Succès cinéma») aufrecht zu erhalten. Bei der Beratung des Voranschlags stellten vor allem Abgeordnete aus der lateinischen Schweiz mehrere Anträge zur Erhöhung der Mittel. Im Nationalrat setzte sich vorerst ein Antrag Simoneschi (cvp, TI) für eine zusätzliche Aufstockung um CHF 3.5 Mio. durch; angesichts des finanzpolitischen Widerstands in der kleinen Kammer einigten sich die Räte schliesslich auf eine Anhebung um total CHF 3.75 Mio. gegenüber dem Vorjahr.

Ende August präsentierte Finanzminister Villiger den Voranschlag für das Jahr 2002, welcher von einem Einnahmenüberschuss von 356 Mio Fr. ausging. Dies sei zwar erfreulich, doch reiche der Betrag nicht aus, um den Anforderungen einer nachhaltigen Haushaltspolitik gerecht zu werden. Die Swissair-Krise im Herbst führte dazu, dass das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2002 bei veranschlagten Ausgaben von 51'249 Mio Fr. und Einnahmen von 50'955 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 294 Mio Fr. vorsah. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben erstmals die 50-Mia-Grenze und übertrafen das Budget des Vorjahres um 2,3 Mia Fr. oder 4,8%. Am meisten zusätzliche Mittel benötigte der Verkehr mit rund 1,3 Mia Fr. oder 18,6% mehr als im Vorjahr, wobei vor allem die Bewältigung der Swissair-Krise zu Buche schlug. Der Bereich Finanzen und Steuern wies ebenfalls ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum auf (+550 Mio), da für den Schuldendienst und die Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen mehr Geld zur Verfügung stehen musste. Entlastungen ergaben sich hingegen bei der sozialen Wohlfahrt (-67 Mio). Bei den Einnahmen ging der Voranschlag von einem Zuwachs von rund 2 Mia Fr. oder 4,2% aus. Mehreinnahmen sollten vor allem die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer einbringen (total +2,5 Mia). Bei den Vermögenserträgen und den Einfuhrzöllen sei jedoch mit weniger Einnahmen zu rechnen.

Am umstrittensten waren in den Parlamentsdebatten neben den Kürzungen beim VBS vor allem die Investitionskredite für die SBB und die Beitragserhöhungen für die Filmförderung und für die Schweizer Schulen im Ausland: Mit Einverständnis des Bundesrates erhöhte der Ständerat den Kredit an die kantonalen Hochschulen um 32 Mio Fr. und stockte, diesmal gegen den Willen der Regierung, den Zahlungsrahmen für die Universitätsförderung 2001-2003 um 101,2 Mio Fr. auf – Plattner (sp, BS) hatte eine noch höheren Betrag verlangt. Ausserdem machte die kleine Kammer die vom Bundesrat beschlossenen Kürzungen der Infrastrukturbeiträge an die SBB von 42 Mio Fr. rückgängig. Ohne Auswirkungen auf den Haushalt blieb die Erhöhung der vom Bundesrat beantragten Beihilfen für die Milchwirtschaft um 20 Mio Fr. zulasten von Investitionsgütern und Betriebshilfen. Diskussionslos kürzte der Ständerat schliesslich das Budget des Finanzdepartements um 150 Mio Fr.; aufgrund der tieferen Teuerung sei mit einer geringeren Zunahme der Lohnausgaben zu rechnen.

Im Nationalrat verlangte Müller (fdp, ZH) namens der Finanzdelegation, dass der Bundesrat die nötigen Kreditvorlagen für die Expo rechtzeitig dem Parlament unterbreite. Die Finanzdelegation sei nicht bereit, diese Kredite im Schnellverfahren am Parlament vorbeizuschleusen. Namens der SVP-Fraktion beantragte Zuppiger (ZH) Rückweisung des Budgets an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Ausgaben um 800 Mio Fr. zu reduzieren. Rechsteiner (sp, BS) wollte den Voranschlag ebenfalls zurückweisen: Die Verteidigungsmassnahmen seien zu kürzen und auf die neue Bedrohungslage nach den Terroranschlägen vom 11. September in den USA auszurichten. Beide Anträge wurden verworfen. Im Einklang mit dem Bundesrat und der Finanzkommission lehnte der Nationalrat alle Aufstockungsanträge von Seiten der SP und der Grünen bei der Entwicklungszusammenarbeit ab, ebenso eine Erhöhung des Kredits für Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Keine Chancen hatten auch die Kürzungsanträge der SVP im Flüchtlingsbereich und beim Bundespersonal sowie die Forderung, Aufstockungen beim Budget von „Präsenz Schweiz“ wieder rückgängig zu machen. Bei der Presseförderung folgte der Rat der Kommissionsminderheit und verzichtete auf eine Kürzung von 30 Mio Fr. für die Verbilligung der Posttaxen für Zeitungen. Auch die Personalbezüge des UVEK-Generalsekretariats blieben unangetastet. Gegen den Willen des Bundesrates stockte der Rat die Mittel zur Förderung erneuerbarer Energien um 4 Mio Fr. auf. Ausserdem gewährte er 200'000 Fr. für die Durchführung des europäischen Jugendfestivals und zusätzliche 4,3 Mio Fr. für die Schweizer Schulen im Ausland bzw. 3,5 Mio Fr. für die Filmförderung. Der parteiübergreifende Antrag, die Bundesbeiträge an die Universitäten zusätzlich zu erhöhen, wurde hingegen abgelehnt, die vom Ständerat gewährten Erhöhungen jedoch gebilligt. Auch bei den Beihilfen für die Milchwirtschaft und bei der Erhöhung des Nationalstrassenbudgets um 88 Mio Fr. schloss sich die grosse Kammer dem Ständerat an, beim Bahnverkehr machte er aber die von der kleinen Kammer vorgenommene Aufstockung wieder rückgängig.

Nach und nach einigten sich die Räte schliesslich im Einklang mit dem Bundesrat auf Kürzungen beim VBS von 37 Mio Fr., beschlossen, die Kredite für die Schweizer Schulen um 2 Mio Fr. und für die Filmförderung um 1,75 Mio Fr. aufzustocken und die vom Bundesrat bei der SBB gestrichenen Investitionen von 42 Mio Fr. rückgängig zu machen. Im zweiten Anlauf stimmte der Nationalrat auch einem Verpflichtungskredit des VBS zur Materialbeschaffung bei, der das Quorum der Ausgabenbremse zunächst nicht erreicht hatte, da SVP, Grüne und Teile der SP ihm die Unterstützung versagt hatten.

Die Finanznot der vom Bund anerkannten Schweizerschulen im Ausland war auch im Berichtsjahr Schwerpunktthema am traditionellen Treffen derer Schulleiter und Präsidenten. Gemäss einer vom Komitee für Schweizerschulen im Ausland extern in Auftrag gegebenen Finanzanalyse, war eine Aufstockung des 1995 um vier Mio Fr. gekürzten Subventionsrahmens vonnöten, um eine akute Gefährdung der Bildungsinstitutionen zu verhindern. 9 der 17 Schweizerschulen hatten im Jahr 2000 rote Zahlen geschrieben; 1996 waren es noch drei gewesen. Die Analyse zeigte zudem, dass dringend notwendige Investitionen zurückgestellt wurden und einzelne Schulen von der Substanz lebten. Der Auslandschweizerrat sah damit das qualitativ hochstehende Bildungsangebot als ein Eckpfeiler schweizerischer Präsenz im Ausland gefährdet. In einer Resolution forderte er im Frühjahr eine entsprechende Erhöhung des Bundeskredites von gegenwärtig 15 auf 20,8 Mio Fr.. Im Mai hiess die APK des Nationalrates eine Motion gut, die eine Aufstockung der Bundesbeiträge gemäss Vorschlag des Auslandschweizerrats verlangt. Im Rahmen der Budgetdebatte einigten sich National- und Ständerat auf eine Krediterhöhung um 2 Mio Fr..

Voranschlag 2003 (BRG 02.055)

Im Januar erklärte der Bundesrat, er werde die Schuldenbremse, welcher Volk und Stände im vergangenen Jahr zugestimmt hatten, auf 1. März 2003 in Kraft setzen; das Budget 2003 müsse deshalb ihren Anforderungen angepasst werden. Ende Juli wurde bekannt, dass die Steuereinnahmen wegen der schwachen Konjunktur voraussichtlich unter den Erwartungen blieben. Bereits zuvor hatte Finanzminister Villiger nach einer ersten Budgetübersicht die Setzung von Prioritäten gefordert: Steuerreduktionen, ein Impulsprogramm für Kinderkrippen und mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien seien nicht alle zu haben. Im August präsentierte der Bundesrat einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag für das Jahr 2003; dieser ging von einem Überschuss von rund 60 Mio Fr. aus. Nur zwei Monate später meldete die Regierung Korrekturbedarf von 320 Mio Fr. wegen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer; die Finanzkommissionen erhielten den überarbeiteten Voranschlag zusammen mit der Wiederauflage der Kreditsperre Ende Oktober. Die aktualisierte Version ging von einem konjunkturbedingten Defizit von 256 Mio Fr. aus. Damit der Voranschlag die Auflagen der Schuldenbremse erfüllte (zulässig waren 305 Mio), sah der Bundesrat gezielte Kürzungen von 143 Mio Fr. und eine Kreditsperre von 1% vor, mit der sich maximal 222 Mio. Fr. einsparen liessen.

In den Parlamentsdebatten zum Voranschlag 2003 musste Bundesrat Villiger Kritik entgegennehmen, weil er den korrigierten Voranschlag verspätet vorgelegt hatte; der Bundesrat habe sich an die vom Geschäftsverkehrsgesetz vorgegebenen Termine zu halten, damit die Bundesversammlung die Beratungen seriös vorbereiten könne. Am umstrittensten waren neben den Kürzungen der Personalkosten vor allem die Beiträge zum Strassenbau, die Anstossfinanzierung für Kinderkrippen und der Transfer von Geldern für die Gesundheitsprävention an das Bundesamt für Sport. Namens der SVP-Fraktion beantragte Nationalrat Zuppiger (ZH) vergeblich Rückweisung des Budgets mit dem Auftrag, 1 Mia Fr. einzusparen und die Investitionen im Strassenbau um 200 Mio Fr. zu erhöhen. Der Nationalrat lehnte auch die Anträge von linker Seite zur Aufstockung der Beiträge für die Entwicklungszusammenarbeit, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die Infrastrukturleistungen für die Bahn sowie zu Einsparungen beim Kauf von neuem Rüstungsmaterial ab. Verworfen wurden ebenfalls die Streichungs- resp. Kürzungsanträge der SVP bei der Expo, im Asylbereich, bei den Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer, der Friedensförderung und bei "Präsenz Schweiz" – letzterer allerdings knapp. Ebenfalls verschont blieben die Filmförderung, Pro Helvetia, die Kulturabgeltungen für die Stadt Bern und der Heimatschutz. Die grosse Kammer verwarf einen Antrag Fässler (sp, SG), der die Verbilligung der Krankenkassenprämien um 1 Mia Fr. erhöhen wollte, um damit die Kinderprämien zu bezahlen. Gegen den Willen des Bundesrates stimmte sie jedoch einem Antrag Cina (cvp, VS) zu, für die Schaffung von Krippenplätzen 50 Mio Fr. zur Verfügung zu stellen – Marlyse Dormond (sp, VD) hatte den Betrag auf 30 Mio Fr. anheben wollen. Widerwillig hiess der Rat einen Nachkredit für die Expo von 80 Mio Fr. gut, um endlich einen Schlussstrich ziehen und die letzten Handwerkerrechnungen bezahlen zu können – die Grünen hatten die Streichung resp. Rückstellung des Kredits verlangt; zunächst sollte die Expo nachweisen, dass sie sich bei der Wirtschaft intensiv um eine Kostenbeteiligung bemüht hatte. Bei der Landwirtschaft verlangte Weyeneth (svp, BE) eine Ausklammerung der Direktzahlungen von der Kreditsperre und wollte im Gegenzug auf die ursprünglich beantragte Aufstockung der Beihilfen und Zulagen in der Milchwirtschaft um 30 Mio verzichten. Der Rat wies den Antrag ab, stimmte aber kostenneutralen Umschichtungen von 50 Mio Fr. zugunsten der Produktions- und Absatzförderung zu. Mugny (gp, GE) wehrte sich trotz bundesrätlicher Unterstützung vergeblich gegen Abstriche bei der Abgeltung für den kombinierten Verkehr. Zusätzliche Mittel kamen hingegen dem Nationalstrassenbau (+60 Mio), den Hauptstrassen (+15 Mio) und der Sanierung von Bahnübergängen (+8 Mio) sowie den Programmen zur Energie- und Abwärmenutzung (+ 2 Mio) zugute. Gegen den Willen des Bundesrats beschloss der Nationalrat massive Einsparungen bei den Personalkosten von insgesamt 130 Mio. Fr. – beantragt waren 40 Mio Fr. Die generelle Kreditsperre blieb bei 1%; sowohl eine von Hess (cvp, ZG) verlangte Erhöhung auf 2% als auch ein von Fässler (sp, SG) geforderter Verzicht wurden abgelehnt. 

Der Ständerat nahm sich dem Voranschlag 2003 im Dezember an. Um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, für das kommende Jahr geplante Investitionen zu blockieren, zog der Aargauer SVP-Ständerat Reimann seinen Rückweisungsantrag zurück. Von der SVP verlangte Einsparungen im Asylbereich und von der Kommissionsmehrheit beantragte Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit wurden verworfen. Beim Impulsprogramm für Kinderkrippen unterstützte die kleine Kammer den Bundesrat und billigte lediglich 20 Mio Fr. Die vom Nationalrat beschlossene Verschiebung von 5 Mio Fr. vom BAG zum Bundesamt für Sport bei der Gesundheitsprävention sowie Kürzungen bei der Investitionshilfe für Berggebiete lehnte sie ebenfalls ab, entschied aber, mehr Geld für den Nationalstrassenbau und – mit Stichentscheid des Präsidenten – für erneuerbare Energien bereitzustellen. Bei den Personalkosten weigerte sich die kleine Kammer, die vom Nationalrat beschlossenen und von der SVP geforderten massiven Einsparungen vorzunehmen.

Nach und nach einigten sich die Räte schliesslich im Einverständnis mit dem Bundesrat auf Kürzungen bei den Personalkosten von 10 Mio Fr. Sie beschlossen, das Impulsprogramm für Kinderkrippen auf 30 Mio Fr. aufzustocken und bei der Gesundheitsprävention 5 Mio Fr. vom BAG zum Bundesamt für Sport zu transferieren. Ferner verzichteten sie auf eine Aufstockung der Strassenbaukredite sowie der Nahrungsmittelhilfe mit Milchprodukten, die in erster Linie die Schweizer Milchbauern und nicht die Dritte Welt unterstützt. Von Kürzungen verschont blieben die Wirtschaftszusammenarbeit mit den Entwicklungsländern und die Abgeltungen für den kombinierten Verkehr. Das Parlament genehmigte eine allgemeine Kreditsperre von 1% und eine gezielte Kreditsperre von 2% für übrigen Sachaufwand und die Entschädigungen Dritter.

Das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2003 sah bei veranschlagten Ausgaben von 51 102 Mio Fr. und Einnahmen von 50 856 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 246 Mio Fr. vor. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben auch im Berichtsjahr die 50-Mia-Grenze, lagen aber 147 Mio Fr. oder 0,3% unter dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigte die soziale Wohlfahrt (vor allem AHV, IV und Arbeitslosenversicherung) mit 660 Mio Fr. oder 5,2% mehr als im Vorjahr. Bildung und Forschung wiesen ebenfalls ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum auf (+220 Mio); hier profitieren vor allem die EU-Forschungsprogramme, die Berufsbildung und die Fachhochschulen. Die grössten Entlastungen gab es beim Verkehr (-747 Mio), da ausserordentliche Zahlungen von 846 Mio im Vorjahr für die Luftfahrt wegfielen. Bei den Einnahmen ging der Voranschlag von einer Reduktion um 199 Mio Fr. oder 0,2% aus. Mehreinnahmen sollten vor allem die direkte Bundessteuer (+550 Mio), Regalien und Konzessionen (+480 Mio) und die Verrechnungssteuer (+188 Mio) einbringen. Insbesondere bei den Investitionseinnahmen (-1,14 Mia), aber auch den Stempelabgaben (-250 Mio) und den Mineralölsteuern (-245 Mio) rechnet der Bundesrat mit geringeren Erträgen.

Voranschlag 2004 (BRG 03.051)

In der Parlamentsdebatte hielt Kommissionssprecher Merz (fdp, AR) fest, dass die Vorbereitungen zur Budgetdebatte methodisch anspruchsvoll gewesen seien, da die Finanzkommission nicht nur die bundesrätliche Budgetvorlage mit den Nachmeldungen, sondern auch die Nachträge und die laufenden Beratungen des Entlastungsprogramms hätte berücksichtigen müssen. Dadurch sei ihr Spielraum stark eingeengt gewesen, so dass sie kaum mehr Akzente habe setzen können. In der Detailberatung nahm die kleine Kammer nur geringfügige Änderungen am Antrag des Bundesrates vor und folgte in allen Punkten den Kommissionsanträgen. Sie hiess den Voranschlag mit 34:0 Stimmen gut.

Im Nationalrat erklärte Marti (sp, GL), die Finanzkommission halte sich an die Linie des Bundesrates und stimme in den Grundzügen, mit geringen Abweichungen, mit den Beschlüssen des Ständerates überein. Die grosse Kammer verwarf einen Antrag Zisyadis (pda, VD), der den Voranschlag an den Bundesrat zurückweisen wollte mit dem Auftrag, zusätzliche Einnahmen vorzusehen. Nach mehrstündiger Debatte hiess sie den Voranschlag 2004 mit 73:61 Stimmen gut. Die Nationalrätinnen und Nationalräte waren in allen Punkten den Anträgen der Kommissionsmehrheit gefolgt. Anträge der SVP auf Kürzungen bei den Personal- und Sachausgaben, beim EDA, der Kultur und im Asylbereich hatten keine Chance. Die Vorschläge der Linken, beim VBS zu sparen, waren ebenso erfolglos wie ihre Anträge auf Kreditaufstockungen bei der Abgeltung des kombinierten Verkehrs. Um ein schuldenbremsenkonformes Budget zu erreichen, erhöhte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats die Kreditsperre von 1,5% auf 2% resp. 0,75% auf 1% für die vom Entlastungsprogramm betroffenen Sachbereiche. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an der niedrigeren Kreditsperre fest, der Nationalrat schloss sich ihm an.

Das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2004 sah bei veranschlagten Ausgaben von 51 410 Mio Fr. und Einnahmen von 47 944 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 3,466 Mia Fr. vor. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben erneut die 50-Mia-Grenze, sie lagen 308 Mio Fr. oder 0,6% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigte die soziale Wohlfahrt (+597 Mio Fr. oder +4,5%). Bildung und Forschung wiesen ebenfalls ein Ausgabenwachstum auf (+134 Mio); hier profitierten vor allem die Grundlagenforschung und die Hochschulen. Die grössten Entlastungen sah das Budget bei den Finanzen und Steuern (-475 Mio) vor. Der Rückgang der Einnahmen gegenüber dem Voranschlag 2003 von 5,7% (-2,912 Mia) ist hauptsächlich strukturell bedingt und nur zu einem geringen Teil auf die konjunkturelle Schwäche zurückzuführen. Bei der Mehrwertsteuer ging der Bundesrat von gleich hohen Einnahmen aus wie im Vorjahr. Bei der direkten Bundessteuer (-11,5% oder -1,5 Mia), der Verrechnungssteuer (-30,5% oder -1,2 Mia) und den Stempelabgaben (-9,1% oder -300 Mio) rechnete er hingegen mit geringeren Erträgen.

Voranschlag 2005 (BRG 04.047)

Das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2005 sah bei veranschlagten Ausgaben von 52 547 Mio Fr. und Einnahmen von 50 749 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 1,798 Mia Fr. vor. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben erneut die 50-Mia-Grenze, sie lagen 1,137 Mia Fr. oder 2,2% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten die soziale Wohlfahrt (+600 Mio oder +4,3%), die Finanzen und Steuern (+526 Mio oder +5,3%) sowie der Verkehr (+384 Mio oder +5,3%). Die grössten Entlastungen sah das Budget bei der Landesverteidigung (-128 Mio oder -2,7%) und der Landwirtschaft (-127 Mio oder -2,8%) vor. Aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs rechnete der Bundesrat mit um 5,9% (+2,8 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Höhere Erträge erwartete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+7,2% oder +836 Mio), bei den Verkehrsabgaben (+53,5% oder +515 Mio) sowie bei der Verrechnungssteuer und bei den Stempelabgaben (+11,1% oder +301 Mio resp. +10,0% oder +300 Mio). Bei den Entgelten (-6,8% oder -77 Mio) und den Einfuhrzöllen (-6,5% oder -70 Mio) rechnete er hingegen mit Mindereinnahmen.

Am umstrittensten in der Parlamentsdebatte waren die Kredite für die Kulturstiftung Pro Helvetia, Jugend und Sport, die Bundesämter für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und Raumentwicklung (ARE) sowie die Informationstechnologie. In der Eintretensdebatte begrüsste der Nationalrat die Anstrengungen des Bundesrates, das Budget mittelfristig auszugleichen. Während die Linke zusätzliche Massnahmen auf der Einnahmenseite und eine insgesamt weniger restriktive Finanzpolitik forderte, betonten die Bürgerlichen die Notwendigkeit fortgesetzter Sparbemühungen. Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion verbunden mit dem Auftrag, zusätzlich eine Mia, d.h. ca. 2% des Budgets, einzusparen, ging ihnen jedoch zu weit. Die Detailberatung war geprägt durch eine Vielzahl von Minderheits- und Einzelanträgen, die grossmehrheitlich erfolglos blieben. So lehnte der Rat von der SVP verlangte Kürzungen bei der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämien, der Anstossfinanzierung für Kinderkrippen, bei Präsenz Schweiz, bei den Entwicklungshilfekrediten und bei den Personalausgaben ab. Auch die Aufstockungswünsche von SP und Grünen bei den allgemeinen Beiträgen an internationale Organisationen und humanitäre Aktionen, der Flüchtlingshilfe und den Investitionsbeiträgen an die kantonalen Universitäten sowie Kürzungen beim Militär fanden keine Mehrheit. Gutgeheissen wurde eine Verlagerung von 700'000 Fr. von der Filmförderung auf die Erwachsenenbildung und Einsparungen von 18 Mio bei den SBB-Infrastrukturleistungen zugunsten der Trassenverbilligung. Mehr Geld als die vorberatende Kommission sprach der Nationalrat für Mittel zur Verhütung von Alkohol- und Tabakmissbrauch, für Jugend und Sport, die Beschaffung von zwei Transportflugzeugen sowie für die Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte. Zusätzlich 55 Mio bewilligte er ausserdem bei den ausserordentlichen Kantonsanteilen an die Mineralölsteuer, 15 Mio beim Regionalverkehr und 5,5 Mio bei den erneuerbaren Energien. Einsparungen nahm die grosse Kammer hingegen bei folgenden Budgetposten vor: beim EJPD auf Antrag der CVP 675'000 Fr. für externe Experten, welche Bundesrat Blocher für die Restrukturierung seines Generalsekretariats konsultieren wollte, bei Publikationen und Drucksachen 2 Mio Fr., beim Buwal unter Umlagerung von Mitteln zugunsten der Waldpflege und des Lawinenschutzes 5 Mio, beim ARE 1 Mio und bei der Informatik 25 Mio. Fr. Gegen den Widerstand der Grünen und der SVP-Fraktion genehmigte der Nationalrat das Budget, das die Limite der Schuldenbremse um 11 Mio Fr. überschritt, in der Gesamtabstimmung mit 86:66 Stimmen bei 16 Enthaltungen.

Aus Protest gegen eine von Pro Helvetia mit 180'000 Fr. unterstützte Ausstellung von Thomas Hirschhorn im Centre Culturel Suisse in Paris kürzte der Ständerat den Kredit der Kulturstiftung um 1 Mio. Fr. (Siehe dazu auch hier) Ansonsten folgte er fast durchwegs den Vorschlägen seiner Kommission. Er billigte die vom Nationalrat vorgenommene Aufstockung um 55 Mio bei den ausserordentlichen Kantonsanteilen an die Mineralölsteuer, widersetzte sich aber der Umlagerung bei den SBB-Investitionen, den Mehrausgaben bei der Suchtprävention, bei Jugend und Sport, beim Regionalverkehr und bei den Ausfuhrbeiträgen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie den Kürzungen beim EJPD und bei den Publikationen. In folgenden Bereichen kam die kleine Kammer dem Nationalrat einen Schritt entgegen: Aufstockung beim Programm für erneuerbare Energien um 1 Mio, Kürzungen beim Buwal um 2 Mio, beim ARE um 0,5 Mio und bei der Informatik um 15 Mio. Das Budget passierte die Gesamtabstimmung mit 33:1 Stimmen; es lag rund 31 Mio Fr. unter der Schwelle der Schuldenbremse.

Im Laufe der Differenzbereinigung schwenkte die grosse Kammer bei den Ausfuhrbeiträgen für die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte, bei den Präventionsmassnahmen, beim Regionalverkehr und beim EJPD auf die Linie des Ständerates ein und verzichtete auf entsprechende Aufstockungen resp. Kürzungen. Dieser folgte dem Nationalrat hingegen bei den SBB-Investitionen und bei den Publikationen. Bei den erneuerbaren Energien einigten sich die beiden Kammern auf einen Kompromiss. Über sechs Budgetpunkte musste schliesslich die Einigungskonferenz entscheiden. Der Nationalrat billigte deren Antrag mit 98:82 Stimmen bei 7 Enthaltungen, der Ständerat lehnte ihn hingegen nach kurzer Diskussion mit 25:18 Stimmen ab. Ursache für den Entscheid war der Kompromissvorschlag zu Pro Helvetia, wonach die Stiftung im kommenden Jahr 180'000 Fr. weniger hätte erhalten sollen, was genau den Kosten für die umstrittene Hirschhorn-Ausstellung entsprach. Für die Mehrheit des Ständerates wäre diese Budgetkürzung einer Strafaktion gleichgekommen, was sie unbedingt hatte vermeiden wollen. Da gemäss Parlamentsgesetz beim Scheitern der Verständigung jeweils die tieferen Beträge aus der dritten Runde in den Räten als angenommen gelten, muss die Stiftung Pro Helvetia gemäss Vorgaben der kleinen Kammer mit 1 Mio weniger auskommen und Jugend und Sport auf eine Aufstockung ihres Kredites um 1,5 Mio verzichten. In den anderen vier Bereichen hingegen galten die Vorgaben des Nationalrats: 3,5 Mio weniger für das Buwal, 1 Mio weniger für das ARE und 25 Mio weniger für die beiden Budgetposten im Bereich Informationstechnologie. Das Defizit des so bereinigten Voranschlags belief sich auf rund 1,8 Mia Fr. und entsprach knapp den Vorgaben der Schuldenbremse.

Voranschlag 2006 (BRG 05.047)

Das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2006 sah bei veranschlagten Ausgaben von 52 743 Mio Fr. und Einnahmen von 52 157 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 586 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 196 Mio Fr. oder 0,4% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten die Finanzen (+318 Mio oder +3,0%), Bildung und Forschung (+121 Mio oder +3,1%) und die soziale Wohlfahrt (+45 Mio oder +0,3%). Die grössten Entlastungen sah das Budget beim Verkehr (-169 Mio oder -2,1%), bei der Landesverteidigung (-151 Mio oder -3,2%) und der Landwirtschaft (-38 Mio oder -1,0%) vor. Aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs rechnete der Bundesrat mit um 2,8% (+1,4 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Höhere Erträge erwartete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+1,4 Mia oder +11,1%), bei der Mehrwertsteuer (+380 Mio oder +2,1%) und bei den Vermögenserträgen (+197 Mio oder +22,7%). Bei den Stempelabgaben (-500 Mio oder -15,2%), den Regalien (-73 Mio oder -5,5%) und der Tabaksteuer (-39 Mio oder -1,8%) rechnete er hingegen mit Mindereinnahmen.

Am umstrittensten in der Parlamentsdebatte waren die Vorinvestitionen für die Porta Alpina der NEAT und der Kredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffung von Rüstungsmaterial. Im Ständerat erklärte Lauri (svp, BE) namens der vorberatenden Finanzkommission, diese habe nach langer Diskussion darauf verzichtet, bereits 2006 den Haushaltsausgleich anzustreben und deshalb nur leichte Korrekturen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen. In der Detailberatung beschloss die kleine Kammer aufgrund der sinkenden Asylgesuche im Einverständnis mit dem Bundesrat zusätzliche Kürzungen von 70 Mio im Asylwesen. Relativ knapp abgelehnt wurde ein Antrag einer Minderheit Gentil (sp, JU), auf Einsparungen bei den Trassenpreisverbilligungen im Wagenladungsverkehr zu verzichten. Bei der Porta Alpina hatte sich die Regierung bereit erklärt, die Hälfte der Vorinvestitionen von 15 Mio Fr. für die Haltestelle im Gotthard-Basistunnel unter Sedrun (GR) zu übernehmen. Eine knappe Kommissionsmehrheit unterstützte dieses dringliche Begehren mit dem Argument, ein Verzicht würde eine allfällige spätere Realisierung des Projekts massiv verteuern. Altherr (fdp, AR) bemängelte in seinem Einzelantrag das undurchsichtige Verfahren und wollte erst die Grundfragen zum Projekt geklärt wissen. Nach lebhafter Debatte billigte der Ständerat den Kredit für die Porta Alpina schliesslich mit 28:9 Stimmen. Zur Teilfinanzierung des Bundesbeitrages von 7,5 Mio beschloss er, den Investitionskredit für Berggebiete im EVD um 3,75 Mio zu erhöhen und den Privatbahnkredit im UVEK mit 3,75 Mio zu belasten. Der Voranschlag, der zusätzliche Kürzungen von 89 Mio vorsah, passierte die Gesamtabstimmung mit 33:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Im Nationalrat gestaltete sich die Debatte mit rund 40 Minderheits- und 30 Einzelanträgen umstrittener. So verlangten sowohl die SVP als auch Zisyadis (pda, VD) Rückweisung des Budgets an den Bundesrat, erstere mit dem Auftrag, es ausgabenseitig um 700 Mio zu reduzieren, um eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen, während letzterer unter anderem die Einführung einer Erbschaftssteuer forderte. Beide Begehren wurden verworfen. In der Detailberatung scheiterte die SVP mit ihren Kürzungsanträgen bei der Filmförderung, der individuellen Krankenkassenprämienverbilligung, der Friedensförderung und bei den Löhnen des Bundespersonals, die Linke mit ihren Anliegen um Aufstockungen bei Jugend und Sport und bei den Lehrstellen in der Bundesverwaltung sowie mit ihren Kürzungswünschen beim Rüstungsmaterial. Im EDA gelang es der SP dank der Unterstützung der CVP-Fraktion und von welschen Mitgliedern der FDP-Fraktion, von der Finanzkommission zusätzlich beantragte Einsparungen von 17 Mio auf 3 Mio zu reduzieren, so lehnte der Rat Abstriche von 9 Mio bei den internationalen Organisationen und der Entwicklungs- und Osthilfe ab. Ebenfalls von Kürzungen verschont blieben das Bundesamt für Kultur und das Seco, die Informations- und Sensibilisierungskampagne zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Schweiz Tourismus, die Personalbezüge im Bundesamt für Verkehr und im Bundesamt für Umwelt (BAFU, ehemals Buwal). Gutgeheissen wurden die Sparanträge der Finanzkommission jedoch betreffend die Bundesämter für Meteorologie, für Energie und für Kommunikation, den Schweizerischen Zivilschutzverband, den OECD-Kredit, die Trassenverbilligung und die Dienstleistungen Dritter im Generalsekretariat des UVEK und im Bundesamt für Raumentwicklung. Bei der Porta Alpina folgte der Nationalrat mit 106:71 Stimmen bei 4 Enthaltungen einem Einzelantrag Vollmer (sp, BE) und billigte die Vorinvestitionen von 7,5 Mio des Bundes. Bei der Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung im Verteidigungsbereich entschied er sich zu zusätzlichen Einsparungen von 15 Mio; eine Kommissionsminderheit hatte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates beantragt, während die Grünen den Kredit ganz streichen wollten. Mit 96:70 Stimmen hiess die grosse Kammer schliesslich einen Einzelantrag Cathomas (cvp, GR) gut, sich beim Natur- und Landschaftsschutz dem Bundesrat anzuschliessen und die vom Ständerat beschlossenen Kürzungen abzulehnen. In der Gesamtabstimmung votierte die SP grossmehrheitlich für das Budget, welches mit 96:65 Stimmen bei 19 Enthaltungen gegen den Willen der SVP und der Grünen angenommen wurde; es sah mit zusätzlichen Einsparungen von 126 Mio Fr. ein Defizit von 574 Mio Fr. vor.

In der Differenzbereinigung näherten die Räte ihre Standpunkte nach und nach an. So verzichtete der Ständerat auf die Kürzung von 2 Mio beim Natur- und Landschaftsschutz, um dem BAFU die Förderung von Naturpärken zu ermöglichen, während der Nationalrat bei den Einsparungen beim EDA und beim Schweizerischen Zivilschutzverband einlenkte. Definitiv abgesegnet wurde das Konzept für die Vorinvestitionen in die Porta Alpina, die via Investitionshilfekredit für Berggebiete und via Privatbahnkredit kompensiert wurden. Der Kredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffung von Rüstungsmaterial des VBS musste durch die Einigungskonferenz. Beide Kammern stimmten dem Kompromissvorschlag, einer Kürzung von 7 Mio statt der vom Nationalrat vorgesehenen 15 Mio, zu. Das Defizit des vom Parlament verabschiedeten Voranschlags belief sich auf 586 Mio Fr., rund 110 Mio weniger als vom Bundesrat budgetiert.

Voranschlag 2007 (BRG 06.041)

Bei der Beratung des Voranschlags 2007 stellte Nationalrat Ruey (lp, VD) mit Unterstützung der Ratslinken den Antrag, den Kredit für das Gleichstellungsbüro für Frau und Mann um rund 660'000 Fr. auf insgesamt 5 Mio Fr. zu erhöhen, gerade auch, um die Diskriminierungen im Arbeitsbereich aktiv anzugehen. Die Sprecherin der SP erinnerte daran, dass die Botschaft zum Gleichstellungsgesetz 1994 eine Zielgrösse von 5 Mio Fr. jährlich für die Finanzhilfen als konkretes Instrument zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann vorgesehen habe. Die externe Evaluation habe nun nachgewiesen, dass die Finanzhilfen Wirkung zeigten. Da sich neben der ohnehin gleichstellungskritischen SVP auch die CVP und die FDP ablehnend verhielten, wurde der Antrag mit 85 zu 61 Stimmen verworfen.

Das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2007 sah bei veranschlagten Ausgaben von 55'107 Mio Fr. und Einnahmen von 56 011 Mio Fr. einen Einnahmenüberschuss von 904 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 2364 Mio Fr. oder 4,5% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten Finanzen und Steuern (+930 Mio oder +10,6%), die soziale Wohlfahrt (+714 Mio oder +4,3%) sowie Bildung und Forschung (+440 Mio oder +9,2%). Aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs rechnete der Bundesrat mit um 7,4% (+3,9 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Höhere Erträge erwartete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+1,4 Mia oder +10,3%) und bei der Mehrwertsteuer (+1,2 Mia oder +6,3%). Bei der Tabaksteuer (-114 Mio oder -5,4%) und den Verkehrsabgaben (-2 Mio oder -0,1%) rechnete er hingegen mit Mindereinnahmen.

Seit Jahrzehnten kam der Voranschlag jeweils erst nach langem Hin und Her zwischen den Räten oder gar erst nach einer Einigungskonferenz zustande. Im Berichtsjahr gelang es dem Parlament jedoch, das Budget in einer einzigen Beratungsrunde zu verabschieden. Der Nationalrat lehnte einen Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ab, eine Motion der SP-Fraktion zu behandeln, welche eine Analyse der geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Finanzplans 2008-2010 verlangt. In der Detailberatung folgte die grosse Kammer durchwegs den Vorschlägen des Bundesrates und den Anträgen ihrer Finanzkommission; die in jeder Budgetdebatte immer wieder eingebrachten, traditionellen Kürzungs- resp. Aufstockungsbegehren wurden allesamt verworfen: Von den Sparbemühungen der SVP verschont blieben insbesondere die Beiträge an die UNO, die Entwicklungszusammenarbeit, die Osthilfe, die Friedensförderung und die Filmförderung. Keine Chance hatte aber auch die von linker Seite verlangte Erhöhung der Kredite zugunsten der zivilen Konfliktbearbeitung, der DEZA, der Osthilfe, des Eidg. Gleichstellungsbüros, der Filmförderung, der Denkmalpflege, der familienergänzenden Kinderbetreuung, von Jugend und Sport sowie für zusätzliche Lehrstellen in der Bundesverwaltung resp. die Reduktion oder Streichung der Budgets betreffend Partnerschaft für den Frieden der NATO und Rüstungsmaterial. Zu ausführlicheren Diskussionen kam es in vier Punkten: Gegen den Willen des Bundesrates erhöhte der Rat auf Antrag der Bildungskommission die Subventionen für die Stiftung Bibliomedia nicht nur wie von einer linken Minderheit verlangt von 1,4 auf 1,7 Mio, sondern auf 2 Mio Fr.; ebenfalls aufgestockt wurde der Beitrag für die Dachorganisationen der Erwachsenenbildung. Beim nachträglich ins Budget geschleusten Kredit von insgesamt 186 Mio Fr. für die Pandemie-Vorsorge musste sich die Regierung Kritik gefallen lassen wegen ihres Vorgehens und der im internationalen Vergleich äusserst teuren Lösung. Bundesrat Merz erklärte, dass im Fall einer Pandemie keine Zeit mehr bleibe, um die notwendigen Medikamente zu besorgen. Deshalb habe sich die Regierung zur Vorsorge entschlossen und den Vertrag zur Beschaffung der Impfstoffe unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Parlament abgeschlossen. Mit 110:57 Stimmen lehnte es der Nationalrat gemäss einem Minderheitsantrag ab, die Investitionen in die Infrastruktur der Privatbahnen um 30 Mio Fr. zu beschneiden als Kompensation für die zusätzlichen 30 Mio Fr., die der Rat dem regionalen Personenverkehr zugesprochen hatte. Der Bundesrat hatte den Betrag bei den Betriebskosten einsparen wollen, was zu heftigen Protesten der Kantone geführt hatte, worauf ihn die grosse Kammer wieder erhöht hatte. Basierend auf einem Bericht der ständerätlichen GPK, der bei der Vergabe von externen Beratungsaufträgen die mangelnde Transparenz kritisiert hatte, kürzte der Rat diesen Kredit um 17 Mio auf 154 Mio Fr. Die Minderheit hatte mit Bundesrat Merz vergeblich darauf hingewiesen, dass die GPK etwas übertrieben habe und gewisse Ämter überproportional betroffen wären. Mit 99:81 Stimmen weigerte sich die grosse Kammer schliesslich, die Kreditsperre von 1% für Bildung und Forschung aufzuheben, um zusätzlich 40 Mio Fr. freizugeben. Gegen die Mehrheit der SVP und der Grünen genehmigte der Rat mit 111:52 Stimmen bei 4 Enthaltungen das Budget mit einem prognostizierten Einnahmenüberschuss von 900 Mio Fr.

Weil sich die Anträge der Finanzkommission des Ständerats mit den Beschlüssen des Nationalrats deckten, kam es nur zu vereinzelten Diskussionsbeiträgen. So monierte auch die kleine Kammer die späte Krediteingabe des Bundesrats für den Pandemie-Impfstoff, ohne dass er eine Kompensation vorgeschlagen habe. Beim Kredit für externe Berater plädierte die Kommissionsminderheit vergeblich dafür, mit einer Kürzung zuzuwarten, bis der Bundesrat den Bericht besprochen habe. In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer den Voranschlag mit 38:0 Stimmen gut.

Trotz Kritik am Vorgehen des Bundesrats bewilligte der Nationalrat einen Kredit von knapp 75 Mio Fr. für den Kauf von Impfstoffen gegen eine mögliche Grippepandemie. Der Betrag ist Teil eines umfassenden Schutzkonzepts im Umfang von 186,2 Mio Fr. Kritik am Vorgehen des Bundesrats, der den Rahmenkredit erst nachträglich auf Antrag des EDI in den Voranschlag 2007 einfügte hatte, wurde vor allem von den Fraktionen der CVP und der SVP geübt. Die beiden Parteien zeigten sich über die plötzliche Eile der Landesregierung irritiert und sprachen von einem Konzept, das im internationalen Vergleich sehr teuer sei. Finanzminister Hans-Rudolf Merz verteidigte hingegen das Vorgehen des Bundesrats. Gemäss dem Schutzkonzept soll die Schweiz im Fall einer Grippeseuche schon im Jahr 2007 über Impfstoff für die gesamte Bevölkerung verfügen. Dafür sollen rund acht Millionen Dosen eines Präpandemie-Impfstoffs beschafft werden. Der Ständerat stimmte, wenn auch ebenfalls etwas murrend, zu.

Voranschlag 2008 (BRG 07.041)

Das vom Parlament verabschiedete Budget 2008 sah bei veranschlagten Ausgaben von 56 854 Mio Fr. und Einnahmen von 57 976 Mio Fr. einen Einnahmenüberschuss von 1122 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 1747 Mio Fr. oder 3,2% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten wie bereits im Vorjahr die Finanzen und Steuern (+789 Mio oder +8,1%), die Bildung und Forschung (+343 Mio oder 6,6%) und die soziale Wohlfahrt (+278 Mio oder 1,6%). Der Bundesrat rechnete mit um 3,5% (+1,9 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Mit höheren Erträgen rechnete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+1,2 Mia oder 7,8%) und bei der Mehrwertsteuer (+4,2% oder 820 Mio Fr.). Bei den Stempelabgaben (-275 Mio oder -8,6%) und den Mineralölsteuern (-50 Mio oder -1,0%) rechnete er hingegen mit Mindereinnahmen.

Bei der Debatte im Nationalrat um den Voranschlag der Eidgenossenschaft 2008 wurde ein Antrag Schwander (svp, SZ), welcher den Voranschlag an den Bundesrat zurückweisen wollte, um diesen um 700 Mio Fr. zu kürzen, abgewiesen. Bei den Voranschlägen zu den einzelnen Verwaltungseinheiten gab es meist einen Minderheitsantrag von linker Seite, welcher mehr Geld sprechen wollte und einen von rechter Seite, welcher für eine Kürzung der veranschlagten Ausgaben eintrat. In den meisten Fällen konnte sich keiner der Minderheitsanträge durchsetzen. Sehr knapp fiel die Entscheidung bei einem Minderheitsantrag im Bereich des Bundesamtes für Sport aus, wo eine linke Minderheit die Aufstockung der Mittel für die nationale Antidoping-Agentur forderte. Mit einem Stichentscheid des Präsidenten wurde auch dieser Antrag abgelehnt. Angenommen wurde lediglich ein Minderheitsantrag aus dem rechten Lager, welcher sich gegen eine Aufstockung der jährlichen Einlage des Infrastrukturfonds beim Bundesamt für Strassen ausgesprochen hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat alle Bundesbeschlüsse an.

Differenzen zwischen den beiden Räten gab es in Bezug auf das Departement des Inneren und das Bundesamt für Kultur. Der Nationalrat wollte den Kredit für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer um 4,6 Mio Fr. erhöhen. Der Ständerat stimmte dem Nationalrat diesbezüglich zu. Auch beim Bundesamt für Sport beschloss der Nationalrat eine Erhöhung des Kredits und zwar um 2 Mio Fr., welche sowohl für den Funktionsaufwand im Globalbudget als auch für Entschädigungen der Ausbildungsaktivitäten der Kantone verwendet werden. Auch hier stimmte der Ständerat zu. Beim Eidgenössischen Personalamt beantragte der Nationalrat eine Erhöhung des Kredites für die Lehrlingsausbildung und die Beschäftigung von Praktikanten um 700'000 Fr. Auch diese Änderung nahm der Ständerat an. Beim Bundesamt für Verkehr hatte der Nationalrat mit ziemlich eindeutiger Mehrheit (93 zu 56 Stimmen) den Beratungsaufwand um 800'000 Fr. gekürzt. Dieser Kürzung stimmte der Ständerat ebenfalls zu.

Im Ständerat gab es ebenfalls einige Minderheitsanträge die scheiterten. Einerseits ein Antrag Maissen (cvp, GR), welcher beim Bundesamt für Kultur mehr Geld für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer sprechen wollte und gleichzeitig im Generalsekretariat des Departements des Inneren Einsparungen machen wollte. Andererseits ein Antrag Büttiker (fdp, SO), welcher dem Bundesamt für Sport mehr Geld für die Schaffung einer nationalen Agentur gegen Doping sprechen wollte und ein Antrag Fetz (sp, BS) und Berset (sp, FR), welcher die Position wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit aufstocken wollte. Erfolgreich war lediglich ein Antrag Marty (fdp, TI), welcher Schweiz Tourismus mehr Geld sprechen wollte. Die sieben Bundesbeschlüsse wurden einstimmig angenommen.

Voranschlag 2009 (BRG 08.041)

In der Debatte im Nationalrat über den Voranschlag 2009 stellte die SVP-Fraktion zwei Rückweisungsanträge, welche beide abgelehnt wurden. Der erste forderte, den Voranschlag zurückzuweisen, um ihn derart zu überarbeiten, dass die Ausgaben um maximal 2% anstatt 3% anwachsen. Der zweite Antrag forderte, bei den geplanten Einnahmen mit einem kleineren Wirtschaftswachstum zu rechnen. Die meisten Minderheitsanträge zu den einzelnen Verwaltungseinheiten fanden keine Zustimmung. Beim Bundesamt für Kultur konnte sich aber ein Antrag der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur durchsetzen, welcher sich für eine stärkere Förderung des Schweizer Films und eine Erhöhung des Beitrages für Heimatschutz und Denkmalpflege einsetzte. Ebenfalls durchsetzen konnte sich ein Minderheitsantrag in Bezug auf das Bundesamt für Sport, welcher mehr Geld für die Bekämpfung von Doping im Sport forderte. Sehr knapp mit 87 zu 81 Stimmen nahm die grosse Kammer auch einen Antrag zur Unterstützung der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten an. Im Bereich des Wohnungswesens lehnte der Nationalrat eine gezielte Aufstockung der Beiträge an die Förderung von gemeinnützigen Bauträgern ab resp. verringerte den Betrag, der vom Bundesrat vorgesehen war. Ebenfalls angenommen wurden ein Minderheitsantrag von links-grüner Seite für die Aufstockung der Beiträge im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung sowie ein Antrag für die Erhöhung der Unterstützung des Alpinen Museums in Bern. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat alle Bundesbeschlüsse an.

Der Ständerat folgte beim Voranschlag 2009 im Bereich des Denkmal- und Heimatschutzes der Erhöhung der Beiträge des Nationalrates. Eine weitere Erhöhung im Bereich der Filmförderung lehnte er jedoch ab. Im Bereich der Entschädigung von J+S-Aktivitäten folgte der Ständerat dem Nationalrat. Allerdings lehnte er eine Erhöhung der Unterstützung der Doping-Bekämpfung ab und folgte damit dem Bundesrat. Dies tat er ebenfalls bei der Förderung von gemeinnützigen Bauträgern, wo der Bundesrat mehr Gelder verlangt hatte als der Nationalrat. Sehr knapp fiel der Entscheid, bei den Ausfuhrbeiträgen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte der grossen Kammer zu folgen. Auch im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung folgte der Ständerat dem Nationalrat. Trotz Bedenken von Bundesrat Merz folgte der Ständerat auch bei der Unterstützung des Alpinen Museums dem Nationalrat. In der Gesamtabstimmung wurden die Bundesbeschlüsse einstimmig angenommen.

Im Nationalrat warem beim Voranschlag 2009 noch drei Differenzen zu bereinigen. Einerseits die Erhöhung der Gelder für die Förderung des Schweizer Films, dann die erhöhte Unterstützung der Doping-Bekämpfung im Sport und schliesslich die Förderung von gemeinnützigen Bauträgern. Der Nationalrat schloss sich in allen drei Angelegenheiten dem Ständerat an.

Das vom Parlament verabschiedete Budget 2009 sah bei veranschlagten Ausgaben von 59 020 Mio Fr. und Einnahmen von 59 968 Mio Fr. einen Einnahmeüberschuss von 949 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 2166 Mio Fr. oder 3,8% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten die soziale Wohlfahrt (+726 Mio oder 4,2%), die Finanzen und Steuern (+266 Mio oder 2,5%) und der Verkehr (+230 Mio oder 3,0%). Der Bundesrat rechnete mit um 3,4% (+1,9 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Mit höheren Erträgen rechnete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+8,0% oder +1311 Mio) und bei der Mehrwertsteuer (+3,8% oder 770 Mio). Mit Mindereinnahmen rechnete er hingegen vor allem bei den Stempelabgaben (-11,1% oder -325 Mio).

Voranschlag 2010 (BRG 09.041)

Das dem Parlament vorgelegte Budget 2010 sah bei veranschlagten Ausgaben von 60 668 Mio Fr. und Einnahmen von 58 208 Mio Fr. ein Defizit von 2,4 Mia Fr. vor. Diese dramatische Verschlechterung gegenüber dem Finanzplan 2010 zeigt vor allem die Konsequenzen der Rezession. Die Ausgaben nehmen um 2,5% zu, dabei werden auch 2010 die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt am meisten wachsen (um 1108 Mio oder +7,1%), jedoch soll auch in den Aufgabengebieten Bildung und Forschung (+384 Mio oder +6,7%), Landesverteidigung (+325 Mio oder +7,1%) sowie Verkehr (+183 Mio oder +2,4%) mehr ausgegeben werden. Die grösste relative Erhöhung ist jedoch im Bereich Wirtschaft vorgesehen (+162 Mio oder +37,4%), dies ist vor allem auf Ausgaben im Rahmen der 3. Stufe der Massnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur zurückzuführen. Der Bundesrat rechnete auch mit geringeren Einnahmen als in den vergangenen Jahren. Sie gehen im Voranschlag gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mia Fr. bzw. 3,1% zurück. Diese Mindereinnahmen sind vor allem auf geringere Erträge aus der direkten Bundessteuer (-1185 Mio oder -6,7%) und der Mehrwertsteuer (-980 Mio Fr. oder -4,6%) zurückzuführen.

Der Ständerat veränderte in seiner Debatte den bundesrätlichen Entwurf nur wenig. Einzig in zwei Punkten sprach sich der Rat gegen den ursprünglichen Entwurf aus. So folgte er seiner Finanzkommission, die den Personalaufwand nicht wie der Bundesrat um 3,5%, sondern um 2,5% erhöhen wollte. Dem Denkmal- und Heimatschutz bewilligte er statt der vorgesehenen 21 Mio neu 30 Mio Fr.; dies einem Minderheitsantrag Altherr (fdp, AR) folgend. Weiter wurden zwei Minderheitsanträge abgelehnt, die eine Erhöhung der Zuwendungen für die Dopingbekämpfung im Sport um 1 Mio Fr. sowie weitere 25 Mio Fr. für Erdwärmeprojekte gefordert hatten – letzterer scheiterte allerdings nur knapp mit 19 zu 17 Stimmen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat alle aufgelegten Budgetbeschlüsse einstimmig an.

Zu Beginn der Debatte im Nationalrat lagen drei Minderheitsanträge vor. Die Grüne Fraktion forderte Rückweisung, mit dem Auftrag an den Bundesrat, dem Parlament aufzuzeigen, wie die Einnahmeausfälle als Folge der Krise und als Folge der Parlamentsbeschlüsse zu Familienbesteuerung, Ausgleich der kalten Progression und Mehrwertsteuer im Rahmen des Voranschlags 2010 bewältigt werden könnten. Auch die SVP-Fraktion stellte einen Antrag auf Rückweisung, diesmal mit dem Auftrag ausgabenseitig 1,5 Mia Fr. einzusparen. Beide Rückweisungsanträge wurden deutlich abgelehnt. Der dritte Minderheitsantrag mit Sprecherin Margret Kiener Nellen (sp, BE), forderte die Erhöhung des Höchstbetrages der Gesamtausgaben als Folge der Krise. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit und wurde relativ deutlich abgelehnt. In der Detailberatung schuf der Nationalrat mehrere Differenzen zum Ständerat. So beschloss er, am bundesrätlichen Entwurf festzuhalten und den Personalaufwand nicht zu senken. Eine zweite Differenz entstand mit dem Beschluss, den Posten „Imagekampagne in den USA“ von Präsenz Schweiz zu streichen. Weiter wurde kein Geld für die Einrichtung einer zentralen Datenbank im Zusammenhang mit der Einführung der biometrischen Pässe bewilligt. Auch kürzte der Rat das Budget des EFD um 6 Mio Fr. sowie auch den Beratungsaufwand des UVEK. Der Nationalrat sprach sich umgekehrt für die Erhöhung der Mittel der Anti-Doping Stiftung und des Alpinen Museums aus sowie für die Förderung der Fernwärme mit 25 Mio Fr. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat alle Budgetbeschlüsse an, den Voranschlag 2010 mit 181 zu 7 Stimmen.

Damit ging die Vorlage in die Differenzbereinigung. Hier setzte sich der Nationalrat bei der zusätzlichen Million für die Anti-Doping Agentur, der zusätzlichen Förderung der Fernwärme, der Unterstützung des Schweizerischen Alpinen Museums Bern mit 520'000 Fr. sowie der Kürzungen bei der Einführung des biometrischen Passes, der Gelder für Präsenz Schweiz sowie der Beratungshonorare im UVEK durch. Der Ständerat konnte sich bei der Kürzung des Personalaufwandes des Bundes durchsetzen.

Voranschlag 2011 (BRG 10.041)

Das dem Parlament vorgelegte Budget 2011 sah bei veranschlagten Ausgaben von 62,5 Mia Fr. und Einnahmen von 61,9 Mia Fr. ein Defizit von 600 Mio Fr. vor. Die Ausgaben nehmen um 3,3% zu während die Einnahmen um knapp 4% steigen. Dabei werden auch 2011 die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt (+8,8%) sowie für das Aufgabengebiet Bildung und Forschung (+3,3%) wachsen. Die Ausgaben der Entwicklungshilfe sollen um durchschnittlich 7,2% wachsen, dies entspricht dem längerfristigen Ziel, diese Ausgaben auf 0,5% des Bruttonationalproduktes anzuheben. Die übrigen Budgetposten, beispielsweise Landesverteidigung (+0,5%) oder Verkehr (+0,2%), weisen nur leichte Steigerungsraten auf. Insgesamt rechnete der Bundesrat mit deutlich besseren Aussichten als noch vor einem Jahr. Das im Voranschlag 2011 budgetierte Defizit im ordentlichen Haushalt von 600 Mio Fr. ist um rund 3,5 Mia Fr. kleiner als im Finanzplan 2011-2013 ausgewiesen. Insgesamt zeugt der Voranschlag 2011 von einer Rückkehr zur Normalität, in wirtschaftlicher wie auch finanzpolitischer Sicht. Dazu haben vor allem zwei Faktoren beigetragen: Einnahmeseitig haben sich die günstigeren Konjunkturaussichten positiv ausgewirkt. Ausgabeseitig führt das vom Bundesrat beantragte Konsolidierungsprogramm zur Entlastung in der Grössenordnung von 1,5 Mia Fr. pro Jahr.

Der Nationalrat hatte in der Budgetdebatte zuerst über einen Rückweisungsantrag von Peter Föhn (svp, SZ) zu befinden. Dieser wollte den Bundesrat verpflichten ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren. Der Voranschlag sollte dazu ausgabeseitig entlastet werden. Der Rückweisungsantrag scheiterte klar, lediglich die SVP-Fraktion votierte dafür. In der Detailberatung stimmte der Rat einem Minderheitsantrag zu, der eine Aufstockung des Personals bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) gefordert hatte. Zwar hatte auch die Mehrheit der Kommission eine Aufstockung verlangt, mit 98 zu 76 Stimmen folgte der Rat aber der grosszügigeren Aufstockungsvariante. Dabei stimmten neben der geschlossenen Linken auch Teile der CVP und der liberalen Fraktion für das Vorhaben. Weiter zu reden gaben die Vorschläge der Kommission zur Kürzung der Entwicklungshilfe. In den Bereichen Wasser und Klima sollen 100 Mio Fr. gekürzt werden und bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Staatsekretariat für Wirtschaft 34 Mio Fr. Hier folgte der Nationalrat seiner Kommission mit knappem Mehr. Weiter bewilligte er dem Denkmal- und Heimatschutz statt der vorgesehenen 21 Mio neu 30 Mio Fr. und gewährte dem Alpinen Museum neu 520'000 Fr. Für die ETH sprach er 1,7 Mio Fr. mehr aus. Vertreter der Landwirtschaft forderten, die Verkäsungszulage nicht wie vom Bundesrat vorgesehen zu kürzen und verlangten, dass dieser Budgetposten um 45 Mio Fr. aufgestockt werde. Die Mehrheit des Rates liess sich von den Vertretern der Landwirtschaft überzeugen: Mit den Stimmen der SVP und grossen Teilen der CVP sowie vereinzelten Stimmen aus den Reihen der SP und der Grünen beschloss der Rat den Kredit für die Verkäsungszulage auf 292 Mio Fr. zu erhöhen.

Der Ständerat sprach sich gegenüber dem Nationalrat für Veränderungen des Voranschlags in vier Punkten aus: Er votierte gegen die Kürzung der Entwicklungshilfe von insgesamt 134 Mio Fr. und folgte hier dem Bundesrat. Bei der Verkäsungszulage optierte der Ständerat für einen Kompromiss: statt der Kürzung um 45 Mio Fr. sollten lediglich 33,5 Mio Fr. abgezogen werden. Hingegen lehnten es die Mitglieder des Ständerates ab, das Budget der Geschäftsprüfungskommission aufzustocken, wenn auch sehr knapp (21:20 Stimmen). Die Erhöhung des ETH-Budgets um 1,7 Mio Fr. genehmigte die kleine Kammer ebenfalls nicht. Bei den weiteren Änderungen, die der Nationalrat vorgesehen hatte, gab es keine Differenzen, so stimmte der Ständerat der Aufstockung der Posten „Heimatschutz und Denkmalpflege“ sowie dem höheren Kredit für das Alpine Museum zu.

In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an der Aufstockung des Budgets für die GPK, an der ungekürzten Verkäsungszulage sowie an der Erhöhung des ETH-Budgets fest. Hingegen kam er dem Ständerat in Sachen Entwicklungshilfe entgegen und beschloss die Gelder für die Wasser- und Klimaprojekte nicht zu reduzieren sowie die wirtschaftliche Entwicklungshilfe nur um knapp 16 statt wie vorgesehen um 34 Mio Fr. zu kürzen. Der Ständerat folgte dem Nationalrat in den verbliebenen Differenzen.

Voranschlag 2012 (BRG 11.041)

Der Ende Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2012 zeigte ein ausgeglichenes Finanzergebnis. Einnahmen und Ausgaben hielten sich mit je 64,1 Milliarden Franken die Waage. Dies war insofern bemerkenswert, als ein Anstieg der Ausgaben in den Bereichen der sozialen Wohlfahrt, der Entwicklungshilfe, der Bildung und des Verkehrs sowie Mindereinnahmen aufgrund von Steuerreformen (Unternehmenssteuerreform II, Familienbesteuerung und Ausgleich der kalten Progression) erwartet wurden. Zusätzlich zu den ordentlichen Einnahmen budgetierte der Bundesrat einen ausserordentlichen Ertrag von 634 Millionen Franken aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen, was in der Erfolgsrechnung zu einem Überschuss in der Höhe dieses Betrags führte. Die Vorgaben der Schuldenbremse hielt der Bund mühelos ein.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurden verschiedene Kürzungs- und Aufstockungsanträge abgelehnt. So fanden im Nationalrat die Kürzungsanträge aus der SVP-Fraktion keine Mehrheiten, die im Asylwesen, bei der Entwicklungszusammenarbeit und bei den internationalen Organisationen Einsparungen forderten. Hingegen sprach sich der Nationalrat in der ersten Beratung für Kürzungen beim Bundespersonal und –betrieb im Umfang von 300 Millionen Franken aus. Der Ständerat weigerte sich jedoch aufgrund von Umsetzungsproblemen standhaft, der grossen Kammer zu folgen. Daher verzichtete der Nationalrat daraufhin auf Einsparungen von 150 Millionen Franken bei den Personalkosten, von 100 Millionen Franken beim Betriebsaufwand sowie von 50 Millionen Franken beim Beratungsaufwand des Bundes. Die Vorlage konnte allerdings erst nach Einberufung einer Einigungskonferenz bereinigt werden. Dies lag daran, dass die beiden Räte bezüglich zusätzlicher Gelder zu Gunsten der Landwirtschaft auf ihren jeweiligen Positionen beharrten. Während sich der Nationalrat für eine Aufstockung der Direktzahlungen von 20 Millionen Franken an freiwillige Programme für die Ökologie und den Tierschutz aussprach, wollte der Ständerat die Verkäsungszulage um 29 Millionen Franken erhöhen. Schliesslich konnte sich der Ständerat durchsetzen. Mit der Erhöhung der Verkäsungszulage wurde verhindert, dass die Milchbauern als Folge der steigenden Überproduktion pro Betrieb weniger Subventionen erhielten. Die Verkäsungszulage stellte denn auch die grösste Abweichung zum Vorschlag des Bundesrates dar.

Voranschlag 2013 (BRG 12.041)

Der im Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2013 sah bei Einnahmen von 64,5 Milliarden Franken und Ausgaben von 64,9 Milliarden Franken ein Defizit von 360 Millionen Franken vor. Damit wurden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten, die aufgrund des moderaten Wirtschaftswachstums einen Fehlbetrag von 500 Millionen Franken erlaubten. Gegenüber dem Vorjahresbudget wurden die ordentlichen Einnahmen um 0,6% höher veranschlagt. Dieses Wachstum von rund 400 Millionen Franken wurde getragen von der Verrechnungssteuer, der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Im Gegensatz dazu wurden bei den Stempelabgaben rückläufige Einnahmen budgetiert. Die veranschlagten Ausgaben lagen um 1,1% höher als im Budget 2012. Dieses erwartete Wachstum von rund 700 Millionen Franken wurde mit der tiefen Inflation begründet, die insbesondere bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen das Ausgabenwachstum bremste und in anderen Bereichen eine reale Ausweitung der Leistungen ermöglichte, ohne dass die nominalen Beträge erhöht werden mussten. Zudem konnten in den Aufgabengebieten Bildung und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit und Verkehr die vom Parlament beschlossenen Mehrausgaben realisiert werden. Überdies erntete der Bund die Früchte des Schuldenabbaus der vergangenen Jahre und profitierte vom historisch tiefen Zinsniveau.

In der Wintersession nahm der Nationalrat als Erstrat die parlamentarischen Beratungen zum Voranschlag 2013 auf. Die grosse Kammer erhöhte das budgetierte Defizit auf rund 497 Millionen Franken. Eine Aufstockung beschloss der Nationalrat im Rahmen der Bildungs- und Forschungskredite (BFI). Den Universitäten (17 Millionen), der ETH (32 Millionen) und der Berufsbildung (6,9 Millionen) sollten mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. In der Landwirtschaft wollten die Volksvertreter die Bundessubventionen um 60 Millionen Franken erhöhen. Während die Hälfte dieses Betrages für eine Aufstockung der allgemeinen Direktzahlungen geplant war, wurden je 15 Millionen an die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (sogenanntes „Schoggigesetz“) und an Beihilfen für die Weinbauern gesprochen. Zudem sprach sich der Nationalrat für Mehrausgaben im Bereich des Tourismus aus. Mit einer Erhöhung des Budgets der Marketingorganisation Schweiz Tourismus um 12 Millionen Franken sollte die Erschliessung neuer Märkte gefördert werden. Des Weiteren bewilligte der Nationalrat Zusatzkredite für die Grenzwache, die Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Untersuchung des Skandals um das IT-Projekt Insieme. In der Gesamtabstimmung wurde das Budget mit 157 zu 20 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat als Zweitrat verabschiedete ohne Gegenstimmen einen Voranschlag, der ein Defizit von 425 Millionen Franken aufwies. Gegenüber der Fassung des Nationalrats beantragte die kleine Kammer ein um 72 Millionen Franken tieferes Ausgabenniveau. Diese Differenz kam dadurch zu Stande, dass der Ständerat die Kredite zu Gunsten der Landwirtschaft (60 Millionen) und des Tourismus (12 Millionen) nicht mittragen wollte. Da die beiden Räte in der Folge an ihren jeweiligen Positionen festhielten, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Dabei wurden die Ausgaben für die Landwirtschaft um 25 Millionen Franken erhöht, wobei die Direktzahlungen um 15 Millionen Franken aufgestockt wurden und die Weinwirtschaft einen Zuschuss von 10 Millionen Franken erhielt. Somit resultierte ein budgetiertes Defizit von 450 Millionen Franken. Die Zustimmung zum Antrag der Einigungskonferenz fiel in den beiden Räten knapp aus. Im Nationalrat wurde die Kompromisslösung mit 96 zu 87 Stimmen und im Ständerat mit 21 zu 20 Stimmen angenommen.

Voranschlag 2014 (BRG 13.041)

Der im Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2014 wies bei Einnahmen und Ausgaben von je 66,0 Milliarden Franken ein Defizit von rund 30 Millionen Franken aus. Die Vorgaben der Schuldenbremse konnten problemlos eingehalten werden. Aufgrund der anhaltenden Unterauslastung der Schweizer Wirtschaft liess die Schuldenbremse für das Jahr 2014 Ausgaben in der Höhe von 66,3 Milliarden zu. Somit resultierte ein struktureller Überschuss von rund 300 Millionen Franken.

In der Wintersession nahm der Ständerat als Erstrat die parlamentarischen Beratungen zum Voranschlag 2014 auf. Die kleine Kammer genehmigte die Budgetvorlage des Bundesrates einstimmig ohne daran eine einzige Änderung vorgenommen zu haben. Der Nationalrat zeigte sich dagegen weit weniger kulant. Auf Initiative der bürgerlichen Ratsmehrheit beschlossen die Volksvertreter, im Voranschlag globale Kürzungen im Betrag von 200 Millionen Franken. 150 Millionen sollten beim Sach- und Betriebsaufwand und 50 Millionen beim Bundespersonal eingespart werden. Diese Beträge entsprachen 3,4% bzw. 0,9% der jeweiligen Kostenpositionen. Darüber hinaus nahm der Nationalrat einen Vorstoss an, der nach dem Nein zur Volksabstimmung über die Preiserhöhung der Autobahnvignette Einsparungen im Strassenbereich von 89 Millionen beantragte. Weitere Sparvorschläge blieben chancenlos. Hingegen sprach sich die grosse Kammer für eine Budgeterhöhung von 70 auf 78 Millionen Franken zu Gunsten des sogenannten „Schoggi-Gesetzes“ aus. Mit diesem Subventionsmechanismus wurden verarbeitete Nahrungsmittelprodukte, die Schweizer Rohstoffe enthielten, finanziell unterstützt, damit die preislichen Wettbewerbsnachteile gegenüber dem angrenzenden Ausland ausgeglichen werden konnten. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das modifizierte Budget mit grosser Mehrheit an. Einzig die Abgeordneten der SP und der Grünen verweigerten die Zustimmung, da sie die Kürzungen von 200 Millionen Franken nicht goutierten. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seinen Entscheiden fest und verwarf sämtliche vom Nationalrat beschlossenen Änderungen. Dieser verzichtete in der Folge auf die Einsparungen von 50 Millionen Franken beim Bundespersonal, womit er auf die Linie des Ständerates einschwenkte. Die grosse Kammer bestand jedoch weiterhin auf ihrem Kürzungsvorschlag von 150 Millionen Franken in Bezug auf den Sach- und Betriebsaufwand. Somit musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Gemäss dem ausgehandelten Kompromissvorschlag sollte auf die lineare Kürzung von 150 Millionen Franken verzichtet und gleichzeitig der Erhöhung der Exportsubventionen um 8 Millionen Franken für die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte („Schoggi-Gesetz“) zugestimmt werden. Als Erstrat stimmte der Ständerat dieser Lösung zu. Der Nationalrat lehnte den Kompromiss jedoch knapp mit 95 gegen 93 Stimmen ab. Nach dem Parlamentsgesetz galt bei Uneinigkeit in Budgetfragen pro Ausgabenposition der jeweils tiefere Betrag. Somit trat die Einsparung beim Sach- und Betriebsaufwand in Kraft, nicht jedoch die Aufstockung der Mittel im Zusammenhang mit dem „Schoggi-Gesetz“. Dadurch resultierte für 2014 ein budgetierter Überschuss von 121 Millionen Franken.

Voranschlag 2015 (BRG 14.041)

Im August verabschiedete der Bundesrat den Voranschlag 2015, der bei Einnahmen von CHF 67,5 Mrd. einen ordentlichen Finanzierungsüberschuss von CHF 524 Mio. auswies. Um die Vorgaben der Schuldenbremse, die durch das schwache Ergebnis bei der direkten Bundessteuer im Jahr 2013 und die anhaltend tiefe Teuerung verschärft wurden, einhalten zu können, hatte der Bundesrat Sparmassnahmen im Umfang von CHF 700 Mio. umgesetzt. Der Bundesrat ging in der Finanzplanung weiterhin davon aus, dass das vom Parlament blockierte Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) vollständig umgesetzt werden würde.

In der Wintersession 2014 nahm sich der Nationalrat als Erstrat der parlamentarischen Beratung zum Voranschlag 2015 an. Die Budgetdebatte erstreckte sich über drei Tage. Am ersten Tag lehnte die grosse Kammer einen Kürzungsantrag von CHF 99 Mio. bei der Entwicklungshilfe überraschend deutlich mit einem Stimmenverhältnis von 2 zu 1 ab. In der Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) hatte der Antrag in der Vorberatung noch eine Mehrheit gefunden. Die Kommission beabsichtigte mit der Einsparung bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) eine Budgeterhöhung über CHF 110 Mio. bei den Agrarsubventionen zu finanzieren. Der Empfehlung der Kommission folgten am Ende aber nur die SVP-Fraktion und vereinzelte Vertreterinnen und Vertreter des Freisinns und der Christlichdemokraten. Am zweiten Tag zeigte sich der Nationalrat dann aber dennoch den Bauern gegenüber grosszügiger als der Bundesrat und beschloss CHF 115 Mio. Mehrausgaben für die Landwirtschaft. Drei Viertel der zusätzlichen Gelder wurden für Direktzahlungen gesprochen, die restlichen gut CHF 30 Mio. sprach der Nationalrat unter anderem für die Qualitätssicherung bei der Milch, für Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ("Schoggigesetz") und Umschulungsbeihilfen. Während die Fraktionen der SVP und CVP praktisch geschlossen für die Anliegen der Bauern votierten, stimmten rund zwei Drittel der Vertreter der FDP für die Mehrausgaben. Zudem stockte der Nationalrat die Budgets für Jugend und Sport (J+S) um CHF 12 Mio. und für die familienergänzende Kinderbetreuung um CHF 7,5 Mio. auf. Letzteres kam durch den Stichentscheid des Ratspräsidenten Rossini (sp, VS) zustande. Der Ständerat, der sich als Zweitrat mit dem Voranschlag 2015 auseinandersetzte, widersprach der grossen Kammer in mehreren Punkten. Eine Erhöhung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte um CHF 12 Mio. fand in der kleinen Kammer ebenso keine Mehrheit wie die Ausweitung der Pflanzenbauhilfen um CHF 11 Mio. und die Erhöhung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen um CHF 115 Mio. Letztere wollte der Ständerat nur um gut die Hälfte des vom Nationalrat vorgeschlagenen Betrags erhöhen. Neben den Differenzen im Bereich der Landwirtschaft waren sich die beiden Kammern auch in Bezug auf die J+S-Ausstattung nicht einig. Der Ständerat vertrat hier die Meinung des Bundesrates und sprach sich in der ersten Lesung gegen die von der grossen Kammer auf Antrag der Sozialdemokraten beschlossene Erhöhung der Mittel aus. Im weiteren Verlauf der Beratungen lenkte die kleine Kammer bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft ein und unterstützte die vom Nationalrat eingebrachte Erhöhung. Die grosse Kammer verzichtete ihrerseits auf die Erhöhung des Bundesratsvorschlags bei J+S. Keine Einigung konnte auch nach der jeweils dritten Lesung beim "Schoggigesetz" und den Pflanzenbauhilfen gefunden werden. Somit musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Bei den Ausfuhrbeiträgen einigte man sich auf die vom Ständerat bevorzugte Bundesratsversion, bei den Beihilfen zum Pflanzenbau fanden sich die beiden Kammern bei der Hälfte des Differenzbetrags und stimmten so einer Erhöhung von CHF 6 Mio. gegenüber dem Entwurf zum Voranschlag 2015 zu. Dadurch resultierte unter dem Strich ein Budget mit Gesamteinnahmen von CHF 67,527 Mrd., Gesamtausgaben von CHF 67,116 Mrd. und einem ordentlichen Überschuss von CHF 411 Mio., der knapp über den von der Schuldenbremse geforderten CHF 338 Mio. Überschuss lag.

Voranschlag 2016 (BRG 15.041)

Dossier: Bundeshaushalt 2016: Voranschlag und Staatsrechnung

Im August 2015 verabschiedete der Bundesrat den Voranschlag 2016 und rechnete mit einem ordentlichen Finanzierungsdefizit von CHF 400 Mio. Budgetierten Einnahmen von CH 66,7 Mrd. stellte die Regierung Ausgaben in der Höhe von CHF 67,1 Mrd. gegenüber. Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung durch die Aufhebung des Mindestkurses hätten die Einnahmenschätzungen deutlich nach unten korrigiert werden müssen, so der Bundesrat. Um die Vorgabe der Schuldenbremse, die aufgrund der schwachen Wirtschaft ein maximales Defizit von CHF 601 Mio. zugelassen hätte, einhalten zu können, seien deshalb substanzielle Bereinigungsmassnahmen notwendig geworden. Im Vergleich zum Finanzplan 2016-2018 schlug der Bundesrat Einsparungen von CHF 1,3 Mrd. vor, die zusammen mit dem CHF 630 Mio. starken und 2016 greifenden Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP 2014) zu einem Nullwachstum der budgetierten Ausgaben führte.

In der Wintersession 2015 beschäftigten sich die Räte mit dem Voranschlag 2016, der vom Bundesrat im August verabschiedet worden war und Einsparungen im Umfang von CHF 1,3 Mrd., davon nach Angaben von Finanzministerin Widmer-Schlumpf rund CHF 870 Mio. Querschnittkürzungen, vorsah. Der als Erstrat fungierende Ständerat schuf in der ersten Lesung nur gerade eine Differenz zum Budgetvorschlag des Bundesrates. Auf Antrag seiner Finanzkommission (FK-SR) hiess er diskussionslos eine Aufstockung des Budgets für die Dachverbände der Familienorganisationen um CHF 770'000 auf neu CHF 2 Mio. gut. Ein Minderheitsantrag Häberli-Koller (cvp, TG), der die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte („Schoggigesetz“) um CHF 26,7 Mio. auf CHF 94,6 Mio. erhöhen wollte, scheiterte knapp mit 21 zu 23 Stimmen. Ebenso wurden Einzelanträge der Ständeräte Engler (cvp, GR), der die Beiträge an Schweiz Tourismus (19 zu 25 Stimmen) und für die Exportförderung (18 zu 23 Stimmen) aufstocken wollte, und Baumann (cvp, UR), der die Direktzahlungen an die Landwirtschaft auf dem Niveau des Vorjahres (CHF 2,8 Mrd.) belassen wollte (19 zu 21 Stimmen), abgelehnt. Grössere Anpassungen am bundesrätlichen Vorschlag nahm der Nationalrat vor. Gleich zu Beginn der Verhandlungen nahm die grosse Kammer mit 103 zu 84 Stimmen den Antrag einer von SVP, FDP und GLP unterstützen Minderheit Vitali (fdp, LU) an, die die Sach- und Betriebsausgaben des Bundes um CHF 125 Mio. kürzen und damit auf das Niveau des Jahres 2014 zurückschrauben wollte. Die von einer Minderheit Schibli (svp, ZH) geforderten Querschnittskürzungen bei den Bundesausgaben (CHF 3,1 Mrd.) und beim Personalaufwand (CHF 162 Mio.) gingen dem Nationalrat dann aber zu weit und wurden deutlich abgelehnt. Hingegen hiess die grosse Kammer mit 92 zu 91 Stimmen eine von einer Minderheit Pieren (svp, BE) geforderte Reduktion der Mittel für Massnahmen im Bereich der Geschlechtergleichstellung um CHF 2 Mio. gut. Der Landwirtschaft sprach der Nationalrat für 2016 indes mehr Mittel zu, als vom Bunderat vorgesehen gewesen war. Bei den Direktzahlungen an die Bauern und beim Schoggigesetz folgte die grosse Kammer mit 125 zu 56 Stimmen bzw. 117 zu 72 Stimmen den Mehrheitsanträgen ihrer Finanzkommission (FK-NR) und sprach sich dafür aus, die Beiträge im Vergleich zu 2015 nicht zu kürzen. In der zweiten Lesung hielt der Ständerat in sämtlichen Punkten am Vorschlag des Bundesrates fest, wobei bei den landwirtschaftlichen Differenzen wiederum nur wenige Stimmen den Ausschlag gaben. Der Nationalrat schwenkte seinerseits in der zweiten Lesung bei einer Differenz auf die Linie des Ständerates um. Mit 112 zu 77 Stimmen sprach er sich gegen die Budgetkürzung bei den Massnahmen zur Gleichstellung aus. Die gesamte SVP und ein Drittel der FDP-Liberalen-Fraktion hatten für die Kürzung gestimmt. Von den verbleibenden Differenzen konnte in der dritten und letzten Beratungsrunde dann nur noch eine bereinigt werden. Die kleiner Kammer folgte mit 23 zu 21 Stimmen einer Minderheit Hösli (svp, GL) und stimmte damit dem Vorschlag des Nationalrats zu, die Landwirtschaft nach 2015 auch 2016 mit Direktzahlungen in der Höhe von CHF 2,8 Mrd. zu unterstützen. Damit musste der Voranschlag wie bereits im Vorjahr vor die Einigungskonferenz.

Da auch nach drei Verhandlungsrunden nicht alle Budgetdifferenzen zwischen den Räten bereinigt werden konnten, musste am 16. Dezember 2015 eine Einigungskonferenz zum Voranschlag 2016 tagen. Diese empfahl den Räten, bei den Ausfuhrbeiträgen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ("Schoggigesetz") und den Investitionskrediten für die Landwirtschaft dem Nationalrat zu folgen und diese damit im Vergleich zum Budgetvorschlag des Bundesrates um CHF 26,7 Mio. bzw. CHF 5 Mio. zu erhöhen. Hingegen empfahl sie bei der Frage, ob bei den Sach- und Betriebsausgaben des Bundes wie vom Nationalrat gefordert zusätzliche Querschnittkürzungen in der Höhe von CHF 125 Mio. vorgenommen werden sollten, und beim Thema der Forschungsförderung, die die grosse Kammer um CHF 5 Mio. kürzen wollte, dem Ständerat zu folgen und auf Kürzungen zu verzichten. Der Ständerat folgte den Empfehlungen und hiess den Vorschlag der Einigungskonferenz mit 37 zu 6 Stimmen gut. Der Nationalrat stimmte mit 92 zu 70 Stimmen für den Antrag. Eine Minderheit Aeschi (svp, ZG), die sich mit der Einigungskonferenz nicht einverstanden zeigte und das Budget platzen lassen wollte, war auch deshalb unterlegen, weil sich nicht weniger als 33 Ratsmitglieder (23 SVP, 8 FDP und 2 CVP) ihrer Stimme enthalten hatten. Damit gehörten die Bauern wie bereits im Vorjahr zu den grossen Gewinnern der Budgetberatungen, aus denen schliesslich ein Voranschlag 2016 resultierte, der rund CHF 94 Mio. über dem bundesrätlichen Vorschlag lag. Das Budget sah somit ein Defizit von CHF 496 Mio. vor. Die Vorgaben der Schuldenbremse wurden mit einem strukturellen Überschuss von CHF 104 Mio. eingehalten.

Voranschlag 2017 (BRG 16.041)

Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

Der Bericht des Bundesrates zum Voranschlag 2017 vom 24. August 2016 sah Ausgaben in der Höhe von knapp CHF 70 Mrd. bei einem ordentlichen Finanzierungsdefizit von ca. CHF 200 Mio. vor. Trotz der voraussichtlich günstigen Entwicklung der Einnahmen schien ein Defizit aufgrund der steigenden Ausgaben im Migrationsbereich und bei den stark gebundenen Ausgaben zu Vorlagen, welche kürzlich vom Parlament verabschiedet worden waren respektive verabschiedet werden sollen – dazu gehören insbesondere der Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020, die Reform der Altersvorsorge 2020, der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) und die Unternehmenssteuerreform III –, kaum zu vermeiden. Der Bundesrat beantragte zudem, einen Teil der Asylkosten in der Höhe von CHF 400 Mio. als ausserordentliche Ausgaben zu verbuchen und so von der Schuldenbremse auszunehmen. Diese Möglichkeit sehen die Bundesverfassung (BV) und das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) bei „aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen“ (Art. 15 Abs. 1 Bst. a FHG) vor, welche der Bundesrat hier als gegeben erachtete. Durch diese Massnahme schloss der vom Bundesrat eingebrachte Voranschlag 2017 mit einem strukturellen, also konjunkturell bereinigten Überschuss von CHF 125 Mio. und erfüllte damit die Vorgaben der Schuldenbremse.

In der Wintersession 2016 beriet der Nationalrat den Voranschlag 2017 als Erstrat. Dabei setzte er den Rotstift vor allem im Eigenbereich an. So beschloss er unter anderem Kürzungen beim Bundespersonal, bei externen Beratern und Dienstleistungen sowie bei der Informatik, sprach aber mehr Geld für die Landwirtschaft und die Bildung als es der Bundesrat vorgesehen hatte. Die Hauptdiskussion im Nationalrat drehte sich aber um die vom Bundesrat vorgesehene ausserordentliche Budgetierung von Asylausgaben in der Höhe von CHF 400 Mio. und die grundlegende Frage, ob ein solches Vorgehen eine Aufweichung der Schuldenbremse darstelle. Während die Mehrheit der FK-NR die Kriterien der Ausserordentlichkeit bei der Schuldenbremse, insbesondere die Einmaligkeit und Unvorhersehbarkeit, als nicht gegeben erachtete, wies Philipp Hadorn (sp, SO) im Namen der Kommissionsminderheit darauf hin, dass bei der Erarbeitung dieser Ausnahmeklausel das Asylwesen explizit als Anwendungsfall erwähnt worden war. Die Finanzkommission des Nationalrats beantragte diesbezüglich, die Asylausgaben aufgrund der neusten Schätzungen des SEM mithilfe von dessen ursprünglicher Schätzmethode zu kalkulieren und nicht – wie es der Bundesrat getan hatte – aufgrund der vom SEM neu entwickelten Schätzmethode vom Mai 2016. Dadurch konnte die Schätzung der Anzahl Asylgesuche von 45‘000, mit denen der Bundesrat im Sommer 2016 gerechnet hatte, auf etwa 30‘000 Asylgesuche reduziert werden. In Übereinstimmung mit diesen neuen Zahlen reduzierte die Finanzkommission die Betriebsausgaben bei den Empfangs- und Verfahrenszentren und die Ausgaben bei der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge um etwa CHF 340 Mio. Zusammen mit einer Kreditsperre im Umfang von 60 Mio., die auf alle Departemente verteilt werden sollte, würde dies einen Verzicht auf ausserordentliche Asylausgaben erlauben. Dieser Konzeptentscheid war in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen knapp angenommen worden, noch knapper fiel die Entscheidung im Nationalrat aus: Dieser stimmte dem Kommissionsvorschlag nur dank dem Stichentscheid von Ratspräsident Stahl (svp, ZH) mit 97 zu 96 Stimmen zu. Bundesrat Maurer kritisierte das Vorgehen, bei Bedarf plötzlich die Diskussionsgrundlage zu ändern und nicht wie üblich und bei allen anderen Budgetpositionen die Zahlen von Juni 2016 zu verwenden. Diese Praxis, „wenn es unangenehm wird, noch gewisse Änderungen [vorzunehmen]“, gefährde die Schuldenbremse stärker als die Ausserordentlichkeit gewisser Ausgaben.

Bei der Gesamtabstimmung sprachen sich die Fraktionen der SP und der Grünen mehrheitlich gegen den Voranschlag aus, weil ihnen die Sparanstrengungen deutlich zu weit gingen. Gleichzeitig beschloss aber auch die SVP-Fraktion, den Voranschlag abzulehnen und begründete dieses Vorgehen damit, dass in Zeiten ohne Rezession ein ausgeglichenes Budget angestrebt werden sollte. Damit lehnte der Nationalrat den Voranschlag 2017 mit 77 zu 113 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Der Ständerat wird somit bei seiner Beratung am 5. Dezember 2016 nur den Bericht des Bundesrates, nicht aber die Beschlüsse des Nationalrates diskutieren. Anschliessend wird sich der Nationalrat noch einmal mit dem Voranschlag beschäftigen müssen, wobei er theoretisch mit der Diskussion nochmals von vorne beginnen müsste. Zum ersten Mal stellte sich beim Bund damit auch die Frage, was wäre, wenn die Räte bis zum 1. Januar 2017 kein Budget verabschieden könnten. Denn obwohl die meisten Kantone solche Regelungen kennen, sieht der Bund für diesen Fall keinen rechtlich vorgeschriebenen Ablauf vor. Gemäss Philipp Rohr, dem Sprecher der Finanzverwaltung, dürfte der Bund dann theoretisch keine Zahlungen mehr tätigen. Um dies zu verhindern, müsste das Parlament eine Art Notbudget beschliessen, bevor in der Frühlingssession ein neuer ordentlicher Voranschlag erarbeitet werden könnte. Olivier Feller (fdp, VD) reichte in der Folge eine Motion ein, welche diese rechtliche Lücke schliessen soll.

Nachdem der Nationalrat den Voranschlag 2017 in der ersten Runde abgelehnt hatte, stand vier Tage später dessen Behandlung durch den Ständerat an. Der Antrag seiner Finanzkommission beinhaltete ein strukturelles Defizit von CHF 13,4 Mio., das es im Laufe der Behandlung zu beseitigen galt. Stattdessen zeigte sich der Ständerat aber mehrheitlich grosszügig: Zum einen erklärte er sich einverstanden, die vom Bundesrat vorgeschlagenen CHF 400 Mio. für den Asylbereich ausserordentlich zu verbuchen und somit von der Schuldenbremse auszunehmen. Zum anderen erhöhte er das Budget gegenüber dem Bericht des Bundesrates vor allem im Bildungsbereich und in der Landwirtschaft. So wollte der Bundesrat zum Beispiel die Direktzahlungen an die Bauern um knapp CHF 62 Mio. kürzen, der Ständerat entschied sich aber mit 21 zu 20 Stimmen knapp dagegen. Dies obwohl Christian Levrat (sp, FR) darauf hingewiesen hatte, dass der Ständerat im Differenzbereinigungsverfahren auf ein Druckmittel angewiesen sei, um dem Nationalrat einen Kompromiss bei dessen geplanten Kürzungen im Asylbereich und in der Verwaltung abringen zu können. Dadurch dass sich bei einer Einigungskonferenz zum Budget bei Uneinigkeit zwischen den Räten jeweils der tiefere Betrag durchsetzt, blieben dem Ständerat mit diesem Entscheid lediglich die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte als Druckmittel. Überall sonst hatte der Nationalrat in der ersten Behandlung des Voranschlags tiefere Beträge budgetiert als nun der Ständerat. Insgesamt beinhaltete der Voranschlag nach der Behandlung durch den Ständerat ein strukturelles Finanzierungsdefizit von CHF 13,7 Mio., wodurch er die Vorgaben der Schuldenbremse verletzte. Dennoch nahm ihn die grosse Kammer mit 39 zu 4 Stimmen an, wohlwissend, dass diese Differenz in späteren Runden noch korrigiert werden würde.

Am 7. Dezember begann der Nationalrat bei der Debatte des Voranschlags 2017 noch einmal von vorne. Bereits der Antrag der FK-NR hatte jedoch deutlich gemacht, dass sich die inhaltlichen Positionen seit der letzten Beratung nicht verändert hatten. Entsprechend sah der Voranschlag 2017 am Ende der Behandlung wieder genau gleich aus wie noch eine Woche zuvor, lediglich das Resultat der Gesamtabstimmung hatte sich verändert: Die SP-Fraktion lehnte das Budget zwar noch immer geschlossen ab, die SVP-Fraktion enthielt sich jedoch grösstenteils der Stimme, so dass der Voranschlag mit 82 zu 52 Stimmen bei 65 Enthaltungen angenommen wurde. Dabei schuf der Nationalrat zahlreiche Differenzen zum Ständerat.

Im Differenzbereinigungsverfahren schloss sich der Ständerat bezüglich der Finanzierung der Asylkosten dem Nationalrat an. Folglich entschied man sich, im Voranschlag 2017 die tiefere Schätzung der Anzahl Asylanträge zu verwenden, wodurch bei den Betriebsausgaben der Empfangs- und Verfahrenszentren sowie bei den Sozialhilfekosten für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge insgesamt CHF 344 Mio. gespart werden konnten. Zudem wurde eine Kreditsperre von CHF 60 Mio., verteilt auf alle Departemente, beschlossen, was einen Verzicht auf eine Ausserordentlichkeit der Asylausgaben erlaubte. Auch bezüglich des sogenannten Schoggi-Gesetzes, das durch Ausfuhrbeiträge einen Preisausgleich zwischen Rohstoffen aus der Schweiz und dem Ausland vorsieht, schloss sich der Ständerat dem Vorschlag des Nationalrats an und erhöhte die Exportsubventionen in der Landwirtschaft um CHF 26,7 Mio.

Nachdem die sechs noch bestehenden Differenzen im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens nicht geklärt werden konnten, wurde eine Einigungskonferenz einberufen. Diese folgte in den vier kleinen Differenzen dem Nationalrat und suchte in den zwei grossen Differenzen Kompromissvorschläge zwischen den beiden Kammern. Im Nationalrat votierten jedoch unter anderem die SVP-, FDP- und BDP-Fraktionen gegen den Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz, so dass dieser mit 105 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt wurde. Folglich werden jeweils die tieferen Beträge aus den Beratungen definitiv übernommen. Beim Bundespersonal (CH 50 Mio.), bei externen Beratungen (CHF 60,3 Mio.) und der Informatik (CHF 17,5 Mio.) werden somit Querschnittskürzungen von insgesamt CHF 128 Mio. vorgenommen, wie es der Nationalrat gewünscht hatte. Entgegen dessen Präferenzen wird hingegen die Qualitäts- und Absatzförderung der Landwirtschaft nicht um CHF 2.5 Mio. erhöht. Damit weist der definitive Voranschlag 2017 ein Finanzierungsdefizit von CHF 250 Mio. auf, hält jedoch die Vorgaben der Schuldenbremse mit einem strukturellen Überschuss von CHF 92 Mio. ein.

Nach den Vorgaben des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) wird der Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 neu mit dem Voranschlag 2017 zusammengeführt, was den Überblick über die mittelfristige finanzielle Entwicklung des Bundes verbessern soll. Dabei werden die Eigenbereiche der Verwaltungseinheiten mit Globalbudgets geführt, wobei das Parlament die Zielvorgaben der Verwaltungseinheiten ändern kann. Dies soll es dem Parlament erlauben, seine Führung nicht nur mit der Zuteilung von Beträgen, sondern auch mit der Vorgabe von Zielen auszuüben. Wie einige Parlamentarier kritisierten, wurden diese Möglichkeiten in der Wintersession 2016 noch zu wenig wahrgenommen.

Der Finanzplan 2018-2020 beinhaltete gemäss dem Bericht des Bundesrates hohe strukturelle Defizite in der Höhe von CHF 1,5 Mrd. (2018), 1,9 Mrd. (2019) und 1,4 Mrd. (2020). So werden die Ausgaben pro Jahr vermutlich stärker ansteigen (3,4%) als die Einnahmen (3,1%), was vor allem auf Mehrbelastungen durch verschiedene Parlamentsbeschlüsse zurückzuführen ist – allen voran auf die Unternehmenssteuerreform III, die Reform der Altersvorsorge 2020, den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sowie den Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020. Zudem steigen die Investitionsausgaben mit durchschnittlich 8,5% bis 2020 stark an, was der Bundesrat mit Investitionen in die Strasseninfrastruktur, mit der Förderung erneuerbarer Energien sowie mit höheren Rüstungsausgaben erklärt. Berücksichtigt werden im Finanzplan auch die mittelfristigen Konjunkturaussichten: Ab 2017 rechnet der Bundesrat mit einem Preisanstieg, ab 2018 mit einem Zinsanstieg und einem Wachstum des realen BIP von 2%, die sich aber ab 2019 bereits wieder abschwächen. Neben dieser zwischenzeitlichen konjunkturellen Erholung wirken sich auch Sonderfaktoren bei den Einnahmen sowie das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 mit Entlastungen in der Höhe von CHF 800 Mio. (2017), 900 Mio. (2018) und 1 Mrd. (2019) positiv auf den Finanzplan aus. Dies reicht jedoch nicht aus, um das Ausgabenwachstum zu kompensieren, so dass sich in den Finanzplanjahren erhebliche strukturelle Defizite ergeben, die gemäss Schuldenbremse bereinigt werden müssen.

Die Behandlung des Finanzplans 2018-2020 in den Räten offenbarte dieselben Konfliktfelder wie die Debatte zum Voranschlag 2017. In Übereinstimmung mit Letzterem lehnte der Nationalrat in seiner ersten Beratung auch den Finanzplan 2018-2020 ab. Als besonders umstritten zwischen den beiden Räten erwiesen sich in der Folge die Beschlüsse im Eigenbereich, bei der Landwirtschaft, bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle sowie bei der Zollverwaltung. Der Nationalrat bestand bis zur Einigungskonferenz darauf, die im Voranschlag 2017 beschlossenen Sparmassnahmen bei der Beratung und den externen Dienstleistungen sowie die Kürzungen bei den Personalausgaben in den Finanzplanjahren fortzuführen. Zudem beabsichtigte er, die Ausfuhrbeiträge an die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte zu erhöhen sowie neue Vollzeitstellen beim Grenzwachtkorps und bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle zu schaffen. Der Ständerat stimmte der Erhöhung der Ausfuhrbeiträge zu, lehnte die übrigen Änderungen hingegen ab. Die Einigungskonferenz unterbreitete den Räten einen Kompromissvorschlag, der keine neuen Stellen beim Grenzwachtkorps, hingegen bei der Akkreditierungsstelle vorsah, auf die Weiterführung der Kürzungen bei Beratung und Dienstleistungen verzichtete und die zusätzlichen Sparmassnahmen bei den Personalausgaben gegenüber dem nationalrätlichen Vorschlag um die Hälfte reduzierte. Mit diesem Kompromiss zeigten sich sowohl National- als auch Ständerat einverstanden und nahmen den Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 in dieser Form an.

Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 (BRG 17.041)

Dossier: Bundeshaushalt 2018: Voranschlag und Staatsrechnung

Der Bericht des Bundesrates zum Voranschlag 2018 stellte Einnahmen von CHF 71.3 Mia. Ausgaben von 71.2 Mia. gegenüber und erfüllte somit durch ein positives Finanzsaldo von CHF 103 Mio. die Vorgaben der Schuldenbremse. Die im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich höheren Einnahmen und Ausgaben sind auf zwei haushaltsneutrale Sonderfaktoren zurückzuführen: die Integration des Netzzuschlagsfonds von CHF 1.1 Mia. in den Bundeshaushalt sowie die Umwandlung des Darlehens der Sifem AG über CHF 374 Mio. in Aktienkapital. Im Gegenzug sind auch die im letztjährigen Stabilisierungsprogramm beschlossenen Sparmassnahmen von rund einer Milliarde Franken enthalten. Zudem hatte der Bundesrat verglichen mit dem Voranschlag 2017 Kürzungen bei den ungebundenen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, der Landwirtschaft und der Bildung vorgenommen.
Unklar war, wie die durch die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020 frei gewordenen Mittel von CHF 442 Mio. verwendet werden sollen. Der Bundesrat schlug in einer Nachmeldung vor, den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag von CHF 295 Mio. in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) einzubezahlen und den Rest für den Schuldenabbau zu verwenden. Dadurch gewänne man gemäss Finanzminister Maurer mehr Flexibilität für die Zukunft, ohne dass man jetzt aufgrund der Schuldenbremse andernorts stärker sparen müsse. Die FK-NR beantragte hingegen in einer Kommissionsinitiative (Pa.Iv. 17.496), diese Mittel 2018 einmalig dem AHV-Fonds zukommen zu lassen. Da dies zwingend einer Gesetzesänderung bedürfte, die Summe mit lediglich einem Prozent der Jahresausgabe der AHV deren Probleme nicht lösen könne und sich das Parlament erst kürzlich mit der Problematik von gebundenen Ausgaben beschäftigt hatte, lehnte die FK-SR diesen Vorschlag jedoch ab.

In der Ständeratsdebatte erklärte Kommissionspräsidentin Anita Fetz (sp, BS), dass sich die FK-SR bei ihren Änderungsanträgen gegenüber dem Bundesratsvorschlag auf einige Schwerpunkte beschränkt habe. Vor allem im Bereich Bildung, Forschung und Innovation wolle sie weniger sparen als der Bundesrat, wodurch der Aufwand insgesamt um CHF 70 Mio. und die Einnahmen um CHF 150'000 steigen würden. In der Folge meldeten sich verschiedene Redner zu Wort, um auf in ihren Augen in der Budgetdebatte benachteiligte respektive übervorteilte Bereiche – allen voran die Landwirtschaft und die Armee respektive die Bildung und die Beziehungen zur EU – hinzuweisen. Finanzminister Maurer verdeutlichte, dass der Voranschlag 2018 kein neues Sparprogramm sei. Vielmehr habe der Bundesrat Umschichtungen vorgenommen, die durch Ausgaben in anderen Bereichen (CHF 0.8 Mia. für den NAF, CHF 0.2 Mia. mehr für Asylausgaben, CHF 0.5 Mia. für die AHV) in Kombination mit der Schuldenbremse nötig geworden seien. In den übrigen Bereichen habe man lediglich den vom Parlament durch Annahme der Motion Dittli erteilten Auftrag erfüllt und den Teuerungsausgleich der erwarteten geringeren Teuerung angepasst. In der Folge unterstützte der Ständerat den Bundesrat in den meisten Punkten. Er stimmte der Einlage von zwei Dritteln der durch die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 freigewordenen 442 Mio. in den BIF zu und akzeptierte auch den bundesrätlichen Vorschlag, die Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica, der Pensionskasse des Bundes, abzufedern. So soll eine einmalige Einlage von CHF 160 Mio. gewährt werden, wovon CHF 60 Mio. im Voranschlag 2018 integriert sind, dafür erhalten die Mitarbeitenden keinen Teuerungsausgleich auf ihre Löhne. Diese Budgetposition hatte auch bezüglich des gleichzeitig beratenen Nachtrags II zum Voranschlag 2017 zu grossen Diskussionen zwischen der rechten und linken Ratshälfte geführt.

Abweichungen vom bundesrätlichen Vorschlag schuf der Ständerat vor allem im Bereich Bildung und Forschung, wo er die Sparanstrengungen des Bundesrates reduzierte. Teilweise gegen seine ideologischen Präferenzen stimmte der Ständerat der vom Bundesrat vorgeschlagenen Reduktion der Direktzahlungen in der Landwirtschaft zu und reduzierte zusätzlich den Betrag für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen. Zu diesen zwei Massnahmen hatte Anita Fetz als Präsidentin der FK-SR aufgerufen, nachdem der Nationalrat in der Einigungskonferenz 2017 dem Ständerat in keinem Punkt entgegengekommen war: Da bei einer Ablehnung des Vorschlags der Einigungskonferenz zum Budget jeweils der tiefere der von National- und Ständerat verabschiedeten Beträge übernommen wird, hatte sich der Nationalrat 2017 in allen umstrittenen Punkten durchgesetzt. Hatte der Ständerat vor einem Jahr noch auf solche „Spielereien“ verzichtet, habe er jetzt gemäss Fetz „aus den letztjährigen Fehlern“ gelernt und sich diese Verhandlungsmasse gegenüber dem Nationalrat bewahrt.

Nachdem der Ständerat seine Debatte des Voranschlags 2018 nach vier Stunden beendet hatte, machte sich tags darauf der Nationalrat zu einer schliesslich fast zwölfstündigen Debatte inklusive Nachtsitzung auf, in deren Rahmen er über 80 Minderheitsanträge behandelte. Dies hatte bereits im Vorfeld zu Kommentaren geführt. Finanzminister Maurer hatte den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in Bezug auf die Budgetdebatte geraten, ihren Schlafsack einzupacken, Ständerat Comte (fdp, NE) verstand den „Basar“ und die „Quasi-Hysterie“ im Nationalrat als Anzeichen für dessen fehlenden Willen zur Kompromisssuche.
Die grosse Kammer hatte zuerst einen Rückweisungsantrag Meyer (sp, ZH) zu behandeln, gemäss dem der Bundesrat beauftragt werden sollte, den K-Faktor, den Konjunkturfaktor, den wirtschaftlichen Prognosen anzupassen und nach oben zu korrigieren, bei den Teuerungskürzungen die bereits im Rahmen des Stabilisierungsprogramms erfolgte Teuerungskorrektur von 0.7 Prozent in Betracht zu ziehen sowie auf die Kürzungen im Eigenbereich und bei den gezielten Massnahmen zu verzichten. Der K-Faktor erlaube es dem Bund, antizyklisch zu handeln, somit sollen in konjunkturell schlechteren Situationen die Einnahmen auch einmal die Ausgaben übersteigen dürfen. Unter Berücksichtigung des höheren K-Faktors für das Jahr 2018 sei es somit möglich, auf Kürzungen zu verzichten. Mit 134 zu 52 Stimmen (bei einer Enthaltung) sprach sich der Nationalrat jedoch gegen den Widerstand der SP- und der Grünen-Fraktion deutlich gegen eine Rückweisung des Budgets aus.
Die Detailberatung war anschliessend aufgrund der zahlreichen Minderheitsanträge in sechs thematische Blöcke gegliedert. Im Allgemeinen lehnte der Nationalrat die Minderheitsanträge auf (zusätzliche) Kürzungen von der rechten sowie auf eine Reduktion der beantragten Kürzungen von der linken Ratsseite beinahe durchgehend ab und folgte mehrheitlich dem Ständerat. Im ersten Block zu den Querschnittsmassnahmen wurden nur wenige Differenzen zum Ständerat geschaffen. Eine davon betraf die Einlage in die Publica respektive die Lohnmassnahmen beim Bundespersonal, wie sie auch für den Nachtrag II zum Voranschlag 2017 relevant sind. Diesbezüglich wollte Alois Gmür (cvp, SZ) mittels eines Ordnungsantrags, gemäss dem zuerst über die Einlage in die Publica und anschliessend über die Lohnmassnahmen abgestimmt werden sollte, sicherstellen, dass nur einer der beiden Vorschläge angenommen würde, aber nicht beide. Das Bundespersonal solle entsprechend nicht leer ausgehen, jedoch auch nicht übervorteilt werden. Nach Annahme des Ordnungsantrags entschied sich eine aus Mitgliedern der SVP-, FDP- und GLP-Fraktionen bestehende Mehrheit für den anfänglichen Vorschlag des Bundesrates, der Lohnmassnahmen in der Höhe von knapp CHF 33 Mio., dafür keine zusätzliche Einlage in die Publica vorsah, und schuf damit eine gewichtige Differenz zum Ständerat. Eine weitere Differenz kam durch die Zustimmung einer nationalrätlichen Mehrheit aus Mitgliedern der SVP-, FDP- und BDP-Fraktionen zur Änderung des Sollwerts bei der Personalbedarfsplanung zustande: Neu darf diese nicht mehr um maximal 2 Prozent, sondern nur noch um 1 Prozent von den budgetierten Beträgen abweichen.
Im zweiten Block wurden die Ausgaben im Rahmen von Beziehungen zum Ausland behandelt, wo vor allem die Umwandlung der Darlehen an die Sifem, wie sie bereits im Rahmen des Stabilisierungsprogramms angedacht worden war, sowie die Kürzungsanträge beim Seco und der Entwicklungshilfe für Gesprächsstoff sorgten. Differenzen zum Ständerat wurden allerdings keine geschaffen, unter anderem lehnte der Nationalrat einen Vorschlag seiner FK-NR zur Reduktion des Transferaufwands des EDA um CHF 100 Mio. ab. Auch bezüglich der Umwandlung des Darlehens der Sifem in Aktienkapital stimmte der Nationalrat nicht der knappen Mehrheit der FK-NR zu, welche die Ablehnung der Umwandlung beantragt hatte, sondern einem Minderheitsantrag Vitali (fdp, LU), der dem Ständerat folgen und das Aktienkapital der Sifem zusätzlich um CHF 150 Mio. erhöhen wollte. Zuvor waren jedoch erneut Stimmen laut geworden, welche die Umwandlung der Sifem kritisierten – von linker Seite aufgrund der Angst, dass dadurch weniger Geld für die klassische Entwicklungshilfe vorhanden sein könnte, und von rechter Seite, weil der Bund durch eine Umwandlung in Aktienkapital die Hauptlast des Risikos trage.
Der dritte Block beinhaltete die soziale Wohlfahrt und damit die im Vorfeld am stärksten diskutierte Frage, was mit den durch die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 freigewordenen CHF 442 Mio. geschehen soll. Eine so genannte unheilige Allianz zwischen der SVP- und der SP-Fraktion, unterstützt von der Grünen-, der GLP- sowie von Teilen der CVP-Fraktion, entschied sich dafür, den zwei Minderheitsanträgen Nordmann (sp, VD) und Aeschi (svp, ZG) zu folgen (130 zu 63 Stimmen, 1 Enthaltung) und diese Gelder der AHV zukommen zu lassen. Dies würde jedoch eine gesetzliche Grundlage erfordern, die im Laufe des Jahres 2018 mittels einer parlamentarischen Initiative geschaffen werden sollte.
Deutlich mehr – wenn auch finanziell weniger gewichtige – Differenzen zum Erstrat wurden im vierten, fünften und sechsten Block geschaffen. Bezüglich der Landwirtschaft stellte sich der Nationalrat wenig überraschend gegen die Kürzungen des Ständerats bei den Direktzahlungen, bei den landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen sowie bei weiteren kleineren Beträgen in der Landwirtschaft. Im Bereich Bildung und Forschung folgte die grosse Kammer nicht allen Korrekturen des Ständerats, der die Sparanstrengungen des Bundesrates vielerorts reduziert hatte, zeigte sich aber in diesem Bereich mehrheitlich doch grosszügiger als der Bundesrat. Dafür beschloss er, verschiedene Einrichtungen (Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft, Schweizerisches Sozialarchiv, Stiftung schweizerischer Theatersammlung, Vitrocentre de Romont und Swisspeace) von der Liste der Forschungseinrichtungen mit nationaler Bedeutung zu streichen, ihre Finanzierung in den Finanzplanjahren laufend zu reduzieren und schliesslich auslaufen zu lassen. Zudem entschied sich der Nationalrat, entgegen den Beschlüssen des Ständerats, bei den Globalbudgets der Steuerverwaltung und der Finanzkontrolle mehr und stattdessen bei der Zollverwaltung weniger zu sparen. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Mehrheit der FK-NR zur Aufhebung des Büros für Konsumentenfragen.
Insgesamt schuf der Nationalrat somit 30 Differenzen zum Ständerat und entschied sich, CHF 225 Mio. mehr auszugeben als der Bundesrat und CHF 585 Mio. mehr als die FK-NR vorgeschlagen hatte. Mit 124 zu 66 Stimmen aus der SVP-Fraktion (bei drei Enthaltungen) verabschiedete er seinen Voranschlag, der ein Defizit von CHF 122 Mio., aber einen strukturellen Überschuss von CHF 21 Mio. beinhaltete.

In der ersten Sitzung des Differenzbereinigungsverfahrens zum Voranschlag 2018 erledigte der Ständerat kaum Differenzen. Einzig bei der Einlage in die Publica respektive den Lohnmassnahmen für das Bundespersonal und teilweise bei der Landwirtschaft schwenkte er auf die Linie des Nationalrates um. Somit verzichtete der Bund auf die einmalige Einlage in die Publica und erhöhte stattdessen die Löhne des Bundespersonals um 0.6 Prozent. Im Bereich der Landwirtschaft wurden mehrere Stimmen aus den SVP-, CVP- und FDP-Fraktionen laut, welche das bisherige Vorgehen der kleinen Kammer kritisierten. So sei es nicht in Ordnung, dass man mit der Landwirtschaft – und damit mit den Bauernfamilien – taktische Spiele spiele und sie „quasi immer so in Geiselhaft“ nehme, betonte zum Beispiel Peter Hegglin (cvp, ZG). Dem entgegneten Christian Levrat (sp, FR) und Anita Fetz (sp, BS), dass es sich keinesfalls um Spielchen handle, sondern um eine Gleichbehandlung der zwei Räte. Man brauche für die nächste Runde des Differenzbereinigungsverfahrens und für die Einigungskonferenz noch Verhandlungsspielraum, sonst bräuchte der Ständerat diesbezüglich nicht mehr zu tagen. Dennoch entschied sich die kleine Kammer, dem Nationalrat bei den landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen entgegenzukommen, und folgte dem bundesrätlichen Vorschlag, der einen Mittelweg zwischen der Position des Nationalrats und jener des Ständerats in der ersten Runde darstellte. Bei den Direktzahlungen folgte der Ständerat der Minderheit seiner FK-SR mit 25 zu 17 Stimmen (0 Enthaltungen) und damit dem Beschluss des Nationalrats. Ansonsten hielt der Ständerat an seinen Beschlüssen fest. Bei den freigewordenen Geldern der Altersvorsorge 2020 lehnte er einen Minderheitsantrag Müller Philipp (fdp, AG) ab, der alles Geld für den Schuldenabbau verwenden wollte. Der nationalrätliche Vorschlag wurde nicht eingebracht.

Für die erste Sitzung des Differenzbereinigungsverfahrens im Nationalrat beabsichtigte die FK-NR, zahlreiche Differenzen zu bereinigen, wogegen jedoch wie bereits in der ersten nationalrätlichen Behandlung des Voranschlags erneut zahlreiche Minderheitsanträge gestellt wurden. Dennoch pflichtete die grosse Kammer dem Erstrat in zahlreichen Punkten bei: Der höhere Betrag des Ständerats obsiegte somit bei den Familienorganisationen und der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung, bei Swisstopo, den Globalbudgets der Spielbankenkommission, der Steuerverwaltung und der Finanzkontrolle sowie beim Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich. Bei der Unterstützung kultureller Organisationen und beim Globalbudget des SEM setzte sich der tiefere Betrag des Ständerats durch. Auch bei den vier verbliebenen Differenzen bezüglich der Landwirtschaft stimmte der Nationalrat der kleinen Kammer zu, wodurch Letztere, wie Christian Levrat und Anita Fetz befürchtet hatten, ihre Trümpfe für die übrigen Verhandlungsrunden verlor. Nachdem eingangs dieser Runde im Nationalrat vor allem darüber diskutiert worden war, ob durch die Verwendung der CHF 442 Mio. für die AHV der in der Abstimmung vom 24. September 2017 ausgedrückte Volkswille verletzt würde oder nicht, hielt die grosse Kammer an ihrem Beschluss fest. Damit schloss der Voranschlag des Nationalrates jedoch mit einem strukturellen Defizit von 31 Millionen Franken, wodurch die Schuldenbremse nicht eingehalten werden könnte.

Nachdem der Ständerat in seiner nächsten Sitzung des Differenzbereinigungsverfahrens lediglich bei der Qualitätssicherung Milch, wo er ursprünglich dafür sorgen wollte, dass die Branche wie alle anderen auch ihre Qualitätssicherung selber bezahlt, äusserst knapp eingelenkt hatte, lagen dem Nationalrat in der letzten Sitzung noch zwölf Differenzen vor. Bei der Kulturabgeltung an die Stadt Bern, dem Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) sowie der Finanzierung des Schweizerischen Sozialarchivs und der Schweizerischen Friedensstiftung swisspeace lenkte der Nationalrat ein. Somit verblieben für die Einigungskonferenz noch acht Differenzen, wovon vor allem die Frage, was mit den CHF 442 Mio. geschehen solle, finanziell ins Gewicht fiel.

Mit acht Differenzen kam der Voranschlag 2018 schliesslich in die Einigungskonferenz. Hier setzte sich die Version des Nationalrats beim umstrittensten Punkt knapp mit 14 zu 12 Stimmen durch: Die durch die Ablehnung der Altersreform 2020 frei gewordenen CHF 442 Mio. sollen der AHV zugute kommen, allerdings muss der Betrag auf CHF 370 Mio. reduziert werden, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. In den übrigen, finanziell weniger gewichtigen Punkten folgte die Einigungskonferenz dem Ständerat.
In der Ständeratsdebatte betonte die Präsidentin der FK-SR, Anita Fetz (sp, BS), dass sich der Ständerat über die gesamte Budgetdebatte mehrheitlich durchgesetzt habe – ausser bei den AHV-Millionen. Da sie in der Debatte für alle drei diskutierten Varianten – Einzahlung in die AHV, in den BIF und Verwendung zum Schuldenabbau – Vor- und Nachteile gehört habe, bat sie die Ständekammer, „auf der institutionellen Ebene nicht die gleichen Machtspiele [zu] machen [...] wie unser Schwesterrat“ und entsprechend den Entscheid der Einigungskonferenz anzunehmen. Dagegen sprach sich eine Minderheit Müller (fdp, AG) aus. Die CHF 370 Mio. seien „angesichts des effektiven Finanzbedarfs der AHV [...] eine Placebomassnahme“, und da die gesetzliche Grundlage dazu innert kürzester Zeit und ohne Vernehmlassung geschaffen werden müsste, stünde der Voranschlag auf unsicherem Boden. Dieser Minderheit folgte der Ständerat mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen und lehnte damit den Vorschlag der Einigungskonferenz ab.
„Der Ständerat hat das gemacht, was wir letztes Jahr mit dem Voranschlag gemacht haben. Die Welt dreht sich weiter“, kommentierte Thomas Müller (svp, SG) die ständerätliche Entscheidung in der abschliessenden Nationalratsdebatte.
Somit wurde für die noch offenen Positionen der jeweils tiefere Betrag der beiden Räte aus der dritten Beratungsrunde für den definitiven Voranschlag übernommen. Folglich flossen die CHF 442 Mio. in den Schuldenabbau, AHV und BIF erhielten keine zusätzlichen Gelder. Die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge wurde um CHF 41 Mio. reduziert und folgte somit bereits nicht mehr der 2016 neu geschaffenen Schätzmethode des SEM. Bei der Zollverwaltung wurden keine 30 neuen Stellen für das Grenzwachtkorps geschaffen, die aufgrund des Stellenplafonds andernorts hätten kompensiert werden müssen. Der Betrag für die höhere Schulbildung wurde auf dem bundesrätlichen Vorschlag, der Sollwert bei der Bedarfsplanung auf 2 Prozent belassen und die Gelder der Stiftung Schweizerische Theatersammlung sowie die Entschädigungen an 17 Einsatzbetriebe des Zivildienstes wurden nicht gestrichen. Insgesamt änderte das Parlament damit den bundesrätlichen Vorschlag auf 15 Positionen. Dadurch umfasste der Voranschlag 2018 budgetierte Ausgaben von CHF 71.027 Mrd. und budgetierte Einnahmen von CHF 71.322 Mrd., was einem Überschuss von CHF 295 Mio. und einem strukturellen Überschuss von CHF 437 Mio. entspricht.

Voranschlag 2019 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020-2022 (BRG 18.041)

Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht
Dossier: Bundeshaushalt 2019: Voranschlag und Staatsrechnung

In seinem Bericht zum Voranschlag 2019 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020-2022 rechnete der Bundesrat im Lichte der Staatsrechnung 2017 mit einem Überschuss von CHF 1.3 Mrd. für das Jahr 2019. Diesen Überschuss führte er auf die momentan nur spärlich zurückgeforderte Verrechnungssteuer sowie auf die vom Volk abgelehnten Grossprojekte zurück. Deren bereits in der Finanzplanung aus früheren Jahren enthaltene Kosten könnten folglich vorläufig noch eingespart werden, argumentiert er. In Anbetracht der seit 2018 überdurchschnittlichen inländischen Wirtschaftsleistung, die für die Schuldenbremse einen konjunkturellen Überschuss von CHF 300 Mio. nötig macht, wurde somit ein struktureller Überschuss von CHF 1 Mrd. budgetiert.
Im Voranschlag 2019 rechnete der Bundesrat gegenüber dem Voranschlag 2018 mit um 3.1 Prozent gestiegenen Einnahmen, die er vor allem auf die positiven Folgen der wachstumsstarken Jahre 2018 und vermutlich auch 2019 – insbesondere auf die direkten Bundessteuern, die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuer – zurückführte. Demgegenüber wuchsen die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 1.8 Prozent, besonders stark nahmen sie in den Bereichen Sicherheit (7.1%) und Bildung und Forschung (2.4%) zu. Die Bruttoschulden konnten aufgrund des letztjährigen Überschusses um CHF 3 Mrd. auf CHF 96 Mrd. reduziert werden.
Für das Jahr 2020 schränkte der Bundesrat die positiven Aussichten bereits wieder ein und betonte stattdessen den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum des Bundes: Unter anderem aufgrund der STAF und der Beseitigung der Heiratsstrafe erwartete er eine deutlich weniger komfortable finanzielle Lage in den Finanzplanjahren (2020: CHF -0.4 Mrd.; 2021: CHF 0.1 Mrd.; 2022: CHF 1.0 Mrd.).

Der Nationalrat behandelte den Voranschlag 2019 in der Wintersession 2018 als Erstrat. Die Mehrheit der FK-NR hatte entschieden, die Ausgaben im Voranschlag gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag um 60 Mio. zu reduzieren. Den grössten Teil dieser Differenz wollte die Kommission durch Kürzungen in der Höhe von CHF 45 Mio. bei der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge erzielen; diese Einsparungen könnten erreicht werden, wenn die aktuelle, sinkende Zahl an Asylgesuchen berücksichtigt werde, erklärte die Kommission. Zusätzliche Finanzierung sah die Kommission für das Grenzwachtkorps vor, das mit CHF 2.8 Mio. 44 neue Stellen finanzieren sollte; dieser Betrag sollte jedoch departementsübergreifend beim Personal kompensiert werden.
Daneben lagen 54 Minderheitsanträge vor, von denen die meisten von der SVP- und der SP-Fraktion stammten und nur vereinzelte erfolgreich waren. Die Stossrichtung dieser Anträge widerspiegelt sich deutlich in den Voten der Fraktionssprechenden in der allgemeinen Debatte: Während Franz Grüter (svp, LU) für die SVP «zur Vorsicht im Umgang mit den Staatsfinanzen» mahnte und wie zahlreiche weitere Votantinnen und Votanten der bürgerlichen Parteien den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum des Bundes hervorhob, erachtete Samuel Bendahan (sp, VD) als Vertreter der SP-Fraktion die aktuelle Situation als Chance für Investitionen in die Zukunft.
Der Nationalrat behandelte den Voranschlag 2019 in sechs Blöcken. Die SVP bemühte sich mit ihren Minderheitsanträgen zum Beispiel um Kürzungen oder zumindest um einen Verzicht auf Erhöhungen bei den Personalkosten, bei Beratung und Auftragsforschung über alle Departemente hinweg, beim Bundesamt für Energie, beim Generalsekretariat des VBS, beim Bundesamt für Kultur oder beim BFS. Nach dem starken Anstieg in den letzten Jahren brauche es zudem eine «massvolle Dämpfung» durch eine Plafonierung der Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit, beim EDA und bei der Entwicklungshilfe, erklärte Peter Keller (svp, NW). Zudem wurde eine vollständige Streichung des Aufwands des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann gefordert. Alle aufgezählten Anträge wurden abgelehnt.
Die Mitglieder der SP-Fraktion beantragten in ihren Minderheitsanträgen, auf die Querschnittskürzungen beim Sach- und Betriebsaufwand, welche die Mehrheit der FK-NR vorgeschlagen hatte, zu verzichten. Weitere Anträge auf zusätzliche Finanzierung oder auf einen Verzicht auf Reduktion wurden unter anderem im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, beim Funktionsaufwand des Gleichstellungsbüros, beim BSV-Globalbudget oder beim Verteidigungsbudget gestellt. Philipp Hadorn (sp, SO) beantragte, die Zahlen für die Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene auf die neue Formel des SEM zu stützten, anstatt die aktuellen Zahlen des laufenden Jahres zu verwenden. Bereits in der Debatte zum Voranschlag 2017 hatte die FK-NR darauf verzichtet, die neu entwickelten Kennzahlen zu verwenden. Schliesslich beantragte eine Minderheit Meyer (sp, ZH), die zusätzlichen Stellen für das Grenzwachtkorps ohne Kürzungen bei anderen Departementen zu verwirklichen. Auch diese Anträge scheiterten allesamt. Erfolgreich waren die Anträge der SP hingegen bezüglich Bildung und Forschung. Hier reichte die SP-Fraktion acht Anträge ein, mit denen das Budget in Übereinstimmung mit dem Mitbericht der WBK-NR wieder dem Niveau der BFI-Botschaft 2017-2020 angepasst werden sollte. Umstritten war dabei vor allem die Frage, ob diese neuen Beträge in Übereinstimmung mit der Motion Dittli (fdp, UR; Mo. 16.3705) teuerungsbereinigt seien, wie Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) argumentierte, oder ob dadurch die Teuerungsbereinigung, die departementsübergreifend vorgenommen worden war, im Bildungsbereich wieder rückgängig gemacht werde, wie Finanzminister Maurer beteuerte. Bis auf einen wurden alle Anträge betreffend das WBF angenommen.
Anträge erfolgten auch durch Mitglieder der übrigen Fraktionen, auch sie waren jedoch grösstenteils erfolglos. Angenommen wurde jedoch ein Minderheitsantrag Bigler (fdp, ZH), der den Funktionsaufwand der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) verglichen mit dem bundesrätlichen Vorschlag um CHF 1.97 Mio. kürzen wollte. Der Bundesrat hatte den Funktionsaufwand um 10 Prozent aufgestockt, damit die EFK ihren Personalbestand um 10 Vollzeitstellen ausbauen kann. Die EFK ist laut Finanzkontrollgesetz das oberste Aufsichtsorgan des Bundes und überwacht unter anderem die finanzielle Führung der Bundesverwaltung. Sie sei mit den Untersuchungen und Prüfungen unter anderem bezüglich der Bürgschaften für Hochseeschiffe, der Ruag und dem Mandat der Finanzdelegation zur Governance der Arbeitslosenversicherung überlastet, hatte die EFK erklärt. Der Antragssteller warf diesbezüglich jedoch die Frage auf, ob man wirklich eine «eigentliche Überwachungsbehörde» wolle. Mit dem bisherigen Personalbestand sei ein «priorisiertes Controlling» durchaus möglich, zumal es der EFK – mit Verweis auf die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III und zur Debatte zu den Waffenexporten – bereits jetzt möglich sei, «kaum gesetzeskonforme Stellungnahmen zu politischen Geschäften abzugeben». Albert Vitali (fdp, LU) betonte als Vizepräsident der Finanzdelegation (FinDel) die einstimmige Unterstützung Letzterer für den Antrag der Eidgenössischen Finanzkontrolle auf mehr Ressourcen für ihre Kontrolltätigkeit. Diskussionen zum Rollenverständnis und zur Kommunikation der EFK seien nicht im Rahmen der Budgetdebatte vorzunehmen; die FinDel werde dies mit der EFK in Kürze diskutieren. Mit 111 zu 77 Stimmen setzten sich die SVP-Fraktion, Mehrheiten der FDP- und der CVP-Fraktion sowie ein Mitglied der BDP-Fraktion durch und verwarfen die Erhöhung.
Erfolgreich war auch ein Antrag Gschwind (cvp, JU) für eine Erhöhung des Bundesbeitrags für das Alpine Museum Schweiz 2019 sowie in den Finanzplanjahren. In der Antwort auf die Interpellation Engler (cvp, GR; Ip. 18.3543) habe der Bundesrat die Bedeutung des Museums anerkannt, argumentierte Gschwind. Nun solle die Vernetzungsarbeit nicht nur mit CHF 250'000, sondern zusätzlich mit CHF 530'000 unterstützt werden.

«Mit dem Budget werden die Finanzen gesteuert», betonte Heinz Siegenthaler (bdp, BE) im Rahmen der Budgetdebatte. Dass dies nicht ausschliesslich der Fall ist, liegt am neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB), das die Steuerung der Verwaltungseinheiten durch eine Kombination aus Globalbudgets und Leistungsinformationen im Rahmen des Voranschlags und des Finanzplans erlaubt. So erfreuten sich die Sollwerte, die im Rahmen der Planungsgrössen im Voranschlag festgelegt werden können, in betreffendem Jahr grosser Beliebtheit. Die Mehrheit der Finanzkommission schlug vor, als neues Ziel für die Bundeskanzlei eine Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen festzulegen. Die Bundeskanzlei solle diese Kommissionen anhand der Kriterien «ausgewiesene Notwendigkeit» und «effektiv nachgewiesene Subsidiarität» beurteilen und ihre Anzahl im nächsten Jahr um mindestens 10 Prozent reduzieren. Allgemein kritisierte Heinz Siegenthaler dieses Vorgehen deutlich: Verwaltungsakte seien nicht Aufgabe der Finanzpolitik, erklärte er. In diesem Falle komme hinzu, dass die Bundeskanzlei – wie auch Finanzminister Maurer betonte – diesbezüglich gar keine Entscheidungskompetenz habe und dieses Ziel daher gar nicht erreichen könne. Dennoch folgte der Nationalrat dem Mehrheitsantrag und stimmte der Sollgrösse mit 106 zu 88 Stimmen gegen den Widerstand von SP, Grünen, BDP und der Mehrheit der CVP zu.
Ebenso umstritten war die Frage, ob die durchgeführten Personalbeurteilungen in der Bundesverwaltung zukünftig als Sollwert einer Normalverteilung folgen müssen, wie es die FK-NR forderte. Thomas Weibel (glp, ZH) erklärte das Anliegen zwar für unterstützungswürdig, kritisierte aber die «Hauruck-Übung» der Kommission. Barbara Gysi (sp, SG) kritisierte die «komische Forderung», gemäss der man gleich viele schlechte wie gute Mitarbeitende haben müsse. Auch hier waren die Proteste jedoch nicht von Erfolg gekrönt, mit 118 zu 76 Stimmen stimmte der Nationalrat dem Mehrheitsantrag der Kommission zu.
Schliesslich schlug die Finanzkommission mit 16 zu 8 Stimmen (bei 1 Enthaltung) vor, es dem SEM als Ziel aufzuerlegen, bis zum 31. Dezember 2020 ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea abzuschliessen. Während Kommissionssprecher Thomas Müller (svp, SG) die Meinung vertrat, man müsse – wie im Fussball – mit einer «klaren Zielsetzung in den Match gehen», um zu gewinnen, hielt Alois Gmür (cvp, SZ) im Namen der Minderheit fest, dass dieses Ziel «völlig aus der Luft gegriffen» sei. Eritrea habe noch mit keinem Land ein solches Abkommen abgeschlossen. Zudem sei nicht klar, welche Konsequenzen ein Nichterreichen des Ziels habe. Mit 99 zu 92 Stimmen setzten sich die geschlossen stimmenden SVP- und FDP-Fraktionen mit Unterstützung je eines Mitglieds der CVP und der BDP auch hier durch.
Doch nicht nur die bürgerliche Mehrheit der FK-NR, auch Mitglieder der SP-Fraktion beabsichtigten die Nutzung des Instruments der Sollwerte: Eine Minderheit Kiener Nellen (sp, BE) wollte die eidgenössische Steuerverwaltung über die Planungsgrössen in zwei Anträgen dazu verpflichten, sowohl für die Verrechnungssteuer als auch für die Mehrwertsteuer mehr Steuerinspektionen vor Ort vorzunehmen. Beide Anträge fanden jedoch nur bei den Mitgliedern der SP, der Grünen und der EVP Unterstützung.

Nach dreitägiger Debatte verabschiedete die grosse Kammer den Voranschlag 2019 mit 126 zu 60 Stimmen (bei 7 Enthaltungen). Wie bereits im Jahr zuvor lehnte die Mehrheit der SVP-Fraktion das Budget ab. Der Voranschlag beinhaltete in dieser Version einen Überschuss von CHF 1.209 Mrd. und einen strukturellen Überschuss von 915 Mio., wies also um CHF 54 Mio. höhere Ausgaben auf als die Version des Bundesrates und um CHF 121 Mio. höhere als die Version der FK-NR.

Im Vergleich zum Nationalrat bereinigte der Ständerat den Voranschlag 2019 in deutlich kürzerer Zeit und deutlich einhelliger: In den meisten Kommissionsanträgen folgte der Ständerat stillschweigend ohne Gegenantrag dem Entwurf des Bundesrates und schuf so einige Differenzen zum Erstrat. Diskussionslos und stillschweigend sprach sich der Ständerat auch für die vom Bundesrat beantragte und vom Nationalrat abgelehnte Aufstockung des Funktionsaufwands der EFK aus.
Länger diskutiert wurde hingegen über die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. Hier hatte die FK-SR keine Änderung zum bundesrätlichen Vorschlag vorgesehen. Beat Rieder (cvp, VS) erklärte jedoch dem Rat im Rahmen seines Antrags die Problematik des Bundesstrafgerichts ausführlich: Mitte 2017 hatte man eine neue Berufungskammer für das Bundesstrafgericht geschaffen, die sowohl den Sachverhalt als auch die Rechtsanwendung mit voller Kognition von Urteilen überprüfen soll. Aus der geringen Anzahl Fälle, mit denen gerechnet worden war, wurden alleine im Jahr 2017 über 70 Urteile, wofür die auf 300 Stellenprozente erhöhte Personalausstattung nicht ausreichte. Deshalb entschied der Nationalrat stillschweigend, für die Berufungskammer eine eigene Budgetposition zu schaffen und diese um CHF 1 Mio. auf CHF 2.9 Mio. aufzustocken. Mit seinem Einzelantrag beabsichtigte Rieder, diesbezüglich dem Nationalrat zu folgen. Ulrich Meyer, Präsident des Bundesgerichtes, begrüsste im Namen des Bundesgerichts die Änderung des Nationalrats. In der Folge beantragte Hannes Germann (svp, SH) als Präsident der FK-SR den Rückzug des Mehrheitsantrags, wogegen die übrigen Kommissionsmitglieder keine Einwände äusserten und wodurch der Antrag Rieder angenommen wurde.
Die andere grössere Debatte drehte sich um die Frage, welche Beträge zu den verschiedenen WBF-Positionen genau «Dittli-konform» (Anita Fetz, sp, BS) sind, also mit der Motion von Josef Dittli (fdp, UR; Mo. 16.3705) übereinstimmen, gemäss der die Teuerung nur ausgeglichen werden soll, wenn sie anfällt. Finanzminister Maurer bat den Rat diesbezüglich, auf die vorgeschlagenen Erhöhungen der Beträge – die FK-SR schlug in zwei Fällen einen Mittelweg zwischen Bundesrat und Nationalrat vor und sprach sich ansonsten für die von der grossen Kammer vorgenommenen Korrekturen aus – zu verzichten. Man habe die Teuerung bei der ganzen Verwaltung entsprechend der Motion Dittli herausgerechnet; es sei daher nicht fair, hier die Beträge wieder um die Teuerung zu erhöhen. Dem widersprach jedoch Anita Fetz: Ein rückwirkender Teuerungsausgleich, wie ihn der Bundesrat vorgenommen habe, sei nicht Teil der Motion Dittli. Jedoch habe man im Vergleich zum Nationalrat die aktuelle Teuerung herausgerechnet, wodurch die teilweise unterschiedlichen Anträge zur grossen Kammer zu erklären seien. Trotz der Beteuerungen des Finanzministers, dass die Teuerung bei allen Budgetpositionen gleichermassen berücksichtigt worden sei, nahm der Ständerat sämtliche Mehrheitsanträge der Finanzkommission zum WBF an und schuf dadurch auch einige Differenzen zum Nationalrat.
Kurios mutete schliesslich ein Antrag Hösli (svp, GL) an: Ebenso wie ein im Nationalrat unterlegener Minderheitsantrag Gmür (cvp, SZ) forderte dieser den Verzicht auf die Aufstockung des Grenzwachtkorps, obwohl die SVP-Fraktion im Nationalrat die von der FK-NR vorgeschlagene Aufstockung klar befürwortet hatte. Werner Hösli begründete den Antrag damit, dass die Standesinitiativen mit Forderung einer Aufstockung des Grenzwachtkorps aus dem Jahr 2015 stammten, «als sich unsere Grenzbevölkerung zu Recht in ihrer Sicherheit gefährdet sah». Dies sei jetzt aber nicht mehr der Fall und da durch die Zusammenlegung der operativen Einheiten von Grenzwachtkorps und Zoll und der Einführung von DAZIT im administrativen Bereich Personal gespart werden könne, brauche es diese Aufstockung nicht. Dem stimmte auch Finanzminister Maurer zu und staunte über die «verkehrte Welt»: «Normalerweise wollen Sie uns Stellen, die wir Ihnen beantragen, streichen. Hier wollen Sie uns Stellen geben, die wir eigentlich nicht brauchen.» Der Ständerat sprach sich jedoch in Übereinstimmung mit dem Nationalrat ebenfalls für die Finanzierung der 44 neuen Stellen aus, tat dies mit 21 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung jedoch deutlich knapper als die grosse Kammer.
Ansonsten stimmte der Ständerat dem Erstrat bei zahlreichen Budgetpositionen zu. Unter anderem stimmte er für die Aufstockung der Budgets des Alpinen Museums Schweiz, der internationalen Sportanlässe zur Durchführung der Rad-WM in Aigle sowie der Sicherheitsuntersuchungsstelle, deren Erhöhung der Bundesrat in einer Nachmeldung aufgrund des Unfalls der Ju-Air beantragt hatte. Differenzen schuf er unter anderem bezüglich des BAG, der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge, des Zivildienstes und des Sach- und Betriebsaufwands, bei denen der Ständerat entsprechend dem bundesrätlichen Vorschlag mehr Geld sprechen wollte als der Nationalrat. Bei der Landwirtschaft und diversen Bildungspositionen hatte sich der Nationalrat grosszügiger gezeigt als die Ständekammer.
Einstimmig mit 42 zu 0 respektive 43 zu 0 Stimmen nahm der Ständerat sämtliche zum Budget gehörigen Bundesbeschlüsse an.

Im Differenzbereinigungsverfahren zum Voranschlag 2019 gelang es den beiden Räten, bis auf eine Position alle Differenzen zu bereinigen. Der Nationalrat kam bis zum Schluss des Differenzbereinigungsverfahrens dem Ständerat bei den Differenzen zur Landwirtschaft, zum Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung, beim Zivildienst und beim Sach- und Betriebsaufwand in den Finanzplanjahren entgegen – bezüglich des Sach- und Betriebsaufwands im budgetierten Jahr hatte zuvor der Ständerat eingelenkt. Auch sämtliche beabsichtigten Änderungen der Sollwerte gab der Nationalrat auf. Der Ständerat folgte seinerseits dem Nationalrat bei den von der grossen Kammer vorgeschlagenen Kürzungen bei der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge und bei der Erhöhung der Beiträge an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung. Beim BAG wollte der Nationalrat den Funktionsaufwand, mit dem der Beizug von externen Sachverständigen finanziert wird, um CHF 1.4 Mio. oder 9 Prozent des gesamten Funktionsaufwandes kürzen. Trotz verschiedenster Wortmeldungen gegen diese Änderung – unter anderem auch durch den Finanzminister, der die Aufstockung der Position durch den Bundesrat als «Quittung für Hunderte von Vorstössen und Programmen zur Überwachung, die Sie fordern» bezeichnet hatte –, lenkte der Ständerat diesbezüglich ein. Das BAG erhielt folglich CHF 1.4 Mio. weniger, als vom Bundesrat veranschlagt.
Nicht einig wurden sich die Räte einzig bezüglich der beantragten Aufstockung des Globalbudgets der Finanzkontrolle. Während der Ständerat mit Verweis auf ihre ausgewiesene Notwendigkeit einstimmig auf der Aufstockung beharrte, wurde das Thema im Nationalrat mehrfach diskutiert. Insbesondere Barbara Kiener Nellen (sp, BE) und Heinz Siegenthaler (bdp, BE) machten sich im Namen der Minderheit für eine Aufstockung stark: Der Mehraufwand der EFK sei erwiesen, die EFK reduziere gleichzeitig ihren Sach- und Betriebsaufwand um CHF 240'400 und die Stellenaufstockung werde sich selber finanzieren, argumentierten sie. Als wahren Grund für die Ablehnung der Aufstockung vermuteten sie jedoch eine «Trötzelei» (Siegenthaler), «Retourkutsche» (Kiener Nellen) oder «Strafaktion» (beide) gegen unliebsame Botschaften der EFK. Dem widersprachen verschiedene Mitglieder der SVP- und der FDP-Fraktion: Franz Grüter (svp, LU) erklärte für die SVP, die 108 Vollzeitstellen reichten für die EFK aus. Albert Vitali (fdp, LU) hingegen schloss eine Aufstockung nicht gänzlich aus. Er argumentierte, dass die FDP Aufstockungen erst zustimmen würde, nachdem das Rollenverständnis der EFK geklärt sei.
In der Folge wurde für diese letzte Differenz eine Einigungskonferenz einberufen. Darin setzte sich der Ständerat mit seiner Absicht durch, den Aufwand wie vom Bundesrat beantragt um CHF 1.97 Mio. zu erhöhen. Im Nationalrat wies Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) noch einmal darauf hin, dass seine Minderheit keinen Ausbau wolle, es aber in erster Linie nicht um den Betrag gehe, sondern um die «Grundsatzfrage, welche Art von Finanzkontrolle wir wollen und welche Art von Finanzkontrolle wir nicht wollen».
Mit 113 zu 64 Stimmen (9 Enthaltungen) liess sich die grosse Kammer auch in der Abstimmung zum Vorschlag der Einigungskonferenz nicht von ihrer ursprünglichen Meinung abbringen und lehnte den Vorschlag ab. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion sowie von den fast geschlossen stimmenden FDP- und CVP/EVP-Fraktionen. Der Ständerat nahm den Vorschlag der Einigungskonferenz mit 33 zu 2 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Damit erhielten die von beiden Räten vor der Einigungskonferenz gefundenen Kompromisse Gültigkeit; da bei den in der Einigungskonferenz abgelehnten Positionen aber der tiefere Wert verwendet wird, wurde das Globalbudget der EFK zumindest vorläufig nicht aufgestockt.

Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 (BRG 19.041)

Dossier: Bundeshaushalt 2020: Voranschlag und Staatsrechnung

Der vom Bundesrat im August 2019 präsentierte Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2022 stand vor allem im Zeichen der STAF, die im Voranschlagsjahr in Kraft treten wird. So sei die STAF durch die Erhöhung des Kantonsanteils und der Zusatzfinanzierung für die AHV mit Kosten von CHF 1 Mrd. respektive CHF 0.8 Mrd. zu einem grossen Teil für das starke Ausgabenwachstum im Jahr 2020 von 3.8 Prozent verantwortlich. Folglich stiegen auch die Gesamtausgaben für die soziale Wohlfahrt (CHF 1.2 Mrd.) sowie für Steuern (CHF 1.3 Mrd.) insgesamt deutlich an. Weitere Anstiege seien im BIF und im NAF (+ CHF 253 Mio.) und bei der Sicherheit (+ CHF 139 Mio.) zu verzeichnen, während in allen anderen Bereichen insgesamt Einsparungen von CHF 100 Mio. vorgenommen würden. Doch nicht nur bei den Bundesausgaben, auch bei den Einnahmen im Voranschlag 2020 stand die STAF im Mittelpunkt. Neben den steigenden Ausgaben rechnete der Bund nämlich auch mit einem Einnahmenwachstum von 2.1 Prozent, das somit nur leicht unter dem Wachstum des BIP liegen würde (2.3%). Die grössten Wachstumsbeiträge seien aufgrund der STAF bei den direkten Bundessteuern sowie bei den Verrechnungssteuern zu erwarten, erklärte der Bundesrat. In beiden Bereichen hatten die tatsächlichen Einnahmen 2018 die Prognosen deutlich übertroffen, was nun in die Kalkulation des Voranschlags eingeflossen sei. Insgesamt resultiert daraus im Voranschlag ein Überschuss von CHF 0.6 Mrd. oder ein struktureller Überschuss von CHF 0.7 Mrd.
Als weniger rosig prognostizierte der Bundesrat die Finanzlage in den Finanzplanjahren 2022 und 2023. Aufgrund der sinkenden Einnahmen durch die Abschaffung der Heiratsstrafe (- CHF 1.2 Mrd.) sowie die Aufhebung der Industriezölle (- CHF 0.5 Mrd.) sei für diese Jahre ein «kleines strukturelles Defizit» zu erwarten, erklärte er. Zudem stünden weitere Reformvorhaben auf Einnahmeseite, wie die Erhöhung der Steuerabzüge für Kinderdrittbetreuungskosten oder Krankenkassenprämien oder die Abschaffung des Eigenmietwerts, im Raum, die das Defizit allenfalls noch vergrössern würden.

In der Wintersession 2019 behandelte der Ständerat als Erstrat den Voranschlag 2020. Hannes Germann (svp, SH) stellte die Vorlage im Namen der Kommission vor. Er bezeichnete die Budgetsituation als positiv, zumal trotz STAF und allgemein starkem Ausgabenwachstum dank der Dynamik bei der direkten Bundessteuer und den Verrechnungssteuern ein Überschuss erwartet werde. Er verwies auf die Nachmeldung des Bundesrates vom 27. September 2019, in der dieser eine Nachzahlung von Genossenschaftsbeiträgen an die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle in der Höhe von CHF 158 Mio. beantragt hatte. Nach einem Überblick stellte er die Mehrheitsanträge der FK-SR kurz vor, die gegenüber der Bundesratsvorlage Mehrausgaben von CHF 122.3 Mio. mit sich bringen würden. In der Folge diskutierte der Ständerat ausschliesslich über diese Kommissionsanträge.
Die Erhöhung der Unterstützung von Organisationen im Bereich der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung um CHF 4 Mio. auf CHF 14 Mio. lehnte Bundesrat Maurer als Bagatellsubvention ab; die Gewährung solcher sei aber nicht Aufgabe des Bundes, erklärte er. Peter Hegglin (cvp, ZG) betonte hingegen, dass sich der Bund seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes im Jahr 2013 jährlich mit CHF 10 Mio. an diesen Organisationen beteilige. Da sich die Zahl der Anspruchsgruppen seither stetig vergrössert habe, die Beträge des Bundes jedoch gleich geblieben seien, seien die Beiträge an die einzelnen Organisationen um fast 40 Prozent gesunken. Mit 27 zu 13 Stimmen folgte die kleine Kammer der Kommission in diesem Punkt.
Diskussionen gab es ansonsten nur noch bezüglich der Bildungsausgaben. Hier beabsichtigte die Kommissionsmehrheit eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrags an die ETH (+CHF 30 Mio.), der Beiträge für die berufliche Bildung (+CHF 15 Mio.), der Grundbeiträge an die Universitäten (+CHF 20 Mio.) und die Fachhochschulen (+CHF 15 Mio.), der Ausbildungsbeiträge (+CHF 764'100), der Finanzhilfen für WeBiG (+CHF 200'300), der Beiträge für die Institutionen der Forschungsförderung (+CHF 15 Mio.) sowie der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung (+CHF 3.1 Mio.). Damit nehme man wie bereits im Voranschlag 2019 Bezug auf die BFI-Botschaft 2017-2020, wobei die darin beschlossenen Ausgaben später um 3 Prozent reduziert worden waren, um die Kostenbremse einhalten zu können, erklärte Erich Ettlin (cvp, OW) für die Kommission. Da es die Finanzlage des Jahres 2020 erlaube, wolle man hier zu den ursprünglichen Beträgen zurückkehren, nicht aber in den Finanzplanjahren, dort müsse man dies in den jeweiligen Voranschlägen neu diskutieren. Eine Minderheit Hefti (fdp, GL) beantragte, dem Bundesrat zu folgen und auf die Erhöhungen zu verzichten. Der Bund schenke dem Bildungsbereich – richtigerweise – bereits genügend Aufmerksamkeit, die entsprechenden Ausgaben würden von CHF 7.7 Mrd. (2018) auf voraussichtlich CHF 8.6 Mrd. (2023) ansteigen, argumentierte Hefti. Weitere, «giesskannenartige» Erhöhungen sollten nicht zum Gewohnheitsrecht werden. Auch Finanzminister Maurer lehnte die Erhöhung ab. Man habe damals die nicht eingetretene Teuerung überall herausgerechnet, wie es das Parlament später im Rahmen der Motion Dittli (fdp, UR; Mo. 16.3705) bestätigt habe, einzig den Bildungsbereich nehme das Parlament immer wieder von dieser Änderung aus. Dennoch sprach sich der Ständerat deutlich für die verschiedenen Erhöhungen aus.
Den übrigen Anträgen der Kommission folgte der Rat ohne grössere Diskussionen: Für die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfeprojekten bezüglich der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beantragte die Kommission eine Budgeterhöhung von CHF 150'000 auf CHF 2 Mio. sowie eine Fortsetzung in den Finanzplanjahren. Da im Parlament noch verschiedene Vorstösse für eine Fristverlängerung zur Gesuchseinreichung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hängig seien und der Bundesrat Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission «Administrative Versorgung» prüfe, solle dieser Betrag als Spielraum für solche Projekte geschaffen werden, erklärte Christian Levrat (sp, FR) für die Kommission. Mit 27 zu 13 Stimmen sprach sich der Ständerat für diese Erhöhung aus. Im Sportbereich erhöhte er einstimmig die Kredite für Sportverbände und andere Organisationen (+CHF 10 Mio.), für nationale Sportanlagen (+CHF 5 Mio.) und für Wertberichtigungen im Transferbereich (+CHF 5 Mio.) in Voranschlag und Finanzplan, um den «Zeitraum bis zum frühestens für 2022 vorgesehenen Inkrafttreten des nächsten Nationalen Sportanlagenkonzepts zu überbrücken», wie Hannes Germann zuvor für die Kommission erklärt hatte. Den Kredit für Schweiz Tourismus erhöhte der Rat zur Umsetzung des vom Parlament gefassten Beschlusses zur Wirtschaftsförderung um CHF 2.375 Mio. Einstimmig nahm der Ständerat in der Folge den Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2020 an.
Einen Änderungsantrag stellte die Kommission noch für den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2020: Hier beabsichtigte sie, die Aufstockung bei den Institutionen der Forschungsförderung dem Schweizerischen Nationalfonds zukommen zu lassen, während die Minderheit Hefti diese Vorschrift genauso ablehnte wie die Erhöhung selbst. Einstimmig nahm der Ständerat die Änderung an. Der Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2021-2023 bedarf keiner Gesamtabstimmung, hingegen stimmte der Ständerat dem Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020 sowie dem Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2020 einstimmig zu.

Nur einen Tag später ging die Debatte um den Voranschlag 2020 im Nationalrat weiter. Auch dieses Jahr drehte sich die Eintretensdebatte vor allem um die Frage, wie gut die wirtschaftliche Lage des Bundes wirklich sei und wie grosszügig das Parlament folglich mit dessen finanziellen Ressourcen umgehen könne. Eintreten war nicht umstritten, ganz im Gegensatz zur Detailberatung: Neben den Mehrheitsanträgen standen zahlreiche Minderheitsanträge der SP- und der SVP-Fraktion auf dem Programm. Doch obwohl der Nationalrat den Voranschlag während über 9 Stunden diskutierte, schuf er – verglichen mit der Anzahl Minderheitsanträge – nur wenige Differenzen zum Ständerat.
Die meisten dieser Differenzen waren im Nationalrat unumstritten, etwa die Erhöhung des Globalbudgets der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts um CHF 709’300 CHF. In verschiedenen Fällen verband die Kommission zudem Aufstockungen mit der Definition neuer Grenz- und Sollwerte oder der Neudefinitionen der Rahmenbedingungen der Kreditverwendung, Instrumenten des Neuen Führungsmodells des Bundes für die Bundesverwaltung. Mit diesen können Bedingungen zur Verwendung der Gelder mit Budgetpositionen verbunden werden. Die Aufstockung des Globalbudgets der Landwirtschaft um CHF 500'300 begründete der Nationalrat mit der drohenden Unterfinanzierung des Aufbaus des Kompetenzzentrums Boden und definierte dessen Finanzierung als Rahmenbedingung für den Kredit. Auch die Forschungsbeiträge für die Landwirtschaft erhöhte er zugunsten des Forschungsinstituts für biologischen Landbau um CHF 2.5 Mio. im Voranschlagsjahr sowie in den Finanzplanjahren. Gegen die Aufstockung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft stellte sich eine Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR), die diesbezüglich dem Ständerat folgen wollte, jedoch mit 63 zu 127 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) unterlag. Abgelehnt hatten die Änderung die einstimmig stimmenden SP- und GLP-Fraktionen sowie Minderheiten der FDP- und der Grünen-Fraktion. Auf Antrag Mattea Meyer (sp, ZH) stockte der Nationalrat mit 112 zu 81 Stimmen (bei 1 Enthaltung) auch das Globalbudget des Fedpol im Voranschlagsjahr sowie in den Finanzplanjahren um CHF 600'000 auf. Damit sollte eine Reduktion aus den Finanzplanjahren 2017 bis 2019 korrigiert werden, um damit eine Stellenaufstockung um vier Stellen zur Erfüllung der Zentralstellenaufgaben des Fedpol im Bereich Internetkriminalität, insbesondere der Pädokriminalität, zu ermöglichen. Die SVP- und die FDP-Fraktionen hatten sich dagegen gewehrt, weil diese Stellen intern über das Globalbudget finanziert werden sollten, wie Albert Vitali (fdp, LU) betonte.
Sparsamer als der Ständerat zeigte sich die grosse Kammer bezüglich der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfeprojekten beim Bundesamt für Justiz: Hier sperrte sie sich stillschweigend gegen die vom Ständerat beschlossene Ausgabenerhöhung auf CHF 2 Mio. Ohne Minderheit akzeptiert wurden auch die Anträge zum SEM: Die Betriebsausgaben zu den Bundesasylzentren senkte der Rat nach Absprache der Kommission mit dem SEM um CHF 27 Mio. und die Beiträge für die Sozialhilfe Asylsuchender und vorläufig Aufgenommener reduzierte er aufgrund aktualisierter Zahlen um 12.8 Mio. Dies obwohl Finanzminister Maurer darauf hingewiesen hatte, dass man damit an den Leistungen des Bundes «überhaupt nichts» ändere, denn diese seien gesetzlich vorgegeben. Ein solcher Beschluss führe später aber allenfalls zu Nachtragskrediten, wenn sich die Flüchtlingssituation ändern sollte.
Umstritten waren auch im Nationalrat vor allem die Bildungsausgaben. Diesbezüglich lagen neben dem Mehrheitsantrag drei Minderheitsanträge vor. Die Mehrheit wollte in den meisten Bildungsfragen dem Bundesrat folgen und die Bildungsausgaben nicht um die ehemaligen Teuerungsbeiträge erhöhen. Einzig bezüglich der Berufsbildung befürwortete sie eine zusätzliche Erhöhung. Eine Minderheit I Schneider Schüttel forderte, dem Ständerat folgend, die im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 beschlossenen Beträge, eine Minderheit II Bourgeois (fdp, FR) bevorzugte hingegen mehrheitlich einen Mittelweg zwischen Ständerat und Bundesrat. Dieser basierte auf den Aufstockungen des Budgets im Bildungsbereich, welche das Parlament bereits 2019 vorgenommen hatte, abzüglich der Teuerungskorrektur nach Dittli (fdp, UR; Mo. 16.3705) um -0.1 Prozent. Mit 132 zu 60 Stimmen (bei 1 Enthaltung) und 139 zu 52 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) setzte sich die Minderheit II gegen die Minderheit I und die Mehrheit durch. Zudem sprach sich der Nationalrat beim Bildungsbudget zusätzlich für eine Minderheit III Schneider Schüttel aus, welche bei den Institutionen der Forschungsförderung eine zusätzliche Erhöhung um CHF 1.1 Mio. forderte, die zugunsten der Akademien der Wissenschaften Schweiz eingesetzt werden sollte.
Schliesslich nahm der Nationalrat verglichen mit dem Ständerat einige Änderungen bei den Sollwerten vor, insbesondere im Gesundheitsbereich. Der Messwert für den Anteil Rauchender in der Bevölkerung, gemäss dem nicht mehr als 25 Prozent der Bevölkerung rauchen sollen, wurde gestrichen, da dessen Messung gemäss Kommission keine Aufgabe des Staates sei. Dies obwohl Finanzminister Maurer vor der Streichung gewarnt und diese als falsches Signal bezeichnet hatte. Gesteigert werden sollte hingegen der Anteil Arztpraxen mit elektronischer Krankengeschichte der Patientinnen und Patienten. Heute liegt dieser bei 76 Prozent, im Jahr 2020 soll er bei 80 Prozent zu liegen kommen und für die Finanzplanjahre weiter gesteigert werden. Bei der Militärversicherung soll der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten von 10.7 Prozent auf 10 Prozent gesenkt werden. Diese Änderungen waren nicht umstritten, genauso wenig wie die Reduktion des Grenzwertes zum Auftreten von gentechnisch verändertem Raps entlang von Bahngeleisen (von 0.5 Prozent auf 0.25 Prozent aller untersuchten Proben). Schliesslich erhöhte der Nationalrat auch die Messgrösse bei den Besucherinnen und Besuchern der bundeseigenen Museen von 60'000 auf 65'000 Personen – obwohl dies gemäss Bundesrat Maurer «nicht mehr Leute in die Museen» locken werde.
Die übrigen Änderungen, meistens beantragt von Mitgliedern der SP- oder der SVP-Fraktion, lehnte die Ratsmehrheit jeweils deutlich ab. Verschiedene linke Minderheiten setzten sich für Budgeterhöhungen im Bereich des Umweltschutzes ein. So versuchte eine Minderheit Schneider Schüttel unter anderem die Überprüfung von Wirkstoffen zur Senkung des Risikos von Pflanzenschutzmitteln für aquatische Organismen für das Jahr 2020 von 20 auf 30 Wirkstoffe zu erhöhen sowie die dazu nötigen acht zusätzlichen Stellen bei vier verschiedenen Bundesämtern zu schaffen. Mit 105 zu 84 Stimmen (bei 1 Enthaltung) lehnte der Rat den Antrag gegen den Willen der SP-, GPS- und GLP-Fraktionen sowie der Mitglieder der EVP ab. Da sich der Überprüfungsrhythmus an jenen der EU anlehne, sei eine Aufstockung hier nicht angebracht, erklärte Alois Gmür (cvp, SZ) für die Kommission. Eine weitere Minderheit Schneider Schüttel wollte CHF 20 Mio. mehr für die Revitalisierung von Gewässern einsetzen, weil die Nachfrage nach Bundesmittel in diesem Bereich stark angestiegen sei und im kommenden Jahr zahlreiche Projekte realisiert werden sollten. Mit 96 zu 95 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) lehnte der Rat jedoch auch diesen Antrag ab, wobei Kommissionssprecher Gmür darauf hinwies, dass bei tatsächlichem Fehlen von Mitteln Nachtragskredite eingereicht werden könnten. Zudem setzte sich eine Minderheit Masshardt (sp, BE) für eine Verdoppelung des Betrags für den Technologietransfer beim Bundesamt für Energie von CHF 20 Mio. auf CHF 40 Mio. ein. Dieses Geld diene dazu, dass neue, noch nicht marktreife Technologien erprobt werden könnten. Eine Erhöhung sei nicht nötig, weil die Privatwirtschaft solche Ideen kostensparend entwickeln könne, argumentierte Sandra Sollberger (svp, BL) und begründete damit auch ihre Minderheit II Sollberger, die den Betrag auf CHF 10 Mio. reduzieren wollte. Mit 142 zu 52 Stimmen respektive 107 zu 86 Stimmen (bei 1 Enthaltung) setzte sich der Mehrheitsantrag gegen die Anträge der Minderheit II respektive der Minderheit I durch.
Doch nicht nur im Umweltbereich, auch zu anderen Themen reichte die SP-Fraktion erfolglos Vorstösse ein. So wollten linke Minderheiten etwa das Globalbudget des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann aufstocken, die Kulturabgeltung an die Stadt Bern in den Finanzplanjahren fortsetzen, dem BIT eine grössere Konstanz in der Personalentwicklung als neues Ziel vorschreiben sowie eine Aufstockung beim Eidgenössischen Personalamt vornehmen, das in der Folge Lehrstellen und Hochschulpraktika zur Integration von Menschen, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, anbieten soll.
Die SVP hingegen versuchte vor allem, dem Stellenzuwachs beim Bund – im Voranschlag 2020 beträgt dieser gemäss Franz Grüter (svp, LU) 267 zusätzliche Stellen – Einhalt zu gebieten. Dazu wollte Grüter allgemein die Ausgaben für den Personalaufwand im Voranschlag 2020 sowie in den Finanzplanjahren bei CHF 6 Mrd. plafonieren – zum ersten Mal überhaupt überstiegen die geplanten Ausgaben für das Personal die Grenze von CHF 6 Mrd. Mit 134 zu 51 Stimmen lehnte der Rat den Minderheitsantrag Grüter gegen den Willen der geschlossen stimmenden SVP ab. Zudem wollte eine weitere Minderheit Grüter den Betrag für die Lohnmassnahmen halbieren; 0.5 Prozent der Lohnsumme reichten für Lohnverhandlungen, erklärte der Minderheitensprecher. Mit 140 zu 52 Stimmen lehnte der Rat auch diesen Antrag ab. Auch die weiteren Minderheitsanträge, die vorsahen, die Ausgaben des Büros für Konsumentenfragen auf dem Stand der Rechnung von 2018 zu plafonieren, auf die Budgeterhöhung der Parlamentsdienste zur Schaffung von drei neuen Vollzeitstellen sowie auf Erhöhungen in den Personalbereichen des EDA, des BAG und des BFS zu verzichten, lehnte der Nationalrat ab.
Zu reden gaben schliesslich auch die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheit. Während eine Minderheit I Keller (svp, NW) die Ausgaben für multilaterale Entwicklungszusammenarbeit deutlich kürzen wollte, schlug eine Minderheit II Gysi (sp, SG) in diesem Bereich eine Erhöhung des Budgets vor, um erneut auf die in der Botschaft 2017-2020 vereinbarten Ausgaben zu kommen und um im Jahr 2023 eine APD-Quote von 0.5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erreichen. Finanzminister Maurer wehrte sich gegen eine weitere Kürzung in diesem Bereich – die Schweiz habe hier in den letzten Jahren die grössten Kürzungen vorgenommen, obwohl sie weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen müsse, erklärte er. Kommissionssprecher Gmür betonte hingegen, dass es sich bei der APD-Quote weder um ein finanzpolitisches Steuerungsinstrument, noch um einen Zielwert handle, sondern um einen Richtwert. Mit 140 zu 51 Stimmen und 106 zu 84 Stimmen (1 Enthaltung) sprach sich die grosse Kammer für den Mittelweg, den Mehrheitsantrag, aus und beliess die entsprechenden Ausgaben auf ihrer ursprünglichen Höhe.
Mit 135 zu 54 Stimmen nahm der Nationalrat schliesslich den Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2020, der verglichen mit dem bundesrätlichen Budgetvorschlag Mehrausgaben von CHF 245 Mio. mit sich bringe, wie die beiden Kommissionssprecher Gmür und Nicolet (svp, VD) erklärten, in der Gesamtabstimmung an. Abgelehnt wurde er einstimmig von der SVP und von Stefania Prezioso Batou (gps, GE). Kaum bis gar nicht umstritten waren der Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2020, der Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2021-2023, der Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020 sowie der Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2020.

Das Differenzbereinigungsverfahren zum Voranschlag 2020 dauerte deutlich kürzer als in den Vorjahren: In nur zwei Sitzungen bereinigte das Parlament das Budget für das Jahr 2020. Dies war gemäss Hannes Germann (svp, SH) auch die Absicht der FK-SR, die möglichst viele Differenzen bereinigt habe, um «mit dem neu zusammengesetzten Rat [...] nicht, wie sonst üblich, bis in die Einigungskonferenz gehen [zu] müssen». Am 10. Dezember 2019 beriet der Ständerat die vom Nationalrat geschaffenen 24 Differenzen und folgte dabei stillschweigend den Anträgen seiner Kommission. Er stimmte der Erhöhung des Globalbudgets der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts im Voranschlagsjahr und den Finanzplanjahren, des Fedpol und des BWL sowie der Reduktion der Betriebsausgaben der Bundesasylzentren und der Sozialhilfe für Asylbewerbende und Flüchtlinge diskussionslos zu. Die Erhöhung des Budgets des Fedpol knüpfte er an eine Verstärkung der Bekämpfung der Pädokriminalität, die zwei zusätzlichen Kredite für das Bundesamt für Landwirtschaft machte er von der Bekämpfung der drohenden Unterfinanzierung des Aufbaus des Kompetenzzentrums Boden sowie als Finanzhilfen für das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) fest. Auch im Bereich der Bildung sprachen sich Kommission und Ständerat für den nationalrätlichen Vorschlag aus, der eine geringere Erhöhung vorsah als ihr eigener Vorschlag. Die Medien betonten in der Folge jedoch vor allem den Anstieg der Bildungsausgaben um CHF 101 Mio. gegenüber der Version des Bundesrates. Auch bei den Sollwerten und Planungsgrössen willigte der Ständerat grösstenteils ein, «wenn auch da und dort mit etwas Befremden oder Staunen», wie der Kommissionssprecher betonte. Man wolle deswegen nicht eine Einigungskonferenz riskieren und pflichte hier «aus verfahrensökonomischer Vernunft» bei, betonte der Kommissionssprecher.
Damit blieben zwei Differenzen zum Nationalrat übrig: Einerseits bestand die kleine Kammer auf der Erhöhung der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfeprojekten für das Jahr 2020 und für die Finanzplanjahre, andererseits reduzierte sie die Finanzierung für die Institutionen der Forschungsförderung um CHF 1.1 Mio., da diese im Konzept des Nationalrats aufgrund der zwei angenommenen Minderheiten doppelt enthalten seien. Der Ständerat beharrte zudem auf der Forderung, die Aufstockung des entsprechenden Budgets um CHF 15 Mio. dem SNF zukommen zu lassen. Als Kompromiss schlug er aber vor, die vom Nationalrat beschlossene Förderung der Akademien der Wissenschaften Schweiz in der Höhe von CHF 1.1 Mio. ebenfalls in den Rahmenbedingungen der Kreditvergabe festzuschreiben.
Stillschweigend stimmte der Nationalrat der Version des Ständerates in diesen Fragen zwei Tage später zu und bereinigte damit den Voranschlag 2020. Dieser budgetiert nun bei Einnahmen von CHF 75.666 Mrd. und Ausgaben von CHF 75.323 Mrd. einen Überschuss von CHF 344 Mio. anstelle des vom Bundesrat geplanten Überschusses von CHF 435 Mio.

Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 (BRG 20.041)

Dossier: Bundeshaushalt 2021: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Im Voranschlag 2021, den der Bundesrat im August 2020 präsentierte, budgetierte er ein ordentliches Defizit von CHF 1.06 Mrd., das sich jedoch noch weit unterhalb des von der Schuldenbremse erlaubten Defizits bewegte: Aufgrund des starken Wirtschaftseinbruchs wäre gar ein Defizit von CHF 3.3 Mrd. erlaubt, womit der Bundesrat einen strukturellen Überschuss von CHF 2.2. Mrd. beantragte. Ordentliche Defizite sind im Budget nichts seltenes, das letzte Mal hatte der Bundesrat 2017 ein Defizit von CHF 200 Mio. veranschlagt, die Höhe des Defizits war hingegen schon eher aussergewöhnlich: 2010 war letztmals ein mindestens so hohes, damals aber mit CHF 2.4 Mrd. noch deutlich höheres Defizit beantragt worden. Der Bundesrat sah die Sache indes positiv: In Anbetracht des Konjunktureinbruchs 2020 sei das erwartete Defizit «überraschend gut», was er vor allem auf den strukturellen Überschuss, mit dem man zu Beginn der Budgetplanung gerechnet hatte (CHF 1.1 Mrd.), die zusätzliche Gewinnausschüttung der SNB (CHF 0.7 Mrd.) sowie die Verschiebung von Steuereinnahmen aus dem Jahr 2020 aufgrund der Aussetzung der Verzugszinsen (CHF 2.4 Mrd.) zurückführte.
Auch für die Finanzplanjahre veranschlagte der Bundesrat ein Defizit. Dieses sollte zwar bis ins Jahr 2024 deutlich kleiner werden, dennoch erwartete der Bundesrat für das Jahr 2024 aufgrund des durch die erwartete wirtschaftliche Erholung sinkenden zulässigen Defizits ein strukturelles Defizit. Er verwies bezüglich der Finanzplanjahre jedoch auf die grossen Unsicherheiten bei der Planung, insbesondere bezüglich der Geschwindigkeit und des Ausmasses der wirtschaftlichen Erholung. Ausstehend seien zudem mögliche Steuerreformen, die zu Mehrausgaben (EU-Programme im BFI-Bereich) sowie Mindereinnahmen (Abschaffung der Industriezölle und der Stempelabgaben, höherer Abzug für Krankenkassenprämien) führen würden.

Für das Jahr 2021 rechnete der Bundesrat mit ordentlichen Einnahmen von CHF 75.8 Mrd. und somit nur einem geringen Wachstum gegenüber dem Voranschlag 2020 (+0.2%). Vergleicht man die erwarteten Einnahmen hingegen mit den erwarteten (weil noch nicht definitiven) tatsächlichen Einnahmen des Jahres 2020, ergibt sich ein Wachstum von 7.6 Prozent. Dieses Einnahmewachstum führte der Bundesrat auf seine befristete Aussetzung der Verzugszinsen zurück, wodurch ein Teil der 2020 fälligen direkten Bundessteuern und Mehrwertsteuern erst 2021 und in den Finanzplanjahren eingehen werde. Die Ausgabensteigerung für das Jahr 2021 (+CHF 1.6 Mio., +2.0%) führte der Bundesrat auf verschiedene Corona-Massnahmen, wie die Honorierung der Covid-Bürgschaften, das Hilfspaket Sport, die Finanzierung der Corona-Tests sowie die indirekten Presseförderung, zurück. Da einiger Spielraum bestehe, würden diese Ausgaben ordentlich verbucht, nicht wie die Corona-bedingten Ausgaben 2020. Darüber hinaus erwartete der Bundesrat für das Voranschlagsjahr ein positives BIP-Wachstum von 4.9 Prozent. In Anbetracht des grössten Wirtschaftseinbruchs seit 1975 im Jahr 2020 mit einem negativen BIP-Wachstum von -6.2 Prozent stelle dies aber lediglich einen Aufholeffekt dar.

Für die Erfolgsrechnung budgetierte die Regierung für das Jahr 2021 einen Ertragsüberschuss von CHF 1.3 Mrd., wobei sich das operative Ergebnis (+0.4 Mrd.) und das Ergebnis aus Beteiligungen (+1.3 Mrd.) positiv, der Zinsaufwand (-0.5 Mrd.) negativ auswirken sollten. Bei der Investitionsrechnung wurde ein Anstieg aufgrund der Darlehen an die Profiligen im Sport sowie der Investitionen in Liegenschaften und in Rüstungsmaterial sowie ein negatives Saldo von CHF 10.8 Mrd. erwartet.

Eine Frage, die seit Beginn der Corona-Krise vor allem für die Medien von grossem Interesse gewesen war, beantwortete der Bundesrat im Rahmen des Voranschlags ebenfalls: Die Bruttoschulden des Bundes waren im Jahr 2020 um CHF 8.7 Mrd. auf CHF 105.6 Mrd. angestiegen, die Nettoschulden, welche auch den Rückgang des Finanzvermögens (-12.3 Mrd.) durch ein Sinken der flüssigen Mittel beinhalten, stiegen um CHF 21 Mrd. Schliesslich verglich der Bundesrat in seinem Bericht die Schuldenquote (Anteil Bruttoschulden am BIP) der Schweiz mit derjenigen von elf Vergleichsstaaten: Nur Schweden (41.2%) verfügte demnach Ende 2020 gemäss OECD über eine ähnlich tiefe Schuldenquote wie die Schweiz (30.3%), während die Quoten der übrigen Staaten mindestens doppelt so hoch (oder unbekannt) waren. Ähnlich zeigte sich die Situation bezüglich des Defizits: Mit -1.4 Prozent verfügte 2020 nur Norwegen über ein kleineres Defizit als die Schweiz (-3.8%), während das Defizit im Euroraum zum Beispiel -9.2 Prozent betrug.

Zwar hatte der Bundesrat bei der Veröffentlichung des Voranschlags 2021 im August 2020 noch mehrheitlich positiv getönt, bereits zu diesem Zeitpunkt hatte er jedoch eine Nachmeldung zum Voranschlag angekündigt. Diese erschien im September desselben Jahres und belief sich auf CHF 1.4 Mrd. Die Nachmeldung sei eine Reaktion auf die verschiedenen Massnahmen, welche der Bundesrat und das Parlament in der Zwischenzeit beschlossen hätten, erklärte die Regierung in ihrer Medienmitteilung. Betroffen von der Nachmeldung waren insbesondere der öffentliche Verkehr (CHF 514 Mio.), Skyguide (CHF 250 Mio.), der Kulturbereich (CHF 130 Mio.) sowie die Erwerbsersatzordnung aufgrund der Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls (CHF 490 Mio.). Insgesamt kam damit das Ausgabenwachstum bei 3.9 Prozent und das ordentliche Defizit bei CHF 2.5 Mrd. zu liegen, womit die Schuldenbremse noch immer erfüllt werden konnte, der Handlungsspielraum für künftige Nachträge und Nachmeldungen jedoch abnahm. Die Nachmeldung enthielt überdies einen Antrag, einen Teil des strukturellen Überschusses der Staatsrechnung 2019 als Gutschrift auf dem Amortisationskonto zu verbuchen.

Im November 2020 reichte der Bundesrat zwei weitere Nachmeldungen zum Voranschlag 2021 nach. Zusätzlich zu den bereits im September beantragten CHF 1.4 Mrd. legte er Anträge über CHF 1.75 Mrd. vor. Der Grossteil davon betraf die Leistungen für den Erwerbsersatz, bei dem der Bundesrat zusätzlich zu den im September verlangten CHF 490 Mio. weitere CHF 1.7 Mrd. beantragte. Die übrigen Anträge waren deutlich tiefer, so benötigte der Bundesrat CHF 33 Mio. zur weiteren Beschaffung von Arzneimitteln, CHF 20 Mio. für die damals vorgesehene Härtefallentschädigung für die Vermietenden, CHF 2.6 Mio. für die Exportförderung – auch in den Finanzplanjahren –, CHF 1 Mio. als Darlehen an die Aufsichtsorganisationen in der Finanzmarktaufsicht sowie CHF 465'000 für die Lagerhaltung von Ethanol. Insgesamt beantragte der Bundesrat damit Nachtragskredite zum Voranschlag 2021 in der Höhe von CHF 3.15 Mrd.

Wie so vieles im Jahr 2020 stand auch der in der Wintersession 2020 zusammen mit der Staatsrechnung 2019 und dem ordentlichen zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2020 behandelte Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 im Zeichen der Corona-Pandemie. Zum ersten Mal hatten sich National- und Ständerat vorgängig auf ein Notbudget geeinigt für den Fall, dass die Session Corona-bedingt abgebrochen werden müsste und der Voranschlag deshalb nicht zu Ende beraten werden könnte. Zudem hatte das Parlament neben unzähligen traditionellen erneut auch über zahlreiche im ursprünglichen Voranschlag oder in einer der drei vom Bundesrat eingereichten Nachmeldungen aufgeführten Corona-bedingten Budgetposten zu beraten, wobei es gleichzeitig entscheiden musste, welche davon als ausserordentliche Ausgaben verbucht und damit von der Schuldenbremse ausgenommen werden sollen. Die Kommissionssprecher Nicolet (svp, VD) und Fischer (glp, LU) erläuterten, dass das ursprüngliche Budget des Bundesrates ein Defizit von CHF 1.1 Mrd. aufgewiesen habe, dass dieses durch die Nachmeldungen aber auf über CHF 2 Mrd. CHF angestiegen sei; auf über CHF 4 Mrd. gar, wenn man die ausserordentlichen Ausgaben miteinbeziehe. Keine unwesentliche Rolle spielten dabei die Corona-bedingten Mehrausgaben, welche sich auf CHF 5.4 Mrd. beliefen (CHF 2.5 Mrd. davon sollten als ordentlicher, CHF 2.9 Mrd. als ausserordentlicher Zahlungsbedarf verbucht werden).
In der Folge beriet die grosse Kammer zwar einmal mehr zahlreiche Minderheitsanträge, nahm jedoch nur 7 Minderheits- oder Einzelanträge an und änderte die bundesrätliche Version nur in 14 Bereichen ab. Dadurch erhöhte der Nationalrat die Ausgaben gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf um CHF 726 Mio. und gegenüber der FK-NR um CHF 15 Mio. und nahm den Entwurf zum Schluss mit 190 zu 2 Stimmen deutlich an.

Vor der Detailberatung betonten die Kommissionssprecher, dass die FK-NR dem Bundesrat weitgehend gefolgt sei, gerade bei den Covid-19-Massnahmen und bei den Direktzahlungen in der Landwirtschaft aber einige Änderungen angebracht habe. Insgesamt schöpfe die Kommission den Schuldenbremse-bedingten Spielraum mit einem Defizit von CHF 2 Mrd. nicht vollständig aus – möglich wäre ein Defizit von CHF 3.2 Mrd. Der dadurch verbleibende strukturelle Überschuss von CHF 1.2 Mrd. sollte, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, dem Amortisationskonto der Schuldenbremse gutgeschrieben und entsprechend für den Abbau der als ausserordentliche Ausgaben verbuchten Corona-Defizite verwendet werden, wie es der Bundesrat auch für den budgetierten Überschuss in der Staatsrechnung 2019 beantragt hatte.
Ergänzend wies Finanzminister Maurer darauf hin, dass das Budget mit sehr vielen Unsicherheiten belastet sei. Je nach Dauer und Anzahl der Corona-Wellen und der Erholungszeit gewisser Bereiche könne sich der Voranschlag durch kommende Nachträge durchaus noch verschlechtern. Man habe hier aber ein Budget ohne Sparmassnahmen erstellt, um der Wirtschaft zu helfen, wieder auf die Beine zu kommen, betonte er.

Der Nationalrat behandelte die einzelnen Budgetposten in sieben Blöcken, beginnend mit den Covid-19-Unterstützungshilfen. Stillschweigend folgte er dem Bundesrat dabei bei den meisten seiner Nachmeldungen, zum Beispiel bezüglich der Leistungen des Erwerbsersatzes, welche der Bundesrat von anfänglich CHF 490 Mio. auf CHF 2.2. Mrd. aufgestockt hatte, nachdem das Parlament im Rahmen des Covid-19-Gesetzes auch indirekt betroffenen Selbständigen Zugang zur EO gewährt hatte; bezüglich der Unterstützung für den Kulturbereich, wie sie in der Herbstsession 2020 in der Kulturbotschaft beschlossen worden war; bezüglich der Arzneimittelbeschaffung; der Lagerhaltung von Ethanol; der Härtefallentschädigung für Vermietende; des öffentlichen Verkehrs oder der Stabilisierung von Skyguide. Minderheitsanträge lagen unter anderem bezüglich der kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen vor. Hier hatte der Bundesrat den anfänglichen Verpflichtungskredit von CHF 200 Mio. auf CHF 680 Mio. aufgestockt, eine Minderheit Widmer (sp, ZH) verlangte hingegen eine weitere Erhöhung auf CHF 1 Mrd. Bundesrat Maurer bat den Rat jedoch darum, bei den mit den Kantonen ausgehandelten CHF 680 Mio. zu bleiben, da eine Erhöhung gegen Treu und Glauben verstossen würde – die Kantone müssten entsprechend ebenfalls höhere Beträge sprechen. Zudem wollte dieselbe Minderheit Widmer den Verpflichtungskredit durch einen Zahlungskredit ersetzen, so dass diese Mittel den Kantonen rasch zur Verfügung stehen könnten; die Kommission schlug stattdessen eine Ergänzung des Verpflichtungskredits durch einen entsprechenden Zahlungskredit vor. Finanzminister Maurer kritisierte die Umwandlung, da sie dem Finanzhaushaltsgesetz widerspreche und sich der Bund ja erst beteiligen müsse, wenn die Kantone durch ihre Darlehen Verluste erlitten. Entsprechend müssten die nicht ausgeschöpften Kredite jeweils übertragen werden. Mit 110 zu 78 Stimmen sprach sich der Nationalrat gegen die Minderheit Widmer aus, die immerhin bei den geschlossen stimmenden SP-, Grünen- und GLP-Fraktionen Anklang fand, nahm jedoch den neuen Zahlungskredit stillschweigend an.

Im zweiten Block – Beziehungen zum Ausland und Migration – lagen zwei Gruppen von Minderheitsanträgen vor. So beantragten auf der einen Seite Minderheiten aus der SVP-Fraktion (Grin (svp, VD) und Keller (svp, NW)), Beträge bei der Entwicklungszusammenarbeit, bei multilateralen Organisationen oder bei den Darlehen und Beteiligungen in Entwicklungsländern zu senken und sie damit auf dem Stand des Vorjahres zu belassen. Nicht nur in den Entwicklungsländern, auch in der Schweiz müsse man der schwierigen Rechnungssituation 2021 Rechnung tragen, argumentierte etwa Grin. Auf der anderen Seite versuchten Minderheiten aus der SP- und der Grünen-Fraktion (Friedl (sp, SG) und Wettstein (gp, SO)), unter anderem die Kredite der Entwicklungszusammenarbeit, für humanitäre Aktionen, zur zivilen Konfliktbearbeitung sowie für Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer zu erhöhen, um sicherzustellen, dass die APD-Quote, welche auf 0.5 Prozent des BNE festgelegt worden war, auch wirklich erreicht werde. Roland Fischer (glp, LU) verwies für die Kommission darauf, dass die Kredite im Budget den Parlamentsbeschlüssen zu den Zahlungsrahmen für internationale Zusammenarbeit entsprechen und die Kommission entsprechend Erhöhungen oder Kürzungen ablehne. Folglich sprach sich der Nationalrat gegen sämtliche Minderheitsanträge aus, diese fanden denn auch kaum über die jeweiligen Fraktionen hinaus Unterstützung.

Dasselbe Bild zeigt sich im dritten Block, in dem es um die soziale Wohlfahrt ging. Minderheiten Guggisberg (svp, BE) und Nicolet (svp, VD) beantragten tiefere Kredite respektive den Verzicht auf eine Aufstockung der Kredite für Massnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, für familienergänzende Kinderbetreuung sowie für den Kinderschutz und die Kinderrechte. Die entsprechenden Aufgaben lägen vor allem in der Kompetenz der Gemeinden und Kantone, weshalb auf eine Aufstockung beim Bund verzichtet werden solle. Eine Minderheit Dandrès (sp, GE) wollte das Budget des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aufstocken, weil gerade Menschen mit Behinderungen von der Corona-Pandemie besonders stark getroffen worden seien. Zudem sollte auch der Betrag des Bundesamtes für Verkehr zur Behindertengleichstellung für Investitionen in die Barrierefreiheit aufgestockt werden. Letzterer Betrag sei jedoch nicht gekürzt worden, wie einige Sprechende vermuteten, sondern werde neu über den Bahninfrastrukturfonds finanziert, erklärte Finanzminister Maurer. Auch in diesem Block wurden sämtliche Minderheitsanträge deutlich abgelehnt.

Im vierten Block, in dem es um Kultur, Bildung, Forschung und Sport ging, waren die Bildungsanträge wie in früheren Jahren vergleichsweise erfolgreich. Der Nationalrat stimmte Einzelanträgen von Christian Wasserfallen (fdp, BE) sowie Matthias Aebischer (sp, BE) und einem Minderheitsantrag Schneider Schüttel (sp, FR) zu. Wasserfallen und Aebischer wollten verschiedene Kredite des SBFI und des ETH-Bereichs aufstocken (unter anderem den Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich und an die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung) und damit die Entscheidungen des Nationalrats aus der BFI-Botschaft, die sich gerade im Differenzbereinigungsverfahren befand, aufnehmen. Alle vier Einzelanträge fanden im Rat eine Mehrheit, obwohl sie von der SVP- sowie von mehr oder weniger grossen Teilen der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion abgelehnt wurden. Die Minderheit Schneider Schüttel wollte den Betrag bei der internationalen Bildungs-Mobilität verdoppeln und auch in den Finanzplanjahren sehr stark aufstocken, um so ab 2021 die Schweizer Vollassoziierung an Erasmus plus zu finanzieren. Kommissionssprecher Fischer (glp, LU) wies jedoch darauf hin, dass die Bedingungen für die Teilnahme von Drittstaaten noch nicht bekannt seien und man das Geld entsprechend erst dann beantragen wolle, wenn man die genauen Kosten kenne. Der Nationalrat folgte der Kommission diesbezüglich zwar im Voranschlagsjahr, nahm aber die Erhöhungen für die Finanzplanjahre mit 93 zu 86 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Erfolglos blieben in diesem Block Kürzungsanträge bei Pro Helvetia, bei verschiedenen Kultureinrichtungen (Minderheiten Guggisberg), deren Kredit die FK-NR aufgrund der Kulturbotschaft aufgestockt hatte, sowie beim Schiesswesen (Minderheit Wettstein).

Landwirtschaft und Tourismus standen im fünften Block im Zentrum und einmal mehr wurde die 2017 angenommene Motion Dittli (fdp, UR; Mo. 16.3705) zum Streitpunkt. Der Bundesrat hatte die Direktzahlungen gegenüber dem Jahr 2020 aufgrund der negativen Teuerung reduziert – gemäss der Motion Dittli soll jeweils die tatsächlich stattgefundene Teuerung verrechnet werden. Die Kommission schlug nun aber vor, zum früheren Betrag zurückzukehren. Der Finanzminister zeigte sich genervt über diesen Entscheid: Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssten sich überlegen, «ob Sie uns überhaupt solche Aufträge erteilen wollen, wenn Sie sich letztlich nicht daran halten. Das auszurechnen, gibt nämlich einiges zu tun». Mit dieser Darstellung zeigten sich aber verschiedene Sprechende nicht einverstanden. So argumentierten Heinz Siegenthaler (bdp, BE) und Markus Ritter (cvp, SG), dass der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2018-2021 die Teuerung nicht ausgleichen wollte und zusätzlich eine nominelle Kürzung vorgenommen habe. Das Parlament habe in der Folge auf die Teuerung verzichtet, aber die Kürzung rückgängig gemacht. Nun dürfe aber keine Teuerung korrigiert werden, die man gar nie gewährt habe. Auch eine linke Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR) zeigte sich bereit, die Direktzahlungen zu erhöhen, solange dies zielgerichtet erfolge, und schlug vor, als Reaktion auf das abgelehnte Jagdgesetz eine Krediterhöhung um CHF 1.6 Mio. in den Planungsgrössen den Sömmerungsbeiträgen an die nachhaltige Schafalpung zuzuweisen. Eine zweite Minderheit Schneider Schüttel beantragte, bezüglich der Direktzahlungen dem Bundesrat zu folgen. Der Rat entschied sich in der Folge sowohl für eine Erhöhung um CHF 1.8 Mio. für die Sömmerungsbeiträge als auch für die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Erhöhung um fast CHF 17 Mio. und lehnte entsprechend den Antrag der Minderheit II ab. Weitere Minderheitsanträge zur Pflanzen- und Tierzucht und zur Förderung von Innovationen und Zusammenarbeit im Tourismus (Minderheiten Wettstein) fanden keine Mehrheit, jedoch folgte der Nationalrat stillschweigend dem Antrag seiner Kommission, das Globalbudget von Agroscope für deren Restrukturierung um CHF 4.1 Mio. aufzustocken.

Im sechsten Block behandelte der Rat die Themen Verkehr und Umwelt und änderte hier stillschweigend die Sollwerte für die Auslastung des öffentlichen Verkehrs und des Schienengüterverkehrs. Diese sollen überdies auch in den Finanzplanjahren um jährlich 0.1 Prozent steigen. Erfolgreich war auch eine Minderheit Gschwind (cvp, JU), die beantragte, den Kredit für Schäden durch Wildtiere, Jagd und Fischerei nicht zu erhöhen, da hier bereits genügend Mittel vorhanden seien (106 zu 86 Stimmen). Erfolglos blieben Minderheitsanträge auf höhere Kredite für den Technologietransfer und den Langsamverkehr (Minderheit Brélaz: gp, VD) und auf einen tieferen Kredit für Natur und Landschaft (Minderheit Nicolet). Bei der Förderung von Umwelttechnologien wollte die Kommissionsmehrheit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Betrag um CHF 3 Mio. erhöhen und den Anfangsbetrag damit fast verdoppeln, was eine Minderheit Gmür bekämpfte. Die Förderung könne auch durch die Privatwirtschaft geschehen, nicht immer durch den Staat – sofern die Projekte gut seien. Die grosse Kammer folgte jedoch ihrer Kommissionsmehrheit.

Im siebten und letzten Block standen Eigenaufwand und Verwaltungsprozesse im Zentrum, wobei der Rat überall seiner Kommission folgte. Er lehnte sämtliche Anträge auf Kürzung, zum Beispiel bei den Parlamentsdiensten, bei denen eine Minderheit Strupler (svp, TG) auf zusätzliches bewaffnetes Sicherheitspersonal im Parlamentsgebäude verzichten wollte, oder bei der Aufstockung des Globalbudgets des BAFU (Minderheit Dandrès), ab. Umstrittener war die Frage, ob das Globalbudget des NDB erhöht und stattdessen der Kredit für Rüstungsaufwand und -investitionen des VBS reduziert werden soll. Eine Minderheit Widmer (sp, ZH) lehnte diesen Austausch ab, der Rat stimmte dem Kommissionsantrag jedoch deutlich zu. Abgelehnt wurde schliesslich auch der Antrag einer Minderheit Schwander (svp, SZ), wonach die gesamten Personalausgaben in den Finanzplanjahren sukzessive auf CHF 6 Mrd. reduziert und dort plafoniert werden sollten. Schliesslich schlug die Kommission vor, für die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS), die für die Durchführung der Sozialversicherungen der 1. Säule zuständig ist, vier neue Planungsgrössen bezüglich einer effizienten Bearbeitung der Versichertendossiers einzuführen, um so deren Effizienz zu steigern. Obwohl Finanzminister Maurer um die Annahme der Minderheiten Fischer und Gysi (sp, SG) für einen Verzicht auf die neuen Sollwerte bat, weil die ZAS inmitten eines Umbaus ihrer Informatik sei, wodurch die Effizienz der Institution ab 2024 gesteigert werden könne, sprach sich der Nationalrat für die Änderung aus.

Insgesamt erhöhte der Nationalrat damit die Ausgaben gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf um CHF 726 Mio. und gegenüber der FK-NR um CHF 15 Mio. Offen war schliesslich noch die Frage, welche Kredite als ausserordentliche Ausgaben verbucht werden sollen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Covid-Kosten für die Erwerbsausfallentschädigungen für Selbständigerwerbende (CHF 2.2 Mrd.) und CHF 680 Mio. für die Härtefallhilfe der Kantone als ausserordentlichen Kredite zu behandeln, während die übrigen Corona-bedingten Ausgaben über CHF 2.5 Mrd. dem ordentlichen Zahlungsbedarf zugerechnet werden sollten. Die Kommission beantragte dem Bundesrat zu folgen, während eine Minderheit Fischer (glp, LU) die gesamten Corona-bedingten Mehrkosten von CHF 5.4 Mrd. als ausserordentliche Ausgaben dem Amortisationskonto belasten wollte. Eine einheitliche Verbuchung würde eine höhere Transparenz ermöglichen, erklärte Fischer, zumal es keine objektiven und rechtlichen Kriterien für eine Einteilung in ordentliche und ausserordentliche Ausgaben gebe. Zusätzlich würde dadurch der Schuldenbremse-bedingte Spielraum vergrössert, indem der strukturelle Überschuss von CHF 1.2 Mrd. auf CHF 3.7 Mrd. erhöht würde. Unverändert bliebe dabei das Finanzierungsdefizit in der Höhe von CHF 4.917 Mrd. Auch Finanzminister Maurer bestätigte, dass die Verbuchung keine exakte Wissenschaft sei und entsprechend beide Lösungen möglich wären. Der Bundesrat habe diejenigen Ausgaben, die man «im Voraus» kenne, im ordentlichen Budget untergebracht und einzig die bei der Budgetierung unbekannten Kredite für die EO und die Härtefallhilfen ausserordentlich verbucht. Die Transparenz werde zukünftig durch einen noch zu erstellenden Zusatzbericht hergestellt, welcher die gesamten aufgeschlüsselten Kosten der Covid-19-Krise für den Bund aufzeigen werde. Mit 112 zu 73 Stimmen folgte der Rat gegen den Willen der SP, der Grünen und der GLP der Kommissionsmehrheit. In der darauffolgenden Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 190 zu 2 Stimmen für seinen Budgetentwurf aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von Erich Hess (svp, BE) und Christian Imark (svp, SO). Auch die Bundesbeschlüsse zu den Planungsgrössen, Finanzplanjahren, zum Bahninfrastrukturfonds und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds wurden jeweils sehr deutlich angenommen.

Deutlich kürzer als im Erstrat fiel die Behandlung des Voranschlags 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 im Ständerat aus. Die FK-SR und mit ihr der Ständerat pflichteten den meisten der vom Nationalrat eingefügten Änderungen bei, etwa der Erhöhung verschiedener Kulturbeiträge in Übereinstimmung mit der Kulturbotschaft, der Erhöhung des Kredits des NDB unter gleichzeitiger Reduktion des Betrags für den Rüstungsaufwand oder dem Zahlungskredit für eine Covid-Härtefallhilfe über CHF 680 Mio. als Ergänzung zum gleich hohen Verpflichtungskredit. Anderer Meinung als der Nationalrat war die Kommissionsmehrheit jedoch bezüglich der Ausgaben für die Vollassoziierung an Erasmus plus, für die der Nationalrat höhere Beiträge in den Finanzplanjahren gesprochen hatte. Stillschweigend folgte der Ständerat diesbezüglich dem Bundesrat und verzichtete auf die Aufstockung. Auch mit den Sollwerten zur Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) sowie zum Personenverkehr zeigte sich der Zweitrat nicht einverstanden und strich diese wieder aus den Planungsgrössen. Mehr Diskussionen gab es über die Direktzahlungen in der Landwirtschaft, bei denen die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat folgen und auf die Aufstockung verzichten wollte. Eine Minderheit Ettlin (cvp, OW) beantragte hingegen, denselben Betrag bei den Direktzahlungen zu gewähren, wie im Jahr 2019 ausbezahlt worden war, um so «den verbleibenden Bauernfamilien nicht Einkommen wegzunehmen». Der Ständerat folgte der Minderheit Ettlin mit 22 zu 20 Stimmen, lehnte jedoch eine weitere Aufstockung um CHF 1.6 Mio. als Sömmerungsbeiträge an die nachhaltige Schafalpung, wie sie der Nationalrat beschlossen hatte, ab. Zusätzlich erhöhte die kleine Kammer jedoch die Zulagen zur Milchwirtschaft. Den Umwelttechnologiekredit des BAFU, mit dem dieses die Entwicklung von Anlagen und Verfahren zur Verminderung der Umweltbelastung fördern kann, wollte die FK-SR weniger stark erhöhen (auf CHF 5 Mrd.) als zuvor der Nationalrat (CHF 7 Mrd.), aber höher als eine Minderheit Knecht (svp, AG), welche dem Bundesrat folgen wollte (CHF 4 Mrd.). Mit 23 zu 19 Stimmen setzte sich auch hier die Minderheit durch. Eine weitere Differenz wurde beim Kinderschutz geschaffen, den der Nationalrat im Vergleich zum Bundesrat ausbauen wollte und bei dem sich der Ständerat für einen Kompromissvorschlag einer Minderheit Carobbio Guscetti (sp, TI) entschied. Damit sollten Organisationen im Bereich Kinderschutz wie Pro Juventute unterstützt werden. Dies sei ein «sehr kleiner Betrag gegenüber den Gesamtausgaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen» in einem Bereich, in dem der Handlungsbedarf «nach wie vor gross» sei, betonte die Minderheitensprecherin.
Keine inhaltliche, sondern eine taktische Absicht verfolgte Peter Hegglin (cvp, ZG), der die Ablehnung von drei Aufstockungen von Beträgen im Bildungsbereich durch den Nationalrat beantragte. Hier sollten die Differenzen offengelassen werden, bis die entsprechenden Beträge in der BFI-Botschaft festgelegt worden seien. Deutlich folgte der Ständerat diesem Vorschlag. In einem weiteren Einzelantrag verlangte Hegglin die Streichung der CHF 20 Mio. für Härtefälle bei den Geschäftsmieten, da das Parlament das Geschäftsmietegesetz in der Zwischenzeit verworfen hatte. Der Ständerat folgte ihm ohne Gegenstimme, jedoch mit 8 Enthaltungen.
Vom Nationalrat noch unbeachtet geblieben war die Frage der Regionalflugplätze, für die eine Minderheit Würth (cvp, SG) die Aufstockung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Beitrags an die technischen Sicherheitsmassnahmen vorschlug. Da bei Skyguide keine Quersubventionen mehr erlaubt seien, bestehe gemäss Alois Gmür (cvp, SZ) bei den Regionalflugplätzen eine Unterdeckung. Diese wollte Würth durch die Erhöhung des Beitrags in den Finanzplanjahren beheben. In diesem Bereich fänden in Kürze Subventionsüberprüfungen statt, bei denen die Kostenfrage ebenfalls geklärt werden solle, betonte er. Eine Beitragsreduktion im Rahmen des Voranschlags 2021 würde nun die Subventionsprüfung präjudizieren, befürchtete Würth. Finanzminister Maurer bat in der Folge darum, die entsprechende Entwicklung im Folgejahr abzuwarten. Mit 23 zu 19 Stimmen folgte der Ständerat jedoch der Minderheit.
Nachdem der Ständerat dem Vorschlag von Bundesrat und Nationalrat, einen Teil der Corona-bedingten Mehrkosten als ausserordentliche Ausgaben zu verbuchen, stillschweigend beigepflichtet hatte, nahm die kleine Kammer den Entwurf des Voranschlags in der Gesamtabstimmung einstimmig (mit 40 zu 0 Stimmen) an, genauso wie auch die übrigen Bundesbeschlüsse zu den Planungsgrössen, Finanzplanjahren, zum Bahninfrastrukturfonds und zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.

Zwar hatte der Ständerat bezüglich des Voranschlags 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 nur wenige Differenzen geschaffen, dennoch mussten beide Räte den Entwurf im Differenzbereinigungsverfahren noch je zweimal beraten, bis eine Einigung erzielt werden konnte.
Bereits in der ersten Runde bereinigte der Nationalrat die Differenzen zu den Sollwerten zum öffentlichen Verkehr sowie zur Zentralen Ausgleichsstelle ZAS, indem er wie vom Ständerat vorgeschlagen auf diese verzichtete. Auch die Meinungsverschiedenheiten bei den Direktzahlungen in der Landwirtschaft konnten in der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens behoben werden; hier pflichtete der Nationalrat dem Ständerat gegen den Willen einer Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR) bei und verzichtete auf den Sömmerungsbeitrag an die nachhaltige Schafalpung.
Im Gegenzug zeigte sich der Ständerat in der nächsten Runde mit den höheren Beiträgen für den Kinderschutz einverstanden, nachdem der Nationalrat zuvor an seiner Position festgehalten hatte. Bezüglich der Frage der Umwelttechnologie nahm der Nationalrat in der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens einen Kompromissvorschlag an, wonach der Betrag statt auf CHF 7 Mio. auf CHF 5 Mio. aufgestockt werden sollte, wie die FK-SR zuvor erfolglos vorgeschlagen hatte. Eine Erhöhung sei jedoch sinnvoll, da in diesem Bereich die Mittel fehlten, um die zahlreichen Gesuche zur Weiterentwicklung von Umwelttechnologien weiterzuverfolgen, betonte Kommissionssprecher Fischer (glp, LU). Entgegen einer Minderheit Knecht (svp, AG), welche auf dem bundesrätlichen Vorschlag bestand, willigte der Ständerat ein und bereinigte diese Differenz. Ohne Minderheit und somit stillschweigend pflichtete der Nationalrat dem ständerätlichen Vorschlag auf Streichung der CHF 20 Mio. für Härtefälle bei den Geschäftsmieten bei, nachdem das Parlament das neue Geschäftsmietegesetz in der Zwischenzeit versenkt hatte.
Eine weitere Runde dauerte es zur Bereinigung der Fragen im Bildungsbereich. Hier hatten sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat an ihren Positionen festgehalten, solange die BFI-Botschaft noch nicht bereinigt war. Nach deren Abschluss übernahmen die Räte die entsprechenden Entscheidungen in den Voranschlag; der Nationalrat verzichtete beim Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich und bei Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung auf die Aufstockung, hielt aber bei den Innovations- und Projektbeiträgen daran fest, was der Ständerat in der Folge bestätigte. In derselben Runde konnte auch die Frage bezüglich der Finanzierung der Regionalflugplätze in den Finanzplanjahren bereinigt werden, nachdem der Nationalrat anstelle seiner Kommission einer Minderheit Gmür (cvp, NR) gefolgt war, welche dem Ständerat und somit der Erhöhung des Kredits beipflichten wollte. Zuvor hatte Gmür die volkswirtschaftliche und sicherheitstechnische Relevanz dieser Flugplätze betont und seine Sympathien für die zusätzlichen Gelder bekundet. Es gehe aber nicht nur darum, die Finanzierung dieser Flugplätze im Voranschlagsjahr zu sichern, sondern auch in den darauffolgenden Jahren, begründete er seinen Antrag.
Als letzte Differenz überdauerte schliesslich die Frage der Finanzierung der internationalen Mobilität in der Bildung die vorangehenden Beratungen. Der Nationalrat blieb bei seiner Entscheidung, die für die Finanzplanjahre für die Vollassoziierung an Erasmus plus erwarteten Kosten bereits in den Finanzplan aufzunehmen, während der Ständerat darauf beharrte, auf einen entsprechenden Finanzbeschluss des Bundesrates zu warten. Ohne grosse Überzeugung empfahl Kommissionssprecher Hegglin (cvp, ZG) dem Ständerat in der letzten Behandlungsrunde des Differenzbereinigungsverfahrens, die entsprechenden Beträge im Finanzplan gutzuheissen. Das sei weder ein Ausgabenbeschluss noch als Präjudiz zu verstehen; sobald der Bundesrat eine entsprechende Botschaft vorgelegt habe, könne man die definitiven Beträge festlegen. Stillschweigend räumte der Ständerat in der Folge auch diese Differenz aus.

Dies war jedoch noch nicht das Ende des Differenzbereinigungsverfahrens, da der Bundesrat Mitte Dezember und damit noch während der Beratung des Voranschlags 2021 in Übereinstimmung mit dem geänderten Covid-19-Gesetz eine vierte Nachmeldung zum Voranschlag vorgelegt und darin den Betrag für die kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen von CHF 680 Mio. um CHF 1.25 Mrd. auf CHF 1.9 Mrd. erhöht hatte. Obwohl dieser Budgetposten bereits bereinigt gewesen war, nahmen National- und Ständerat in den letzten Runden des Differenzbereinigungsverfahrens dessen Beratung nach einem Rückkommensbeschluss beider Finanzkommissionen wieder auf. Der Bundesrat beabsichtigte die zusätzlichen Mittel in zwei Tranchen à je CHF 750 Mio., wobei die erste Tranche zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen finanziert wird, zur Verfügung zu stellen. Die zweite Tranche, die der Bund alleine leistet, soll vorerst «quasi in Reserve behalten» (Fischer: glp, LU) werden. Die FK-NR beantragte zwar mit 22 zu 1 Stimmen deutlich die Annahme der Aufstockung, Fischer betonte aber, dass es diesbezüglich zu ausführlichen Diskussionen gekommen sei. Alternativ müsse man auch über A-Fonds-perdu-Beiträge sowie über eine Wiedereröffnung des Covid-19-Solidarbürgschaftsprogramms nachdenken. Stillschweigend hiessen sowohl National- als auch Ständerat die zusätzlichen Unterstützungsgelder gut und machten damit das eingangs der Session angenommene Notbudget obsolet.

Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025 (BRG 21.041)

Dossier: Bundeshaushalt 2022: Voranschlag und Staatsrechnung

Im August 2021 präsentierte der Bundesrat den Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025. Dabei rechnete er mit einer Normalisierung der Haushaltslage im Budgetjahr, welche sich durch ein ausgeglichenes ordentliches Budget für das Jahr 2022 (ordentliches Finanzierungsergebnis: CHF 23 Mio.) und durch verglichen mit dem Vorjahr deutlich tieferen ausserordentlichen Ausgaben (CHF 925 Mio. statt CHF 4.1 Mrd. im Vorjahr) auszeichnen sollte. Gegenüber dem Voranschlag des laufenden Jahres veranschlagte der Bundesrat einen Anstieg der ordentlichen Einnahmen um CHF 1.3 Mrd. auf CHF 77.1 Mrd., welchen er auf höhere Beiträge bei der Gewinnsteuer und einen erneuten Anstieg der Verrechnungssteuer – bei gleichzeitigem Sinken der Stempelsteuer-Einnahmen aufgrund der geplanten Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital – zurückführte. Gleichzeitig rechnete er mit einer Reduktion der ordentlichen Ausgaben um CHF 720 Mio. auf ebenfalls CHF 77.1 Mrd., zumal das Ausgabenwachstum tiefer ausfallen sollte als das erwartete Wirtschaftswachstum und damit als das erwartete Einnahmenwachstum und weil 2022 tiefere Corona-Ausgaben anfallen sollten. Bei hohen ausserordentlichen Einnahmen (CHF 1.5 Mrd.) durch die Zusatzausschüttungen der SNB sollte somit ein deutlich positives Finanzierungsergebnis von CHF 619 Mio. und ein struktureller Überschuss von CHF 640 Mio. resultieren. Dabei rechnete er mit einem Wachstum des realen BIP von 3.3 Prozent, also mit einem leicht tieferen Wachstum, als für das Vorjahr vorgesehen gewesen war (3.6%), sowie mit einer gleichbleibenden Teuerung (0.5%). Trotz der Normalisierung der Haushaltslage budgetierte der Bundesrat erneut CHF 1.2 Mrd. zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, welche er insbesondere für Bürgschaftsverluste, Impfstoffe und zur Unterstützung der Eventbranche und des Tourismus einzusetzen plante. Keine entsprechenden Ausgaben veranschlagte er hingegen für die Finanzplanjahre, in denen er trotz reduzierten Einnahmen aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung im Rahmen der AHV 21, der Abschaffung der Industriezölle sowie der Verrechnungssteuerreform jeweils ein mehr oder weniger ausgeglichenes Finanzierungsergebnis erwartete. Bereits im Bericht zum Voranschlag 2022 kündigte der Bundesrat jedoch an, dass er womöglich noch vor Behandlung des Geschäfts im Parlament eine Nachmeldung zum Voranschlag nachreichen werde.

Ende September 2021 und somit knapp einen Monat nach Präsentation des Voranschlags 2022 gab der Bundesrat eine erste Nachmeldung zum Voranschlag 2022 in der Höhe von CHF 1.6 Mrd. bekannt. CHF 1.5 Mrd. davon sollten für Kosten für Coronatests anfallen und ausserordentlich verbucht werden. CHF 46 Mio. fielen neu beim BAG für die Weiterführung der Krisenorganisation und für die Überwachung von Virus-Varianten, CHF 17 Mio. für ein Recovery-Programm des Schweizer Tourismus an. Damit wurden die Corona-bedingten Kosten für das Jahr 2022 mehr als verdoppelt (Voranschlag: CHF 1.2 Mrd.). Zusätzlich zu den Corona-bedingten Krediten beantragte der Bundesrat CHF 25 Mio. für die Umsetzung der Motion Fässler (mitte, AI; Mo. 20.3745) zur nachhaltigen Pflege des Waldes – hierfür war bereits im Nachtrag IIa des Voranschlags 2021 ein Kredit bewilligt worden. Damit verwandelte sich der Überschuss des Voranschlags in ein Finanzierungsdefizit von CHF 950 Mio., wobei die Schuldenbremse dennoch eingehalten werden könne, wie der Bundesrat betonte.
Im Oktober 2021 erhöhte der Bundesrat die benötigten Corona-bedingten Kredite zusammen mit der vierten Änderung des Covid-19-Gesetzes – dem Entwurf für die Verlängerung einiger Massnahmen des Gesetzes – erneut: Durch die Verlängerung würden neu zusätzlich CHF 490 Mio. für den Corona-Erwerbsersatz sowie CHF 134 Mio. für die Bundesfinanzierung der Covid-Tests anfallen, die ausserordentlich verbucht würden. Ordentlich verbucht werden sollten hingegen die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen für die Kultur (CHF 130 Mio.) und für den Sport (CHF 100 Mio.), die Bundesfinanzierung für neue ambulante Therapien (CHF 50 Mio.) und ein zusätzlicher Funktionsaufwand des BAG (CHF 10.8 Mio.). Insgesamt sollten mit der zweiten Nachmeldung somit CHF 915 Mio. zum bisherigen Budget hinzukommen.
In einer dritten Nachmeldung Anfang November 2021 veranschlagte der Bundesrat schliesslich die Kosten eines erneuten Unterstützungspakets für den öffentlichen Verkehr in der Höhe von CHF 215 Mio. – die entsprechenden Kosten für den Güterverkehr hatte er bereits im Nachtrag II nachgefordert.

Zu Beginn der Wintersession 2021 setzte sich der Ständerat mit dem Voranschlag der Eidgenossenschaft 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025 auseinander. Insgesamt lagen der kleinen Kammer neun Minderheitsanträge vor, welche sie jedoch allesamt ablehnte: Durchgehend folgte der Ständerat seiner Kommissionsmehrheit. Diese hatte ihrerseits zahlreiche Abweichungen vom bundesrätlichen Voranschlag vorgeschlagen, wobei sich die Kommissionsmehrheit grösstenteils grosszügiger zeigte als die Regierung.

Die grössten Diskussionen löste dabei der Vorschlag der Kommissionsmehrheit aus, die Einlage in den BIF für das Jahr 2022 sowie für die Finanzplanjahre um CHF 233 Mio. zu erhöhen und dem BIF damit den gesamten Bundesanteil am Nettoertrag der LSVA zukommen zu lassen – wie es bereits in den Jahren 2020 und 2021 geschehen war. Kommissionssprecher Hegglin (mitte, ZG) begründete diesen Antrag damit, dass die «Liquidität und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur [auf diese Weise] sichergestellt» und der Spielraum des Fonds erhöht werden könne. Dies sei gemäss Olivier Français (fdp, VD) nötig, weil der BIF bisher zu wenig stark gespeist worden sei und es zudem Corona-bedingt zu einem Einnahmerückgang gekommen sei. Minderheitensprecher Hansjörg Knecht (svp, AG) und Finanzminister Maurer machten jedoch weder im Voranschlags- noch in den Finanzplanjahren einen entsprechenden Handlungsbedarf aus. Bevor der BIF-Kredit erhöht werde, brauche es eine Gesamtauslegeordnung über Bedürfnisse und Finanzierungsquellen, forderte der Finanzminister und empfahl, auf die Aufstockung zu verzichten. Der Ständerat folgte jedoch mit 27 zu 16 Stimmen der Kommissionsmehrheit.
Damit das Bundesbudget durch diese Erhöhung nicht aus den Fugen gerät – durch diese Aufstockung würde die Schuldenbremse voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden können –, beantragte die Kommissionsmehrheit überdies, verschiedene Kredite beim Bundesamt für Verkehr zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Höhe von CHF 215 Mio. ausserordentlich zu verbuchen. Dies sei insofern gerechtfertigt, als andere Corona-bedingten Kosten ebenfalls auf dem Amortisationskonto verbucht würden, argumentierte der Kommissionssprecher. Gegen den Willen des Bundesrates und der Minderheit Knecht sprach sich der Ständerat für diese Massnahme aus.

Zu grösseren Diskussionen Anlass gab auch der Antrag der Kommissionsmehrheit, CHF 100'000 vom Konto der DEZA dem Bundesamt für Raumentwicklung zu übertragen und diese mittels der Planungsgrössen dem Förderprogramm zur Erreichung von nachhaltigen Entwicklungszielen «Swiss Triple Impact» zuzuschreiben. Eine Minderheit II Thorens Goumaz (gp, VD) wollte gar noch einen Schritt weitergehen und das Budget des ARE um CHF 800'000 erhöhen. Die Schweiz habe sich zur Erreichung der «Sustainable Development Goals» der UNO verpflichtet und müsse jetzt folglich auch die Projekte zum Erreichen dieser Ziele unterstützen, begründete die Minderheitensprecherin ihren Antrag. So habe der Bundesrat zwar die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 geschaffen, dieser aber nicht die nötigen Mittel zukommen lassen. Eine weitere Minderheit I Knecht wollte auf beide Erhöhungen verzichten, da das ARE bereits über die nötigen Mittel verfüge, um entsprechende Projekte umzusetzen. Finanzminister Maurer verwies auf «Dutzende von Budgetpositionen, die sich mit dem Klimaschutz, mit dem Netto-null-Ziel 2050 und mit dem Zwischenziel 2030 beschäftigen». Der Bundesrat nehme somit die Klimapolitik und den Klimawandel «sehr ernst». Wichtig sei aber, dass Projekte umgesetzt, nicht dass Kredite zur Schaffung zusätzlicher Projekte gesprochen würden. Der Ständerat entschied sich für den Vorschlag der Kommissionsmehrheit anstelle der Minderheit II (31 zu 14 Stimmen) oder der Minderheit I (23 zu 21 Stimmen).
Wie Bundesrat Maurer angetönt hatte, hingen verschiedene weitere Kredite 2022 mit dem Klimawandel zusammen. So wollte die Kommissionsmehrheit etwa auch das Globalbudget des Bundesamtes für Energie um CHF 1.45 Mio. sowie den Kredit für das Programm Energie Schweiz um CHF 4.15 Mio. erhöhen. Trotz Ablehnung des CO2-Gesetzes sei die gesetzliche Grundlage vorhanden, um «Hausbesitzer bei der Umstellung ihrer Heizungsanlagen» und KMU bezüglich thermischer und elektrischer Effizienz und Innovation zu beraten, betonte Kommissionssprecher Hegglin. Minderheitensprecher Knecht, der auf die Erhöhung der entsprechenden Kredite verzichten wollte, wehrte sich jedoch dagegen, nach der Ablehnung an der Urne «einfach neue Aufgaben durch die Hintertür» zu beschliessen – zuerst brauche es dafür eine neue Vorlage. Der Finanzminister verwies ergänzend auf die Zuständigkeit der Gemeinden und Kantone bei der Beratung und Unterstützung der KMU. Mit 23 zu 21 Stimmen folgte der Ständerat dennoch knapp seiner Kommissionsmehrheit und hiess die Erhöhung gut.
Als weitere klimabedingte Massnahme beabsichtigte die Kommissionsmehrheit, das Globalbudget des Bundesamtes für Meteorologie um CHF 1.24 Mio. zu erhöhen, um die Projekte zur nationalen (Owarna) und grenzüberschreitenden Wetterwarnung (Destination Earth) zu verbessern – der Einsatz der Krediterhöhung für die entsprechenden Projekte wurde in den Planungsgrössen festgehalten. Dies sei aufgrund der sich häufenden Wetterphänomene nötig. Mit 25 zu 11 Stimmen (bei 1 Enthaltung) sprach sich der Ständerat erneut gegen den Willen des Finanzministers für die Änderung aus.

Auch in weiteren Bereichen nahm der Ständerat auf Antrag seiner Finanzkommission Aufstockungen vor, etwa bei den Sportverbänden, bei denen für CHF 660'000 eine unabhängige nationale Anlauf- und Meldestelle für Misshandlungen im Schweizer Sport geschaffen werden soll, oder in der Landwirtschaft. Dort sollen die Zulagen für die Milchwirtschaft um CHF 8 Mio. und die Beihilfen für Pflanzenbau um 7 Mio. aufgestockt werden, um die Senkung der Verkäsungszulage zu verhindern respektive um die Beibehaltung des höheren Einzelkulturbeitrages zu finanzieren.

Eine Kürzung beantragte die FK-SR hingegen bei den Personalausgaben: Im Voranschlagsjahr sowie in den Finanzplanjahren sollen beim Bundespersonal Querschnittskürzungen in der Höhe von CHF 21 Mio. gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag vorgenommen werden. Kommissionssprecher Hegglin betonte in der Begründung des Mehrheitsantrags, dass auch mit diesen Kürzungen im Jahr 2022 noch immer über 300 Stellen geschaffen werden könnten, die Kommissionsmehrheit jedoch das grosse Wachstum der Personalkosten um 1.6 Prozent (inklusive Teuerung) verhindern wolle. Dieses Wachstum könne «nicht mit zusätzlichen Aufgaben begründet werden». Stattdessen solle der Bundesrat «in der Personalplanung entsprechend Prioritäten» setzen. Eine Minderheit I Knecht wollte diese Kürzungen in den Finanzplanjahren überdies auf CHF 121 Mio. (2023) bis CHF 286 Mio. (2025) erhöhen, was der Minderheitensprecher einerseits mit den hohen Kosten der Corona-Pandemie, andererseits mit den Folgekosten von neuen Stellen und der steigenden Schwerfälligkeit der Verwaltung begründete. Eine Minderheit II Herzog (sp, BS) verlangte, gänzlich auf die Kürzungen zu verzichten, und bezeichnete den Minderheitsantrag Knecht, der 2’000-3'000 Stellen koste, als «einen unverantwortlichen Kahlschlag beim Personal». Finanzminister Maurer stritt nicht ab, dass eine Kürzung der Personalkosten um 3.3 Promille, wie sie die Kommissionsmehrheit beantragte, möglich wäre. Jedoch brauche es nur schon zur Umsetzung der durch den Ständerat beschlossenen Mehrausgaben schätzungsweise 15 Stellen – das Parlament sei somit durchaus mitverantwortlich für den Anstieg der Stellenzahl. Für eine allfällige Umsetzung der Minderheit Knecht benötige es überdies einen politischen Auftrag, der vorgebe, wo diese Stellen gekürzt werden sollen. Dazu kam es (vorerst) aber nicht: Mit 26 zu 17 Stimmen (bei 1 Enthaltung) und 30 zu 14 Stimmen setzte sich der Mehrheitsantrag gegen die Minderheit II sowie die Minderheit I durch.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Voranschlag 2022 mit 39 zu 5 Stimmen deutlich an. Auch die Bundesbeschlüsse über die Planungsgrössen im Voranschlag 2022, über den Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2025 für die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2022 sowie für die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2022 wurden kaum bestritten.

Einen Tag nach dem Ständerat machte sich auch der Nationalrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025. Sarah Wyss (sp, BS) und Daniel Brélaz (gp, VD) präsentierten dem Rat das Budget aus Sicht der Mehrheit der FK-NR: Der Bundesrat habe ordentliche Ausgaben in der Höhe von 77.7 Mrd. und ausserordentliche Ausgaben von CHF 3.0 Mrd. vorgesehen. Bei ordentlichen Einnahmen von CHF 77.1 Mrd. und ausserordentlichen Einnahmen von CHF 1.5 Mrd. bleibe damit aufgrund der Schuldenbremse ein struktureller Überschuss und somit ein Handlungsspielraum von CHF 44 Mio. Die Kommissionsmehrheit plane «kleinere Adjustierungen» mit Mehrausgaben von CHF 273 Mio. Bei 12 Mehrheitsanträgen zur Schaffung von Differenzen zum Ständerat lagen der grossen Kammer in der Folge auch etwa 40 Minderheitsanträge vor, grösstenteils von der SVP- oder der SP- und der Grünen-Fraktion. Differenzen zum Erstrat schuf der Nationalrat dabei jedoch nur wenige, zeigte sich dabei aber mehrheitlich grosszügiger als der Erstrat.

In der Eintretensdebatte hoben die Fraktionssprecherinnen und -sprecher erneut die spezielle Situation aufgrund der noch immer nicht ganz überstandenen Corona-Pandemie hervor, beurteilten diese aber sehr unterschiedlich. So sprach etwa Lars Guggisberg (svp, BE) von einer «düsteren» Situation aufgrund des grossen Anstiegs der Nettoschulden, während FDP-Sprecher Alex Farinelli (fdp, TI) zwar das Defizit beklagte, aber auch den langfristigen Nutzen der entsprechenden Ausgaben hervorhob. Optimistischer zeigten sich die übrigen Kommissionssprechenden. Michel Matter (glp, GE) schätzte etwa die Situation der Schweiz als «solide» ein, Alois Gmür (mitte, SZ) zeigte sich erfreut über die insgesamt gute Situation der Schweizer Wirtschaft, verwies jedoch auch auf die noch immer stark leidenden Branchen. Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) und Felix Wettstein (gp, SO) strichen schliesslich die im Vergleich zum Ausland «gute Schuldensituation» (Schneider Schüttel) heraus. Finanzminister Maurer bat den Rat im Hinblick auf den härter werdenden «internationale[n] Konkurrenz- und Verdrängungskampf» um Zurückhaltung bei zusätzlichen Ausgaben.

Mit den mahnenden Worten des Finanzministers in den Ohren startete der Nationalrat in die Detailberatung von Block 1 zu Beziehungen zum Ausland und zur Migration. Hier schuf er zwei Differenzen zum Ständerat: So wollte die Kommissionsmehrheit den Kredit zuhanden des SECO für Darlehen und Beteiligungen an Entwicklungsländer gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag um CHF 10 Mio. erhöhen und damit die Reduktion gegenüber dem Vorjahr rückgängig machen. Der Bundesrat habe bei der Sifem, der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes, bereits 2020 CHF 10 Mio. zusätzlich zur Milderung der Corona-Probleme eingeschossen – diese sollen nun kompensiert werden, erklärte Minderheitensprecher Egger (svp, SG), der den Kürzungsantrag vertrat, die Differenz zum Vorjahr. Da dieser Nachtragskredit damals aber vollständig kompensiert worden sei, erachtete die Kommissionsmehrheit diese Kürzung nicht als angebracht und setzte sich im Rat mit 107 zu 74 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) durch. Ohne Minderheitsantrag erhöhte der Nationalrat zudem auf Antrag seiner Kommission den Sollwert für die Mindestanzahl Freihandelsabkommen für die Finanzplanjahre 2024 und 2025. Der Bundesrat hatte hier für die Finanzplanjahre jeweils 34 Freihandelsabkommen vorgesehen, die Kommission erhöhte diese Zahl auf 35 (2024) respektive 36 (2025).
Im Vorfeld der Budgetdebatte hatte der Vorschlag der APK-NR, dass die Schweiz eine dritte Kohäsionsmilliarde sprechen und sich damit quasi eine Beteiligung an verschiedenen Projekten, unter anderem an Horizon, erkaufen könne, für mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Auf Antrag der APK-NR beantragte die Mehrheit der FK-NR nun dem Nationalrat, eine dritte Beteiligung der Schweiz an der Erweiterung der EU 2019-2024 in der Höhe von CHF 953.1 Mio. freizugeben, diese aber von einer bis Ende Juni 2022 unterzeichneten Assoziierungsvereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Teilnahme an verschiedenen laufenden EU-Programmen abhängig zu machen. Eine Minderheit Guggisberg beantragte in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die Streichung dieses zusätzlichen Kreditpostens. Finanzminister Maurer bat den Rat eindringlich darum, darauf zu verzichten, da man sich «mit einer solchen Aufstockung in Brüssel eher blamieren würde […]. Die Erwartungen in Brüssel sind völlig anderer Natur; sie bestehen nicht darin, dass wir hier einfach etwas bezahlen, und dann läuft alles.» Mit 93 zu 84 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) folgte der Nationalrat der Minderheit. Die (fast) geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP und der FDP.Liberalen sowie die Mehrheit der Mitte-Fraktion setzten sich in dieser Frage durch.
Ansonsten lagen in diesem Block verschiedene Minderheitenanträge von linker und rechter Ratsseite für Aufstockungen und Kürzungen vor, die jedoch allesamt erfolglos blieben, etwa eine Aufstockung des Budgets des EDA für humanitäre Aktionen zugunsten des Engagements in Afghanistan und den umliegenden Ländern (Minderheit Friedl: sp, SG), eine Erhöhung des Kredits für zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte (Minderheit Badertscher: gp, BE) und einen erneuten Beitrag von CHF 300'000 an den Access to Tools Accelerator (Minderheit Friedl) sowie auf der anderen Seite eine Reduktion der Beiträge an multilaterale Organisationen, an die Entwicklungszusammenarbeit und an die Länder des Ostens (Minderheiten Grin: svp, VD).

Im zweiten Block zu den Themen «Kultur, Bildung, Forschung und Sport» schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Erstrat. Er folgte dem Ständerat bei seiner Aufstockung des Kredits für Sportverbände und andere Organisationen um CHF 660'000, mit der – wie in den Planungsgrössen vermerkt wurde – eine unabhängige nationale Anlauf- und Meldestelle für Misshandlungen im Schweizer Sport geschaffen werden sollte. Eine Minderheit Sollberger (svp, BL) unterlag mit ihrem Antrag auf Streichung der Aufstockung mit 112 zu 69 Stimmen (bei 4 Enthaltungen). Auch die vom Ständerat vorgenommenen Aufstockungen beim Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie hiess der Nationalrat entgegen zweier Minderheitsanträge Egger deutlich gut (129 zu 55 Stimmen bei 1 Enthaltung respektive 129 zu 56 Stimmen). Abgelehnt wurden in der Folge auch verschiedene Streichungsanträge Nicolet (svp, VD), Schilliger (fdp, LU) und Sollberger bei den Covid-19-Leistungsvereinbarungen zur Kultur, bei der Covid-19-Soforthilfe für Kulturschaffende und Kulturvereine im Laienbereich sowie bei den Covid-19-Finanzhilfen.

Verschiedene Differenzen zum Erstrat entstanden hingegen im dritten Block zur sozialen Wohlfahrt und Gesundheit. So erhöhte der Nationalrat auf Antrag der Kommissionsmehrheit die Gelder für die Familienorganisationen bei den Krediten des BSV, die Finanzhilfen unter anderem zur Elternbildung oder zur familienergänzenden Kinderbetreuung beinhalten, im Voranschlags- und den Finanzplanjahren um CHF 1 Mio. Der Bundesrat und eine Minderheit Guggisberg hatten die Ablehnung der Aufstockung beantragt, zumal für eine solche Unterstützung auch institutionelle Voraussetzungen geschaffen werden müssten. Auch den Kredit für den Kinderschutz und die Kinderrechte erhöhte die grosse Kammer um CHF 390'000, um damit die privatrechtliche Stiftung «Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz» zu finanzieren, deren Schaffung eine angenommene Motion Noser (fdp, ZH; Mo. 19.3633) verlangt hatte. Der Bundesrat hatte sich gegen diese Aufstockung gestellt, zumal die rechtliche Grundlage für diesen Kredit noch nicht bestehe. «Wir können ja nicht Gelder einsetzen, wenn wir dafür keine legale Grundlage haben», betonte Finanzminister Maurer. Kommissionssprecher Brélaz argumentierte hingegen, man können nicht «tout contrôler pendant deux-trois ans», bevor man damit beginnt, die Gelder einzusetzen.
Abgelehnt wurden in diesem Block Anträge auf Kreditkürzungen bei der Gleichstellung von Frau und Mann, die eine Minderheit Sollberger beantragt hatte. Eine Plafonierung gegenüber dem Vorjahr hätte gemäss Sollberger «keinen Einfluss auf weniger oder mehr Gleichstellung». Ebenfalls erfolglos blieb ein Antrag Glarner (svp, AG) auf Streichung des Beitrags an ein spezifisches Projekt des Vereins Netzcourage sowie ein Minderheitsantrag Nicolet zur Änderung der Planungsgrössen zur Bundesfinanzierung der Covid-19-Tests: Diese sollte nur solange gewährt werden, wie die Covid-19-Zertifikatspflicht gilt. Auch ein Minderheitsantrag Schilliger, der die Leistungen des Erwerbsersatzes mit Verweis auf die vierte Revision des Covid-19-Gesetzes nur bis Ende Juni 2022 gewähren und die Covid-19-Situation anschliessend neu beurteilt wissen wollte, fand keine Mehrheit.

Auch im vierten Block zu Landwirtschaft, Tourismus und Steuern wich der Nationalrat in einem Punkt von den Entscheiden des Ständerates ab: Bei der Nachmeldung für ein Tourismus-Recovery-Programm von CHF 17 Mio. wollte die Kommission die Gelder zu je 50 Prozent für Marketingkampagnen von Schweiz Tourismus und für Entlastungszahlungen an touristische Partnerorganisationen verwenden. Der Bundesrat und der Ständerat hatten keine entsprechenden Einschränkungen vorgenommen, weshalb gemäss den beiden Kommissionssprechenden wie üblich zwei Drittel in die gesamtschweizerischen Marketingkampagnen fliessen würden. Jedoch sei eine Werbekampagne in Südafrika momentan – auch aus ökologischer Sicht – nicht «unbedingt gerade unser Hauptziel», betonte Kommissionssprecherin Wyss. Stillschweigend stimmte der Nationalrat diesem Antrag seiner Kommission zu.
Hingegen folgte der Nationalrat dem Ständerat in diesem Block bei der Erhöhung der Zulagen für die Milchwirtschaft und den Beihilfen für den Pflanzenbau. Eine Minderheit Munz (sp, SH) hatte beantragt, auf erstere Erhöhung zu verzichten und dem Bundesrat zu folgen. Der Bundesrat wolle die Verkehrsmilchzulage erhöhen, aber die Verkäsungszulage senken, da Letztere aufgrund von Fehlanreizen zu einer zu grossen Menge Käse von geringer Qualität führe. Die von der Kommission beantragte Erhöhung zugunsten der Verkäsungszulage würde folglich die bisherige Marktverzerrung noch zementieren. Finanzminister Maurer wies überdies darauf hin, dass man entsprechende Erhöhungen – falls nötig – lieber erst mit den Nachtragskrediten vorlegen würde, wenn man die dazugehörigen Zahlen kenne. Mit 105 zu 61 Stimmen (bei 20 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat jedoch für die Erhöhung aus. Die ablehnenden Stimmen stammten grösstenteils von der SP-, einer Mehrheit der GLP- und einer Minderheit der FDP.Liberalen-Fraktion, die Enthaltungen grösstenteils von der Grünen-Fraktion.
Auch in diesem Block blieben zwei Minderheitsanträge erfolglos: Eine Minderheit I Fischer (glp, LU) und eine Minderheit II Gysi (sp, SG) unterlagen mit Anträgen auf Erhöhungen bei der direkten Bundessteuer respektive bei der Mehrwertsteuer, beim Globalbudget der ESTV sowie in den Finanzplanjahren. Die zusätzlichen Mittel sollten zur Schaffung von je fünf zusätzlichen Steuerkontrollstellen und somit zur Erhöhung des Steuerertrags eingesetzt werden und sich so mittelfristig quasi selbst finanzieren.

Im fünften Block zu Verkehr, Umwelt, Energie und Raumplanung entschied sich der Nationalrat bezüglich zweier Punkte zum Bundesamt für Energie anders als der Ständerat. Letzterer hatte den Kredit für das Globalbudget des BFE sowie für das Programm EnergieSchweiz gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf erhöht. Die Mehrheit der FK-NR beantragte nun bei beiden Kreditposten eine zusätzliche Erhöhung um CHF 2.9 respektive CHF 8.3 Mio., wobei die zusätzlichen Gelder beim Globalbudget zur Finanzierung des durch die Erhöhung beim Programm EnergieSchweiz begründeten Aufwands eingesetzt werden sollten. Damit wollte die Kommission gemäss ihrem Sprecher Brélaz in den wenigen Bereichen, in denen die Finanzierung entsprechender Projekte über das Bundesbudget läuft, nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes erste Massnahmen zum Klimaschutz treffen. Eine Minderheit Egger sprach sich gegen die Erhöhung aus, zumal im Energiebereich zuerst die Problematik der Stromversorgungslücke gelöst werden müsse. Finanzminister Maurer wehrte sich vor allem dagegen, nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes einzelne Punkte «quasi durch die Hintertüre einfach wieder aufs Tapet» zu bringen. Mit 115 zu 67 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) hiess der Nationalrat die Erhöhung jedoch gut, abgelehnt wurde sie von einer Mehrheit der SVP-, der Hälfte der Mitte- und einer Minderheit der FDP.Liberalen-Fraktion.
Erhöht gegenüber dem bundesrätlichen Antrag wurde auch der Kredit für das Globalbudget des ARE. Hier hatte der Ständerat zuvor entschieden, CHF 100'000 mehr für das Projekt Swiss Triple Impact, ein Förderprogramm zur Erreichung von nachhaltigen Entwicklungszielen, einzusetzen, und der Nationalrat folgte ihm mit 115 zu 69 Stimmen (bei 1 Enthaltung). Der Finanzminister hatte die Erhöhung bei einem Sach- und Betriebsaufwand des ARE von CHF 9 Mio. als unnötig erachtet. Auch bei der Aufstockung der Einlage des BIF folgte der Nationalrat seinem Schwesterrat: Hier soll der Maximalbetrag und somit zusätzlich CHF 233 Mio. eingestellt werden, um sicherzustellen, dass auch zukünftig genügend Geld für den Bahnverkehr vorhanden ist, betonte Kommissionssprecherin Wyss. Dies erachteten der Bundesrat und eine Minderheit Schilliger als nicht notwendig, da der Fonds genügend stark geäufnet sei. Mit 125 zu 59 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) folgte der Nationalrat jedoch der kleinen Kammer.
Abgelehnt wurden hingegen ein Kürzungsvorschlag einer Minderheit Egger bei den Umweltschutzmassnahmen des BAZL – Egger hatte argumentiert, die Erhöhung beruhe lediglich auf der Vermutung des BAZL, dass es zukünftig mehr Umweltschutzgesuche geben könne – sowie ein Einzelantrag Rüegger (svp, OW) zur Aufstockung des Kredits des BAFU um CHF 6 Mio., mit der nach der Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes die durch Wölfe verursachten Schäden abgegolten und der zusätzliche Aufwand entschädigt werden sollten.

Im sechsten Block zum Themenbereichen Eigenaufwand und Schuldenbremse schlug eine Kommissionsmehrheit in Übereinstimmung mit dem Ständerat vor, verschiedene Kredite beim Bundesamt für Verkehr ausserordentlich zu verbuchen, um so die zuvor vorgenommene Erhöhung der BIF-Einlage finanzieren zu können. Anders als der Ständerat beabsichtigte die Mehrheit der FK-NR zudem, eine Nachmeldung des Bundesrates im Bereich Covid-19-Arzneimittel und -Impfleistungen in der Höhe von CHF 57 Mio. ausserordentlich zu verbuchen – da man noch zusätzliche Ausgaben beschlossen habe, könne nur so die Schuldenbremse eingehalten werden, begründete Kommissionssprecher Brélaz den Vorschlag. Eine Minderheit Schwander (svp, SZ) wehrte sich gegen diese Umbuchungen, da sie gegen die Schuldenbremse und das Finanzhaushaltsgesetz verstossen würden. Diese Meinung teilte auch der Finanzminister, ihm ging das Parlament «mit [seiner] Interpretation [des FHG] hier zu weit», auch wenn die Interpretation der Gesetze keine exakte Wissenschaft sei. Der Nationalrat stimmte den Umbuchungen jedoch mit 133 zu 50 Stimmen respektive 133 zu 49 Stimmen zu.
Eine weitere Differenz schuf der Nationalrat stillschweigend bezüglich der Planungsgrössen beim VBS: Dort soll eine neue Planungsgrösse dafür sorgen, dass die Bruttomietkosten ab 2025 um 2 Prozent gesenkt und damit gemäss Kommissionssprecherin Wyss CHF 400 Mio. jährlich «freigespielt» werden sollen.
Erfolglos blieben die Minderheitsanträge Sollberger und Strupler (svp, TG), welche die Kredite für das Bundespersonal gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag um CHF 1.8 Mio. (2022, Minderheit Sollberger) respektive um CHF 10.9 Mio. (2023), CHF 117 Mio. (2024) und CHF 265 Mio. (2025, alle Minderheit Strupler) reduzieren wollten. Damit hätte auf zusätzliche Stellen für die Strategie Social Media/Digitalisierung verzichtet (Sollberger) respektive «das ungebremste Personalwachstum beim Bund» gebremst werden (Strupler) sollen. Zuvor hatte bereits der Ständerat die Ausgaben im Voranschlags- und den Finanzplanjahren um CHF 21 Mio. reduziert. Mit 131 zu 52 Stimmen respektive 133 zu 50 Stimmen lehnte der Nationalrat die beiden Anträge ab, folgte damit dem Bundesrat und schuf eine weitere Differenz zum Erstrat. Erfolglos blieb auch ein Kürzungsantrag Egger beim Ressourcenpool des Generalsekretariats UVEK.

Mit der Bereinigung des Entwurfs, bei welcher der Nationalrat seiner Kommission in fast allen Punkten gefolgt war, hatte der Nationalrat den Ausgabenüberschuss von CHF 2.08 Mrd. (Bundesrat) respektive CHF 2.32 Mrd. (Ständerat) auf CHF 2.36 Mrd. erhöht – durch die Umbuchung einzelner zusätzlicher Ausgaben auf das Amortisationskonto (ausserordentliche Ausgaben Bundesrat: CHF 3.03 Mrd., Ständerat: CHF 3.25 Mrd., Nationalrat: CHF 3.30 Mrd.) konnte die Schuldenbremse jedoch eingehalten werden. Mit 130 zu 44 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) nahm der Nationalrat den Voranschlag 2022 an. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion und von Stefania Prezioso (egsols, GE), die Enthaltungen ausschliesslich von Mitgliedern der SVP-Fraktion. Letztere sprachen sich teilweise auch gegen die übrigen Bundesbeschlüsse aus, dennoch nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022, den Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2022 und den Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2022 jeweils deutlich an.

In den folgenden Tagen machte sich das Parlament an die Bereinigung der acht verbliebenen Differenzen zum Voranschlag 2022. Bereits in der ersten Runde bereinigte der Ständerat drei offene Fragen, obwohl die FK-SR in fast allen Punkten Festhalten empfohlen hatte. So folgte die kleine Kammer bezüglich der Krediterhöhung für die sieben verschiedenen Familienorganisationen in der Höhe von CHF 1 Mio. (auch in den Finanzplanjahren) einer Minderheit Gapany (fdp, FR) statt der Kommissionsmehrheit, welche auf die Erhöhung verzichten wollte. Mehrheitssprecher Hegglin (mitte, ZG) hatte zuvor vergeblich argumentiert, dass «Mittel in dieser Grössenordnung» – Finanzminister Maurer sprach gar von «Bagatellbeträgen» – vermehrt durch nachgelagerte öffentliche Institutionen statt durch den Bund gesprochen werden sollten. Seit 2016 sei der Kredit der Familienorganisationen gleichgeblieben, obwohl ihre Aufgaben zugenommen hätten, betonte die Minderheitensprecherin. Ein Verzicht auf die Aufstockung würde folglich eine Einschränkung der Leistung nach sich ziehen. Mit 20 zu 19 Stimmen bereinigte der Ständerat diese Differenz knapp. Keine Diskussionen gab es bezüglich der Schaffung von neuen Sollwerten beim VBS zur Senkung der Bruttomietkosten und beim SECO zur Erhöhung der Anzahl Freihandelsabkommen – beide Änderungen akzeptierte der Ständerat stillschweigend.

Der Nationalrat bereinigte im Gegenzug die Differenzen bezüglich des Bundesamtes für Energie, wobei er auf die zusätzliche Aufstockung zugunsten des Programms EnergieSchweiz verzichtete. Dabei folgte sie der FK-NR, die beantragt hatte, dem Ständerat entgegenzukommen und dessen mildere Aufstockung von CHF 5.6 Mio. gegenüber der bundesrätlichen Position zu übernehmen. Dieser Kredit stehe nicht direkt mit dem CO2-Gesetz in Verbindung, weshalb eine Aufstockung durchaus gerechtfertigt sei, argumentierte Kommissionssprecher Brélaz (gp, VD). Eine Minderheit Schwander (svp, SZ) wollte zumindest in den Finanzplanjahren gänzlich auf eine Aufstockung verzichten, unterlag jedoch mit 134 zu 56 Stimmen. Die zusätzliche Erhöhung der Darlehen und Beteiligungen für die Entwicklungsländer, insbesondere des SIFEM, strich der Nationalrat überdies aus dem Budget, wie es der Ständerat zuvor vorgesehen hatte.

In der zweiten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens blieben damit nur noch die Fragen der Krediterhöhung zugunsten des Kinderschutzes, der Kürzung der Personalausgaben sowie der Verbuchung der Covid-19-Arzneimittel und -Impfleistungen, die von der Höhe der zusätzlichen Ausgaben und somit von den anderen beiden Entscheiden abhängig war. Der Ständerat pflichtete der grossen Kammer in der Folge bezüglich des Kinderschutzes bei, wohlwissentlich, dass «diese Mittel nicht verwendet werden können, solange nicht rechtliche Grundlagen dafür bestehen», wie Kommissionssprecher Hegglin betonte. Dabei verzichtete er aber auf eine Zuschreibung dieser Gelder in den Planungsgrössen an die «Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz». Stillschweigend und mit Zustimmung des Finanzministers sprach sich der Ständerat für diese Lösung aus.

In der Folge verzichtete der Nationalrat auf die Umbuchung des Arzneimittelkredits, was Kommissionssprecher Brélaz mit dem Verfahren der Budgetbereinigung begründete: Liegt am Ende der Budgetdebatte eine Differenz zwischen den Räten vor, wird jeweils der tiefere Betrag im Budget verwendet. In diesem Fall würde das aber bedeuten, dass die entsprechenden Kosten weder ordentlich noch ausserordentlich verbucht werden könnten – der Nationalrat hatte bei der ordentlichen Verbuchung den Wert 0 vorgesehen, der Ständerat bei der ausserordentlichen Verbuchung. Mit der stillschweigenden Entscheidung des Nationalrates, hier einzulenken, rechnete der Bund jedoch nur noch mit einem Überschuss von CHF 1.8 Mio. – es bliebe also nicht mehr viel Geld für ordentliche Nachträge, wie die beiden Kommissionssprechenden Brélaz und Wyss (sp, BS) erläuterten. Jedoch könne die Administration im ersten Nachtrag 2022 die Kreditreste für das Jahr 2022 abschätzen – anschliessend seien Nachträge in dieser Höhe gemäss FHG weiterhin möglich. Man habe diesen Mehraufwand für die Verwaltung insbesondere in Anbetracht des Antrags auf Querschnittskürzungen bei den Personalausgaben verhindern wollen. Diesen letzten Punkt zu den Personalausgaben konnte der Nationalrat trotz eines Minderheitsantrags Schilliger (fdp, LU) auf Einlenken nicht bereinigen – die Frage musste folglich in der Einigungskonferenz geklärt werden.

In der Einigungskonferenz war der Ständerat aufgrund der Regeln der Budgetdebatte in einer ungemein stärkeren Position – bei Ablehnung des Antrags der Einigungskonferenz würde sein (tieferer) Betrag ins Budget aufgenommen. Die FK-NR habe eine Verständigungslösung präsentiert, die jedoch kaum diskutiert worden sei, kritisierte Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) die Debatte in der Einigungskonferenz während der anschliessenden Ratsdebatte. Der Ständerat habe sich in der Einigungskonferenz folglich durchgesetzt. Mit 119 zu 69 Stimmen respektive 37 zu 0 Stimmen sprachen sich National- und Ständerat für deren Antrag zum Voranschlag 2022 aus. Trotz eines Minderheitsantrags Schneider Schüttel auf Ablehnung des Antrags der Einigungskonferenz für die Finanzplanjahre setzte sich der Vorschlag der Einigungskonferenz im Nationalrat (mit 103 zu 87 Stimmen) und im Ständerat (mit 27 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen) ebenfalls durch. Somit wurden die Personalausgaben gegenüber der bundesrätlichen Version für das Jahr 2022 sowie für die Finanzplanjahre um CHF 21 Mio. (von CHF 6.1 Mrd.) gekürzt, um den Bundesrat aufzufordern, «nach Synergien über die ganze Verwaltung zu suchen», wie FK-SR-Sprecher Hegglin die Kürzung begründete.

Voranschlag 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024-2026 (BRG 22.041)

Im August 2022 präsentierte der Bundesrat den Voranschlag 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024–2026. Zum ersten Mal nach der entsprechenden Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes basierte der Bundesrat den Voranschlag nicht mehr auf der Finanzierungsrechnung, sondern auf der Erfolgsrechnung. So sah er für das Jahr 2023 laufende Einnahmen von CHF 80.3 Mrd. und laufende Ausgaben von CHF 76.6 Mrd. vor. Somit sollte im kommenden Jahr die Selbstfinanzierung, also alle schuldenbremsewirksamen Aufwände und Erträge, CHF 3.6 Mrd. betragen. Zieht man davon die budgetierten Bewertungsänderungen des Verwaltungsvermögens – die nicht unter die Schuldenbremse fallen – ab, erhält man ein positives Jahresergebnis von CHF 304 Mio. Zur Feststellung, ob die Schuldenbremse eingehalten wird, dient jedoch nicht das Jahresergebnis, sondern der Finanzierungssaldo, den man erhält, wenn die Nettoinvestitionen (CHF -4.5 Mrd.) von der Selbstfinanzierung abgezogen werden. Mit einem ordentlichen Finanzierungsdefizit von CHF -718 Mio. hält der Voranschlag 2023 die Schuldenbremse ein, da konjunkturbedingt ein grösseres Finanzierungsdefizit möglich gewesen wäre – der Bundesrat rechnete mit einem niedrigen realen BIP-Wachstum von 1.9 Prozent. Der strukturelle Finanzierungssaldo ist somit positiv und beträgt CHF 159 Mio. Deutlich niedriger als in den zwei Jahren zuvor lag im Voranschlag 2023 der ausserordentliche Finanzierungssaldo mit CHF -142 Mio. (2022: CHF -1.9 Mrd, 2021: CHF -11.9 Mrd.). Angestiegen gegenüber dem Vorjahr waren hingegen die laufenden Einnahmen (+3.0%) und Ausgaben (+1.7%) und auch für die Finanzplanjahre sah der Bundesat ein Wachstum von durchschnittlich 2.6 Prozent bei den Einnahmen und 2.2 Prozent bei den Ausgaben vor. Aufgrund dieser steigenden Ausgaben, «unter anderem für die Armee, die Überbrückung der fehlenden Assoziierung an Horizon Europe sowie für die indirekten Gegenvorschläge zur Gletscherinitiative und zur Prämienentlastungsinitiative», wie die Regierung erklärte, würde der strukturelle Finanzierungssaldo in den Finanzplanjahren negativ (2024: -1.1 Mrd., 2025: -3.0 Mrd., 2026: -3.1 Mrd.) – die Schuldenbremse könnte somit nicht eingehalten werden.