CJB als Teil des Sonderstatuts für den Berner Jura

Die bernische Regierung legte im Frühjahr ihre Pläne für die Konkretisierung des Sonderstatuts für den Berner Jura vor. Kernpunkt ist die Schaffung eines in direkter Wahl nach Proporzsystem gewählten und 24 Mitglieder zählenden „Conseil du jura bernois“ (CJB). Dessen Entscheidungskompetenzen beschränken sich auf kantonale Finanzbeiträge im Kulturbereich und auf Fragen der Schulkoordination. Zudem soll er zuständig sein für die Wahl der Vertreter des Berner Juras in die verschiedenen grenzüberschreitenden Zusammenarbeitsgremien. Als neues Volksrecht schlug die Regierung zudem ein besonderes Initiativrecht für die Region vor: In Fragen, welche mit der kulturellen und sprachlichen Identität zusammenhängen, sollen 2'000 Stimmberechtigte eine kantonale Volksinitiative einreichen können (Für normale kantonale Volksinitiativen beträgt die Unterschriftenzahl 15'000). Die als Leitsätze bezeichneten Vorschläge der Berner Regierung wurden vorerst dem Regionalrat des Berner Juras (als Vertretung der drei frankophonen Bezirke), sowie den beiden Gemeinden des zweisprachigen Bezirks Biel zur Stellungnahme vorgelegt und dann in eine breite Vernehmlassung gegeben. Die jurassische Regierung, für welche die Wiedervereinigung aller sechs Bezirke weiterhin oberstes Ziel ist, kritisierte das Projekt als ungenügend; insbesondere seien die Entscheidkompetenzen des neuen Rates zu bescheiden, um als Partner in interkantonalen Projekten auftreten zu können. Die berntreue Force démocratique (FD) unterstützte hingegen die Vorschläge. Das Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) lancierte im Kanton Jura eine Volksinitiative, welche die Regierung verpflichten will, dem bernischen Jura ein konkretes Angebot für eine Vereinigung mit dem Kanton Jura zu machen.

Die bernische Regierung präsentierte im Mai ihre Vorschläge für ein Sonderstatut für den Berner Jura. Sie hielt dabei bezüglich der Kompetenzen des „Conseil du Jura bernois“ (CJB) und der Einführung des Instruments einer regionalen Volksinitiative an ihren im Vorjahr veröffentlichten Leitsätzen fest. Für den „Conseil du Jura bernois“ legte sie zwei Wahlvarianten vor. Bei der einen werden alle 24 Mitglieder in direkter Volkswahl gewählt, bei der anderen sind die ebenfalls vom Volk gewählten jurassischen Mitglieder des bernischen Grossen Rates amteshalber dabei. Dem Verlangen der zweisprachigen Stadt Biel nach Einbezug in diese neuen Strukturen gab die Regierung aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 5 der Kantonsverfassung sieht nur für die drei jurassischen Bezirke ein Sonderstatut vor) und auch wegen des Widerstands aus dem Berner Jura nicht statt. Sie schlug aber vor, für die französischsprachigen Bieler einen vom städtischen Parlament oder vom Volk gewählten Rat für die Vertretung ihrer Interessen, namentlich im Bildungsbereich, zu schaffen.

Der bernische Grosse Rat hiess im Mai das von der Regierung im März vorgelegte Sonderstatut für den Berner Jura unverändert gut, nachdem auch für die Vertretung der Interessen der französischsprechenden Bevölkerung des Bezirks Biel eine zufrieden stellende Lösung ausserhalb der neuen Strukturen für den Berner Jura hatte gefunden werden können. Gegen das Sonderstatut stimmten die separatistischen Abgeordneten des Berner Juras sowie Parlamentarier aus dem Oberland. Letztere wollten mit ihrer Ablehnung darauf hinweisen, dass sie für ihre Region ebenfalls eine Sonderstellung wünschten.

Erste Wahl für den Conseil du Jura bernois

Parallel zu den kantonalen Parlamentswahlen anfangs April fand im Berner Jura erstmals die Wahl für den neu geschaffenen 24köpfigen Bernjurassischen Rat (Conseil du Jura bernois (CJB)) statt. Die Kräfteverhältnisse blieben dieselben wie bei allen politischen Wahlen im Berner Jura: Ein Drittel der Abgeordneten setzt sich für eine Vereinigung mit dem Kanton Jura ein, zwei Drittel bevorzugen einen Verbleib bei Bern. Der Rat traf sich am 7. Juni zur konstituierenden Sitzung; gleichzeitig stellte der funktionslos gewordene Regionalrat seine Tätigkeit ein.

2010: Wahlen für den Conseil du jura bernois, CJB

Für die 24 Sitze im Bernjurassischen Rat (Conseil du jura bernois, CJB), der im Berichtsjahr zum zweiten Mal gewählt wurde, kandidierten 160 Personen. Das mit dem Sonderstatutsgesetz geschaffene Gremium soll mithelfen, die sprachliche und kulturelle Identität der bernjurassischen Bevölkerung zu wahren. Der Rat hat Kompetenzen im Bildungsbereich und kann über Subventionen aus dem Sport- und Lotteriefonds entscheiden. Darüber hinaus vertritt er die Interessen des Berner Juras auch in Bezug auf das weitere, am Bericht der AIJ (Assemblé interjurassienne) orientierte Vorgehen in der Jurafrage. Die SVP gewann zwei Sitze und zählt neu sieben Mitglieder im Rat. Die BDP behielt ihren einen Sitz, die FDP verlor zwei (neu drei Sitze) und die SP einen Sitz (neu vier Mandate). Die Grünen errangen zwei Sitze und die EVP einen. Die stärker separatistisch orientierten PSA (vier Sitze), die Alliance Jurassienne (ein Sitz) und die Entente PDC/PLJ (ein Sitz) mussten den Verlust von total zwei Sitzen hinnehmen. Insgesamt lässt sich damit ein eher berntreuer Trend ausmachen. Die Wahlbeteiligung betrug 32%.

Forderung einer Sitzgarantie von sprachlichen Minderheiten (Kt.Iv. 12.314)

Apparentements et système d'attribution des mandats – Propositions de réforme pour les élections fédérales

Verschiedene Resultate der Gesamterneuerungswahlen vom Vorjahr waren Anlass für Vorstösse mit Reformvorschlägen für die Nationalratswahlen. Der Umstand, dass erstmals seit 1979 kein Vertreter des französischsprachigen Berner Juras in den Nationalrat gewählt wurde, bewegte den Kanton Bern zur Einreichung einer Standesinitiative (12.314), die eine Zusicherung einer adäquaten Anzahl Sitze für sprachliche Minderheiten in mehrsprachigen Kantonen fordert. Das Begehren war im Berichtsjahr von der SPK-NR und der SPK-SR noch nicht behandelt worden. Eine Motion der FDP-Liberale Fraktion (12.3374) und eine Motion Frehner (svp, BS) (12.3050) forderten ein Verbot von Listenverbindungen. Wahltaktische Überlegungen hätten zu Verzerrungen des Wählerwillens geführt. Frehner (svp, BS) führte in seiner Begründung das Beispiel seines eigenen Kantons an, in welchem die abgewählte grüne Nationalrätin Anita Lachenmeier (gp, BS) zwar etwa dreimal mehr Stimmen als der neu gewählte Markus Lehmann (cvp, BS) erhalten habe, letzterer aber dank der Listenverbindung der CVP mit GLP, EVP und BDP den Sitz erobern konnte. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass Listenverbindungen in den vergangenen Jahrzehnten tatsächlich kontinuierlich zugenommen hätten und eine Folge des Sitzzuteilungsverfahrens Hagenbach-Bischoff seien. Vor- und Nachteile dieses bewährten Systems würden sich die Waage halten und eine Änderung sei nicht angezeigt. Die Verzerrungen seien primär Folge der sehr unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise und ein Verbot von Listenverbindungen käme lediglich einer Symptombekämpfung gleich. Beide Motionen wurden im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Eine Korrektur dieser Verzerrung mit Hilfe eines alternativen Wahlverfahrens, des so genannten „doppelten Pukelsheim“, schlug eine Motion Minder (parteilos, SH) (12.3711) vor. Mit dem doppeltproportionalen Sitzverteilungsverfahren werden Sitze in einem ersten Schritt auf die Parteilisten gemäss nationalem Wähleranteil und erst in einem zweiten Schritt auf die einzelnen Kantone verteilt. Damit würden nicht nur Listenverbindungen obsolet, sondern auch Verzerrungen des Wählerwillens würden zumindest verkleinert. Diese Idee, die bereits Gegenstand mehrerer früherer erfolgloser Vorstösse (Po. 03.3377 (Genner), Po. 07.3884 (Waber), Pa.Iv. 09.410 (Zisyadis)) sowie verschiedener kantonaler Reformen war, fand jedoch weder beim Bundesrat noch in der kleinen Kammer genügend Anhänger. Der Bundesrat wollte erst die Entwicklungen in den Kantonen abwarten, weil die Wahlprozedere möglichst auf allen föderalen Stufen gleich sein sollten. Die ablehnende Haltung gegenüber der Einführung des doppelten Pukelsheim in den Kantonen Bern, Luzern, Schwyz, Zug, Solothurn, Basel-Stadt und St. Gallen weise auf eine gewisse Skepsis in der Bevölkerung hin, auch wenn das Verfahren in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen eingeführt worden sei. Eine Motion Girod (gp, ZH) (11.4193) schliesslich griff die Diskussionen um die Informationsbroschüre der Bundeskanzlei anlässlich der Gesamterneuerungswahlen wieder auf. Die mit dem Titel „In der Kürze liegt die Würze“ versehene Wahlbroschüre erklärte mit Hilfe von Vergleichen aus der Gastronomie das Wahlprozedere und stellte die Parteien vor. Der Motionär wollte die Bundeskanzlei verpflichten, Wahlunterlagen zukünftig objektiv zu gestalten und auf klare Information der Wählerschaft zu fokussieren. Die Motion wurde vom Bundesrat abgelehnt, da damit eine 2007 beschlossene Darstellung der Parteien nicht mehr möglich sei. Obwohl die Exekutive die Kritik des Motionärs nicht teilte, versprach der Bundesrat den Anregungen im Hinblick auf eine neue Wahlanleitung für 2015 Rechnung zu tragen.

Der Nationalrat lehnte die Standesinitiative des Kantons Bern ab, welche die Vertretung von sprachlichen Minderheiten im Parlament sicherstellen wollte. Konkret hätten zweisprachige Kantone eine der sprachlichen Minderheit entsprechende Sitzzahl reservieren sollen. Es wurde argumentiert, dass dies vor allem ein Problem des Kantons Bern sei und innerkantonal geregelt werden müsse.

Der Conseil du Jura Bernois (CJB), ein mit dem Sonderstatut gebildetes, gewähltes Bernjurassisches Regionalparlament mit Kompetenzen in Kultur- und Bildungsfragen reagierte Anfang Berichtjahr auf den Umstand, dass seit den nationalen Wahlen 2011 kein Vertreter des Berner Juras mehr im Bundesparlament sitzt. Damals war Jean-Pierre Graber (svp) abgewählt worden. Der CJB forderte die Kantonalparteien auf, Kandidierende aus dem Berner Jura für die nationalen Wahlen 2015 doppelt auf die Wahllisten zu setzen. Das Berner Kantonsparlament hatte noch 2012 eine Standesinitiative eingereicht, die eine Sitzgarantie für sprachliche Minderheiten mehrsprachiger Kantone verlangt. Der Nationalrat gab der Initiative in der Herbstsession keine Folge und auch die Staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl das Begehren zur Ablehnung.

Nachdem der Nationalrat bereits 2013 die Standesinitiative des Kantons Bern verworfen hatte, tat es ihm auch die Ständekammer gleich. In Bern war es zu Unbehagen gekommen, weil der französischsprachige Teil des Kantons erstmals nicht mehr im nationalen Parlament vertreten war. Der Berner Vorschlag hätte für zweisprachige Kantone eine Sitzreservation für die jeweiligen sprachlichen Minderheiten vorgesehen. Im Ständerat wurde der Umstand, dass rund 8% der Berner Bevölkerung nicht vertreten sei, zwar als unbefriedigend betrachtet, die kleine Kammer folgte allerdings der Argumentation des Nationalrates, dass dies eine Sache der Kantone und nicht des Bundes sei.