Schutz der digitalen Infrastruktur (Po. 10.4102)

Dossier: Cyber Defence

Für die Eindämmung der Gefahren, die vom Internet ausgehen, sprach sich auch der Nationalrat aus. So hiess er ein Postulat Darbellay (cvp, VS) gut, welches den Bundesrat beauftragt, ein Konzept zum Schutz der digitalen Infrastruktur der Schweiz vorzulegen. In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, dass er sich der Bedeutung von Cyber-Bedrohungen bewusst sei und er deshalb beschlossen habe, die Federführung für das Thema Cyber Defense auf Stufe Bund dem VBS zu übertragen. Am 10. Dezember 2010 war für eine befristete Zeit ein Projektleiter in der Person von Divisionär Kurt Nydegger gewählt worden. Ein Strategiepapier zur Cyber Defense soll im Frühling 2012 vorliegen. Im Verlaufe des Jahres zeigte sich, dass Ueli Maurer und seine Spezialisten eine Kooperation mit dem Nato Cooperative Cyber Defence Centre in der estnischen Hauptstadt Tallinn anstreben.

In der Frühlings- und in der Dezembersession nahm der Nationalrat stillschweigend zwei Postulate an, die den Schutz der digitalen Infrastruktur einerseits und den Schutz ihrer Nutzer andererseits forderten. Ein Postulat Darbellay (cvp, VS) wünschte – unter Einbezug aller Sicherheitskräfte, einschliesslich der Armee – die Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz der digitalen Infrastrukturen der Schweiz. Das Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH) (11.3906) verlangte vom Bundesrat die Prüfung eines umfassenden Grundlagengesetzes für die Datenverkehrsnetze (IKT-Grundlagengesetz).

Motionen zur Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung 2011

Im Verlauf des Vorjahres hatte die FK-NR die Kritik an den teuren und intransparenten SAP-Sonderlösungen des VBS sowie die Koordinationsanliegen für die Bundes-IKT in zwei Motionen aufgenommen. Die eine forderte die Überprüfung des verwaltungsumfassenden Steuerungsmechanismus für die Informatiklösung SAP, die zum einen durch das Kompetenzzentrum SAP des Eidgenössischen Finanzdepartement, zum anderen – insofern die Waffen- sowie die Führungs- und Einsatzsysteme der Armee betroffen sind – aber auch dezentral im VBS erfolgen. Die Kleine Kammer überwies die Motion in der Sommersession als Zweitrat diskussionslos. Ebenso nahm der Ständerat die zweite Motion (10.3640) an, die eine Klärung zwischen Art. 2, Abs. 3 BinfV (Bundesinformatikverordnung) und der koordinierten IKT-Steuerung der Bundesverwaltung verlangte, wie sie in ebendieser, Anfang 2012 in Kraft gesetzten, revidierten Verordnung festgelegt ist.

Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung 2011

Mit Bekanntwerden von Unzulänglichkeiten in der Informatikprojektführung des VBS ab 2009 vermochten sich jene Stimmen stärkeres politisches Gehör zu verschaffen, die eine effiziente und effektive, möglichst synergieschaffende Steuerung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in und zwischen den Bundesämtern sowie verwaltungsnahen Organisationen forderten. Ende 2009 war eine Task Force Informatik VBS mit der Untersuchung der konkreten Schwierigkeiten im Verteidigungsdepartement beauftragt worden. Ihre Erkenntnis floss teilweise in den Armeebericht 2010, der eine strategische Neuausrichtung der VBS-IKT vorsah. Dabei war geplant, die militärische und zivile IKT zusammenzuführen und departementsintern zu zentralisieren. Dies hätte zum Schutz der militärischen Systeme die Abkoppelung der VBS-Informations- und Kommunikationstechnik vom Rest der Bundes-IKT bedeutet. Damit wurden jene Kräfte auf den Plan gerufen, die eine zentrale, verwaltungsumfassende IKT-Steuerung verlangt hatten und denen der Bundesrat mit der Überarbeitung der Bundesinformatikverordnung (BinfV) und der IKT-Strategie ebendiese versprochen hatte.

IKT-Strategie des Bundes 2012–2015

Im Dezember des Berichtsjahrs publizierte das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) die „IKT-Strategie des Bundes 2012–2015“, die in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung auf Basis der BinfV (Bundesinformatikverordnung) erarbeitet worden war. Unter der Maxime der Wirtschaftlichkeit, Interoperabilität und Sicherheit sieht die Strategie das Nebeneinander zentraler und dezentraler Planungsfelder und Steuerungsinstrumente vor. Dabei sollen insbesondere Supportprozesse und Grundleistungen (Standardisierung der Büroautomation, der Datenkommunikation, der internen Kommunikation und Zusammenarbeit, Infrastruktur und Netzsicherheit) sowie das E-Government departements- bzw. organisationsübergreifend (horizontal und vertikal) angegangen werden. Fachspezifische Anwendungen können unter Berücksichtigung der Gesamtstrategie einer dezentralen Lösung zugeführt werden. Mit der Festlegung dieses Grundsatzes liess sich der monierte Widerspruch zwischen der departementsinternen IKT-Strategie des VBS und den ihr übergeordneten Bundesvorgaben ausräumen.

Zuständigkeiten im Bereich der Informatik (Abschreibung Motion)

Intransparent und teuer sei die Steuerung des SAP-Informatikprogrammes, weil sowohl das EFD als auch das VBS daran beteiligt seien – so lautete 2010 die Kritik, die zur Überweisung zweier Motionen (10.3640 und 10.3641) geführt hatte, mit denen der Steuerungsmechanismus hätte überprüft werden sollen. Mit zwei Anträgen auf Abschreibung dieser Motionen (16.069 und 16.070) wies der Bundesrat darauf hin, dass die Zuständigkeiten im Bereich der Informatik mit der Totalrevision der Bundesinformatikverordnung neu geregelt worden seien. Damit seien Grundlagen geschaffen worden, die es erlaubten, die Interessen der einzelnen Departemente zu wahren und einen kostenintensiven parallelen Betrieb zu vermeiden. Zudem habe sich die Zusammenarbeit zwischen der militärischen und zivilen Informatik massiv verbessert. Freilich seien dem VBS aufgrund spezifischer Anforderungen Ausnahmen zu gewähren. Diese liessen sich aber mit dem bestehenden Regime regeln.
Die FK-NR hiess beide Anträge des Bundesrates zwar ohne Abstimmung gut, wies aber darauf hin, dass das Thema der Überprüfung der Steuerung der Informatik in der Verwaltung damit noch lange nicht vom Tisch sei. Der Nationalrat nahm von den beiden Abschreibungsberichten Kenntnis und hiess die Abschreibungen der Motionen gut.

In der Frühjahrssession bestätigte auch der Ständerat die Abschreibung der beiden Motionen mit denen die Zuständigkeiten im Bereich der Informatik geregelt werden sollen (Mo. 10.3640, Mo. 10.3641). Der Bundesrat hatte die Abschreibung beider Vorstösse beantragt (BRG 16.069, BRG 16.070), weil die Revisionen in diesem Bereich die Forderungen der Motionen einerseits obsolet machten und andererseits zahlreiche Neuregelungen zu einer verbesserten Organisation geführt haben. Die kleine Kammer folgte den Anträgen ihrer FK-SR, der Entscheidung des Nationalrats zu folgen und beide Vorstösse abzuschreiben, diskussionslos.