Neuorganisation der Legislaturplanung des Bundesrates (Pa.Iv. 04.438)

Der unbefriedigende Verlauf der parlamentarischen Diskussion der Legislaturplanung des Bundesrates im Sommer 2004 veranlasste die SPK des Nationalrats, konkrete Änderungen für das zukünftige Vorgehen vorzuschlagen. Es sei nicht zu erwarteten, dass sich die in ihren Programmen doch sehr stark unterscheidenden, aber zusammen eine Regierung bildenden Parteien im Parlament auf ein gemeinsames Programm einigen könnten. Für die Lösung von politischen Problemen seien in der schweizerischen Konkordanzdemokratie von Thema zu Thema wechselnde Koalitionen und Mehrheiten erforderlich. Deshalb solle bei der Beschlussfassung über die Legislaturplanung und -ziele auf eine Gesamtabstimmung verzichtet werden. Da die Beteiligung des Parlaments an der Politikplanung aber nicht nur von der Verfassung verlangt, sondern auch von ihm selbst gewünscht werde, soll es weiterhin mit einem einfachen Bundesbeschluss dazu Stellung nehmen. Diese Stellungnahme dürfe sich jedoch nicht auf die allgemeine Zielsetzung zu beschränken, sondern müsse auch die Liste der Richtliniengeschäfte (konkret geplante Gesetzgebungsmassnahmen) umfassen. Durch eine bessere Strukturierung der Debatte und gewissen restriktiven Vorgaben (z.B. Einreichung von Fraktionsanträgen vor Beginn der Kommissionsberatungen) sei zudem die Diskussionszeit im Plenum zu verkürzen.

Die Ende 2005 publizierten Vorschläge der SPK des Nationalrats für eine Neuorganisation der parlamentarischen Behandlung der Legislaturplanung des Bundesrates kamen im Nationalrat gut an und wurden ohne erwähnenswerte Änderungen verabschiedet. Der Ständerat stimmte ihnen mit einer Ausnahme ebenfalls zu. Diese betraf allerdings ein Kernelement der Vorlage, nämlich die Neuerung, dass bei einer Nichteinigung der beiden Räte über eine Einzelbestimmung nicht das ganze Paket, sondern nur diese umstrittene Bestimmung wegfällt. Ein Verzicht auf die disziplinierende Wirkung der Drohung, dass bei Uneinigkeit in einem Punkt die ganze Vorlage scheitert, sabotiere nach Ansicht der kleinen Kammer die Kompromissbereitschaft in beiden Räten. Die Differenzen konnten im Berichtsjahr noch nicht beigelegt werden.

Das Parlament konnte die im letzten Jahr entstandenen Differenzen beim Versuch einer Neuorganisation der parlamentarischen Behandlung der Legislaturplanung des Bundesrates bereinigen. (Pa. Initiativen 04.438 (Lustenberger (cvp, LU)) und 04.449 (Rey (sp, VS))). Dabei setzte sich der Nationalrat durch, der beschlossen hatte, dass bei einer Nichteinigung der beiden Räte über eine Einzelbestimmung nicht das ganze Programm, sondern nur diese umstrittene Bestimmung gestrichen wird. Auf Antrag der kleinen Kammer wurde dann beschlossen, dass die Einigungskommission bereits nach der ersten Beratungsrunde im Plenum eingesetzt wird. Die Begründung dafür war, dass beim eben beschlossenen Wegfall eines Einigungzwangs ein mehrstufiges Verfahren für die Suche nach einem Kompromiss gar nicht erforderlich ist.

Legislaturplanungsbericht (Pa.Iv. 12.432 und 12.427)

Der im Vorjahr aufgestaute Unmut ob der Beratung zum Legislaturplanungsbericht des Bundesrates, der sehr lange Ratsdebatten und zahlreiche Änderungen evoziert, die in der Regel einzig zu allgemeinen und unverbindlichen Grundsatzbeschlüssen für einzelne Planungsmassnahmen führen, hatte sich in verschiedene Vorstösse ergossen, über die nun im Berichtjahr befunden wurde. Die praktisch identische Stossrichtung der drei parlamentarischen Initiativen (12.427, 12.432, 12.433) beinhaltete die Forderung, dass der Legislaturplanungsbericht von den Räten nicht mehr abgeändert werden kann. Das Parlament solle diesen lediglich noch debattieren und zur Kenntnis nehmen können, um den Beratungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe, zu reduzieren. Den drei Vorstössen wurde von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates mit 15 zu 8 Stimmen in globo Folge gegeben. Die SPK-SR hatte eine der drei Initiativen bereits 2012 gutgeheissen und gab 2013 auch den anderen beiden Folge.

Nachdem beide SPK 2013 drei nahezu identischen parlamentarischen Initiativen (12.427, 12.432, 12.433) zur Beratung der Legislaturplanung Folge gegeben hatten, legte die SPK-NR einen Bericht und einen Entwurf für eine Revision des Parlamentsgesetzes vor. Es ging vor allem darum, dass der Legislaturbericht nur noch zur Kenntnis genommen werden soll. Zuständig soll grundsätzlich wieder der Bundesrat sein, der dem Parlament lediglich einen Bericht in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zur Kenntnisnahme vorlegt, bei dem Eintreten obligatorisch ist. Die Botschaft definiert Leitlinien und Ziele und zeigt Massnahmen auf, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Das Parlament hat die Möglichkeit, Kommissionsanträge zu diskutieren und als Aufträge im Sinne von Ergänzungen und Änderungen der Legislaturplanung an den Bundesrat zu leiten. In der lebendigen Debatte im Nationalrat, in welchem die Vorlage der SPK-NR in der Wintersession 2014 zuerst diskutiert wurde, schieden sich die Geister am Umfang der Einflussmöglichkeiten, die dem Parlament überlassen werden sollten. Vor allem die Ratsrechte plädierte für eine Streichung der Kompetenzen. Das Parlament habe zahlreiche andere Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Die Änderungsmöglichkeiten belasteten nicht nur die Verwaltung – dies auch ein Argument des Bundesrates gegen die Vorlage – sondern führten auch zu langen und wenig produktiven Debatten. Die Mehrheit im Nationalrat befand jedoch, dass die Beratung des Legislaturprogramms auch eine Einflussnahme beinhalten müsse und hiess den Entwurf mit 99 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die 82 Gegenstimmen stammten aus der SVP- der FDP- und der BDP-Fraktion. Das Geschäft ging an den Ständerat, wo es erst für 2015 traktandiert war.

Im Gegensatz zum Nationalrat wollte der Ständerat keine umfassenden Möglichkeiten für die Einflussnahme auf die Legislaturplanung des Bundesrates. Die SPK des Ständerates wies darauf hin, dass mit den drei parlamentarischen Initiativen eigentlich beabsichtigt gewesen sei, das Parlament zu entlasten. Mit der vom Nationalrat eingeführten Möglichkeit, Anträge zur Legislaturplanung zu stellen, sei aber genau dieses Ziel nicht erreicht. Die Kenntnisnahme und Debatte eines Legislaturberichtes reiche völlig aus, die Mitwirkungsfunktion des Parlaments an der Legislaturplanung zu erfüllen, zeigte sich auch Bundeskanzlerin Casanova überzeugt. Eine ständerätliche Minderheit wollte vergebens auf die Linie des Nationalrats schwenken, indem sie darauf verwies, dass reine Kenntnisnahme eben nicht aktive Mitwirkung bedeute. Letzlich wurde die ursprüngliche Idee, den Legislaturbericht lediglich zur Kentnnisnahme zu unterbreiten, mit 31 Stimmen bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen. In der Folge schrieb die kleine Kammer die dritte parlamentarische Initiative, die von der eigenen SPK eingereicht wurde (12.433), ab, weil sie den beiden anderen inhaltlich entspreche.

Eine Minderheit der SPK-NR beantragte in der zweiten Lesung zur Revision des Legislaturplanungsverfahrens, dem Beschluss des Ständerats zuzustimmen. Die ursprüngliche Idee der parlamentarischen Initiativen (12.432 und 12.427) sei zu berücksichtigen. Das Legislaturprogramm sei Sache der Exekutive. Eine Diskussion im sowie die Kenntnisnahme durch das Parlament reiche aus. Die Möglichkeit Anträge zu stellen sei hingegen weder effizient noch zielführend und würde einen unverhältnismässigen Aufwand für Verwaltung und Parlament bedeuten – also genau jene Probleme schaffen, die man eigentlich habe eliminieren wollen. Die Mehrheit der Kommission plädierte hingegen für Festhalten. Insbesondere die SP-Fraktion wies darauf hin, dass das Parlament die Aufgabe zur Mitgestaltung, Mitwirkung und Mitbestimmung habe. Ein einfaches Abnicken von Regierungsprogrammen würde dem aber nicht gerecht werden. Kommissionssprecher Rudolf Joder (svp, BE) wies darauf hin, dass eine ausführliche Plenumsdiskussion, die nach wie vor gefordert werde, obwohl damit am Ende dennoch nichts entschieden werden könne, ebenfalls nicht sehr effizient sei. Die geschlossenen Fraktionen der SP und der GP, und mit Ausnahme jeweils eines Mitglieds auch die Fraktionen der CVP/EVP sowie der GLP reichten für eine Unterstützung der Kommissionsmehrheit (87 zu 69 Stimmen).
Weil der Ständerat eine Woche darauf mit 32 zu 7 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an seiner Version festhielt – die SP setzte sich in der kleinen Kammer erfolglos für eine Zustimmung zum Nationalrat ein – ging das Geschäft ein letztes Mal zurück an den Nationalrat. Obwohl keine neuen Argumente diskutiert wurden, führte die grössere Präsenz im Rat und ein Umschwenken von 10 CVP-Abgeordneten zu einem Patt aus 88 zu 88 Stimmen (bei 5 Enthaltungen). Durch Stichentscheid des Ratspräsidenten Stéphane Rossini (sp, VS) – wenn auch seinerseits der SP-Fraktion angehörend – wurde der Antrag der Minderheit angenommen. Damit wäre der Weg für eine Vereinfachung der Behandlung der Legislaturplanung, die nur noch zur Kenntnis genommen, aber nicht mehr geändert werden soll, eigentlich frei gewesen. Allerdings versenkte der Nationalrat das Geschäft in der Schlussabstimmung mit 96 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen; der Ständerat hätte die neue Verfahrensweise mit 37 zu 4 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) gutgeheissen. Damit bleibt das bisherige Verfahren bestehen: Die insbesondere im Nationalrat sehr langen Diskussionen über die Legislaturplanung, die ja eigentlich Stein des Anstosses für eine Änderung gewesen waren, dürften damit weitergehen.

Verfahren der Legislaturplanung (Pa.Iv. 15.474)

Ein Teil des Scherbenhaufens, den die Beratungen rund um die Revision des Legislaturplanungsverfahrens hinterlassen hatte, musste von der SPK-NR aufgeräumt werden. Die grosse Kammer hatte bei jenem Geschäft nach einigem Hin und Her zwar einem Kompromissvorschlag des Ständerats zugestimmt, die vorgeschlagenen Änderungen zu den Beratungen des Legislaturplanungsberichtes dann in der Schlussabstimmung aber mit 96 zu 92 Stimmen abgelehnt. Überhaupt nicht konsistent mit diesem Entscheid war die kurz danach abgehaltene Abstimmung über die Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrats, die auf der jetzt abgelehnten Gesetzesbestimmung beruhte. Hier stimmte die Mehrheit der grossen Kammer nämlich mit einem Stimmverhältnis von 97 zu 94 Stimmen zu. Damit wurden aber Bestimmungen aus dem Reglement gekippt, die es mit dem nicht angenommenen Gesetz nun aber eigentlich wieder brauchte.
Zusammen mit einigen sprachlichen Korrekturen legte die SPK-NR deshalb dem Rat mittels parlamentarischer Initiative die Wiedereinführung der gestrichenen Bestimmungen zum Verfahren der Legislaturplanung vor, die dieser in der Gesamtabstimmung in der nachfolgenden Herbstsession mit 175 zu 0 Stimmen und in der Schlussabstimmung mit 183 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen annahm – wobei der Grund für die 6 Ablehnungen wohl für immer das Geheimnis der sechs SVP-Mitglieder bleiben wird.

Erwähnung von im Parlament hängigen Vorlagen in der Legislaturplanung (Pa.Iv. 16.426)

Auch die Debatte um den Legislaturplanungsbericht 2015-2019 hatte, wie schon die Jahre zuvor, für Unmut gesorgt. Mit einer parlamentarischen Initiative wollte die Legislaturplanungskommission das aufwändige Verfahren gar gänzlich abschaffen, bzw. wieder auf den Stand von vor der Revision des Parlamentsgesetzes zurückführen. Weil ein ähnliches Begehren allerdings erst 2015 an einer knappen Mehrheit im Nationalrat gescheitert war, schlug die Spezialkommission zusätzlich einen Reformvorschlag vor. Sie regte eine Erwähnung von im Parlament hängigen Vorlagen in der Legislaturplanung an. Um bei der Vorbereitung Zeit sparen und so die Debatte effizienter machen zu können, sollen im Legislaturplanungsbericht auch Geschäfte mitberücksichtigt werden, die im Parlament hängig sind, falls sie zur Erreichung der Legislaturziele beitragen. Anfang September hiess die SPK-NR diese Idee gut und empfahl einstimmig Folge geben.

Legislaturplanung. Vermeidung unnötiger Kosten im Parlamentsbetrieb (Pa. Iv. 16.425)

Die Spezialkommission Legislaturplanung 2015–2019 des Nationalrats war zum Schluss gekommen, dass das momentane Verfahren bei der Beratung der Legislaturplanungsberichte nicht zielführend sei. Der Bundesrat solle seinen Bericht wie früher einfach zur Kenntnisnahme vorlegen. Die jetzige Form mit einem Bundesbeschluss, der von den Räten noch abgeändert werden kann, sei mit zu geringem Nutzen bei einem zu hohen Aufwand für die Kommission wie auch die Räte verbunden. Sie forderte deshalb mit einer parlamentarischen Initiative, dass die 2002 vorgenommene Revision des Parlamentsgesetzes rückgängig gemacht, bzw. wieder eingeführt wird, dass an der Legislaturplanung keine Änderungen vorgenommen werden können, sie Gegenstand einer Debatte sein soll und von ihr lediglich Kenntnis genommen werden kann. Die Schwesterkommission des Ständerats begrüsste diesen Vorschlag.
Auch die FDP-Liberale Fraktion störte sich an der wenig effizienten Vorgehensweise bei der Beratung des Regierungsberichtes. Sie hatte bereits im Februar 2016 eine parlamentarische Initiative mit ähnlicher Stossrichtung eingereicht (Pa.Iv. 16.402). Sie kritisierte, dass die Legislaturplanung mit grossem Aufwand behandelt werde, am Schluss aber nicht bindend sei. Entweder sei das unnötige Prozedere zu vereinfachen oder man solle ganz darauf verzichten. Nicht nur der Bund solle sparen, sondern auch das Parlament solle unnötige, teure und schwerfällige Verfahren abschaffen. Die Freisinnigen wollten mit ihrem Vorstoss die Debatte von 2005 weiterführen, als ein ähnlicher Verordnungsentwurf knapp gescheitert war.
Anfang September nahm die SPK-NR Stellung zu beiden parlamentarischen Initiativen. Sie sprach sich bei beiden, allerdings nur sehr knapp mit 12 gegen 11 Stimmen bei einer Enthaltung, für Folge geben aus. Die Minderheit will die Möglichkeit der Mitwirkung des Parlaments bei der Legislaturplanung nicht gänzlich abschaffen, ist aber durchaus für ein effizienteres Verfahren.

Ende Mai legte die SPK-NR ihren Entwurf für eine Neuorganisation der Legislaturplanung vor, der die Anliegen von drei parlamentarischen Initiativen aufnahm: Zwei davon forderten, dass die Legislaturplanung nur noch als Bericht vorgelegt und vom Parlament zur Kenntnis genommen wird (Pa.Iv. 16.402 und Pa.Iv. 16.425) und eine dritte wollte, dass hängige Vorlagen Bestandteil der Legislaturplanung werden (Pa. Iv. 16.426). Mehr oder weniger einig war man sich in der Kommission darüber, dass die momentane Situation, in der die Legislaturplanung als einfacher Bundesbeschluss beraten wird und Veränderungen daran beschlossen werden können, zeitaufwändig und ineffizient sei. Allerdings – so hielt die SPK-NR in ihrem Entwurf fest – wolle man das Heft auch nicht ganz aus der Hand geben und weiterhin Planungsaufträge erteilen können, wofür das Parlament auch von der Verfassung beauftragt werde. Es gehe also primär um eine Vereinfachung des Verfahrens. Diese soll dadurch erreicht werden, dass die Legislaturplanung künftig nur noch zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, wobei diese Kenntnisnahme formal ein einfacher Bundesbeschluss bleibt. Beraten werden allerdings dann nur noch jene Teile der Planung, die von Kommissionsmehrheiten und -minderheiten zur Änderung beantragt werden. Dieses Vorgehen entspreche demjenigen bei der Behandlung des Finanzplans, das sich bei den bisher zwei Anwendungen bewährt habe. Eine Minderheit der SPK-NR hätte sich eine noch einfachere Lösung gewünscht, indem der Bericht zur Legislaturplanung nur noch zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

Die «ständige Wiederholung der Diskussionen über das Verfahren der Legislaturplanung» betrachte sie als «unnötigen gesetzgeberischen Aktivismus», begründete die SPK-NR ihren Antrag, die drei parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. 16.402, Pa.Iv. 16.425; Pa.Iv. 16.426) für eine Neuorganisation der Legislaturplanung abzuschreiben. Der Antrag des Bundesrats für eine Variante, die eine einfache Kenntnisnahme vorsah, ohne die Möglichkeit, Aufträge zu erteilen, sei Anlass gewesen, die Ideen neu zu überdenken. Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass die 2007 beschlossene Revision das Verfahren bereits genügend einfach halte, Verbesserungen wohl ohne Mehrwert bleiben würden und sich das Parlament schlimmstenfalls vielleicht sogar selber in seinen Kompetenzen beschneiden würde. Eine Kommissionsminderheit beantragte allerdings, dass die Vorlage überarbeitet werden solle. Es käme nicht von ungefähr, dass nach jeder Legislaturplanung – viermal habe man das nun schon durchgespielt, so Minderheitssprecher Matthias Jauslin (fdp, AG) – Kritik angebracht werde. Die Vorstösse einfach abzuschreiben ohne materiell über das Problem zu diskutieren, sei keine Lösung. Vor allem die SVP, die eine Änderung gefordert habe, müsste eigentlich gegen eine Abschreibung sein, so der Aargauer Freisinnige.
Die SVP-Fraktion sprach sich allerdings – zusammen mit den geschlossen stimmenden Fraktionen der GP, der GLP und der CVP – für den Antrag der Mehrheit aus. Die so erzielten 113 Stimmen reichten gegen die Gegenstimmen aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, der FDP und der BDP für eine Abschreibung der drei Vorstösse aus.

Fitnesskur für das Parlament – Entschlackung der Legislaturplanung (Pa.Iv. 20.446)

Die noch junge Legislatur biete die Chance für eine Fitnesskur für das Parlament und eine Entschlackung der Legislaturplanung, befand Damian Müller (fdp, LU) in der Begründung seiner parlamentarischen Initiative, mit der er eine Revision der Behandlung der Legislaturplanung im Parlament forderte. Die Behandlung der Leitlinien der Regierungspolitik sei viel Aufwand, der aber nur zu einem nicht bindenden Beschluss führe. Zudem sei die Legislaturplanungskommission abzuschaffen, die für die Beratung des Berichts sehr viel Zeit brauche. Diese Zeit könne besser genutzt werden, stünden dem Parlament doch Instrumente zur Verfügung, um einzelne auch in der Legislaturplanung vorgesehene Massnahmen dem Bundesrat spezifisch und verbindlich aufzutragen. Die Legislaturplanung solle nicht mehr als einfacher Bundesbeschluss beraten, sondern dem Parlament lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Er sei sich bewusst, dass bereits früher zahlreiche Vorstösse gescheitert seien, mit denen dieser unnötige und kostspielige Prozess hätte abgeschafft werden sollen. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sei es aber wichtiger denn je, sich auf «Wesentlicheres konzentrieren zu können».

Mit 10 zu 3 Stimmen beschloss die SPK-SR Ende März 2021 an ihrer bereits Mitte November 2020 beschlossenen Empfehlung, der parlamentarischen Initiative Damian Müller (fdp, LU) Folge zu geben, festzuhalten. Das Verfahren zur Legislaturplanung sei zu kompliziert und koste Zeit und Geld, weshalb es vereinfacht werden müsse, auch wenn verschiedene bisherige Anläufe gescheitert seien und auch wenn die Schwesterkommission das Anliegen deutlich abgelehnt habe, gab die Kommission in einer Medienmitteilung bekannt. In der Tat hatte die SPK-NR kein Gefallen an einer «Fitnesskur für das Parlament» und an einer «Entschlackung der Legislaturplanung», wie Müller seinen Vorstoss betitelt hatte, gefunden. Mit 18 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung hatte sich die nationalrätliche Kommission im Februar 2021 deutlich gegen Folgegeben ausgesprochen. Die Idee Müllers käme einer Entmachtung des Parlaments gleich, das auch bei der Legislaturplanung «qualifiziert mitwirken» müsse, so die damalige Begründung der SPK-NR. Mit dem neuerlichen Antrag der ständerätlichen Kommission musste sich also die kleine Kammer des Vorstosses annehmen.

Damian Müller (fdp, AG) ergriff in der Sommersession 2021 gleichzeitig als Urheber seiner parlamentarischen Initiative für eine Entschlackung der Legislaturplanung und als Kommissionssprecher der SPK-SR, die seinen Vorstoss mit 10 zu 3 Stimmen unterstützte, das Wort. Die Debatte in der kleinen Kammer war nötig geworden, weil die SPK-NR die Initiative zur Ablehnung empfohlen hatte. Müller bezeichnete das Argument der nationalrätlichen Kommission, seine Idee würde das Parlament entmachten, als nicht stichhaltig. Die Möglichkeiten, die das Parlament bei der Legislaturplanung habe, seien sowieso schon sehr beschränkt. Die «Beerdigung» des Rahmenabkommens durch den Bundesrat zeige zudem, dass sich dieser selber nicht an die Legislaturplanung halte. Von einer Entmachtung zu sprechen sei also nicht angebracht. Statt alle vier Jahre im Rahmen der Legislaturplanung «Scheindebatten» zu führen, müssten die bestehenden Instrumente genutzt werden. Mit Vorstössen könne mehr bewegt werden als mit der letztlich wirkungslosen Beratung der Legislaturplanung – so der Aargauer Freisinnige. Hans Stöckli (sp, BE) wehrte sich gegen die Idee und setzte sich für den Minderheitsvorschlag gegen Folgegeben ein. Er merkte an, dass das Parlament eine aktive, gestalterische Rolle spielen müsse und die wichtige Legislaturplanung nicht einfach zur Kenntnis nehmen dürfe. Die Mehrheit der Kantonsvertreterinnen und -vertreter sah dies jedoch anders und gab der Initiative Müller mit 25 zu 13 Stimmen Folge. Damit geht das Geschäft wieder zurück an die SPK-NR.

Weil der Ständerat auf einer Entschlackung der Legislaturplanung beharrt hatte, musste die parlamentarische Initiative von Damian Müller (fdp, LU) auch vom Nationalrat noch einmal beraten werden. Die SPK-NR empfahl freilich nach wie vor, der Initiative keine Folge zu geben. Auch die Argumente waren noch immer die gleichen: Der Vorstoss komme einer Entmachtung des Parlaments gleich. Wenn es den Bericht zur Legislaturplanung lediglich zur Kenntnis nehmen könne, komme es seiner Mitwirkungspflicht nicht nach. In der letzten Beratung der Legislaturplanung habe die neu gewählte Bundesversammlung im Bereich der Gleichstellung oder der Klimapolitik durchaus Akzente gesetzt. Eine Kommissionsminderheit aus FDP-Mitgliedern argumentierte in der Debatte während der Wintersession 2021 vergeblich, dass das aktuelle Vorgehen nicht befriedigend sei und eine neue Lösung gesucht werden sollte. Wenn das Parlament der parlamentarischen Initiative Folge gebe, könne eine solche alternative Lösung mindestens gesucht werden: «Wenn Sie heute Folge geben, können Sie am Ende des Verfahrens immer noch Nein sagen, wenn Sie wirklich denken, dass es sich um keine gute Lösung handelt», argumentierte etwa Damien Cottier (fdp, NE). Und Kurt Fluri (fdp, SO) fragte, ob denn Motionen und parlamentarische Initiativen nicht «präzisere und schärfere Waffen» seien als die Legislaturplanung. Die Entgegnung von Kommissionssprecher Gerhard Pfister (mitte, ZG), dass man das Instrument der Legislaturplanung bei Interesse an scharfen Instrumenten eben nicht noch stumpfer machen solle, schien auch die Meinung der nationalrätlichen Mehrheit zu sein: Mit 166 zu 26 Stimmen versenkte die grosse Kammer die parlamentarische Initiative Müller definitiv. Einzig die fast geschlossen stimmende FDP.Liberalen-Fraktion unterstützt von Roger Köppel (svp, ZH) sprach sich für Folgegeben aus.