Motionen verlangen Erhöhung des Anteils französisch- und italienischsprachigen Personen in Führungspositionen der Bundesverwaltung (Mo. 05.3174, 05.3186 und 05.3152)

In der Folge überwiesen die Räte im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion Berberat (sp, NE) und der Ständerat eine Motion Studer (sp, NE) für eine Erhöhung der Zahl der französisch- und italienischsprachigen Personen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung. Konkret sollen Bewerberinnen und Bewerber aus diesen Sprachregionen bei gleicher Qualifikation solange den Vorzug gegenüber Kandidierenden aus der Deutschschweiz erhalten, bis ihr Anteil demjenigen der Landesbevölkerung entspricht. Eine Motion Simoneschi (cvp, TI), welche verlangte, dass Stellenausschreibungen des Bundes Italienischsprachige nicht diskriminieren dürfen (z.B. durch das Erfordernis der deutschen oder französischen Muttersprache), nahm der Nationalrat ohne Gegenstimme an. Anlässlich der Beratung der vom Bundesrat unterstützten Motion Studer (sp, NE) erklärte Bundesrat Merz, dass diese Forderung bereits in einer Weisung des Bundesrates aus dem Jahre 2003 enthalten ist, aber leider ungenügend umgesetzt werde.

Nachdem der Nationalrat bereits 2005 einer Motion Berberat (sp, NE) zur Erhöhung der Anzahl der französisch- und italienischsprachigen Personen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung zugestimmt hatte, nahm er jetzt auch diskussionslos eine gleich lautende Motion von Ständerat Studer (sp, NE) an. Die kleine Kammer ihrerseits überwies eine Motion Simoneschi (cvp, TI) aus dem Nationalrat, die verlangt, dass bei Stellenausschreibungen des Bundes Italienischsprachige nicht diskriminiert werden dürfen.

Studie zur Sprachenvielfalt in der Bundesverwaltung

Eine Studie, die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes „Sprachenvielfalt und Sprachenkompetenz in der Schweiz“ erstellt wurde, zeigte auf, dass die deutsche Sprache in der Bundesverwaltung überproportional häufig verwendet, Italienisch als Amtssprache hingegen praktisch vernachlässigt werde.

Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik (2009 und 2010)

Dossier: Berichte zur Bundespersonalpolitik (seit 2009)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Der Bundesrat nahm den alljährlichen Personalpolitik-Bericht zur Kenntnis. Zufrieden zeigte er sich mit dem Anteil an Lehrlingsstellen am Total der Anstellungsverhältnisse. Das Soll nicht ganz erreicht hat der Bund allerdings beim Frauenanteil. Zwar liegt die Frauenquote bei 30 Prozent, allerdings sind Frauen in Kaderpositionen nach wie vor massiv untervertreten. Auch die Vertretung der Landessprachen sei noch nicht adäquat.

Der jährliche Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik zeigte auf, dass der Frauenanteil in der Bundesverwaltung weiter angestiegen war (total 31.7%). Dies gilt auch für den Bereich der oberen Kader (+2%), wo aber nach wie vor lediglich ein Achtel der Beschäftigten (12%) weiblich war, was im Vergleich zur Privatwirtschaft allerdings als beachtlich betrachtet wurde. Die Sollwerte für die Anteile der Sprachregionen, die von der seit 2010 geltenden Sprachenverordnung festgelegt werden, wurden fast erreicht: Der Anteil an deutschsprachigen Mitarbeitenden betrug 2010 72.1% (Soll: 70%), an französischsprachigen Mitarbeitenden 21.0% (Soll: 22%), an italienischsprachigen Mitarbeitenden 6.6% (Soll: 7%) und an rätoromanischsprachigen Mitarbeitenden 0.3% (Soll: 1%). Der Sollwert für den Anteil Lernender (4%) wurde mit 4.5% übertroffen. Der durchschnittliche Bruttolohn in der Bundesverwaltung (ohne EDA-Lokalpersonal) belief sich 2010 auf 116'285 CHF. Für 2012 wurde zwischen Bund und Gewerkschaften eine Lohnerhöhung um 1.2% ausgehandelt.

Verordnung zur Umsetzung des neuen Sprachengesetzes

Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Anfangs Juni verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV), welche per 1. Juli 2010 in Kraft trat und der Umsetzung des neuen Sprachengesetzes dient. In der Verordnung führt der Bund aus, dass er nicht nur die Förderung der kleinen Landessprachen in den Kantonen Graubünden und Tessin vorantreiben, sondern darüber hinaus generell alle mehrsprachigen Kantone in ihrer Erfüllung besonderer Aufgaben finanziell unterstützen will. Weiter definiert er in einem separaten Abschnitt Massnahmen zur Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften, wobei insbesondere die Förderung des schulischen Austauschs und die Finanzhilfen zuhanden des Instituts für Mehrsprachigkeit der Universität und Pädagogischen Hochschule Fribourg hervorzuheben sind. Letzteres wird in Zukunft die Funktion eines nationalen Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit innehaben. Einen inhaltlichen Schwerpunkt setzt die Verordnung auch mit der Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Aufgrund der Empfehlung einer Nationalfondsstudie definiert der Bund Quoten für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Departementen. Die Sollwerte sehen eine Zusammensetzung aus 70% deutsch-, 22% französisch-, 7% italienisch- und mindestens einem Prozent rätoromanisch-sprachigen Angestellten vor. En gros werden diese Werte in der Bundesverwaltung bereits realisiert, jedoch variiert deren Erfüllung von Departement zu Departement noch stark. Neu hält die Verordnung ebenfalls fest, dass Mitglieder des mittleren und oberen Kaders mit Ausnahme der Angehörigen der Eidgenössischen Technischen Hochschulen über gute aktive Kenntnisse einer zweiten, sowie mindestens über passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache verfügen sollen. Wo dies nicht der Fall ist, müssen innerhalb eines Jahres nach Stellenantritt Massnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse getroffen werden. Ein ähnliches Anliegen enthielt auch die im selben Jahr überwiesene Motion de Buman (cvp, FR).

Der Bundesrat verabschiedete Anfang Juni eine Verordnung, in der Sollwerte für die angemessene Vertretung der Landessprachen festgelegt werden. Zwar seien die Sprachregionen in der gesamten Verwaltung proportional vertreten, dies gelte aber nicht für Kaderpositionen, in denen Deutschschweizer 80% des Stellentotals halten. Die Verordnung, die am 1. Juli in Kraft trat, setzt das Sprachengesetz um. Es handle sich hier aber nicht um gesetzliche Quoten und es würden auch keine Fristen gesetzt, innerhalb derer die Sollwerte erreicht werden müssten, betonte Bundesrat Burkhalter. Eine Aufstockung der Mittel für Sprachförderung, mehr Übersetzerstellen, die Gleichbehandlung der italienischen Sprache bei Publikationen und die Forderung, dass Kader über aktive Kenntnisse einer zweiten und passiv einer dritten Landessprache verfügen müssen, sind die wichtigsten Mittel, mit denen die Ziele erreicht werden sollen.

Beherrschung der Amtssprachen bei Kadermitgliedern (10.3301)

Um dem Anliegen der proportionalen Vertretung der Sprachregionen in der Bundesverwaltung Nachdruck zu verleihen, nahmen National- und Ständerat eine Motion de Buman (cvp, FR) an, welche die Dreisprachigkeit von Kadermitgliedern der Bundesverwaltung fordert. Die Motion verlangt, dass Kadermitglieder neben ihrer Muttersprache eine zweite Amtssprache beherrschen und eine dritte mindestens verstehen. Bei Anstellungen soll die Dreisprachigkeit zur Bedingung gemacht werden. Beide Kammern nahmen darüber hinaus eine Motion Lombardi (cvp, TI) an (09.4331), die eine Ombudsperson verlangt, welche für die Förderung der italienischen Sprache und eine adäquate Vertretung italienischsprachiger Beamter in der Verwaltung zuständig sein soll. Der Bundesrat unterstützte die Motion und erweiterte sie dahingehend, dass nicht nur die italienische, sondern auch die französische Sprache darunter fallen solle. Auch die Anregung von Ständerat Maissen (cvp, GR), die rätoromanische Sprache aufzunehmen, wurde entgegengenommen. Per 1. Juli 2010 wurde bereits ein Ombudsmann eingestellt, dessen Aufgaben aber noch präzisiert werden müssen.

Rücktritt des Delegierten für Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (2012)

Ende November trat der Delegierte für Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, Vasco Dumartheray, zurück. Der Delegierte soll gemäss Sprachenverordnung die italienische und französische Sprache in der Verwaltung fördern und die Verwaltungseinheiten bei der Personalrekrutierung unterstützen. Aufgrund der Motion „Förderung der Mehrsprachigkeit“ (12.3009) und auf der Basis der im Berichtsjahr erst vom Nationalrat angenommenen Motion Maire (sp, NE) (12.3828) bestimmte neu der Bundesrat den Delegierten, der zudem nicht mehr beim Eidgenössischen Personalamt, sondern beim EFD angesiedelt werden soll. Ein Nachfolger von Dumartheray wurde 2012 noch nicht bestimmt.

Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (2012)

Ende 2012 legte das Eidgenössische Personalamt (EPA) den vierjährlich zu erstellenden Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vor. Der Bericht zeigt auf, dass der Anteil französischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten vier Jahren leicht zugenommen hat und mit 21,2% dem Sollwert von 22% immer näher kommt. Ebenfalls noch nicht beim Sollwert angelangt ist der Anteil italienischsprachiger (6,7%; Soll: 7%) und rätoromanischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (0,3%; Soll 1%). In der Bundesverwaltung übervertreten ist entsprechend die deutsche Sprache (71,8%; Soll: 70%). Obwohl mit Artikel 9 des Sprachengesetzes Bundesangestellte das Anrecht auf die Muttersprache als Arbeitssprache haben, zeigte die Befragung des Personals im Jahr 2011, dass lediglich 73% in ihrer bevorzugten Amtssprache arbeiten. Das EPA wies zudem verschiedene unternommene Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit aus, wie etwa eine zentralisierte Sprachausbildung, Marketinganstrengungen, um den Bund als Arbeitgeber auch in der französischen und italienischen Schweiz bekannt zu machen oder die Erarbeitung von Massnahmenkatalogen durch die Bundeskanzlei und die Departemente. Die Räte waren mit dem Erreichten noch nicht zufrieden und forderten in einer Motion der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-SR) eine Zentralisierung der strategischen Steuerung für die Förderung der Mehrsprachigkeit beim EFD. Weiter beauftragten sie den Bundesrat dafür zu sorgen, dass Führungskräfte zwei Amtssprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen, wobei die Ausbildung vom Arbeitgeber zu bezahlen sei. Für die Umsetzung dieser Massnahmen solle die Regierung einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten ernennen. Zwei noch nicht behandelte Postulate Romano (cvp, TI) (12.4050) und Cassis (fdp, TI) (12.4265) verlangen zudem einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ist ein alljährlich wiederkehrendes Thema. Die 2012 vom Nationalrat angenommene Motion Maire (sp, NE), welche die Unterstellung des Delegierten für Mehrsprachigkeit unter das Eidgenössische Finanzdepartement statt des Personalamts verlangt, wurde im Berichtsjahr auch vom Ständerat überwiesen. Neu wurde der Delegierte vom Bundesrat gewählt. Als Nachfolger des 2012 zurückgetretenen Vasco Dumartheray wurde die Luganeser Stadträtin Nicoletta Mariolini gewählt. Sie soll laut Sprachenverordnung die Dreisprachigkeit in der Bundesverwaltung fördern und bei Personalrekrutierungen unterstützend wirken. Die bereits 2012 eingereichten Postulate Romano (cvp, TI) und Cassis (fdp, TI), die einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verlangen, wurden 2013 im Plenum noch nicht behandelt. Auslöser war damals der Bericht des Eidgenössischen Personalamts, der zwar eine Zunahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzeigte, deren Muttersprache nicht deutsch ist, aber auch darauf hinwies, dass die Sollwerte für französisch-, italienisch- und rätoromanisch-sprachige Mitarbeitende noch nicht erfüllt sind. Das Magazin „l’Hebdo“ veröffentlichte Ende April eine Untersuchung, mit der die Dominanz der Deutschschweizer Sprache anhand des Staatskalenders und der dort vermerkten Korrespondenzsprache aufgezeigt wurde. Von den 199 einflussreichsten Beamten sind laut der Untersuchung lediglich 16% nicht deutscher Muttersprache.

Der Nationalrat überwies ein Postulat Romano (cvp, TI) und ein Postulat Cassis (fdp, TI), die beide eine Untersuchung der Sprachkompetenzen in den Führungsgremien der Bundesverwaltung forderten. Die Mehrsprachigkeit der Schweiz müsse auch in der Bundesverwaltung gewürdigt werden. Das vom Bundesrat anvisierte Ziel, dass Kaderpersonen des Bundes über aktive Kenntnisse in zwei Amtssprachen und passive Kenntnisse in einer dritten Amtssprache hätten, sei zwar begrüssenswert, es brauche aber damit erst recht eine Untersuchung der gegenwärtigen Sprachkenntnisse und eine Bedarfsanalyse. Der Bundesrat argumentierte vergeblich, dass die Förderung der Mehrsprachigkeit ein Gegenstand des vierjährlich erscheinenden Evaluationsberichtes des Eidgenössischen Personalamtes sei, der zwar nicht in der verlangten Detailliertheit berichte, mit dem sich aber Entwicklungen aufzeigen liessen. Die grosse Kammer nahm die Postulate mit 115 zu 69 (Romano) bzw. mit 123 zu 60 Stimmen (Cassis) an. Beide Male kam Opposition aus der SVP und der GLP. Bundesrätin Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass man im Zusammenhang mit der Sprachenverordnung beide Postulate bereits bearbeite.

Mitte März 2015 genehmigte der Bundesrat den Evaluationsbericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Der Bericht stellte ein insgesamt gutes Zeugnis aus. Für die Periode 2008 bis 2014 seien die gesetzten Ziele einer ausgewogenen Verteilung der Landessprachen unter den Angestellten der Bundesverwaltung erreicht worden. Seit 2014 erreiche der Anteil französischsprachiger Mitarbeitenden den Sollwert von 21.6 Prozent. Auch der Anteil von 6.8 Prozent Bundesverwaltungsangestellter mit italienischer Muttersprache liege über der definierten Mindestgrenze. Einzig die 0.3 Prozent rätoromanisch Sprechende lägen noch nicht im Zielband. Freilich gebe es aber noch zu grosse Unterschiede, wenn die Sprachenverteilung in den unterschiedlichen Lohnklassen betrachtet werde. Insbesondere in den oberen Lohnklassen seien deutschsprachige Mitarbeitende mit 72.5 Prozent über- und italienischsprachige Angestellte mit 4.8 Prozent untervertreten; die französische Sprache ertöne hier in einem adäquaten Umfang (21.9%).
Im Bericht wurden Empfehlungen abgegeben, die der Bundesrat laut Medienmitteilung begrüsste. Neben der weiterhin anzustrebenden adäquaten Vertretung der Landessprachen, auf die bei der Rekrutierung geachtet werden soll, sollen auch die Sprachkompetenzen des bestehenden Personals gefördert werden. Künftige Evaluationen bezüglich Mehrsprachigkeit der Bundesverwaltung sollen zudem wenn möglich digital erfolgen.

In den französisch- und italienischsprachigen Medien wurden die Unterschiede zwischen den Departementen diskutiert. So gebe es etwa im VBS (17.6% Romand.e.s) und im UVEK (18.3%) wesentlich weniger französisch sprechende Mitarbeitende als im EDA (28.5%) und im EDI (28%), die «comme par hasard» beide von französischsprechenden Bundesräten geleitet würden, so die Erklärung von L'Express. Der Corriere del Ticino kritisierte vor allem die zu tiefen Anteile Italienischsprachiger in den Chefabteilungen. Auch die NZZ wies darauf hin, dass die gesetzten Ziele teilweise nur deshalb erreicht würden, weil sich zahlreiche italienisch- und französischsprachige Angestellte um die Übersetzung der nach wie vor vorwiegend deutschen Dokumente kümmerten. Die NZZ sprach denn auch von einer «durchzogenen Bilanz» und einem fehlenden «Gefühl für Italianità».

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mo. 20.3920 und Po. 20.3921)

Mit einem Postulat (20.3921) und einer Motion (20.3920) wollte sich die SPK-NR für die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung stark machen. Die Untervertretung der sprachlichen Minderheiten würde immer wieder damit gerechtfertigt, dass es zu wenige Bewerbungen aus dem französischen, italienischen und rätoromanischen Sprachraum gebe. Dies könne aber nicht überprüft werden, da ein Monitoring fehle, zu dem der Bundesrat nun mit der Motion verpflichtet werden soll. Der vom Postulat geforderte Bericht soll zudem Möglichkeiten evaluieren, mit denen die Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern aus nicht-deutschsprachigen Regionen gesteigert werden könnte. Vorgeschlagen wurden etwa Bewerbungsgespräche, bei denen eine Person mit der gleichen Muttersprache wie die kandidierende Person anwesend sei, die Förderung von Home-Office für Personen aus Randregionen oder die Ausschreibung von Stellen auch auf Rätoromanisch.
In seiner Stellungnahme verwies der Bundesrat auf den Evaluationsbericht 2015–2019, der ausweise, dass die Sollwerte für Mehrsprachigkeit erreicht worden seien. Da die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung aber ein strategisches Legislaturziel sei, werde der Handlungsbedarf sowieso laufend evaluiert. Die verlangten Kennzahlen und die Überprüfung der vorgeschlagenen Massnahmen könnten deshalb im nächsten Evaluationsbericht ausgewiesen werden. Entsprechend beantragte die Regierung die Annahme von Motion und Postulat.

Diskussionslos hiess der Nationalrat in seiner Sondersession im Oktober 2020 die Motion (20.3920) und das Postulat (20.3921) seiner SPK-NR für eine bessere Einhaltung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung gut. Beide Vorstösse waren auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen worden.

Auch im Ständerat stiess die Motion der SPK-NR für ein Monitoring von Bewerbungen auf Bundesverwaltungsstellen, um die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung zu fördern, auf einstimmigen Anklang. Mit der Analyse von Bewerbungen soll geprüft werden, ob es aus unterschiedlichen Sprachregionen eine unterschiedliche Zahl von Bewerbungen gibt, was häufig als Begründung für die Untervertretung sprachlicher Minderheiten ins Feld geführt wird. Genauere Zahlen würden die Planung von gezielten Förderungsmassnahmen ermöglichen, etwa spezifischere Anwerbung in den verschiedenen Sprachgemeinschaften, so die von Kommissionssprecher Stefan Engler (mitte, GR) vorgebrachte und auch von der SPK-SR einstimmig unterstützte Begründung. Weil auch der Bundesrat die Motion unterstützte und kein Antrag auf Ablehnung vorlag, hätten die Zeichen eigentlich auf diskussionslose Annahme gestanden. Allerdings ergriff Daniel Fässler (mitte, AI) das Wort und wies darauf hin, dass bei der Umsetzung der Motion allenfalls Schwierigkeiten entstehen könnten, weil zwischen Herkunfts- und Wohnsitzkanton unterschieden werden müsse. Es gehe dabei nicht nur um eine Sprachregion, sondern auch um einen kulturellen Kontext, dem man entstamme. Bundesrat Ueli Maurer versicherte, dass man versuchen werde, die Herkunft umfassender zu eruieren, etwa auch mit den Angaben dazu, wo eine Bewerberin oder ein Bewerber zur Schule gegangen sei. Eine «wissenschaftliche Genauigkeit» gebe es jedoch nicht. Aber der Bundesrat werde versuchen, die Motion so umzusetzen, dass «nicht nur die Sprachen, sondern auch die Kultur- oder Herkunftskreise» erfasst würden und in der Verwaltung entsprechend abgebildet werden könnten. In der Folge passierte der Vorstoss die Kammer dann ohne Gegenstimmen.

Anfang Januar hatte sich die SPK-NR darüber informieren lassen, dass die Umsetzung ihrer Motion für die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung «auf Kurs» sei. Der Bundesrat beantragte kurz darauf in seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 die Abschreibung dieser Motion, da bei Bewerbungen nicht nur die Sprachzugehörigkeit, sondern – wie in der Motion verlangt – neu auch die Herkunftskantone von Bewerberinnen und Bewerbern erfasst würden. Im nächsten Bericht 2020–2023 über die Förderung der Mehrsprachigkeit könnten dafür erstmals Zahlen ausgewiesen werden, wusste die SPK-NR zu berichten. Die Räte kamen dem Antrag des Bundesrats auf Abschreibung in der Sommersession 2023 stillschweigend nach.