Effizienzpaket für die Bundesverwaltung (CVP-Motion 03.3311)

Der Nationalrat nahm eine Motion Häberli (cvp, TG) (04.3803) für eine umfassende Reform und Straffung der Bundesverwaltung diskussionslos an. Der Ständerat hiess sie und auch eine ähnliche Motion Stähelin (cvp, TG) (04.3702) gut. Er überwies auch eine vom Nationalrat im Vorjahr akzeptierte Motion der CVP für eine eingehende Überprüfung der Aufgaben und Leistungen des Staates sowie eine grundlegende Verwaltungsreform (03.3311). Umstritten war hingegen ein in Motionsform gekleideter Prüfungsauftrag der nationalrätlichen Kommission (05.3228), welcher sich mit dem Entlastungsprogramm 2004 befasste. Dieser forderte den Bundesrat auf, im Rahmen der von ihm eingeleiteten Verwaltungsreform die Integration der beiden Bundesämter für Veterinärwesen und für Landesversorgung sowie der Forstdirektion in das Bundesamt für Landwirtschaft ins Auge zu fassen. Gegen den Widerstand der Linken, welche darin eine Sparmassnahme auf dem Buckel des Personals sah, die sachlich nicht gerechtfertigt sei, überwies der Nationalrat den Vorstoss. Der Ständerat hiess den Überprüfungsauftrag ebenfalls gut, obwohl insbesondere die vorgeschlagene Integration des Bundesamtes für Veterinärwesen in das Landwirtschaftsamt auf Kritik stiess, da ersteres bezüglich seiner Aufgaben eher im Gesundheits- oder Verbraucherschutzbereich einzuordnen wäre. Der Bundesrat beschloss, das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) auf Anfang 2006 zu einem guten Teil in das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) zu überführen und dieses neu Bundesamt für Umwelt (Bafu) zu nennen. Andere Teile des BWG gingen an die Bundesämter für Verkehr resp. Energie. (Zu den Forderungen nach der Bildung eines Forschungs- und Bildungsdepartementes resp. der Ausgliederung der KTI aus dem BBT und die Überführung in einen dem Nationalfonds ähnlichen Status siehe hier und hier.)

Startschuss zu besserer Effizienz in der Bundesverwaltung (2005)

Die Regierung gab Mitte September den eigentlichen Startschuss zu einer Verwaltungsreform. Ziel sei es gemäss Bundesrat Merz, Abläufe zu vereinfachen und Strukturen auf ihre Zweckmässigkeit zu überprüfen. Dabei gehe es nicht um Personalabbau und direkte Einsparungen, sondern primär um Effizienzgewinne. Als Beispiele wurden später die Schaffung von Dienstleistungszentren genannt, welche für die Bundesämter Routinearbeiten aus dem Personal- oder Rechnungswesen zentral erledigen könnten, wie etwa Stellenausschreibungen und die erste Triage der Bewerbungen. Aufsehen erregten die rigorosen Sparanstrengungen im EJPD. Nach einer 2004 eingeleiteten Aufgabenüberprüfung kündigte Departementschef Blocher im Juni an, bis 2008 in den zentralen Diensten seines Departementes netto 116 Stellen (d.h. ein Fünftel) abzubauen. Dabei sollen primär Doppelspurigkeiten und unnötige Hierarchiestufen eliminiert werden. Bereits gestrichen wurde unter anderem die Stelle der stellvertretenden Generalsekretärin des Departements.

Reform und Straffung der Bundesverwaltung sowie Entrümpelung des Bundesrechts (Motionen Stähelin)

Der Nationalrat überwies die Motion von Ständerat Stähelin (cvp, TG) (04.3702) für eine Reform und Straffung der Bundesverwaltung ebenfalls. Beide Kammern hiessen auch eine weitere Motion Stähelins gut, welche verlangt, in einem Sammelerlass obsolet gewordene Einzelbestimmungen aus Gesetzen zu eliminieren.

BRG Formelle Bereinigung des Bundesrechts (07.065)

Wie das Parlament mit der Überweisung einer Motion Stähelin (cvp, TG) (05.3815) verlangt hatte, legte der Bundesrat eine Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechts vor. Er beantragte darin, 31 bedeutungslos gewordene Erlasse der Bundesversammlung ganz aufzuheben und in weiteren 55 Erlassen einzelne obsolet gewordene Bestimmungen zu streichen resp. an neue Vorschriften des Bundesrechts anzupassen. Er gab gleichzeitig bekannt, dass er diese Aufräumarbeit in seinem eigenen Bereich bereits durchgeführt habe und dabei unter anderem 112 Erlasse der Gesamtregierung und weitere 56 der Departemente aufgehoben habe. Der Ständerat hiess in der Dezembersession die Anträge des Bundesrats ohne Gegenstimme gut. Direkt im Anschluss daran überwies er eine weitere Motion Stähelin (07.3615), welche zusätzlich zu dieser formalen Bereinigung auch noch eine materielle Überprüfung des gesamten Bundesrechts im Hinblick auf Effizienz, Praktikabilität und Notwendigkeit fordert.

Als Zweitrat stimmte der Nationalrat der formellen Bereinigung des Bundesrechts ohne Gegenstimme zu. Im Anschluss daran hiess er auch die Motion von Ständerat Stähelin (cvp, TG) (07.3615) gut, welche zusätzlich eine materielle Überprüfung des gesamten Bundesrechts im Hinblick auf Effizienz, Praktikabilität und Notwendigkeit fordert.