Der Ständerat ratfizierte auf Antrag des Bundesrats das im Vorjahr von der Schweiz unterzeichnete Übereinkommen des Europarates über «Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten». Da das schweizerische Strafrecht zum Teil bereits weiter geht, als es das Übereinkommen verlangt, waren keine Gesetzesanpassungen erforderlich.
- Schlagworte
- Datum
- 10. Dezember 1992
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 92.068
- Quellen
- anzeigen
von Hans Hirter
Aktualisiert am 20.01.2020
Aktualisiert am 20.01.2020