Antrag, das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann sei aufzulösen (93.078)

Bei den in der Wintersession beratenen Sanierungsmassnahmen des Bundesfinanzhaushaltes stellte die Waadtländer Liberale Sandoz den Antrag, das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann sei aufzulösen, um so eine halbe Mio Fr. zu sparen. Der Antrag wurde mit Ausnahme der LP, der SD/Lega und der AP von allen Fraktionen abgelehnt und deutlich verworfen. An der Spitze des Gleichstellungsbüros, welches im November seinen fünften Geburtstag feiern konnte, fand ein Wechsel statt. Claudia Kaufmann, welche diese Amtsstelle seit deren Gründung geleitet hatte, ging als stellvertretende Generalsekretärin ins EDI. Zu ihrer Nachfolgerin wurde die Genfer Juristin Patricia Schulz ernannt.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)

Angesichts der prekären Finanzlage von Bund und Kantonen wurden Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen. Eine aus Vertretern des EFD und der kantonalen Finanzdirektoren bestehende Arbeitsgruppe regte in einem Diskussionspapier unter anderem an, mittelfristig auf die Revision und somit den Ausbau der Ergänzungsleistungen zu verzichten, den vollen Teuerungsausgleich auf den AHV/IV-Renten für ein Jahr zu streichen, die Viertelsrenten in der IV abzuschaffen und die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zu kürzen.

Beim zweiten Sanierungsprogramm der Bundesfinanzen beschloss der Bundesrat, neben anderen Sparmassnahmen den 1990 versprochenen jährlichen Sonderbeitrag an die AHV im Umfang von 170 Mio Fr. bis mindestens 1996 nicht zu entrichten. Damit sollten die vorübergehenden Mehrkosten gedeckt werden, die durch den vorzeitigen Rentenbezug entstehen, wie ihn die 10. AHV-Revision vorsieht. Der Entscheid des Bundesrates hat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Renten, belastet aber den Ausgleichsfonds entsprechend.

Als weiteren Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen beantragte der Bundesrat dem Parlament Einsparungen bei der IV von 45 Mio. Fr. bis 1997. Insbesondere sollten die Beiträge an Anstalten, Werkstätten und Wohnheime für IV-Rentner nicht mehr ausgerichtet werden, sobald die in diesen Einrichtungen untergebrachten Personen das AHV-Alter erreichen. In gleicher Weise sollten die Beiträge an die Beratung und Betreuung Invalider und ihrer Angehöriger nur noch bezahlt werden, solange die betroffenen Invaliden noch nicht im Rentenalter sind. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission, die einen Leistungsabbau zulasten der Invaliden befürchtete, und lehnte diese Vorschläge recht deutlich ab.

Ebenfalls im Rahmen dieses Sanierungsprogramms wollte der Bundesrat – ähnlich wie schon im Eurolex-Paket – die schrittweise Abschaffung der freiwilligen AHV/IV für Auslandschweizer einleiten. Gemäss seinem Vorschlag sollten keine Neubeitritte zur freiwilligen Versicherung mehr möglich sein, eine Übergangsregelung die Rentenansprüche der bisherigen Versicherten im Umfang der bis zu zehn Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geleisteten Beiträge jedoch gewährleisten. Der Bundesrat veranschlagte die möglichen Einsparungen auf bis zu 40 Mio. Fr. pro Jahr. Der Nationalrat wies die Vorlage an die Regierung zurück mit der Auflage, stattdessen für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben sowie eine anderweitige Versicherung für Auslandschweizer in jenen Staaten zu sorgen, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen.

Bei den Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt lehnte auch der Ständerat die Streichung gewisser Beiträge der IV an Einrichtungen für Behinderte im Rentenalter ab. Die Ratsmehrheit teilte damit die Befürchtung des Nationalrates und der Kommissionsminderheit, dass dadurch Schwerbehinderte im Alter ihre ihnen vertrauten Heime verlassen müssten. Die Räte vergaben damit Einsparungen von jährlich 20 Millionen Franken.

Wie schon der Nationalrat, beschloss auch Der Ständerat, die freiwillige AHV für Auslandschweizer und -schweizerinnen vorläufig nicht aufzuheben, selbst wenn damit auf längere Frist Einsparungen von jährlich rund 40 Mio. Fr. vergeben werden. Die kleine Kammer übernahm die Argumentation des Nationalrates, wonach mit einer Auflösung dieser Versicherungsmöglichkeit für einzelne Betroffene grosse Probleme entstehen könnten, weshalb vorderhand aus Gründen der Solidarität auf diese letztlich geringfügige Einsparung verzichtet werden sollte. Damit die Sanierungsmassnahmen dennoch verabschiedet werden konnten, sah der Ständerat aber von einer Rückweisung an den Bundesrat ab und strich die Teilvorlage ganz. Der Nationalrat schloss sich diesem Prozedere diskussionslos an.

Geschäftsprüfungskommission Inspektionsbericht Asylsuchende ohne Identitätspapiere Einschätzung der Gefahren in den Herkunftsländern

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates legte ihren Inspektionsbericht zum Vollzug im Flüchtlingsbereich vor und erteilte dabei Bund, Kantonen und Hilfswerken insgesamt gute Noten. Die GPK ortete allerdings zwei Differenzen zwischen ihr und dem BFF. Sie kritisierte die Praxis des Amtes, Asylsuchende ohne Identitätspapiere bei den Empfangszentren zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Ausweis zu beschaffen, da nicht in allen Fällen erwiesen sei, dass die Ausweise in betrügerischer Absicht vernichtet oder versteckt worden seien, weshalb mit diesem Vorgehen durchaus auch völkerrechtswidrige Zustände geschaffen werden könnten. Sie schlug vor, die Flüchtlinge jeweils vorläufig in eine Unterkunft aufzunehmen. Die zweite Differenz betraf die Einschätzung der Gefahren in den Herkunftsländern. Hier sollten die Behörden die Erfahrung und das Wissen der Hilfswerke vermehrt einbeziehen. Generell empfahl die GPK dem Bundesrat, die Kapazitäten im Asylwesen trotz Sparmassnahmen nicht weiter zu reduzieren und die gegenwärtige Entspannung im Asylbereich zur Vorbereitung auf neue Flüchtlingsströme zu nutzen.

In seiner Stellungnahme zum Bericht stellte sich der Bundesrat in den beiden Differenzpunkten vollumfänglich hinter die Praxis des BFF. In der Frage der Asylsuchenden ohne Ausweispapiere vertrat er die Ansicht, die Lösung der GPK würde nicht nur zu einem beachtlichen Mehraufwand, sondern auch zu langwierigeren Verfahren führen. Zudem würden die Wegweisungen erheblich erschwert. Zum Einbezug der Hilfswerke bei der Lagebeurteilung in den Herkunftsländern meinte er, die Flüchtlingsorganisationen seien bereits heute in diesem Bereich zur Mitarbeit aufgefordert. Die Diskussionen würden sich aber in der Regel nicht um die jeweilige Lage in bestimmten Gebieten drehen, sondern um die Konsequenzen, die daraus zu ziehen seien. Hier den Hilfswerken ein Mitspracherecht einzuräumen, würde zu einer Vermischung der Verantwortlichkeiten in der Asylpolitik und letzlich zu einer Schwächung der Legitimität des heutigen Asylverfahrens führen.