Da sich in unmittelbarer Zukunft eher noch eine Verschärfung der Arbeitsmarktlage abzeichnet, gab der Bundesrat ausserdem einen Entwurf für einen dringlichen Bundesbeschluss in die Vernehmlassung. Zur Diskussion stellte er dabei eine Verlängerung der Bezugsberechtigung der Arbeitslosengelder von maximal 300 auf 400 Tage, eine Reduktion des Entschädigungssatzes von 80 auf 70% des vorherigen Lohnes, wobei allerdings ein Ausnahmekatalog vorgesehen war, administrative Erleichterungen (Wegfall der Kontrollpflicht bei Kurzarbeit) sowie Anreize für vorübergehende Arbeitseinsätze (Erhöhung der Subventionssätze für Programme zur vorübergehenden Beschäftigung von Arbeitslosen). Eine tiefgreifende Revision der ALV wollte der Bundesrat hingegen auf den ordentlichen Gesetzgebungsweg verweisen. Als Zeithorizont nannte er Mitte 1994.
- Schlagworte
- Datum
- 14. November 1992
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
anzeigen
- Presse vom 17.9. und 14.11.92. "Wild (1993). Die Arbeitslosenversicherung in der Bewährung", in Soziale Sicherheit, Nr. 1, S. 37ff.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 27.07.2017
Aktualisiert am 27.07.2017