Auslagerung von drei Bundesämtern

Mit der unter dem Titel der Dezentralisierung der Bundesverwaltung laufenden Auslagerung von drei Bundesämtern nach Neuenburg, Biel und Grenchen (SO) harzte es weiterhin. Die im Januar für 1990 angekündigte Botschaft des Bundesrates wurde noch nicht verabschiedet. Auf lokaler Ebene gingen die Vorarbeiten aber weiter: in Neuenburg, wohin das Bundesamt für Statistik mit seinen rund 300 Angestellten dislozieren soll, stellten die Behörden ein konkretes Bauprojekt vor.

Von der ursprünglich breit angelegten Übung zur Dezentralisierung der Bundesverwaltung war schliesslich noch die Verlegung von drei Bundesämtern übrig geblieben. Der Bundesrat beantragte im Mai in einer entsprechenden Baubotschaft, 1994 die Bundesämter für Wohnwirtschaft resp. für Wasserwirtschaft nach Grenchen (SO) resp. Biel und 1998 das Bundesamt für Statistik nach Neuenburg zu verlegen. Als Hauptgründe für diese von den Personalverbänden nach wie vor bekämpfte Dislozierung gab er das knappe Angebot an Büroräumen in der Region Bern und regionalpolitische Erwägungen an. Zudem erhofft er sich von Standorten, die näher an der Sprachgrenze liegen, Vorteile für die Rekrutierung französischsprachigen Personals.

Das im Verlauf der Jahre massiv geschrumpfte Projekt der Dezentralisierung der Bundesverwaltung trat in die Entscheidungsphase. Der Ständerat stimmte als Erstrat ohne Opposition den Baukrediten für die Verlegung von drei Bundesämtern von Bern nach Neuenburg, Biel und Grenchen (SO) zu. Der Widerstand des von der Verlegung betroffenen Personals kam dann im Nationalrat zur Sprache. Insbesondere der Gewerkschaftsvertreter Vollmer (sp, BE), aber auch der Fraktionssprecher der FDP wiesen auf eventuelle negative Auswirkungen auf das Betriebsklima in den umzusiedelnden Amtern für Statistik, für Wasserwirtschaft bzw. für Wohnungswesen hin; am ausgeprägtesten war die Kritik am neuen Standort Grenchen. Rückweisungsanträge von Dünki (evp, ZH) für das Projekt in Grenchen und der SD/Lega-Fraktion für die Vorhaben in Biel und Neuenburg wurden jedoch deutlich abgelehnt. In Anbetracht der Vorteile in bezug auf die Rekrutierung von französischsprachigem Personal und der von der Dezentralisierung erhofften wirtschaftlichen Stärkung der Jurasüdfussregion schien einer Mehrheit des Rates ein Umzug oder ein längerer Arbeitsweg für das Personal durchaus zumutbar.

Als erstes der drei Bundesämter, deren Wegzug aus der Bundesstadt 1992 beschlossen worden war, dislozierte das Bundesamt für Wohnungswesen mit seinen rund 50 Beschäftigten nach Grenchen (SO).

Das rund 500 Beschäftigte zählende Bundesamt für Statistik schloss im November seinen Umzug nach Neuenburg ab. Damit befinden sich alle drei 1992 vom Parlament für eine Aussiedlung aus der Bundesstadt bestimmten Ämter an ihrem neuen Standort.

"New Public Management"

Nicht zuletzt die schlechte Lage der öffentlichen Finanzen hat dazu geführt, dass sich die Realisierungschancen für neue Modelle der Organisation der staatlichen Verwaltungstätigkeit verbessert haben. Im Vordergrund der Diskussionen stand dabei das in den USA entwickelte und in Europa zuerst in der niederländischen Stadt Tilburg erprobte sogenannte "New Public Management". Dieses setzt nicht auf die Privatisierung bisher vom Staat wahrgenommener Aufgaben und wird deshalb gerade von der politischen Linken und den Gewerkschaften positiv beurteilt. Sein Hauptelement besteht in der Aufteilung der Verwaltung in dezentrale Einheiten, welche sich als bürgernahe Dienstleistungszentren verstehen und im Rahmen von Leistungsverträgen und Globalbudgets eigenverantwortlich handeln. In der Schweiz beschloss die von einer rot-grünen Mehrheit regierte Stadt Bern als erste, ab Anfang 1995 während zwei Jahren in drei Verwaltungsbereichen (Jugendamt, Strassenbau und Feuerwehr) konkrete Erfahrungen mit diesem Modell zu sammeln. Kurz darauf entschied auch die Stadt Winterthur, ab 1996 in acht Verwaltungsabteilungen entsprechende Pilotprojekte zu starten.

Nachdem bereits diverse Kantone und Gemeinden erste Erfahrungen mit dem "New Public Management" (NPM) machen, sind auch beim Bund Weichen in diese Richtung der Verwaltungsreform gestellt worden. Im Rahmen der Beratung der Regierungsreform (s. oben) hatte der Nationalrat im Januar einem Antrag zugestimmt, der für Verwaltungsbereiche, die mit einem Leistungsauftrag geführt werden, Ausnahmen vom Finanzhaushaltsgesetz vorsieht, um eine Globalbudgetierung und die Übertragung von Kreditresten auf das nächste Jahr zu ermöglichen. Für den Ständerat war das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) nicht der richtige Ort für die Einführung dieser Neuerung. In dem von ihm verlangten Zusatzbericht schlug der Bundesrat dann vor, diese Bestimmungen in das Finanzhaushaltsgesetz und das Gesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes zu integrieren. Das Parlament stimmte diesen Teilrevisionen zu.

Umstrukturierung des Bundesamtes für geistiges Eigentum

Das Parlament hiess die vom Bundesrat im Vorjahr beantragte Umwandlung des Bundesamtes für geistiges Eigentum in eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte öffentlich-rechtliche Anstalt gut. In der Eintretensdebatte im Nationalrat wurde von verschiedener Seite betont, dass das neue Organisationsstatut als zukunftweisender Prototyp für die Modernisierung der gesamten Bundesverwaltung angesehen werden könne. Umstritten war in der Detailberatung bloss, ob das Personal öffentlich- oder privatrechtlich angestellt werden soll. Mit dem Argument, dass ein Institut, das sich auf dem Markt bewähren wolle, in seiner Personalpolitik flexibel sein müsse, setzte sich knapp die von der bürgerlichen Mehrheit bevorzugte privatrechtliche Anstellung durch. Dies hatte zur Folge, dass die SP und die GP in der Gesamtabstimmung der Vorlage nicht mehr zustimmten.

Der Ständerat beschloss in Abweichung vom Nationalrat einstimmig eine öffentlich-rechtliche Anstellung, da das Personal auch hoheitliche Aufgaben zu erfüllen habe. Nachdem Bundesrat Koller vor dem Nationalrat dargelegt hatte, dass eine öffentlich-rechtliche Anstellung keinesfalls mit einer Beamtung gleichzusetzen sei, und dass in bezug auf Leistungslohn und Kündigung die allgemeine Angestelltenordnung des Bundes nicht massgeblich sein müsse, fügte sich die grosse Kammer diesem Entscheid.

Bundesamt für Landestopographie Schweizerische Meteorologische Anstalt

Der Bundesrat beschloss im April, ab 1997 das Bundesamt für Landestopographie und die Schweizerische Meteorologische Anstalt nach den Prinzipien des NPM (d.h. mit einem Leistungsauftrag und einem Globalbudget) zu führen. Er kündigte an, dass elf weitere Dienststellen überprüfen müssen, ob bei ihnen ab 1998 diese Instrumente ebenfalls angewendet werden könnten. Bundesrat Villiger erhofft sich von diesen neuen Verwaltungsgrundsätzen einen Effizienzgewinn und finanzielle Einsparungen in der Höhe von rund 10%.

Skepsis der SP gegenüber den NPM-Methoden

Die Skepsis der SP gegenüber den NPM-Methoden drückte sich auch darin aus, dass Gysin (sp, BS) eine vom Bundesrat akzeptierte Motion [96.3626] Kofmel (fdp, SO) für die rasche Einführung von NPM-Prinzipien (d.h. Leistungsaufträge und Globalbudgets) in einer Vielzahl von Verwaltungsstellen aus verschiedenen Departementen bekämpfte. Als Postulat überwiesen wurde eine Motion Aeppli (sp, ZH), welche vom Ratsbüro eine Abklärung über die Probleme verlangt, welche sich mit der Einführung von NPM-Methoden hinsichtlich parlamentarischer Budgethoheit sowie Verwaltungs- und Finanzkontrolle ergeben. Ähnliche Abklärungen verlangten überwiesene gleichlautende Postulate der GPK (NR) resp. der Finanzkommission (StR) ebenfalls vom Bundesrat.