Zuletzt aktualisiert: 08.12.2017, 14:18 Uhr

Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen Als PDF speichern

Landsgemeinde

L'institution séculaire de la Landsgemeinde a été contestée dans le demi-canton d'Obwald par un groupe de citoyens soutenus par le Parti progressiste démocratique (radical). Pour ceux-ci, elle est dépassée, elle n'est fréquentée que par une minorité de citoyens, et les artisans, les ouvriers n'osent y exprimer leur opinion par timidité; elle constitue en outre un obstacle au suffrage féminin. A la fin de 1965, une initiative tendant à sa suppression fut déposée. La Commission chargée de son examen proposa un vote populaire sur le fond; la question fut en outre jointe aux travaux préparatoires entamés en vue d'une révision totale de la Constitution. Le 15 mai, par 2'656 voix contre 1'707, le peuple se prononça en faveur du maintien de la Landsgemeinde.

Par ailleurs, la révision totale de la constitution d'Obwald a été menée à chef; les nouveaux textes ont été approuvés par le peuple

Par ailleurs, la révision totale de la constitution d'Obwald a été menée à chef; les nouveaux textes ont été approuvés par le peuple. Enfin, la garantie à la constitution révisée du Tessin a été accordée par les Chambres, qui, malgré le fait qu'il ne s'agissait que d'une revision rédactionnelle, ont tenu à exprimer une réserve, de façon à assurer à la prescription qui fait de la religion catholique romaine la religion de l'Etat une interprétation conforme à la Constitution fédérale.

Parmi les cantons ayant entamé une procédure de revision totale de la Constitution, seule l'Argovie a fait un pas en avant : parallèlement à l'élection du Grand Conseil, le canton a désigné une Constituante

Parmi les cantons ayant entamé une procédure de revision totale de la Constitution, seule l'Argovie a fait un pas en avant: parallèlement à l'élection du Grand Conseil, le canton a désigné une Constituante. L'éligibilité n'étant pas restreinte, on y trouve 42.5 pour cent de fonctionnaires d'Etat, dont un membre du gouvernement.

Neben den Arbeiten an einer neuen Bundesverfassung sind in den letzten Jahren auch Totalrevisionsbestrebungen in mehreren Kantonen zu verzeichnen

Neben den Arbeiten an einer neuen Bundesverfassung sind in den letzten Jahren auch Totalrevisionsbestrebungen in mehreren Kantonen zu verzeichnen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass ohne eine ausserordentliche Politisierung, wie sie der Jurakonflikt zu erzeugen vermochte, solche Initiativen auf steinigen Boden fallen. So erlitt ein erstes Reformwerk im Aargau, des zu Beginn des Jahrzehnts an die Hand genommen und 1978 nach mehr als fünfjähriger Tätigkeit eines Verfassungsrates abstimmungsreif geworden war, eine empfindliche Niederlage, die auch auf die eidgenössischen Revisionsbemühungen zurückwirkte. Die Aargauer Verfassungsvorlage enthielt neben einem ausgebauten Grundrechtekatalog namentlich eine Klärung des Gesetzgebungsprozesses, indem sie die gesetzgeberischen Kompetenzen des Kantons abschliessend aufzählte und durch die Abschaffung der Parlamentsdekrete der Umgehung des Volksentscheids einen Riegel schob. Dafür reduzierte sie das obligatorische Gesetzes- und Finanzreferendum auf ein fakultatives. Obwohl die meisten Parteien – mit Ausnahme von SVP und Nationaler Aktion – der Vorlage zustimmten, scheiterte sie, wobei eine bedrückende Stimmabstinenz und das Unbehagen über einen Abbau der Volksrechte zusammenwirkten. Mit hauchdünner Mehrheit wurde dann Ende des Jahres immerhin die Fortführung der Verfassungsarbeit gutgeheissen. Weitere Revisionsunternehmungen sind in Baselland, Solothurn und Thurgau in Gang gekommen. Während man die Baselbieter ohne vorgängige Befragung gleich einen Verfassungsrat wählen liess, sucht man in Solothurn nach einem Verfahren, das durch einen früheren Einbezug der Stimmbürger der Gefahr eines Scherbenhaufens vorbeugen soll.

Solothurn Uri Thurgau

Neben den Arbeiten auf Bundesebene wurden auch die Bestrebungen zur Totalrevision von Kantonsverfassungen fortgesetzt. In Solothurn erhielt mit dem Grundsatz einer solchen Revision zugleich ein demokratisiertes Verfahren die Zustimmung der Bürger, worauf — wie zwei Jahre zuvor in Baselland — ein Verfassungsrat gewählt wurde. Ein Expertenentwurf liegt bereits seit 1978 vor. Neu gesellte sich Uri zu den Revisionskantonen, ohne allerdings das Verfahren zu ändern; ordnungsgemäss vereinigten sich Regierungs- und Landrat zu einem Verfassungsrat, der das Werk an die Hand nahm. Im Thurgau unterbreitete die Regierung dem Parlament einen Revisionsentwurf.

Aargau Genf Basel-Stadt Graubünden Uri Glarus Baselbieter Solothuner

Auch zahlreiche Kantonsverfassungen werden heutigen Gegebenheiten angepasst. So trat im Aargau anfangs 1982 eine neue Verfassung in Kraft. Dagegen lehnten in Genf die Stimmbürger und in Basel-Stadt der Regierungsrat für den jetzigen Zeitpunkt eine Gesamterneuerung ab. In Graubünden wünschte der Grosse Rat zwar eine Totalrevision, aber nur in der unverbindlichen Form eines Postulates und ohne zeitliche Bindungen. Im Tessin erarbeitete eine Expertenkommission neue Verfassungsartikel, während in Uri ein Verfassungsrat vorerst «Mängellisten» für das bisher Gültige zusammentrug und in Glarus ein umfangreicher Kommentar zum bereits früher publizierten Verfassungsprojekt einer vorberatenden Kommission erschien. Die augenfälligsten Fortschritte erreichten 1982 zwei Stände der Nordwestschweiz: Der Baselbieter Verfassungsrat schickte das Ergebnis seiner Debatten in die Vernehmlassung, an der sich alle Einwohner des Kantons beteiligen können. Der Solothuner Verfassungsrat hofft, bis Mitte 1984 ungefähr gleich weit zu sein mit seinen Vorarbeiten. Seine Sitzungen wie auch die seiner Kommissionen sind öffentlich. Zudem warb er mit einer populär aufgemachten «Verfassigs-Zytig» in weiten Kreisen für seine Anliegen, was da und dort als staatliche Propaganda kritisiert wurde. Über wichtige Einzelfragen soll im Kanton Solothurn der Souverän Zwischenentscheide fällen, zum Beispiel über die Wünschbarkeit eines Ombudsmannes.

Baselland Uri

Neue Kantonsverfassungen erhielten 1984 Baselland und Uri. Weitere Totalrevisionen waren in den Kantonen Glarus, Solothurn, Tessin und Thurgau im Gang. Der Geschäftsführer der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit, M. Frenkel, stellte ein Nachlassen des Revisionsinteresses fest und begründete es mit den beschränkten Möglichkeiten und Auswirkungen konstitutioneller Gesamterneuerungen.

solothurnische

In der Reihe der Totalrevisionen von Kantonsverfassungen kam die solothurnische mit der Sanktion durch den Souverän zum Abschluss. Als Kompromiss zwischen den drei Hauptparteien (FDP, CVP, SP) enthält sie keine tiefgreifenden Neuerungen. In Teilabstimmungen wurde das Stimmrecht der Achtzehnjährigen verworfen, dagegen ein Antragsrecht von 100 Stimmberechtigten an das Parlament (Volksmotion) aufgenommen.

Thurgau

In etlichen Kantonen wurden in den letzten Jahren die zumeist aus dem letzten Jahrhundert stammenden Verfassungen einer Totalrevision unterworfen, wobei das Unterfangen beim Stimmvolk oft nur auf geringes Interesse stiess. So ging dieses Jahr im Kanton Thurgau nach einem flauen Abstimmungskampf nur ein fünftel der Stimmberechtigten an die Urne, und die Zustimmung war bei einem Anteil von nur 50.1 Prozent äusserst knapp. Gegnerschaft war der Vorlage einerseits seitens der kleinen Parteien erwachsen, die den Ersatz des obligatorischen Referendums durch das fakultative trotz der geringen Schwelle von 2000 beizubringenden Unterschriften ablehnten. Auf wenig Begeisterung stiess in zahlreichen Gemeinden auch die vorgesehende Aufhebung des Gemeindedualismus. Der zuständige Regierungsrat versprach denn auch nach der Abstimmung ein «sehr subtiles» Vorgehen bei der Bildung der neuen politischen Gemeinden. Vorher muss das neue Grundgesetz aber eine weitere Hürde nehmen, da ein von den kantonalen Instanzen abgelehnter Rekurs gegen die Abstimmung noch vom Bundesgericht entschieden werden muss.

Glarus

Im Kanton Glarus stimmte die Landsgemeinde einer neuen Verfassung zu, welche vor allem eine Klärung von Grundrechten, Staatsaufgaben und Behördenstruktur bringt. Ausserdem wurde das Alter von Mitgliedern der Regierung, des Ständerats und der Gerichte auf 65 Jahre beschränkt. In den Kantonen Bern und Tessin wurden Entwürfe für neue Staatsverfassungen in die Vernehmlassung geschickt, und im Kanton St. Gallen überwies der Grosse Rat ein Postulat, das die Regierung auffordert, eine Verfassungstotalrevision zu prüfen.

Thurgau

In der Reihe von Totalrevisionen der meist rund 100-jährigen Kantonsverfassungen hatte der Kanton Thurgau dieses Jahr eine spezielle Hürde zu überwinden, mussten doch die Stimmbürgerinnen und -bürger zum zweiten Mal über die gleiche Vorlage abstimmen. Die im Vorjahr äusserst knapp positiv ausgefallene Abstimmung über die neue Verfassung war mit einer Beschwerde angefochten worden. Nachdem die kantonalen Instanzen diese abgewiesen hatten, wurde sie vom Bundesgericht jedoch als berechtigt erklärt, worauf die Regierung eine erneute Zählung der Stimmzettel anordnete. Diese waren indessen in sechs Gemeinden nicht aufbewahrt worden, so dass die Abstimmung ein zweites Mal durchgeführt werden musste. Mit einer rund doppelt so hohen Stimmbeteiligung und einem etwas deutlicheren Ergebnis wurde die Vorlage erneut gutgeheissen.

St. Gallen

Im Kanton St. Gallen beriet eine 15köpfige Kommission über eine allfällige Totalrevision der Kantonsverfassung. Die Einsetzung dieser Kommission, in welcher neben Politikern auch Fachleute aus Verwaltung und Wissenschaft vertreten sind, war durch ein 1988 überwiesenes Postulat der bürgerlichen Kantonsratsfraktionen angeregt worden. Die Kommissionsaufgabe besteht vorerst in der Ausarbeitung eines Berichtes zuhanden des Parlamentes über die Schwerpunkte und Zielsetzungen einer eventuellen Revision.

Freiburg

Im Kanton Freiburg ist der Anlauf zu einer Totalrevision der aus dem Jahre 1857 stammenden Kantonsverfassung gescheitert. Der Grosse Rat lehnte mit 59 gegen 36 Stimmen eine von der SP unterstützte Motion ab. Die Gegner meinten, eine Totalrevision sei nicht vordringlich und zur Lösung brennender Probleme eigneten sich Teilrevisionen besser.

Vorschlag des Experten Aldo Zaugg

Im Kanton Bern fand das 1988 eröffnete und breit angelegte Vernehmlassungsverfahren über den Vorschlag des Experten Aldo Zaugg zur Totalrevision der Kantonsverfassung seinen Abschluss. Neben Parteien, Interessenorganisationen, Verwaltungsstellen und Gemeinden hatten sich auch knapp 400 Einzelpersonen und Firmen daran beteiligt. Das Resultat der Vernehmlassung zeigte relativ klare Fronten auf: Linke, Grüne und die Gewerkschaften stimmten dem Entwurf grundsätzlich zu. Die beiden grossen bürgerlichen Parteien SVP und FDP, der Bauernverband und die Arbeitgeberorganisationen aus Gewerbe-, Handel- und Industrie fanden den Entwurf wirtschaftsfeindlich und staatsdirigistisch und lehnten ihn deshalb rundweg ab. Die Volksrechte, ein relativierter Freiheitsbegriff und die Verfassungsgerichtsbarkeit bildeten zentrale Punkte der Auseinandersetzung.

Der Regierungsrat arbeitete unter Berücksichtigung der Vernehmlassung einen eigenen Entwurf aus und stellte diesen am 5. Juli der Öffentlichkeit vor. Seine Version orientiert sich zwar am Expertenvorschlag, sie ist aber formal straffer und weist auch wesentliche inhaltliche Unterschiede auf. So ist etwa die in der Vernehmlassung besonders heftig kritisierte Schaffung eines kantonalen Verfassungsgerichts oder die detaillierte und abschliessende Aufzählung der Staatstätigkeiten fallengelassen worden. Eine 35köpfige Verfassungskommission des Grossen Rates nahm die Beratung der Vorlage auf, wobei sie sich im Berichtsjahr vorwiegend mit Grundsatzfragen befasste.

Zug

Nicht zu einer Totalrevision der Verfassung, aber zu einer sehr gewichtigen Teilrevision unternahm die Regierung des Kantons Zug konkrete Schritte. Sie legte dem Parlament neun separate Vorlagen vor und beantragte darin vor allem die Revision von Bestimmungen in den Bereichen Volksrechte, Gewaltentrennung und Notrecht.

Tessin

Die Vorarbeiten zu einer eventuellen Totalrevision der Verfassung des Kantons Tessin wurden weitergeführt. Anfangs November fand in Locarno unter dem Patronat des Föderalismusinstituts der Universität Freiburg ein interdisziplinäres Seminar zur Frage der Integration der Sozialrechte in die Verfassung statt.

Glarus Thurgau

Die eidgenössischen Räte haben auf Antrag des Bundesrates die 1988 totalrevidierten Verfassungen der Kantone Glarus und Thurgau einstimmig gewährleistet.

Appenzell-Ausserrhoden

In Appenzell-Ausserrhoden möchte namentlich die Regierung die aus dem Jahre 1908 stammende Verfassung einer Totalrevision unterziehen. Deren Bestimmungen sind nach Ansicht der Behörden zu sehr geprägt vom Leitgedanken der Versammlungsdemokratie und würden den heutigen Anforderungen an ein modernes Staatswesen nicht mehr genügen. Vorerst sollen verwaltungsintern die nötigen Vorarbeiten geleistet werden. Die eigentlichen Arbeiten werden erst nach dem spätestens 1993 fälligen Grundsatzentscheid über die Beibehaltung der Landsgemeinde in Angriff genommen werden.

Luzern

Die Regierung des Kantons Luzern unternahm mit einem sogenannten Planungsbericht einen ersten Schritt, um das Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung aus dem Jahre 1899 zu ändern und gleichzeitig eine Teil-, später eventuell eine Totalrevision der Staatsverfassung von 1875 an die Hand zu nehmen.

Im Kanton Luzern hat der Grosse Rat zwar noch keinen Entscheid in Sachen Totalrevision der Staatsverfassung gefällt, aber das Begehren ist weitgehend unbestritten. Die Liberale Partei des Kantons Luzern (FDP) erörterte in verschiedenen Verfassungsseminarien Ideen zu einer Totalrevision und kündigte die Ausarbeitung eines Verfassungsvorentwurfs an.

Im Kanton Luzern begrüssten in einer Vernehmlassung alle im Grossen Rat vertretenen Parteien eine Totalrevision der Staatsverfassung sowie die Schaffung eines Verfassungsrats. Allerdings war die vom Justizdepartement vorgeschlagene Quote von mindestens einem Drittel Anteil Frauen resp. Männern bei der Zusammensetzung der Verfassungskommission bei den Parteien umstritten. Während die CVP und die Freisinnigen (LPL) praktische und politische Bedenken äusserten, forderten die SP und das Grüne Bündnis eine Quote von 50%. Uneinigkeit bestand auch über die Anzahl Mitglieder, welche der Verfassungsrat umfassen soll. Parallel zur Totalrevision soll auch eine Teilrevision der bestehenden Verfassung als Überbrückungsmassnahme angegangen werden. Die Modalitäten bezüglich der Zusammensetzung dieses zweiten Verfassungsrats, insbesondere die Einführung von Regionalquoten, waren ebenfalls umstritten. Parteiinterne Arbeitsgruppen der CVP und der LPL begannen schon mit der Formulierung von Vorprojekten.

Im Kanton Luzern verabschiedete der Grosse Rat eine Vorlage über ein neues Verfahren zur Totalrevision der knapp 120 Jahre alten Staatsverfassung. In der Volksabstimmung nahmen die Luzerner Stimmberechtigten zwar die Einsetzung eines 100köpfigen Verfassungsrates an, verwarfen jedoch dessen paritätische Besetzung mit je 50 Frauen und Männern mit 64,7% Nein-Stimmen.

Graubünden

In Graubünden reichte der Sozialdemokrat Jäger eine Motion ein, in welcher er — unterstützt von 70 Mitunterzeichnern — eine Totalrevision der seit 1894 gültigen Kantonsverfassung forderte. Der SP gelang es, viele bürgerliche Parlamentarier hinter sich zu scharen und gegen den Willen des Regierungsrates eine Überweisung durchzusetzen. Damit wurde die Exekutive beauftragt, einen Bericht über eine Totalrevision zuhanden des Grossen Rates auszuarbeiten.

Appenzell-Ausserrhoden

Nachdem sich der Regierungsrat von Appenzell-Ausserrhoden für die Totalrevision der aus dem Jahre 1908 stammenden Verfassung ausgesprochen hatte, befürwortete auch der Kantonsrat diesen Entscheid. Wichtigste Fragen einer allfälligen Totalrevision, über deren Durchführung die Landsgemeinde 1991 entscheiden soll, wären die Beibehaltung der Landsgemeinde, die Einführung des Proporzwahlrechts, die Einführung kultureller und umweltschützerischer Anliegen sowie die vollamtliche Regierungstätigkeit.

An der Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden gab das Volk grünes Licht zur Totalrevision der Kantonsverfassung. Der Kantonsrat wählte eine breit abgestützte Verfassungskommission, welche Thesen und einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten soll.

Die Verfassungskommission von Appenzell Ausserrhoden hat freie Hand beim weiteren Vorgehen bezüglich der Ausarbeitung von Verfassungsentwürfen erhalten. Weder über die Beibehaltung der Landsgemeinde noch über den Zeitpunkt der Vernehmlassung wollte der Kantonsrat einen Vorentscheid fällen.

Die Verfassungskommission des Kantons Appenzell Ausserrhoden legte den Entwurf für eine neue Staatsverfassung vor. Wesentliche Neuerungen betreffen unter anderem die Erweiterung der Volksrechte; künftig soll jede Bürgerin und jeder Bürger mittels der sogenannten Volksdiskussion zu einer Landsgemeindevorlage persönlich im Kantonsparlament Stellung nehmen können. Besonders kontrovers war der Vorschlag, Ausländern, die über zehn Jahre in der Schweiz und mindestens fünf Jahre im Kanton ihren Wohnsitz haben, das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erteilen. In bezug auf die Behördenwahlen sieht der Entwurf einerseits die Verlängerung der Amtsdauer der Regierungsräte von einem auf drei Jahre vor, andererseits soll aber auch die Volkswahl des Ständerats an der Landsgemeinde eingeführt werden. Die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau wurde explizit festgeschrieben, ohne jedoch Quotenregelungen einzuführen. Wie im Kanton Bern machten sich gewisse religiöse Kreise für die Erwähnung von Gott in der Präambel stark. Im Berichtsjahr konnte die Vernehmlassung zum Entwurf noch nicht abgeschlossen werden.

In Ausserrhoden konnten hinsichtlich der neuen Kantonsverfassung sowohl die erste Lesung im Kantonsrat wie auch die als "Volksdiskussion" bezeichnete, die gesamte Wohnbevölkerung umfassende öffentliche Vernehmlassung abgeschlossen werden. Der daraus hervorgegangene Entwurf lehnt sich weitgehend an die von der ebenfalls aus breiten Teilen der Bevölkerung zusammengesetzten Verfassungskommission unterbreitete Vorlage an. Hinsichtlich der umstrittensten Punkte entschied sich der Kantonsrat in folgendem Sinne: Die neue Verfassung soll eine jedoch nicht als "Präambel" bezeichnete Einleitung mit der Nennung Gottes erhalten; das Amt des Regierungsrats ist in Zukunft mit der Zugehörigkeit zu einer Gemeindebehörde unvereinbar; entgegen dem Antrag der Verfassungskommission soll der Titel "Landammann" beibehalten und die Regierung weiterhin jährlich von der Landsgemeinde gewählt werden; der Kantonsrat wird auf 65 Mitglieder vergrössert; die Zahl der nötigen Unterschriften für Initiativen wird auf 300 erhöht; die Landsgemeinde verliert die Kompetenz zur Bestimmung von Budget und Steuerfuss, erhält dafür aber das Recht, den Ständerat zu wählen; die Entscheidung über die Einführung des aktiven kommunalen Stimm- und Wahlrechts für die ausländische Mitbevölkerung bleibt den Gemeinden vorbehalten, ausserdem soll diese Frage an der Landsgemeinde losgelöst von der Verfassung behandelt werden; die von der Verfassungskommission formulierten Sozialziele bleiben erhalten. Als letzte Instanz wird die Landsgemeinde 1995 über die neue Verfassung zu befinden haben.

Bern

Im Kanton Bern hat die 35köpfige Verfassungskommission des Grossen Rates die Beratungen zu dem vom Regierungsrat überarbeiteten Entwurf einer neuen Staatsverfassung weitergeführt. Wesentliche Neuerungen betrafen die Transparenz der öffentlichen Verwaltung — künftig soll der Grundsatz Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt gelten —, die Einschränkung der Bedeutung des Dekrets (Rechtssetzungsstufe zwischen Gesetz und Verordnung) sowie den Ausbau der Volksrechte. Bei letzteren entschied sich die Kommission für die Einführung des Referendums zu allen Parlamentsbeschlüssen und für die Ausweitung des Initiativrechts auf den gesamten Kompetenzbereich des Parlamentes. Im Mai präsentierte die Kommission den überarbeiteten Entwurf als Zwischenbericht dem Regierungsrat. Dieser stellte sich insbesondere gegen den vorgesehenen Ausbau der Volksrechte und gegen die Neuformulierung des Minderheitenschutzes, wonach nicht nur den Bedürfnissen der französischsprachigen Minderheit, sondern allgemein denjenigen von allen sprachlichen, kulturellen und regionalen Minderheiten Rechnung zu tragen sei. Diese Einwände wurden von der Kommission, in welcher nach den Berner Wahlen 16 neue Mitglieder sassen, bei der Detailberatung berücksichtigt. Die Mitwirkung des Volkes bei wichtigen Entscheiden des Parlaments soll durch sogenannte Teilgeneralklauseln (referendumsfähige Planungsentscheide, Konzessionsbeschlüsse etc.) geregelt werden; vorgesehen sind aber auch abschliessende Kompetenzen des Parlaments (Ausgabenbeschlüsse bis 1 Mio Fr.). Zudem soll ein Parlamentsbeschluss dem Referendum unterstellt werden, wenn dies 70 der 200 Mitglieder des Grossen Rates verlangen. In bezug auf die Minderheiten gab die Kommission der Regierung ebenfalls nach. Eine zweite Vernehmlassung ist für Mitte 1991 angekündigt worden.

Die Verfassungskommission und der Regierungsrat legten dem Berner Grossen Rat den Entwurf zu einer neuen Berner Verfassung vor. Die wesentlichen Neuerungen betrafen die Bereiche Grundrechte, Volksrechte, eine Erweiterung der Aufgaben der öffentlichen Hand, die öffentlichen Finanzen sowie die Gerichtsorganisation. In der Präambel postuliert die Verfassungsvorlage das Verantwortungsprinzip der einzelnen Individuen gegenüber der Gesamtgesellschaft sowie den Minderheitenschutz. Bei den Grundrechten wird die Pflicht des Gemeinwesens unterstrichen, Rechtsgleichheit und damit auch die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter anzustreben. In Verwaltungsangelegenheiten soll in Umkehrung der bisher gültigen Praxis das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt zur Anwendung kommen. Die Veränderungen zu denBestimmungen der Volksrechte bilden im Entwurf einen zentralen Teil mit sehr innovativem Charakter. Die Instrumente der direkten Demokratie sollen in verschiedenen Bereichen ausgebaut, in anderen eingeschränkt, werden: Einerseits sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, dass das Volk die ausserordentliche Gesamterneuerung nicht nur wie bisher des Grossen Rates, sondern auch des Regierungsrats, verlangen kann; andererseits werden die Bestimmungen über das obligatorische Referendum gelockert, wodurch das Volk über weniger Sachvorlagen zwingend abstimmen wird; auch die Anzahl Unterschriften zur Einreichung eines Referendums oder einer Initiative wird auf 10 000 resp. 15 000 erhöht. Eine Innovation stellt die Möglichkeit dar, in Form eines sogenannten Volksvorschlages ein Referendum gekoppelt mit einem Anderungsvorschlag zu ergreifen (sogenanntes konstruktives Referendum). Im Bereich der Finanzkompetenzen soll die Regierung über einmalige Ausgaben bis eine Million Franken (bisher 200 000 Fr.) beschliessen können; der Grosse Rat soll Ausgaben bis zu zwei Millionen beschliessen können, allerdings mit der Einschränkung, dass bei Ausgaben zwischen einer und zwei Millionen Franken 70 Grossratsmitglieder den Beschluss einem fakultativen Referendum unterstellen können.

In der ersten Lesung des Entwurfs waren die Reaktionen der Parteien in der Mehrheit positiv, auch wenn insgesamt 336 Abänderungsanträge gestellt wurden. Die SVP kritisierte vor allem die weitere Verdichtung des Sozialnetzes und plädierte für mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Für die FDP ging die Einführung des Volksvorschlags zu weit, während in der SP Kritik hinsichtlich einer zu geringen grundsätzlichen Innovation laut wurde. Sowohl die Fraktion Freie Liste/Junges Bern, zusammen mit der grün-autonomistischen Fraktion als auch die Mitte-Parteien LdU/EVP betrachteten den Entwurf als eine Kompromisslösung, die keine weiteren Abstriche mehr erleiden dürfe. Der Kommissionsentwurf wurde daraufhin in bezug auf die explizite Gleichstellung von Mann und Frau von bürgerlicher Seite entschärft, ebenso wurden Bestimmungen über die Mietzinszuschüsse aus dem Entwurf gekippt.

In der zweiten Lesung hiess der Grosse Rat als Ergänzung zu den Grundrechten die Definierung eines unantastbaren Kerngehaltes, wie er vom Bundesgericht und von der Rechtswissenschaft entwickelt wurde, gut. So sind zum Beispiel Diskriminierungen, Folter und unmenschliche Strafen, Zwang zu einer religiösen Handlung oder zu einem Bekenntnis und Einschränkungen der Rechte bei Freiheitsentzug unzulässig. Das Parlament entschied auch, ,den Volksvorschlag als neue Referendumsform separat als Eventualabstimmung dem Volk vorzulegen. Die Forderung nach einer Erwähnung von "Gott" in der Präambel wurde knapp abgelehnt, womit nur der weniger religionsspezifische Begriff "Schöpfung" in der Verfassung steht. Die politisch umstrittene Frage der fakultativen Erteilung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer in kommunalen Angelegenheiten wurde aus der Verfassung herausgelöst, um den Abstimmungs erfolg nicht zu gefährden. Mit 171 gegen dreizehn Stimmen (bei 5 Enthaltungen) wurde der Entwurf vom Parlament angenommen. Einzig die grün-autonomistische Fraktion sowie die Welschbieler lehnten den Entwurf geschlossen ab; Stimmenthaltung übten einzelne Ratsmitglieder der EVP, SD und FDP.

In der darauffolgenden Session hiess der Grosse Rat die in der Zwischenzeit von der Verfassungskommission ausgearbeiteten Kompromissanträge, welche vor allem den Bereich der Volksrechte betrafen, gut. Die Erhöhung der Unterschriftenzahl für Neuwahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates sowie für die Totalrevision der Kantonsverfassung und für die Einreichung von Initiative und Referendum wurde gutgeheissen. Die qualifizierte Minderheit für die Unterstellung eines Grossratsbeschlusses unter das fakultative Referendum wurde von 70 auf 80 erhöht. Auch die von der Kommission vorgenommene, umstrittene Streichung der Möglichkeit eines fakultativen. Referendums über Vernehmlassungen über Atomanlagen zuhanden des Bundes wurde gutgeheissen. Hingegen lehnte das Parlament die von der FDP vorgeschlagene Sperrklausel von 5% bei Grossratswahlen ebenso klar ab wie den aus linken und grünen Kreisen stammenden Antrag für einen Übergang zur Proporzwahl des Regierungsrats und die Forderung nach einer vollständigen Trennung von Kirche und Staat.

Die Stimmberechtigten des Kantons Bern haben die im Vorjahr vom Parlament beschlossene Totalrevision der Staatsverfassung mit einem Ja-Anteil von 77,8% gutgeheissen. Als einziger Amtsbezirk lehnte das Oberhasli die Vorlage ab. Die 100jährige Verfassung wird damit auf Anfang 1995 durch ein Regelwerk ersetzt, das wichtige Neuerungen bei den Grundrechten, den politischen Rechten sowie den Finanzkompetenzen der Behörden bringt. Unmittelbar nach der Volksabstimmung wurde ein der EVP nahestehendes Komitee gegründet, das eine Volksinitiative für die explizite Erwähnung von Gott in der Verfassung lancierte.

St. Gallen

Im Kanton St. Gallen hat die 15köpfige Kommission ihre Vorprüfung einer eventuellen Totalrevision der 100jährigen Verfassung abgeschlossen. Der Regierungsrat hat sich aber im Berichtsjahr noch nicht dazu geäussert.

Die St. Galler Regierung entschied sich im Berichtsjahr, dem Grossen Rat anstelle eines Antrages auf Totalrevision vorerst einen Entwurf zu zwei umfassenden Teilrevisionen der Verfassung zu unterbreiten, welche die Gliederung des Kantons sowie das Verhältnis von Kanton und Gemeinden betreffen. Den Bericht über Notwendigkeit und Wünschbarkeit einer Totalrevision will er erst in der zweiten Hälfte 1993 dem Grossen Rat unterbreiten.

Die Regierung des Kantons St. Gallen sprach sich in ihrem Bericht über eine Totalrevision der aus dem Jahr 1890 stammenden Verfassung zugunsten von gestaffelten Teilrevisionen aus, die gemäss ihrer Dringlichkeit nacheinander durchgeführt werden sollen. Damit stellte sie sich gegen die vorberatende Parlamentskommission, welche für eine Totalrevision eintrat. Als vorrangig bezeichnete der regierungsrätliche Bericht den Umbau der regionalen und organisatorischen Gliederung des Kantons sowie die Neuorganisation des Verhältnisses zwischen Gemeinden und Kanton einschliesslich der finanziellen Verflechtungen. Erst in zweiter Priorität sollen Fragen der Staatsfinanzen, der Gewaltentrennung und Behördenorganisation sowie der politischen Rechte behandelt werden.

Zug Schwyz

Im Kanton Zug verabschiedete das Parlament eine umfassende Teilrevision der Staatsverfassung in zehn Teilbereichen, welche wichtige Punkte wie Gewaltentrennung, Rechtspflege, Notrecht und die Volksrechte betrafen. Sämtliche Vorlagen wurden in der Volksabstimmung angenommen, obwohl SP und Gewerkschaftsbund zur Neuregelung der Volksrechte und zum Notrecht die Nein-Parole herausgegeben hatten. Im Kanton Schwyz bestellte der Kantonsrat eine Kommission zur Vorberatung einer Teilrevision der Kantonsverfassung.

Schwyz

Im Kanton Schwyz ergriff die CVP die Initiative in Sachen Totalrevision der 100jährigen Staatsverfassung. Um einen Verfassungsrat einzusetzen, wie dies die CVP wünscht, müsste allerdings die bestehende Verfassung zuerst geändert werden. Auch hier hat das Parlament im Berichtsjahr noch keine Entscheide gefällt.

Appenzell Innerrhoden

In Appenzell Innerrhoden wurde eine Strukturreform eingeleitet, die der Bedeutung einer Verfassungstotalrevision gleichkommt; insbesondere will der kleinste Schweizer Kanton die Gewaltentrennung in seinen politischen Institutionen einführen. Die Mitglieder der Regierung haben gegenwärtig im Grossen Rat ein Stimmrecht, und die Sitzungen werden nicht von einem Grossratspräsidenten, sondern vom regierenden Landammann geleitet. Ausserdem sollen in Zukunft die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinden klarer definiert werden. Die mit der Überprüfung der politischen Strukturen beauftragte Kommission und der Regierungsrat konnten sich im Berichtsjahr noch auf kein Reformmodell einigen. Immerhin wurde die Verfahrensfrage geklärt. Demnach soll die Landsgemeinde 1992 einen Grundsatzentscheid über die Fortführung der Reform fällen; erst danach wird die Kommission über die Weiterbearbeitung eines der Modelle entscheiden.

Zürich

Gegen den Willen der Regierung hat der Kantonsrat des Kantons Zürich eine Motion eines christlichdemokratischen Vertreters überwiesen, wonach das Volk bis zum Jahr 2000 über eine neue Kantonsverfassung abstimmen soll. Die Regierungsmehrheit wollte aus Gründen einer fehlenden Aufbruchstimmung in der Bevölkerung vorerst auf eine Totalrevision verzichten. Bürgerliche Parlamentarier mochten sich jedoch zum Teil nicht gegen die Motion aussprechen und enthielten sich der Stimme, womit sie dem links-grünen Spektrum und den Parteien der Mitte zum Durchbruch verhalfen.

Freiburg

Der freiburgische Grosse Rat hiess eine Motion für die Totalrevision der aus dem Jahre 1857 stammenden Kantonsverfassung gut. Der Regierungsrat wurde angehalten, binnen eines Jahres einen Bericht zuhanden des Parlamentes zu erarbeiten.

Innerrhoden Gewaltentrennung

In Innerrhoden nahm die Landsgemeinde am 24. April als ersten Schritt der unter dem Begriff "Appio" zusammengefassten Verfassungsänderungen die Einführung der Gewaltentrennung unter den politischen Behörden an. Damit wird die automatische Mitgliedschaft der Exekutiven von Kanton und Bezirken im Grossen Rat aufgehoben, dieser von 65 auf 46 Mitglieder verkleinert, und der regierende Landammann verliert das Privileg der Leitung des Parlaments. Als nächster Schritt ist die Reform der Verwaltungsstrukturen sowie eine Verkleinerung der Regierung auf sieben Mitglieder vorgesehen, wie sie vom Grossen Rat Ende November beschlossen worden ist.

Sankt Gallen Schaffhausen Zürich

Pläne für eine Totalrevision der Kantonsverfassung bestehen auch in den Kantonen Sankt Gallen, Schaffhausen und Zürich.In Sankt Gallen sprach sich der Grosse Rat für eine Totalrevision der Verfassung bis zum Jahr 2000 aus und damit gegen den Antrag der Regierung, die Konstitution schrittweise zu revidieren. Die dafür zuständige Verfassungskommission soll auf Mitglieder des Grossen Rats beschränkt bleiben, wobei es den einzelnen Arbeitsgruppen unbenommen bleibt, aussenstehende Persönlichkeiten beizuziehen. In Schaffhausen befürwortete der Regierungsrat eine Motion der SP für eine Verfassungsrevision bis zum Jahre 2001, dem 500. Jahrestag des Beitritts zur Eidgenossenschaft. In Zürich legten sowohl die Grünen wie auch die EVP Projekte für eine Revision der 125jährigen Verfassung vor.

Nidwalden

Die eidgenössischen Räte genehmigten die Verfassungsrevisionen von zehn Kantonen, darunter auch diejenige des Kantons Nidwalden, welche der Landsgemeinde - im Hinblick auf die Erstellung eines Endlagers für Atommüll im Wellenberg - die Kompetenz zur Genehmigung der Konzessionserteilungen für die Benützung des Untergrunds zugesteht.

Neuerungen

Nach 17 Jahren Vorarbeit legte der Tessiner Staatsrat Ende Dezember den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung vor, die vierte seit Bestehen des Kantons. Die heute gültige Verfassung ist seit 1830 in Kraft und damit die älteste der Schweiz. Die neue Konstitution bestätigt und ergänzt die anerkannten Menschen- und Sozialrechte. Neuerungen sind im Bereich der Volksrechte, der Wahl der politischen Instanzen sowie des Kirchenwesens vorgesehen, wobei der Regierungsrat für die umstrittensten Themen Varianten vorschlägt. So sieht der Entwurf keine eindeutige Regelung der generellen Einführung des Majorz- oder Proporzwahlrechts, der politischen und finanziellen Stellung der Kirchen, der Frage des Amtszwangs sowie der Einführung des aktiven kommunalen Stimm- und Wahlrechts für die ausländische Mitbevölkerung vor. Geplant ist dagegen eine Neuregelung des Wahlrechts der Ständeräte, deren einer vom Regierungsrat ernannt werden soll, und der Unvereinbarkeit zwischen kantonalen und eidgenössischen politischen Ämtern, weiter die Verdoppelung der nötigen Zahl der Unterschriften für Initiativen und Referenden, die Einführung des Finanzreferendums, die Möglichkeit, neben der Regierung auch das Parlament sowie die Gemeindebehörden abzuberufen und die Einreichung einer Gesetzesinitiative durch ein Viertel (62) der Gemeinden.

Sankt Gallen Appenzell Ausserrhoden Neuenburg Schaffhausen

Am 25. Juni nahmen die Stimmberechtigten in Sankt Gallen die Erarbeitung einer neuen Kantonsverfassung in der Legislaturperiode 1996-2000 grundsätzlich an, und zwar mit einer Mehrheit von 78,7% der Stimmen. Die Frage, ob diese in die Kompetenz des Grossen Rats gestellt oder zu diesem Zweck eigens ein Verfassungsrat gebildet werden solle, wurde zugunsten des bestehenden Gremiums entschieden: 56,4% der Stimmberechtigten sprachen sich für den Grossen Rat aus, 47,7% für einen Verfassungsrat. In Appenzell Ausserrhoden wurde die neue Kantonsverfassung am 30. April von der Landsgemeinde angenommen. In Neuenburg sprach sich der Grosse Rat für die Revision der bestehenden Kantonsverfassung aus dem Jahre 1858 aus. Zu diesem Zweck soll eine konstituierende Versammlung geschaffen werden, die auf Mitglieder des Grossen Rates beschränkt werden soll. In Schaffhausen schliesslich hiess der Grosse Rat die Einleitung des Verfahrens zur Totalrevision der Kantonsverfassung gut.

Verfassungsänderungen der Kantone Glarus, Solothurn, Appenzell Innerrhoden und Wallis

Der Ständerat gewährleistete in der Frühjahrssession die Verfassungsänderungen der Kantone Glarus, Solothurn, Appenzell Innerrhoden und Wallis. In letzterem Falle hatte die zuständige Kommission zunächst erwogen, den Beschluss über die Volksrechte und die öffentliche Gewalt, der in der Volksabstimmung vom 24. Oktober 1993 von 78% der stimmberechtigten Walliser Bevölkerung angenommen worden war, nur unter Vorbehalt gewährleisten zu lassen. Grund zur Skepsis sah die Kommission zum einen in dem weiten Umfang der Teilrevision, welcher die Frage nach der Einheit der Materie aufwerfe. Zum anderen ist bei einem der behandelten Verfassungsartikel die grundsätzliche Revidierbarkeit nicht ausdrücklich gewährleistet. Da sich die Eidgenössische Verwaltung vom Staatsrat des Kantons Wallis die in der Botschaft festgehaltenen Zusagen hatte geben lassen, verzichtete die Kommission auf die Einreichung eines Vorbehalts. Die Verfassungsänderungen wurden dergestalt vom Plenum und in der Sommersession auch vom Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen.

Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt

Ohne Schwierigkeiten verlief im Ständerat die Gewährleistung der Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt. Der Nationalrat hat zu diesen Revisionen im Berichtsjahr noch nicht Stellung genommen.

In der Sommersession genehmigte der Ständerat sowohl die Totalrevision der Ausserrhoder Verfassung wie die Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Genf und Jura. Der Nationalrat folgte ihm darin im Herbst.

Innerrhoder Landsgemeinde Neuenburg Schaffhausen

In den Kantonen selbst befürwortete die Innerrhoder Landsgemeinde die Auflösung der Institution des Inneren Landes und die Übertragung von deren Kompetenzen an den Kanton. Eine Initiative der christlichsozialen Gruppe für die Revision der Bezirksgrenzen des Inneren Landes scheiterte. In Neuenburg wurde die Einleitung zur Totalrevision der bestehenden Verfassung aus dem Jahre 1858 in der Volksabstimmung vom 10. März von 83% der Stimmenden gutgeheissen. Der Grosse Rat wurde mit knapper Mehrheit zum Ausführungsorgan bestimmt. In Schaffhausen nahm der Grosse Rat den Beschluss über die Inangriffnahme der Gesamtrevision der Kantonsverfassung und das dazugehörige Ausführungsgesetz an.

Bundesversammlung genehmigte

Die Bundesversammlung genehmigte die Verfassungsänderungen in den Kantonen Genf, Graubünden, Obwalden, Schaffhausen, Wallis und Zug. Später hiess sie auch die Revision der Kantonsverfassungen von Nidwalden, Obwalden und St. Gallen gut. Noch nicht verabschiedet waren zu Jahresende die vom Bundesrat im September beantragten Genehmigungen der neuesten Revisionen der Verfassungen der Kantone Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Waadt und Zug.

totalrevidierten Verfassung des Kantons Tessin

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung der am 14. Dezember 1997 vom Volk angenommenen totalrevidierten Verfassung des Kantons Tessin, was der Ständerat noch im Berichtsjahr vollzog. Die Bundesversammlung stimmte zudem den Verfassungsänderungen in den Kantonen Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Waadt und Zug sowie den vom Bundesrat im Berichtsjahr neu vorgelegten teilrevidierten Verfassungen von Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Uri zu.

Als Zweitrat genehmigte auch der Nationalrat die am 14. Dezember 1997 vom Volk angenommene totalrevidierte Verfassung des Kantons Tessin. Die Bundesversammlung hiess im Berichtsjahr ferner die teilrevidierten Verfassungen der Kantone Luzern, Nidwalden, Glarus, Basel-Land, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Aargau und später auch noch diejenigen von Zürich, Obwalden, Solothurn, Waadt und Genf gut.

Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone

Das nationale Parlament hiess Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Aargau, Thurgau, Wallis, Genf und Jura gut. Dabei wurde, dies eine Seltenheit, im Fall der Genfer Verfassung auch materiell zu einer Neuerung Stellung genommen: Der Aargauer Ständerat Reimann (svp) gab seinem Erstaunen darüber Ausdruck, dass sich der Kanton Genf den Verfassungsauftrag gegeben hat, mit seinen Staatsbetrieben auf dem liberalisierten Telekommunikationsmarkt aktiv zu werden. In der Herbstsession wurden auch Verfassungsteilrevisionen der Kantone Nidwalden, Basel-Land, Thurgau und Genf sanktioniert.

Neuenburger totalrevidierte Kantonsverfassung Freiburg Zürich St. Gallen Schaffhausen

Am 24. September hiessen die Neuenburger Stimmberechtigten ihre totalrevidierte Kantonsverfassung gut. Die anfangs der achtziger Jahre eingeläutete Bewegung für eine Reform der Kantonsverfassungen wurde damit im zehnten Kanton abgeschlossen. Neuenburg war zugleich der erste welsche Kanton, der sich in dieser Periode eine neue Grundordnung gegeben hat. Als wesentliche materielle Neuerungen in Neuenburg sind die Einführung des kantonalen Ausländerstimmrechts (es bestand bereits auf kommunaler Ebene), die Abschaffung des obligatorischen Finanzreferendums (bisher für Ausgaben von 3 Mio Fr. oder mehr) und die Einführung der Volksmotion nach dem Vorbild des Kantons Solothurn zu erwähnen. Mit der neuen Verfassung können die Gemeinden zudem eine Neuenburger Spezialität, die Wahl der Gemeindeexekutiven durch das Gemeindeparlament, durch eine Volkswahl ersetzen. In Freiburg wurde am 12. März ein 130 Personen zählender Verfassungsrat gewählt. Dabei entsprachen die parteipolitischen Kräfteverhältnisse in etwa denjenigen des Grossen Rates; immerhin rund ein Sechstel der Sitze ging an Parteilose. Im Kanton Zürich wählten am 18. Juni die Bürgerinnen und Bürger bei einer Beteiligung von nur gerade 22% einen Verfassungsrat. In St. Gallen verabschiedete das Parlament die neue Verfassung; in Schaffhausen befasste sich der Grosse Rat in erster Lesung mit den Vorschlägen der Verfassungskommission.

totalrevidierte Verfassungen St. Gallen Schaffhausen

In zwei Kantonen hatte das Volk über neue, totalrevidierte Verfassungen zu entscheiden. In St. Gallen stimmte es mit einem Ja-Anteil von 72% zu, in Schaffhausen lehnte es hingegen die neue Grundordnung ab. Der Widerstand gegen die von allen grossen Parteien unterstützte Vorlage richtete sich vor allem gegen die Straffung der Volksrechte (Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums, Erhöhung der Finanzkompetenzen des Parlaments). Mit diesem negativen Entscheid war die Verfassungsrevision allerdings nicht abgeschlossen: Das Parlament machte sich an die Beratung eines zweiten Entwurfs.

Das nationale Parlament hiess diskussionslos sämtliche Anträge des Bundesrates auf Genehmigung von revidierten Kantonsverfassungen gut

Das nationale Parlament hiess diskussionslos sämtliche Anträge des Bundesrates auf Genehmigung von revidierten Kantonsverfassungen gut. Darunter befand sich auch die totalrevidierte Neuenburger Kantonsverfassung. Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat die Ratifizierung der neuen St. Galler Kantonsverfassung.

Waadt Schaffhausen

In der Waadt schloss der Verfassungsrat seine dreijährige Arbeit ab und legte die neue Kantonsverfassung, welche unter anderem das kommunale Ausländerstimmrecht obligatorisch einführt, dem Volk zur Entscheidung vor. Trotz Widerstands der Rechten (LP, SVP und Arbeitgeber) und nur halbherziger Unterstützung durch die FDP hiessen die Stimmberechtigten die neue Grundordnung am 22. September mit einer Mehrheit von 56% gut. Nachdem im Kanton Schaffhausen die Totalrevision der Verfassung im Vorjahr in der Volksabstimmung gescheitert war, legte das Parlament eine Neuauflage vor. Diese erhöhte die Ausgabenlimite für das obligatorische Finanzreferendum weniger stark und strich die im Abstimmungskampf heftig umstrittene Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums. Als Variante wurde dem Volk aber eine Lösung vorgeschlagen, welche Gesetze, die vom Parlament mit deutlicher Mehrheit (80%) verabschiedet worden sind, nur noch dem fakultative Referendum unterstellt. Die Schaffhauser Stimmberechtigten hiessen am 22. September die neue Verfassung deutlich gut und stimmten mit knappem Mehr (50,2%) auch der Variante mit der teilweisen Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums zu.

Die Bundesversammlung genehmigte eine Reihe von Revisionen von Kantonsverfassungen, darunter auch die Totalrevision derjenigen des Kantons St

Graubünden Freiburg Basel-Stadt Zürich

In den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, Luzern, Graubünden und Zürich gingen die Arbeiten an den Totalrevisionen der Verfassungen weiter. In Graubünden wurde die Arbeit mit der Volksabstimmung vom 18. Mai abgeschlossen. Der Souverän stimmte im Verhältnis zwei zu eins zu. In Freiburg wurde im Frühjahr die erste von drei Lesungen abgeschlossen und anschliessend eine Vernehmlassung durchgeführt. Im November und Dezember hielt der Verfassungsrat die zweite Lesung ab. In Basel-Stadt präsentierte die Redaktionskommission des Verfassungsrats nach rund dreijähriger Arbeit einen Vorentwurf, in welchem die Resultate der Diskussionen und Beschlüsse in den Kommissionen und im Rat strukturiert zusammengefasst wurden. Dieser wurde ab Mai in einer ersten Lesung beraten und anschliessend in eine breite Vernehmlassung gegeben. In Zürich, wo man ähnlich vorgeht wie in Basel, lag der Rohentwurf im Februar vor, und die erste Lesung begann im Mai. Anschliessend wurde ebenfalls eine breite Vernehmlassung durchgeführt.

Freiburg

In Freiburg hiess das Volk am 16. Mai mit einer Mehrheit von gut 58% die neue Kantonsverfassung gut. Als wichtigste Neuerungen brachte sie die Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts, die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren sowie die Schaffung einer kantonalen Mutterschaftsversicherung. Für eine Ablehnung hatten die SVP, die FDP sowie eine Gruppe zur Verteidigung der französischen Sprache plädiert; die beiden ersteren, weil die Verfassung dem Staat zu viele nicht finanzierbare Aufgaben aufbürde, letztere, weil sie Gemeinden mit einer beträchtlichen angestammten anderssprachigen Minderheit (wie z.B. der Stadt Freiburg) das Recht einräumt, sich zur zweisprachigen Gemeinde zu erklären.

Kontroverse um das Majorzsystem bei Parlamentswahlen anlässlich der Genehmigung der Kantonsverfassung Graubündens (04.018)

Die Bundesversammlung genehmigte eine Reihe von Revisionen von kantonalen Verfassungen, darunter auch die Totalrevision derjenigen Graubündens. Dabei kam es zu einer Kontroverse zwischen dem Bundesrat und dem Ständerat über das Majorzsystem. Auslöser dazu war eine Bemerkung in der Botschaft der Landesregierung, welche, gestützt auf das Urteil einiger Staatsrechtler, das Majorzsystem bei Parlamentswahlen als „rechtlich zweifelhaft“ eingestuft hatte, da es der demokratischen Repräsentationsidee widerspreche. Auf die bundesrätliche Anregung, dieses Wahlsystem für kantonale Parlamente in Zukunft als nicht verfassungskonform zu taxieren, reagierte die SPK des Ständerates – deren Mitglieder mit Ausnahme der Vertreter des Kantons Jura alle nach diesem System gewählt werden – kurz, heftig und negativ. Das Majorzsystem werde nicht nur in der Schweiz, sondern auch in einer ganzen Reihe anderer demokratischer Staaten für Parlamentswahlen angewendet und es sei in der Schweiz gemäss Bundesverfassung Sache der Kantone und ihrer Bürgerinnen und Bürger, das von ihnen bevorzugte Wahlverfahren zu bestimmen. Beide Ratskammern schlossen sich dieser Meinung an, und auch Bundesrat Blocher distanzierte sich von der in der Botschaft formulierten Kritik am Majorzsystem. Unterstützung erhielt die Majorzkritik des Bundesrates von der Linken. Im Nationalrat unterlag sie jedoch mit einem Antrag, das Majorzsystem und die Wahlkreiseinteilung aus der Bündner Verfassung zu streichen, da sie im Widerspruch zur Bundesverfassung stehen würden.

Bei der Genehmigung der neuen Kantonsverfassung Graubündens kam es zu einer Kontroverse zwischen dem Bundesrat und dem Ständerat über das Majorzsystem. Auslöser dazu war eine Bemerkung in der bundesrätlichen Botschaft, welche, gestützt auf das Urteil einiger Staatsrechtler, das Majorzsystem bei Parlamentswahlen als „rechtlich zweifelhaft“ eingestuft hatte, da es im Widerspruch zum demokratischen Repräsentationsgedanken stehe. Auf die Anregung des Bundesrates, dieses Wahlsystem für kantonale Parlamente in Zukunft als nicht verfassungskonform zu taxieren, reagierte die SPK des Ständerats – dessen Mitglieder mit Ausnahme der Vertreter des Kantons Jura alle nach diesem System gewählt werden – kurz, heftig und negativ. Das Majorzsystem werde nicht nur in der Schweiz, sondern auch in einer ganzen Reihe anderer demokratischer Staaten für Parlamentswahlen angewendet, und sei vor allem in ländlichen Gebieten ein gutes Verfahren zur Wahl von politischen Repräsentanten. Beide Ratskammern schlossen sich dieser Meinung an und auch Bundesrat Blocher distanzierte sich von der in der Botschaft formulierten Kritik am Majorzsystem.

Basel-Stadt Luzern Zürich Schwyz

In Basel-Stadt wurde die Vernehmlassung über einen Vorentwurf für eine neue Kantonsverfassung abgeschlossen. Mit Ausnahme der Einführung des Ausländerstimmrechts, der Mutterschaftsversicherung (welche mit dem positiven Ausgang der Volksabstimmung auf Bundesebene ohnehin obsolet wurde) und der Parteienfinanzierung stiessen alle Neuerungen auf breite Zustimmung. Die zweite Lesung nahm der Verfassungsrat im November auf. Um nicht das gesamte Projekt zu gefährden, strich er das Ausländerstimmrecht wieder. In Luzern schloss die Verfassungskommission ihre Arbeit ab und übergab ihren Vorschlag der Regierung, welche eine Vernehmlassung durchführte. Die Kommission hatte unter anderem beschlossen, das Ausländerstimmrecht nur in der fakultativen kommunalen Form aufzunehmen und diesen Vorschlag bloss als Variante dem Volk vorzulegen. In der Vernehmlassung wurden die wichtigsten angestrebten materiellen Änderungen (Ausländerstimmrecht, Stimmrechtsalter 16, Kompetenz des Parlaments, nichtchristliche Kirchen als öffentlich-rechtliche Anstalten zu anerkennen) von den drei bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP abgelehnt. In Zürich wurde anfangs Jahr die Vernehmlassung über den Vorentwurf für eine neue Verfassung abgeschlossen; im Sommer führte der Verfassungsrat die zweite Lesung des bereinigten Entwurfs durch. Dabei berücksichtigte er insbesondere auch das Anliegen der FDP, Grundsätze, welche bereits in der Bundesverfassung enthalten sind, nicht auch noch in die Kantonsverfassung aufzunehmen (namentlich Grund- und Sozialrechte). Im Oktober verabschiedete der Verfassungsrat den Entwurf gegen den Widerstand der SVP zuhanden der Volksabstimmung. Im Kanton Schwyz beantragte die Regierung, eine Totalrevision der Verfassung in Angriff zu nehmen und dazu eine Verfassungskommission zu wählen.

Totalrevision Basel-Stadt

In Basel-Stadt beendete der Verfassungsrat im März die zweite Lesung der neuen Kantonsverfassung und verabschiedete sie mit 48:3 Stimmen. Gegen den Widerstand der SVP hiess das Volk am 30. Oktober die neue Verfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 77% gut. Sie enthält zwei bemerkenswerte Neuerungen im institutionellen Bereich: Das Parlament wird von 120 auf 100 Mitglieder reduziert, und die Amtsdauer des Regierungspräsidenten wird von einem auf vier Jahre verlängert. Letzteres geschah unter anderem auch, um dem Präsidenten einen ähnlichen Bekanntheitsgrad in den nationalen Medien zu verschaffen wie den Stadtpräsidenten anderer Grossstädte. Das im Vorentwurf enthaltene Ausländerstimmrecht war 2004, aus Angst vor einer Abstimmungsniederlage für das gesamte Projekt, wieder aus der neuen Verfassung eliminiert worden. Immerhin dürfen die beiden Gemeinden Binningen und Riehen dieses für kommunale Angelegenheiten einführen.

Die Bundesversammlung genehmigte mehrere Revisionen von kantonalen Verfassungen, darunter auch die Totalrevision der Verfassung von Basel-Stadt. Letztere war im Nationalrat unbestritten. Im Ständerat löste hingegen der Artikel, welcher den Kanton verpflichtet, sich gegen die Nutzung der Kernenergie einzusetzen, eine rege Diskussion aus. Bei ähnlichen, allerdings aggressiver formulierten Passagen in den Verfassungen der Kantone Genf und Basel-Land hatte die Bundesversammlung in früheren Jahren Vorbehalte angebracht. In diesem Fall beantragten sowohl die Kommissionsmehrheit als auch der Bundesrat eine vorbehaltlose Anerkennung. Ihr Argument war, dass die Bestimmung nicht bundesrechtswidrig sei, da sie einzig über die Art der im Kanton genutzten Energieträger Aussagen mache, hingegen den Kanton nicht dazu verpflichte, Bundesbeschlüsse zur Energiepolitik zu hintertreiben oder den Bau von Atomkraftwerken in Nachbarkantonen zu verhindern. Nicht zulässig wäre es gemäss der Kommissionsmehrheit aber auch, wenn Basel-Stadt es ansässigen privaten Unternehmen verbieten würde, Energie aus Kernkraftwerken zu beziehen. Der Rat verzichtete mit 23 zu 14 Stimmen auf einen Vorbehalt.

Zürich Praxisänderung des Bundesrates

In Zürich nahm das Volk am 27. Februar die neue Kantonsverfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 64% an. Für ein Nein hatten sich neben der SVP auch einige prominente Freisinnige ausgesprochen. Die wenigen durch die neue Verfassung herbeigeführten materiellen Änderungen konzentrieren sich auf die Volksrechte, wo die Unterschriftenzahlen für Initiative und Referendum reduziert und das konstruktive Referendum sowie das Gemeindereferendum eingeführt wurden. Auf Antrag des Bundesrats genehmigte die Bundesversammlung die neue Zürcher Verfassung. Dabei gab eine Praxisänderung des Bundesrates Anlass zu einer kurzen Diskussion im Ständerat. Die Regierung stellte in der Botschaft bloss noch fest, dass die neue Verfassung den Anforderungen der Bundesverfassung genüge, ohne dies für jeden einzelnen Artikel ausführlich zu diskutieren und zu begründen. Auslöser für diese stark verkürzte Berichterstattung war die Behandlung der Bündner Kantonsverfassung im Vorjahr gewesen, als ein Kommentar in der bundesrätlichen Botschaft zum Wahlrecht vom Parlament heftig kritisiert worden war. Bundesrat Blocher versicherte im Ständerat, dass die kantonalen Verfassungen natürlich weiterhin sorgfältig auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht überprüft würden. Zudem hätten es auch die Kantone begrüsst, dass der Bundesrat in seiner Botschaft auf eine ausführliche Kommentierung ihrer Verfassungen verzichte.

Schwyz

Im Kanton Schwyz gab das Volk im September den offiziellen Startschuss zur Totalrevision der Kantonsverfassung. Es hiess dazu unter anderem den Antrag der Regierung zur Einsetzung einer Verfassungskommission gut. Diese wurde vom Kantonsrat auf Antrag der Regierung gewählt und setzt sich aus 15 Kantonsräten und 12 aus der übrigen Bevölkerung stammenden Personen zusammen.

Freiburg

Genf

Der Kanton Genf ist einer der letzten, der seine Verfassung noch nicht totalrevidiert hat. Ein Vorstoss der Freisinnigen, die aus dem Jahre 1847 stammende Verfassung einer vollständigen Überarbeitung zu unterziehen, konnte nur einen Teilerfolg erzielen. Der Grosse Rat entschied, dieses Anliegen von einer parlamentarischen Kommission überprüfen zu lassen. Das selbe Vorgehen war, ohne dass sich daraus konkrete Folgen ergeben hätten, bereits 2001 bei der Behandlung eines ähnlichen Antrags beschlossen worden.

Im Kanton Genf wuchs die Überzeugung, dass es an der Zeit wäre, auch die eigene, bei weitem älteste Kantonsverfassung einer Totalrevision zu unterziehen. Die fünf Regierungsparteien (CVP, FDP, GP, LP und SP) einigten sich darauf, im Parlament den Vorstoss für die Bildung eines Verfassungsrats zu unterstützen. Eine vorberatende Parlamentskommission arbeitete in der Folge einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus.

Im Kanton Genf rückte die Totalrevision der ältesten Kantonsverfassung näher. Das Parlament unterstützte mit 63 zu 8 Stimmen bei 9 Enthaltungen den Vorschlag einer vorberatenden Kommission, das Volk einen 80köpfigen Verfassungsrat wählen zu lassen. Um auch Minderheiten eine Partizipationsmöglichkeit zu verschaffen, soll das für die Grossratswahlen geltende Quorum von 7% für diesen Rat auf 3% gesenkt werden. Die Volksabstimmung über diesen Parlamentsbeschluss fand im Berichtsjahr noch nicht statt.

Im Kanton Genf stimmten die Bürgerinnen und Bürger im Februar mit einem Ja-Stimmenanteil von 79% dem Projekt zu, durch einen Verfassungsrat eine neue kantonale Verfassung ausarbeiten zu lassen. Im Herbst wählten sie diesen achtzig Mitglieder zählenden Verfassungsrat. Die parteipolitische Zusammensetzung kam ähnlich heraus wie diejenige des Grossen Rates. Erfolgreich waren auch einige parteiunabhängige Listen. So erzielte die der Linken zuzuordnende Rentnervereinigung Avivo neun Sitze und eine Arbeitgeberliste kam auf sechs Mandate. Insgesamt sind die bürgerlichen Kräfte leicht in der Überzahl. Zur allgemeinen Überraschung sind im Genfer Verfassungsrat die Frauen (Anteil von 17,5%) und, bei einem Durchschnittsalter der Abgeordneten von 56 Jahren, vor allem die Jungen sehr schlecht vertreten.

Luzern

In Luzern nahm die Verfassungskommission an ihrem im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf gewichtige Abstriche vor. Sie verzichtete auf die von den bürgerlichen Parteien heftig kritisierten Elemente Ausländerstimmrecht, Stimmrechtalter 16, Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften und Einführung von Einbürgerungskommissionen. Die Regierung schlug dem Parlament vor, den Stimmberechtigten zumindest das fakultative Ausländerstimmrecht als Zusatzfrage zur neuen Verfassung vorzulegen.

In Luzern begann das Parlament mit der Beratung des Verfassungsentwurfs. Die Linke, für welche die vorgeschlagenen Neuerungen viel zu wenig weit gingen, scheiterte mit ihrem Rückweisungsantrag. In der Detailberatung stimmte der Rat der Einführung eines Gemeindereferendums (auszuüben durch einen Viertel der Gemeinden) zu, strich hingegen die im Entwurf vorgesehene ausserordentliche Abwahl der Regierung und des Parlaments durch das Volk.

In Luzern verabschiedete der Kantonsrat die neue Kantonsverfassung in zweiter Lesung. Die Zustimmung fiel relativ knapp aus, da SVP, SP und GP aus unterschiedlichen Gründen dagegen opponierten. Für die Linke waren die Neuerungen zu zaghaft ausgefallen. Die SVP bemängelte insbesondere einen, von den Befürwortern allerdings bestrittenen, Demokratieabbau sowie die Berechnungsmethode für die Sitzzuteilung auf die Wahlkreise. Diese geht von der Gesamtbevölkerung und nicht nur von den Schweizern aus und verleiht damit den städtischen Gebieten mehr Gewicht. Die Delegiertenversammlungen sowohl der SVP als auch der SP beschlossen denn auch einstimmig die Nein-Parole für die Volksabstimmung. In dieser nahmen die Bürgerinnen und Bürger die neue Verfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 64% an.

Wallis

Im Kanton Wallis beschloss die FDP im Januar die Lancierung einer Volksinitiative für eine Totalrevision der genau hundert Jahre alten Kantonsverfassung durch einen vom Volk gewählten Verfassungsrat. Die CVP lehnte dies ab und sprach sich dafür aus, die überholten Artikel der bestehenden Verfassung Schritt für Schritt im normalen parlamentarischen Verfahren zu revidieren.

Im Kanton Wallis scheiterte der Versuch der FDP, die Totalrevision der Kantonsverfassung mit einer Volksinitiative zu verlangen. Nachdem bis zum Frühjahr des Berichtsjahres nur etwa die Hälfte der benötigten Unterschriften gesammelt war, gaben die Freisinnigen das Vorhaben auf und kündigten an, die Revision auf parlamentarischem Weg einzuleiten.