Der Verwirklichung des lange umstrittenen Waffenplatzes Rothenthurm steht nunmehr rechtlich nichts mehr entgegen, nachdem vorerst das Schwyzer Verwaltungsgericht und danach das Bundesgericht die Beschwerden gegen die 1978 von der Oberallmeindkorporation erteilte Zustimmung zum Landverkauf ans EMD abgewiesen hatten.
- Schlagworte
- Datum
- 6. Oktober 1979
- Prozesstyp
- Petition / Eingabe / Beschwerde
- Quellen
-
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- JdG, 23.5.79: 24 Heures, 24.5.79; BaZ, 12.5.79; TA, 12.5. und 6.10.79; Vat., 12.5.79; NZZ, 6.10.79
von Jörg Kistler
Aktualisiert am 07.03.2019
Aktualisiert am 07.03.2019