Der Nationalrat hatte 2013 einen auf zwei ähnlich lautende parlamentarische Initiativen der Sozialdemokratischen und der FDP-Liberalen Fraktion zurückgehenden Entwurf zur raschen Einführung eines wirksamen Risikoausgleichs in der Krankenversicherung angenommen. Er hatte dabei eine Änderung vorgenommen, welche drei Anweisungen an den Bundesrat enthielt. Dieser habe eine Entwicklung von einem Risiko- zu einem Kostenausgleich zu verhindern, er solle bei der Entwicklung der Indikatoren für ein erhöhtes Krankheitsrisiko mit den Versicherern zusammenarbeiten und die Indikatoren einzeln einer Wirkungsanalyse unterziehen. In der Frühjahrssession 2014 stimmte der Ständerat als Zweitrat diesen Änderungen zu. Eintreten und Annahme des Entwurfs wurden einstimmig beschlossen. Die Votanten und Votantinnen betonten die Wichtigkeit eines zusätzlichen Faktors zum Risikoausgleich, um die Jagd nach guten Risiken einzuschränken. Ein verfeinerter Risikoausgleich habe zudem zu den unbestrittenen Elementen der 2012 an der Urne abgelehnten Managed-Care-Vorlage gehört. In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 139 zu 52 Stimmen bei 4 Enthaltungen an, der Ständerat einstimmig ohne Enthaltungen.