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  • Allemagne
  • Sommaruga, Simonetta (sp/ps) BR UVEK / CF DETEC

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Im Januar 2020 reichte die KVF-NR eine Motion für einen Staatsvertrag für eine linksrheinische NEAT-Zulaufstrecke ein. Im Verlagerungsbericht 2019 hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die weitere Verlagerung auch abhängig vom Ausbau der Zulaufstrecken in Deutschland sei. Deshalb (und auch mit der Erinnerung an die Streckensperrung in Rastatt (D) von 2017) wollte die KVF-NR den Bundesrat beauftragen, mit einem Staatsvertrag mit Frankreich und Belgien eine leistungsfähige linksrheinische Alternativroute für den Güterverkehr zu schaffen. Der Ausbau der Rheintalbahn in Deutschland (rechtsrheinische Zulaufstrecke zur NEAT) solle zudem mit Nachdruck gefordert werden.
Die Motion wurde zusammen mit dem Verlagerungsbericht 2019 und der Änderung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs im März 2020 im Nationalrat diskutiert. Insbesondere die Frage nach einer allfälligen finanziellen Beteiligung der Schweiz an einer linksrheinischen Zulaufstrecke sorgte für Wortmeldungen. Bundesrätin Sommaruga erklärte zum Abschluss der Debatte denn auch, dass ein solches Engagement nicht von Anfang an angeboten würde, aber möglicherweise verlangt werden könnte. Die Verkehrsministerin warnte davor, einen Staatsvertrag als schnelles und zuverlässiges Mittel zur Schaffung einer solchen Zulaufstrecke zu erachten. Zudem hätte Frankreich andere Prioritäten, was Verkehrsrouten angehe. Der Bundesrat beantragte dennoch die Annahme der Motion und die grosse Kammer folgte diesem Antrag ohne Widerstand.

Staatsvertrag für linksrheinische NEAT-Zulaufstrecke (20.3003)

Am 27. Januar 1945, also vor genau 75 Jahren, hatte die sowjetische Rote Armee das Konzentrationslager Auschwitz befreit, wo während dem Nationalsozialismus über eine Million Menschen getötet worden waren. Am Jahrestag wurde in Polen dieser Befreiung der Gefangenen gedacht. An der Gedenkfeier im ehemaligen KZ nahmen Staatschefs und andere politische Vertretungen verschiedener Länder teil, darunter auch Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Sie legte einen Kranz für die Opfer nieder. Es sei ganz wichtig, so Sommaruga nach ihrem Besuch in Auschwitz in einem Interview mit dem «Blick», dass die Schweiz bei solchen Gedenkfeiern dabei sei. Was geschehen sei, könne sich wiederholen, weshalb es unsere Aufgabe sei, bei Antisemitismus und jeglichen Formen von Verfolgung stets genau hinzuschauen.
Nur Tage zuvor hatte sich Sommaruga auch mit Schweizer Opfern getroffen, welche unter dem Dritten Reich gelitten hatten. Wie der «Blick» berichtete, entschuldigte sie sich bei diesen und gestand ein, die Schweiz habe sich «ihren» Überlebenden gegenüber bisher kaltherzig verhalten. Laut Zeitung war Sommaruga damit die erste Vertreterin der Landesregierung, welche das Leid dieser Personen offiziell anerkannte. Ebenfalls nahm sich ein 2019 bei NZZ Libro erschienenes Buch den fast 400 Schweizerinnen und Schweizern an, welche während dem Zweiten Weltkrieg in deutschen Konzentrationslagern umgebracht worden waren. Erstmals wurde damit explizit die Geschichte von Schweizer KZ-Häftlingen aufgearbeitet und eine Liste erstellt, welche die Opfer namentlich aufführt. Auch weil viele der Ermordeten Auslandschweizer waren, wurde im Januar 2020 ein Auszug des Buches in der «Schweizer Revue» publiziert, der Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Die Auslandschweizer Organisation (ASO) setzt sich bereits seit 2018 für eine Gedenkstätte für die in Konzentrationslagern ermordeten Schweizerinnen und Schweizer ein. Während die «Schweizer Revue» festhielt, der Bundesrat sei diesem Thema gegenüber vage geblieben, hat laut «Blick» eine Sprecherin aus Sommarugas Departement verlauten lassen, der Bundesrat stehe einer derartigen Einrichtung aufgeschlossen gegenüber.

75 Jahre Befreiung von Auschwitz

Im Oktober 2019 sickerte zur Presse durch, dass Fachleute des BFE die Energieszenarien 2050 bezüglich der Laufzeit der Atomkraftwerke in der Schweiz anpassen wollten. Demnach würde der Bund neu mit einer Laufzeit von 60 Jahren für ein Werk rechnen und nicht wie bisher von 50 Jahren ausgehen. Dieses Langzeitbetrieb-Szenario 2050+ würde bedeuten, dass das neuste AKW der Schweiz in Leibstadt noch bis im Jahr 2044 am Netz bliebe. «Die Realität hat die bisher unterlegten 50 Jahre überholt», zitierte die NZZ die BFE-Sprecherin mit Verweis auf die Anlage Beznau I, die 2019 bereits ins 51. Betriebsjahr gestartet war. Während die einen diese Verlängerung als Chance verstanden, weiterhin eine stabile Stromproduktion im Inland aufrechtzuerhalten und die Atomkraft als eine Art Brückenlösung zum noch andauernden Ausbau der erneuerbaren Energien zu verwenden, sahen andere darin ein erhöhtes Risiko für Unfälle sowie Fehlinvestitionen in eine überholte Technologie.

Scharfe Kritik an den Schweizer Szenarien übte indes auch das deutsche Bundesumweltministerium in Berlin, das sich im Oktober 2019 mit «dicker Post» an Energieministerin Simonetta Sommaruga wandte, wie die Presse schrieb. Mit «[s]ehr geehrte Frau Bundesrätin, die geplanten Laufzeiten der Schweizer Atomkraftwerke bereiten mir große Sorge», begann das Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. Dass die verbleibenden vier AKWs der Schweiz 60 Jahre laufen sollten, sei eine «fatale Fehlentwicklung», erklärte sie weiter. Gemäss dem Schreiben seien die Anlagen in Beznau «schnellstmöglich» und diejenigen in Gösgen und Leibstadt, Letzteres nahe der deutschen Grenze, «zeitnah» vom Netz zu nehmen. Zudem sei es «zwingend», bei Entscheiden über längere Laufzeiten auch die Bevölkerung der Nachbarstaaten miteinzubeziehen, war dem Brief weiter zu entnehmen. Energieministerin Simonetta Sommaruga stufte diese scharfen Worte aus Berlin dem Tages-Anzeiger zufolge als unangemessen ein. In ihrer Antwort im November hielt sich die Sozialdemokratin aber nüchtern und verwies auf die zwei Volksabstimmungen von 2016 zur Atomausstiegsinitiative und 2017 zum Energiegesetz, in welchen das Schweizer Stimmvolk den Neubau von Atomkraftwerken zwar verboten, eine fixe Begrenzung der Laufzeit aber abgelehnt hatte. Die Kernkraftwerke in der Schweiz dürften ihren Betrieb fortsetzen, solange sie sicher seien, erklärte Sommaruga die Schweizer Doktrin.

Energie-Szenario 2050+
Dossier: Perspectives énergétiques de la confédération

Mit einem Postulat forderte die KVF-SR den Ausbau der internationalen Verbindung Zürich-München. Die Kommission hatte das Postulat im Zusammenhang mit dem STEP Ausbauschritt 2035 formuliert und verlangte darin, dass die Schweiz bei den zuständigen Behörden in Deutschland auf die Planung und Realisierung der fehlenden Infrastruktur für eine schnelle Verbindung von Zürich und München hinwirke. Wenn nötig könnten auch Mittel aus dem Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 eingesetzt werden. Im Ständerat, der das Postulat am 18. Juni 2019 behandelte, betonte Paul Rechsteiner (sp, SG), dass er sich schon 1987 (noch als Nationalrat) mit einem Vorstoss für eine bessere Verbindung auf dieser Linie eingesetzt habe – seither sei es stets schlechter geworden. Bundesrätin Sommaruga bekräftigte, dass diese Verbindung eine hohe Priorität geniesse, und erklärte, sie werde den zusätzlichen Druck, den das Parlament mit dem Postulat auf die Regierung ausübe, einsetzen. Das Postulat wurde vom Ständerat ohne Widerspruch angenommen.

Ausbau der internationalen Verbindung Zürich-München