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Sans connaître d'avancée significative, les différents projets d'expositions nationales ont continué leurs développements respectifs au cours de l'année 2020. Aux côtés des trois projets déjà existants, un quatrième a vu le jour cette année. «Muntagna, l'expo des Alpes27+» provient, selon La Liberté, «d'un groupe d'entrepreneuses et entrepreneurs de divers domaines qui veulent repenser la protection, l'utilisation et la perception des Alpes». Ce projet n'a néanmoins trouvé que peu d'échos dans les médias et reste méconnu. Alors que le projet «X-27», qui prévoit une foire à l'innovation sur le site de l'ancien aérodrome de Dübendorf, n'a lui non plus pas bénéficié d'une grande attention médiatique, ce sont les projets «Nexpo 28» et «Svizra 27» qui semblent avoir les plus grandes chances d'aboutir.

En février 2020, les promoteurs de «Svizra 27» annonçaient que le financement était assuré jusqu'en 2021. Le projet, soutenu par les cantons de Bâle-Ville et Bâle-Campagne, de Soleure, d'Argovie et du Jura, bénéficie également de l'appui de plusieurs associations des milieux économiques, qui assurent une partie de son financement. L'exposition devrait, comme son nom l'indique, avoir lieu en 2027 (le nombre 27 représente également le nombre de cantons plus la confédération) sous le thème «Humain - Travail - Cohésion». Un concours d'idées a été lancé en juin et courait jusqu'à début octobre. Les dix meilleures idées ont été sélectionnées pour la prochaine étape, qui doit déterminer le lieu où pourrait se tenir cette exposition nationale. Le projet gagnant sera dévoilé à l'automne 2021 et les organisateurs espèrent soumettre le dossier au Conseil fédéral pour la fin de l'année 2021. Un jury de seize membres a été formé pour trancher parmi les différentes idées. On y retrouve plusieurs personnalités bien connues, notamment l'ancienne conseillère fédérale Doris Leuthard, l'architecte Pierre de Meuron et le psychiatre et explorateur Bertrand Piccard. Pour l'ensemble du projet, le comité de «Svizra 27» table sur un budget de CHF 1 milliard, financé à moitié par la Confédération, à hauteur de 400 millions par les recettes de billetterie, merchandising et sponsoring, et par les cantons qui soutiennent le projet à hauteur de 100 millions. Avant de voir le jour, il devra néanmoins encore franchir quelques obstacles importants. En effet, une fois le projet sélectionné et approuvé par le Conseil fédéral, il sera soumis à votation dans les cinq cantons associés.

«Nexpo 28» est certainement le concurrent le plus sérieux de «Svizra 27» à l'heure actuelle. Le projet regroupe les dix plus grandes villes de Suisse et devrait avoir lieu de manière décentralisée en 2028, sur la thématique des valeurs et du vivre-ensemble en Suisse au 21ème siècle. La route du projet est néanmoins elle aussi semée d'embûches. En effet, «Nexpo 28» compte sur la participation financière des villes, ce qui ne coule pas de source, notamment à Berne. Le conseil de ville a supprimé en septembre la participation de CHF 70'000 au projet. Le président de la ville Alec von Graffenried, qui est également vice-président de «Nexpo 28», espère que le conseil de ville reviendra néanmoins sur sa décision, regrettant «que la ville fédérale ne soutiennent pas le projet financièrement, alors que les autres grandes villes suisses le soutiennent et qu'il est plus en avance que ses concurrents.»

Le financement des différents projets constitue donc sans doute le nerf de la guerre pour la tenue d'une exposition nationale. Regrettant un manque de clarté à ce niveau, les promoteurs des quatre projets ont écrit une lettre commune à l'intention du Conseil fédéral en avril 2020. Sur quelle participation peuvent-ils compter de la part de la Confédération? À quelle phase du projet pourront-ils compter sur cette participation? Quel rôle jouera l'État fédéral dans l'appui à la manifestation? Selon le SECO, le gouvernement est en train de clarifier à qui revient le dossier. Mais il précise aussi qu'avec la crise du Covid-19, les projets d'exposition nationale ne constituent pas une priorité.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Exposition nationale Expo 2027

Pour l'année 2020, l'OFS projetait environ 68'400 décès en Suisse, toutes causes confondues. Marquée par le crise du Covid-19, 75'900 personnes sont décédées, soit 7'500 disparitions de plus que prévu. Depuis la grippe espagnole de 1918, la Suisse n'avait plus été autant endeuillée. L'excès de décès a surtout touché les seniors (environ 7'200 décès chez les plus de 65 ans), qui n'étaient pas forcément déjà en fin de vie. Genève, Fribourg et le Tessin ont subi une mortalité 20 pourcent supérieure aux prévisions, contre 2 pourcent dans les Grisons et à Bâle-Ville.

Décès liés au Covid-19

2020 wählten acht Kantone ihre Parlamente neu (SG, UR, TG, SZ, SH, JU, AG, BS). Die «grüne Welle» spülte auch 2020 viele Mitglieder der Grünen und der Grünliberalen in die kantonalen Legislativen. Die Grünen gewannen in allen acht Kantonen Wähleranteile dazu, die Grünliberalen in sieben von acht – im Kanton Uri waren sie nicht zur Wahl angetreten. Diese Gewinne brachten den Grünen in diesen Kantonen total 69 Mandate ein (bei den letzten Wahlen in diesen Kantonen waren es noch 45 gewesen) und den Grünliberalen 48 (27 bei den letzten Wahlen in denselben Kantonen). Die Bundesratsparteien schwächelten derweil. Die FDP verlor in allen acht Kantonen Mandate (insg. -17 Sitze in diesen Kantonen), die SP (-12 Sitze) und die SVP (-14 Sitze) je in deren sechs. Am besten hielt sich die CVP (-4 Sitze), welche zwar in drei Kantonen Mandate abgeben musste, aber auch in drei Kantonen Sitze zulegen konnte.

Der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten stieg in sechs von acht Kantonen – am stärksten im Kanton Basel-Stadt (42.0%, +11 Prozentpunkte gegenüber den letzten Wahlen). Einzig in den Kantonen Jura (15.0%, +/- 0 Prozentpunkte) und Schwyz (9.0%, -5 Prozentpunkte) führten die Wahlen 2020 nicht zu einem Parlament mit mehr weiblichen Mitgliedern. Die Wahlbeteiligung lag einzig im Kanton Schaffhausen (57.0%), wo die Stimmpflicht gilt, über 50 Prozent. Am wenigsten Wahlberechtigte fanden im Kanton Thurgau den Weg an die Urne (32.6%).

Die acht Kantone führten auch Gesamterneuerungswahlen ihrer Exekutiven durch. Die grössten Veränderungen brachten die Wahlen im Kanton Basel-Stadt: Die SP konnte ihre zwei Rücktritte verteidigen, nicht aber die FDP und die Grünen, die beide die Abwahl eines amtierenden Regierungsratsmitglieds hinnehmen mussten. An ihre Stelle traten Vertreterinnen der LDP und der GLP. Die FDP verlor in zwei weiteren Kantonen einen Regierungssitz: in Uri an die SVP und in Schaffhausen an die SP. In den anderen Kantonen änderten die Wahlen jedoch nichts an der Parteizusammensetzung der Regierungen. In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Aargau und Schwyz kam es zwar zu Rücktritten von Regierungsmitgliedern auf Ende der Amtsperiode, überall schafften es die entsprechenden Parteien jedoch, ihre Sitze zu verteidigen. Im Kanton Jura kam es in den Gesamterneuerungswahlen im Herbst gar zu keiner einzigen personellen Änderung. Allerdings war es im Frühjahr vor den regulären Wahlen noch zu einer Ersatzwahl gekommen, bei der die CVP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der SP verlor, welche diesen ein halbes Jahr später erfolgreich verteidigte. Auch im Kanton Waadt kam es im Berichtsjahr zu einer Ersatzwahl, bei welcher die FDP ihren freigewordenen Sitz ebenfalls erfolgreich verteidigte. Unter dem Strich war Ende 2020 ein kantonales Regierungsmandat mehr von einer Frau besetzt als noch im Vorjahr (neu: 39 von 154 Mandaten). Während in der Regierung von Uri neu keine Frau mehr einsitzt anstatt wie bisher noch zwei, ist in Basel-Stadt, St. Gallen und Jura neu je ein Regierungsamt mehr von einer Frau besetzt.

Auch die Städte Genf, Luzern, Biel, St. Gallen und Bern wählten die Mitglieder ihrer Legislativen neu. Dort zeigte sich ein ähnliches Bild wie bei den kantonalen Wahlen: die grosse Gewinnerin war die Grüne Partei, welche in allen fünf Städten verglichen mit den letzten Wahlen Mandate dazugewann (zusammengezählt von 48 auf 69 Sitze). Auch die Grünliberale Partei legte in diesen Städten zu, wenn auch in geringerem Masse (von 21 auf 28 Mandate; keine Vertretung in Genf).

Bei den meisten grossen Städten blieb die Parteizusammensetzung der Exekutiven nach den Wahlen gleich wie in der vorherigen Amtsperiode; namentlich in Bern, St. Gallen, Luzern und Biel. Dramatischer ging es in Genf zu und her, wo gleich vier der fünf amtierenden Regierungsmitglieder sich nicht mehr zur Wiederwahl stellten – zwei davon laut eigenen Angaben wegen eines Reputationsverlusts im Zusammenhang mit einer Spesenaffäre. Schlussendlich führten die Wahlen in der Stadt Genf zu einem Sitzgewinn der Grünen auf Kosten der Partei SolidaritéS. In Winterthur kam es derweil zum dritten Mal seit 2016 zu einem unerwarteten Abgang eines Mitglieds der Exekutive und daraufhin zu einer Ersatzwahl, bei der die FDP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der GLP abtreten musste.

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2020
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 2020
Dossier: Elections communales 2020
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 2020
Dossier: Récapitulatif des élections cantonales et communales

Im Herbst 2020 war Beat Jans (sp, BS) in den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gewählt worden. Einen Tag nachdem der Neo-Regierungsrat im Nationalrat unter stehenden Ovationen verabschiedet worden war – Nationalratspräsident Andreas Aebi (svp, SZ) würdigte den Sozialdemokraten, der bei den Wahlen 2011, 2015 und 2019 jeweils mit dem besten Resultat aller baselstädtischen Kandidierenden in den Nationalrat gewählt worden war, als «leidenschaftlichen Debattierer mit Witz und Scharfsinn» und als unermüdlichen Schaffer, Vermittler und Brückenbauer – wurde die Nachfolgerin von Jans, die 1988 geborene Sarah Wyss (sp, BS), Geschäftsführerin der Stiftung Selbsthilfe Schweiz, vereidigt. Mit der insgesamt bereits vierten Mutation in der 51. Legislatur wurde der Nationalrat noch einmal etwas jünger und der Frauenanteil stieg neu auf 42.5 Prozent.

Mutationen 2020
Dossier: Mutations a l'Assemblée fédérale

Par 91 voix contre 86 et 9 abstentions, le Conseil national a refusé d'entrer en matière sur une initiative cantonale genevoise, qui demandait d'inscrire le harcèlement sexuel dans la liste des discriminations pour lesquelles s'allège le fardeau de la preuve dans la loi fédérale sur l'égalité entre femmes et hommes (LEg). La CSEC-CN a estimé, par 14 voix contre 10, que l'inscription dans la loi serait une insécurité supplémentaire pour l'employeur, sans véritablement avoir de conséquence directe sur la personne harceleuse. Dans le cadre d'une telle affaire, l'employeur doit prouver qu'il a mis en place des mesures pour prévenir le harcèlement sexuel. Or, il est, selon la commission, toujours très difficile de prouver qui était au courant des faits de harcèlement. Seuls le parti socialiste et le groupe des Verts se sont montrés unanimes sur la question, les autres groupes ont agi en ordre dispersé, avec cependant une nette tendance d'opposition de la part de l'UDC, du PLR et du groupe du centre.

Faciliter la lutte contre le harcèlement sexuel (Iv.ct. 19.317)

Seiner Kommission folgend entschied der Nationalrat in der Wintersession 2020, dass die TV-Nachrichtenabteilung der SRG von Genf nach Lausanne umziehen dürfe, und gab einer Standesinitiative des Kantons Genf, die das Gegenteil gefordert hatte, mit 93 zu 67 Stimmen bei 26 Enthaltungen, letztere aus beinahe allen Fraktionen, keine Folge. Während sich die Fraktionen der Grünen und der SP fast ausnahmslos für Folgegeben aussprachen, wollten die meisten Vertreterinnen und Vertreter der GLP, FDP und SVP dem Anliegen keine Folge geben. Gespalten zeigte sich die Mitte-Fraktion. Somit scheiterte nach fünf parlamentarischen Initiativen auch das letzte Geschäft, welches der SRG per Gesetz Vorgaben zum Produktionsstandort hatte machen wollen. Mit den Initiativen hatten Parlamentarierinnen und Parlamentarier verschiedenster Couleur auf den 2018 kommunizierten Entscheid der SRG reagiert, aus Spargründen gewisse Produktionsstätten zusammenzulegen.

Die TV-Nachrichtenabteilung soll in Genf bleiben (Kt.Iv. 19.306)

Im Juni 2019 verlangte der Grosse Rat des Kantons Genf in einer Standesinitiative von der Bundesversammlung, mit einer Motion den Verzicht auf eine Erhöhung der Krankenkassenprämien 2020 zu verlangen. Damit reihte sich diese Standesinitiative in eine Gruppe von Vorstössen des Kantons Genf (sowie anderer Kantone der Romandie sowie des Tessins) für tiefere Krankenkassenprämien ein. Eine Erhöhung sei nicht nötig, da die Gesundheitskosten 2018 nur leicht angestiegen seien und die Krankenkassen über hohe Reserven verfügten, die deutlich über dem gesetzlichen Minimum lägen, so die Begründung aus Genf.
Die SGK-SR behandelte die Initiative im November 2020, also bereits über ein Jahr, nachdem die Prämien für das Jahr 2020 bekannt gegeben worden waren. Die Kommission anerkannte die Problematik sowie die Argumente des Kantons Genf, wies jedoch darauf hin, dass besagte Prämie ohne Eingreifen des Parlaments nur um 0.2 Prozent angestiegen war. So erachtete die Kommission einen «Prämienstopp mittels einer Standesinitiative [...] als nicht zweckdienlich» und die Annahme der Standesinitiative «aus zeitlichen Gründen» als obsolet. Dieser Ansicht pflichtete der Ständerat in der Wintersession 2020 bei und gab der Initiative keine Folge.

Keine Erhöhung der Krankenkassenprämien 2020 (Kt.Iv. 19.309)
Dossier: Freiner l'augmentation des primes des assurances-maladie (depuis 2020)

Der Vorentwurf zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes erzeugte in der Vernehmlassung ein überwiegend positives Echo. 43 von insgesamt 51 Stellungnehmenden äusserten ihre grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage. Die acht ablehnenden Stellungnahmen stammten vom Kanton Genf, der Grünen Partei, den juristischen Organisationen Association des juristes progressistes, Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz und dem Anwaltsverband, den Vereinen biorespect und grundrechte.ch sowie der Universität Freiburg. Sie äusserten vor allem grund- und datenschutzrechtliche Bedenken zur neuen Ermittlungsmethode der Phänotypisierung und verwiesen im Zusammenhang mit der Auswertung der biogeografischen Herkunft auf das Risiko von Racial Profiling, d.h. die Gefahr, dass Personen mit bestimmten äusserlichen Merkmalen pauschal verdächtigt würden. Demgegenüber beurteilten 17 Kantone, die stellungnehmenden Organisationen aus Strafverfolgung, Polizei und Rechtsmedizin sowie die GUMEK die vorgeschlagene Regelung als zu wenig flexibel. Mit der abschliessend formulierten Liste von Merkmalen, die bei einer Phänotypisierung ausgewertet werden dürfen (Augen-, Haar- und Hautfarbe, biogeografische Herkunft und Alter) könne dem zu erwartenden Fortschritt in der Forschung nicht Rechnung getragen werden, bedauerten sie. Diese Kritik veranlasste den Bundesrat zur einzigen grösseren Änderung gegenüber dem Vorentwurf. In der Anfang Dezember 2020 präsentierten Botschaft sah er an dieser Stelle zusätzlich zu den fünf genannten Merkmalen eine Delegationsnorm vor, die es ihm erlauben soll, dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt entsprechend weitere äusserlich sichtbare Merkmale für die Phänotypisierung zuzulassen. Den Bedenken bezüglich Racial Profiling begegnete die Regierung in der Botschaft mit dem Argument, die Analyse im Rahmen einer Phänotypisierung erfolge ergebnisoffen; eine «Vorselektion der Ermittlungsbehörden zuungunsten einer bestimmten Population» sei daher ausgeschlossen. Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle ergänzte in der NZZ, die Phänotypisierung könne einer Diskriminierung sogar entgegenwirken, weil Zeuginnen und Zeugen eine Person oft als «zu gross und zu dunkel» beschrieben. Die übrigen Anpassungen betreffend die Löschregelung für DNA-Profile und die Verwandtenrecherche übernahm der Bundesrat aufgrund der positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung weitestgehend unverändert in den Entwurf.

Änderung des DNA-Profil-Gesetzes (BRG 20.088)
Dossier: Profils d'ADN

Nur wenige Tage nachdem der Nationalrat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz in der Gesamtabstimmung abgelehnt hatte, gelangte es in den Ständerat, der zuerst über Eintreten zu befinden hatte. Der kleinen Kammer lag ein Antrag einer bürgerlichen Kommissionsmehrheit vor, die auf Nichteintreten plädierte. Sie begründete diesen Antrag damit, dass die vorgesehenen Massnahmen nun zu spät erfolgen würden. Zudem sei vorgesehen, im Covid-19-Gesetz eine Härtefallregelung für Gastronomiebetriebe und andere KMU zu schaffen. Mit 30 bürgerlichen Stimmen zu 14 Stimmen aus der Ratslinken folgte der Ständerat der Kommissionsmehrheit und beschloss, nicht auf den Gesetzesentwurf einzutreten. So kam es, wie es die Vorzeichen hatten erahnen lassen: In der Wintersession 2020 scheiterte das geplante Covid-19-Geschäftsmietegesetz im Parlament.
Daniel Fässler (cvp, AI), CVP-Ständerat und Präsident des Verbands Immobilien Schweiz, sagte gegenüber den Medien, dass man sich nun erhoffe, die Kantone würden vermehrt Lösungen erarbeiten. Bis zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung existierten in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn bereits kantonale Lösungen. Als Präsident von Gastrosuisse zeigte sich Casimir Platzer unzufrieden über die Ablehnung der Vorlage und äusserte sein Unverständnis darüber, dass das Parlament eine Vorlage beerdigte, die es ein halbes Jahr zuvor selber beim Bundesrat in Auftrag gegeben hatte. Platzer rechnete nun mit einer Prozessflut, wobei er davon ausging, dass bis anhin mindestens 40 Prozent der Gastronomiebetriebe keine einvernehmliche Lösung hatten erzielen können.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Loyers commerciaux en temps de crise du Covid-19

Nachdem mit Hans-Peter Wessels und Christoph Brutschin gleich zwei der drei amtierenden SP-Regierungsräte angekündigt hatten, bei den Stadtbasler Regierungsratswahlen 2020 nicht mehr antreten zu wollen, richteten sich im Frühjahr alle Augen auf die Nomination der Kandidierenden durch die SP. Die Delegierten entschieden sich für den langjährigen Nationalrat Beat Jans sowie für das Grossratsmitglied Kaspar Sutter. Das sozialdemokratische Kandidierendentrio komplettierte die bisherige Tanja Soland, welche selber erst ein Jahr zuvor die Ersatzwahl für den freigewordenen Sitz von Eva Herzog gewonnen hatte. Im linken Lager sorgte zudem die Linksaussen-Partei «Basels Starke Alternative» («Basta») für Aufsehen. Sie gab bekannt, eine Co-Kandidatur zu lancieren: Zwei Teilzeitregierungsräte sollten sich also zusammen einen Sitz teilen. Diese Idee kam aber weder bei den Bündnispartnerinnen SP und Grüne, noch bei der Stadtbasler Staatskanzlei gut an. Ein im Auftrag der Staatskanzlei durchgeführtes rechtliches Gutachten fiel zu Ungunsten der Idee von «Basta» aus, was diese dazu bewog, keine Kandidatur für den Regierungsrat zu stellen. So gesellte sich zum sozialdemokratischen Trio einzig die grüne bisherige Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann auf die rot-grüne Liste. Zusammen setzten sich SP und GP zum Ziel, ihre rot-grüne Mehrheit im siebenköpfigen Gremium zu verteidigen. Elisabeth Ackermann stand im Vorfeld der Wahlen allerdings vor allem wegen ihrer von verschiedenen Seiten kritisierten Museumspolitik im Fokus. Unter anderem wurde Ackermann von der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates vorgeworfen, im Zusammenhang mit der von ihr beschlossenen Entlassung des Direktors des Historischen Museums Basel, Marc Fehlmann, das Museumsgesetz sowie das Personalrecht missachtet und die Öffentlichkeit «irreführend» informiert zu haben.
Im bürgerlichen Lager kam es derweil zum Zwist zwischen der FDP, der CVP und der LDP auf der einen und der SVP auf der anderen Seite. Die SVP hatte sich bei den anderen bürgerlichen Parteien unbeliebt gemacht, weil sie mit der Begrenzungsinitiative die Personenfreizügigkeit mit der EU frontal angriff. Dies führte gar zu einem Ausschluss der SVP aus dem bürgerlichen Bündnis. Die drei im Bündnis verbliebenen bürgerlichen Parteien nominierten neben den bisherigen Lukas Engelberger (cvp), Baschi Dürr (fdp) und Conradin Cramer (ldp) auch Stephanie Eymann (ldp), die sich zusätzlich noch für die Wahl der Regierungspräsidentin aufstellen liess. Die SVP hingegen stand nach der Absage des bürgerlichen Bündnisses vor einem Scherbenhaufen. Aufgrund der mit dem Alleingang drastisch gesunkenen Wahlchancen bekundete die SVP grosse Mühe, geeignete Kandidierende zu finden. Schliesslich stellte sich der bekannte Anwalt Stefan Suter zur Verfügung und trat dazu extra der SVP bei. Auch die GLP trat ohne parteiübergreifendes Bündnis zur Wahl an. Sie schickte die Grossrätin Esther Keller ins Rennen. Neben Elisabeth Ackermann und Stephanie Eymann bewarb sich mit Esther Keller zudem die dritte Frau auf das Regierungspräsidium. Praktisch keine Wahlchancen wurden den drei Kandidierenden eingeräumt, die das 13-köpfige Feld komplettierten: Christine Kaufmann (evp), Christian Mueller («freistaat unteres kleinbasel») und Eric Weber («Volks-Aktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat»).

Am 25. Oktober fand der erste Wahlgang statt und dieser endete mit einer grossen Überraschung: Trotz den Wahlerfolgen der Grünen bei den Grossratswahlen musste die grüne Vertreterin bei den Regierungsratswahlen, die amtierende Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann, eine herbe Niederlage einstecken und landete nur auf dem neunten Platz (20'206 Stimmen). Das beste Resultat verbuchte Tanja Soland (33'175). Neben ihr übertrafen auch Lukas Engelberger (30'625), Conradin Kramer (29'348) und Beat Jans (28'751) bereits im ersten Wahlgang das absolute Mehr von 24'716 Stimmen. Stephanie Eymann (24'637) verpasste dieses hingegen äusserst knapp um 79 Stimmen. Dahinter folgten Kaspar Sutter (23'086), der Bisherige Baschi Dürr (22'149) und Esther Keller (21'852). Sie alle klassierten sich noch vor Ackermann und auch im Rennen um das Regierungspräsidium schwang nicht Elisabeth Ackermann (15'054 Stimmen) obenaus, sondern Stephanie Eymann (16'463). Esther Keller landete bei den Präsidialwahlen hingegen abgeschlagen auf dem dritten Platz (9'562). Das absolute Mehr von 23'038 Stimmen verpassten allerdings alle Kandidatinnen deutlich und so musste auch bei der Wahl für das Präsidium ein zweiter Wahlgang entscheiden.

Aufgrund ihres schlechten Resultates im ersten Wahlgang entschloss sich Elisabeth Ackermann, nicht zum zweiten Wahlgang anzutreten. Nach Ackermanns Rückzug vermochten die Grünen keine Ersatzkandidatur zu stellen. Allerdings sprang die Bündnispartnerin Basta in die Bresche und portierte ihre Co-Präsidentin Heidi Mück. Nur wenige Tage danach sorgte die SP für die nächste Überraschung. Sie kündigte an, dass Beat Jans im zweiten Wahlgang für das Präsidium kandidieren werde. Dort trat er gegen Stephanie Eymann und Esther Keller an, die beide im zweiten Wahlgang erneut antraten. Jans sprach sich zudem dafür aus, eine Verwaltungsreform durchzuführen, mit der das Amt für Umwelt und Energie dem Präsidialdepartement angehängt werden würde. Dass SP-Parteikollege Kaspar Sutter dazu meinte, eine solche Reform mache nur Sinn, wenn Jans statt Eymann ins Präsidialdepartement gewählt würde, brachte der SP ordentlich Kritik ein. Kritisiert wurde die Linke auch nach der Bekanntgabe der Kandidatur von Heidi Mück: Mit ihren deutlich linken Positionen ecke sie oftmals selbst im linken Lager an, war den Medien zu entnehmen. Die Basta-Co-Präsidentin wurde zudem für ihre Nähe zu der Israel-feindlichen und «antisemitisch gefärbten Bewegung» (BaZ) Bewegung «Boycott, Divest, Sanctions» (BDS) von vielen Seiten kritisiert. Auch eine Aussage von ihr, wonach sie im Sicherheitsdepartement überfordert wäre, weil sie «ein schwieriges Verhältnis mit Polizisten» habe, kam bei den Parteien und in den Medien nicht sonderlich gut an. Verschiedene Exponenten aus dem linken Lager, rund um die ehemaligen Grossratspräsidenten Roland Stark (sp) und Markus Ritter (gp), schlossen sich auch aufgrund der Kritik an Heidi Mück zu einer Gruppierung zusammen, die sich für das Trio Eymann-Keller-Sutter stark machte und so statt einem grünen Sitz einen Sitz für die GLP forderte. Die Bürgerlichen witterten derweil ihre Chance, im zweiten Wahlgang mit einem Erfolg von Baschi Dürr und Stephanie Eymann die Mehrheit in der Regierung zu übernehmen.

Am 29. November kam der zuletzt recht gehässig geführte Wahlkampf zu seinem Ende. Im zweiten Wahlgang kam es zu einer Niederlage für die linken Parteien, wurde doch die rot-grüne Regierungsmehrheit nach 16 Jahren durchbrochen. Heidi Mück holte nur 20'985 Stimmen und blieb chancenlos. Doch auch die Bürgerlichen konnten nicht von der linken Schwäche profitieren, denn Baschi Dürr (27'206 Stimmen) platzierte sich nur auf dem undankbaren vierten Platz – rund 1'500 Stimmen hinter Esther Keller (28'710), die den Bisherigen Baschi Dürr überraschend hinter sich liess und als erste Grünliberale überhaupt in eine kantonale Regierung einziehen konnte. Das beste Resultat im zweiten Wahlgang erzielte freilich Stephanie Eymann (31'925). Hinter ihr auf dem zweiten Platz folgte Kaspar Sutter mit 29'122 Stimmen. Mit dieser neuen Regierungszusammensetzung von 3-1-3 haben damit weder die linken noch die rechten Parteien in den nächsten Jahren eine Regierungsmehrheit und die GLP kann das Zünglein an der Waage spielen.
Im Rennen um das Regierungspräsidium setzte sich Beat Jans mit 24'511 Stimmen gegen Stephanie Eymann (21'143) und Esther Keller (7'728) durch. Die Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang war mit 55.4 Prozent sehr hoch – sogar um ganze 8.4 Prozentpunkte höher als im ersten Durchgang (47.0%), was mit den gleichzeitig stattfindenden eidgenössischen Abstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative zusammenhängen dürfte.
Zwei Tage nach der Wahl einigte sich die frisch zusammengesetzte Regierung auf die Departamentsverteilung. Alle bisherigen Regierungsräte entschieden sich, ihre Direktionen zu behalten: Lukas Engelberger die Gesundheitsdirektion, Conradin Cramer die Erziehungsdirektion und Tanja Soland die Finanzdirektion. Stephanie Eymann übernahm von ihrem bürgerlichen Vorgänger Baschi Dürr das Sicherheitsdepartement, Kaspar Sutter von seinem zurücktretenden SP-Parteikollegen Christoph Brutschin das Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdepartement. Esther Keller wurde zur neuen Bau- und Verkehrsdirektorin ernannt. Der Vorschlag von Beat Jans bezüglich einer Reform des Präsidialdepartements wurde nach den Wahlen vorerst nicht weiter verfolgt.

Regierungsratswahlen Basel-Stadt 2020
Dossier: Elections cantonales - Bâle-Ville
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 2020

Der Kanton Genf beantragte in einer Standesinitiativem im Sommer 2019, dass bei der Übernahme der Arztkosten bei Schwangerschaftsabbrüchen vor der dreizehnten Woche durch die OKP zukünftig keine Kostenbeteiligung, also Franchise oder Selbstbehalt, durch die Versicherten mehr anfallen sollen. So werde heute ungefähr jede fünfte Schwangerschaft ungewollt beendet, was für die betroffenen Mütter und Väter ein traumatisches Erlebnis sei. Diese Personen sollen entsprechend nicht noch zusätzlich durch die anfallenden Kosten belastet werden. Im November 2020 gab die SGK-SR der Standesinitiative zusammen mit zwei Motionen zur vollständigen Übernahme der Kosten einer Schwangerschaft vor der dreizehnten Schwangerschaftswoche (Mo. 19.3070 und Mo. 19.3307) Folge.

Für eine Übernahme der Arztkosten bei Schwangerschaftsabbrüchen vor der dreizehnten Woche (Kt.Iv. 19.308)

L'armée pourra comme au printemps être mobilisée en service d'appui des hôpitaux dans le domaine des soins de base ou le transport de patients. Jusqu'à 2'500 militaires pourront être engagés, à condition que les cantons en fassent la demande et qu'ils prouvent que les ressources – en matériel et en personnel – civiles sont épuisées. Les cantons pourront recourir à cet appui jusqu'au 31 mars 2021. L'arrêté est soumis pour approbation au Parlement. Des formations professionnelles, des militaires en service long, des formations en service et des volontaires assureront l'appui. Des formations supplémentaires seront mobilisables dans les 96 heures suivant le déclenchement de l'engagement. Les militaires engagés se verront imputer jusqu'à 38 jours de service pour cet appui.
Depuis le 27 octobre 2020, plusieurs cantons ont adressé une demande pour bénéficier du soutien de l'armée. Celles des cantons de Vaud, de Fribourg, de Berne, de Bâle-Ville et du Valais ont été approuvées. Environ 200 membres de la compagnie sanitaire 1 ont été convoqués par SMS pour un engagement en faveur du canton de Genève. En Valais, 39 soldats sanitaires de la «compagnie de volontaires du Valais» soutiennent les hôpitaux de Sion, de Martigny et de Viège.

Second appui de l'armée en faveur des autorités civiles dans la lutte contre le Covid-19 (OCF 20.083)
Dossier: Service d’appui de l’armée dans le cadre des mesures visant à lutter contre le COVID-19

La CER-CN ne veut pas d'un plan de sortie du glyphosate comme demandé par le canton de Genève. Par 14 voix contre 9, les membres de la commission de l'économie et des redevances ont rejeté ce texte ainsi que l'initiative 18.308 à la teneur similaire déposée par le canton du Jura, estimant que ce produit ne représente pas un problème sur le plan toxicologique et que les normes d'utilisation sont suffisamment strictes. Une minorité s'est formée pour défendre les deux initiatives, car elle estime qu'il est judicieux de préparer un plan de sortie de l'utilisation de ce pesticide; cela permettrait une transition vers d'autres moyens.

Interdiction du glyphosate (Iv.ct. 18.319)
Dossier: Politique relative au glyphosate en Suisse
Dossier: Réduction et interdiction de l'utilisation des pesticides

Im August 2020 machte die NZZ am Sonntag ein bisher geheimes Abkommen mit China publik, gegen das sich in der Folge Widerstand in der Schweizer Politik regte. Aufgrund des Abkommens wurde die Anwesenheit chinesischer Sicherheitsbeamtinnen und -beamter in der Schweiz durch den Bundesrat geduldet; und dies ohne dass das Abkommen vorgängig dem Parlament zur Konsultation vorgelegen hatte. Gemäss Tages-Anzeiger erlaube das Abkommen die Ermittlung der Nationalität und Identität chinesischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger durch die chinesischen Sicherheitsbehörden in der Schweiz, sofern sich Erstere illegal im Land aufhielten. Das 2015 abgeschlossene Abkommen sei gemäss NZZ am Sonntag derart geheim gewesen, dass selbst Mitglieder der aussenpolitischen Kommissionen keine Kenntnisse davon gehabt hätten. Mitglieder des Nationalrats von links bis rechts empörten sich nach Bekanntwerden über diese Praxis und verlangten teilweise die Kündigung des Abkommens. Staatssekretär Gattiker verteidigte das Vorgehen des SEM, da solche Abkommen Standard und für die Schweiz unverzichtbar seien. Die chinesischen Beamtinnen und Beamten kämen nur auf Einladung in die Schweiz, zudem habe man seit Inkrafttreten des Abkommens nur 43 Personen nach China zurückgeschafft. Nachdem Gattiker im August 2020 der APK-NR Rede und Antwort gestanden hatte, erklärte Tiana Moser (glp, ZH), dass zwar gewisse Vorbehalte ausgeräumt worden seien, die Debatte über die Verlängerung des Abkommens aber noch nicht abgeschlossen sei.

Im November 2020 reichte dann der Kanton Genf eine Standesinitiative ein, die sich gegen das «demokratieunwürdige Abkommen mit China» richtete. Gestützt auf die Verfassung, die EMRK und den UNO-Pakt II zu den bürgerlichen und politischen Rechten forderte der Kanton von der Bundesversammlung Massnahmen, um Minderheiten wie die uigurische Gemeinschaft in der Schweiz vor Überwachung und Einschüchterung durch den chinesischen Staat zu schützen. Zudem müsse in der Schweiz auch die freie Meinungsäusserung in Bezug auf die Lage in Xinjiang und Ost-Turkestan sowie die Menschenrechtslage in China garantiert werden. Die chinesischen Beamtinnen und Beamten hätten durch das Abkommen – ohne einen offiziellen Status zu besitzen – während zwei Wochen die Möglichkeit gehabt, Nachforschungen und Befragungen über chinesische Staatsangehörige anzustellen, so der in der Initiative formulierte Vorwurf. Zudem hätten diese Beamtinnen und Beamten oft chinesische Bürgerinnen und Bürger identifiziert, worauf deren Rückschaffung nach China veranlasst worden sei. Diese Praxis käme laut Initiativtext einer «Verletzung der Schweizer Verpflichtungen gegenüber der internationalen Gemeinschaft» gleich, da dadurch bestimmte Minderheiten ungestraft unterdrückt und überwacht würden. Der Kanton Genf forderte, dass die Verlängerung dieses Abkommens an konkrete Bedingungen geknüpft werden müsse, um die humanistische Tradition der Schweiz zu schützen.

Schweizerisch-chinesische Beziehungen: demokratieunwürdige Abkommen
Dossier: Dialogue entre la Suisse et la Chine sur les droits humains

Am 25. Oktober 2020 fanden im Kanton Basel-Stadt Parlamentswahlen statt. Auf die 100 Sitze im Kantonsparlament bewarben sich 792 Kandidierende auf 15 Listen, bei einem Frauenanteil von 35.6 Prozent. Nur gerade 54 der vor vier Jahren gewählten Parlamentsmitglieder traten an, um ihren Sitz zu verteidigen. Der Wahlkampf für den Einzug ins Parlament und dementsprechend auch die diskutierten Themen blieben meist im Schatten der gleichzeitig stattfindenden Regierungsratswahlen. Beispielweise wurden rot-grüne Kandidierende – die beiden Parteien spannten im Wahlkampf zusammen – oft mit der umstrittenen Museumsstrategie der grünen Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (BS, gp) konfrontiert. Das links-grüne Lager zeigte sich dennoch zuversichtlich und erklärte das Erreichen einer Mehrheit im Parlament zu seinem Wahlziel. Die GLP, welche während der Legislatur eine Parlamentarierin an die FDP verloren hatte und seither nur noch drei Mandate innehatte, steckte sich im Vorfeld der Wahlen weitaus bescheidenere Ziele, nämlich das Erreichen der Fraktionsstärke (5 Sitze). Die FDP ihrerseits erhoffte sich, mir ihrem Themenschwerpunkt, dem Kampf gegen «die zunehmende, staatliche Bevormundung», zwei Sitze dazu zugewinnen. Die CVP setzte in ihrem Wahlkampf auf den durch die Covid-19-Pandemie national bekannt gewordenen GDK-Präsidenten Lukas Engelberger als Motor. Die LDP versuchte sich von ihrem Daig-Image zu befreien und an ihre Erfolge bei den Wahlen vor vier Jahren anzuknüpfen. Und die SVP versuchte mit Kritik gegen Bettlerbanden und illegale Demonstrationen bei der Wählerschaft zu punkten.

Die Farbe Grün dominierte den Wahlsonntag. Die Grünliberalen vermochten ihren Wähleranteil von 4.4 auf 7.9 Prozent stark auszubauen und ihre Anzahl Sitze gegenüber dem Resultat der Wahlen 2016 von vier auf acht Sitze zu verdoppeln. Sie übertrafen damit ihr ursprüngliches Ziel von fünf Sitzen zum Erreichen der Fraktionsstärke deutlich. Das Grüne Bündnis (17.9% Wähleranteil; +3.7% gegenüber 2016), bestehend aus den Basler Grünen und Basels Starke Alternative (Basta), gewann ebenfalls vier Sitze dazu und ist neu mit 18 Mandaten zweitstärkste Kraft im Kanton. Doch ihre deutlichen Gewinne im Grossen Rat wurden vom schlechten Abschneiden von Elisabeth Ackermann bei den Regierungsratswahlen überschattet. Genau in der umgekehrten Situation fanden sich die Sozialdemokraten wieder: Während ihre Kandidierenden bei den Regierungsratswahlen gut abschnitten, verlor die SP im Grossen Rat vier Mandate (neu: 30) und ordentlich Wähleranteile (-2.9%; neu: 31,6%). Da sich die Gewinne des GB und die Verluste der SP die Waage hielten, ging das links-grüne Lager insgesamt weder gestärkt noch geschwächt aus den Wahlen hervor und verpasste damit auch die angestrebte absolute Mehrheit im Parlament. Einen grösseren Einfluss im Parlament dürfte in Zukunft dafür das Mittelager haben, denn neben der GLP vermochte auch die EVP zusätzliche Mandate zu gewinnen (+2 Sitze; neu: 3; Wähleranteil: 3.1%). Die EVP profitierte dabei auch von der Abschaffung der Vier-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament, welche 2017 vom Stadtbasler Stimmvolk mit 57 Prozent beschlossen worden war. Sowohl die LDP (13.8%; +0.9%) als auch die CVP (5.9%; +0.1%) verteidigten ihre 14 respektive 7 Mandate erfolgreich. Geschwächt aus den Parlamentswahlen geht die Ratsrechte hervor. Die FDP hatte im Vorfeld das ehrgeizige Ziel verkündet, zwei Sitze zulegen zu wollen. Stattdessen verlor sie 1.1 Prozent Wähleranteile (neu: 7.9%) und drei Sitze und musste damit eine bittere Niederlage einstecken. Noch dicker kam es für die SVP (-3.2%; neu: 10.6%), die vier Sitze verlor. War die Volkspartei in den vier Jahren zuvor noch zweitstärkste Kraft im Parlament, rutschte sie damit nun auf den vierten Platz ab. Die letzten zwei Sitze gingen an zwei Kleinstparteien: Eric Weber schaffte mit seiner Liste «Volks-Aktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat (VA)» (0.4%) den erneuten Einzug in den Grossen Rat und die politische Vereinigung «Aktives Bettingen» verteidigte den einen Sitz in der gleichnamigen Gemeinde. Die Wahlbeteiligung war mit 43.5 Prozent verhältnismässig hoch (2016: 39.1%). Der Frauenanteil im neu gewählten Parlament liegt neu bei 42 Prozent und ist damit deutlich höher als noch während der letzten Legislatur (31%).

Kantonale Parlamentswahlen in Basel-Stadt 2020
Dossier: Elections cantonales - Bâle-Ville
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 2020

Im Oktober 2020 wurde der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Organspende-Initiative, welche vom 13. September bis zum 13. Dezember 2019 gedauert hatte, veröffentlicht. Insgesamt hatten 81 Akteurinnen und Akteure Stellung genommen, wobei sich mit 53 von ihnen ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden vollumfänglich oder grundsätzlich zustimmend zum Gegenvorschlag aussprachen. Zu ihnen gehörten 21 Kantone, die beiden Parteien GLP und GPS sowie dreissig Organisationen, darunter auch Swisstransplant, eine Unterstützerin der Volksinitiative. Explizit abgelehnt wurde die Vorlage von 16 Vernehmlassungsteilnehmenden. Als Gründe für die ablehnende Haltung wurden die Befürwortung der Volksinitiative (JU), des Erklärungsmodells (LU, CVP, EVP, CBCES, EKS, MERH_UZH, NEK) oder der parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS; pa.Iv. 18.443; FDP), aber auch die zu enge Zustimmungslösung (ÄPOL) und der Wunsch nach Beibehaltung der aktuell gültigen erweiterten Zustimmungslösung (HGS) aufgeführt. Weitere Argumente gegen den indirekten Gegenvorschlag liessen sich auf ethische Bedenken (SH, HLI, MIGUNIBE, SPO) oder auf die Forderung zurückführen, dass die Vorlage Teil eines Gesamtprojekts zur Einwilligung in der Gesundheits- und Humanforschung sein sollte (Privatim). Weder eine zustimmende noch eine ablehnende Haltung nahmen aus diversen Gründen zehn Vernehmlassungsteilnehmende ein (BL, TG, iEH2, SPS, BDP, SVP, GDK, insieme, SBK und SGG). Der SAV, santésuissse und der SSV verzichteten auf eine Stellungnahme.

Positiv aufgenommen wurde von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die geplante Einbindung der Angehörigen. In diesem Zusammenhang kam denn auch mehrfach die Forderung auf, dass eine Organentnahme nur zulässig sein soll, wenn die Angehörigen erreicht werden können. Auch die gesetzliche Verankerung eines Registers wurde grösstenteils befürwortet, wobei verschiedene Änderungsvorschläge eingingen. Einer von ihnen bestand darin, dass neben der Dokumentation des Widerspruchs auch eine Zustimmung festgehalten werden können sollte. Von verschiedenen Seiten wurde zudem der Wunsch geäussert, dass der Stiftung Swisstransplant die Registerführung zukommen soll, weil sie bereits über ein Register verfüge. Ferner wurde der Information der Bevölkerung über das Widerspruchsmodell ein hoher Stellenwert beigemessen.

Organspende-Initiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 20.090)
Dossier: Transplantation d'organes, de tissus et de cellules

La population genevoise a accepté, par 58.2 pourcent des voix, l'initiative populaire «23 francs, c'est un minimum» lancée en 2018 par la Communauté genevoise d'action syndicale. Troisième canton a adopté un salaire minimum, le canton de Genève – avec un salaire de CHF 23 de l'heure – se dote du salaire minimum le plus élevé au monde.

Salaire minimum Genève

L'initiative cantonale genevoise, intitulée «La détention administrative d'enfants doit cesser!», a passé la rampe in extremis et au terme d'une acrobatie parlementaire à la chambre du peuple en septembre 2020. Le texte avait été refusé au Conseil des États, une année plus tôt, par une confortable majorité. Au Conseil national en revanche, l'initiative a d'abord été refusée à un cheveu, par 96 voix contre 95 et 3 abstentions. La socialiste Valérie Piller Carrard, à la tête de la minorité qui voulait entrer en matière sur l'initiative, a alors déposé une motion d'ordre pour exiger un nouveau vote sur l'objet, estimant que la confusion qui a régné entre l'énoncé du vote, les intentions de vote ainsi que l'annonce du résultat auraient troublé les esprits. Au terme de ce nouveau tour, le texte a été accepté par 95 voix contre 93 et 6 abstentions.

La détention administrative d'enfants doit cesser! (Iv.ct. 18.321)

In der Herbstsession 2020 lehnte der Nationalrat die drei Standesinitiativen bezüglich der Postgesetzgebung (Kt. Iv. GE 18.312; Kt. Iv. BS 18.314 und Kt. Iv. SO 18.315) in globo ab. Da der Ständerat den drei Initiativen ebenfalls keine Folge gegeben hatte, sind diese definitiv erledigt.

Verbesserung des Poststellennetzes (Kt.Iv. 17.314)
Dossier: Offices de poste et orientation stratégique de la poste

Ende 2018 hatte der Kanton Genf sein seit 2003 bestehendes E-Voting System «CH-Vote», das neben Genf von vier weiteren Kantonen (AG, BE, LU, SG) eingesetzt worden war, aus Kostengründen eingestellt. Die Sicherheitsanforderungen waren als finanziell nicht mehr tragbar erachtet worden. Damit war kurzzeitig nur noch das System der Post in Betrieb gewesen, aber auch dieses musste 2019 aufgrund des Scheiterns eines Stresstests aufgegeben werden. Mit einer Standesinitiative versuchte der Kanton Genf in der Folge, das Heft wieder in die Hand zu bekommen. Der Genfer Grosse Rat forderte, dass der Bund zusammen mit den Kantonen ein neues System auf der Grundlage des Genfer «CH-Vote» entwickeln solle. E-Voting müsse vollständig von der öffentlichen Hand kontrolliert werden – eine Spitze gegen das vom spanischen Unternehmen Scytl hergestellte System der Post. Vollständige Transparenz, die notwendig sei für ein E-Voting-System, könne von Privaten nicht gewährleistet werden, so die Begründung in der Standesinitiative. Da der Kanton Genf bereits CHF 6.7 Mio. in sein Open-Source-System investiert habe, bestehe hier eine gute Basis für eine vom Bund zu finanzierende Weiterentwicklung eines E-Voting-Systems.
Zusammen mit zwei parlamentarischen Initiativen zum Thema E-Voting (Pa.Iv. Müller (fdp, LU; 18.427) und Pa.Iv. Zanetti (svp, ZH; 18.468) gab der Ständerat in der Herbstsession 2020 auch dem Genfer Ansinnen keine Folge. Die SPK-SR hatte sie zuvor mit 11 zu 0 Stimmen (ohne Enthaltungen) zur Ablehnung empfohlen, weil sie eine Beteiligung des Bundes an der Entwicklung eines E-Voting-Systems als nicht sinnvoll erachtete: Dies sei Sache der Kantone, erklärte die Kommission. In der Ratsdebatte lehnte es die Genfer Ständerätin Lisa Mazzone (gp, GE) trotz Loyalität und Treue gegenüber ihrem Kanton ab, einen Gegenantrag zum Kommissionsantrag zu stellen. Da die Motion Sommaruga (sp GE; Mo. 20.3908) zur Vorbehandlung an die SPK-SR überwiesen worden sei, könne auch ohne Annahme der Initiative im Sinne Genfs weitergearbeitet werden.

Entwicklung eines E-Voting-Systems durch den Bund oder die Kantone (St. Iv. 19.312)
Dossier: Vote électronique

Zu Beginn der Corona-Pandemie berichteten die Medien über warnende Stimmen, wonach die Krankenkassenprämien 2021 durch die hohen Kosten im Jahr 2020 stark ansteigen könnten; Politikerinnen und Politiker aus dem linken sowie dem bürgerlichen Lager warnten im Blick vor einem regelrechten «Prämienschock». Gleichzeitig wiegelten die Medien selber jedoch grösstenteils ab: Da die Prämien nicht auf den Kosten des Vorjahrs, sondern aufgrund einer Schätzung der Ausgaben des jeweiligen Jahres berechnet würden, sei für das Jahr 2021 kein starker Prämienanstieg zu erwarten. Selbst wenn die Krankenversicherungen im Jahr 2020 mehr ausgeben müssten, als sie durch die Prämien eingenommen hätten, würden sich die Prämien des Folgejahres nicht direkt erhöhen: Für solche ausserordentlichen Grossereignisse hätten die Krankenversicherungen Reserven gebildet, die Anfang 2019 bei CHF 9.5 Mrd. lagen und damit doppelt so hoch waren, wie gesetzlich verlangt. Da die Reservesituation nicht für alle Krankenversicherungen gleich gut sei, gebe es zudem noch den Sicherungsfonds, der in solchen Fällen aushelfe, war den Medien weiter zu entnehmen. Schliesslich sei es noch nicht einmal sicher, dass die Kosten der Krankenversicherungen im Jahr 2020 höher ausfallen würden als erwartet. Zwar seien Therapien auf der Intensivstation – wie sie zur Behandlung von schweren Fällen von Covid-19 häufig sind – teuer, diese würden aber zu mehr als der Hälfte von den Kantonen übernommen. Die grossen Kosten der Pandemie im Gesundheitsbereich fielen denn auch nicht bei den Krankenkassen, sondern bei den Kantonen an, war man sich einig. Diese müssten die Massnahmen der Spitäler zur Pandemie bezahlen, während das bundesrätliche Verbot von nicht dringenden Behandlungen gleichzeitig ein Loch in die Kassen der Spitäler reisse. Dies habe zu der paradoxen Situation geführt, dass die Spitäler im Frühjahr 2020 einerseits unter Personalmangel litten, weil insbesondere im Pflegebereich zu wenig Fachkräfte vorhanden seien und viele davon zum Beispiel wegen eigener Infektion mit dem Corona-Virus ausfielen, und andererseits Kurzarbeit anmelden mussten, zumal Behandlungen in vielen Bereichen stark eingeschränkt waren und die Mitarbeitenden entsprechend nicht ausgelastet werden konnten. Letzteres habe denn auch zu teilweise sehr hohen Umsatzeinbussen für die Spitäler geführt.
Dennoch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Corona-Pandemie nicht doch noch auf die Krankenkassenprämien auswirken würde, insbesondere durch die Verlagerung von Eingriffen auf die Folgejahre. Entsprechend forderten die SP-Fraktion (Mo. 20.3202) sowie Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH; Mo. 20.3313), dass die Krankenkassenprämien in den Jahren 2021 bis 2023 nicht erhöht werden dürfen. Stattdessen sollen die Kosten wenn nötig vollständig durch Bund und Kantone (SP-Fraktion) oder durch die Reserven und bei kleinen Kassen durch den Bund (Prelicz-Huber) finanziert werden. Ein allgemeines Verbot für einen Anstieg der Krankenkassenprämien-Gesamtsumme während der nächsten zehn Jahre forderte Lukas Reimann (svp, SG; Mo. 20.3434). Falls die Kosten der Leistungserbringenden das Total der Prämien übersteigen sollten, sollen diese angewiesen werden, ihre Ausgaben entsprechend zu reduzieren. Gar eine Reduktion der Prämien für einkommensschwache Personen um 50 Prozent während zwei Jahren forderte Valérie Piller Carrard (sp, FR; Mo. 20.3574). Bund und Kantone sollen via Prämienverbilligungen für die entsprechenden Kosten aufkommen, schlug sie vor. Auch eine Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 20.337) verlangte einen dreimonatigen Verzicht auf die Erhebung der Prämien sowie eine zweijährige Beibehaltung der Prämienhöhe. Finanziert werden solle dies durch eine 50-prozentige Reduktion der Reserven der Krankenversicherungen. Auf diese Reserven hatten aber auch andere ein Auge geworfen: So forderten gemäss Presse verschiedene Kantons- oder Spitalvertretende, dass sich die Krankenversicherungen mit ihren Reserven am finanziellen Schaden der Spitäler durch die Pandemie beteiligen. Die Reserven seien für die Deckung epidemiebedingter Kosten geschaffen worden, entsprechend sollten sie jetzt auch dafür eingesetzt werden, wurde argumentiert. Dagegen wehrten sich vor allem die Krankenkassen: Die Reserven gehörten den Versicherten, zudem schreibe das KVG unmissverständlich vor, dass sie ausschliesslich für Kosten für Diagnose und Heilung von Krankheiten ausgegeben werden dürften.

Im September 2020 hatte das Warten schliesslich ein Ende, das EDI gab in einer Medienmitteilung die Prämien für das Jahr 2021 bekannt. Die mittlere Prämie stieg für das Jahr 2021 um 0.5 Prozent, was im mittelfristigen Vergleich einen eher geringen Anstieg bedeutete – seit 2010 liegt der durchschnittliche Anstieg bei 3.1 Prozent. Bereits in den letzten zwei Jahren war der Anstieg jedoch deutlich unterdurchschnittlich gewesen. Auch die kantonalen Unterschiede waren deutlich geringer als in anderen Jahren, die kantonalen Prämienanstiege schwankten zwischen -1.6 und 2.1 Prozent. Die Reserven der Krankenkassen stiegen bis Ende 2020 auf mehr als CHF 11 Mrd. an.

Gesundheitskosten in der Corona-Pandemie & Krankenkassenprämien 2021
Dossier: Dépenses de santé lié au Covid-19
Dossier: Développement des primes et des coûts de l'assurance maladie (depuis 2010)

Im April 2020 publizierte der Bundesrat die Botschaft über die Finanzhilfen an die Internationale Fernmeldeunion in Genf. Das zinslose Darlehen über CHF 95.6 Mio. muss von der FIPOI innerhalb von 50 Jahren zurückgezahlt werden und dient der Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der ITU. Der Bund beteiligt sich insgesamt mit CHF 107.6 Mio. an den Gesamtkosten von rund CHF 150 Mio., wobei die Räte im Rahmen des Nachtrags II zum Voranschlag 2016 bereits eine erste Darlehenstranche von CHF 12 Mio. bewilligt hatten. Die restlichen CHF 42.4 Mio. werden vom Kanton Genf bereitgestellt. Die genannten CHF 95.6 Mio. würden von 2021 bis 2027 vom Bund gestaffelt ausgezahlt werden. Der Bundesrat argumentierte, dass das internationale Genf das Bild der Schweiz weltweit präge und als Sitz internationaler Organisationen der Fortführung der Schweizer Politik der guten Dienste diene. Dieser Status werde durch andere Städte und Gaststaaten konkurriert, weshalb die Schweiz ihre Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit unter anderem mit der umfangreichen Renovierung des Immobilienparks der Organisationen stärken müsse. Bereits in den Botschaften zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2016-2019 und 2020-2023 hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die Unterstützung der internationalen Organisationen bei ihren Immobilienprojekten unerlässlich sei.
Im Vorfeld der Beratung im Nationalrat in der Herbstsession 2020 befassten sich die FK-NR und die APK-NR mit der Vorlage. Eine Subkommission der FK-NR befand das Bauvorhaben nach einem Abklärungsbesuch vor Ort für notwendig und empfahl der APK-NR und dem Nationalrat darauf einzutreten. Die APK-NR schloss sich in der Folge diesem Votum an. Claudia Friedl (sp, SG) sprach sich im Nationalrat im Namen der APK-NR für die Zustimmung zum Geschäft aus. Das internationale Genf bringe nicht nur eine hohe Wertschöpfung für die Region mit sich, der Multilateralismus sei zudem ein wichtiges Element der Schweizer Aussenpolitik. Da in Genf, im Gegensatz zu vielen konkurrierenden Städten, die internationalen Organisationen selber die Eigentümerinnen der Immobilien seien, brauche es diese Unterstützung mit Darlehen zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit. Auch die Finanzkommission empfahl die Zustimmung und deren Sprecherin Christine Badertscher (gp, BE) hob hervor, dass die internationalen Organisationen zuverlässige Kreditnehmer seien und bis anhin jeder Darlehensvertrag eingehalten worden sei. Bundesrat Cassis argumentierte abschliessend, dass die Gebäude der Organisationen auch eine Visitenkarte für die Schweiz seien und die Schweizer Wirtschaft oftmals von den entsprechenden Aufträgen profitiere. Der Rat bewilligte das Darlehen mit 152 zu 7 Stimmen (bei 1 Enthaltungen) überdeutlich und setzte ein klares Zeichen für das internationale Genf.

Finanzhilfen an die ITU in Genf

Durch die Annahme zweier Motionen (Mo. 20.2451; Mo. 20.3460) war der Bundesrat vom Parlament in der Sommersession 2020 beauftragt worden, eine Vorlage zur Regelung der Geschäftsmieten auszuarbeiten, die eine Aufteilung der Mietzinse von Betrieben oder Einrichtungen, die während der ersten Welle der Corona-Pandemie behördlich geschlossen werden mussten oder nur stark eingeschränkt betrieben werden konnten, im Verhältnis von 40 (Mieterseite) zu 60 (Vermieterseite) für die Dauer der behördlich verordneten Massnahmen vorsah.

Vom 1. Juli bis zum 4. August 2020 gab der Bundesrat einen Entwurf für ein entsprechendes Covid-19-Geschäftsmietegesetz in die verkürzte Vernehmlassung, deren Ergebnis unter den 178 stellungnehmenden Parteien kontrovers ausfiel. Neben elf Kantonen (AR, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR, ZG, ZH) lehnten mit den FDP.Liberalen und der SVP auch zwei grosse Parteien sowie Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband und Immobilienverbände die Vorlage ab. Zustimmung erfuhr der Entwurf von acht Kantonen (AI, BS, FR, GL, GR, NE, SO, VD), den Parteien der Grünen, SP, CVP und EVP, von den Organisationen der Mieterinnen und Mieter, dem Schweizerischen Städteverband sowie von Gastro- und Berufsverbänden. Sechs Kantone (AG, BE, SG, SH, TI, VS) und die GLP hoben sowohl Vor- als auch Nachteile des Entwurfs hervor. Die sich in der Überzahl befindenden ablehnenden Stellungnehmenden kritisierten, dass der Staat mit einem solchen Gesetz massiv in die Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreife, was in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen einer solchen Regelung stehe. Ferner bestehe keine Verfassungsgrundlage für ein solches Vorgehen und ein allgemeiner Verteilschlüssel von 60/40 sei kein geeignetes Mittel, um den unterschiedlichen Situationen der Betroffenen gerecht zu werden. Die befürwortende Seite sprach sich in der Vernehmlassung teilweise für weitergehende Forderungen aus, man akzeptiere jedoch den gewählten Weg als Kompromiss und begrüsse ein rasches Vorwärtsgehen, liess etwa Natalie Imboden, Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes, gegenüber Le Temps verlauten. Im Anschluss an die Vernehmlassung passte der Bundesrat die Vorlage punktuell an, in erster Linie, um Unsicherheiten in der Anwendung zu reduzieren.

Am 18. September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Darin verzichtete er aufgrund der kontroversen Stellungnahmen darauf, dem Parlament die Botschaft zur Annahme zu beantragen, und bekräftigte ebenfalls seine bereits im Frühjahr vertretene negative Haltung gegenüber einer solchen Regelung (vgl. etwa Mo. 20.3161; Mo. 20.3142 oder die Stellungnahme des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten). Dass der Bundesrat «seine eigene» Vorlage ablehnt (NZZ), war einigen Pressetiteln einen zentralen Vermerk wert. Konkret regelt der Gesetzesentwurf Mietverhältnisse von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, die aufgrund der Covid-19-Verordnung 2 (Fassung 17./19./21.3.20) schliessen mussten (z.B. Restaurants, Coiffeursalons), und von Gesundheitseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten reduzieren mussten. Für Erstere soll das Gesetz über die gesamte Dauer der vom Bund verordneten Schliessung gelten (17.3-21.6.20), während Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gemäss Entwurf lediglich für eine maximale Dauer von zwei Monaten von einer solchen Mietzinsreduktion profitieren könnten. Von der 60/40-Regelung betroffen sind nur Mietverhältnisse, deren Nettomietzins pro Monat CHF 14'999 nicht übersteigt. Bei einem Nettomietzins zwischen 15'000 und 20'000 ist es beiden Mietparteien vorbehalten, durch eine einseitige schriftliche Mitteilung auf die Gesetzesregelung zu verzichten. Die Regelung gilt nur für Vertragsparteien, die zuvor noch keine ausdrückliche Einigung erzielt haben. Für den Fall, dass Vermieterinnen und Vermieter oder Pächter und Pächterinnen durch die Mietzinsreduktion in eine wirtschaftliche Notlage geraten würden, soll beim Bund eine finanzielle Entschädigung beantragt werden können. Dieser stellt dafür einen Härtefallfonds in der Höhe von maximal CHF 20'000 bereit.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Loyers commerciaux en temps de crise du Covid-19

Die beiden eidgenössischen Räte stimmten in der Herbstsession 2020 dem Bundesbeschlussentwurf des Bundesrates betreffend die Gewährleistung der Kantonsverfassungen der Kantone Glarus, Thurgau und Genf stillschweigend zu.

Garantie des constitutions cantonales (GL, TG, GE) (MCF 20.049)
Dossier: Garantie des constitutions cantonales

In der Herbstsession 2020 beschloss der Nationalrat mit 98 zu 79 Stimmen (6 Enthaltungen), zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Basel-Stadt (Kt.Iv. 18.301) und Genf (Kt.Iv. 18.302) mit der Forderung nach Abschaffung des Eigenmietwerts keine Folge zu geben, wobei sie einem Antrag einer Mehrheit der WAK-NR folgte. Die Kommissionsmehrheit stützte zwar die Forderung nach Abschaffung des Eigenmietwertes, wollte aber Doppelspurigkeiten vermeiden, die durch Folgegeben der Standesinitiativen hätten eintreten können, da sich ein Gesetzesentwurf zu einer parlamentarischen Initiative der WAK-SR (Pa.Iv. 17.400) bereits in Ausarbeitung befand. Während der parlamentarischen Beratung der beiden Standesinitiativen war die für die Ausarbeitung des Entwurfs zuständige Kommission daran, Auskünfte bei der Verwaltung zu offenen Fragen einzuholen. Ein erster Entwurf mit verschiedenen Varianten zur Ausgestaltung des Systemwechsels hatte sich in einer im Vorjahr durchgeführten Vernehmlassung als umstritten entpuppt; die Grossmehrheit der Kantone stand dem Entwurf gar ablehnend gegenüber. Um den Druck zur Ausarbeitung einer griffigen Gesetzesvorlage aufrecht zu erhalten, hatte eine Kommissionsminderheit der WAK-NR ihrem Rat Folgegeben beantragt.

Zwei Standesinitiativen fordern Abschaffung des Eigenmietwerts (Kt.Iv. 18.301 und Kt.Iv. 18.302)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2023)