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  • Initiative d’un canton
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Nachdem die RK-SR die Vorprüfung der fünf Standesinitiativen (Kt.Iv. BE 08.316; Kt.Iv. SG 09.313; Kt.Iv. TI 09.314; Kt.Iv. FR 09.332; Kt.Iv. ZG 10.302) wieder aufgenommen hatte, nachdem sie zuvor zehn Jahre lang sistiert gewesen waren, kam sie zum Schluss, dass die Forderungen der fünf Standesinitiativen für einen stärkeren Schutz von Jugendlichen vor gewaltvollen Videospielen im Entwurf des Bundesrates zum neuen Bundesgesetz zum Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiel einbezogen würden und dass beide Kammern im Rahmen der Debatte über das Gesetz ihre Anliegen einbringen können. Da damit keine weiteren Massnahmen nötig seien, beantragten die RK-SR sowie die RK-NR, den kantonalen Begehren keine Folge zu geben. Die beiden Räte folgten diesen Anträgen diskussionslos und stillschweigend.

Verbot von gewaltvollen Videospielen (Kt.Iv. BE 08.316; Kt.Iv. SG 09.313; Kt.Iv. TI 09.314; Kt.Iv. FR 09.332; Kt.Iv. ZG 10.302)

Im November 2021 beriet die RK-NR die St. Galler Standesinitiative betreffend eine Erhöhung des Strafrahmens für die Herstellung von Kinderpornografie und für Gewaltdarstellungen. Da in der Zwischenzeit die Höchststrafe für die Herstellung von Kinderpornografie im Rahmen der Lanzarote-Konvention angepasst worden und der Tatbestand der Gewaltdarstellung Gegenstand der Harmonisierung der Strafrahmen gewesen war, sah die Kommission keinen Bedarf mehr für einen separaten Erlassentwurf. Der Nationalrat sah dies als Zweitrat gleich und gab der Standesinitiative in der Wintersession 2021 keine Folge, womit das Geschäft erledigt war.

Revision des Strafgesetzbuches (Kt.Iv. 08.334)
Dossier: Harmonisation des peines (partie spéciale du code pénal)

Nachdem die Räte unterschiedliche Urteile über die Unterstützungswürdigkeit der St. Galler Standesinitiative für die Aufhebung der Verjährungsfrist für die schwersten Verbrechen gefällt hatten, prüfte die RK-SR das Anliegen im Oktober 2021 zum zweiten Mal. Sie blieb bei ihrem Standpunkt und empfahl die Initiative mit 8 zu 5 Stimmen ein zweites Mal zur Ablehnung, während die Minderheit wiederum Folgegeben beantragte. Im Ständeratsplenum in der Wintersession 2021 schloss Minderheitssprecher Daniel Jositsch (sp, ZH) sein Votum mit der Feststellung, dass die Zeit heute auf der Seite der Mörderinnen und Mörder sei; die Standesinitiative wolle dagegen, dass die Zeit auf der Seite der Opfer sei. Auf der Gegenseite argumentierte Beat Rieder (mitte, VS), es sei ein «Märchen, dass Cold Cases nach dreissig, vierzig Jahren aufgeklärt werden könnten». Mathias Zopfi (gp, GL) fügte an, es sei fast unmöglich, nach so langer Zeit einen Mord zu beweisen, weil es für die Qualifizierung einer Tötung als Mord eine Absicht, ein Motiv brauche, was mit einer DNA-Spur nicht nachgewiesen werden könne. Am Ende einer engagierten Debatte gab die Ständekammer der Standesinitiative mit 21 zu 20 Stimmen knapp Folge. Die zuständige Kommission wird nun eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher (Kt.Iv. 19.300)

In der Herbstsession 2021 befasste sich der Nationalrat mit insgesamt neun Standesinitiativen betreffend einer CO2-Abgabe auf den Flugverkehr respektive einer Besteuerung von Kerosin. Neben der Standesinitiative des Kantons St. Gallen standen auch diejenigen der Kantone Genf (Kt.Iv. 19.304), Basel-Stadt (Kt.Iv. 20.307), Luzern (Kt.Iv. 19.310), Wallis (Kt.Iv. 19.314), Freiburg (Kt.Iv. 19.315), Bern (Kt.Iv. 19.319), Neuenburg (Kt.Iv. 20.317) und Basel-Landschaft (Kt.Iv. 20.319) zur Debatte.
Nach einer kurzen Diskussion lehnte der Nationalrat alle Initiativen mit jeweils ähnlichen Stimmenverhältnissen ab. Die Befürworterinnen und Befürworter stammten aus den Reihen der SP- und der Grünen-Fraktionen. Auch einzelne Vertreterinnen und Vertreter der GLP- und der Mitte-Fraktionen stimmten den Initiativen zu.

Standesinitiative des Kantones St. Gallen für eine Besteuerung der Flugtickets in der Höhe der CO2-Abgabe auf Flugbenzin/Kerosin (Kt.Iv. 19.305)
Dossier: Taxe sur les billets d'avion

Afin de lutter contre le tourisme d'achat, une initiative cantonale saint-galloise préconise la soumission des marchandises privées à la TVA helvétique si la TVA étrangère a été remboursée. Cette initiative cantonale est en ligne avec l'initiative cantonale thurgovienne 18.316. Après la décision de la chambre des cantons de donner suite à l'initiative, les Commissions de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) et du Conseil des États (CER-CE) se sont penchées sur la proposition. La CER-CN et la CER-CE ont recommandé, par respectivement 17 voix contre 7, et 6 voix contre 4 et 3 abstentions, de ne pas donner suite à l'initiative. D'abord, les parlementaires ont souligné les difficultés de mise en œuvre de la proposition. Puis, ils ont indiqué que même en cas de mise en œuvre, l'initiative ne réduirait pas le tourisme d'achat qui repose essentiellement sur les différences de prix entre la Suisse et les pays limitrophes. A l'opposé, une minorité de la CER-CE, formée de sénateurs et sénatrices de gauche, ont souligné l'argument de l'équité fiscale et pointé du doigt la nécessité d'envoyer un signal fort aux cantons frontaliers.
Malgré les recommandations de ne pas donner suite, les deux chambres ont pris le contre-pied de leur Commissions. Dans un premier temps, le Conseil national a donné suite à l'initiative cantonale par 108 voix contre 60 et 14 abstentions. Les opposants et opposantes ont formé une alliance hétéroclite avec 24 voix PS, 11 voix PLR, 8 voix UDC, 2 voix Verts et 15 voix PVL. Néanmoins, ces voix dissidentes n'ont pas résonné suffisamment fort. Puis, dans un deuxième temps, alors que le Conseil des États avait refusé de donner suite en 2019, il a validé l'initiative cantonale, en 2021, par 28 voix contre 10 et 5 abstentions. Ainsi, après un refus initial, et une double recommandation de rejet de la CER-CN et de la CER-CE, l'initiative cantonale continue sa route.

Standesinitiativen für eine Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus (Kt.Iv. 18.300 und Kt.Iv. 18.316)
Dossier: Supprimer les entraves au commerce. Importations parallèles
Dossier: Tourisme d'achat

Mit der Umsetzung der Lanzarote-Konvention und der laufenden Revision des StGB im Zuge der Strafrahmenharmonisierung sei dem Anliegen der St. Galler Standesinitiative, den Strafrahmen für Gewaltdarstellungen und die Herstellung von Kinderpornografie zu erhöhen, bereits Rechnung getragen worden, befand die RK-SR im August 2021. Mangels Bedarf für einen gesonderten Erlassentwurf beantragte sie ihrem Rat einstimmig, der seit zehn Jahren sistierten Standesinitiative keine Folge zu geben. Der Ständerat folgte diesem Antrag in der darauffolgenden Herbstsession stillschweigend.

Revision des Strafgesetzbuches (Kt.Iv. 08.334)
Dossier: Harmonisation des peines (partie spéciale du code pénal)

In der Herbstsession 2021 bestätigte der Ständerat seinen Entscheid aus der ersten Behandlung der Standesinitiative des Kantons St. Gallen für ein Verbot von Provisionszahlungen für Wechsel der Grundversicherung. Mit 8 zu 3 Stimmen hatte die Mehrheit der SGK-SR erneut beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, zumal der Weg über den bundesrätlichen Entwurf in Erfüllung ihrer Motion (Mo. 18.4091) und somit über eine Selbstregulierung der Branche zu bevorzugen sei. Der Entwurf des Bundesrates sehe eine Verbindlicherklärung der Branchenlösungen zu einem Verbot der telefonischen Kaltakquise – also der Anrufe bei Personen, welche nicht bei den entsprechenden Versicherungen versichert sind –, eine Begrenzung der Provisionen, einen Verzicht auf Leistungen von Callcentern, eine obligatorische Ausbildung sowie eine Pflicht zur Führung eines zu unterzeichnenden Beratungsprotokolls vor, wie Josef Dittli (fdp, UR) dem Rat als Kommissionssprecher erläuterte. Eine Kommissionsminderheit Carobbio Guscetti (sp, TI) befürwortete hingegen die restriktivere Regelung gemäss Standesinitiative, welche die entsprechenden Vermittlerprovisionen gänzlich verbieten wollte. Die Minderheitensprecherin kritisierte in der Ratsdebatte, dass die Gefahr bestehe, dass die Branchenvereinbarung nicht verbindlich erklärt werden könne, «wenn die nötige Repräsentativität der Versicherer nicht gegeben» sei. So kommt es gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag erst zu einer Verbindlicherklärung, wenn sich Versicherungen, die zwei Drittel der Versicherten abdecken, hinter eine Vereinbarung stellen. Mit 29 zu 11 Stimmen gab der Ständerat der Initiative des Kantons St. Gallen jedoch keine Folge.

Keine Prämiengelder für Vermittlungsprovisionen (St.Iv. 18.305)

Die UREK-NR befasste sich im August 2021 mit der Standesinitiative St. Gallen bezüglich einer Flugticketabgabe sowie mit acht weiteren, ähnlich gelagerten Standesinitiativen (Kt. Iv. GE 19.304; Kt. Iv. LU 19.310; Kt. Iv. VS 19.314; Kt. Iv. FR 19.315; Kt. Iv. BE 19.319 und Kt. Iv. NE 20.317, sowie Kt. Iv. BS 20.307 und Kt. Iv. BL 20.319). Die Kommission lehnte die Initiativen allesamt ab. Nach der Ablehnung des totalrevidierten CO2-Gesetzes an der Urne, welches eine Flugticketabgabe beinhaltet hätte, wollte die Mehrheit der UREK-NR nun eine umfassende Diskussion über die Zukunft des klimaverträglichen Flugverkehrs führen. Sie reichte daher einen eigenen Vorstoss (Po. 21.3973) zu diesem Thema ein.

Standesinitiative des Kantones St. Gallen für eine Besteuerung der Flugtickets in der Höhe der CO2-Abgabe auf Flugbenzin/Kerosin (Kt.Iv. 19.305)
Dossier: Taxe sur les billets d'avion

Die RK-NR kam im April 2021 wie schon ihre Schwesterkommission mehrheitlich zum Schluss, dass die Verjährungsfristen auch bei schwersten Verbrechen beibehalten werden sollten. Diese erfüllten im Rechtssystem wichtige Funktionen, namentlich zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens, zur Vermeidung von Justizirrtümern und zur Beschleunigung der Verfahren. Mit 13 zu 8 Stimmen beantragte sie, der Standesinitiative des Kantons St. Gallen für die Aufhebung der Verjährungsfrist für lebenslange Strafen keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit plädierte für Folgegeben und verwies auf die angenommene Unverjährbarkeitsinitiative, mit der die Stimmbevölkerung bekräftigt habe, dass die allerschlimmsten Straftaten nicht verjähren sollten. Der Nationalrat zeigte sich in der Frage in der Sommersession 2021 gespalten: Äusserst knapp – mit 90 zu 89 Stimmen bei 10 Enthaltungen – folgte er dem Minderheitsantrag und gab der Initiative Folge. Dafür sprach sich mehrheitlich das bürgerliche Lager aus, während auf der links-grünen Ratsseite die Ablehnung überwog.

Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher (Kt.Iv. 19.300)

Anders als der Ständerat gab der Nationalrat der Standesinitiative des Kantons St. Gallen für ein Verbot von Provisionszahlungen für Wechsel der Grundversicherung in der Herbstsession 2020 Folge. Zwar hatte sich die Mehrheit der SGK-NR im Oktober 2019 noch für eine Selbstregulierungslösung und eine entsprechende Motion der SGK-SR (Mo. 18.4091) ausgesprochen, der Rat folgte ein Jahr später jedoch mit 96 zu 79 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) der Kommissionsminderheit, der die Kommissionsmotion der SGK-SR zu wenig weit ging.

Keine Prämiengelder für Vermittlungsprovisionen (St.Iv. 18.305)

En juin 2020, le Conseil national a décidé de classer l’initiative du canton de St-Gall, malgré une minorité Steinemann (udc, ZH). Entre le dépôt de l'initiative et son classement, la révision de la loi sur les étrangers et l'intégration (LEI) a été votée et mise en œuvre. La CIP-CN a estimé que les cinq objectifs de cette initiative – qui visait à durcir les conditions d'octroi, de renouvellement ou de révocation des autorisations de séjour et d'établissement – étaient atteints par la nouvelle loi. Le classement a été approuvé en chambre basse par 105 voix contre 83, où le centre et la droite s'opposaient à la gauche et au groupe vert'libéral. Le Conseil des États a fait de même au mois de septembre suivant, sans débat.

Renforcement des contraintes et de l'application de la législation en vigueur concernant l'intégration (Iv.ct. 16.307)

Die Standesinitiative des Kantons St. Gallen zur Besteuerung von Flugtickets fand im Herbst 2020 im Ständerat keine Mehrheit; sie wurde auf Empfehlung der vorberatenden UREK-SR stillschweigend abgelehnt.

Standesinitiative des Kantones St. Gallen für eine Besteuerung der Flugtickets in der Höhe der CO2-Abgabe auf Flugbenzin/Kerosin (Kt.Iv. 19.305)
Dossier: Taxe sur les billets d'avion

Im März 2019 reichte der Kanton St. Gallen eine Standesinitiative ein, die eine Besteuerung der Flugtickets in der Höhe einer allfälligen CO2-Abgabe auf Kerosin forderte. Die Kantonsregierung war der Ansicht, dass die Bundesversammlung mehr unternehmen müsse, um die Klimaziele von Paris zu erreichen. In der Schweiz sei der Flugverkehr derzeit für einen gewichtigen Teil der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich. Dennoch bezahlten Fluggesellschaften bislang keine CO2-Abgabe auf Treibstoff.
Die UREK-SR beantragte im August 2020, der Initiative keine Folge zu geben. Sie argumentierte, wie schon bei der Standesinitiative des Kantons Genf (19.304), dass das Anliegen bereits in die Beratungen des zu revidierenden CO2-Gesetzes eingeflossen sei.

Standesinitiative des Kantones St. Gallen für eine Besteuerung der Flugtickets in der Höhe der CO2-Abgabe auf Flugbenzin/Kerosin (Kt.Iv. 19.305)
Dossier: Taxe sur les billets d'avion

Mittels Standesinitiative deponierte der St. Galler Kantonsrat bei der Bundesversammlung das Anliegen, die Verjährungsfrist für die schwersten Verbrechen, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen, aufzuheben. Die heutigen technischen Hilfsmittel zur Ermittlung und Fahndung ermöglichten es, vermehrt auch lange zurückliegende Straftaten aufzuklären, was durch die dreissigjährige Verjährungsfrist verhindert werden könnte, so die Begründung für die Initiative. Die RK-SR beantragte ihrem Rat mehrheitlich die Ablehnung der Initiative, da sie das Prinzip der Verjährung als wichtigen Teil unseres Rechtssystems und als «zentral für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens» erachtete. Die strafrechtliche Beweisführung erweise sich mit zunehmendem Zeithorizont – auch mit moderner Technologie – noch immer als schwierig. Der technische Fortschritt trage sogar dazu bei, dass Verbrechen schneller aufgeklärt werden können. Eine Minderheit argumentierte hingegen, die Änderung betreffe nur die Tatbestände Mord und qualifizierte Geiselnahme und damit nur sehr wenige Fälle, womit das Konzept der Verjährung an sich nicht in Frage gestellt, aber etwas für die Einzelfallgerechtigkeit getan würde. Der Ständerat führte in der Frühjahrssession 2020 eine lebhafte Debatte über das Anliegen. Von der Gegnerseite wurde angeführt, die Abschaffung der Verjährung wecke bei Angehörigen von Mordopfern falsche Hoffnungen und die Gesellschaft brauche die Möglichkeit, mit einem Ereignis abzuschliessen. Die Befürworterinnen und Befürworter waren indes der Ansicht, in solchen Fällen heile die Zeit die Wunden nicht und die Bevölkerung würde es nicht verstehen, wenn ein nach Jahrzehnten zweifelsfrei identifizierter Mörder nicht bestraft werden könne. Die Kantonskammer sprach sich schliesslich mit 20 zu 18 Stimmen knapp gegen Folgegeben aus.

Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher (Kt.Iv. 19.300)

Zwischen Juni und Dezember 2018 reichten die Kantone St. Gallen (Kt.Iv. 18.309), Thurgau (Kt.Iv. 18.318), Basel-Stadt (Kt.Iv. 18.322) und Basel-Landschaft (Kt.Iv. 18.324) vier ähnliche Standesinitiativen für eine kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler und Kinderkliniken ein. Darin forderten sie, dass die erbrachten ambulanten wie stationären Leistungen in Kinderspitälern und -kliniken in der Tarifstruktur kostendeckend vergütet werden sollten. Die vier Kantone betonten als Standort- (SG, BS, BL) respektive Trägerkantone (TG) eines der drei eigenständigen Schweizer Kinderspitäler ihre Betroffenheit, zumal sie die defizitären Spitäler seit Jahren subventionieren müssten – die beiden Basler Kantone zum Beispiel mit CHF 10 Mio. jährlich.
Sowohl im spitalambulanten als auch im stationären Bereich sei die Tarifierung für die eigenständigen Kinderspitäler und die in Erwachsenenspitälern integrierten Kinderkliniken ungenügend, kritisierten sie. Bei den Kinderspitälern kämen verschiedene, erschwerende Faktoren zusammen: So müssten diese einerseits die ganze Leistungskette von der Grund- bis zur hochspezialisierten Medizin anbieten, regelmässig besonders aufwendige angeborene Erkrankungen behandeln und hätten andererseits kaum je die Möglichkeit zur Quersubventionierung durch privat oder halbprivat versicherte Patientinnen und Patienten.
Zusätzlich angestiegen seien die jährlichen Defizite zudem durch den Tarmed-Eingriff des Bundesrates 2018. Das Defizit des Ostschweizer Kinderspitals zum Beispiel sei in der Folge von CHF 4.2 Mio. (2016) auf CHF 6.3 Mio. (2018) gestiegen; der Kostendeckungsgrad im ambulanten Bereich des Basler Kinderspitals sei von 78 auf 68 Prozent gesunken. Nicht besser sehe es im stationären Bereich aus, wo die Fallpauschalen der Swiss DRG die Leistungen ebenfalls nicht adäquat abbildeten. Diese Probleme würden jedoch von der IV und gewissen Krankenkassen nicht anerkannt, obwohl sowohl nationale als auch internationale Evidenz die höheren Kosten von Kinderspitälern gegenüber Erwachsenenspitälern in der Höhe von 20 bis 30 Prozent belege.
Der Kanton Basel-Landschaft ergänzte die generelle Handlungsaufforderung der anderen drei Kantone durch eine Liste mit konkreten Forderungen: Er verlangte die Aufhebung der Tarmed-Zeitlimitierungen für die Konsultationszeit, eine separate, kostendeckende Taxpunktbewertung, die Ausnahme der Kinderkliniken von der «Liste der grundsätzlich ambulant durchzuführenden elektiven Eingriffe» (also von Eingriffen, die zeitlich relativ frei gewählt werden können), eine Anpassung der Swiss-DRG-Tarifstruktur auf einen Kostendeckungsgrad der Kinderspitäler von 100 Prozent sowie eine genügende Abbildung der IV-Fälle in der Tarifstruktur.

Im August 2019 behandelte die SGK-SR die vier Standesinitiativen gemeinsam und liess dabei Vertreterinnen und Vertreter der vier Kantone zu Wort kommen. Die Kommission anerkannte, dass die Eigenheiten der Kindermedizin bei der Tarifierung oft ungenügend berücksichtigt würden, empfand aber eine Kommissionsmotion als das zielführendere Mittel als die Standesinitiativen, da der Bundesrat die Tarifstrukturen im ambulanten und stationären Bereich genehmigen müsse. Folglich nahm sie die Forderung der vier Kantone in eine eigene Motion (Mo. 19.3957) auf und empfahl die vier Standesinitiativen zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten zur Ablehnung.
Im Dezember 2019 folgte der Ständerat dem Kommissionsantrag stillschweigend, lehnte die vier Initiativen ab und nahm stattdessen die Kommissionsmotion an.

Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler und Kinderkliniken

Malgré la proposition d'une minorité verte-rose, l'initiative cantonale de St-Gall, qui vise le renforcement des contraintes et de l'application de la législation en vigueur concernant l'intégration, l'aide sociale, la scolarité obligatoire et les sanctions pénales a été prolongée jusqu'à la session d'été 2021 par 136 voix contre 55.

Renforcement des contraintes et de l'application de la législation en vigueur concernant l'intégration (Iv.ct. 16.307)

Nach der WAK-SR und dem Ständerat empfahl im Mai 2019 auch die WAK-NR mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative des Kantons St. Gallen «Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank» keine Folge zu geben. Da die Nachteile einer solchen Ausnahme, insbesondere die Schwächung der Schweizer Geldpolitik, ihren Nutzen deutlich übersteigen würden, sei auf diese Massnahme zu verzichten, erklärte die Kommission mehrheitlich.
Zur Behandlung der Initiative in der Sommersession 2019 reichte Barbara Gysi (sp, SG) jedoch einen Antrag auf Folgegeben ein, da die «Nationalbank [...] den Interessen unserer Bevölkerung dienen [soll]» und von einer solchen Regelung Pensionskassen und AHV und somit letztlich die Bevölkerung profitieren würden. Im Nationalrat unterlag Gysi mit 100 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen jedoch deutlich. Unterstützt wurde ihr Vorschlag von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einer vergleichsweise starken Minderheit der SVP-Fraktion und einzelnen Mitgliedern der FDP- und der CVP/EVP-Fraktion.

Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank

Zusammen mit den beiden Standesinitiativen Graubünden und Wallis (17.318 und 18.307) mit der Forderung, das Grenzwachtkorps aufzustocken, behandelte die SiK-SR im Februar 2019 auch das analoge Anliegen des Kantons St. Gallen (Kt.Iv. 17.311). Während den anderen beiden Standesinitiativen bereits Folge gegeben worden war, befand sich die St. Galler Initiative zu diesem Zeitpunkt immer noch in der Vorprüfung. Indem das Parlament in der Wintersession 2018 bei der Beratung des Voranschlags 2019 44 neue Vollzeitstellen für das Grenzwachtkorps vorgesehen habe, habe es die Forderung der Standesinitiativen erfüllt und es bestehe kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, so die Ansicht der Kommission. Sie beantragte ihrem Rat daher, der St. Galler Initiative keine Folge zu geben. Der Ständerat folgte diesem Antrag im Frühjahr 2019 stillschweigend, womit das Geschäft erledigt ist.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Demandes de renforcement du Corps des gardes-frontière et transformation de la AFD (2016–)

Ende 2017 respektive im Sommer 2018 reichten der Kantonsrat von St. Gallen (Kt.Iv. 18.300) und der Grosse Rat des Kantons Thurgau (Kt.Iv. 18.316) zwei ähnlich lautende Standesinitiativen ein, die eine Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus zum Ziel hatten. Wenn bei der privaten Wareneinfuhr in die Schweiz die im Ausland geltende Mehrwertsteuer zurückerstattet wird, soll stattdessen in jedem Fall die Mehrwertsteuer des Inlandes anfallen. Die bis anhin geltende Befreiung von der inländischen Mehrwertsteuer im Falle von im Ausland getätigter Einkäufe bis zu einem Betrag von CHF 300 würde somit entfallen. Die bisherige Situation sei nicht steuergerecht, da im Ausland einkaufende Personen Steuervorteile genössen. Darüber hinaus schade sie dem Gewerbe, dem dadurch gemäss einer Studie der Credit Suisse 10 Prozent des Detailhandelsumsatzes entgingen, und sie verursache unnötigerweise Mehrverkehr, Abgase und Lärm.
In der Frühjahrssession behandelte der Ständerat die Standesinitiative des Kantons St. Gallen zusammen mit weiteren Vorstössen zum Einkaufstourismus. Sie lehnte Erstere ab und wollte vielmehr den Bericht des Bundesrates zu einem Postulat der FK-NR (Po. 17.3360) abwarten, mit dem Lösungen zur Entschärfung der Problematik des Einkaufstourismus gesucht werden sollen – wohl wissend dass man allenfalls noch auf die Standesinitiative des Kantons Thurgau zurückgreifen könnte, deren Behandlungsfrist noch bis Ende 2019 läuft.

Standesinitiativen für eine Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus (Kt.Iv. 18.300 und Kt.Iv. 18.316)
Dossier: Supprimer les entraves au commerce. Importations parallèles
Dossier: Tourisme d'achat

Stillschweigend folgte der Nationalrat in der Herbstsession 2018 den Anträgen seiner SiK und gab dem Anliegen, das Grenzwachtkorps aufzustocken, noch eine Chance. Er verlängerte die Frist für die Standesinitiative Basel-Landschaft (Kt.Iv. 15.301) um ein Jahr und gab jener des Kantons St. Gallen (Kt.Iv. 17.311) Folge.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Demandes de renforcement du Corps des gardes-frontière et transformation de la AFD (2016–)

Im März 2017 reichte der Kantonsrat von St. Gallen eine Standesinitiative ein, die zum Ziel hatte, die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, ausdrücklich genannt wurden die Pensionskassen, der AHV-Ausgleichsfonds sowie die (Freizügigkeits-)Stiftungen der zweiten und dritten Säule, von den Negativzinsen auszunehmen. Aufgrund des Tiefzinsumfeldes sei es für die Vorsorgeeinrichtungen schwierig, Renditen zu erwirtschaften, erklärte der St. Galler Kantonsrat. Zudem würden bei einer Aufkapitalisierung öffentlicher Pensionskassen – wie sie der Kanton St. Gallen plane – noch mehr Negativzinsen anfallen. Im Mai 2018 entschied die WAK-SR einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da die Geldpolitik in der Verantwortung der Nationalbank liege. Damit die Negativzinsen im Stande seien, den Druck auf den Schweizer Franken zu reduzieren, dürfe es nur so wenige Ausnahmen wie möglich geben, argumentierte die Kommission. Zudem stelle das weltweite Tiefzinsumfeld eine grössere Herausforderung für die Vorsorgeeinrichtungen dar als die Negativzinsen.
Im Mai 2018 behandelte der Ständerat die Vorlage; Paul Rechsteiner (sp, SG) hatte einen Antrag auf Folge geben gestellt. Pirmin Bischof (cvp, SO) erklärte als Kommissionspräsident, dass die WAK-SR die Vorlage ausführlich behandelt habe. Man habe einen Bericht zur Geldpolitik aus dem Dezember 2016 sowie die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Kuprecht (Mo. 15.3160) in Betracht gezogen und sei überzeugt, dass ausschliesslich die SNB für die Geldpolitik verantwortlich sei und sie diese folglich unabhängig gestalten können müsse. Wie bereits die WAK-SR erklärt hatte, seien zudem die Anlagen kaum von den Negativzinsen betroffen. Hingegen fürchte man den präjudiziellen Charakter einer solchen Entscheidung: Andere Institutionen, zum Beispiel Lebensversicherungen, könnten ebenfalls eine Ausnahme von den Negativzinsen verlangen. Schliesslich seien die zentrale Bundesverwaltung sowie die Compenswiss, also der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds, bereits von den Negativzinsen ausgenommen.
Paul Rechsteiner bedauerte, dass sich die WAK-SR nicht ausführlicher mit der Standesinitiative beschäftigt habe, denn eine Ausnahme der Vorsorgeeinrichtungen würde den Wechselkurs nicht beeinflussen und somit dem Zweck der Negativzinsen, die Anlagen auf dem Schweizer Markt weniger attraktiv zu machen, nicht zuwiderlaufen. Die übrigen Redner zeigten ein gewisses Verständnis für die Standesinitiative des Kantons St. Gallen und anerkannten das angesprochene Problem. Während aber Alex Kuprecht (svp, SZ) um Annahme des Vorstosses bat, sahen Martin Schmid (fdp, GR) und Hannes Germann (svp, SH) die Lösung des Problems woanders: Schuld seien die Negativzinsen – Germann sprach von einer «schleichenden Enteignung des Volkes» –, man solle daher keine weiteren Ausnahmen machen, stattdessen solle die SNB die Negativzinsen so schnell wie möglich abschaffen. Schliesslich sprach sich der Ständerat mit 32 zu 6 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen Folge geben aus.

Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank

Nachdem der Vorsteher des EFD die SiK-NR über die Lage an der Grenze und die Frage des Personalbestandes beim Grenzwachtkorps informiert hatte, erachtete die Kommission eine Aufstockung des Grenzwachtkorps als notwendig. Diese soll über die Beratungen des Voranschlages 2019 erreicht werden. Im April 2018 beschloss die SiK-NR daher, an den beiden Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft (15.301) und St. Gallen (17.311) festzuhalten, um den politischen Druck zur Aufstockung des Grenzwachtkorps aufrechtzuerhalten. Obwohl sie die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage als nicht zielführend erachtete, beantragte sie ihrem Rat, der Standesinitiative des Kantons St. Gallen Folge zu geben und die Frist für die Standesinitiative Basel-Landschaft um ein Jahr zu verlängern.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Demandes de renforcement du Corps des gardes-frontière et transformation de la AFD (2016–)

Le Conseil national n'ayant pas donné suite à l'initiative cantonale st-galloise (par 88 voix contre 78), il n'y aura pas de simplification des procédures d'autorisation de construire pour les bâtiments hors zones à bâtir. La chambre du peuple a suivi l'avis de la CEATE-CN qui, comme son homologue, a évoqué le risque d'une application non uniforme du droit et souligné le manque de clarté relatif à la notion de "constructions et d'installations de peu d'importance". Ainsi, la Commission a refusé, par 16 voix contre 7, la demande du canton de St-Gall, même si une minorité voulait y donner suite. Rejetée par les deux conseils, l'initiative cantonale est donc liquidée.

Simplification des procédures d'autorisation des bâtiments hors zones à bâtir (Iv.ct. 16.316)
Dossier: Construction hors zone à bâtir

Zur Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft für eine zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und die angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen erachtete die SiK-NR die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage als nicht zielführend. Stattdessen beantragte sie der FK-NR im Rahmen deren Beratungen des Voranschlages 2017 die Aufstockung des Grenzwachtkorps um 36 Stellen. Die Finanzkommission lehnte diesen Antrag jedoch ab, worauf die SiK-NR denselben selbst direkt bei der Beratung des Voranschlages 2017 stellte, damit jedoch in der Einigungskonferenz scheiterte.

Im Mai 2017 wurde auch vom Kanton St. Gallen eine Standesinitiative (Kt.Iv. 17.311) eingereicht, die ebenfalls eine Aufstockung des Grenzwachtkorps forderte. Diesem Vorstoss gab der Ständerat im Herbst 2017 keine Folge, nachdem seine vorberatende SiK versprochen hatte, sich vom EFD über die Entwicklungen im Personalbestand des Grenzwachtkorps und einen allfälligen Aufstockungsbedarf ins Bild setzen zu lassen und, sollte letzterer gegeben sein, bei den Beratungen des Voranschlags 2018 einen entsprechenden Antrag einzureichen.

Als sich die SiK-NR im Oktober 2017 mit den beiden Standesinitiativen befasste, beschloss sie, der FK-NR 30 zusätzliche Stellen für das Grenzwachtkorps zu beantragen oder, sollte die Finanzkommission den Antrag ablehnen, diesen selbst in die Beratungen zum Voranschlag 2018 einzubringen. Gleichzeitig beantragte sie dem Nationalrat, die Standesinitiative aus Basel-Landschaft abzuschreiben und jener des Kantons St. Gallen keine Folge zu geben, da mit dem Aufstockungsantrag im Rahmen des Voranschlages 2018 dem Anliegen Rechnung getragen werde.

Nachdem die Aufstockung jedoch wider der allgemeinen Erwartung bei den Beratungen des Voranschlages 2018 erneut gescheitert war, beschäftigte sich in der Wintersession 2017 der Nationalrat mit den beiden Vorstössen. Die grosse Kammer stimmte einem Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zu, der verlangte, die beiden Standesinitiativen von der Traktandenliste zu nehmen. Damit wollte man die Möglichkeit erhalten, das Anliegen nochmals zu behandeln und im Falle des St. Galler Vorstosses einen ordnungsgemässen Antrag auf Folgegeben zu stellen.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Demandes de renforcement du Corps des gardes-frontière et transformation de la AFD (2016–)

Au travers de son initiative, le canton de St-Gall demande une modification de la loi fédérale sur l'aménagement territoire (LAT) pour attribuer aux communes la compétence en matière d'autorisation pour des constructions de moindre importance hors de la zone à bâtir. Ce transfert de compétence permettrait de simplifier les procédures d'autorisation de construire pour les bâtiments hors zones à bâtir et, de ce fait, de décharger les administrations cantonales du traitement des dossiers y relatifs. De plus, selon le canton, cela éviterait d'impliquer plusieurs organes pour autoriser des petites constructions et installations. Il reviendrait aux cantons, le choix de transférer cette compétence à leurs communes et la définition des projets de construction considérés comme peu importants.
Lors de l'examen préalable, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des Etats (CEATE-CE) décide de ne pas donner suite à l'initiative, jugeant que la sécurité du droit pourrait être mise en péril et qu'il faudrait garantir une application uniforme sur le territoire helvétique. La chambre des cantons suit l'avis de sa commission.

Simplification des procédures d'autorisation des bâtiments hors zones à bâtir (Iv.ct. 16.316)
Dossier: Construction hors zone à bâtir