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  • Interpellation / Question
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Eine im Frühjahr 2019 vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) veröffentlichte Studie zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden hatte deutlich aufgezeigt, welchen Risiken und Gefahren die rätoromanische Sprache längerfristig ausgesetzt sein wird. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wollte Ständerat Raphaël Comte (fdp, NE) in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie dessen Einschätzungen diesbezüglich seien und welche Massnahmen er kurz- und mittelfristig zu ergreifen gedenke, um die Zukunft der rätoromanischen Sprache sicherzustellen.
Der Bundesrat teilte die Schlussfolgerung der Studie, dass beide Minderheitensprachen im Kanton Graubünden unter Druck stehen; insbesondere das Rätoromanische sei stark rückläufig. Unterstützungsmassnahmen seitens des Bundes erfolgten bis anhin über Finanzhilfen an den Kanton Graubünden zur Förderung von Bildung, Übersetzungen, Medien, Verlagen und Sprachorganisationen. Bedingt durch die aktuelle Sprachsituation und ihrer beschleunigten Entwicklung durch die Abwanderung der einheimischen Bevölkerung in städtische Gebiete ausserhalb des traditionellen Sprachterritoriums werde der Bund aber ab 2020 Massnahmen in der Diaspora unterstützen. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 habe man bereits entsprechende Massnahmen wie die Förderung von Sprachkursen oder der Neuorganisation der rätoromanischen Medienlandschaft (Projekt «Medias Rumantschas») beschrieben.

Zukunft des Rätoromanischen (Ip. 19.3744)

Der Ständerat beauftragte mit einer einstimmig überwiesenen Empfehlung Brändli (svp, GR) sein Büro, die Vorabklärungen für die Durchführung einer Session in der romanischen Schweiz (d.h. im Engadin) zu treffen. Vorgesehen dafür ist die Sommersession 2006, da zu dieser Zeit im Bundeshaus grössere Umbauarbeiten geplant sind.

Session im romanischsprachigen Raum (03.3304 und Pa.Iv. 04.451)
Dossier: Sessions parlementaires „extra muros“

Das Vorgehen von Bund und Kanton rief allgemeine Verwunderung hervor. Die Bündner CSP sprach in einer einstimmig verabschiedeten Resolution von einem «rechtsstaatlich skandalösen» Vorgehen. Im Kantonsparlament wie in den eidgenössischen Räten wurden in dieser Frage Dringliche Interpellationen eingereicht. In den Bundeskammern verlangten neben dem Bündner SVP-Ständerat Gadient (92.3172) auch Nationalrat Steffen (sd, ZH) (90.3175) sowie die sozialdemokratische Fraktion (92.3165) vom Bundesrat Auskunft über sein Eingreifen sowie die weitere Anwendung der „Lex Friedrich“.

Bundesrat Delamuraz gestand zwar «mangelnde Eleganz» in dem Vorgehen des Bundesrates ein, rechtfertigte dieses jedoch mit der Bemühung der Regierung, einem internationalen Schiedsgerichtsspruch zuvorzukommen. Ausserdem habe sich 1965, bei der Beratung über die damalige «Lex von Moos», der Vorläuferin der heutigen Gesetzgebung, nicht der Bundesrat, sondern das Parlament leichtfertig über etwaige Reibungspunkte mit dem internationalen Recht hinweggesetzt. Eine vollständige Abschaffung des Bundesgesetzes lehnte Delamuraz zwar ab, stellte jedoch im Falle der Ablehnung des Beitritts der Schweiz zum EWR Modifikationen in Aussicht, um ebendiesen stossenden Widerspruch zwischen schweizerischer Gesetzgebung und bilateralen Verträgen zu beseitigen.

Verletzung der Lex Friedrich im Kanton Graubünden
Dossier: Lex Friedrich

Als Testfall für das seit 1967 rechtskräftige Bundesgesetz wurde ein Streit um die Führung der bändnerischen Hauptstrasse im Oberengadin bezeichnet, in welchem sich die Gemeinde Celerina gegen die Beeinträchtigung einer Schutzzone durch das kantonale Bauprojekt wehrte; obwohl die Gemeinde eine eigene Variante vorgelegt hatte, für die sich auch die öffentlichen und privaten Natur- und Heimatschutzgremien einsetzten, entschied Bundesrat Tschudi im Juli zugunsten der Kantonsbehörden, indem er ihnen für ihr Projekt eine 80 prozentige Subvention zusprach. Gegen den Entscheid, der lebhafte Kritik auslöste, erhoben die interessierten Organisationen beim Gesamtbundesrat eine Beschwerde, welcher aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde.

Streit um die Führung der bändnerischen Hauptstrasse im Oberengadin (Ip. 10059)