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  • Zürich
  • Arslan, Sibel (basta, BS) NR/CN

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Der Nationalrat hatte im März 2022 den Abschreibungsantrag für die parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (basta, BS) für die Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für 16-Jährige abgelehnt und seine SPK-NR damit, nachdem er der Initiative im Jahr 2020 Folge gegeben hatte, erneut aufgefordert, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Die Kommission legte entsprechend im Herbst einen Entwurf vor, der, wie von der parlamentarischen Initiative vorgeschlagen, die Senkung des passiven Wahlrechts und des Stimmrechts auf 16 Jahre vorsah; gewählt werden können Wahl- und Stimmberechtigte entsprechend des Entwurfs also nach wie vor erst mit 18 Jahren. Trotz Ablehnung einer Minderheit der SPK-NR – der Entwurf wurde mit 13 zu 7 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) angenommen – wurde der Vorschlag für eine Teilrevision der Verfassung (Artikel 136 BV) Mitte September 2022 in die Vernehmlassung gegeben.

In der Zwischenzeit war das Thema auch deshalb in den Medien präsent, weil sowohl im Kanton Zürich als auch im Kanton Bern entsprechende kantonale Vorschläge an der Urne abgelehnt worden waren. Im Kanton Zürich hatten Regierung und Parlament und alle Parteien mit Ausnahme von EDU, FDP und SVP eine Senkung des aktiven (nicht aber passiven) Wahl- und Stimmrechtsalters auf 16 Jahre empfohlen, die Vorlage wurde aber Mitte Mai 2022 mit 64.4 Prozent Nein-Stimmenanteil von der kantonalen Bevölkerung deutlich verworfen. Auch im Kanton Bern wollte die Mehrheit der Stimmberechtigten Ende September 2022 nichts von einer Ausweitung der politischen Rechte auf junge Menschen wissen. Auch hier war die Ablehnung mit 67 Prozent klar; einzig in der Stadt Bern stimmten 59 Prozent der Stimmberechtigten zu. Auch in Bern hatten sich das Parlament sowie alle Parteien mit Ausnahme von EDU, FDP und SVP für eine Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters ausgesprochen – nicht aber die Regierung, die auf das Jahr 2009 verwies, als schon einmal eine ähnliche Initiative an der Urne abgelehnt worden war (damals allerdings noch deutlicher mit 75% Nein-Stimmenanteil).
Weil in den letzten Jahren in den Kantonen Neuenburg (2020: 58.5% Nein), Uri (2021: 68.4% Nein; 2009: 79.9% Nein), Basel-Landschaft (2018: 84.5% Nein) und Basel-Stadt (2009: 72% Nein) die Ausweitung der politischen Rechte auf 16 bis 18-Jährige ebenfalls an der Urne gescheitert war und sich in den Kantonen Genf (2022), Luzern (2021), Schwyz (2021), Waadt (2021), Zug (2021), Jura (2020), St. Gallen (2020), Schaffhausen (2019), Thurgau (2019) und Freiburg (2010) die kantonalen Parlamente gegen entsprechende Vorstösse aus den eigenen Reihen ausgesprochen hatten, können weiterhin lediglich im Kanton Glarus auch Menschen zwischen 16 und 18 Jahren an politischen Entscheidungen teilhaben.

In den Medien gingen die Meinungen zu diesem Thema auseinander: In NZZ-Meinungsbeiträgen wurde es als «diskriminierend und heuchlerisch» bezeichnet, dass «junge Nachwuchspolitiker als Hoffnungsträger» gefeiert würden, sich «Politiker im Pensionsalter» hingegen für eine Wiederwahl rechtfertigen müssten; dies zeige die vermeintliche Stimmung in der Politik, die Jugendlichen mehr Beteiligung einräumen wolle, die aber in Anbetracht der Ablehnung an den kantonalen Abstimmungsurnen von der Stimmbevölkerung nicht geteilt werde. Hinterfragt wurde in der NZZ zudem, ob Jugendliche über «ausreichend Kenntnisse» verfügten, um sich an Abstimmungen und Wahlen zu beteiligen. Weil der Geschichtsunterricht immer stärker abgewertet werde, sei diese Frage zu verneinen, so ein Zürcher EVP-Kantonsrat. Anderer Ansicht war etwa der Blick: Insbesondere die Klimastreiks hätten gezeigt, dass junge Menschen mobilisiert würden, wenn es um Anliegen gehe, die sie interessierten. Auch Le Temps hob die wachsende Zahl an Jugendlichen hervor, die auf die Strasse gingen und sich wohl auch an der Abstimmungs- und Wahlurne äussern würden. Die Westschweizer Zeitung erinnerte zudem daran, dass auch der Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts sowie der Senkung des Stimmrechtsalter von 20 auf 18 Jahre eine jahrelange Debatte vorangegangen sei. Zuletzt hätten 1991 mehr als 72 Prozent der Stimmberechtigten der Senkung des Wahl- und Stimmrechtsalters zugestimmt, nachdem 1979 noch eine knappe Mehrheit von 50.1 Prozent diese abgelehnt hatte. Einig war man sich in den Medien freilich darüber, dass die kantonalen Resultate wohl einen eher negativen Einfluss auf die nationale Debatte haben könnten; die NZZ etwa fasste die «Schlappe für die Regierung und das Parlament» in Zürich als «Dämpfer» für ähnliche kantonale und nationale Anliegen auf. Der Berner SVP-Kantonalpräsident Manfred Bühler (BE, svp) wünschte sich im Vorfeld der Berner Abstimmung denn auch, dass möglichst deutliche kantonale Resultate der nationalen Diskussion ein Ende setzen würden.

Allerdings dürften die Diskussionen nicht nur national – die Vernehmlassung für die von der SPK-NR erarbeitete Vorlage war bis Ende 2022 geplant –, sondern auch kantonal weitergehen: Im Kanton Graubünden wird die Stimmbevölkerung über die vom Parlament deutlich gutgeheissene Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre abstimmen und in den Kantonen Aargau, Luzern und Solothurn waren 2022 Unterschriftensammlungen für kantonale Volksinitiativen mit demselben Ziel im Gange. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde zudem das Stimm- und Wahlrechtsalter in der noch nicht zu Ende beratenen Totalrevision der Kantonsverfassung auf 16 Jahre festgesetzt; bleibt dies so, werden auch in diesem Kanton die Stimmberechtigten das letzte Wort in dieser Frage haben. Im Kanton Tessin war ein entsprechender Vorstoss hängig und im Kanton Basel-Stadt hatte das Parlament die Regierung mit dem Entwurf einer entsprechenden Vorlage beauftragt.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Donner le droit de vote à 16 ans

Ende Juni 2022 trat auch die RK-SR nicht auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Fabian Molina (sp, ZH) ein und folgte damit der IK-NR, die Mitte Mai 2022 den gleichen Entscheid gefällt hatte. Sowohl die IK-NR (mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung) als auch die RK-SR (mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung) erachteten den unmittelbaren Zusammenhang der strafbaren Handlung mit der amtlichen Stellung als nicht gegeben; dies ist Bedingung dafür, dass die beiden Kommissionen überhaupt entscheiden, ob einem Parlamentsmitglied die Immunität entzogen werden soll oder nicht. Nichteintreten bedeutet in diesem Fall, dass das von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich angestrebte Strafverfahren gegen den Zürcher Sozialdemokraten aufgenommen werden kann.
Die Verneinung der sogenannten relativen Immunität von Nationalrat Fabian Molina begründeten beide mit Immunitätsfragen betrauten Kommissionen damit, dass der ehemalige Juso-Präsident als Privatperson und nicht als Nationalrat an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen hatte. Zwar habe er bei einer Anhörung vor den Kommissionen geltend gemacht, dass er als Nationalrat ein Zeichen gegen faschistische Gruppierungen habe setzen wollen, handelte es sich bei der unbewilligten Kundgebung am 12. Februar 2022 doch um eine Gegendemonstration zu einer Protestkundgebung gegen die Corona-Massnahmen, an der auch zahlreiche Rechtsextremisten teilgenommen hätten. Molina habe denn auch argumentiert, dass die Strafanzeige gegen ihn vor allem politisch motiviert sei, eben gerade weil er als Nationalrat und nicht als Privatperson teilgenommen habe. Diese Argumentation reichte allerdings beiden Kommissionen nicht für den Schutz der relativen Immunität. Die IK-NR zeigte in ihrer Begründung den Unterschied zum Fall von Sibel Arslan (basta, BS) auf. Damals waren die Kommissionen auf das Gesuch eingetreten und hatten in der Folge die Immunität der Nationalrätin geschützt, weil sie nicht an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen habe, sondern von der Polizei an eine solche gerufen worden war, um zwischen Polizei und Demonstrierenden zu vermitteln. Dort sei also – im Gegensatz zum Fall Molina – der Zusammenhang zwischen Handlung und Amt sehr deutlich. Würde man schon die Teilnahme an einer Demonstration als amtliche Handlung werten, so liefe man Gefahr, Amtspersonen gegenüber Privatpersonen ungerechtfertigterweise zu privilegieren. Die RK-SR betonte zwar, dass sie es stossend finde, dass Molina als «Zielscheibe einer politisch motivierten Strafanzeige des Vereins 'Wir für Euch'» wohl als einziger von Tausenden Demonstrierenden strafrechtlich belangt werde, und zog ebenfalls einen Fall als Vergleich hinzu, der zeige, wie die Frage nach dem «unmittelbaren Zusammenhang» Ermessenssache sei. Im Fall Walter Wobmann (svp, AG), der ohne Bewilligung auf dem Bundesplatz Werbung für die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» gemacht habe, hätten die Kommissionen deshalb einen unmittelbaren Zusammenhang festgestellt, weil es häufig vorkomme, dass Parlamentsmitglieder auf dem Bundesplatz medial wirksam Werbung für ihre Positionen machen würden und weil gleichzeitig Session gewesen sei. Diese zeitliche und örtliche Nähe könne im Fall Molina aber nicht hergestellt werden. Zudem habe Letzterer im Rahmen der Gegenkundgebung «keine besondere Rolle eingenommen», welche ihn von anderen Teilnehmenden abgehoben hätte.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft belegte Molina in der Folge mit einer Busse über CHF 300, die dieser akzeptierte. Zudem musste er die Verfahrenskosten tragen.

Immunität von Nationalrat Fabian Molina. Gesuch um Aufhebung (22.190)