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Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession mit dem Geschäft. Entgegen ihrem im Vorjahr ausgearbeiteten Modell hielt die Mehrheit der WAK den vom Bundesrat vorgeschlagenen Systemwechsel nun nicht mehr für notwendig und beantragte lediglich Korrekturen am geltenden System. Sie wollte den Eigenmietwert generell auf 60% des Marktwerts festsetzen und ein Bausparmodell nach Baselbieter Muster einführen. Die SP-Fraktion war zwar für einen Systemwechsel, nicht aber für massive Steuererleichterungen für die Hauseigentümer; sie sprach sich zuerst für Nichteintreten aus. Knapp durchsetzen konnte sich schliesslich, dank der Unterstützung der SP und der GP, die CVP, welche den vom Bundesrat beantragten Systemwechsel unterstützte. In der Detailberatung sprach sich der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken für höhere Abzüge aus als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Unterhaltskosten sollten bereits ab CHF 4'000 (Bundesrat CHF 5'000) und Schuldzinsen für Ersterwerbende im Betrag von CHF 15'000 für Verheiratete bzw. CHF 7'500 für Alleinstehende abgezogen werden können. Bundesrat Villiger plädierte vergeblich dafür, angesichts des prekären Zustandes der Bundeskasse und im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit den Mietern mehr Vernunft und Mass walten zu lassen. Trotzdem stimmte die grosse Kammer für die Einführung eines Bausparmodells nach basellandschaftlichem Muster. Dieses erlaubt Steuerpflichtigen unter 45 Jahren, während höchstens 10 Jahren bis zu CHF 12'000 (Verheiratete CHF 24'000) jährlich auf ein Bausparkonto zu überweisen und von der Steuer abzuziehen. Nur bezüglich der Übergangsfrist folgte der Rat dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage mit 75:60 Stimmen bei 18 Enthaltungen gut; die SP und die Grünen hatten geschlossen dagegen gestimmt. Im Anschluss daran schrieb der Nationalrat die parlamentarischen Initiativen Gysin(fdp, BL) von 1998 zum Bausparen (98.455), Hegetschweiler (fdp, ZH) zur Besteuerung des Eigenmietwerts (99.409) und die der CVP-Fraktion zur Wohneigentumsförderung (98.457) ab. Nachdem bereits die kleine Kammer die Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums (99.300) abgelehnt hatte, schloss sich ihr der Nationalrat an.

Durch die Anpassungen des Nationalrats steigen die Ausfälle gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag (CHF 90 Mio.) auf CHF 280 Mio. an. Dazu kommen noch rund CHF 50 Mio. für das Bausparmodell. Bezüglich der Auswirkungen auf die Kantone nannte der Bundesrat als Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Zanetti (sp, SO) (01.3519) zusätzliche Mindereinnahmen bei ihrem Anteil an der direkten Bundessteuer von CHF 65 Mio. (der Vorschlag des Bundesrates sah einen Ausfall von CHF 35 Mio. vor). Dazu kommen noch nicht bezifferbare, aber erhebliche Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern. In ihren ersten Beschlüssen korrigierte die WAK des Ständerats die Entscheide des Nationalrats wieder nach unten und sah geringere Einnahmeausfälle vor.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2023)

Der Ständerat befasste sich als Erstrat in der Wintersession mit dem Geschäft. Da die vorberatende Kommission mit dem Antrag, dass der Bundesrat die neuen Richter wählen soll, überhaupt nicht einverstanden war, hatte sie einen Alternativvorschlag in Form eines eigenständigen Gesetzes ausgearbeitet. Wahlbehörde für die neuen Gerichte sollte gleich wie beim Bundesgericht die Vereinigte Bundesversammlung sein. Um ihr die Arbeit zu erleichtern, sollte jedoch eine von der Bundesversammlung gewählte Justizkommission, welche sich aus hoch qualifizierten Fachleuten zusammensetzt, geschaffen werden. Diese hätte zuhanden der parlamentarischen Richterwahlkommission die Ausschreibungen für vakante Stellen durchzuführen, die Bewerbungsdossiers zu studieren und Wahlvorschläge zu machen. Zudem würde sie das Parlament bei der Oberaufsicht über die Bundesgerichte unterstützen. Der Bundesrat war mit diesem Vorschlag einverstanden, da eine Wahlvorbereitung durch eine ausserparlamentarische Expertenkommission Gewähr für eine sorgfältige Kandidatenauswahl biete. Bekämpft wurde der Antrag jedoch von Carlo Schmid (cvp, AI), der in seinem Rückweisungsantrag vorschlug, auf diese Justizkommission zu verzichten. Unbestritten sei zwar, dass die Bundesversammlung Wahl- und Aufsichtsorgan auch für die neuen Gerichte sein soll. Um eine sorgfältige Auswahl der Richter durch die Bundesversammlung zu gewährleisten, sollte aber gemäss Schmid nicht eine Fachkommission gebildet, sondern die parlamentarische Richterwahlkommission mit einem ständigen Sekretariat versehen werden. Seine Kritik an der Schaffung einer Justizkommission begründete Schmid vor allem damit, dass dieses Gremium, wegen seiner fachlich prominenten Zusammensetzung und seiner hohen Legitimation infolge seiner Wahl durch die Bundesversammlung, in der Praxis nicht Hilfsorgan, sondern eine mächtige eigenständige Institution sein würde. Schmids Kritik konnte sich mit 22:18 Stimmen durchsetzen, und die vorberatende Kommission wurde beauftragt, eine Vorlage zur Stärkung der Richterwahlkommission auszuarbeiten. Bei der Beratung der Schaffung des Bundesstrafgerichts hielt sich der Ständerat weitgehend an die Regierungsanträge (mit Ausnahme der oben dargestellten Frage des Wahl- und Oberaufsichtsorgans). Die Beratungen zum Bundesverwaltungsgericht wurden noch nicht aufgenommen.

Im Herbst lieferte der Bundesrat in einer Zusatzbotschaft auch noch seinen Standortentscheid für die neuen Gerichte mit ihren rund 70 resp. 260 Arbeitsplätzen nach. Er beantragte, das Bundesstrafgericht in Aarau und das Bundesverwaltungsgericht in Freiburg anzusiedeln. Für Aarau sprach wegen der erforderlichen häufigen Kontakte zur Bundsanwaltschaft in Bern die zentrale Verkehrslage; für Freiburg die Tatsache, dass ein Teil des Personals der bisher in Bern und Lausanne angesiedelten Rekurskommissionen übernommen wird und zudem die Rekrutierung der gut 50 französischsprachigen Juristen und Juristinnen hier einfacher sein wird als an einem Standort in der Deutschschweiz. Ursprünglich waren 21 mögliche Standorte in acht Kantonen (AG, BE, BL, FR, LU, SG, SO und TG) evaluiert worden. In die engere Auswahl gelangten dann die Städte Aarau, Freiburg, Olten, St. Gallen und Solothurn (Zur Nichtberücksichtigung des Kantons Solothurn siehe auch die Antwort auf eine Frage Rudolf Steiner (fdp, SO) (01.5139)). Die von Tessiner Parlamentariern verlangte Ansiedelung eines der beiden Gerichte im Tessin erachtete der Bundesrat als nicht sachgemäss, da zu viele Kriterien nicht erfüllt seien. Negativ seien vor allem die zu periphere Lage sowohl für die meisten Prozessbeteiligten als auch für die Personalrekrutierung sowie die grosse Distanz zu juristischen Universitätsfakultäten. Insbesondere das Argument der dezentralen Lage wurde auch gegen den von vielen Ostschweizer Politikern mit Nachdruck geforderten Standort St. Gallen vorgebracht. Der Ständerat hat sich in seinen Beratungen in der Wintersession noch nicht zur Standortfrage geäussert.

BRG Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023)

Par 21 voix contre 2 (2 cantons non représentés), la Conférence des directeurs cantonaux des finances (CDCF) a adopté une résolution invitant l’ensemble des cantons à participer au capital-actions de la nouvelle compagnie aérienne. Les cantons étaient encouragés, mais ils restaient cependant entièrement libres de leur choix. Le gouvernement du canton de Zurich s’est proposé d’assumer la plus grande part de la somme avec CHF 300 millions. Ayant reçu l’aval du parlement cantonal, celle-ci était toutefois conditionnée à son acceptation par le souverain zurichois lors de la votation populaire de janvier 2002. Les autres cantons aéroportuaires se sont aussi engagés à l’achat d’actions de la nouvelle Crossair : CHF 21 millions pour Bâle-Ville et 5 pour Bâle-Campagne; 10 pour Genève sous réserve d’un engagement de tous les autres cantons. Le solde, soit CHF 59 millions, a été réparti entre les 23 autres cantons selon une clé de répartition qui a tenu compte du nombre d’habitants, du revenu cantonal brut et l’éloignement par rapport à l’aéroport de Zurich. Le canton de Berne, qui devait théoriquement verser CHF 10 millions, a immédiatement fait connaître son opposition. St Gall et Soleure ont fait de même. De son côté, Argovie a limité son aide à CHF 3 millions au-lieu des 10 prévus. L’objectif des engagements dans la recapitalisation de Crossair était fixé à CHF 2,74 milliards; le plancher était à CHF 2,2 milliards.

Grounding 2001
Dossier: Grounding de Swissair

Im November einigten sich die Bildungs- und Erziehungsdirektoren beider Basler Kantone, des Aargaus und Solothurns auf eine verstärkte Zusammenarbeit ihrer FHS, um die Bundesbedingungen für die Anerkennung der FHS Nordwestschweiz zu erfüllen. Mit einer entsprechenden Vereinbarungsunterzeichnung wurden dem bestehenden Kooperationsrat neue Aufgaben, Kompetenzen und Mittel zugewiesen. Zudem beschlossen die Erziehungsdirektoren ein gemeinsames Portfolio, das die Studiengänge, Vertiefungsrichtungen und Schwerpunkte der FHS Nordwestschweiz verbindlich festschreibt. Kurz nacheinander kam es dann im Dezember zu zwei Standortentscheiden in den Kantonsparlamenten Aargau und Solothurn. Der Aargauer Grosse Rat stimmte einer Fusion der bestehenden FHS und ihrer Konzentration auf einem Campus in Brugg-Windisch sowie einer Aufhebung der Berufsschulen in Brugg zu. Insbesondere die Hauptstadt Aarau hatte gegen diesen Entscheid Opposition gemacht, der nun das ursprüngliche Ansinnen der beiden Kantone auf Schaffung einer gemeinsamen FHS im Raum Aarau-Olten scheitern liess. Der Solothurner Kantonsrat bewilligte seinerseits eine Konzentration der FHS für alle Fachrichtungen in Olten und hiess den Verbleib der Technikerschule in Grenchen gut. Im weiteren stimmten die Regierungen der beiden Basel einem Staatsvertrag zu, der ab Sommer 2002 eine Zusammenlegung der Lehrerausbildung in den beiden Kantonen dank der Schaffung einer neuen FHS vorsieht.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Nach dem Nationalrat im Vorjahr lehnte auch der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Aargau zur Einführung der Entgeltlichkeit der Verfahren im Arbeitsrecht diskussionslos ab. Die Sprecherin der vorberatenden Kommission erinnerte daran, dass das Parlament in der Wintersession 2000 einer Revision von Art. 343 OR zugestimmt und die Streitwertgrenze für unentgeltliche Verfahren auf 30'000 Fr. angehoben hatte. Zudem wurde bezweifelt, dass die Unentgeltlichkeit der Verfahren zu einer stärkeren Beanspruchung der Gerichte führt. Die Frage soll allenfalls im Rahmen der Revision der Bundesrechtspflege überprüft werden; hiezu überwies die kleine Kammer ein Postulat.

Unentgeltlichkeit der Verfahren

Nach dem Nationalrat lehnte auch der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Aargau zur Aufhebung der Unentgeltlichkeit der Verfahren im Sozialversicherungsrecht ab, da ein derartiger Entscheid im Widerspruch zum 2000 verabschiedeten Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) stünde. Zudem wurde bezweifelt, dass eine Entgeltlichkeit die Gerichte wesentlich entlasten würde. Die Frage soll allenfalls im Rahmen der Revision der Bundesrechtspflege überprüft werden; hiezu überwies die kleine Kammer ein Postulat (Po. 01.3038).

Unentgeltlichkeit von Beschwerdeverfahren

Im März bestellten die Aargauerinnen und Aargauer das letzte Mal ein 200-köpfiges Parlament. In den nächsten Jahren soll es auf 160 oder 120 Sitze verkleinert werden. Die SVP ging als überragende Siegerin aus den Grossratswahlen hervor. Mit Gewinnen von insgesamt 25 Sitzen wurde sie zur stärksten Fraktion und beansprucht mit 72 Abgeordneten mehr als einen Drittel aller Mandate. Während die FDP ihre 40 Sitze halten konnte, musste insbesondere die SP Verluste (-12) hinnehmen; sie verfügt nur noch über 36 Sitze. Die CVP büsste 5 Sitze ein und stellt 32 Abgeordnete. Bei den kleinen Parteien gewannen die Grünen (7) überraschend wieder einen Sitz hinzu, während sich die EVP mit 8 Sitzen trotz im Vergleich zu den letzten Wahlen höherem Wähleranteil nicht verbessern konnte. Die rechten Splitterparteien FP (1) und SD (4) verloren je drei Mandate; die EDU vermochte ihren in den vorangehenden Wahlen gewonnen Sitz nicht zu verteidigen. Der LdU, der nicht mehr angetreten war, verlor ebenfalls seine letzten beiden Mandate. Die SVP wurde mit 33,5% Wähleranteil (1997: 21,9%) zur stärksten Partei insgesamt und zudem auch in allen Bezirken. Während die FDP mit 19% (-0,6%) zufrieden sein konnte, erreichte die SP noch 18,6% der Stimmen (-3,1%) und die CVP 15% (-2,3%). Damit konnte die CVP nicht an ihren Erfolg bei den Regierungsratswahlen im Vorjahr anknüpfen, als sowohl der offizielle Kandidat als auch die wilde Bewerberin reüssierten. Der Frauenanteil blieb mit 58 Abgeordneten konstant.

Grossratswahlen Aargau 2001
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 2001
Dossier: Elections cantonales - Argovie

Ein halbes Jahr nach den Ersatzwahlen für Regierungsrat Thomas Pfisterer (fdp) wurden im Aargau Gesamterneuerungswahlen durchgeführt. Nach einer Revision des Wahlverfahrens wurden erstmals die leeren Stimmen nicht mehr zur Berechnung des absoluten Mehrs herangezogen. Von den fünf Regierungsrätinnen und Regierungsräten traten vier die Wiederwahl an. Erziehungsdirektor Peter Wertli (cvp) verzichtete nach drei Amtszeiten. Für grosse Spannung sorgte eine wilde Kandidatur aus den Reihen der CVP. Die Delegierten hatten den Rheinfelder Stadtschreiber und Fraktionspräsidenten im Grossen Rat, Roland Brogli, zu ihrem offiziellen Kandidaten gekürt. Unternehmensberater und Gemeindeammann Rainer Huber wiedersetzte sich diesem Entscheid und kandidierte auf eigene Faust. Die SP trat erneut mit Grossrätin Barbara Roth an, die bei der Ersatzwahl vom März bereits gut abgeschnitten hatte. Der vierte Neue unter den Kandidierenden war Grossrat Geri Müller von den Grünen. Wegen der geringen Hausmacht der Grünen wurden ihm geringe Chancen gegeben.

Der Wahlausgang brachte gleich zwei Überraschungen. Einmal ist die CVP, die im Grossrat nur vierstärkste Fraktion, in der neuen Legislatur gleich mit zwei Regierungsräten vertreten. Sowohl der Offizielle Brogli als auch der Wilde Huber schafften den Sprung. Andererseits wurde die freisinnige Finanzministerin Stéphanie Mörikofer abgewählt. Die übrigen Bisherigen wurden im Amt bestätigt: Mit dem besten Resultat schnitt der aus der SP ausgetretene Direktor des Innern, Kurt Wernli, ab, gefolgt von Baudirektor Peter Beyeler (fdp), der erst seit Mai im Amt stand sowie Gesundheitsdirektor Ernst Hasler (svp). Die Plätze vier und fünf wurden von den Neuen Brogli und Huber eingenommen. Erneut verpassten die Sozialdemokraten den Wiedereinzug in die Aargauer Regierung.

Regierungsratswahlen Aargau 2000
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 2000
Dossier: Elections cantonales - Argovie

Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung bekräftigten die Erziehungsdirektorin des Kantons Solothurn und ihr Aargauischer Amtskollege das Ziel, die seit Jahren bestehende Kooperation zwischen Solothurn und Aargau im Bereich der Lehrerbildung auf die Entwicklung der neuen Fachhochschulstudiengänge, auf den gemeinsamen Einsatz von Lehrenden sowie auf die Planung und Realisierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten auszudehnen.

Kooperation zwischen Solothurn und Aargau

Der Nationalrat lehnte mit 72 zu 61 Stimmen eine Standesinitiative des Kantons Aargau ab, welche die Unentgeltlichkeit von Beschwerdeverfahren im Sozialversicherungsbereich aufheben wollte. Der Kanton Aargau hatte damit der steigenden Flut von Rekursen begegnen wollen. Der Rat folgte aber der Argumentation seiner Kommission, wonach Rechtsuchende gerade im Bereich der Kranken-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung besonders verletzlich sind und deshalb eines besonderen Schutzes bedürfen.

Unentgeltlichkeit von Beschwerdeverfahren

Le Conseil National a accepté la loi fédérale sur l'assainissement des Chemins de fer fribourgeois (GFM) par 126 voix contre 34. Les députés n'ont pas suivi la Commission et ont donné leur aval au crédit de CHF 5,5 millions promis par le Conseil fédéral. Cette dernière proposait de réduire le montant d'un million. Les CHF 4,5 millions correspondaient à la participation de la Confédération au capital. Quant au million manquant, elle proposait, vu que le canton de Fribourg avait déjà fourni sa contribution, de s'adresser aux petits actionnaires (6,4%) et à la Banque cantonale. Le Conseil des Etats a également accepté la loi. Toujours dans le même registre, les cantons d'Argovie et de Lucerne ont signé avec les CFF et la Confédération un contrat pour l'assainissement du Seetalbahn. Dans le conflit, entre les CFF et les MThB (Mittelthurgaubahn), l'OFT a tranché et la Confédération prendra en charge l'assainissement de la ligne Schaffhouse-Romanshorn pour un coût de CHF 60 millions. En 1997, les MThb avaient repris la ligne des CFF à leur compte et avaient ensuite constaté le besoin d'un assainissement qu'ils avaient pris en charge.

Assainissement des Chemins de fer fribourgeois (99.062)

Das nationale Parlament hiess Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Aargau, Thurgau, Wallis, Genf und Jura gut. Dabei wurde, dies eine Seltenheit, im Fall der Genfer Verfassung auch materiell zu einer Neuerung Stellung genommen: Der Aargauer Ständerat Reimann (svp) gab seinem Erstaunen darüber Ausdruck, dass sich der Kanton Genf den Verfassungsauftrag gegeben hat, mit seinen Staatsbetrieben auf dem liberalisierten Telekommunikationsmarkt aktiv zu werden. In der Herbstsession wurden auch Verfassungsteilrevisionen der Kantone Nidwalden, Basel-Land, Thurgau und Genf sanktioniert.

Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

Die Zusammenfassung der FHS-Projekte Aargau, Solothurn und beider Basel im FH-Verbund Nordwestschweiz (FHNWCH) bot auch in diesem Berichtsjahr Anlass zu heftigen Diskussionen. Im Februar kam es zu einer überraschenden Studiengang-Rochade zwischen der FHS Aargau und der FHS der beiden Basel: Die Architektur und das Ingenieurwesen gingen nach Muttenz; der Aargau erhielt im Gegenzug den Ausbildungsgang Bauprozess-Manager. Dadurch konnte das lange Seilziehen um die Studiengänge entschieden werden. Hingegen war der Aufbau einer gemeinsamen FHS mit Doppelstandort in Aarau und Olten, auf den sich die Kantone Solothurn und Aargau im Dezember 1999 geeinigt hatten, immer noch stark umstritten. Die Standortfrage spaltete insbesondere im Kanton Aargau die politischen Lager und führte zum Regionenstreit, da der Ostaargau den bisherigen Standort Brugg nicht zugunsten von Aarau aufgeben wollte. Im April wurde die Vernehmlassung zum 300-Millionen-Projekt in beiden Kantonen abgeschlossen. Die Vernehmlassungsergebnisse stützten die Idee einer fusionierten FHS mit Doppelstandort Aarau-Olten. Eine erneute Aufforderung zur Kooperation ging an die beiden Basler Kantone, wobei die Standortfrage nicht vorweg, sondern in einem „Gesamtpaket“ entschieden werden soll. Entsprechende Vorlagen an die Parlamente der Kantone Solothurn und Aargau wurden für die erste Hälfte 2001 in Aussicht gestellt.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Im Kanton Aargau fanden im März und April – ein halbes Jahr vor den Gesamterneuerungswahlen vom November – die Wahlen für die Nachfolge von Regierungsrat Thomas Pfisterer (fdp) statt, der den Sprung in den Ständerat im vergangenen Herbst geschafft hatte. Die FDP schickte den Vizedirektor der Nordostschweizerischen Kraftwerke, Peter Beyeler aus Baden, ins Rennen. Die in den Nationalratswahlen zur wählerstärksten Partei aufgestiegene SVP machte jedoch der FDP diesen Regierungssitz strittig. Als Sprengkandidaten stellte sie den Medienmanager und Quereinsteiger Christian Stärkle auf. Aber auch die SP, die seit zwei Jahren nicht mehr in der Regierung vertreten war, portierte mit der Grossrätin Barbara Roth eine Gegenkandidatin. Der Wahlkampf konzentrierte sich hauptsächlich auf die beiden bürgerlichen Kontrahenten. Im ersten Wahlgang wurde das absolute Mehr allerdings von keinem der Kandidierenden erreicht. Beyeler lag mit rund 40% der gültigen Stimmen in Führung. Überraschend traten Stärkle und Roth im zweiten Wahlgang nicht mehr an, stellten aber ihre Teilnahme an den Gesamterneuerungswahlen vom November in Aussicht. Dagegen verhinderte der parteilose Schauspieler, Chauffeur und Waffenhändler René Picard eine Stille Wahl. Erwartungsgemäss konnte er dem Freisinnigen Beyeler das Amt aber nicht strittig machen.

Ersatzwahl Regierungsrat Aargau 2000
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 2000
Dossier: Elections cantonales - Argovie

Der Ständerat hiess mit 24 zu 12 Stimmen eine Standesinitiative des Kantons Aargau gut, welche geschlossene und zentral geführte Sammelunterkünfte
für straffällige oder renitente Asylsuchende verlangte. Die Initiative nannte als mögliche Gründe für eine Einweisung unter anderem Nichtbefolgen von behördlichen Anweisungen, Vorenthalten von vorhandenen Ausweispapieren oder auch nur ein Verhalten, dass darauf schliessen lasse, dass sich die Person nicht in die im Gastland geltende Ordnung einfügen werde. Über diese mehrfach als rechtstaatlich mehr als nur bedenklich bezeichneten Haftgründe herrschte im Rat zwar einiges Unbehagen; ein Rückweisungsantrag Plattner (sp, BS), der derartige Sammelunterkünfte als „nicht so weit vom Konzentrationslager“ entfernt charakterisierte, hatte dennoch keine Chance, obgleich er von einzelnen Bürgerlichen unterstützt wurde. Plattner argumentierte auch vergebens, die Umsetzung der Initiative würde einer Prüfung durch die Organe der Europäischen Menschenrechtskonvention keinesfalls standhalten, weil damit eine „Vorstufe der Straffälligkeit“ geschaffen werde. Die Völkerrechtskonformität sei machbar, legte sich hingegen Büttiker (fdp, SO) ins Zeug: Es brauche lediglich eine klare Definition der Einweisungsgründe in einem Gesetz. Der Bundesrat äusserte sich in diesem Zeitpunkt nicht zu dieser Standesinitiative.

Ständerat geschlossene Sammelunterkünfte für straffällige oder renitente Asylsuchende

Im Ständerat scheiterte die Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums mit 18 zu 17 Stimmen ganz knapp. Die WAK hatte in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass der Föderalismus in Sachen Steuern auch Grenzen habe, vor allem dann, wenn ein Kanton in erster Linie potente Steuerzahler anlocken wolle. Die Kommission empfahl mit sechs zu einer Stimme, der Standesinitiative nicht Folge zu leisten. Bundesrat Villiger kritisierte die zahlreichen Vorstösse zur Wohneigentumsförderung in beiden Räten. Er betonte, er habe sein Versprechen gehalten und nach der Verwerfung der Volksinitiative «Wohneigentum für alle» im März eine Expertenkommission zur Prüfung eines Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung eingesetzt, in der auch die Anliegen der Kantone vertreten seien. Das Instrument der parlamentarischen Initiative oder der Standesinitiative werde ja eingesetzt, wenn der Bundesrat nicht handle. Das sei aber hier nicht der Fall.

Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums (Kt.Iv. 99.300)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2023)

Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn unterzeichneten Ende Jahr eine Absichtserklärung zur Schaffung einer gemeinsamen, auf den Raum Aarau-Olten konzentrierten FHS der Bereiche Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziale Arbeit. In seinem Genehmigungsentscheid von 1998 hatte der Bund die Fachhochschulprojekte Aargau, Solothurn und beider Basel zu einer Fachhochschule zusammengefasst und die vier Kantone zu einer sinnvollen Form der interkantonalen Zusammenarbeit im FH-Verbund Nordwestschweiz (FHNWCH) mit gemeinsamer Trägerschaft verpflichtet. Die Kantone Aargau und Solothurn eröffneten eine Vernehmlassung zu den Grundsätzen der geplanten Kooperation, die in einem von den Kantonsparlamenten zu genehmigenden Trägerschaftsvertrag münden sollte. Hingegen blieb eine weitergehende Zusammenarbeit mit den beiden Basler Kantonen noch offen. Denn trotz gut 30 gemeinsam umgesetzten bzw. angelaufenen Projekten der FHNWCH, dank welchen die Einhaltung der Vorgaben des Bundes gesichert schien, bestanden auf politischer Ebene unterschiedliche Vorstellungen einer gemeinsamen Trägerschaft. Dabei nahmen Basel-Land und Basel-Stadt gegenüber dem offensiven Vorpreschen des Kantons Aargau eine eher bremsende Haltung ein. Mit Enttäuschung war in Basel zur Kenntnis genommen worden, dass der Bundesrat das Gesuch um Anerkennung des Hauptstudiengangs für Angewandte Informatik an der FHS beider Basel (FHBB) abgelehnt hatte. Demgegenüber stimmten die Basler Kantonsparlamente für eine Erweiterung der FHBB um den Bereich Gestaltung, womit sie erneut den Aargau mit seinen Fusionsvorschlägen abblitzen liessen. Regionale Empfindlichkeiten und das Vorantreiben je eigener Prestigeprojekte boten das ganze Jahr über Anlass zu emotional geführten Diskussionen. Die SP-Kantonalparteien aller vier Kantone setzten sich für eine Stärkung der Zusammenarbeit ein und verlangten mittels Vorstössen eine gemeinsame Pädagogische FHS.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Concernant le dépôt intermédiaire central pour déchets radioactifs de Würenlingen (AG), l’exécutif argovien a donné un avis favorable à la demande d’autorisation d’exploiter les installations de conditionnement et d’incinération du futur dépôt. La décision du Conseil d’Etat argovien s’est appuyée sur les examens et l’avis des experts de la Division principale de la sécurité des installations nucléaires (DSN) et de la Commission fédérale de la sécurité des installations nucléaires (CSA). Ces dernières ont conclu qu’une exploitation sûre des installations de conditionnement et d’incinération était possible si les recommandations et les charges retenues dans leurs rapports étaient exécutées. Les requêtes de la commune de Würenlingen, demandant de renforcer le contrôle lors de l’emballage et de la livraison des déchets radioactifs, n’ont pas été prises en compte par l’exécutif argovien.

Dépôt intermédiaire de déchets hautement et moyennement radioactifs à Würenlingen (AG)
Dossier: Débat sur le stockage des déchets radioactifs, 1976–2000

En juin, les grands partis bourgeois (PDC, PRD, UDC) du parlement argovien ont présenté une initiative du canton demandant le maintien d’une politique énergétique et d’une fiscalité compatibles avec l’énergie nucléaire. L’initiative demande à la Confédération de renoncer à limiter l’énergie nucléaire et de ne pas la discriminer par des taxes et des impôts. Dans une même optique, des parlementaires du canton de Soleure ont sollicité par motion leur exécutif afin qu’il présente une initiative de leur canton, demandant aux Chambres fédérales de veiller à ce que les autorisations d’exploitations des centrales se conforment uniquement aux conditions techniques des centrales et à leur niveau de sécurité environnemental. Ils souhaitent que l’énergie nucléaire bénéficie des mêmes conditions que les autres agents énergétiques dans le cadre de l’ouverture du marché de l’électricité, et que la centrale de Gösgen (SO) ne soit pas fermée prématurément pour des motifs idéologiques. L’exécutif soleurois a approuvé l’essentiel des points de la motion, mais a jugé l’initiative inadaptée. Il a néanmoins assuré de défendre le point de vue du canton dans le cadre de la procédure de consultation concernant la loi sur l’énergie atomique.

Initiative cantonale argovienne et motion soleuroise demandant la non-discrimination de l'énergie nucléaire

In der Nordwestschweiz lancierten vier kantonale Parlamentarier aus Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau und Solothurn die Idee eines neuen Kantons, der die beiden Basel, das aargauische Fricktal und die solothurnischen Bezirke Dorneck und Thierstein umfassen soll. In Basel-Stadt fand der Vorschlag eine gute Aufnahme: mehr als die Hälfte der Mitglieder des Grossen Rates unterzeichneten eine Motion, welche von der Regierung die Einleitung entsprechender Schritte verlangt. Diese zeigte sich allerdings sehr zurückhaltend und meinte, der Anstoss dazu müsste von den anderen involvierten Kantonen ausgehen. Sie schlug vor, den Vorstoss als Postulat zu überweisen und damit die grundsätzliche Bereitschaft zu einer Fusion anzuzeigen, ohne aber selbst dazu die Initiative zu ergreifen. Der Grosse Rat schloss sich dieser Meinung an. Die Regierungen der drei anderen Kantone sprachen sich gegen entsprechende, von Vertretern der Grünen eingereichte Motionen aus und empfahlen, die kantonale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszubauen. In den Parlamenten dieser Kantone wurden die Vorstösse mit sehr deutlichen Mehrheiten abgelehnt.

Idee eines Kantons Nordwestschweiz (BS, BL, Fricktal, Dorneck, Thierstein)

Im Aargau erwies sich der bürgerliche Schulterschluss erneut als erfolgsbringend. Von den 15 kantonalen Mandaten werden im neuen Parlament nurmehr drei Sitze durch die Linke (alle SP) vertreten. Die SVP holte sich mit einer Steigerung auf 31,8% Wählerstimmen und zwei zusätzlichen Mandaten den Wahlsieg. Der Transportunternehmer und ehemalige FP-Nationalrat Giezendanner erreichte das beste Wahlresultat im Kanton. Mit jeweils drei Mandaten lagen die SP (18,7%), die FDP (17,2%) und die CVP (16,3%; +1) bereits deutlich zurück, wobei die beiden bürgerlichen Parteien im Gegensatz zu den Sozialdemokraten moderate Stimmengewinne verbuchen konnten. Die FP verlor ihre beiden bisherigen Sitze; die Grünen und der LdU mussten ihren Sitz ebenfalls hergeben. Dagegen holte sich die EVP ein eigenes Mandat.

Kanton Aargau -Nationalratswahlen 1999
Dossier: Résultats des élections au Conseil national 1999 (par canton)

Trois experts en sismologie ont réclamé à Berne la mise sur pied d’un programme d’action national pour la réduction du risque sismique. Ils estiment que la Suisse n’est pas à l’abri d’un séisme de grande ampleur et qu’elle y est particulièrement mal préparée. Pour ces spécialistes, le risque sismique est le plus grand parmi les dangers naturels, devant les crues, les tempêtes et les avalanches. Sur la base d’une étude effectuée dans le canton d’Argovie, les experts ont estimé que le cinquième des ouvrages existants en Suisse ne présentait pas une sécurité suffisante, et que 95% des bâtiments avaient une sécurité sismique inconnue. Les spécialistes en sismologie ont réclamé l’obligation d’appliquer les normes de construction de la Société des ingénieurs et architectes (SIA) de 1989. Parmi les précautions à prendre, figurent également la vérification des centrales nucléaires, des barrages et des chemins de fer, ainsi que l’identification des bâtiments dont la fiabilité doit être optimale en cas de fort tremblement de terre (abris PC ou hôpitaux). En outre, le conseiller fédéral Leuenberger a décidé qu’un poste sera créé dès l’an 2000, à l’Office de l’économie des eaux, afin d’assurer la coordination des tâches dans le domaine sismologique.

séisme

Im Juni war im Kanton Aargau ein Nachfolger für Regierungsrat Ulrich Siegrist (svp) zu wählen, der für den Ständerat kandidierte und deshalb sein Amt zur Verfügung stellte. Die SVP nominierte ihren Präsidenten, den Nationalrat und Bauunternehmer Ernst Hasler. Die SP und die Gewerkschaften kritisierten Hasler als ungeeignet, verzichteten aber auf eine Gegenkandidatur. Hasler wurde hingegen von Seiten der FDP, CVP, SD und der FP unterstützt. Die JCVP liess hingegen verlauten, sie hätte sich einen jüngeren Kandidaten gewünscht und Stimmfreigabe beschlossen. Die Grünen stellten sich ebenfalls gegen den Kandidaten, weil dieser sich in der Asylfrage als Hardliner erwiesen hätte. Mitte Juni wurde Hasler mit 73'401 Stimmen zum neuen Regierungsrat gewählt. Das absolute Mehr lag bei 45'000 Stimmen. 29'318 Wahlzettel wurden leer eingelegt und 16'604 Zettel enthielten vereinzelte Namen. Die Wahlbeteiligung betrug 34,7%.

Ersatzwahl Regierungsrat Aargau 1999
Dossier: Elections cantonales - Argovie
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1999

Als Zweitrat genehmigte auch der Nationalrat die am 14. Dezember 1997 vom Volk angenommene totalrevidierte Verfassung des Kantons Tessin. Die Bundesversammlung hiess im Berichtsjahr ferner die teilrevidierten Verfassungen der Kantone Luzern, Nidwalden, Glarus, Basel-Land, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Aargau und später auch noch diejenigen von Zürich, Obwalden, Solothurn, Waadt und Genf gut.

totalrevidierten Verfassung des Kantons Tessin
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

Die Rechtsprechung war weiterhin mit der Suche nach einer einheitlichen Auslegung des Antirassimusgesetzes befasst. In Genf wurde die erstinstanzliche Verurteilung eines Buchhändlers bestätigt, der ein antisemitische Passagen enthaltendes Buch des französischen Philosophen Roger Garaudy verkauft hatte. Da der Buchhändler nicht aus antisemitischen Gründen gehandelt habe, reduzierte das Gericht die Busse. In einem analogen Fall hatte demgegenüber das Waadtländer Kantonsgericht einen erstinstanzlich verurteilten Buchhändler mit der Begründung freigesprochen, dass nur der Autor und der Herausgeber derartiger Publikationen bestraft werden können. Das Bezirksgericht Baden (AG) sprach gegen zwei notorische Holocaust-Leugner, den Basler Publizisten Jürgen Graf und dessen Verleger, den im Aargau lebenden Deutschen Gerhard Förster, exemplarisch hohe Strafen aus. Sie wurden zu einem unbedingten Freiheitsentzug von 15 resp. 12 Monaten verurteilt.

Einheitliche Auslegung des Antirassismusgesetz von 1995
Dossier: La norme pénale antiracisme de 1995 et ses suites