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Als Zweitrat behandelte der Nationalrat die Genfer Standesinitiative zur Rehabilitierung von sieben wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 9. November 1932 verurteilten Personen. Befürworter wie Roger Nordmann (sp, VD) oder Lisa Mazzone (gp, GE) argumentierten, die Initiative wolle «Frieden im Kanton» herstellen und historische Fehler korrigieren, welche landesweite Folgen gehabt hätten. Denn wenn das Ereignis auch für die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung bereits in die Ferne gerückt sei, so gebe es in Genf noch immer Zeitzeugen. Die von Bruno Walliser (svp, ZH) vorgetragene Begründung der RK-NR, die beantragte, der Initiative keine Folge zu geben, weil die damals gesprochenen Urteile korrekt gewesen und gemäss den Regeln des Rechtsstaats gefällt worden seien, wurde von Andrea Gmür-Schönenberger (cvp, LU), unterstützt. Sie betonte zusätzlich, es handle sich nicht um eine «question de sentiment», sondern um eine «question de droit.» Die Argumente der Gegnerschaft scheinen letztlich überzeugender gewesen zu sein: Der Nationalrat tat es dem Ständerat gleich und entschied sich mit 113 zu 54 Stimmen bei 4 Enthaltungen, entsprechend der Empfehlung seiner Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.

Rehabilitierung von sieben wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 9. November 1932 verurteilten Personen
Dossier: Réhabilitations / L'annulations des jugements pénaux

Der Tessiner Kantonsrat Tiziano Galeazzi (TI, svp) reichte im Juli 2018 im Tessiner Parlament eine Anfrage ein, in welchem er das kantonale Bildungsdepartement DECS darum bat, zu überprüfen, ob die Schulkinder den Schweizerpsalm singen können – denn in Tessiner Schulen gehört die Nationalhymne seit 2013 zum Pflichtstoff. Die im Oktober veröffentlichte Antwort des DECS lautete, es sei die Pflicht der Lehrerinnen und Lehrer, diesen Stoff im Lehrplan zu berücksichtigen und die Überprüfung von Bildungseinrichtungen gehöre zu den üblichen Massnahmen der zuständigen Schulinspektoren.
Diese Antwort war für Galeazzi nicht zufriedenstellend, worauf er in einer privat auf Facebook durchgeführten Umfrage herausgefunden habe, dass «längst nicht alle Kinder mit den patriotischen Klängen vertraut» seien, wie die Aargauer Zeitung im Januar 2019 darüber berichtete. Regierungsrat und Vorsitzender des DECS Manuele Bertoli (TI, sp), hatte deshalb in der Folge «Schulinspektoren, Schulleiter und andere Zuständige» darauf hingewiesen, im laufenden Schuljahr zu überprüfen, wie es um die Gesangsfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler stehe und allfälligen Nachholbedarf zu decken.
Auch in den Kantonen Genf und Aargau kennt man ein «Hymnenobligatorium» und im Wallis konnten nach einem Vorstoss 2015 Lehrer zumindest «ermutigt werden», die Hymne an der Primarschule zu unterrichten; ähnliche Ideen in den Kantonen Solothurn und Zürich sind in der Vergangenheit abgelehnt worden.

Landeshymne an Tessiner Schulen
Dossier: L'importance de l'hymne national et les tentatives de renouvellement

Ende Januar 2017 reichte der Kanton Genf eine Standesinitiative ein, mit der die Rehabilitierung von sieben wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 9. November 1932 verurteilter Personen gefordert wurde. An diesem Datum hatte – unter der Federführung Georges Oltramares – eine Versammlung der rechtsextremen Partei Union nationale stattgefunden, worauf die Genfer Sozialisten gleichentags eine Gegendemonstration veranstaltet hatten. Vor dem Hintergrund des aufkeimenden Totalitarismus in Europa, der Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit hatte der Regierungsrat des Kantons Genf heftige Zusammenstösse zwischen dem linken und dem rechten Lager befürchtet und entsprechend die Armee aufgeboten, um die öffentliche Sicherheit gewährleisten zu können. Während des Einsatzes hatte die Armee auf Demonstranten geschossen, wobei 13 Menschen ums Leben gekommen und 65 verletzt worden waren. Im Sommer 1933 waren sieben Demonstranten von einem Strafgericht des Bundes verurteilt worden.
Die Genfer Standesinitiative forderte, dass die Urteile des Strafgerichtes aufgehoben und die sieben Demonstranten voll rehabilitiert werden. Ihre Verurteilung sei einzig deshalb erfolgt, weil sie sich der Staatsgewalt widersetzt hätten. Im Rückblick sei eindeutig, dass der damalige geschichtliche Kontext ihre Verurteilung herbeigeführt habe und nicht etwa eine direkte Verantwortung «für das traurige Ereignis vom 9. November 1932». Vielmehr hätten die verurteilten Demonstranten «gegen den in der Schweiz oder zumindest in Genf aufkommenden Faschismus gekämpft». Eine Rehabilitierung der sieben Demonstranten käme einer Anerkennung ihres Kampfes «für die gerechte Sache» gleich oder zumindest sei es ein offizielles Eingeständnis, dass nicht sie alleine für die Toten und Verletzten verantwortlich seien, so der Inhalt der Standesinitiative.
Die RK-SR kam im April 2018 mit 5 zu 3 Stimmen zu einem anderen Schluss: Das Urteil von 1933 sei «nach Regeln des Rechtsstaats korrekt zustande gekommen». Die Mehrheit der Kommission beantragte dem Ständerat deshalb das Gerichtsurteil nicht aufzuheben und der Standesinitiative keine Folge zu geben. RK-SR-Mitglied Andrea Caroni (fdp, AR) führte die Haltung der Kommissionsmehrheit in der Ständeratsdebatte im Juni 2018 aus. Er hätte ein gewisses Verständnis gehabt, wenn der Kanton Genf den Bund beauftragt hätte, den Armee-Einsatz – gemäss Caroni «das Gravierendste an den ganzen Genfer Unruhen» – aufzuarbeiten. Doch hier ginge es darum, sich im Nachhinein über ein ganz konkretes Gerichtsurteil hinwegzusetzen. Die Konsultation des Urteils habe ergeben, dass die Verurteilten Gewalt angewandt hätten, dass sie mit Schlagstöcken ausgerüstet gewesen wären, dass sie Polizisten und Armeeangehörigen Waffen weggenommen, sie mit Steinen beworfen und verletzt hätten. Nach damaligem Strafgesetz sei das strafbar gewesen und Caroni zeigte sich überzeugt, dass dieses Urteil heute gleich gefällt würde. Der Ständerat schien dieser Argumentation mehrheitlich zu folgen und entschied in der Abstimmung mit 24 zu 17 Stimmen (1 Enthaltung) der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Rehabilitierung von sieben wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 9. November 1932 verurteilten Personen
Dossier: Réhabilitations / L'annulations des jugements pénaux

Das Jubiläumsjahr 2015 - gedacht wurde insbesondere der historischen Ereignisse von 1215 (Morgarten) und 1315 (Marignano) - berührte die Romandie aus historischer Perspektive aber auch in der gesellschaftlichen Debatte wesentlich marginaler als die Deutschschweiz, da es die Westschweiz in ihrem heutigen Umfang erst seit 200 Jahren gibt. Manifest und gefeiert wurde dieser Umstand in jenen drei Kantonen, die von den Grossmächten am Wiener Kongress 1815 dem damaligen Schweizer Staatenbund zuerkannt wurden: Genf, Wallis und Neuenburg.
Der Kanton Genf machte mit einer zweimonatigen Bustour durch die ganze Schweiz unter dem Motto "Genf besucht die Schweiz" auf das Jubiläum aufmerksam. Ziel der Besuche von total 43 Städten war dabei durchaus auch, Werbung in eigener Sache zu machen. Es ging einerseits darum, Dankbarkeit zu zeigen, andererseits aber auch darum, die Bedeutung Genfs als Sitz für zahlreiche internationale Organisationen für die Schweizerische Aussenpolitik aufzuzeigen. Ende April nahm die Rundfahrt auf dem Bundesplatz in Bern ihren Anfang. Neben Soldaten der Compagnie des Vieux-Grenadiers de Genève macht auch die gesamte Genfer Kantonsregierung in Bern ihre Aufwartung.
Im Kanton Wallis, der den Bundesbrief offiziell am 7. August 1815 unterzeichnet hatte, fanden das ganze Jahr über Jubiläumsaktionen statt. Höhepunkt war ein zweitägiges Fest Anfang August unter dem Motto "Sion vibre". Rund 80'000 Personen besuchten die Kantonshauptstadt, in der unter anderen zahlreichen Programmpunkten auch Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Nationalratspräsident Stéphane Rossini (sp, VS) Festreden hielten.
Im Kanton Neuenburg war das Bicentenaire bereits im Jahr 2014 mit unterschiedlichen Festivitäten in verschiedenen Neuenburger Gemeinden begangen worden. Der Entscheid, das ehemalige preussische Neuenburg der damaligen Eidgenossenschaft zu unterstellen, war am Wiener Kongress bereits 1814 gefällt worden. Rechtsgültig wurde er zwar erst 1815, Neuenburg hatte sich aber entschieden, die mit CHF 1,8 Mio. budgetierten und vom Kanton und Privaten finanzierten Feierlichkeiten schon 2014 abzuhalten.

200 Jahre Genf, Wallis und Neuenburg

Um ein Aufeinandertreffen von rechts- und linksextremen Organisationen zu verhindern, untersagte die Luzerner Polizei den sogenannten Gedenkmarsch auf das Schlachtfeld bei Sempach, der alljährlich von Rechtsextremen begangen wird. Weil gleichzeitig eine Bewilligung der Gruppe Antifaschistische Aktion Zentralschweiz für eine Gegendemonstration auf dem Schlachtfeld eingereicht wurde, befürchtete die Polizei eine erhebliche Gefahr. Auch die Gegendemonstration wurde deshalb nicht bewilligt. Nachdem die Polizei am Samstagabend das Gelände verlassen hatte, fanden sich trotz Verbot rund 60 Rechtsextreme ein und legten einen Kranz nieder.

Feier der Schlacht von Sempach

2015 wird es 200 Jahre her sein, seit die damaligen Grossmächte der Schweiz am Wiener Kongress nicht nur immerwährende Neutralität zuerkannten, sondern den Staatenbund auch um Genf, Neuenburg und Wallis erweiterten. Die drei Westschweizer Kantone planen Festakte zu ihrem 200-Jahr-Jubiläum, wobei einzelne Jubiläumsakte bereits 2014 Gestalt annahmen. Am 12. September des Berichtsjahres hielten die Regierungen der drei Kantone ihre Sitzungen in Bern ab. Das Datum wurde gewählt, weil just 200 Jahre früher die Tagsatzung entschlossen hatte, die drei unter napoleonischem Einfluss stehenden, aber schon längere Zeit lose mit der Eidgenossenschaft verbundenen Gebiete wie von den Grossmächten geplant aufzunehmen, was allerdings beim Wiener Kongress bestätigt werden musste. Im Kanton Genf hatten die Feierlichkeiten gar bereits im Dezember 2013 begonnen, als wie jedes Jahr die Restauration, also der Abzug der französischen Truppen, gefeiert wurde. Der Kanton Neuenburg feierte das Ereignis Mitte September mit kleineren Anlässen, während im Kanton Wallis erst für 2015 Festivitäten geplant sind. Weniger Anlass zum Feiern sind die Entscheide des Wiener Kongresses im Kanton Jura. 1815 wurde das jurassische Territorium des Fürstbischofs von Basel dem Kanton Bern zugeschlagen, um diesen für den Verlust der Untertanengebiete Aargau und Waadt zu entschädigen. Die vor 200 Jahren in Wien gefällten Entscheide sorgten damit auch dafür, dass die Schweiz zu einem Staat mit einer gewichtigen französischsprachigen Minderheit werden sollte.

Wiener Kongress

Interessante kantonale Unterschiede hinsichtlich des Vertrauens in die Judikative lieferte eine Mitte März publizierte Nationalfondsstudie, in der rund 100 Personen pro Kanton nach ihrer Meinung zu den kantonalen Gerichten befragt wurden. Nicht nur die Beurteilung von Unabhängigkeit und Fairness durch die Gerichte, sondern auch das Vertrauen in die Richterinnen und Richter variieren stark zwischen den Kantonen. Es sind dabei die Kantone Wallis, Jura, Neuenburg, Genf, Obwalden und Schwyz, die durch schlechte Beurteilung auffallen, während die beiden Appenzell und Basel-Stadt die Rangliste anführen. Die Studie machte neben dem Wahlmodus der Richterinnen und Richter hauptsächlich die Anzahl Laienrichterinnen und -richter, aber auch Justiz-Affären für die Unterschiede verantwortlich.

Institutionenvertrauen

Da die Feierlichkeiten zum Gedenken an die Schlacht bei Sempach in den letzten Jahren immer wieder durch Aufmärsche von Rechts- und teilweise auch Linksextremisten gestört wurden, was zu immensen Sicherheitskosten geführt hatte, beschloss die Luzerner Regierung für das 625-jährige Jubiläum von 2011 ein neues Konzept. Anders als auf dem Rütli wurden Extremisten allerdings nicht mit einem Zulassungssystem ferngehalten. Der Kanton Luzern richtete vielmehr ein grosses, allen zugängliches Mittelalter-Volksfest aus, verzichtete jedoch auf den Umzug auf das Schlachtgelände.

Feier der Schlacht von Sempach

Aufgrund der vorjährigen Störungen durch Rechtsradikale plante die Luzerner Regierung im Berichtsjahr anstelle eines Umzugs zum Gedenken an die Schlacht von Sempach die Durchführung eines Gottesdienstes. Die SVP Luzern sammelte daraufhin Unterschriften für eine Petition, die ein Beibehalten der bisherigen Feierlichkeiten forderte. Diese wurde auch von Bundesrat Maurer unterschrieben, was einigen Wirbel verursachte. Maurer wurde vorgeworfen, sich in kantonale Belange einzumischen und Rechtsextremismus zu unterstützen. Dieser rechtfertigte seine Unterschrift mit dem Hinweis, dass die Petition lediglich eine würdevolle Feier, also eine Feier ohne politischen Extremismus fordere. Die Luzerner Regierung schlug ein Konzept vor, das anstelle von Schlachtfolklore zukünftig ein Volksfest vorsieht, mit dem der Dialog gefördert und die zunehmende Politisierung des Anlasses verhindert werden soll.

Feier der Schlacht von Sempach

Die Luzerner Behörden sahen vorerst noch keinen Anlass, das Konzept für die Feier der Schlacht von Sempach zu ändern. Diese wurde auch dieses Jahr wieder von Rechtsradikalen für einen Grossaufmarsch benutzt. Ihren rund 250 Personen standen, von der Polizei abgetrennt, rund 100 dagegen protestierende Jungsozialisten gegenüber. Die eigentliche Feier fand witterungsbedingt in einer Kirche und ohne die Rechtsradikalen statt; letztere marschierten anschliessend allein zum Schlachtgelände. Nach der Kundgebung kündigte die Luzerner Kantonsregierung die Ausarbeitung eines neuen Konzepts für die Durchführung dieses Anlasses an.

Feier der Schlacht von Sempach

Im Kanton Genf stimmten die Bürgerinnen und Bürger im Februar mit einem Ja-Stimmenanteil von 79% dem Projekt zu, durch einen Verfassungsrat eine neue kantonale Verfassung ausarbeiten zu lassen. Im Herbst wählten sie diesen achtzig Mitglieder zählenden Verfassungsrat. Die parteipolitische Zusammensetzung kam ähnlich heraus wie diejenige des Grossen Rates. Erfolgreich waren auch einige parteiunabhängige Listen. So erzielte die der Linken zuzuordnende Rentnervereinigung Avivo neun Sitze und eine Arbeitgeberliste kam auf sechs Mandate. Insgesamt sind die bürgerlichen Kräfte leicht in der Überzahl. Zur allgemeinen Überraschung sind im Genfer Verfassungsrat die Frauen (Anteil von 17,5%) und, bei einem Durchschnittsalter der Abgeordneten von 56 Jahren, vor allem die Jungen sehr schlecht vertreten.

Genf
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

Nach den Vorkommnissen an den Bundesfeiern auf dem Rütli (UR) in den letzten Jahren wurde die Veranstaltung im Berichtsjahr in kleinerem Rahmen durchgeführt. Insbesondere wurde auf den Auftritt eines Mitglieds der Landesregierung verzichtet, was das Interesse der Medien markant schrumpfen liess. Um die Rechtsextremisten fernzuhalten, welche die Feier bis 2006 jeweils gestört und die riesige Medienpräsenz für einen propagandistischen Auftritt genutzt hatten, wurden auch dieses Jahr nur angemeldete und akzeptierte Gäste zugelassen. Eine als Ersatz für den entgangenen Auftritt von rund 300 Faschisten am 3. August auf dem Rütli durchgeführte Kundgebung fand praktisch keine Beachtung in den Medien. Die Rechtsextremen hatten sich ohnehin, nach ihrer Verdrängung vom Rütli im Vorjahr, andere patriotische Feiern zur Markierung ihrer Präsenz ausgesucht. Anfangs April traten sie an der Gedenkfeier zur Schlacht von Näfels (1388) im Kanton Glarus auf, und im Juni marschierten sie bei der Feier zur Schlacht von 1386 in Sempach (LU) mit.

Bundesfeier auf dem Rütli

Nachdem die Rechtsextremen vom Rütli verdrängt worden waren, suchten sie sich andere Orte für ihre historisch untermauerten Auftritte - unter anderem auch die Feier zur Schlacht von 1386 in Sempach (LU). Die Luzerner Behörden sahen keinen Anlass, etwas gegen die Beteiligung der PNOS (Partei National Orientierter Schweizer) und anderer Rechtsextremisten an der Sempacher Feier zu unternehmen. Diese hätten sich in den Vorjahren stets anständig benommen und ihr Kranzlegungsritual mit der sich an der faschistischen Frontenbewegung der 30er Jahre orientierenden Symbolik erst nach der offiziellen Feier durchgeführt.

Feier der Schlacht von Sempach

Die von einer privaten Vereinigung veranstaltete Bundesfeier auf dem Rütli erfreute sich auch dieses Jahr grosser Aufmerksamkeit bei den Medien. Nach den störenden Auftritten von Rechtsextremen in den Jahren 2004 und 2005 sorgten die Veranstalter wie bereits im Vorjahr mit strengen Sicherheitsmassnahmen dafür, dass nur vorangemeldete Gäste Zugang fanden. Die Rechtsradikalen wurden nicht zugelassen; rund 300 von ihnen folgten einem Aufruf der PNOS und versammelten sich eine Woche später am selben Ort. Im Zentrum der 1. August-Feier auf dem Rütli standen im Berichtsjahr die Frauen. Die mitveranstaltenden Frauenorganisationen hatten Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey (sp) und Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi-Obrist (fdp, AG) als Hauptrednerinnen eingeladen. Die Kantone der Innerschweiz waren weder von der Idee einer von der SP-Bundespräsidentin angeführten Frauenfeier am 1. August noch vom zu erwartenden Sicherheitsaufwand angetan und stellten phasenweise die Durchführung des diesjährigen Anlasses in Frage. Der Disput hatte auch wahlkampfspezifische Aspekte und wurde von den Medien während Monaten in breitester Form abgehandelt. Die SP gebärdete sich als Hüterin des schweizerischen Patriotismus und die SVP fand auf einmal diese Bundesfeier auf dem Rütli (in den Worten ihres Präsidenten Maurer „… nur eine Wiese mit Kuhdreck“) nicht mehr so wichtig. Die Finanzierung des Sicherungsaufwands übernahmen, nach einigem Hin und Her und der Zusage eines Beitrags von privaten Sponsoren, die Stadt und der Kanton Luzern sowie Uri. Die Veranstaltung wurde ohne Störungen durchgeführt. Diese Feier und ihre Umstände wurden auch im Parlament zu einem Thema. Der Bundesrat bestätigte in seiner Antwort auf eine Interpellation Inderkum (cvp, UR) seine Haltung, dass sich der Bund nicht finanziell an dieser Veranstaltung auf dem Rütli beteiligen werde. Grundsätzlich lehne die Landesregierung die Durchführung einer zentralen nationalen Bundesfeier, egal ob auf dem Rütli oder anderswo, ab, da dies nicht dem föderalistischen Charakter der Schweiz entsprechen würde.

Bundesfeier auf dem Rütli

In Luzern verabschiedete der Kantonsrat die neue Kantonsverfassung in zweiter Lesung. Die Zustimmung fiel relativ knapp aus, da SVP, SP und GP aus unterschiedlichen Gründen dagegen opponierten. Für die Linke waren die Neuerungen zu zaghaft ausgefallen. Die SVP bemängelte insbesondere einen, von den Befürwortern allerdings bestrittenen, Demokratieabbau sowie die Berechnungsmethode für die Sitzzuteilung auf die Wahlkreise. Diese geht von der Gesamtbevölkerung und nicht nur von den Schweizern aus und verleiht damit den städtischen Gebieten mehr Gewicht. Die Delegiertenversammlungen sowohl der SVP als auch der SP beschlossen denn auch einstimmig die Nein-Parole für die Volksabstimmung. In dieser nahmen die Bürgerinnen und Bürger die neue Verfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 64% an.

Luzern
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

Im Kanton Genf rückte die Totalrevision der ältesten Kantonsverfassung näher. Das Parlament unterstützte mit 63 zu 8 Stimmen bei 9 Enthaltungen den Vorschlag einer vorberatenden Kommission, das Volk einen 80köpfigen Verfassungsrat wählen zu lassen. Um auch Minderheiten eine Partizipationsmöglichkeit zu verschaffen, soll das für die Grossratswahlen geltende Quorum von 7% für diesen Rat auf 3% gesenkt werden. Die Volksabstimmung über diesen Parlamentsbeschluss fand im Berichtsjahr noch nicht statt.

Genf
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

Im Kanton Genf wuchs die Überzeugung, dass es an der Zeit wäre, auch die eigene, bei weitem älteste Kantonsverfassung einer Totalrevision zu unterziehen. Die fünf Regierungsparteien (CVP, FDP, GP, LP und SP) einigten sich darauf, im Parlament den Vorstoss für die Bildung eines Verfassungsrats zu unterstützen. Eine vorberatende Parlamentskommission arbeitete in der Folge einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus.

Genf
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

In Luzern begann das Parlament mit der Beratung des Verfassungsentwurfs. Die Linke, für welche die vorgeschlagenen Neuerungen viel zu wenig weit gingen, scheiterte mit ihrem Rückweisungsantrag. In der Detailberatung stimmte der Rat der Einführung eines Gemeindereferendums (auszuüben durch einen Viertel der Gemeinden) zu, strich hingegen die im Entwurf vorgesehene ausserordentliche Abwahl der Regierung und des Parlaments durch das Volk.

Luzern
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

In Luzern nahm die Verfassungskommission an ihrem im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf gewichtige Abstriche vor. Sie verzichtete auf die von den bürgerlichen Parteien heftig kritisierten Elemente Ausländerstimmrecht, Stimmrechtalter 16, Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften und Einführung von Einbürgerungskommissionen. Die Regierung schlug dem Parlament vor, den Stimmberechtigten zumindest das fakultative Ausländerstimmrecht als Zusatzfrage zur neuen Verfassung vorzulegen.

Luzern
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

Der Kanton Genf ist einer der letzten, der seine Verfassung noch nicht totalrevidiert hat. Ein Vorstoss der Freisinnigen, die aus dem Jahre 1847 stammende Verfassung einer vollständigen Überarbeitung zu unterziehen, konnte nur einen Teilerfolg erzielen. Der Grosse Rat entschied, dieses Anliegen von einer parlamentarischen Kommission überprüfen zu lassen. Das selbe Vorgehen war, ohne dass sich daraus konkrete Folgen ergeben hätten, bereits 2001 bei der Behandlung eines ähnlichen Antrags beschlossen worden.

Genf
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

In Basel-Stadt wurde die Vernehmlassung über einen Vorentwurf für eine neue Kantonsverfassung abgeschlossen. Mit Ausnahme der Einführung des Ausländerstimmrechts, der Mutterschaftsversicherung (welche mit dem positiven Ausgang der Volksabstimmung auf Bundesebene ohnehin obsolet wurde) und der Parteienfinanzierung stiessen alle Neuerungen auf breite Zustimmung. Die zweite Lesung nahm der Verfassungsrat im November auf. Um nicht das gesamte Projekt zu gefährden, strich er das Ausländerstimmrecht wieder. In Luzern schloss die Verfassungskommission ihre Arbeit ab und übergab ihren Vorschlag der Regierung, welche eine Vernehmlassung durchführte. Die Kommission hatte unter anderem beschlossen, das Ausländerstimmrecht nur in der fakultativen kommunalen Form aufzunehmen und diesen Vorschlag bloss als Variante dem Volk vorzulegen. In der Vernehmlassung wurden die wichtigsten angestrebten materiellen Änderungen (Ausländerstimmrecht, Stimmrechtsalter 16, Kompetenz des Parlaments, nichtchristliche Kirchen als öffentlich-rechtliche Anstalten zu anerkennen) von den drei bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP abgelehnt. In Zürich wurde anfangs Jahr die Vernehmlassung über den Vorentwurf für eine neue Verfassung abgeschlossen; im Sommer führte der Verfassungsrat die zweite Lesung des bereinigten Entwurfs durch. Dabei berücksichtigte er insbesondere auch das Anliegen der FDP, Grundsätze, welche bereits in der Bundesverfassung enthalten sind, nicht auch noch in die Kantonsverfassung aufzunehmen (namentlich Grund- und Sozialrechte). Im Oktober verabschiedete der Verfassungsrat den Entwurf gegen den Widerstand der SVP zuhanden der Volksabstimmung. Im Kanton Schwyz beantragte die Regierung, eine Totalrevision der Verfassung in Angriff zu nehmen und dazu eine Verfassungskommission zu wählen.

Basel-Stadt Luzern Zürich Schwyz
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

In den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, Luzern, Graubünden und Zürich gingen die Arbeiten an den Totalrevisionen der Verfassungen weiter. In Graubünden wurde die Arbeit mit der Volksabstimmung vom 18. Mai abgeschlossen. Der Souverän stimmte im Verhältnis zwei zu eins zu. In Freiburg wurde im Frühjahr die erste von drei Lesungen abgeschlossen und anschliessend eine Vernehmlassung durchgeführt. Im November und Dezember hielt der Verfassungsrat die zweite Lesung ab. In Basel-Stadt präsentierte die Redaktionskommission des Verfassungsrats nach rund dreijähriger Arbeit einen Vorentwurf, in welchem die Resultate der Diskussionen und Beschlüsse in den Kommissionen und im Rat strukturiert zusammengefasst wurden. Dieser wurde ab Mai in einer ersten Lesung beraten und anschliessend in eine breite Vernehmlassung gegeben. In Zürich, wo man ähnlich vorgeht wie in Basel, lag der Rohentwurf im Februar vor, und die erste Lesung begann im Mai. Anschliessend wurde ebenfalls eine breite Vernehmlassung durchgeführt.

Graubünden Freiburg Basel-Stadt Zürich
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

In den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, Luzern, Graubünden und Zürich gingen die Arbeiten an den Totalrevisionen der Verfassungen weiter. In Freiburg war in dem im Jahr 2000 eingesetzten Verfassungsrat insbesondere der Beschluss umstritten, das bisherige strikt befolgte Prinzip der Sprachterritorien etwas aufzuweichen und entlang der Sprachgrenzen auch gemischtsprachige Gemeinden zuzulassen. Im weiteren stimmte der Verfassungsrat dem Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene zu. In Basel-Stadt verzichtete der Verfassungsrat, welcher seit anfangs 2000 am Werk ist, darauf, die bisher gültige Bestimmung, wonach eine Wiedervereinigung mit Basel-Land anzustreben sei, in den Entwurf für die neue Kantonsverfassung aufzunehmen. Anders als Freiburg, Basel, Zürich und die Waadt geht der Kanton Luzern bei seiner Totalrevision der Verfassung vor. Hier soll nicht ein gewählter Verfassungsrat, sondern eine von der Regierung ernannte und je zur Hälfte aus Vertretern der Politik und des „Volks“ zusammengesetzte 20köpfige Kommission einen Entwurf ausarbeiten. Diese Verfassungskommission nahm im Berichtsjahr ihre Tätigkeit auf. Die Regierung des Kantons Graubünden legte anfangs Jahr dem Parlament ihren Entwurf für eine neue Verfassung vor. Dieser basiert auf dem Vorentwurf einer Verfassungskommission, welcher im Jahr 2000 in die Vernehmlassung gegeben worden war. Als besonders umstritten erwies sich hier das Wahlsystem für das Parlament. Die Verfassungskommission hatte ein Proporzsystem vorgeschlagen, die Regierung wollte ein Mischsystem einführen (Majorz mit zusätzlichem Proporz in grösseren Wahlkreisen).Die Variante Mischsystem sieht nach dem Vorbild der Wahl für den deutschen Bundestag vor, dass ein Teil des Parlaments in Einermajorzkreisen gewählt wird und ein Teil in diese überlagernden grösseren Proporzwahlkreisen. Das Parlament seinerseits entschied sich für Festhalten am bisherigen Majorzsystem, beschloss aber, dem Volk im Jahr 2003 die neue Verfassung in zwei Varianten (Beibehaltung des Majorz resp. Mischsystem) vorzulegen.

Freiburg Basel-Stadt Luzern Graubünden

Das nationale Parlament hiess Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Aargau, Thurgau, Wallis, Genf und Jura gut. Dabei wurde, dies eine Seltenheit, im Fall der Genfer Verfassung auch materiell zu einer Neuerung Stellung genommen: Der Aargauer Ständerat Reimann (svp) gab seinem Erstaunen darüber Ausdruck, dass sich der Kanton Genf den Verfassungsauftrag gegeben hat, mit seinen Staatsbetrieben auf dem liberalisierten Telekommunikationsmarkt aktiv zu werden. In der Herbstsession wurden auch Verfassungsteilrevisionen der Kantone Nidwalden, Basel-Land, Thurgau und Genf sanktioniert.

Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone
Dossier: Révisions des constitutions cantonales