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Mitte Juni wurde das neue Museum im Schloss Prangins bei Nyon nach langen Jahren der Renovationsarbeiten feierlich eröffnet. Das Gebäude, das 1975 dem Bund von den Kantonen Waadt und Genf mit der Auflage geschenkt worden war, eine welsche Aussenstelle des Landesmuseums einzurichten, hatte sich in gewisser Hinsicht als Danaergeschenk erwiesen, kosteten doch Restaurierung und Umwandlung des zwar einmalig schön gelegenen, aber baufälligen und letztlich doch recht kleinräumigen Gebäudes rund CHF 70 Mio. Das Museumskonzept sieht vor, den Besucherinnen und Besuchern das 18. und 19. sowie das frühe 20. Jahrhundert der Schweizer Geschichte näherzubringen. Auf vier Etagen werden anhand von über 1000 Objekten kulturelle, politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte dieser Zeit thematisiert.

Schloss Prangins

In derselben Botschaft wie für die Bankenaufsicht legte der Bundesrat auch seine Vorschläge für eine Neudefinition der Kantonalbanken vor. Als Kantonalbanken sollen künftig jene gelten, deren Existenz auf kantonalen Gesetzen beruht und an denen der Kanton mehr als einen Drittel des Kapitals und der Stimmen hält. Über eine Staatsgarantie müssen sie hingegen nicht mehr verfügen. Mit dieser begrifflichen Neubestimmung sollen gleichzeitig auch gewisse Privilegien der Kantonalbanken aufgehoben werden. Unabhängig davon, ob sie über eine Staatsgarantie verfügen, sollen sie der Aufsicht der Bankenkommission unterstellt und in bezug auf Reservebildung und Verantwortlichkeitsbestimmungen den anderen Banken gleichgestellt werden. Kantonalbanken mit Staatsgarantie sollen jedoch weiterhin von einem Rabatt von 12.5 Prozent bei den Eigenmitteln profitieren können, da bei ihnen das Risiko vom Staat voll abgedeckt wird. Zudem sollen sie auch nicht der Bewilligungspflicht durch die Bankenkommission unterstehen und ihre Liquidation soll nur vom Kanton und nicht von der EBK angeordnet werden können. Für die Kantonalbanken der Kantone Genf und Waadt (welche zwar eine faktische aber keine formelle Staatsgarantie kennen) und Zug (wo der Kanton nur 20% des Aktienkapitals hält) sollen Übergangsbestimmungen gelten.

Teilrevision des Bankengesetzes, Aufsicht über die Banken (BRG 98.033)

Gleich wie vor ihr der Nationalrat gab die kleine Kammer einer Standesinitiative des Kantons Genf, welche verlangte, eine Bundesgesetzgebung zur Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen auszuarbeiten, keine Folge. Die Kommission argumentierte, dieses Problem lasse sich nicht auf dem Gesetzesweg angehen. Es sei vielmehr wichtig, Massnahmen zur Wiederbelebung der Wirtschaft zu ergreifen und günstige Rahmenbedingungen für die Betriebe zu schaffen.

Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen

Die Zahl der Grossdemonstrationen mit 1'000 und mehr Beteiligten nahm 1997 auf 21 ab (1996: 24). Nicht nur in bezug auf die Anzahl, sondern auch hinsichtlich der Beteiligtenzahl blieben die Kundgebungen im Berichtsjahr eher bescheiden. Die grösste mobilisierte rund 12'000 Personen (Kosovo-Albaner in Bern). Am meisten Grossdemonstrationen fanden in Genf (sieben) und in Bern (fünf) statt. In Zürich waren wie üblich viele kleine Manifestationen mit zum Teil heftigen Ausschreitungen zwischen Demonstranten und Gegenmanifestanten aus der rechts- bzw. linksradikalen Szene zu verzeichnen. Grosskundgebungen, die zudem relativ schwach besucht waren, wurden hingegen in Zürich nur zweimal durchgeführt. Eher aussergewöhnlich waren zwei, gemessen an der Bevölkerungszahl sehr gut besuchte Protestveranstaltungen in Kleinstädten des Kantons St. Gallen (Rorschach und Wil). Sie richteten sich gegen die Absicht der Kantonsregierung, die lokalen Spitäler zu schliessen. Wie im Vorjahr kam es auch 1997 lediglich zu vier grossen Kundgebungen von Ausländerorganisationen, welche auf die Unterdrückung in ihren Heimatländern aufmerksam machten (zweimal Tamilen, je einmal Kosovo-Albaner und Tibeter). Am aktivsten waren wie bereits 1996 die Angestellten des öffentlichen Sektors. Dabei konzentrierte sich ihr Protest gegen staatliche Sparmassnahmen auf die Kantone Genf und Waadt, wo fünf von insgesamt sechs dieser Manifestationen stattfanden. Mit vier weiteren, von anderen Personenkreisen getragenen Kundgebungen, richteten sich damit fast die Hälfte aller Grossdemonstrationen des Jahres 1997 gegen staatliche Sparmassnahmen.

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Genf: 2'000/Tibeter, 5'500/Tamilen, 3'000/Tamilen, 1'000/Lesben und Homosexuelle für expliziten Diskriminierungsschutz in der BV), 1'000/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen, 1'000/Studierende gegen Sparmassnahmen, 1'800/Rentner gegen städtische Sparmassnahmen;
Bern: 10'000/Bauarbeiter für Arbeitsplätze, 2'500/gegen Antisemitismus, 6'000/Lesben und Homosexuelle für expliziten Diskriminierungsschutz in der BV, 12'000/Kosovo-Albaner, 1'000/Staatsangestellte gegen kantonale Sparmassnahmen;
Lausanne: 2'000/Staatsangestellte gegen kantonale Sparmassnahmen, 10'000/Staatsangestellte und Studierende gegen kantonale Sparmassnahmen, 4'000/Staatsangestellte gegen kantonale Sparmassnahmen;
Zürich: 1'500/Bauarbeiter für neuen GAV, 2'000/Studierende gegen neues Unigesetz;
Rorschach (SG): 4'000/gegen Spitalschliessung;
Wil (SG): 2'000/gegen Spitalschliessung;
Freiburg: 1'500/gegen Schliessung der Brauerei Cardinal;
Aarau: 1'200/Mittelschüler gegen kantonale Sparmassnahmen.

Statistik Grossdemonstrationen 1997
Dossier: Grandes manifestations en Suisse

Deux décisions majeures sont venues couronner la lutte menée depuis une dizaine d'années par les opposants à la centrale nucléaire de Creys-Malville (France voisine). En mars tout d'abord, le Conseil d'Etat français – la plus haute juridiction administrative du pays – a décidé d'annuler le décret que le gouvernement Balladur avait arrêté en juillet 1994 et qui autorisait le redémarrage du surgénérateur à des fins de recherche et de démonstration. Les magistrats français ont ainsi répondu favorablement aux trois requêtes déposées simultanément par le WWF-Genève et les nombreuses communes et associations suisses qui l'épaulaient, par le canton de Genève et par la Fédération Rhône-Alpes de protection de la nature. Le décret de 1994 a été déclaré illégal en raison de la subite reconversion de Superphénix en une installation de recherche, alors que ni la demande de remise en fonction déposée en 1992 par l'exploitant de la centrale, ni le dossier soumis à l'enquête publique ne stipulaient un pareil changement d'affectation. Dopés par cette décision tant attendue, les opposants à la centrale – dont le front continua à s'élargir avec l'entrée dans leurs rangs de plusieurs collectivités publiques autrichiennes et italiennes – ne relâchèrent cependant pas leurs pressions en vue d'un abandon définitif de Superphénix, qui aurait pu redémarrer au terme d'une enquête publique conforme à la nouvelle finalité du réacteur. Leur voeu ne tarda toutefois pas à être exaucé suite à l'arrivée au pouvoir du gouvernement Jospin qui, sous l'impulsion de la ministre française de l'environnement, Dominique Voynet, annonça son intention d'arrêter définitivement le surgénérateur. Les modalités et le calendrier du démantèlement du réacteur n'étaient toutefois pas encore connus à la fin de l'année sous revue, ce qui suscita à nouveau l'inquiétude des opposants à Creys-Malville.

Surgénérateur Superphénix de Creys-Malville (F)

Die Bundesversammlung genehmigte die Verfassungsänderungen in den Kantonen Genf, Graubünden, Obwalden, Schaffhausen, Wallis und Zug. Später hiess sie auch die Revision der Kantonsverfassungen von Nidwalden, Obwalden und St. Gallen gut. Noch nicht verabschiedet waren zu Jahresende die vom Bundesrat im September beantragten Genehmigungen der neuesten Revisionen der Verfassungen der Kantone Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Waadt und Zug.

Bundesversammlung genehmigte
Dossier: Révisions des constitutions cantonales

Italienisch wird für die deutschsprachigen Bündner Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 1999/2000 zur obligatorischen Frühfremdsprache (ab der 4. Klasse). Diesen Entscheid fällte das Stimmvolk mit einer satten Zweidrittelsmehrheit. Anstelle des Italienischen können die Gemeinden auch das Rätoromanische für obligatorisch erklären. In Genf wird ab dem Schuljahr 1998/1999 neben Deutsch auch Italienisch als erste Fremdsprache angeboten.

Bündner Schülerinnen und Schüler obligatorischen Frühfremdsprache

Im Kanton Genf, wo die bürgerlichen Parteien vier Jahre zuvor dank eines zerstrittenen Linksblocks sämtliche Regierungssitze erobern konnten (3 LP, 2 CVP, 2 FDP), kündigten sich spannende Wahlen an. Die Frage lautete dabei spätestens nach der Präsentation einer bürgerlichen Fünferliste nicht mehr, ob das "homogene" Regierungsmodell beibehalten wird, als vielmehr, ob die Bürgerlichen die Regierungsmehrheit retten können. Denn das Versprechen einer gradlinigen bürgerlichen Politik hatte sich als uneinlösbar erwiesen; die Regierung war wiederholt in Volksabstimmungen gescheitert. Ausserdem war sie insbesondere in Fragen der Finanzpolitik uneinig. Zusätzliche Spannung erhielten die Wahlen durch die freiwilligen Rücktritte von Olivier Vodoz (lp) und Jean-Philippe Maitre (cvp) und die zwei unfreiwilligen Rücktritte von Philippe Joye (cvp) und Claude Haegi (lp). Joye wurde nach privaten Vorkommnissen die Unterstützung seiner Partei und der Liberalen entzogen. Haegi wurde von seiner Partei fallengelassen. Diese hatte zuvor auf einer Dreierliste bestanden und neben den Bisherigen Haegi und Martine Brunschwig Graf auch Michel Balestra zum Kandidaten nominiert. CVP und FDP, die - auch angesichts der bürgerlichen Wahlverluste bei den Parlamentswahlen - eine gemeinsame Fünferliste (2 LP, 2 FDP, 1 CVP) wollten, um sich nicht Hegemonieansprüche vorwerfen lassen zu müssen, zeigten sich verärgert und drohten mit einer eigenen Liste. Drei Wochen vor der Wahl lenkten die Liberalen auf einen Zweiervorschlag ein, opferten aber den eher im Hintergrund agierenden Haegi zugunsten des radikal auftretenden und Bankkreisen nahestehenden Balestra. Anders als die Rechte trat die Linke diesmal geschlossen auf. Die SP liebäugelte zwar mit drei Kandidaturen, schliesslich stimmte sie aber einer gemeinsamen Fünferliste zu, auf der je zwei Kandidaten der SP und der Linksallianz (PdA, Solidarités und unabhängige Sozialisten) sowie ein Grüner vertreten waren. Der frühere SP-Stadtrat und heutige Nationalrat Christian Grobet, der 1993 massgeblich zum Ausschluss der Linken aus der Regierung beigetragen hatte, kandidierte für die Linksallianz.

Die Stimmbeteiligung war mit gut 48% ungewöhnlich hoch und führte zu Überraschungen und einer völlig veränderten Regierungszusammensetzung (2 FDP, 2 SP, 1 CVP, 1 GP, 1 LP). Die Bürgerlichen konnten die Regierungsmehrheit mit vier Sitzen aber retten. Das beste Resultat erreichte Guy-Olivier Segond (fdp), knapp gefolgt von den beiden SP-Kandidaten Micheline Calmy-Rey und, mit grossem Abstand, Laurent Moutinot. Damit eroberte die SP ihre 1993 verlorenen zwei Regierungssitze zurück. Platz vier belegte Gérard Ramseyer (fdp), womit die Freisinnigen ihre beiden Bisherigen problemlos durchbrachten. Überraschend folgte danach der Kandidat der Grünen, Anti-AKW-Anwalt Robert Cramer, was den Grünen erstmals den Einzug in die Genfer Regierung bescherte. Er schlug sogar die Bisherige Brunschwig Graf (lp), die auf dem enttäuschenden sechsten Platz landete. Den letzten zu vergebenden Regierungssitz konnte überraschend Carlo Lamprecht für die CVP retten. Der Partei, die im voraus auf einen ihrer beiden bisherigen Sitze verzichtet hatte, war allgemein das Ausscheiden aus der Regierung vorausgesagt worden. Die Kandidatin der Links-Allianz, Erica Deuber-Pauli, verlor auf Lamprecht über 2000 Stimmen. Die grossen Verlierer dieser Wahlen waren die Liberalen, die als stärkste Partei im Grossen Rat zwei ihrer drei Regierungssitze verloren. Die Wähler goutierten ihr Wahlscharmützel offensichtlich nicht.

Damit ging das erstmals in einem Kanton mit einer relativ starken Linken gestartete Experiment einer bürgerlichen Koalitionsregierung nach vier Jahren zu Ende, und Genf kehrte vom Konkurrenz- zum Konkordanzmodell zurück. Dass die kompromisslos auftretenden Grobet und Balestra abgeschlagen auf den Plätzen neun und zehn landeten, zeigt auf, dass die Wähler der Grabenkämpfe müde waren und eine Regierung der Mitte wünschten. Nach Vorbild der französischen Nachbarn boten sie aber Hand zu einem neuen Experiment: einer Kohabitation von bürgerlicher Exekutive und linker Legislative.

Staatsratswahlen Genf 1997
Dossier: Elections cantonales - Genève
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 1997

Ohne nennenswerte Opposition verabschiedeten beide Kammern die Weiterführung der Finanzhilfe für das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf für die Jahre 1998-2001. Im Rahmen der allgemeinen Sparbemühungen wurde der bis anhin ausgeschüttete Beitrag von jährlich CHF 1.1 Mio. auf rund CHF 900'000 reduziert. Die Finanzhilfe wird zudem nur ausgerichtet, wenn sich der Kanton Genf und das IKRK ebenfalls an der Finanzierung des Museums beteiligen.

Musée international de la Croix-Rouge

Als erster Kanton in der Nachkriegszeit wählte Genf ein Parlament mit - wenn auch knapper - linker Mehrheit. Der Linksblock bestehend aus SP, Grünen und Linksallianz eroberte sieben zusätzliche Sitze und hält neu 51 von 100 Sitzen. Während die SP mit sieben zusätzlichen Sitzen (22) erwartungsgemäss am kräftigsten zulegte, konnten die Grünen, denen wegen des in Genf geltenden 7%-Quorums bereits die Abwahl aus dem Grossen Rat prophezeit worden war, eher überraschend zwei Sitze zulegen (10). Ihre Mandate gut verteidigt hat auch die Linksallianz, die 1993 aus der PdA, heimatlosen Linken und SP-Abtrünnigen wie Ex-Stadtrat Christian Grobet entstanden war und auf Anhieb 21 Mandate holte. Sie verlor nur zwei Mandate und etablierte sich damit als linker Flügel des Parteienspektrums so stark wie in keinem anderen Kanton. Auf bürgerlicher Seite mussten die Liberalen mit vier Sitzen den grössten Verlust verkraften. Mit 23 Sitzen bleiben sie zwar stärkste Partei, die SP folgt ihnen aber auf dem Fuss. Die FDP verlor einen (14), die CVP zwei (12) Sitze. Fast 7% der Wählerstimmen verloren FDP, CVP und Liberale an zwei rechtsbürgerliche Listen, die Schweizer Demokraten (2,5%) und "Respect de la volonté populaire" (4,5%), die das Quorum aber nicht schafften. Damit halten die Linksparteien, die 47,2% der Stimmen auf sich vereinigten, nur in der Anzahl der Sitze, nicht aber in Wähleranteilen, eine Mehrheit. FDP, CVP und Liberale erhielten 45,9% der Stimmen. Die Frauen konnten ihren Sitzanteil von 36% halten, womit sie gesamtschweizerisch weiterhin an der Spitze stehen.

Grossratswahlen Genf 1997
Dossier: Elections cantonales - Genève
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 1997

In der französischsprachigen Schweiz machten prominente Politiker mit Vorschlägen über Kantonsfusionen resp. neue, zwischen die Kantone und den Bund eingeschobene Strukturen von sich reden. Der Waadtländer Nationalrat Pidoux (fdp) lancierte die Idee einer Fusion der Kantone Genf und Waadt. Sein Vorschlag stiess aber gerade beim Waadtländer Grossen Rat auf wenig Gegenliebe, wurde doch betont, dass eine enge Zusammenarbeit nicht nur mit Genf, sondern auch mit den Nachbarkantonen im Osten und Norden gepflegt werden müsse. In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich die Regierungen der beiden Kantone gegen eine Fusion aus. Kurz nach Pidoux' Vorstoss schlug der Genfer Regierungsrat Segond (fdp) vor, die sechs mehrheitlich französischsprachigen Kantone ein gemeinsames Parlament und eine Regierung wählen zu lassen, welche die Kompetenz hätten, über grosse Infrastrukturprojekte und überregionale Aufgaben (z.B. Wirtschaftsförderung) zu entscheiden. Einige Kritiker warnten, dass von Segonds Plänen das Aufkommen eines Sprachnationalismus begünstigt würde, welcher sich für den Fortbestand der Schweiz verheerend auswirken könnte. Sie schlugen deshalb den Einbezug des historisch und wirtschaftlich eng mit der übrigen Westschweiz verbundenen Kantons Bern vor.

Genf und Waadt: Kantonale Volksinitiative "Oui à la région" für eine Fusion der beiden Kantone

Im Abstimmungskampf, der von beiden Seiten sehr intensiv und emotional geführt wurde, waren die Fronten von Anbeginn klar. Die drei Bundesratsparteien CVP, FDP und SP sowie die Grünen engagierten sich in einem gemeinsamen Abstimmungskomitee gegen die Initiative. Sie fanden die Unterstützung von rund 20 gesamtschweizerischen Organisationen aus den Bereichen Medizin, Drogen, Sozialarbeit, Kirche und Jugendfragen, die sich in einer Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS) zusammenschlossen, sowie die praktisch einhellige Gefolgschaft aller Printmedien, auch jener aus der Romandie. Mehrere Kantons- und Stadtregierungen, die für gewöhnlich keine Empfehlungen für eidgenössische Urnengänge abgeben, sprachen sich ebenfalls gegen die Initiative aus, unter anderem jene in den besonders von der Drogenproblematik betroffenen Kantonen Basel-Stadt, Bern, Genf und Zürich. Ihnen schloss sich der 1996 zum Zweck einer intensiveren drogenpolitischen Koordination gebildete Nationale Drogenausschuss von Bund, Kantonen und Städten an. Der Bundesrat seinerseits eröffnete seinen Abstimmungskampf viel früher als gewöhnlich. In ungewohnt scharfer Weise bezeichnete Bundesrätin Dreifuss die Ziele der Initiative als unrealistisch, unwirksam und unmenschlich; eine Annahme der Initiative hätte für die eigentlichen Opfer, die Drogensüchtigen, verheerende Folgen und würde dazu führen, dass weiterhin die (noch) nicht ausstiegswilligen Konsumenten härter bekämpft würden als die eigentlichen Profiteure einer repressiven Drogenpolitik, nämlich die Drogenmafia.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Le Grand Conseil genevois a déclaré irrecevable l'initiative cantonale «Genève, République de paix» déposée en 1996 par le GSsA. La majorité de droite du parlement a en effet estimé que les exigences des initiants – notamment la reconversion des terrains militaires à des fins civiles – étaient contraires au droit fédéral. Rappelons que l'initiative avait été lancée par le mouvement pacifiste suite aux troubles qui avaient entouré un défilé militaire en 1995.

Initiative cantonale «Genève, République de paix»
Dossier: Groupe pour une Suisse sans armée (GSsA)

Im Juni trafen sich Vertreter aller Kantone der Romandie sowie des Tessins in Genf, um Massnahmen gegen sektenähnliche Organisationen gemeinsam anzugehen. Da sie grosse Unterschiede in der kantonalen Gesetzgebung und der tatsächlichen Betroffenheit feststellten, beschlossen sie, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um ein einvernehmliches Vorgehen gegenüber den Sekten abzustimmen.

Massnahmen gegen sektenähnliche Organisationen

Der Nationalrat lehnte gegen die Stimmen der SP und der GP eine von der lokalen CVP initiierte Standesinitiative des Kantons Genf ab, welche ein Gesetz zur "Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen" verlangte. Die im Vorjahr von der Ratslinken als zu marktwirtschaftlich bekämpfte Motion Cavadini (fdp, TI) für Liberalisierungen im Bereich der Steuer- und Bauvorschriften sowie bei der Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften konnte vom Nationalrat nicht mehr innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre behandelt werden und wurde deshalb aus der Traktandenliste gestrichen.

Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen

Der Nationalrat lehnte mit 85 zu 52 Stimmen eine von der lokalen CVP initiierte Standesinitiative des Kantons Genf für eine Gesetzgebung zur Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen ab. Nur eine Minderheit aus SP, Grünen, EVP und LdU war bereit, den Vorstoss zu unterstützen.

Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen

Der Nationalrat gab fünf Standesinitiativen der Kantone Waadt (96.301), Wallis (96.303), Neuenburg (96.307), Genf (96.304) und Tessin (96.327), die eine Kantonalisierung der Bewilligungsvorschriften beim Grundstückserwerb von Ausländern sowie höhere Kontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen für Tourismusregionen forderten, keine Folge. Er folgte damit dem Bundesrat, der argumentierte, dass die Aufsplitterung des Schweizer Wirtschaftsraumes der aktuellen weltweiten Globalisierung der Wirtschaft zuwiderlaufe. Ausserdem sei das Anliegen der Kantone nach höheren Kontingenten mit der letztjährigen Änderung der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, welche die Verteilung nicht ausgeschöpfter Kontingente auf Kantone mit erhöhtem Kontingentsbedarf zulässt, weitgehend erfüllt.
Zwei Motionen Martin (fdp, VD) (95.3373) und der Rechtskommission des Ständerates (95.3386), die ebenfalls beide eine Kantonalisierung der Bewilligungspflicht forderten und die 1995 vom Ständerat überwiesen worden waren, lehnte der Nationalrat ebenfalls ab.
Entgegen der Forderung mancher Ferienorte nach höheren Kontingenten entschied der Bündner Ferienort Arosa. Knapp sprach er sich dafür aus, dass Personen mit Wohnsitz im Ausland in Arosa auch weiterhin kein Grundeigentum kaufen können.

Standesinitiativen für mehr Kantonskompetenzen bei der Lex Friedrich
Dossier: Lex Friedrich

1972 hatte das Bundesgericht die Verfassungsmässigkeit der Widerspruchslösung bei Organentnahmen anerkannt. Im Berichtsjahr mussten die Lausanner Richter anhand eines neuen Gesetzes des Kantons Genf, welcher von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung übergehen möchte, erneut in dieser Frage Stellung beziehen. Die Billigung der Widerspruchslösung erfolgte nur noch knapp mit 3:2 Stimmen. Gleichzeitig wurden die Bedingungen für dieses Vorgehen in einengendem Sinn präzisiert. Das Bundesgericht erachtete den Genfer Vorschlag, der - falls sich der Verstorbene nicht klar geäussert hat - von einer Einwilligung der Angehörigen ausgehen wollte, wenn sich diese nicht innerhalb von sechs Stunden klar dagegen aussprechen, als ungenügend und verlangte, dass die Angehörigen umfassend zu informieren seien. Können sie nicht erreicht werden, ist eine Organentnahme nicht zulässig. Nur wenn die Angehörigen nach entsprechender Konsultation schweigen oder zustimmen, darf das Organ verpflanzt werden. Ungeachtet der Haltung der Angehörigen ist die Organentnahme zwingend ausgeschlossen, wenn sich der Verstorbene zu seinen Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat; selbst in Notfällen und bei Todesgefahr eines potentiellen Organempfängers darf der Wille des Verstorbenen nicht missachtet werden.

Urteil des Bundesgerichts zur Widerspruchslösung bei Organentnahmen (1997)
Dossier: Transplantation d'organes, de tissus et de cellules

Chargée de se prononcer sur l'opportunité de construire les usines d'incinération d'ordures ménagères (UIOM) de Posieux (FR) et de Lausanne eu égard aux surcapacités des fours des Cheneviers (GE), une commission de coordination tripartite - composée de représentants des cantons de Fribourg, Vaud et Genève et présidée par la Confédération - est parvenue à la conclusion que les deux projets devront bel et bien être réalisés à moyen terme, mais de façon échelonnée dans le temps: Ainsi, simultanément à l'utilisation des surcapacités de l'usine des Cheneviers via le transfert provisoire sur ce site d'une partie des déchets ménagers vaudois et fribourgeois, la première usine sera construite de manière à être opérationnelle à partir de 2001. Quant à la seconde, elle devra pouvoir entrer en fonction aux alentours de 2005. La question du choix de l'installation à réaliser en premier a pour l'heure été laissée ouverte.

Construction des usines d'incinération d'ordures ménagères

Nachdem 1994 und 1995 bei vier Dramen um die Sonnentemplersekte 74 Menschen ums Leben gekommen waren, darunter auch eine gewisse Anzahl von in Genf ansässigen Personen, hatte die Genfer Regierung einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, um sich ein Bild über das Ausmass der Gefahr zu machen, die von zweideutigen religiösen Organisationen ausgeht. Nach Abschluss ihrer Untersuchung schlugen die Experten nicht weniger als 40 Massnahmen gegen die negativen Einflüsse sektenähnlicher Organisationen und Gruppierungen vor. Angeregt wurden unter anderem eine verstärkte Aufklärung über Sekten im allgemeinen sowie eine Verbesserung der Opferhilfe für Ausstiegswillige. Die Genfer Regierung leitete darauf dem Kantonsparlament zwei Standesinitiativen zu. Mit der einen Initiative soll ein Artikel ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, der die "Gehirnwäsche" von Menschen strafbar machen würde. Das zweite Begehren sieht vor, dass die Gründung und das Bestehen eines Vereins obligatorisch den Behörden gemeldet werden muss.

Sonnentemplersekte Genf Expertenbericht zwei Standesinitiativen

Insgesamt kam es im Berichtsjahr zu 24 Grosskundgebungen mit 1'000 und mehr Beteiligten (1995: 25). Davon fanden je fünf in Bern resp. Zürich statt, vier in Genf und drei in Lausanne. Deutlich abgenommen haben die von Ausländern durchgeführten grossen Manifestationen gegen die Zustände in ihren Heimatländern (vier), welche im Vorjahr noch mehr als die Hälfte aller Grosskundgebungen ausgemacht hatten. Am aktivsten waren 1996 die Angestellten des Bundes und der Kantone, welche zwölfmal an grossen Protestveranstaltungen ihre Unzufriedenheit zeigten. Der Höhepunkt dieser Mobilisierungswelle fand am 26. Oktober in Bern statt, wo rund 35'000 Angestellte des öffentlichen Dienstes aus der ganzen Schweiz gegen Spar- und Abbaumassnahmen demonstrierten. Es handelte sich dabei um die grösste Kundgebung seit 1982 (Friedensdemonstration in Bern mit rund 50'000 Beteiligten). Auch bei den beiden nächstgrössten Manifestationen des Berichtsjahres standen Sparmassnahmen und Angst um den Arbeitsplatz im Vordergrund: an einer Bauerndemonstration in Bern nahmen 15'000 Personen teil, und an einem Protestmarsch gegen die Schliessung der Brauerei Cardinal in Freiburg zählte man 10'000 Unzufriedene.

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Bern: 8'000/Kosovo-Albaner, 8'000/Tamilen gegen Ausschaffung, 7'000/SBB-Angestellte gegen Lohnabbau, 15'000/Bauern, 35'000/Angestellte des öffentlichen Dienstes;
Zürich: 1'000/Tamilen, 2'000/gegen Polizeieinsatz bei 1. Mai-Demo, 2'000/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen, 7'000/Studierende und Mittelschüler gegen Sparmassnahmen, 1'500/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen;
Genf: 8'000/Tamilen, 7'000 und 5'000/Staatspersonal gegen Sparmassnahmen, 1'500/Rentner gegen Rentenkürzung;
Lausanne: 2'000, 2'000 und 3'000/Angestellte des öffentlichen Dienstes gegen Sparmassnahmen;
Freiburg: 10'000/gegen Schliessung der Brauerei Cardinal;
Basel: 3'000/Gewerkschafter Chemie;
Matran (FR): 2'500/Landwirte;
Schaffhausen: 1'500/gegen Gewalt an Kindern;
Lugano: 1'500/für autonomes Jugendzentrum;
Rheinfelden (AG): 1'500/gegen Schliessung der Brauerei Cardinal in Freiburg;
Solothurn: 1'500/Lehrer gegen Sparmassnahmen.

Statistik Grossdemonstrationen 1996
Dossier: Grandes manifestations en Suisse

Ende Jahr leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft für die Weiterführung der Finanzhilfe an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) in den Jahren 1998-2001 zu. Er begründete dies damit, dass das Museum, welches unter anderem das konstante Engagement der Schweiz im humanitären Bereich widerspiegelt, ohne diese Unterstützung wohl über kurz oder lang seine Tore schliessen müsste. Die Finanzhilfe soll in Form eines Zahlungsrahmens im Maximalbetrag von CHF 3.663 Mio. gewährt und an die Bedingung geknüpft werden, dass sich der Kanton Genf und das IKRK ebenfalls weiterhin an der Finanzierung des Museums beteiligen.

Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum

Als Erstrat hatte der Ständerat im März über die 1993 vom Hauseigentümerverband eingereichte Volksinitiative «Wohneigentum für alle» zu entscheiden, die Steuererleichterungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und eine massvolle Besteuerung der Eigenmietwerte verlangt. Der Bundesrat hatte die Initiative, die Steuerausfälle in der Grössenordnung von CHF 1,5 bis 2 Mrd. für Bund und Kantone zur Folge hätte und vor allem bisherige Hauseigentümer begünstigen würde, 1994 ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Bei einem Stimmenverhältnis von 29 zu 7 Stimmen war die Initiative auch im Ständerat chancenlos. Anders als seine vorberatende Wirtschaftskommission (WAK), die auch einen Gegenvorschlag abgelehnt hatte, folgte der Ständerat mit 25 zu 12 Stimmen aber einem Antrag Bisig (fdp, SZ) und beauftragte die WAK mit der Evaluation eines möglichen Gegenvorschlags, der eine für Bund und Kantone haushaltsneutrale Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums verwirklicht.

Als möglichen Kern eines Gegenvorschlags propagierten die dem Unterstützungskomitee der Hauseigentümer-Initiative angehörenden Ständeräte Küchler (cvp, OW), Loretan (fdp, AG) und Reimann (svp, AG) die Forderung einer Aargauer Standesinitiative (91.311), gemäss welcher der Bund bei der direkten Bundessteuer die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte übernehmen müsste, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Heute berechnet der Bund in jenen elf Kantonen, die die Wohneigentümer besonders schonen, erhöhte Eigenmietwerte. Die Standesinitiative, die ebenfalls mit Steuereinbussen verbunden wäre und die 1993 die knappe Unterstützung des Nationalrats fand, wurde ebenfalls an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Die WAK fand jedoch keine kostenneutrale Alternative zur Wohneigentums-Initiative und sah deshalb von einen Gegenvorschlag ab. Mit leeren Händen wollte sie aber nicht ins Plenum zurückkehren. Sie arbeitete eine Motion aus, die eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) fordert und den Kantonen mehr Spielraum bei der Festsetzung des Eigenmietwertes übertragen will (96.3380). So sollen Kantone die Eigenmietwerte massvoll ansetzen, für alle oder einen Teil der Steuerpflichtigen auf eine Anpassung der Eigenmietwerte während einer gewissen Periode verzichten und den Neuerwerb von Wohneigentum mit speziellen Anreizen fördern können. Mit einer zweiten Motion verlangte die WAK, die 1973 vom Bundesgericht begründete sogenannte «Dumont-Praxis» abzuschaffen (96.3379). Gemäss dieser sind Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften in den ersten Jahren nach einem Hauskauf als wertvermehrende und deshalb in der Regel nicht abzugsfähige Ausgaben zu betrachten. Die Abschaffung dieser Praxis würde sich gemäss WAK eigentumsfördernd auswirken. Eine weitere Möglichkeit, der Hauseigentümer-Initiative entgegenzukommen, sah die WAK beim Modell des «Logis-Leasing». Die namentlich im Kanton Genf gewährte steuerliche Erleichterung für Miete-Kauf von Wohneigentum wird heute vom Bund nicht zugelassen. In der Herbstsession verzichtete der Ständerat endgültig auf einen Gegenvorschlag zur Hauseigentümer-Initiative, überwies dafür gegen den Willen des Bundesrates beide Motionen der WAK mit deutlichen Mehrheiten. Der Aargauer Standesinitiative gab er keine Folge.

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2023)

In der Sommersession genehmigte der Ständerat sowohl die Totalrevision der Ausserrhoder Verfassung wie die Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Genf und Jura. Der Nationalrat folgte ihm darin im Herbst.

Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt
Dossier: Révisions des constitutions cantonales